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Sanierung der Rinnenanlage in der Kölner Straße

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UNIVERSITÄTSSTADT

SIEGEN

Der Bürgermeister

B

A U BES CH R EIB UN G

Sanierung Rinnenanlage Kölner Straße

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UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN / Abteilung 4/1 – Straße und Verkehr Sanierung Rinnenanlage Kölner Straße

Inhaltsverzeichnis

1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS ....................................................................................... 3

1.1 LAGE IM STADTGEBIET ...................................................................................................................... 3

1.2 BESTANDSDATEN .............................................................................................................................. 3

1.4 RANDBEDINGUNGEN UND ZWANGSPUNKTE ................................................................................... 4

2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME ................................................................................ 5

2.1 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE, ZUFAHRTEN ........................................................... 5

2.2 LAGER- / ARBEITSPLÄTZE .................................................................................................................. 5

2.6 ANSCHLÜSSE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN .............................................................................. 6

3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG .................................................................................................................. 7

3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG ................................................................................... 7

3.2 BAUABLAUF ....................................................................................................................................... 8

3.3 STOFFE, BAUTEILE ............................................................................................................................. 9

3.4 ABFÄLLE ............................................................................................................................................. 9

3.5 BEWEISSICHERUNG ........................................................................................................................... 9

3.6 SICHERUNGSMAßNAHMEN ............................................................................................................. 10

3.7 PRÜFUNGEN UND NACHWEISE ....................................................................................................... 10

3.8 SCHUTZBEREICHE UND –OBJEKTE ................................................................................................... 10

4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ................................................................................................................ 12

4.1 VOM AG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ........................................... 12

4.2 VOM AN ZU ERSTELLENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN .............................................................. 12

5 BILDER ................................................................................................................................................... 13

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1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS

1.1 LAGE IM STADTGEBIET

Die Universitätsstadt Siegen beabsichtigt einen Abschnitt der Kölner Straße in der Siegener Innenstadt

zu sanieren. Die Sanierung beinhaltet allen voran den Austausch der Betonfertigteile, die in der Kölner

Straße als Kombination aus Blindenleitstreifen und Rinne fungieren. Diese sollen ausgetauscht und mit

etwas veränderten Fertigteilen ersetzt werden. Hinzu kommen reguläre Pflasterarbeiten in den

Angleichungsflächen und Nachfugen mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec) auf der

ganzen Breite der Kölner Straße im betreffenden Abschnitt.

1.2 BESTANDSDATEN

Die Rinnenanlage ist im Bestand durch drei unabhängige Betonelemente realisiert (siehe Foto 1). Diese

drei Elemente haben sich mit der Zeit unterschiedlich verschoben, sodass an vielen Stellen große

Fugen, Lücken und Abplatzungen entstanden sind. Dem soll Abhilfe geschaffen werden, in dem diese

dreiteilige Rinne in eine einteilige Rinne umgestaltet wird. Diese Machart ist im oberen Abschnitt der

Kölner Straße bereits im ursprünglichen Neubau angewandt worden und hat sich als deutlich langlebiger

herausgestellt (siehe Foto 2).

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Foto 1 Foto 2

Der Bestand stellt sich in der Örtlichkeit wie folgt dar:

Oberfläche

Rinnenanlage: Betonfertigteile 30 x 60 x 13 cm und 50 x 60 x 12 cm

Betonsteinpflaster: 32 x 16 x 12 cm

Randbebauung

Fußgängerzone: Geschäftsgebäude, Bäume, Sitzgelegenheiten, etc.

1.3 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE UND ZUFAHRTEN

Vom Auftraggeber werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung

gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Sache des

Auftragnehmers ebenso wie die laufende Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrten

benutzten Straßen und Wege. Die Reinigung der benutzten Straßen im Umfeld des Baufeldes ist in die

Einheitspreise einzurechnen und auf Verlangen des Auftraggebers durchzuführen.

1.4 RANDBEDINGUNGEN UND ZWANGSPUNKTE

Die Kölner Straße ist eine Fußgängerzone in der Siegener Innenstadt, daher muss sie während der

Bauzeit zu jeder Zeit für den Fuß- und Einkaufsverkehr freigehalten werden.

Die Sanierung der Rinnenanlage erfolgt in gleicher Lage zur jetzigen Anlage. Die angrenzenden

Pflasterflächen werden ebenfalls wieder in gleicher Lage hergestellt.

