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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Leistungsverzeichnis
Bauvorhaben: Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau
Baumaßnahme: Sanierung Schulgebäude und Mehrzweckraum mit Verbinder sowie Schulsport- und Schulaußenanlagen
Bauabschnitte: BA 4 Mehrzweckraum mit Verbinder
Bauherr: Stadt Heidenau Dresdner Str. 47 01809 Heidenau
Projektnummer: 51.10.05.80/20021/40.34-1
Fachlos: Los 12.30: Maler Mehrzweckgebäude mit Verbinder
Datum: 26.06.2026
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 1 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
- ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sind als solcher Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
- 1 Allgemeine Angaben
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszuschläge.
Die Ausführung von in Optional- und/oder Wahlpositionen beschriebenen Leistungen ist, sofern aus den Ausführungsunterlagen deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei hervorgeht, vor Beginn der Ausführung anzuzeigen.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen, Liefern und Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN bzw. DIN EN der ATV der VOB/ C als beschrieben.
Die Bieter werden aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen - Bauteilen - Bauarten die Umweltbedeutsamkeit zu beachten, ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen, dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwertung der Baustoffe - Bauteile - Bauarten im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden.
Die Einhaltung der ausgeschriebenen Produkteigenschaften ist mit Lieferung auf die Baustelle anhand von Hersteller-/Produktangaben mit Datenblättern, AbP bzw. AbZ, Mustern etc. nachzuweisen.
Zur Erfüllung der Anforderungen des Bauordungsrechtes gelten technische Regeln als Technische Baubestimmungen, die mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen Ausgabe 2019/1 mit der neugefassten Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2021 eingeführt wurden.
Für die Errichtung baulicher Anlagen sind u.a. folgende allgemeine Normen, Vorschriften und Richtlinien zugrunde zu legen:
- Sächsische BO vom11.05.2016, Fassung vom 19.03.2024 sowie deren gültige DVO
- Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter
- 2 Angaben zum Grundstück/ Baustelle
Der Standort des Bauvorhabens liegt im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge, in der Stadt Heidenau Ernst-Thälmann-Str. 22, Flurstück Mügeln, Flur 2/1.
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5/ Sonderbau (SächsBO § 2), welches unter Denkmalschutz steht. Die Grundrissstruktur setzt sich aus einem L-förmigen Gebäude aus Schulgebäude und anschließendem Mehrzweckraum mit Verbinder zusammen. Das Bestandsgebäude besteht aus 4-Vollgeschossen (inkl. Untergeschoss) und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Die max. Gebäudeabmessungen betragen in Ausrichtung Süd/West - Nord/Ost ca. 82 m und Nord/West - Süd/Ost ca. 55 m. Die lichten Raumhöhen betragen im Durchschnitt bis ca. 3,80 m, in der Aula ca. 6,90 m. Erforderliche Gerüste sind, sofern nicht explizit beschrieben, durch den Auftragnehmer zu stellen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Das Mehrzweckgebäude ist eingeschossig mit einer Unterkellerung i.S. eines Kriechkellers mit Höhen von ca. 2 m. Das Mehrzweckgebäude ist in Massivbauweise errichtet und weist eine Größe von ca. 15 x 23 m auf. Der Mehrzweckraum ist über einen vorgelagerten Windfang von außen zugänglich sowie über den Verbinderbau vom Schulgebäude aus erreichbar. Der eingeschossige Verbinder besitzt Außenmaße von ca. 9 x 17 m und stellt das Verbindungsglied zwischen Schulgebäude und Mehrzweckraum dar. Die Wände bestehen aus Gasbetonsteinen G4. Der Verbinder ist vom Schulgebäude, über einen Treppenzugang, sowie über 3 Außenzugänge erreichbar. Die lichte Raumhöhe im Mehrzweckraum beträgt bis UK Stahlglieder ca. 8,10 m, die OK Dachfirst liegt bei ca. 10,90 m ü. Gelände. Das Pfettenkrüppelwalmdach des Mehrzweckgebäudes besteht aus Bindern mit hölzernen Obergurten mit fachwerkartiger Rundstahlunterspannung. Die Dachdeckung besteht aus einer Ziegeldeckung mit Flachdachpfannen. Die Dachkonstruktion des Verbinders besteht aus Holzbindern (Nagelplattenbinder) in Satteldachform mit einer Dachneigung von ca. 18° und Ziegeldeckung aus Flachdachpfannen Die lichte Raumhöhe des Verbinders beträgt bis UK F-30 Unterhangdecke ca. 2,80 m. Erforderliche Gerüste sind, sofern nicht explizit beschrieben, durch den Auftragnehmer zu stellen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Bauarbeiten finden unter laufendem Schulbetrieb im Gebäude und der nordöstlich auf dem Grundstück befindlichen Sporthalle statt. Die Schülerinnen/Schüler und Lehrpersonal sowie weitere Mitarbeiter dürfen nicht gefährdet werden. Die Baustellenbereiche sind entsprechend zu sichern.
