L 3168 FS Baubeschreibung.pdf

Sanierung der L 3168 zwischen Grebenhain und Ilbeshausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.10.2026, 20:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Baubeschreibung

L 3168 Fahrbahnerneuerung zwischen Grebenhain und Grebenhain/Ilbeshausen

INHALT

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung 2 1.1. Auszuführende Leistungen 2 1.2. Ausgeführte Vorarbeiten 12 1.3. Ausgeführte Leistungen 12 1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten: 13 1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote 13
  2. Angaben zur Baustelle 14 2.1. Lage der Baustelle 14 2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege 14 2.3. Zugänge, Zufahrten 14 2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen 15 2.5. Lager- und Arbeitsplätze 15 2.6. Gewässer 15 2.7. Baugrundverhältnisse 16 2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen 16 2.9. Schutzbereiche und –Objekte 17 2.10. Anlagen im Baubereich 20 2.11. Öffentlicher Verkehr im Baubereich 20
  3. Angaben zur Ausführung 21 3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung 21 3.2. Bauablauf 22 3.3. Wasserhaltung 22 3.4. Baubehelfe 22 3.5. Stoffe, Bauteile 23 3.6. Abfälle 25 3.7. Winterbau 40 3.8. Beweissicherung 40 3.9. Sicherungsmaßnahmen 40 3.10. Belastungsannahmen (Brückenbau) 41 3.11. Vermessungsleistungen/Aufmaßverfahren 41 3.12. Nachweise/Prüfungen 46 3.13. Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) 47
  4. Ausführungsunterlagen 49 4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 49 4.2. Vom AN zu erstellende bzw. beschaffende Ausführungsunterlagen 50
  5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Vertragsbestandteil werden – 53 5.1. Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 53 5.2. Sonstige anzuwendende technische Regelwerke 57 5.3. Bezugsquellen 73

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 1 von 73

[Seite 2]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1. Auszuführende Leistungen Hessen Mobil plant die Erneuerung der Fahrbahn inkl. Nebenanlagen der L 3168 in dem Streckenabschnitt von NK 5522 023 nach NK 5421 011 auf der freien Strecke Grebenhain - Ilbeshausen/ Hochwaldhausen von Str.-km. 0,190 nach Str.-km 3,790. Der Streckenabschnitt ist der Belastungsklasse BK 1,8 zuzuordnen. Die Arbeiten wer- den unter Vollsperrung ausgeführt.

Die Ausführung beinhaltet auf der freien Strecke den teilweisen Abtrag gebundener Schichten, den Ausbau von Randeinfassungen und die Ertüchtigung der Fahrbahn im Hocheinbau. Zudem wird eine partielle grundhafte Erneuerung eines Streckenab- schnitts von ca. 200 m Länge ca. zwischen Str.-km. 3,310 und 3,510 durchgeführt. Die grundhafte Erneuerung umfasst den Abtrag von gebundenen und ungebundenen Schichten, die Profilierung der ungebundenen Tragschicht und die anschließende Er- neuerung des Asphaltunter- und Asphaltoberbaus. Der an die freie Strecke angeschlossene Parkplatz bei Str.-km. 1,958 bis Str.-km. 2,015 wird Ersatzlos zurückgebaut. Die an die freie Strecke angeschlossenen Park- plätze bei Str.-km. 2,278 bis Str.-km. 2,350 und bei Str.-km. 2,483 bis Str.-km. 2,572 werden durch Aufbau einer Asphalttrag- und Asphaltdeckschicht saniert. Die Fahrbahnoberkante der freien Strecke erhöht sich durch den Hocheinbau um 10 cm.

Die Lage der oben genannten Maßnahme ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen:

Auszug aus der DNK_2021_Vogelsbergkreis

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 2 von 73

[Seite 3]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Die Baumaßnahme ist in zwei Bautakte (BT) gegliedert. BT 1 umfasst die Sanierung der freien Strecke, der Parkplätze, den Rückbau des Parkplatzes und die partielle grundhafte Erneuerung von Str.-km. 1,340 bis Str.-km. 3,790. BT2 umfasst die Sanierung der freien Strecke von Str.-km. 0,190 bis Str.-km. 1,340.

