Los 13.30-Bodenbelag-MZR -LV-blanko.PDF

Sanierung eines Mehrzweckraums mit Verbinder an einer Oberschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 18:39 (Europe/Berlin)

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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Leistungsverzeichnis

Bauvorhaben: Oberschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

Baumaßnahme: Sanierung Schulgebäude und Mehrzweckraum mit Verbinder sowie Schulsport- und Schulaußenanlagen

Bauabschnitte: BA 4 Mehrzweckraum mit Verbinder

Bauherr: Stadt Heidenau Dresdner Str. 47 01809 Heidenau

Projektnummer: 51.10.05.80/20021/40.34-1

Fachlos: Los 13.30: Bodenleger Mehrzweckgebäude mit Verbinder

Datum: 26.06.2026

Druckdatum: 22.06.2026 Seite: 1 von 20

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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

  1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. Sie sind als solcher Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.

  1. 1 Allgemeine Angaben

Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.

Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszuschläge.

Die Ausführung von in Optional- und/oder Wahlpositionen beschriebenen Leistungen ist, sofern aus den Ausführungsunterlagen deren Notwendigkeit nicht zweifelsfrei hervorgeht, vor Beginn der Ausführung anzuzeigen.

Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen, Liefern und Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN bzw. DIN EN der ATV der VOB/ C als beschrieben.

Die Bieter werden aufgefordert, beim Angebot von Baustoffen - Bauteilen - Bauarten die Umweltbedeutsamkeit zu beachten, ökologische und ökonomische Voraussetzungen so zu berücksichtigen, dass Gewinnung, Herstellung, Nutzung, Unterhaltung und Wiederverwertung der Baustoffe - Bauteile - Bauarten im Hinblick auf ihre Umweltverträglichkeit in das Angebot einbezogen werden.

Die Einhaltung der ausgeschriebenen Produkteigenschaften ist mit Lieferung auf die Baustelle anhand von Hersteller-/Produktangaben mit Datenblättern, AbP bzw. AbZ, Mustern etc. nachzuweisen.

Zur Erfüllung der Anforderungen des Bauordungsrechtes gelten technische Regeln als Technische Baubestimmungen, die mit der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen Ausgabe 2019/1 mit der neugefassten Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2021 eingeführt wurden.

Für die Errichtung baulicher Anlagen sind u.a. folgende allgemeine Normen, Vorschriften und Richtlinien zugrunde zu legen:

  • Sächsische BO vom11.05.2016, Fassung vom 19.03.2024 sowie deren gültige DVO
  • Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter
  1. 2 Angaben zum Grundstück/ Baustelle

Der Standort des Bauvorhabens liegt im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge, in der Stadt Heidenau Ernst-Thälmann-Str. 22, Flurstück Mügeln, Flur 2/1.

