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UNIVERSITÄTSSTADT
SIEGEN
Der Bürgermeister
B
A U BES CH R EIB UN G
Sanierung Rinnenanlage Kölner Straße
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Inhaltsverzeichnis
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS ....................................................................................... 3
1.1 LAGE IM STADTGEBIET ...................................................................................................................... 3
1.2 BESTANDSDATEN .............................................................................................................................. 3
1.4 RANDBEDINGUNGEN UND ZWANGSPUNKTE ................................................................................... 4
2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME ................................................................................ 5
2.1 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE, ZUFAHRTEN ........................................................... 5
2.2 LAGER- / ARBEITSPLÄTZE .................................................................................................................. 5
2.6 ANSCHLÜSSE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN .............................................................................. 6
3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG .................................................................................................................. 7
3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG ................................................................................... 7
3.2 BAUABLAUF ....................................................................................................................................... 8
3.3 STOFFE, BAUTEILE ............................................................................................................................. 9
3.4 ABFÄLLE ............................................................................................................................................. 9
3.5 BEWEISSICHERUNG ........................................................................................................................... 9
3.6 SICHERUNGSMAßNAHMEN ............................................................................................................. 10
3.7 PRÜFUNGEN UND NACHWEISE ....................................................................................................... 10
3.8 SCHUTZBEREICHE UND –OBJEKTE ................................................................................................... 10
4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ................................................................................................................ 12
4.1 VOM AG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN ........................................... 12
4.2 VOM AN ZU ERSTELLENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN .............................................................. 12
5 BILDER ................................................................................................................................................... 13
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1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES VORHABENS
1.1 LAGE IM STADTGEBIET
Die Universitätsstadt Siegen beabsichtigt einen Abschnitt der Kölner Straße in der Siegener Innenstadt
zu sanieren. Die Sanierung beinhaltet allen voran den Austausch der Betonfertigteile, die in der Kölner
Straße als Kombination aus Blindenleitstreifen und Rinne fungieren. Diese sollen ausgetauscht und mit
etwas veränderten Fertigteilen ersetzt werden. Hinzu kommen reguläre Pflasterarbeiten in den
Angleichungsflächen und Nachfugen mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec) auf der
ganzen Breite der Kölner Straße im betreffenden Abschnitt.
1.2 BESTANDSDATEN
Die Rinnenanlage ist im Bestand durch drei unabhängige Betonelemente realisiert (siehe Foto 1). Diese
drei Elemente haben sich mit der Zeit unterschiedlich verschoben, sodass an vielen Stellen große
Fugen, Lücken und Abplatzungen entstanden sind. Dem soll Abhilfe geschaffen werden, in dem diese
dreiteilige Rinne in eine einteilige Rinne umgestaltet wird. Diese Machart ist im oberen Abschnitt der
Kölner Straße bereits im ursprünglichen Neubau angewandt worden und hat sich als deutlich langlebiger
herausgestellt (siehe Foto 2).
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Foto 1 Foto 2
Der Bestand stellt sich in der Örtlichkeit wie folgt dar:
Oberfläche
Rinnenanlage: Betonfertigteile 30 x 60 x 13 cm und 50 x 60 x 12 cm
Betonsteinpflaster: 32 x 16 x 12 cm
Randbebauung
Fußgängerzone: Geschäftsgebäude, Bäume, Sitzgelegenheiten, etc.
1.3 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE UND ZUFAHRTEN
Vom Auftraggeber werden keine besonderen Zugänge und Zufahrten zur Baustelle zur Verfügung
gestellt. Die Beschaffung und Herrichtung von Zufahrtsmöglichkeiten zur Baustelle ist Sache des
Auftragnehmers ebenso wie die laufende Reinigung und Wiederinstandsetzung aller als Zufahrten
benutzten Straßen und Wege. Die Reinigung der benutzten Straßen im Umfeld des Baufeldes ist in die
Einheitspreise einzurechnen und auf Verlangen des Auftraggebers durchzuführen.