Die Station für den Taktwechsel ist dem nachfolgenden Streckenbild zu entnehmen:

Auszug aus STRADIVARI Bilddatenbank vom 13.10.2026

Straßenbau Zweck, Nutzung Die Fahrbahn der L 3168 weist Schäden in Form von Rissen, Durchbrüchen, Ausbrü- chen, Flickstellen und Verdrückungen auf. Durch die vorgesehene Sanierungsvariante wird eine Verbesserung der Verkehrsver- hältnisse erzielt, bzw. ein weiterer Substanzverlust vermieden.

Art und Umfang Die Leistungen auf der freien Strecke bestehen im Wesentlichen aus: • Fräsen des bestehenden Asphaltpakets • Schichten ohne Bindemittel in einem ca. 200 m langen Teilbereich aufneh- men, Frostschutzschicht herstellen, neu profilieren und Planum herstellen • Beseitigung von Fahrbahnschäden in den tieferen Lagen durch Schadstellen- sanierung • Ausbau der bestehenden Randeinfassungen (teilweise überbaut) über die ge- samte freie Strecke (siehe Foto):

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 3 von 73

[Seite 4]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

• Anpassungsarbeiten von einmündenden Wirtschaftswegen • Rasengittersteine aufnehmen und neu verlegen • Schachtabdeckungen in Beton einfassen • Bankettarbeiten • Nachprofilieren von vorhandenen Entwässerungsmulden • Streukästen erneuern, erforderliche Aufstellflächen herstellen und dafür not- wendiger Längsdurchlass einbauen • Herstellen des Oberbaus aus bituminöser Tragschicht (zweilagig) und Deck- schicht

Untergrund Zum Ausbau der Randeinfassungen wird der Boden in einem 0,30 bis 0,40 m breiten Streifen beidseitig der Fahrbahn über die gesamte Länge auf einer Tiefe von bis zu 0,40 m ausgebaut. Näheres kann den entsprechenden LV-Positionen entnommen werden.

Unterbau Ein Eingriff in den Unterbau erfolgt nach Bedarf in Schadstellen im Rahmen der Er- neuerung der Fahrbahn. Näheres kann den entsprechenden LV-Positionen entnom- men werden.

Entwässerung Die Entwässerung erfolgt beidseitig über die vorhandenen grasbewachsenen Ban- kette und Böschungen. Über diese gelangt das Oberflächenwasser in Mulden und Gräben und anschließend in die Vorflut. Die Banketten sind gemäß Leistungsver- zeichnis neu herzustellen / zu bearbeiten und teilweise mit Rasengittersteinen zu be- festigen. Mulden werden abschnittsweise nach Angabe des AG neu profiliert. Drei Drainageleitungen werden im Zuge der Maßnahme erneuert. Die Einlaufschächte werden eingefasst. Ein Einlaufschacht wird im Mittel versetzt. Vier Einlaufschächte werden neu gesetzt.

Oberbau Die Fahrbahn der L 3168 variiert in ihrer Breite auf der freien Strecke zwischen Grebenhain und Ilbeshausen zwischen 6,45 m und 7,00 m.

Die Bestandsneigungen der Fahrbahn sollen im Zuge der Sanierung grundsätzlich beibehalten werden.

Der gebundene Oberbau der freien Strecke weist im Bestand unterschiedliche Stär- ken auf. Der Schichtenaufbau ist den nachstehend dargestellten Bohrkernen zu ent- nehmen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 4 von 73

[Seite 5]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 5 von 73

[Seite 6]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 6 von 73

[Seite 7]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 7 von 73

[Seite 8]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 8 von 73

[Seite 9]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Der Bindemittelgehalt und Erweichungspunkt RuK aus den Bohrkernproben ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Nach der Begutachtung und Untersuchung der Strecke wurde folgender neuer Auf- bau für die freie Strecke festgelegt:

• Asphaltdeckschicht AC 11 DN 4 cm • 2. Lage Asphalttragschicht AC 22 TN 8 cm • 1. Lage Asphalttragschicht AC 22 TN 220 kg/m² + Mehreinbau • Frostschutzschicht (in Schadstellen und im Vollausbaubereich auf Anweisung des AG) ca. 40 cm

Durchlässe, Bauwerke Unter den Aufstellflächen für neue Streukästen wird ein neuer Längsdurchlass herge- stellt und dessen Ein- und Auslauf mit Beton eingefasst. Größtenteils bleiben Durch- lässe im Bestand unberührt.

