| Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister) (Name und Anschrift der Vergabestelle) | Ort: | |||||
| Datum: | ||||||
| Tel.: | ||||||
| Fax: | ||||||
| E-Mail: | ||||||
| HR-Nr.: | ||||||
| Registergericht: | ||||||
| USt.-ID-Nr.: | ||||||
| Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau AB Beschaffung Weißensteinstraße 70-72 34131 Kassel | ||||||
| Angebotsschreiben | ||||||
| Bezeichnung der Bauleistung: | ||||||
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme | |||||
| 251-2026 | Fassadensanierung am Standort Landshut | |||||
| Vergabenummer | Leistung | |||||
| 20-2026 | Los 09 - Tiefgaragensanierung | |||||
| Anlagen[1], die Vertragsbestandteil werden | ||||||
| [ ] | Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen | |||||
| [ ] | Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen | |||||
| [ ] | 224 | Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes | ||||
| [ ] | 233 | Nachunternehmerleistungen | ||||
| [ ] | 234 | Bieter-/Arbeitsgemeinschaft | ||||
| [ ] | 235 | Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen | ||||
| [ ] | ||||||
| [ ] | ||||||
| [ ] | ||||||
| [ ] | 217A | Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland | ||||
| [ ] | ||||||
| [ ] | ||||||
| [ ] | ||||||
| Anlagen[2], die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden | ||||||
| [ ] | 124 | Eigenerklärung zur Eignung | ||||
| [ ] | Einheitliche Europäische Eigenerklärung | |||||
| [ ] | Sonstige Unterlagen/Nachweise zur Eignung | |||||
| [ ] | 221 / 222 223 | Angaben zur Kalkulation (Preisermittlung, Aufgliederung Einheitspreise, Urkalkulation) | ||||
| [ ] |
| Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. | |||||||
| Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt | € | ||||||
| Die Gesamtsumme der Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag[3] beträgt einschl. Umsatzsteuer | entfällt | €* | |||||
| * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt | |||||||
| Anzahl der Nebenangebote | St. | ||||||
| Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote[4] sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund-lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind | % | ||||||
| Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: | |||||||
| - | Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, | ||||||
| - | Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B | ||||||
| [ ] | Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer: | ||||||
| Name: | PQ_Nummer: | ||||||
| Name: | PQ_Nummer: | ||||||
| Name: | PQ_Nummer: | ||||||
| [ ] | Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU – (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. EURO Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. EURO Jahresbilanzsumme)[5] |
| Ich/Wir erkläre(n), dass | |
| ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (FB 233) bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (FB 235) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführe(n). | |
| ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n), falls meinem/unserem Angebot kein Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (FB 233) bzw. kein Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (FB 235) beigefügt ist. |
| Ich/Wir erkläre(n), dass | |||
| - | ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). | ||
| - | die mir/uns über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. | ||
| - | ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. | ||
| - | das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. | ||
| - | falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. | ||
| - | ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. | ||
| - | ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile(n). | ||
| Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung | |||
| Ich bestätige/Wir bestätigen, ► im Rahmen der Ausführung des Auftrags: - Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit gemäß Artikel 32 EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), insbesondere in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO, herzustellen und einzuhalten, - bekannt werdende Daten, wie beispielsweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten bzw. Sozialdaten, sowie alle zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben; die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus, - bekannt werdende Daten, wie beispielsweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, personenbezogene Daten bzw. Sozialdaten, sowie alle zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen ausschließlich zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Zwecken zu verarbeiten und nicht länger zu speichern, als es für die Auftragsdurchführung erforderlich ist; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von dieser Regelung unberührt. ► alle Mitarbeiter sowie Unterauftragnehmer zeitlich in regelmäßigen Abständen über die Bedeutung und den Inhalt der auftragsbezogenen einschlägigen Datenschutzregelungen, über die Vertraulichkeit und Geheimhaltung sowie über die rechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung, insbesondere nach § 203 Abs. 4 StGB, zu belehren und sie auf die Vertraulichkeit und zur Geheimhaltung – auch über das bestehende