1.4 RANDBEDINGUNGEN UND ZWANGSPUNKTE
Die Kölner Straße ist eine Fußgängerzone in der Siegener Innenstadt, daher muss sie während der
Bauzeit zu jeder Zeit für den Fuß- und Einkaufsverkehr freigehalten werden.
Die Sanierung der Rinnenanlage erfolgt in gleicher Lage zur jetzigen Anlage. Die angrenzenden
Pflasterflächen werden ebenfalls wieder in gleicher Lage hergestellt.
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2 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER BAUMAßNAHME
Art und Umfang der Hauptleistungen
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen:
-
Vermessung der notwendigen Betonfertigteile für die Rinne
-
ca. 132 m² Rinne aus Betonfertigteilen
-
ca. 250 m² Betonsteinpflaster mit bituminös ummanteltem Bettungsmaterial (Ecoprec)
-
ca. 1.620 m² Fugen mit bituminös ummanteltem Fugenmaterial (Ecoprec) einsanden
Erläuterungen/Hinweise zu den OZ des Leitungsverzeichnisses
Die Erläuterungen/Hinweise befinden sich im Leistungsverzeichnis (Langtextverzeichnis) vor den
zugehörigen Ordnungszahlen (OZ) als Hinweise zur OZ bzw. zum jeweiligen Abschnitt oder gesamten
Leistungsverzeichnis (LV).
2.1 VORHANDENE ÖFFENTLICHE VERKEHRSWEGE, ZUFAHRTEN
Straße
Die Kölner Straße ist ein vorhandener öffentlicher Verkehrsweg. Zufahrten, Hofeinfahrten,
Hauseingänge etc. gehören den jeweiligen Grundstückseigentümern und sind als solche zu
achten/nicht zu benutzen.
Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Die Kölner Straße ist als Fußgängerzone Teil des öffentlichen Verkehrs und für den Lieferkehr
freigegeben.
2.2 LAGER- / ARBEITSPLÄTZE
Lager und Arbeitsplätze sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom Auftraggeber nicht
zur Verfügung gestellt.
Die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4, Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4, Ausgabe 1999, sind zu
beachten.
- Aufstellen von Baucontainern und Bauwagen und Lagerung von Baustoffen im Wurzelbereich
von Bäumen
- Lagerung und Umgang mit umweltgefährdenden Bau- und Betriebsstoffen
Bei der Aufstellung von Baucontainern und Bauwagen ist insbesondere auf die vorgegebenen Abstände
zu Bäumen und die Schonung des Bodens und des Wurzelbereiches zu achten. Im Wurzelbereich
dürfen u. a. kein Zement, keine Steine, keine Öle und keine Chemikalien gelagert werden.
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2.6 ANSCHLÜSSE VER- / ENTSORGUNGSLEITUNGEN
Vom Auftraggeber können keine Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen zur
Verfügung gestellt werden. Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers.
Adressen der Ver- und Entsorgungsunternehmen:
Energieversorgung: Westnetz GmbH
Region Rhein-Sieg
Friedrichstraße 60
57072 Siegen
0271-584 0
Wasserversorgung: SVB
Morleystraße 29-37
57072 Siegen
0271-3307 0
Telekommunikation: Deutsche Telekom Netzproduktion
Technische Infrastruktur Niederlassung West
Koblenzerstraße 93
57072 Siegen
Entwässerung: ESi
Goldammerweg 30
57080 Siegen
0271-31 455
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3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
3.1 VERKEHRSFÜHRUNG; VERKEHRSSICHERUNG
Allgemein
Generell sind die Bauarbeiten ausgehend von einer 6 Tage Woche und von einer täglichen Arbeitszeit
unter Ausnutzung des Tageslichtes abzuwickeln.
Besonders während der Verkehrsbeschränkungsfrist ist der Auftragnehmer angehalten seinen
Bauablauf so zu optimieren, dass die zeitliche Beeinträchtigung für die Verkehrsteilnehmer so gering
wie möglich ist.