1.3 Infrastruktur / Verkehrsverhältnisse / Beschränkungen
Das Grundstück der Baustelle kann während der Bauzeit über eine Zufahrt von der Ernst-Thälmann Straße aus erschlossen werden. Die Zufahrtsbreite beträgt mind.3m. In diesem Bereich befindet sich die Baustelleneinrichtung für die Arbeiten im Seitenflügel, welche für die Baumaßnahmen am Mehrzweckraum (MZR) mit genutzt werden.
Der Baustellenzugang in den Mehrzweckraum erfolgt über den Eingang AT_1.08, auf der nordwestlich gelegenen Gebäudelängsseite. Alternativ kann der Zugang der AT_1.10 (Schulhofseite) genutzt werden, sofern diese erforderlich ist und die Zustimmung des AG vorliegt.
Im Bauabschnitt 3.3 (Juli - November 2026) stellt der Ausgang AT_1.04 des Schulgebäudes den Zugang zum Interims-WC Container für Schüler und Lehrer dar. Dies ist zwingend zu beachten! Es darf durch den Baustellenbetrieb nicht zu Einschränkungen der Rettungswege kommen! Das Abstellen von Lagermaterial außerhalb des zugewiesenen Bauabschnittsbereiches ist untersagt!
Auf dem nordwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein abgegrenzter Bereich für Baustelleneinrichtung (Baustellen-WC) und Lagerflächen für wiederzuverwenden Baumaterialien (Papierkörbe, Bänke, Pflaster etc.). Containerstellplätze (Schuttcontainer) sind ausschließlich auf den
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
ausgewiesenen Plätzen aus dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Vor Aufstellung ist mit der BÜ-Rücksprache zu halten. Der öffentliche Verkehrsraum ist freizuhalten. Durch den AG wird auf dieser Fläche als Teil der Baustelleneinrichtung ein Sanitärcontainer als Doppelanlage mit Geschlechtertrennung errichtet und während der gesamten Bauzeit vorgehalten. Zur Bauanlaufberatung erfolgt eine Ein-/Unterweisung mit der örtlichen Bauüberwachung. Angrenzend an die vom AG bereit gestellten BE-Flächen können im nordwestlichen Grundstücksaußenbereich Flächen (Wiese) in Abstimmung AG /BÜ zur Verfügung gestellt werden. Die Herrichtung der ausgewählten Bereiche für Lagerzwecke, eigene BE-Container etc. hat in Verantwortung und auf eigene Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Hinweis: Es handelt sich um für Befahrung nicht ausreichend tragfähige Vegetationsflächen! Nach Abzug von der Baustelle ist auf eigene Kosten des AN der Ursprungszustand wieder herzustellen. Diese Kosten sind bei der Angebotskalkulation zu beachten.
Für die Baustelleneinrichtung ist die Verordnung über Arbeitsstätten zu beachten. Die öffentlichen Verkehrswege sind arbeitstäglich zu säubern. Dem AN obliegt die Sicherungspflicht der Baustelle. Das Schulgebäude /-gelände ist arbeitstäglich gesichert und verschlossen zu hinterlassen.
Bauseitig ist eine Baustelleneinrichtung mit Bauzaun, Sanitärcontainer sowie zentraler Bauwasser- und Baustromversorgung vorhanden.
Die fußläufige Zuwegung vom Schulgebäude zur Sporthalle kreuzt die Baustellenzufahrt (sofern technologisch erforderlich) von der Schulstraße aus. Bei der Baustellen Zu- und Ausfahrt sind alle Auftragnehmer zur besonderen Sorgfalt (Vieraugenprinzip) aufgefordert!
Schutz des vorhandenen Bewuchses Der Gehölzbestand ist zu erhalten und zu schützen.
1.4 Baugrundverhältnisse
Baugrund Für das Baufeld liegt ein Baugrundgutachten des Büro GeoTechnik Dresden vom 29.08.2023 vor.
Erdstoffaushub Während der Aushubarbeiten sind die Aushubmassen fortlaufend organoleptisch, d.h. auf Farbauffälligkeiten und Geruchsauffälligkeiten zu untersuchen. Anfallende auffällige Massen sind zu separieren, gesichert zu lagern, abzudecken und nach Klärung der Schadstoffbelastungen geordnet zu entsorgen.
Anfallende anthropogene Auffüllungen sind unter Beachtung des nachgewiesenen Schadstoffgehalts bzw. der Ergebnisse der baubegleitenden Schadstoffuntersuchung fachgerecht zu entsorgen bzw. beim Nachweis geringer belasteter Auffüllungen wirtschaftlich zu verwerten.
Anfallende Lehme (UL/TL/ST*/SU*/GU*/GT*) können nur in untergeordneten Bereichen wieder eingebaut werden. Überschüssiges Material ist grundsätzlich geordnet zu entsorgen. Ausgebrochener Fels ist generell zu entsorgen.