Ausstattung 1.1.1.8.1 Markierung Die notwendigen Markierungsarbeiten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Sie werden durch Hessen Mobil separat ausgeschrieben. Der Bestand ist vor Beginn der Bauarbeiten zu dokumentieren und dem AG in entsprechender Form zu übergeben. Für die Ausführung der Markierungsarbeiten ist ein Zeitfenster von zwei Tagen pro Bautakt in den Bauzeitenplan einzukalkulieren.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 9 von 73

[Seite 10]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

1.1.1.8.2 Beschilderung Die vorhandenen Verkehrszeichen sind abzubauen und bis zur Wiederverwendung sortiert zu lagern. Vor Beginn der Ausführung ist eine Bestandsaufnahme der vorhan- denen Beschilderung durchzuführen, damit die Schilder wieder an die ursprünglichen Standorte aufgestellt werden können. Diese Dokumentation ist in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. 1.1.1.8.3 Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) und Leiteinrichtungen Die Montage der FRS und Leiteinrichtungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und werden durch Hessen Mobil gesondert ausgeschrieben. 1.1.1.8.4 Sonstige Ausstattungen Die Streukästen sind einschließlich der Aufstellflächen gemäß den Angaben inner- halb der LV-Position zu erneuern.

Brückenbau bzw. Ingenieurbauwerke Zweck, Nutzung Entfällt Art und Umfang (statisches System, Hauptabmessungen, Zwangs- punkte) Entfällt Erdarbeiten Entfällt Gründung, Schutz gegen Aggressivität Entfällt Unterbauten Entfällt Überbau, Lager, Übergangskonstruktionen Entfällt Entwässerung Entfällt Abdichtung, Beläge Entfällt Ausstattung Entfällt Sonderanlagen Entfällt Korrosions- und Oberflächenschutz Entfällt Anlagen und Einrichtungen für Dritte Entfällt Abbrucharbeiten Entfällt

Landschaftsbau Zweck, Nutzung Zur Verfestigung der Bankette und Mulden / Gräben ist eine Rasenansaat vorgese- hen. Das Saatgut stellt der AG gemäß LV-Position. Art und Umfang Im Zuge der Ausführung erfolgt eine Rasenansaat für die Bankette, Mulden und Bö- schungen, sowie die Oberfläche des zurückgebauten Parkplatzes gemäß den Anga- ben innerhalb der LV-Position.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 10 von 73

[Seite 11]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Oberbodenarbeiten Oberbodenarbeiten fallen im Zuge des Bankettaufbruchs, des Ausbaus der Randein- fassungen der freien Strecke, des Rückbaus des Parkplatzes und der Wiederherstel- lung sowie bei der Herstellung der Stellflächen für die Streukästen an. Der anfallende Oberboden ist gemäß den Angaben des LV innerhalb der Baumaßnahme nach Vor- gabe des AG zu verteilen. Einsaatarbeiten Siehe 1.1.3.1 und 1.1.3.2. Pflanzarbeiten Entfällt. Pflanzenschutz Entfällt. Sicherungsbauweisen Entfällt. Pflegearbeiten Entfällt.

Auftraggeberaufgaben nach Baustellenverordnung Die aus der Baustellenverordnung herrührenden und während der Planungsphase zu erledigenden Aufgaben wurden vom Bauherrn durchgeführt. Er hat den nach § 3 Abs 2 notwendigen SiGePlan erstellt und die daraus resultieren- den Maßnahmen in die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis eingearbei- tet. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung. Bei Feststellung der Unvoll- ständigkeit muss sich der Bieter mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung setzen. Die Grundlagen des SiGe-Planes der Planungsphase sind in den Einheitspreisen preisbildend zu berücksichtigen. Vorankündigung Alle hierfür erforderlichen Angaben sind vom AN durch das Formblatt des AG „Vor- ankündigung Baustellenverordnung – BaustellV“ spätestens zwei Wochen vor Ein- richten der Baustelle dem Auftraggeber vorzulegen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und anpassen (Angaben zum Inhalt und zur Darstellung) SiGe Plan erstellen und SiGe Plan des AG fortschreiben erfolgt RAB 31. Entsprechende Positionen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellenverordnung erstellen (Art und Umfang) und anpassen Anpassen und Fortschreiben der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen spä- teren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (§3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Ausführung des Bauvorhabens stellen (Art und Umfang) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der SiGeKo die gemäß den Re- geln zum "Arbeitsschutz auf Baustellen, geeigneter Koordinator, RAB 30" geforderte Qualifikation besitzt. Entsprechende Nachweise sind nach Auftragserteilung vorzule- gen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 11 von 73

[Seite 12]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

1.2. Ausgeführte Vorarbeiten Beweissicherung Entfällt. Vermessung Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden keine Vermessungsleistungen durchgeführt. Notwendige Vermessungsleistungen für die Maßnahme sind vom AN durchzuführen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet.