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Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5/ Sonderbau (SächsBO § 2), welches unter Denkmalschutz steht. Die Grundrissstruktur setzt sich aus einem L-förmigen Gebäude aus Schulgebäude und anschließendem Mehrzweckraum mit Verbinder zusammen. Das Bestandsgebäude besteht aus 4-Vollgeschossen (inkl. Untergeschoss) und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Die max. Gebäudeabmessungen betragen in Ausrichtung Süd/West - Nord/Ost ca. 82 m und Nord/West - Süd/Ost ca. 55 m. Die lichten Raumhöhen betragen im Durchschnitt bis ca. 3,80 m, in der Aula ca. 6,90 m. Erforderliche Gerüste sind, sofern nicht explizit beschrieben, durch den Auftragnehmer zu stellen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Das Mehrzweckgebäude ist eingeschossig mit einer Unterkellerung i.S. eines Kriechkellers mit Höhen von ca. 2 m. Das Mehrzweckgebäude ist in Massivbauweise errichtet und weist eine Größe von ca. 15 x 23 m auf. Der Mehrzweckraum ist über einen vorgelagerten Windfang von außen zugänglich sowie über den Verbinderbau vom Schulgebäude aus erreichbar. Der eingeschossige Verbinder besitzt Außenmaße von ca. 9 x 17 m und stellt das Verbindungsglied zwischen Schulgebäude und Mehrzweckraum dar. Die Wände bestehen aus Gasbetonsteinen G4. Der Verbinder ist vom Schulgebäude, über einen Treppenzugang, sowie über 3 Außenzugänge erreichbar. Die lichte Raumhöhe im Mehrzweckraum beträgt bis UK Stahlglieder ca. 8,10 m, die OK Dachfirst liegt bei ca. 10,90 m ü. Gelände. Das Pfettenkrüppelwalmdach des Mehrzweckgebäudes besteht aus Bindern mit hölzernen Obergurten mit fachwerkartiger Rundstahlunterspannung. Die Dachdeckung besteht aus einer Ziegeldeckung mit Flachdachpfannen. Die Dachkonstruktion des Verbinders besteht aus Holzbindern (Nagelplattenbinder) in Satteldachform mit einer Dachneigung von ca. 18° und Ziegeldeckung aus Flachdachpfannen Die lichte Raumhöhe des Verbinders beträgt bis UK F-30 Unterhangdecke ca. 2,80 m. Erforderliche Gerüste sind, sofern nicht explizit beschrieben, durch den Auftragnehmer zu stellen und mit den Einheitspreisen abgegolten.

Die Bauarbeiten finden unter laufendem Schulbetrieb im Gebäude und der nordöstlich auf dem Grundstück befindlichen Sporthalle statt. Die Schülerinnen/Schüler und Lehrpersonal sowie weitere Mitarbeiter dürfen nicht gefährdet werden. Die Baustellenbereiche sind entsprechend zu sichern.

1.3 Infrastruktur / Verkehrsverhältnisse / Beschränkungen

Das Grundstück der Baustelle kann während der Bauzeit über eine Zufahrt von der Ernst-Thälmann Straße aus erschlossen werden. Die Zufahrtsbreite beträgt mind.3m. In diesem Bereich befindet sich die Baustelleneinrichtung für die Arbeiten im Seitenflügel, welche für die Baumaßnahmen am Mehrzweckraum (MZR) mit genutzt werden.

Der Baustellenzugang in den Mehrzweckraum erfolgt über den Eingang AT_1.08, auf der nordwestlich gelegenen Gebäudelängsseite. Alternativ kann der Zugang der AT_1.10 (Schulhofseite) genutzt werden, sofern diese erforderlich ist und die Zustimmung des AG vorliegt.

Im Bauabschnitt 3.3 (Juli - November 2026) stellt der Ausgang AT_1.04 des Schulgebäudes den Zugang zum Interims-WC Container für Schüler und Lehrer dar. Dies ist zwingend zu beachten! Es darf durch den Baustellenbetrieb nicht zu Einschränkungen der Rettungswege kommen! Das Abstellen von Lagermaterial außerhalb des zugewiesenen Bauabschnittsbereiches ist untersagt!

Auf dem nordwestlichen Grundstücksbereich befindet sich ein abgegrenzter Bereich für Baustelleneinrichtung (Baustellen-WC) und Lagerflächen für wiederzuverwenden Baumaterialien (Papierkörbe, Bänke, Pflaster etc.). Containerstellplätze (Schuttcontainer) sind ausschließlich auf den