Hinterfüll- und Überschüttmaterialien sind lagenweise einzubringen und zu verdichten. Ein Verdichtungsnachweis ist zu erbringen. Der erforderliche Verdichtungsgrad liegt bei DPr ≥ 100 %. Für diese Arbeiten gelten die Anforderungen der ZTV E-StB 2009
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1.5 Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb
Die Kosten für die eigenen gewerkespezifischen Baustelleneinrichtungen, die für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten notwendig sind, sind, so nicht in gesonderter Position beschrieben, mit den Einheitspreisen abgegolten.
Transport- und Verkehrswege, Hebezeuge Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: MZR und Verbinder im EG, MZR Kriechkeller
Der Transport von Material und Gerät innerhalb der Baustelle geschieht mit eigenen Mitteln des AN und ist mit den Vertragspreisen abgegolten. Es stehen für Transporte bauseits keine Aufzüge, Hebezeuge, Kräne oder Hubhilfen zur Verfügung. Die Nutzung von Transportgeräten innerhalb der Geschosse ist durch die Deckentragfähigkeit begrenzt. Eine Zwischenlagerung von Baumaterialien im Gebäude, außerhalb des jeweiligen Bauabschnittbereiches ist nicht zulässig!
Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Energie Anschlussstellen für Elektro und Wasser werden durch den AG auf der Baustelle an einem definierten Orten zur Verfügung gestellt. Baustrom: Es wird im Hof und im Gebäude je Geschoss auf den Treppenpodesten ein Baustromverteiler angeordnet. Für die Unterverteilung, inkl. Arbeitsplatzbeleuchtung hat jeder AN eigenverantwortlich zu sorgen. Bauwasser: Ein Bauwasseranschluss wird an der Nord- / West-Gebäudeecke im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs für Bauwasser und Baustrom trägt der AN anteilig gemäß den Festlegungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen!
Baustellensicherheit Das Baustellengelände wird nicht bewacht. Das Baugelände ist mit einem Bauzaun bzw. mit dem Grundstückszaun versehen. Die Tore sind täglich zum Dienstschluss zu verschließen.
Besondere betriebliche Bedingungen Die Bauleistungen können entsprechend den gesetzlichen Regelungen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ausgeführt werden. Ein entsprechender Baustellenbesatz mit Arbeitskräften, Maschinen und Geräten ist seitens des Bieters vollständig einzukalkulieren. Ein Mehrschichtbetrieb wird nicht gesondert vergütet.
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Nebenleistungen (DIN 18299)
Nachfolgend beschriebene Leistungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
3.1 Reinigungspflicht des AN
Die Reinigungspflicht des AN ist eine Nebenleistung gemäß VOB, Teil B; es wird nochmals ausdrücklich auf diese Verpflichtung hingewiesen und wie folgt ergänzt:
Der AN ist unaufgefordert zur Leistungspflicht der laufenden Reinhaltung der Baustelle, der Baustelleneinrichtungsfläche und der angrenzenden öffentlichen und privaten Nachbarbereiche verpflichtet, wenn diese durch den AN verschmutzt worden sind. Eine Reinigung hat dabei unverzüglich, mindestens jedoch 1 x pro Arbeitstag zu erfolgen.
Sollte der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Reinigung nicht nachkommen, so ist der AG berechtigt, die erforderliche Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN unverzüglich durchführen zu lassen. Die Gegenverrechnung des AG erfolgt durch Direktabzug gegen Nachweis in der folgenden Rechnung des AN entsprechend der VOB, Teil B, § 4, Pkt. 7 und § 8, Pkt.3.
3.2 Beleuchtung der Arbeitsplätze:
Prinzipiell ist die Beleuchtung der Arbeitsstätten (sofern nicht gesondert ausgeschrieben) Sache des Auftragnehmers und mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Die Allgemeinbeleuchtung der Flure, Treppenhäuser und Rettungswege wird durch den Auftraggeber veranlasst.
3.3 Terminplan AN
Detaillierter Bauzeitplan (Verbindlicher Bauzeitplan): Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer zu Händen der Objektüberwachung einen mit dem AG abgestimmten Bauablaufplan auszuhändigen.
Der Bauzeitenplan soll alle wesentlichen Entscheidungspunkte aufzeigen, an welchen der AG und seine Erfüllungsgehilfen grundsätzliche Entscheidungen und Aussagen zu treffen haben.
Werkstattplanung des AN im Bauzeitenplan des AN: Der Bauzeitenplan muss die Termine für die Werkstattplanungen des Auftragnehmers und die sich daran anschließenden Prüfzeiten dieser Pläne durch den Architekten berücksichtigen und darstellen.
3.4 Baubesprechungen:
Die Objektüberwachung wird in periodischen Abständen Baubesprechungen
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einberufen.
Der Auftragnehmer hat an diesen Besprechungen teilzunehmen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Arbeiten erforderlichen Maßnahmen zu besprechen. Weiter dient diese Besprechung zur laufenden Koordination mit allen an der Abwicklung Beteiligten.
3.5 Ausführungsunterlagen:
Der AN erhält alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistung erforderlichen Pläne jeweils 1-fach als Papierpause und digital im Format pdf.
Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen:
Vom AN zu fertigende Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung in Papierform und einfach digital zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN erhält ein geprüftes Exemplar zurück. Bei Korrekturen ist die Vorlage nach Übernahme der Korrekturen zu wiederholen.
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Gebäudeübersicht / Bauablauf geplant:
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Bauablauf: Terminplan zur Bauausführung vom 16.06.2026 - Anlage zur Ausschreibung beigefügt
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 9 von 32
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Projektausschreibung
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Anlagen zum LV
Planunterlagen als Vorabzug
-
Lageplan mit Baustelleneinrichtung 5_AR_SF_BE_LP_02_00_V
-
Grundriss Erdgeschoss 5_AR_MZR_E0_GR_0106_00_V
-
Deckenspiegel 5_AR_MZR_E0_DS_0107_00_V
-
Schnitte 5_AR_MZR_00_SN_0205_00_V
-
Detail Fenster 5_AR_MZR_E0_DP_14_00_V
-
Innentüren 5_AR_MZR_E0_DP_15_00_V
-
Terminplan zur Bauausführung MZR vom 16.06.2026
-
Übersichtsplan Bauabschnitte UG-DG 5_AR_GE_U1-E3-Übers_D__V
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
1 Malerarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten Technische Vorbemerkung
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN ISO 4628 Normenreihe: Beschichtungsstoffe – Beurteilung von Beschichtungsschäden – Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen
VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial
AGI-Arbeitsblatt S 20-1 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). – Anforderungen an den Untergrund Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 20-2 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). – Beschichtungssysteme Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 20-3 Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). – Ausführungsdetails Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BFS Merkblatt Nr. 9 Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 10 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 11 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 12 Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 11 von 32
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 14 Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 15 Brandschutzbeschichtungen auf Holz, Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 17 Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf massiven Gips-Wandbauplatten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 19.1 Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 20 Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Fachregel Nr. 20.1 Baustellenübliche Untergrundprüfungen bei Putzarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 22 Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Fachregel Nr. 24 Überarbeitung von industriell beschichteten Bauteilen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Fachregel Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen – Beurteilung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14 Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen – Vorbeugung – Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 12 von 32
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 2 Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt 2.1 Verspachtelung von Gipsfaserplatten Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 841 Anti-Graffiti. Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
VFF Merkblatt HO.01 Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.03 Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.04 Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt HO.12 Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
WTA-Merkblatt 2-5-97/D Anti-Graffiti-Systeme Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 2-8-04/D Bewertung der Wirksamkeit von Anti-Graffiti-Systemen (AGS) Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 3-17-10/D Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
Die Aufzählung der genannten Vorschriften erhebt nicht den Anspruch auf vollzähligkeit.
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoss mit ehem. Einfeldturnhalle (bis ca. 6 m)
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als 5x Rollgerüste:
Lastklasse: LK 3 Grundfläche Arbeitslage : 5,0 m² Höhe der obersten Gerüstlage in m: 7m Standort: Innerhalb des MZR
Art des Daches Dachform:Satteldach mit Krüppelwalm Dachneigung ca. 35°
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Angaben zur Ausführung
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen – auch durch andere Gewerke – nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 15 von 32
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen.
Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem desselben Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein.
Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln.
Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit
Zulassungsnummer und AusstellerAusführungsdatumName und Anschrift der Firma des AuftragnehmersAnzahl der SchichtenGesamtdicke der TrockenschichtArt der SchlussbeschichtungDatum der nächsten PrüfungWarnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungenanzubringen. Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Bauleitung abzustimmen. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Beim Reinigen von Fassaden durch Strahlen mit Wasser sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände eindringt. Das gilt in besonderem Maße für verdecktes Holzfachwerk.
Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird.
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 16 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
1.1 vorbereitende Arbeiten
1.1.1 Abdeckung Bodenflächen, Malerabdeckvlies, Innenflächen Abdeckung Bodenflächen, Malerabdeckvlies, Innenflächen
Abdecken von Bodenflächen mit Malerabdeckvlies, rutschfest, beschichtet, vor Beginn der Arbeiten auslegen und nach Beendigung zur Wiederverwendung entfernen. Abdeckmaterial : Malerabdeckvlies Verwendung :Abdeckung Bodenflächen Einbauort :Innen Verbinder + MZR 425,000 m² .................. ..................
1.1.2 Bauteile (Fliesen, Fenster- und Türflächen) schützen, Folie Bauteile (Fliesen, Fenster- und Türflächen) schützen, Folie
Abkleben von nicht zu beschichteten Bauteilen wie z.B. Fliesen, Fenster- und Türflächen, und andere Bauteile inkl. den jeweiligen Rahmen im Innenbereich mit Malerfolie. Klebebänder passend zu den Rahmenmaterialien wählen. Folien nach Abschluss der Arbeiten rückstandslos entfernen und entsorgen.
Das Schützen von Bauteilen durch Abdecken, Abhängen, Umwickeln im Arbeitsbereich, gilt als Nebenleistung.