Kampfmittelbeseitigung Der gesamte Baubereich wurde im Vorfeld auf Anfrage beim Regierungspräsidium Darmstadt – Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen – anhand von Luftbildauf- nahmen auf Kampfmittel untersucht. Die Auswertung der Luftbildaufnahmen hat kei- nen begründeten Verdacht ergeben, dass mit dem Auffinden von Bombenblind-gän- gern zu rechnen ist.

Soweit entgegen der vorliegenden Ergebnisse im Zuge der Bauarbeiten der Gesamt- baustrecke ein kampfmittelverdächtiger Gegenstand gefunden werden sollte, sind un- verzüglich der AG und der Kampfmittelräumdienst des RP Darmstadt (Tel.: 06151/126501) zu verständigen. Die Ergebnisse sind dem Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen unter kmrd@rpda.hessen.de und gleichzeitig dem AG zu übermitteln. Holzeinschlag Entfällt. Abbrucharbeiten Entfällt. Behelfsbrücke Entfällt.

1.3. Ausgeführte Leistungen Brücken, Stützwände, Durchlässe Entfällt. Straßen, Wege Entfällt. Kabelkanäle Entfällt. Verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen Entfällt. Verlegte Wasserläufe Entfällt. Zustand eingestellter Bauarbeiten Entfällt. Straßenanschlüsse, Seitenwege Entfällt. Fahrbahndecken Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 12 von 73

[Seite 13]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Rohplanum (Landschaftsbau) Entfällt. Oberbodenarbeiten (Landschaftsbau) Entfällt. Böschungssicherung (Landschaftsbau) Entfällt. Ansaaten (Landschaftsbau) Entfällt.

1.4. Gleichzeitig laufende Arbeiten: Brücken, Stützwände, Durchlässe Entfällt. Erdarbeiten Entfällt. Entwässerungen Entfällt. Verlegen von Wasserläufen Entfällt. Kabelkanäle Entfällt. Ver- und Entsorgungsleitungen Entfällt. Fahrbahndecken Entfällt. Schutz-, Leiteinrichtungen Entfällt. Lichtzeichenanlagen Entfällt. Sonstige Ausstattung Entfällt. Sonderbauwerke Entfällt. Straßenanschlüsse, Seitenwege Entfällt. Lebende Verbau, Böschungssicherung Entfällt. Hydraulische Spritzanssaat Entfällt.

1.5. Mindestanforderungen für Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 13 von 73

[Seite 14]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

2. Angaben zur Baustelle

2.1. Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich im Vogelsbergkreis zwischen den Ortlagen Grebenhain und Ilbeshausen.

Der zuständige Straßenmeistereibezirk ist Grebenhain. (Tel. Nr. 06644/9617-0)

Straßen- bzw. Baukilometer, Stationierung NK 5522/023 - NK 5421/011 Straßen Kilometer 0,180 - 3,800 Nächster Ort Siehe 2.1

2.2. Vorhandene öffentliche Verkehrswege Straße Die L 3168 beginnt in der Ortslage Grebenhain (Anschluss an die B 275) und verläuft durch die Ortslage Ilbeshausen und schließt im weiteren Verlauf erneut an den Kno- tenpunkt L 3140 / L 3168 an. Schiene Entfällt. Wasser Entfällt.

2.3. Zugänge, Zufahrten Die Benutzung von Wegen jeglicher Art, die der AG nicht zur Verfügung stellt, kann nur mit Genehmigung des jeweiligen Eigentümers erfolgen. Bei Inanspruchnahme dieser Wege während der Bauzeit, obliegt die Instandhaltung für den öffentlichen Ver- kehr dem AN. Verschmutzungen der öffentlichen Verkehrswege sind zu vermeiden bzw. sofort und laufend zu beseitigen. Zur Baustelle Als Zufahrten zur Baustelle stehen dem AN unentgeltlich nur die Straßen der überört- lichen Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Die als Baustellenein- und -ausfahrten benötigten Flächen hat der AN auf eigene Kos- ten so herzurichten, dass die Zu- und Ausfahrten zur oder von der Baustelle ohne Behinderung und/oder Gefährdung des öffentlichen Verkehrs/Baustellenverkehrs möglich sind. Gegebenenfalls hat der AN Ausnahmen von evtl. Verkehrs- oder Widmungsbe- schränkungen auf seine Kosten zu erwirken. Die in diesem Zusammenhang entste- henden Kosten wie Gebühren, Entschädigungen usw. sind vom AN zu übernehmen.