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ausgewiesenen Plätzen aus dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Vor Aufstellung ist mit der BÜ-Rücksprache zu halten. Der öffentliche Verkehrsraum ist freizuhalten. Durch den AG wird auf dieser Fläche als Teil der Baustelleneinrichtung ein Sanitärcontainer als Doppelanlage mit Geschlechtertrennung errichtet und während der gesamten Bauzeit vorgehalten. Zur Bauanlaufberatung erfolgt eine Ein-/Unterweisung mit der örtlichen Bauüberwachung. Angrenzend an die vom AG bereit gestellten BE-Flächen können im nordwestlichen Grundstücksaußenbereich Flächen (Wiese) in Abstimmung AG /BÜ zur Verfügung gestellt werden. Die Herrichtung der ausgewählten Bereiche für Lagerzwecke, eigene BE-Container etc. hat in Verantwortung und auf eigene Kosten des Auftragnehmers zu erfolgen. Hinweis: Es handelt sich um für Befahrung nicht ausreichend tragfähige Vegetationsflächen! Nach Abzug von der Baustelle ist auf eigene Kosten des AN der Ursprungszustand wieder herzustellen. Diese Kosten sind bei der Angebotskalkulation zu beachten.

Für die Baustelleneinrichtung ist die Verordnung über Arbeitsstätten zu beachten. Die öffentlichen Verkehrswege sind arbeitstäglich zu säubern. Dem AN obliegt die Sicherungspflicht der Baustelle. Das Schulgebäude /-gelände ist arbeitstäglich gesichert und verschlossen zu hinterlassen.

Bauseitig ist eine Baustelleneinrichtung mit Bauzaun, Sanitärcontainer sowie zentraler Bauwasser- und Baustromversorgung vorhanden.

Die fußläufige Zuwegung vom Schulgebäude zur Sporthalle kreuzt die Baustellenzufahrt (sofern technologisch erforderlich) von der Schulstraße aus. Bei der Baustellen Zu- und Ausfahrt sind alle Auftragnehmer zur besonderen Sorgfalt (Vieraugenprinzip) aufgefordert!

Schutz des vorhandenen Bewuchses Der Gehölzbestand ist zu erhalten und zu schützen.

1.4 Baugrundverhältnisse

Baugrund Für das Baufeld liegt ein Baugrundgutachten des Büro GeoTechnik Dresden vom 29.08.2023 vor.

Erdstoffaushub Während der Aushubarbeiten sind die Aushubmassen fortlaufend organoleptisch, d.h. auf Farbauffälligkeiten und Geruchsauffälligkeiten zu untersuchen. Anfallende auffällige Massen sind zu separieren, gesichert zu lagern, abzudecken und nach Klärung der Schadstoffbelastungen geordnet zu entsorgen.

Anfallende anthropogene Auffüllungen sind unter Beachtung des nachgewiesenen Schadstoffgehalts bzw. der Ergebnisse der baubegleitenden Schadstoffuntersuchung fachgerecht zu entsorgen bzw. beim Nachweis geringer belasteter Auffüllungen wirtschaftlich zu verwerten.

Anfallende Lehme (UL/TL/ST*/SU*/GU*/GT*) können nur in untergeordneten Bereichen wieder eingebaut werden. Überschüssiges Material ist grundsätzlich geordnet zu entsorgen. Ausgebrochener Fels ist generell zu entsorgen.

Hinterfüll- und Überschüttmaterialien sind lagenweise einzubringen und zu verdichten. Ein Verdichtungsnachweis ist zu erbringen. Der erforderliche Verdichtungsgrad liegt bei DPr ≥ 100 %. Für diese Arbeiten gelten die Anforderungen der ZTV E-StB 2009

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1.5 Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb

Die Kosten für die eigenen gewerkespezifischen Baustelleneinrichtungen, die für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten notwendig sind, sind, so nicht in gesonderter Position beschrieben, mit den Einheitspreisen abgegolten.

Transport- und Verkehrswege, Hebezeuge Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: MZR und Verbinder im EG, MZR Kriechkeller

Der Transport von Material und Gerät innerhalb der Baustelle geschieht mit eigenen Mitteln des AN und ist mit den Vertragspreisen abgegolten. Es stehen für Transporte bauseits keine Aufzüge, Hebezeuge, Kräne oder Hubhilfen zur Verfügung. Die Nutzung von Transportgeräten innerhalb der Geschosse ist durch die Deckentragfähigkeit begrenzt. Eine Zwischenlagerung von Baumaterialien im Gebäude, außerhalb des jeweiligen Bauabschnittbereiches ist nicht zulässig!

Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Energie Anschlussstellen für Elektro und Wasser werden durch den AG auf der Baustelle an einem definierten Orten zur Verfügung gestellt. Baustrom: Es wird im Hof und im Gebäude je Geschoss auf den Treppenpodesten ein Baustromverteiler angeordnet. Für die Unterverteilung, inkl. Arbeitsplatzbeleuchtung hat jeder AN eigenverantwortlich zu sorgen. Bauwasser: Ein Bauwasseranschluss wird an der Nord- / West-Gebäudeecke im Außenbereich zur Verfügung gestellt. Die Kosten des Verbrauchs für Bauwasser und Baustrom trägt der AN anteilig gemäß den Festlegungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen!

Baustellensicherheit Das Baustellengelände wird nicht bewacht. Das Baugelände ist mit einem Bauzaun bzw. mit dem Grundstückszaun versehen. Die Tore sind täglich zum Dienstschluss zu verschließen.

Besondere betriebliche Bedingungen Die Bauleistungen können entsprechend den gesetzlichen Regelungen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ausgeführt werden. Ein entsprechender Baustellenbesatz mit Arbeitskräften, Maschinen und Geräten ist seitens des Bieters vollständig einzukalkulieren. Ein Mehrschichtbetrieb wird nicht gesondert vergütet.

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Nebenleistungen (DIN 18299)

Nachfolgend beschriebene Leistungen sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.

3.1 Reinigungspflicht des AN

Die Reinigungspflicht des AN ist eine Nebenleistung gemäß VOB, Teil B; es wird nochmals ausdrücklich auf diese Verpflichtung hingewiesen und wie folgt ergänzt:

Der AN ist unaufgefordert zur Leistungspflicht der laufenden Reinhaltung der Baustelle, der Baustelleneinrichtungsfläche und der angrenzenden öffentlichen und privaten Nachbarbereiche verpflichtet, wenn diese durch den AN verschmutzt worden sind. Eine Reinigung hat dabei unverzüglich, mindestens jedoch 1 x pro Arbeitstag zu erfolgen.

Sollte der AN einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Reinigung nicht nachkommen, so ist der AG berechtigt, die erforderliche Reinigung durch Dritte auf Kosten des AN unverzüglich durchführen zu lassen. Die Gegenverrechnung des AG erfolgt durch Direktabzug gegen Nachweis in der folgenden Rechnung des AN entsprechend der VOB, Teil B, § 4, Pkt. 7 und § 8, Pkt.3.

3.2 Beleuchtung der Arbeitsplätze:

Prinzipiell ist die Beleuchtung der Arbeitsstätten (sofern nicht gesondert ausgeschrieben) Sache des Auftragnehmers und mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Die Allgemeinbeleuchtung der Flure, Treppenhäuser und Rettungswege wird durch den Auftraggeber veranlasst.

3.3 Terminplan AN

Detaillierter Bauzeitplan (Verbindlicher Bauzeitplan): Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer zu Händen der Objektüberwachung einen mit dem AG abgestimmten Bauablaufplan auszuhändigen.

Der Bauzeitenplan soll alle wesentlichen Entscheidungspunkte aufzeigen, an welchen der AG und seine Erfüllungsgehilfen grundsätzliche Entscheidungen und Aussagen zu treffen haben.

Werkstattplanung des AN im Bauzeitenplan des AN: Der Bauzeitenplan muss die Termine für die Werkstattplanungen des Auftragnehmers und die sich daran anschließenden Prüfzeiten dieser Pläne durch den Architekten berücksichtigen und darstellen.

3.4 Baubesprechungen:

Die Objektüberwachung wird in periodischen Abständen Baubesprechungen

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einberufen.