Während den vorbereitenden Bauarbeiten (vor dem Asphalteinbau oder Pflasterarbeiten) sind
die Übergänge zum Bestand möglichst flach anzurampen, damit die Rettungsdienste einfahren
können.
Die Leitstellen der Feuerwehr (0271/57077) und der Polizei (0271/7099-0) sind telefonisch
unmittelbar vor und nach der Baumaßnahme über Beginn, Dauer und Ende der Vollsperrungen
zu informieren. Ebenfalls ist die Feuerwehr Siegen 24 Stunden vor Beginn und bei jeder
Änderung per Mail (c.wickler@siegen.de und m.kruse@siegen.de) zu informieren. Fällt der
Baubeginn auf einen Montag erfolgt die Mitteilung am Freitag davor bis 12 Uhr.
Während Auskofferungs- oder Asphaltarbeiten setzt die bauausführende Firma die
Kreisleitstelle der Feuerwehr über Ihren Standort/Baufortschritt regelmäßig in Kenntnis, um eine
schnelle Andienung zu gewährleisten.
Der Bauablauf ist auf die Vorgaben der Verkehrsführung abzustimmen. Vom AN sind alle
Absicherungsmaßnahmen in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde zu leisten.
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die Einzelheiten der Verkehrsregelung mit der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Abt. 4/1-4) abzustimmen. Die Absperrung und Beschilderung
der Baustelle ist entsprechend den Auflagen der Straßenverkehrsbehörde auszuführen.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers gemäß dieser vertraglichen Bestimmung besteht bis zur
vertragsgerechten und vollständigen Erfüllung des Bauvertrages einschl. aller Nebenarbeiten. Bei der
Ausführung von Nebenarbeiten nach Beendigung der Deckenarbeiten (Herstellung von Banketten usw.)
endet die Verpflichtung des Auftragnehmers daher erst mit vollständiger Räumung und Abnahme der
Baustelle. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten befreit den Auftragnehmer nicht von dieser
Verpflichtung.
Arbeiten im Bereich der Grundstückszufahrten sind mit den Anliegern und dem AG abzustimmen.
Erforderliche Überfahrten sind auf Verlangen in angemessener Zeit zu ermöglichen. Einmündende
Straßen und Wege sind so herzurichten, dass dem Rettungsdienst eine Durchfahrt auch bei nicht
besetzter Baustelle möglich ist. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.
Den Müllfahrzeugen ist die Entleerung der Müllbehälter zu ermöglichen. Die Entleerungszeiten können
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bei dem AG abgefragt werden und sind im Bauablauf zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind die
Behälter vom Auftragnehmer zu einer Sammelstelle zu befördern. Kosten hierfür werden nicht
gesondert vergütet.
Verkehrsführung
Die Verkehrsführung erfolgt entsprechend der vom AN durchgeführten Planung und den Vorgaben der
Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung von Polizei, Rettungsdienst etc.. Zu- und Abfahrt für
Lieferungen, Maschinen, Geräte usw. unterliegen den Vorgaben der Verkehrsführung. Für die Planung
des Bauablaufes und Kalkulation ist die geplante Verkehrsführung zu berücksichtigen.
3.2 BAUABLAUF
Zeitlicher Rahmen der Arbeiten
Die Bauarbeiten sollen spätestens bis zum 30.04.2027 abgeschlossen sein.
Der Baubeginn ist dem AG spätestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
Spätestens zwei Wochen vor Baubeginn ist vom Auftragnehmer ein Einweisungstermin mit allen
Beteiligten abzuhalten. Einzuladende sind:
-
Auftraggeber: a.kreutz@siegen.de
-
Straßenverkehrsbehörde: mi.klein@siegen.de, s.jung@siegen.de
-
Feuerwehr: c.wickler@siegen.de; m.kruse@siegen.de
Zudem sind alle Anlieger (in irgendeiner Form von der Baumaßnahme betroffene Haushalte,
Firmen etc.) spätestens zwei Wochen vor Baubeginn mit einem Schreiben (z.B. Post-
/Wurfsendung) vom AN über die Bauarbeiten zu informieren.