Abdeckmaterial : Abdeckfolie (PE) Verwendung :Abkleben Fenster- und Türflächen, Fliesen, oder nicht zu beschichteten Bauteilen
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 17 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................ Einbauort :Innen Verbinder + MZR
Position einschl. Rüstung bis 6m über Standfläche. 280,000 m² .................. ..................
Summe 1.1 vorbereitende Arbeiten ............................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 18 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
1.2 Malerarbeiten
1.2.1 Tischlertüren MZR malermäßig überarbeiten Tischlertüren MZR malermäßig überarbeiten
siehe Plan: 5_AR_MZR_E0_DP_15_00_V
Beschichtung im Innenbereich Tischlertüren Bestand bzw. Nachbau
Farbton :blau (RAL 240 60 20) matt, deckend Untergrund :Holz Bauteil :Türblätter Maße : 1x 1,49/2,28 m 1x 1,70/Bg 2,70-3,70 m Einbauort :MZR 2x Türblätter
2,000 St .................. ..................
Summe 1.2 Malerarbeiten ............................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 19 von 32
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
1.3 Lackierarbeiten
1.3.1 Stahlspannglieder streichen Stahlspannglieder streichen
Reinigen, entfetten und Anschschleifen des Untergrundes, sowie auftragen eines Grund, Zwischen- und Schlussanstrich mit Lackfarbe Inkl. Schutz- und Abklebearbeiten an angenzende Bauteile.
Stahlspannglieder/ Dachtragwerk s. Schnitt: 5_AR_MZR_00_SN_0205_00_V
Beschichtung im Innenbereich mit Lack Kontrastverhältnis/Deckvermögen: deckend Glanz :matt Farbton :dunkelgrau Untergrund :Stahl Bauteil :Wand Einbauort :MZR 4x Spannglieder in Raumhöhe 6-8 m 85,000 m .................. ..................
1.3.2 Überholungsanstrich der Untergrurte aus Holz Überholungsanstrich der Untergrurte aus Holz
Reinigen, entfernen von losen farbschichten und Anschschleifen des Untergrundes, schliessen von Rissen mit Acryl sowie auftragen eines Zwischen- und Schlussanstrich mit Lackfarbe
Inkl. Schutz- und Abklebearbeiten an angenzende Bauteile.
Kontrastverhältnis/Deckvermögen: deckend Glanz :matt Farbton :dunkelgrau wie Vorpos. Untergrund :Holz Bauteil :Balken Einbauort :MZR 8x Untergurte in Raumhöhe 6-8 m 45,000 m .................. ..................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 20 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
1.3.3 Überholungsanstrich der Lüftungsgitter Saalrückwand streichen Überholungsanstrich der Lüftungsgitter Saalrückwand streichen
Reinigen, entfernen von losen farbschichten und Anschschleifen des Untergrundes, sowie auftragen eines Zwischen- und Schlussanstrich mit Lackfarbe
Inkl. Schutz- und Abklebearbeiten an angenzende Bauteile
siehe Plan: 5_AR_MZR_E0_DP_10_00_V
Farbton :Farbton entspr. Holzart Eiche, matt, deckend Untergrund :Metall Bauteil :L ü f t u n g s g i t t e r 2x60/60cm Einbauort :MZR Akustikwand in Höhe von ca. 7m 2,000 St .................. ..................
1.3.4 Beschichten der Zuluftrohre Beschichten der Zuluftrohre
Reinigen und Anschschleifen des Untergrundes, sowie auftragen eines Grund, einen Zwischen- und Schlussanstrich mit Lackfarbe
Inkl. Schutz- und Abklebearbeiten an angenzende Bauteile.
siehe Plan: 5_AR_MZR_00_SN_0205_00_V
Beschichtung im Innenbereich
Farbton :weiß bis hellgrau, matt, deckend Untergrund :Metall Bauteil :2x Lüftungsrohre Nenngröße : bis DN 300 Einbauort :MZR in Höhe von ca. 7m 35,000 m .................. ..................
Summe 1.3 Lackierarbeiten ............................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 21 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
1.4 Innenwände/ Decken
1.4.1 Putzuntergrund prüfen, Innenwand Putzuntergrund prüfen, Innenwand
Den Zustand des Bestandputzes (Innenwände) sorgfältig auf Tragfähigkeit, Schadstellen und Hohlstellen, Eisenteile etc. prüfen, ggf. markieren.
Bauteil :Innenwand Bauteilhöhe: Verbinder max. ca. 2,55 m Bauteilhöhe: MZR max. ca. 5,85 m Einbauort :Innen Verbinder + MZR 365,000 m² .................. ..................
1.4.2 Demontieren und Entsorgen von Kleinteilen Demontieren und Entsorgen von Kleinteilen (Haken und sonstige Befestigungen) aus Wänden. Löcher reinigen und vornässen und mit Kalkmörtel oder Gips schließen.
Abrechnung der Position über Gewicht der ausgebauten Teile mit Wiegescheinen als Nachweis.