Der Auftragnehmer hat an diesen Besprechungen teilzunehmen, um den Stand der Arbeiten und die für den weiteren Fortgang der Arbeiten erforderlichen Maßnahmen zu besprechen. Weiter dient diese Besprechung zur laufenden Koordination mit allen an der Abwicklung Beteiligten.

3.5 Ausführungsunterlagen:

Der AN erhält alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistung erforderlichen Pläne jeweils 1-fach als Papierpause und digital im Format pdf.

Vom Auftragnehmer zu fertigende Unterlagen:

Vom AN zu fertigende Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung in Papierform und einfach digital zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der AN erhält ein geprüftes Exemplar zurück. Bei Korrekturen ist die Vorlage nach Übernahme der Korrekturen zu wiederholen.

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Gebäudeübersicht / Bauablauf geplant:

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Bauablauf: Terminplan zur Bauausführung vom 16.06.2026 - Anlage zur Ausschreibung beigefügt

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Anlagen zum LV

Planunterlagen als Vorabzug

  • Lageplan mit Baustelleneinrichtung 5_AR_SF_BE_LP_02_00_V

  • Grundriss Erdgeschoss 5_AR_MZR_E0_GR_0106_00_V

  • Grundriss Kellergeschoss 5_AR_MZR_U1_GR_0108_00_V

  • Schnitte 5_AR_MZR_00_SN_0205_00_V

  • Detail Sockel MZR 5_AR_MZR_E0_DP_12_00_V

  • Holzschutztechnische Untersuchung MZR vom 05.12.2023

  • Terminplan zur Bauausführung MZR vom 16.06.2026

  • Übersichtsplan Bauabschnitte UG-DG 5_AR_GE_U1-E3-Übers_D__V

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

1 Bodenbelagsarbeiten

Parkett- und Holzpflasterarbeiten Technische Vorbemerkung

Mitgeltende Normen und Regeln

Allgemeines

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

DIN EN 13442 Holz- und Parkettfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit

DIN EN 13647 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung geometrischer Eigenschaften

DIN EN 13696 Holzfußböden – Prüfverfahren zur Bestimmung der Verformbarkeit und der Beständigkeit gegen Verschleiß und gegen Stoßbeanspruchung

DIN EN 14762 Holzfußböden – Probenahme und Bewertung der Konformität

DIN EN ISO 29469 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung

VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial

IVD-Merkblatt Nr. 1 Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 8 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen im Holzfußbodenbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)

IVK TKB-Merkblatt 1 Kleben von Parkett und Holzpflaster Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

IVK TKB-Merkblatt 6 Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

IVK TKB-Merkblatt 9 Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

IVK TKB-Merkblatt 10 Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Fertigteilestrichen – Holzwerkstoff- und Gipsfaserplatten Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

IVK TKB-Merkblatt 16 Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

IVK TKB-Merkblatt 17 Auswirkungen des Raumklimas auf Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe während der Verlegung und der Nutzung Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

IVK TKB-Merkblatt 18 KRL-Methode – Messung und Beurteilung der Feuchte von mineralischen Estrichen Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.

VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Die Aufzählung der genannten Vorschriften erhebt nicht den Anspruch auf vollzähligkeit.

Angaben zur Baustelle

Lage und Transportwege

Die Arbeiten sind im Erdgeschossen auszuführen.

Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc.

Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.

Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten.

Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen.

Es dürfen nur Oberflächenbehandlungsmittel verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 617 zählen, sofern keine Ersatzverfahren im Leistungstext vorgegeben werden.

Angaben zur Ausführung

Allgemeines

Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.

Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.

Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.

Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.

Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.

Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.

Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.

Werkseitig versiegeltes Parkett ist mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Eine Nachversiegelung auf der Baustelle wird nicht anerkannt.

Sonstige Angaben

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.