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2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME

Art und Umfang der Hauptleistungen

Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen:

  • Vermessung der notwendigen Betonfertigteile für die Rinne

  • ca. 132 m² Rinne aus Betonfertigteilen

  • ca. 250 m² Betonsteinpflaster mit bituminös ummanteltem Bettungsmaterial (Ecoprec)

  • ca. 1.620 m² Fugen mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec) einsanden

Erläuterungen/Hinweise zu den OZ des Leitungsverzeichnisses

Die Erläuterungen/Hinweise befinden sich im Leistungsverzeichnis (Langtextverzeichnis) vor den

zugehörigen Ordnungszahlen (OZ) als Hinweise zur OZ bzw. zum jeweiligen Abschnitt oder gesamten

Leistungsverzeichnis (LV).

2.1 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE, ZUFAHRTEN

Straße

Die Kölner Straße ist ein vorhandener öffentlicher Verkehrsweg. Zufahrten, Hofeinfahrten,

Hauseingänge etc. gehören den jeweiligen Grundstückseigentümern und sind als solche zu

achten/nicht zu benutzen.

Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Die Kölner Straße ist als Fußgängerzone Teil des öffentlichen Verkehrs und für den Lieferkehr

freigegeben.

2.2 LAGER- / ARBEITSPLÄTZE

Lager und Arbeitsplätze sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom Auftraggeber nicht

zur Verfügung gestellt.

Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4, Schutz von

Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4, Ausgabe 1999, sind zu

beachten.

  • Aufstellen von Baucontainern und Bauwagen und Lagerung von Baustoffen im Wurzelbereich

von Bäumen

  • Lagerung und Umgang mit umweltgefährdenden Bau- und Betriebsstoffen

Bei der Aufstellung von Baucontainern und Bauwagen ist insbesondere auf die vorgegebenen Abstände

zu Bäumen und die Schonung des Bodens und des Wurzelbereiches zu achten. Im Wurzelbereich

dürfen u. a. kein Zement, keine Steine, keine Öle und keine Chemikalien gelagert werden.

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2.6 ANSCHLÜSSE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN

Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur

Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers.

Adressen der Ver- und Entsorgungsunternehmen:

Energieversorgung: Westnetz GmbH

Region Rhein-Sieg

Friedrichstraße 60

57072 Siegen

0271-584 0

Wasserversorgung: SVB

Morleystraße 29-37

57072 Siegen

0271-3307 0

Telekommunikation: Deutsche Telekom Netzproduktion

Technische Infrastruktur Niederlassung West

Koblenzerstraße 93

57072 Siegen

Entwässerung: ESi

Goldammerweg 30

57080 Siegen

0271-31 455

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3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG

3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG

Allgemein

Generell sind die Bauarbeiten ausgehend von einer 6 Tage Woche und von einer täglichen Arbeitszeit

unter Ausnutzung des Tageslichtes abzuwickeln.

Besonders während der Verkehrsbeschränkungsfrist ist der Auftragnehmer angehalten seinen

Bauablauf so zu optimieren, dass die zeitliche Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer so gering

wie möglich ist.

Während den vorbereitenden Bauarbeiten (vor dem Asphalteinbau oder Pflasterarbeiten) sind

die Übergänge zum Bestand möglichst flach anzurampen, damit die Rettungsdienste einfahren

können.

Die Leitstellen der Feuerwehr (0271/57077) und der Polizei (0271/7099-0) sind telefonisch

unmittelbar vor und nach der Baumaßnahme über Beginn, Dauer und Ende der Vollsperrungen

zu informieren. Ebenfalls ist die Feuerwehr Siegen 24 Stunden vor Beginn und bei jeder

Änderung per Mail (c.wickler@siegen.de und m.kruse@siegen.de) zu informieren. Fällt der

Baubeginn auf einen Montag erfolgt die Mitteilung am Freitag davor bis 12 Uhr.

Während Auskofferungs- oder Asphaltarbeiten setzt die bauausführende Firma die

Kreisleitstelle der Feuerwehr über Ihren Standort/Baufortschritt regelmäßig in Kenntnis, um eine

schnelle Andienung zu gewährleisten.

Der Bauablauf ist auf die Vorgaben der Verkehrsführung abzustimmen. Vom AN sind alle

Absicherungsmaßnahmen in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde zu leisten.

Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit der

zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Abt. 4/1-4) abzustimmen. Die Absperrung und Beschilderung

der Baustelle ist entsprechend den Auflagen der Straßenverkehrsbehörde auszuführen.

Die Verpflichtung des Auftragnehmers gemäß dieser vertraglichen Bestimmung besteht bis zur

vertragsgerechten und vollständigen Erfüllung des Bauvertrages einschl. aller Nebenarbeiten. Bei der

Ausführung von Nebenarbeiten nach Beendigung der Deckenarbeiten (Herstellung von Banketten usw.)

endet die Verpflichtung des Auftragnehmers daher erst mit vollständiger Räumung und Abnahme der

Baustelle. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten befreit den Auftragnehmer nicht von dieser

Verpflichtung.