Ort: Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 0,500 kg .................. ..................
1.4.3 Dübellöcher schließen Dübellöcher schließen
Dübellöcher in rauen oder glatten Wand- und Decken- flächen mit Kalkmörtel oder Gips schließen, einschl. Dübel entfernen, Dübelloch reinigen und vornässen.
Ort : Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 50,000 St .................. ..................
1.4.4 Putz, Risse starr schließen, Innenflächen Putz, Risse starr schließen, Innenflächen
Risse ohne Rissbreitenänderung in Putzoberflächen v-förmig aufweiten und mit Spachtelmasse schließen. Oberfläche an den bauseits vorhandenen Putz anpassen. Untergrund :Putz Untergrundvorbereitung: Risse starr schließen Ort :Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
10,000 m .................. ..................
1.4.5 Putzschaden ausbessern, Innenputz Putzschaden ausbessern, Innenputz
Putzschäden an Decken und Wänden im Innenbereich ausbessern. Lose, hohle, schadhafte Teile entfernen und entsorgen sowie Ausgleich der Fehlstellen und Angleichen an Oberflächen. Ort : Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 5,000 m² .................. ..................
1.4.6 Teilspachtelung von Wandflächen bis 25% Teilspachtelung von Wandflächen bis 25%
Gereinigte Wandflächen mit Dispersions-Silikatspachtel von 10% bis 25% der gesamten Wandfläche spachteln inkl. Grundieren der gespachtelten Flächen
- lichte Arbeitshöhe: bis 6,00 m,
- einschließlich Stützen, Nischen, Vor- bzw. Rücksprünge, vertikale Stirnfläche von Korbbögen o.ä.
Position einschl. Rüstung bis 6 m über Standfläche und erforderliche Schutzmaßnahmen
Bauteil : Wände (partielle Wandflächen)
Ort : Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 15,000 m² .................. ..................
1.4.7 * Optionalpos. * Putzen von Fehlstellen im Wandbereich Putzen von Fehlstellen im Wandbereich
Fachmännisches Verputzen von Löchern/ Fehlstellen im Wandbereich. 25% der Gesamtfläche Inkl. schützen des oberen Wandbereich
Bauteil : Wände (partielle Wandflächen)
Ort : Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 5,000 m .................. ..................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 23 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
1.4.8 Ausblühungen Salpeterflächen Ausblühungen Salpeterflächen bearbeiten, an betroffenen Stellen gründlich mit Bürste entfernen bzw. bei Bedarf Salpeter-Entferner verwenden. Nach Trocknung die befallenden Stellen mit Ammoniakwasser 2x streichen.
Ausführungsort : Nordwest Außenwand innen, Verbinder Bauteil : Innenwände 8,000 m² .................. ..................
1.4.9 * Bedarfspos. * Glattspachtelung fein, 2x vollflächig Glattspachtelung fein, 2x vollflächig
Eine Glattspachtelung mit einem feinen, spritzbaren Dispersions-Silikatspachtel im Innenbereich liefern, 2-mal vollflächig auftragen, nachschleifen und grundieren. Lösemittel- und weichmacherfrei sowie emmissionsarm, TÜV-Mark - fremdüberwacht, frei von fogging-aktiven Substanzen.
Schichtdicke: max. 3 mm pro Arbeitsgang
- Farbton: weiß
- Oberfläche in Q3-Qualität
- lichte Arbeitshöhe: bis 6,00 m
- partielle Wandflächen
- einschließlich Stützen, Nischen, Vor- bzw. Rücksprünge, vertikale Stirnfläche von Korbbögen o.ä.
Einbauort: Verbinder u. MZR
Position einschl. Rüstung bis 6m über Standfläche und erforderliche Schutzmaßnahmen
Ort : Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 15,000 m² .................. nur Einheitspreis
1.4.10 Abkleben bei Farbwechsel, Innenbereich Abkleben bei Farbwechsel, Innenbereich
Herstellen eines Übergangs als klare Abgrenzung verschieden farbiger Flächen durch vertikales bzw. horizontales Abkleben. inkl. abmessen und abkleben
Einbauort :MZR, Verbinder
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 24 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
45,000 m .................. ..................
1.4.11 Fugenabdichtung, mit Acryl, Innenbereich Fugenabdichtung, mit Acryl, Innenbereich
Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse mit Dichtstoff auf Acryldispersionsbasis (überstreichbar), im Innenbereich, inkl. reinigen, abkleben und grundieren. Fugen anschließend glätten.
Fugenverschluss in Innenwänden, an allen vertikalen und horizontalen Deckenanschlüssen sowie an Fliesenabschlüssen, Installations- und Brüstungskanälen
Fugen: Minimale Breite: 5 mm Maximale Breite: 20 mm Minimale Tiefe: 5 mm
Anschlussfuge mit Acryl-Dichtstoff, einschließlich erforderlicher Vorbehandlung, liefern und verfüllen.
Bauteil :Fugen Fugenmaterial :Acryl Einbauort :Innenbereich 150,000 m .................. ..................