1.1 vorbereitende Arbeiten

1.1.1 Abbau der bauseitigen Abdeckung Abbau der bauseitigen Abdeckung

Abdeckung, Bodenflächen, Spanplatte auf Vlies Abbauen und Bauschutt entsorgen. Ort: Parkett Boden MZR 306,000 m² .................. ..................

1.1.2 Prüfung Parkett, Schadensanalyse Prüfung Parkett, Schadensanalyse

Prüfung von vorhandenem Parkett auf Schäden, mit dokumentierter Schadensanalyse und Feststellung des Schadensumfangs.

Einbauort : MZR

306,000 m² .................. ..................

Summe 1.1 vorbereitende Arbeiten ............................

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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

1.2 Parkettarbeiten

1.2.1 Altbelag, auf Parkett, ausbauen, entsorgen Altbelag, auf Parkett, ausbauen, entsorgen

gemäß Grundriss EG

Bodenbelag aus bestehendem Parkettboden ausbauen und entsorgen. Schalung auf Funktionsfähigkeit prüfen. Anschließend die Oberfläche für Ausbesserungs- und Nacharbeiten reinigen.

Bodenbelagsart:Fischrätparkett Holzart : Buche ca. 2,5 cm Einbauort : MZR - ehem. Bodenluke, Schadstellen und 2x Lüftungsrohre 3,000 m² .................. ..................

1.2.2 Parkett erneuern, Buche, auf Schalung, Kleinflächen Parkett erneuern, Buche, auf Schalung, Kleinflächen

Parkett, Stäbe mit 45° auf vorhandener Schalung, in Kleinflächen, im Verband des Altbelags verlegen und ver- deckt nageln. Die neuen Parkettstäbe sind in Holzart, Holzmaserung und der Farbe dem vorhandenen Belag anzupassen.

Untergrund : Schalung Holzart : Buche Verlegeart : Fischrätparkett Anteil Teilflächen: bis ca. 2 m² Einbauort : MZR - ehem. Bodenluke, Schadstellen und 2x Lüftungsrohre 10,000 m² .................. ..................

1.2.3 Zulage vorgezogene Leistung Bodenluke Zulage vorgezogene Leistung Bodenluke

wie Vorposition, jedoch:

Zulage für Kleinfläche Parkett im Fischgrätverband, Größe ca. 2,0 m², die aus terminlichen Gründen vorgezogen und unabhängig von den übrigen Parkettarbeiten ausgeführt werden muss. Einschließlich aller hierdurch entstehenden Mehrkosten für Einrichtungs- und Ausführungsaufwand sowie Abstimmung mit den Folgegewerken.

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Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

Übertrag € ................................

1,000 psch .................. ..................

1.2.4 Sockelverkleidung Sockelverkleidung

Sockelkasten als Verkleidung herstellen und montieren, um Schaumglassockel (Innendämmung) zu verkleiden.

gemäß Detail Sockel MZR 5_AR_MZR_E0_DP_12_00_V

einschließlich aller

  • erforderlichen Unterkonstruktionen
  • Abwinkelungen/ Anpassarbeiten an Bestand
  • Fügung auf Gehrung an den Außenecken

Massivholz:Kiefer/ Fichte/ Tanne weiß gestrichen Höhe : ca. 25 cm Tiefe : ca. 7cm Einbauort : MZR - Schaumglassockel 72,000 m .................. ..................

1.2.5 Parkettboden schleifen/entstauben Parkettboden schleifen/entstauben

Bestands- Parkettboden mit Lackierung als Vorbehandlung für die neue Oberflächenbeschichtung mit absaugung schleifen, materialabhängige Abstufung der Schleifkörnung bis Körnung 120. Nach dem Schleifen Oberfläche mit Besen und Staubsauerger restlos entstauben; Schutt entsorgen.

seperate Pos.: Parkett anschließend grundieren und mit Versiegelungslack versiegeln.