Arbeiten im Bereich der Grundstückszufahrten sind mit den Anliegern und dem AG abzustimmen.

Erforderliche Überfahrten sind auf Verlangen in angemessener Zeit zu ermöglichen. Einmündende

Straßen und Wege sind so herzurichten, dass dem Rettungsdienst eine Durchfahrt auch bei nicht

besetzter Baustelle möglich ist. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.

Den Müllfahrzeugen ist die Entleerung der Müllbehälter zu ermöglichen. Die Entleerungszeiten können

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bei dem AG abgefragt werden und sind im Bauablauf zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die

Behälter vom Auftragnehmer zu einer Sammelstelle zu befördern. Kosten hierfür werden nicht

gesondert vergütet.

Verkehrsführung

Die Verkehrsführung erfolgt entsprechend der vom AN durchgeführten Planung und den Vorgaben der

Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei, Rettungsdienst etc.. Zu- und Abfahrt für

Lieferungen, Maschinen, Geräte usw. unterliegen den Vorgaben der Verkehrsführung. Für die Planung

des Bauablaufes und Kalkulation ist die geplante Verkehrsführung zu berücksichtigen.

3.2 BAUABLAUF

Zeitlicher Rahmen der Arbeiten

Die Bauarbeiten sollen spätestens bis zum 30.04.2027 abgeschlossen sein.

Der Baubeginn ist dem AG spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

Spätestens zwei Wochen vor Baubeginn ist vom Auftragnehmer ein Einweisungstermin mit allen

Beteiligten abzuhalten. Einzuladende sind:

Zudem sind alle Anlieger (in irgendeiner Form von der Baumaßnahme betroffene Haushalte,

Firmen etc.) spätestens zwei Wochen vor Baubeginn mit einem Schreiben (z.B. Post-

/Wurfsendung) vom AN über die Bauarbeiten zu informieren.

Inhalt des Informationsschreibens an die Anlieger:

  • Kontaktdaten der Baufirma

  • zuständiger Bauleiter (Ansprechpartner ausführende Firma)

  • grober Bauablauf mit Ausführungsterminen

Dieses Schreiben ist, spätestens 3 Tage vor Einwurf bei den Anliegern dem AG zur Abstimmung

vorzulegen.

Besonderheiten

Die Rinne schließt in der aktuellen Form am unteren Ende der Kölner Straße an einen weiterführenden

Blindenleitstreifen Richtung Siegener Unterstadt an. Dieser Übergang ist jedoch nicht optimal, daher

soll bei der Sanierung nach dem letzten Regeneinlauf ein Aufmerksamkeitsfeld aus Noppenplatten

installiert werden.

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Referenzbild Kölner Straße oberes Ende Aktuelle Situation Kölner Straße unteres Ende

3.3 STOFFE, BAUTEILE

Grundsätzlich sind nur neuwertige Baustoffe innerhalb der Baumaßnahme einzubauen, soweit nicht

ausdrücklich in den Leistungspositionen gebrauchte Baustoffe, wie z.B. Bestandspflaster, verlangt

werden. Werden Recycling-Stoffe verlangt oder zugelassen, so ist unaufgefordert ein Gütezeugnis

neueren Datums vorzulegen, dass die Stoffe für den betreffenden Zweck uneingeschränkt geeignet

sind. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, dürfen die jeweiligen Recycling-Stoffe nicht verwendet

werden.

3.4 ABFÄLLE

Der AN hat sämtliche anfallenden Abfälle in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und

Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen. Der AN hat die erforderlichen Nachweise des Abfallerzeugers

und Abfallbeförderers gemäß Nachweisverordnung (NachwV) gegenüber dem AG als Nebenleistung

zu erbringen.

Pechhaltiger Straßenaufbruch ist einer Mischanlage zuzuführen, die vom zuständigen STUA für die

Aufbereitung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen mit hydraulischen Bindemitteln zu

Kaltmischgut für den Straßenbau zugelassen ist. Die Mischanlage muss eine Freistellung gemäß § 13

der NachwV (aufgrund eines Antrages oder als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb) haben. Besonders

Überwachungsbedürftige Abfälle dürfen nur mit einer Transportgenehmigung befördert werden.

Transportgenehmigungen sind auch erforderlich, wenn Abfälle zur Beseitigung befördert werden.

Ausgenommen hiervon sind unbelasteter Erdaushub, Bauschutt oder Straßenaufbruch. Auf

Anforderung ist die Transportgenehmigung vorzulegen. Eine Transportgenehmigung ist nicht

erforderlich, wenn der Beförderer ein anerkannter Entsorgungsfachbetrieb ist.

