[Seite 1]
Klassifizierung: C1 – öffentlich Zielgruppe: Teilnehmer an Vergabeverfahren
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Baumaßnahme Torgauer Platz in Leipzig Leistung Sanierung Mischwasserleitung und Auswechslung Trinkwasserleitung Vergabenummer 26-011-022
- Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen am 14.04.2027 (Ausführungsbeginn).
Die Leistung ist zu vollenden am 01.02.2028 (abnahmereif fertig zu stellen).
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
TA 1 (0+000-ca. 0+320 Torgauer Süd bis Torgauer Platz) Erneuerung MWK DN 500 GFK; Tiefe bis 3 m, L= 240 m: 03.05.2027 bis 30.06.2027 Kanalsanierung Schlauchliner DN 250 bis DN 400; L=106 m: 01.07.2027 bis 16.07.2027 Ausw. TWL DN 300 GGG, Tiefe bis 2 m, L=90 m: 01.09.2027 bis 05.10.2027
TA 2 Torgauer Platz (von 0+320 bis 0+670 m inkl. Eisenbahnstraße) Händische Reparatur begehbarer Kanal Bautzmannstr. bis Knoten Torgauer Straße, L=200 m: 14.04.2027 bis 04.06.2027
Kanalbau Bauwerke Knotenpunkt und Schlauchlining ca. 455 m (TA 1 und TA 2) Schlauchlining Ei 700/1050 MA/B; L=318 m: 14.04.2027 bis 05.07.2027 Schlauchling Ei 600/900 B; L=86 m: 14.04.2027 bis 05.07.2027 Schlauchling DN 400 Stz; L=20 m: 14.04.2027 bis 05.07.2027 Händische Reparatur begehbarer Kanal Knoten Torgauer Str. bis Hermann-Liebmann-Straße; L=550 m: 14.04.2027 bis 06.08.2027 Trinkwasser DN 300 GGG, 170 m; Eisenbahnstraße: 14.04.2027 bis 21.06.2027 Trinkwasser DN 150 GGG, l=93 m, Bennigsenstraße: 14.04.2027 bis 21.06.2027 Neubau MW Kanal (DN/OD 315 PP) Bautzmannstraße: 05.01.2028 bis 01.02.2028
- Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,1 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Besondere Vertragsbedingungen 1 von 3
[Seite 2]
Klassifizierung: C1 – öffentlich Zielgruppe: Teilnehmer an Vergabeverfahren
2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Wenn die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist vom AN Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Nettoauftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Vertragserfüllung ist binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Nettoabrechnungssumme einschließlich der Nachträge.
6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezuggenommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Teilvorhaben der Komplexbaumaßnahme „Torgauer Platz“.
10.2. Für den Titel 05 und 06 des Leistungsverzeichnisses wird eine getrennte Rechnungslegung notwendig. Alle Aufwendungen dafür sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
10.3 Der Titel 05 „Folgemaßnahmen - 100% LVB“ des Leistungsverzeichnisses ist zu 100% direkt an die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH an folgende Rechnungsadresse abzurechnen:
Besondere Vertragsbedingungen 2 von 3
[Seite 3]
Klassifizierung: C1 – öffentlich Zielgruppe: Teilnehmer an Vergabeverfahren
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Buchhaltung PF 10 09 10 04004 Leipzig
10.4 Der Titel 06 „Folgemaßnahmen - 50 % MTA / 50 % LWW“ ist zu 50% an das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) der Stadt Leipzig und zu 50% an die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH abzurechnen. Die Rechnungen für das MTA sind an folgende Rechnungsadresse zu senden:
Stadt Leipzig Zentraler Rechnungseingang c/o OE 66.61 04092 Leipzig
10.5 Ergänzung zu Nr. 2 der BVB – Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B): Das Wort in den Punkten 2.1 und 2.2 „Auftragssumme“ wird durch das Wort „Abrechnungssumme“ ersetzt.
10.6 Ergänzung zu Nr. 4 und 5 der BVB - Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) und Mängelansprüche: Es gelten die Regelungen der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Pkt. 36
Besondere Vertragsbedingungen 3 von 3