1.4.12 Beschichtung, Klasse 1, Putz, Innenwand, weiß Beschichtung, Klasse 1, Putz, Innenwand, weiß
Beschichtung im Innenbereich mit Silikatfarbe, inkl. Untergrundvorbehandlung, Anpass- und Abdeckarbeiten.
Farbton :weiß, matt Untergrund :Putz/ GK Bauteil :Wand
Angeb. Fabr./Produkt : '.............................'
Einbauort :Verbinder
- oberhalb Sockel MZR 395,000 m² .................. ..................
1.4.13 Beschichtung, Silikatfarbe Klasse 1, Putz/GK Decke Beschichtung, Silikatfarbe Klasse 1, Putz/GK Decke
wie Vorposition, jedoch:
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 25 von 32
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................ Farbton : weiß, matt Untergrund : Gipskarton Bauteil : Decke Einbauort :Verbinder 120,000 m² .................. ..................
1.4.14 Zulage Beschichtung, Klasse 1, Putz, Innenwand, blau Zulage Beschichtung, Klasse 1, Putz, Innenwand, blau
wie Vorposition, jedoch:
gemäß Grundriss Farbe + Material inkl. herstellen eines sauberen Beschnittes
Farbton :blau (RAL 2207025), matt nach Bemusterung Probeanstrich Untergrund : Putz Einbauort : Wand in Gang Verbinder s. Anl. (Farbe+Material) 13,640 m² .................. ..................
1.4.15 Zulage Beschichtung, Klasse 1, Putz, Innenwand, hellblau Zulage Beschichtung, Klasse 1, Putz, Innenwand, hellblau
wie Vorposition, jedoch:
gemäß Grundriss Farbe + Material inkl. herstellen eines sauberen Beschnittes
Farbton : blau (RAL 2208020), matt nach Bemusterung Probeanstrich Einbauort : Sockel MZR 50,140 m² .................. ..................
1.4.16 * Optionalpos. * Mehrpreis für Ausführung in Nassabriebklasse 1, Deckvermögen Klasse 1 Mehrpreis für Ausführung in Nassabriebklasse 1, Deckvermögen Klasse 1
Mehrpreis für Wandflächenbeschichtung wie vor , jedoch in Nassabriebklasse 1, Deckvermögen Klasse 1 nach EN 13300,
- Farbton: weiß
Ort : Ausführung auf Nachweis und Anweisung BÜ 80,000 m² .................. ..................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 26 von 32
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
1.4.17 Untergrundvorbehandlung Laibungen bis 20 cm Untergrundvorbehandlung Laibungen bis 20 cm
Untergrund (Laibungsflächen) reinigen durch abkehren von Staub, Verschmutzungen und abwaschen des verschmutzten und tragfähigen Untergrundes mit Wasser und Zusatz von ammoniakhaltiger Netzmittellösung. Aufrauen mit einem Schleifvlies gemäß BFS-Merkblatt Nr. 5. Nachwaschen mit klarem Wasser sowie schließen von Dübellöchern und Beispachteln von kleinen Fehlstellen, bis 10% der Fläche inkl. Grundieren der nachgespachtelten Flächen Es muss ein sauberer und tragfähiger Untergrund entstehen. BFS-Merkblatt D beachten.
- lichte Arbeitshöhe: bis 6,00 m
- einschließlich Nischen, Vor- bzw. Rücksprünge, vertikale Stirnfläche von Korbbögen o.ä.
Position einschl. Rüstung bis 6m über Standfläche und erforderliche Schutzmaßnahmen
Tiefe d. Laibung : bis 20 cm Untergrund : Calciumsilikatspachtel Bauteil : Fensterlaibungen Einbauort : MZR
90,000 m .................. ..................
1.4.18 Grundieren von Laibung bis 20 cm Grundieren von Laibung bis 20 cm
Wässriger Silikat-Tiefengrund 2x
Wässrigen, farblosen Tiefengrund auf Silikatbasis für mineralische Untergründe und Beschichtungen liefern und in mindestens zwei Arbeitsgängen nass in nass auftragen. Der Tiefengrund darf keinen Film bilden.
Zur Reduzierung der Saugfähigkeit und der Verfestigung oberflächig sandender Untergründe
Produkteigenschaften: saugfähigkeitsregulierend, untergrundverfestigend, haftvermittelnd, gutes Eindringvermögen.
- lichte Arbeitshöhe: bis 6,00 m,
- einschließlich Nischen, Vor- bzw. Rücksprünge, vertikale Stirnfläche von Korbbögen o.ä.
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 27 von 32
[Seite 28]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
Position einschl. Rüstung bis 6m über Standfläche und erforderliche Schutzmaßnahmen
Tiefe d. Leibung : bis 20 cm Untergrund : Calciumsilikatspachtel lichte Arbeitshöhe : bis 6,00 m Bauteil : Fensterlaibungen Einbauort : MZR 90,000 m .................. ..................