3.5 BEWEISSICHERUNG

Der AN hat über straßenangrenzende Anlagen / Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten eine

Beweissicherung, im Sinne der Eigenüberwachung zu tätigen!

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3.6 SICHERUNGSMAßNAHMEN

Vorhandene Hecken, Zäune und sonstige Einfriedungen sind während den Arbeiten zu schützen. Es

dürfen nur Hecken und Bäume gerodet werden, die zum Entfernen vom Grünflächenamt des AG

freigegeben sind. Bereits fertiggestellte Bauteile und Bauwerke sind vor jeder Beschädigung oder

Verschmutzung zu schützen. Vorhandene Grenzsteine, Achspunkte usw. sind zu sichern und vor

Beeinträchtigungen zu schützen. Sämtliche Maßnahmen, die zur Beseitigung von Schäden oder

Verunreinigungen erforderlich werden, gehen zu Lasten des AN, soweit sie von ihm verursacht wurden.

Vom AN außerhalb der geplanten Auf- und Abtragsprofile beseitigte Grenzpunkte werden auf dessen

Kosten von einem öffentlich best. Verm.-Ing. oder dem Katasteramt wieder vermarkt.

Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

Für Kontroll- und Abrechnungsvermessungen hat der AN ständig ein funktionsfähiges

selbsthorizontierendes Nivelliergerät mit Nivellierlatte auf der Baustelle vorzuhalten.

Aufmaße für Abschlags- / Schlussrechnungen haben im Beisein des AG zu erfolgen. D.h. die Flächen,

Längen und Volumina werden digital per Tachymeter aufgenommen und in einem CAD-Programm so

ausgewertet, dass die Massen eindeutig entnommen werden können. Für die eindeutige

Massenermittlung sind während der Bauphase folgende Horizonte mindestens aufzumessen; OK-

Bestand, OK-Erdbauplanum, OK-Frostschutzschicht, OK-Asphaltdeckschicht sowie

Tieferschachtungen und Suchschürfen. Der zu erzeugende Plan bzw. die Pläne basieren auf dem

aktuellen Kataster und sind mit derselben Stationierung zu versehen wie die Planung. Weiterhin sind

Schnitte für eine eindeutige Massenermittlung anzufertigen.

3.7 PRÜFUNGEN UND NACHWEISE

Der AN hat für die von ihm verwendeten Materialien und Bauteile entsprechende Prüfzeugnisse

vorzulegen. Dazu gehören Erstprüfung (Asphaltarbeiten), Eigenüberwachungsprüfungen,

Güteüberwachung (insb. Verwendung von Recyclingmaterial), Systemstatiken (z.B. Winkelstützmauer,

Wartehalle) und Muster für verwendete Bauteile.

3.8 SCHUTZBEREICHE UND –OBJEKTE

Bäume und Flurgehölze

Neben den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4, Schutz von

Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4, Ausgabe 1999, ist im

Besonderen die Baumschutzsatzung der Universitätsstadt Siegen zu beachten.

  • Bodenauftrag und Bodenabtrag im Bereich von Bäumen

  • Vermeidung weiterer Schäden an Bäumen und Sträuchern

Auf einen Bodenauftrag im Wurzelbereich sollte generell verzichtet werden. Bei unvermeidlichem

Bodenauftrag im Wurzelbereich ist ein Mindestabstand vom Stamm einzuhalten und es sind

weitergehende Maßnahmen vorzusehen. Bei Bodenabtrag ist der Wurzelbereich auszusparen. Ist der

Bodenabtrag unvermeidbar, so sind geeignete Maßnahmen vorzusehen. Auch Bodenverdichtungen im

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Umfeld der Bäume und Flurgehölze sollten vermieden werden. Die Verschmutzung des Wurzelbereichs,

z.B. durch Öl, Teer, Zement, Salze, Säurereste und Farben ist verboten, da sie häufig zum Absterben

der Bäume führen kann. Auch die Beschädigungen der Bäume und Flurgehölze an den oberirdischen

und unterirdischen Pflanzenteilen durch Fahrzeuge oder andere mechanische Einwirkungen kann zu

irreversiblen Schäden führen und ist deshalb verboten.

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4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

4.1 VOM AG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE

AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen)

Für die geplante Baumaßnahme werden keine gesonderten Pläne zur Verfügung gestellt.

4.2 VOM AN ZU ERSTELLENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

Bauablaufplan

Entfällt.

Bautagesberichte

Entfällt.

Abrechnungsunterlagen

Die Abrechnungsunterlagen erfolgen in Papierform.

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5 Bilder

Aktuelle dreiteilige Rinne mit ungleichmäßigen Verschiebungen und ausgebrochenen Steinen:

Zukünftige einteilige Rinne, wie sie aktuell bereits im oberen Teil eingebaut ist:

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