Inhalt des Informationsschreibens an die Anlieger:
-
Kontaktdaten der Baufirma
-
zuständiger Bauleiter (Ansprechpartner ausführende Firma)
-
grober Bauablauf mit Ausführungsterminen
Dieses Schreiben ist, spätestens 3 Tage vor Einwurf bei den Anliegern dem AG zur Abstimmung
vorzulegen.
Besonderheiten
Die Rinne schließt in der aktuellen Form am unteren Ende der Kölner Straße an einen weiterführenden
Blindenleitstreifen Richtung Siegener Unterstadt an. Dieser Übergang ist jedoch nicht optimal, daher
soll bei der Sanierung nach dem letzten Regeneinlauf ein Aufmerksamkeitsfeld aus Noppenplatten
installiert werden.
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Referenzbild Kölner Straße oberes Ende Aktuelle Situation Kölner Straße unteres Ende
3.3 STOFFE, BAUTEILE
Grundsätzlich sind nur neuwertige Baustoffe innerhalb der Baumaßnahme einzubauen, soweit nicht
ausdrücklich in den Leistungspositionen gebrauchte Baustoffe, wie z.B. Bestandspflaster, verlangt
werden. Werden Recycling-Stoffe verlangt oder zugelassen, so ist unaufgefordert ein Gütezeugnis
neueren Datums vorzulegen, dass die Stoffe für den betreffenden Zweck uneingeschränkt geeignet
sind. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, dürfen die jeweiligen Recycling-Stoffe nicht verwendet
werden.
3.4 ABFÄLLE
Der AN hat sämtliche anfallenden Abfälle in eigener Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) zu entsorgen. Der AN hat die erforderlichen Nachweise des Abfallerzeugers
und Abfallbeförderers gemäß Nachweisverordnung (NachwV) gegenüber dem AG als Nebenleistung
zu erbringen.
Pechhaltiger Straßenaufbruch ist einer Mischanlage zuzuführen, die vom zuständigen STUA für die
Aufbereitung von teer-/pechhaltigen Straßenausbaustoffen mit hydraulischen Bindemitteln zu
Kaltmischgut für den Straßenbau zugelassen ist. Die Mischanlage muss eine Freistellung gemäß § 13
der NachwV (aufgrund eines Antrages oder als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb) haben. Besonders
Überwachungsbedürftige Abfälle dürfen nur mit einer Transportgenehmigung befördert werden.
Transportgenehmigungen sind auch erforderlich, wenn Abfälle zur Beseitigung befördert werden.
Ausgenommen hiervon sind unbelasteter Erdaushub, Bauschutt oder Straßenaufbruch. Auf
Anforderung ist die Transportgenehmigung vorzulegen. Eine Transportgenehmigung ist nicht
erforderlich, wenn der Beförderer ein anerkannter Entsorgungsfachbetrieb ist.
3.5 BEWEISSICHERUNG
Der AN hat über straßenangrenzende Anlagen / Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten eine
Beweissicherung, im Sinne der Eigenüberwachung zu tätigen!
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3.6 SICHERUNGSMAßNAHMEN
Vorhandene Hecken, Zäune und sonstige Einfriedungen sind während den Arbeiten zu schützen. Es
dürfen nur Hecken und Bäume gerodet werden, die zum Entfernen vom Grünflächenamt des AG
freigegeben sind. Bereits fertiggestellte Bauteile und Bauwerke sind vor jeder Beschädigung oder
Verschmutzung zu schützen. Vorhandene Grenzsteine, Achspunkte usw. sind zu sichern und vor
Beeinträchtigungen zu schützen. Sämtliche Maßnahmen, die zur Beseitigung von Schäden oder
Verunreinigungen erforderlich werden, gehen zu Lasten des AN, soweit sie von ihm verursacht wurden.