Die durch den AN in Anspruch genommenen Flächen sind entsprechend des ur- sprünglichen Zustands wiederherzustellen. Alle hierfür erforderlichen Aufwände sind durch den AN zu übernehmen. Der AN haftet für alle Schäden, die anderen Wegeeigentümern bzw. an Fremdeigen- tum durch jeglichen Baustellenverkehr entstehen. Nach Abschluss der Arbeiten ist diese Flächen eine Freistellungsbescheinigung vor- zulegen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 14 von 73

[Seite 15]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Bau- und Zufahrtsstraßen sind bei Trockenheit wirksam gegen Staubentwicklung zu schützen. Zu Seitenentnahmen Entfällt. Zu Deponien Entfällt. Zu seitlichen Oberbodenlagern (Landschaftsbau) Entfällt. Zu Böschungskronen und Bermen (Landschaftsbau) Entfällt.

2.4. Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Der AG stellt keine Anschlussmöglichkeiten zur Verfügung. Die Beschaffung der not- wendigen Leitungsanschlüsse für die Durchführung der Arbeiten ist Sache des AN. Vereinbarungen für notwendige Anschlüsse mit den entsprechenden Versorgern er- folgt in Eigenständigkeit des AN. Sämtliche Kosten einschließlich der Verbrauchskos- ten gehen zu Lasten des AN und sind in die entsprechenden Einheitspreise einzu- rechnen. Sofern Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Abwasser und Strom vom AG zur Verfügung gestellt werden, dann Punkte 2.4.1 – 2.4.3 beschreiben. Wasser Entfällt. Abwasser Entfällt. Strom Entfällt. 2.5. Lager- und Arbeitsplätze Erforderliche Flächen müssen auf Kosten des AN für die Dauer der Bauzeit angemie- tet werden. Alle Lagerflächen sind nach Beendigung der Arbeiten wieder in den ur- sprünglichen Zustand zu versetzen. Sicherungsmaßnahmen der Lagerflächen sind Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet. Plätze für Baustelleneinrichtung Siehe Punkt 2.5. Lagerplätze Siehe Punkt 2.5. Arbeitsplätze Siehe Punkt 2.5. Plätze für Unterkünfte Siehe Punkt 2.5. Pflanzeneinschlagplätze (Landschaftsbau) Entfällt.

2.6. Gewässer Angaben über das Vorhandensein von Wasserschutzgebieten oder Trinkwasser- schutzgebieten werden im Kap. 2.9.7. Gewässer, Schutzgebiete getätigt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 15 von 73

[Seite 16]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Vorfluter Entfällt. Wasserstände Entfällt. Höchster Bauwasserstand Entfällt. Gewässerumleitungen Entfällt.

2.7. Baugrundverhältnisse

Geologische Verhältnisse, Grundwasser (Bodenaufschlüsse, G) Probebohrungen im Vorfeld der Maßnahme wurden am 08.09.2025 und nochmals am 15.06.2026 durchgeführt. Wasser wurde in keiner der Bohrungen angetroffen. Auf Grundlage der durchgeführten Baugrundaufschlüsse sind folgende Homogenberei- che zu erwarten:

Straßenbefestigungen Siehe Punkt 1.1.1.6. Güte des Oberbodens (Landschaftsbau) Entfällt. Schadstoffbelastung Entfällt.

2.8. Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Als Lagerflächen für wiedereinbaufähiges Material stehen dem AN nur die Flächen innerhalb des Baufeldes zur Verfügung.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 16 von 73

[Seite 17]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Benötigt der AN darüber hinaus Flächen, so sind diese selbst, auf eigene Kosten, an- zumieten und der Ursprungszustand ist nach Abschluss der Arbeiten wiederherzu- stellen (Siehe auch Punkt 2.5). 2.9. Schutzbereiche und –Objekte Die Örtlichkeit der Baumaßnahme ist wirksam vor Gefahren, Verunreinigungen, Be- schädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Die eingesetzten Ge- räte müssen den gültigen Bestimmungen des Immissionsschutzes entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass in die vorhandene Geländeoberfläche nur in dem für die bauliche Abwicklung unabdingbaren Maß eingegriffen wird. Vorkommnisse, die den Grundwasserschutz gefährden können, sind unverzüglich dem AG sowie der unteren Naturschutzbehörde zu melden. Alle im Bereich der Baustelle vorhandenen Vermes- sungspunkte bzw. amtlichen Festpunkte, Grenzsteine usw. müssen erhalten werden. Werden solche Objekte im Zuge der Bauarbeiten entfernt, beschädigt oder verändert, so hat der AN die jeweils zuständige amtliche Stelle zu benachrichtigen. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der AN.

Mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) Seit dem 01.08.2023 ist das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) sowie von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut und deren Verwendung in technischen Bauwerken des Straßen - und Erdbaus sowie Schienenverkehrswe- gebau nur noch zulässig, wenn diese Ersatzbaustoffe einer der in der Erstatzbau- stoffverordnung (EBV) definierten Materialklasse zugeordnet werden und die sonsti- gen Anforderungen zur Verwendung eingehalten werden. Gemäß §22 EBV ist der Einbau bestimmter MEB oder deren Gemische ab einem vorgesehenen Einbau- gesamtvolumen von mindestens 250 Kubikmetern (m³) sowie der Einbau bestimmter MEB in Wasserschutzgebieten / Heilquellenschutzgebieten vier Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich oder elektronisch dem zuständigen Regierungspräsidium vom Verwender anzuzeigen (Voranzeige)

Die folgenden MEB und ihre Gemische sind bei einem vorgesehenen Einbaugesamt- volumen von mindestens 250 m³ anzeigepflichtig:

Hausmüllverbrennungsasche der Klassen 1 und 2 – HMVA-1 und HMVA-2 Stahlwerksschlacke der Klassen 1 und 2 – SWS-1 und SWS-2 Kupferhüttenmaterial der Klassen 1 und 2 – CUM-1 und CUM-2 Braunkohlenflugasche – BFA Steinkohlenkesselasche – SKA Steinkohlenflugasche – SFA Hochofenstückschlacke der Klasse 2 – HOS-2 Gießereirestsand – GRS Gießerei-Kupolofen Schlacke – GKOS Baggergut der Klasse F3 – BG-F3 Bodenmaterial der Klasse F3 – BM-F3 Recycling-Baustoff der Klasse 3 – RC-3

Ebenfalls sind bei einem Einbau in Wasserschutzgebieten / Heilquellenschutzgebie- ten außerhalb der Zone I alle MEB und ihre Gemische anzeigepflichtig mit Ausnahme von:

Bodenmaterial der Klasse 0 – BM-0 – Baggergut der Klasse 0 – BG-0 – Schmelzkammergranulat – SKG –

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 17 von 73

[Seite 18]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Gleisschotter der Klasse 0 – GS-0 –

Gemische mit den vorgenannten mineralischen Ersatzbaustoffen. Soweit der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe einer Voranzeige bedarf, sind nach Abschluss der Baumaßnahme innerhalb von zwei Wochen die entsprechenden tat- sächlichen Einbaumengen zu ermitteln und unverzüglich eine Abschlussanzeige an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Die Dokumentation der Vor- und Abschlussanzeige ersetzt die Verpflichtung zur Er- stellung eines Deckblatts nach § 25 Absatz 3. Eine Kopie der Vor- und Abschlussan- zeige ist vom AN zu unterschreiben und dem AG zu übergeben

Nichtanzeigepflichtige MEB: Die Verwendung von MEB, welche nicht der Anzeigepflicht nach § 22 EBV unterlie- gen, sind ebenfalls dem AG gegenüber zu dokumentieren. Das Deckblatt ist als An- lage zur Leistungsbeschreibung in PDF Format beigefügt. Die Vorlage von Deckblatt und Lieferscheinen erfolgt nach § 25 EBV

Der Verwender hat die im Rahmen einer Baumaßnahme erhaltenen Lieferscheine unverzüglich nach Erhalt zusammenzufügen und mit einem Deckblatt zu dokumen- tieren. Das Deckblatt hat folgende Angaben zu enthalten:

  • den Verwender
  • den Bauherrn, sofern dieser nicht selbst Verwender ist
  • das Datum der Anlieferung
  • die Lageskizze des Einbauortes, Baumaßnahme
  • die Bezeichnung der Einbauweisen nach Anlage 2 EBV unter Angabe der jewei- ligen Nummer
  • die Bodenart der Grundwasserdeckschicht wie „Sand“ oder „Lehm, Schluff oder Ton“
  • Angaben zu dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand im Hinblick auf die Eigenschaft „günstig“ oder „ungünstig“ nach Anlage 2 EBV bezogen auf die Unterkante des eingebauten MEB
  • die Lage der Baumaßnahme im Hinblick auf Wasserschutzgebiete, Heilquellen- schutzgebebiete oder Wasser-Vorrang-Gebiete nach den Spalten 4 bis 6 der An- lage 2 EBV.