Holzart : Buche Einbauort : MZR 306,000 m² .................. ..................

1.2.6 Parkettboden, schleifen, versiegeln, seidenmatt Parkettboden, schleifen, versiegeln, seidenmatt

Bestands- Parkettboden grundieren und mit Versie- gelungslack versiegeln.

Farbe : Eichenfarben pigmentiert - farbliches

angleichen seperate Pos. Oberfläche : seidenmatt

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Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau

Projektausschreibung

Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

Übertrag € ................................ Einbauort : MZR 306,000 m² .................. ..................

1.2.7 Oberfläche farblich angleichen Oberfläche farblich angleichen

Oberfläche von neuer Versiegelung farblich angleichen.

Farbe : Eichenfarben pigmentiert Einbauort : MZR 306,000 m² .................. ..................

Summe 1.2 Parkettarbeiten ............................

Summe 1 Bodenbelagsarbeiten ............................

Druckdatum: 22.06.2026 Seite: 17 von 20

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Dresdner Straße 47, 01809 Heidenau

Projektausschreibung

Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

2 Sonstiges 2.1 Baustelleneinrichtung / Dokumentation

KALKULATIONSHINWEISE

Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen.

2.1.1 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung

Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die gemäß Leistungsbeschreibung auszuführenden Arbeiten.

Vorhalten und Sichern gegen unbefugtes Betreten von eigenen Aufenthalts- und Lagerräumen (nur außerhalb des Gebäudes erlaubt) sowie alle Nebenleistungen nach DIN 18334, DIN 18355 bzw. DIN 18365 sind in diese LV-Positionen einzurechnen!

Sämtliche Restmaterialien und Abfälle sind fachgerecht zu entsorgen. 1,000 psch .................. ..................

2.1.2 Objektdokumentation Erstellen einer Objektdokumentation 3-fach (2 x in Papier (einzeln geheftet in Ordner), 1 x auf Datenträger),

Erstellen und liefern einer Objektdokumentation bestehend aus mindestens:

  • Inhaltsverzeichnis
  • Freigegebene Werkstatt- und Montagezeichnungen im Originalmaßstab
  • Fachunternehmererklärung nach § 55 SächsBO (inkl. von Nachunternehmern)
  • Dokumention aller eingebauten Produkte inkl. aller Prüfzeugnisse, Zulassungen
  • Prüfbücher soefrn erforderlich
  • Wiegescheine soefrn erforderlich
  • Entsorgungsplan soefrn erforderlich
  • Entsorgungsnachweise soefrn erforderlich
  • Wartungs-und Pfleghinweise
  • Bautageberichte
  • Sonstiges

Druckdatum: 22.06.2026 Seite: 18 von 20

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Projektausschreibung

Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in € in €

Übertrag € ................................

Die Übergabe der Unterlage hat spätestens zum Zeitpunkt der Endabnahme zu erfolgen. Bei Nichtvorlage kann die Abnahme des AG verweigert werden. 1,000 psch .................. ..................

Summe 2.1 Baustelleneinrichtung / Dokumentation ............................

Summe 2 Sonstiges ............................

Druckdatum: 22.06.2026 Seite: 19 von 20

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Projektausschreibung

Projekt: 2023-01 GOS Heidenau_Sanierung LV: LV-13_30 Bodenbelagsarbeiten - MZR

Z U S A M M E N S T E L L U N G

1 Bodenbelagsarbeiten

1.1 vorbereitende Arbeiten .............................. €

1.2 Parkettarbeiten .............................. €

Summe 1 Bodenbelagsarbeiten .............................. €

2 Sonstiges

2.1 Baustelleneinrichtung / Dokumentation .............................. €

Summe 2 Sonstiges .............................. €

Summe LV .............................. €

zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. €

Gesamtsumme Brutto .............................. €

Datum: ...................................... Unterschrift / Stempel: .............................................................................

Druckdatum: 22.06.2026 Seite: 20 von 20

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