Vom AN außerhalb der geplanten Auf- und Abtragsprofile beseitigte Grenzpunkte werden auf dessen
Kosten von einem öffentlich best. Verm.-Ing. oder dem Katasteramt wieder vermarkt.
Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Für Kontroll- und Abrechnungsvermessungen hat der AN ständig ein funktionsfähiges
selbsthorizontierendes Nivelliergerät mit Nivellierlatte auf der Baustelle vorzuhalten.
Aufmaße für Abschlags- / Schlussrechnungen haben im Beisein des AG zu erfolgen. D.h. die Flächen,
Längen und Volumina werden digital per Tachymeter aufgenommen und in einem CAD-Programm so
ausgewertet, dass die Massen eindeutig entnommen werden können. Für die eindeutige
Massenermittlung sind während der Bauphase folgende Horizonte mindestens aufzumessen; OK-
Bestand, OK-Erdbauplanum, OK-Frostschutzschicht, OK-Asphaltdeckschicht sowie
Tieferschachtungen und Suchschürfen. Der zu erzeugende Plan bzw. die Pläne basieren auf dem
aktuellen Kataster und sind mit derselben Stationierung zu versehen wie die Planung. Weiterhin sind
Schnitte für eine eindeutige Massenermittlung anzufertigen.
3.7 PRÜFUNGEN UND NACHWEISE
Der AN hat für die von ihm verwendeten Materialien und Bauteile entsprechende Prüfzeugnisse
vorzulegen. Dazu gehören Erstprüfung (Asphaltarbeiten), Eigenüberwachungsprüfungen,
Güteüberwachung (insb. Verwendung von Recyclingmaterial), Systemstatiken (z.B. Winkelstützmauer,
Wartehalle) und Muster für verwendete Bauteile.
3.8 SCHUTZBEREICHE UND –OBJEKTE
Bäume und Flurgehölze
Neben den Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4, Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, RAS-LP 4, Ausgabe 1999, ist im
Besonderen die Baumschutzsatzung der Universitätsstadt Siegen zu beachten.
-
Bodenauftrag und Bodenabtrag im Bereich von Bäumen
-
Vermeidung weiterer Schäden an Bäumen und Sträuchern
Auf einen Bodenauftrag im Wurzelbereich sollte generell verzichtet werden. Bei unvermeidlichem
Bodenauftrag im Wurzelbereich ist ein Mindestabstand vom Stamm einzuhalten und es sind
weitergehende Maßnahmen vorzusehen. Bei Bodenabtrag ist der Wurzelbereich auszusparen. Ist der
Bodenabtrag unvermeidbar, so sind geeignete Maßnahmen vorzusehen. Auch Bodenverdichtungen im
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Umfeld der Bäume und Flurgehölze sollten vermieden werden. Die Verschmutzung des Wurzelbereichs,
z.B. durch Öl, Teer, Zement, Salze, Säurereste und Farben ist verboten, da sie häufig zum Absterben
der Bäume führen kann. Auch die Beschädigungen der Bäume und Flurgehölze an den oberirdischen
und unterirdischen Pflanzenteilen durch Fahrzeuge oder andere mechanische Einwirkungen kann zu
irreversiblen Schäden führen und ist deshalb verboten.
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4 AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
4.1 VOM AG ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE
AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen)
Für die geplante Baumaßnahme werden keine gesonderten Pläne zur Verfügung gestellt.
4.2 VOM AN ZU ERSTELLENDE AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN
Bauablaufplan
Entfällt.
Bautagesberichte
Entfällt.
Abrechnungsunterlagen
Die Abrechnungsunterlagen erfolgen in Papierform.
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5 Bilder
Aktuelle dreiteilige Rinne mit ungleichmäßigen Verschiebungen und ausgebrochenen Steinen:
Zukünftige einteilige Rinne, wie sie aktuell bereits im oberen Teil eingebaut ist:
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