Bei Abgabe des Deckblattes sind unter dem Pkt. „Bezeichnung der Baumaßnahme!“ vom AN folgende Angaben wie hier vorgegeben Punkte vom AN als Vorgabe auszu- füllen: Deckblatt: Name/Projekt: L 3168 Grebenhain – Grebenhain/Ilbeshausen Name/Projekt (Zusatz): PSP-Element C.0459-26024-02 Straße: L 3168 Pkt.6 und Pkt.7 ist vom AN auszufüllen

Wichtig: Die Umlagerung von Material innerhalb der Baumaßnahme unterliegt nicht den Vorgaben der EBV.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 18 von 73

[Seite 19]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Natur-, Landschaftsschutzgebiete Die Baumaßnahme befindet sich gemäß Auskunftsplan HLNUG innerhalb von Natur- , Landschaftsschutz- und Vogelschutzgebieten.

Bäume und Flurgehölze Entfällt. Biotope Entfällt. Denkmale Beim Auftreten von Bodenfunden oder Denkmale hat der Auftragnehmer vor jeden weiteren Bauleistungen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, 65203 Wiesba- den, E-Mail: poststelle@lfd-hessen.de zu verständigen und den Auftraggeber dieses anzuzeigen Die Funde sind nach Anweisung der zuständigen Behörde zu sichern und abzuliefern. Immissionsschutz-Bereiche und –Objekte Die Umgebung des gesamten Baubereichs ist wirksam vor Lärm, Gefahren, Belästi- gungen, Verunreinigungen, Beschädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen über den durch die Bauarbeiten bedingten unumgänglichen Umfang hinaus zu schüt- zen. Die eingesetzten Geräte müssen den gültigen Bestimmungen des Immissions- schutzes entsprechen.

Zu der zu schützenden Umgebung gehören z.B. alle Anliegergrundstücke, Gewerbe- und Industriegebäude, einzelne Wohnhäuser, Straßen einschließlich Straßenverkehr, Bauteile einschließlich Baugrund, Gewässer usw. Insbesondere sind durch ein aus- reichendes Bewässern von Baustraßen und Oberflächen Belästigungen und Beein- trächtigungen durch Staubentwicklung und/oder Verwehungen zu vermeiden.

Verdichtungsarbeiten sind so auszuführen, dass keine Schäden durch übertragene Vibrationen etc. entstehen können. Nur Verdichtungs- und sonstige Baugeräte mit

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 19 von 73

[Seite 20]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

entsprechenden Einrichtungen (Frequenzmodulation usw.) sind einzusetzen. Bei ent- sprechenden Arbeiten hat der AN selbstständig auf Warnhinweise der Anwohner zu reagieren und solange Änderungen an der Art- und Weise der Verdichtung vorzu- nehmen bis sichergestellt ist, dass einerseits keine Schäden entstehen, andererseits jedoch die erforderlichen Verdichtungsgrade erreicht werden.

Die aus den Gesetzen zum Umweltschutz erforderlichen Zusatzleistungen werden ebenfalls nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzu- rechnen. Der AN haftet für alle aus der Nichtbeachtung resultierenden Schadenser- satzansprüche durch Dritte. Gewässer, Wasserschutzgebiete Entfällt. Vermutete Bodenfunde Naturdenkmale und Denkmale sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen Siehe VOB/ B, § 4, Absatz 9. Beim Auffinden von Bodenfunden sind der AG sowie das Landesamt für Denkmal- pflege Hessen (Abt. Archäologische Denkmalpflege) umgehend zu informieren (sie- he Punkt 2.9.5). Militärische Bereiche Entfällt. Wegekreuze, Meilensteine Entfällt.

2.10. Anlagen im Baubereich Leitungen Die im Auftragsfall übergebenen Planunterlagen der Entsorgungsleitungen entbinden den AN nicht von seiner Pflicht, sich bei den Versorgungsunternehmen über die ge- naue Lage und eventuelle weitere, dem AG nicht bekannte Leitungen zu erkundigen. Notwendige Ortstermine mit den jeweiligen Versorgern werden nicht gesondert ver- gütet und sind entsprechend einzukalkulieren. Gleisanlagen Entfällt. Gebäude/Gebäudereste Entfällt.