1.4.19 Anstrich - Laibungen bis 20 cm Anstrich - Sturz / Laibungen bis 20 cm
Leibungstiefe bis 20 cm - Schadstoffgeprüfte, stumpfmatte Innensilikatfarbe, Nassabriebklasse 2
Gut deckende, konservierungsmittelfreie, schimmelpilzhemmende, desinfektionsmittelbeständige Innensilikatfarbe, Nassabriebklasse 1, Deckvermögen Klasse 2 nach EN 13300, für Anstriche mit mineralischem Charakter auf Wandflächen als Zwischen- und Schlussbeschichtung liefern und auftragen. inkl. herstellen eines sauberen Beschnittes zum andern Bauteilen
Produkteigenschaften: beständig gegenüber Flächendesinfektionsmitteln laut Prüfbericht, entspricht den Anforderungen der Lebensmitelhygiene, nichtbrennbar je nach Aufbau, organischer Anteil <5%, lösemittel- und weichmacherfrei sowie emissionsarm, TÜV-Mark - fremdüberwacht, frei von fogging-aktiven Substanzen, lebensmittelunbedenklich TÜV-geprüft, ökozertifiziert (natureplus)
einschließlich Stützen, Nischen, Vor- bzw. Rücksprünge, vertikale Stirnfläche von Korbbögen o.ä.
Position einschl. Rüstung bis 6m über Standfläche und erforderliche Schutzmaßnahmen!
Farbton : weiß entspr. Wandfarbe, matt, deckend Untergrund : Calciumsilikatspachtel lichte Arbeitshöhe : bis 6,00 m Bauteil : Fensterlaibungen Einbauort : MZR 90,000 m .................. ..................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 28 von 32
[Seite 29]
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
1.4.20 Schriftzug malermäßig herstellen Schriftzug malermäßig herstellen
Liefern und malermäßiges Herstellen eines Schriftzuges in Farbton Dunkelblau, einschließlich Aufmaß, Untergrundvorbereitung, Anzeichnen, Abkleben bzw. Schablonieren, fachgerechtem Farbauftrag sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
Abmessungen Schriftzug: ca. 12 × 75 cm Schriftart: Arial in Großbuchstaben Farbe: Dunkelblau RAL 240 60 20 1,000 St .................. ..................
Summe 1.4 Innenwände/ Decken ............................
Summe 1 Malerarbeiten ............................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 29 von 32
[Seite 30]
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Projektausschreibung
Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
2 Sonstiges 2.1 Baustelleneinrichtung / Dokumentation
KALKULATIONSHINWEISE
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.
2.1.1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die gemäß Leistungsbeschreibung auszuführenden Arbeiten.
Vorhalten und Sichern gegen unbefugtes Betreten von eigenen Aufenthalts- und Lagerräumen (nur außerhalb des Gebäudes erlaubt) sowie alle Nebenleistungen nach DIN 18334, DIN 18355 bzw. DIN 18365 sind in diese LV-Positionen einzurechnen!
Sämtliche Restmaterialien und Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. 1,000 psch .................. ..................
2.1.2 Objektdokumentation Erstellen einer Objektdokumentation 3-fach (2 x in Papier (einzeln geheftet in Ordner), 1 x auf Datenträger),
Erstellen und liefern einer Objektdokumentation bestehend aus mindestens:
- Inhaltsverzeichnis
- Freigegebene Werkstatt- und Montagezeichnungen im Originalmaßstab
- Fachunternehmererklärung nach § 55 SächsBO (inkl. von Nachunternehmern)
- Dokumention aller eingebauten Produkte inkl. aller Prüfzeugnisse, Zulassungen
- Prüfbücher soefrn erforderlich
- Wiegescheine soefrn erforderlich
- Entsorgungsplan soefrn erforderlich
- Entsorgungsnachweise soefrn erforderlich
- Wartungs-und Pfleghinweise
- Bautageberichte
- Sonstiges
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 30 von 32
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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-12_30 Maler - MZR
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €
Übertrag € ................................
Die Übergabe der Unterlage hat spätestens zum Zeitpunkt der Endabnahme zu erfolgen. Bei Nichtvorlage kann die Abnahme des AG verweigert werden. 1,000 psch .................. ..................
Summe 2.1 Baustelleneinrichtung / Dokumentation ............................
Summe 2 Sonstiges ............................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 31 von 32
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Z U S A M M E N S T E L L U N G
1 Malerarbeiten
1.1 vorbereitende Arbeiten .............................. €
1.2 Malerarbeiten .............................. €
1.3 Lackierarbeiten .............................. €
1.4 Innenwände/ Decken .............................. €
Summe 1 Malerarbeiten .............................. €
2 Sonstiges
2.1 Baustelleneinrichtung / Dokumentation .............................. €
Summe 2 Sonstiges .............................. €
Summe LV .............................. €
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. €
Gesamtsumme Brutto .............................. €
Datum: ...................................... Unterschrift / Stempel: .............................................................................
Druckdatum: 23.06.2026 Seite: 32 von 32