Dienst-/Beschäftigungs- bzw. Auftragsverhältnis hinaus – nachweisbar zu verpflichten.. ► alle im Rahmen der Auftragsdurchführung gespeicherten Daten nach Beendigung des Auftrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen datenschutzgerecht zu vernichten. Bei Nachunternehmereinsatz bzw. Bietergemeinschaft: [ ] Mir ist bekannt, dass die vorstehende Verpflichtungserklärung auch für Nachunternehmer bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die zur Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber eingesetzt werden, gilt. [ ] Ich bestätige hiermit, dass ich den/die betreffenden Nachunternehmer bzw. das/die betreffende(n) Mitglied(er) der Bietergemeinschaft über den Inhalt und die Geltung der vorstehenden Verpflichtungserklärung informiert habe und dass diese den Pflichten zur Wahrung des Daten- und Sozialgeheimnisses bzw. zur allgemeinen Verschwiegenheit gleichermaßen nachkommen werden. | |||
| 10 Antikorruptionsklausel | |||
| 1. Die Auftraggeberin ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen Korruption zu ergreifen.Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist die Auftraggeberin daher berechtigt, den Hauptvertrag fristlos zu kündigen wenn der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder die von ihm zur Vertragserfüllung Eingesetzten 1. der Auftraggeberin oder deren Mitarbeitern oder von dieser beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellen, anbieten, versprechen oder gewähren, oder 2. gegenüber der Auftraggeberin, deren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter * § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), * § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), * § 333 StGB (Vorteilsgewährung), * § 334 StGB (Bestechung), fallen 2. Das Kündigungsrecht der Auftraggeberin nach Absatz 1 erstreckt sich auf alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Verträge. Soweit der Hauptvertrag als Rahmenvertrag wirkt, erstreckt sich das Kündigungsrecht auch auf die Einzelaufträge. 3. Tritt die Auftraggeberin nach Abs. 1 bzw. Abs. 2 vom Hauptvertrag, weiteren Verträgen oder Einzelaufträgen zurück, hat sie jeweils die Wahl, ob sie im Rahmen der Rückabwicklung die empfangene (Teil-)Leistung ganz oder teilweise zurückgibt oder Wertersatz leistet. Andere Rechte als – entsprechend der Wahl der Auftraggeberin – die (vollständige oder teilweise) Leistungsrückgabe und/oder Wertersatz steht dem Auftragnehmer aufgrund des Rücktritts nicht zu. 4. Liegt ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers nach Abs. 1 Nr. 2 vor, hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 v. H. des Auftragswertes zu zahlen. Das gleiche gilt für ein solches dem Auftragnehmer zurechenbares schuldhaftes Verhalten seiner Mitarbeiter oder der von ihm zur Vertragserfüllung Eingesetzten. 5. Unter Auftragswert i. S. v. Abs. 4 ist der Gesamtpreis oder – soweit ein solcher nicht angegeben werden kann – der voraussichtliche Gesamtumsatz des Auftrages (ohne Umsatzsteuer), sowie aller weiterer Aufträge, auf die sich das Kündigungsrecht der Auftraggeberin nach § 1 Abs. 2 erstreckt, während der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit, bei Aufträgen mit unbestimmter Laufzeit jedoch längstens für jeweils 48 Monate zu verstehen. 6. Bei der Berechnung der Vertragsstrafe nach Abs. 4 bleiben Verträge und Einzelaufträge außer Betracht, * 1. bei denen der Auftragnehmer nachweist, dass die Zuwiderhandlung nicht geeignet war, den Vertrag oder Einzelauftrag unmittelbar oder mittelbar zu beeinflussen. Der Auftragnehmer stellt der Auftragnehmerin alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, mit denen er den Nachweis zu führen versucht, 2. die nach Bekanntwerden der Zuwiderhandlung geschlossen bzw. erteilt werden. 7. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Vertragsstrafe unabhängig davon geltend zu machen, ob sie von ihrem Recht nach Abs. 1 - 3 Gebrauch macht. 8. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche der Auftraggeberin, insbesondere auf einen darüber hinaus gehenden Schadensersatz, bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatzanspruch angerechnet. 9. Soweit nach dem Hauptvertrag die Vergabe von Unteraufträgen weder ausdrücklich noch nach dem Vertragszweck ausgeschlossen ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit dem Unterauftragnehmer die in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen mit der Maßgabe zu vereinbaren, dass die Auftraggeberin der vorliegenden Antikorruptionsvereinbarung Begünstigte des Vertragsstrafversprechens ist. |
| 11 Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir die in Formblatt 219 getroffenen Regelungen zur Datenübermittlung - hier: Datenaustausch mit Hilfe von GAEB-Dateien (Ziffer 1 und Ziffer 2) - bei Abweichungen zwischen Textfassungen im PDF Format und GAEB-Dateien anerkenne(n). |
| Vor- und Zuname des Erklärenden |
| Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen. |
- vom Bieter anzukreuzen und beizufügen ↑
- vom Bieter anzukreuzen und beizufügen ↑
- Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der Vergütungen einzutragen. ↑
- Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot. ↑
- Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrages von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind. ↑