2.11. Öffentlicher Verkehr im Baubereich Straßenverkehr Die Arbeiten finden in zwei Bautakten unter Berücksichtigung des Anliegerverkehres unter Vollsperrung statt. Erforderliche Sperrungen und überörtlichen Umleitungen sind in Abstimmung mit dem AG und nach Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörden einzurichten. Weiteres regeln die vorliegenden Verkehrssicherungspläne bzw. Konzepte des AG (siehe Verkehrszeichenpläne in den Anlagen). Schienenverkehr Entfällt. Schiffsverkehr Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 20 von 73

[Seite 21]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

3. Angaben zur Ausführung

3.1. Verkehrsführung, Verkehrssicherung Die Verkehrsführung wird gemäß dem als Anlage beigefügten Umleitungskonzept durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen in 2 Bautakten unter Vollsperrung. Das Versetzen der Sperreinrichtungen für den jeweiligen Bauabschnitt hat nach dem Sperrplan zu erfolgen und ist einzukalkulieren.ie verkehrlichen Belange sind mit dem zuständigen Fachdezernat Verkehr abzustimmen. Für die Sicherung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen und Wegen sind die Best- immungen der Straßenverkehrsgesetze (StVG) und der StVO maßgebend.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Zusammenhang dieser Baumaß- nahme notwendigen Verkehrssicherungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen mit den örtlichen Verkehrsbehörden sowie der zuständigen Straßenmeisterei Grebenhain ab- zustimmen sind. Die erforderlichen Anträge über den „Antrag für eine Straßensper- rung“ stellt der AN min. 12 Werktage vor Beginn der Baumaßnahme nach § 45 StVO. Formblätter hierzu liefert auf Anforderung der AG (vekehr.mittelhessen@mobil.hes- sen.de). Verzögerungen durch verspätete Antrag-stellung gehen zu Lasten der Bau- zeit des AN und werden nicht vergütet. Falls Lichtsignalanlagen vorgesehen sind, sind nur Ampelanlagen mit verkehrsabhängiger Schaltung und Prüfungsnachweis zu verwenden.

Die Terminierung der Abnahme der Verkehrssicherungseinrichtungen ist der Stra- ßenmeisterei zwei Tage vor Inkraftsetzung anzuzeigen. Die Abnahme der Verkehrs- sicherungseinrichtungen erfolgt durch die Straßenmeisterei Grebenhain vor Beginn der Bauarbeiten.

Die Verschmutzungen der öffentlichen Straßen und Wege durch den Baustellenver- kehr sind so gering wie möglich zu halten. Verschmutzungen sind umgehend zu be- seitigen.

Der AN haftet für alle eventuellen Schäden, die durch Dritte verursacht werden, wenn diese durch unsachgemäße Verkehrssicherungseinrichtungen entstanden oder auf mangelhafte Wartung zurückzuführen sind. Aufrechterhaltung des Verkehrs Die Arbeiten finden unter Berücksichtigung des Anliegerverkehrs in zwei Bauab- schnitten unter Vollsperrung statt. Eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs innerhalb der Baufelder ist nicht vorgesehen.

Rettungs- und Einsatzdienste Es muss sichergestellt sein, dass die Erreichbarkeit der Flächen sowie die Zufahrten für die Rettungs- und Einsatzdienste während der gesamten Bauzeit ermöglicht wer- den. Hierfür erforderliche Arbeiten, wie das Herstellen von Rampen zur Überwindung der Bauhöhen, Hilfseinrichtungen zur Überwindung von Leitungsgräben sind entspre- chend dem Baufortschritt auszuführen. Die Ausführung erfolgt nach Wahl des AN. Die oben genannten zusätzlichen Aufwände sind vom AN als Nebenleistung zu be- rücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.

Verkehrsumleitungen Die Verkehrsumleitung erfolgt gemäß Verkehrskonzept des AG. Siehe Verkehrssicherungspläne des AG.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 21 von 73

[Seite 22]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Verkehrssperrungen, Sperrpausen Beschreibung eventueller Verkehrssperrungen und/oder Sperrpausen Freihalten von Lichtraumprofilen Vollsperrung unter Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs.

3.2. Bauablauf Grundsätzlich ist der Bauablauf in Eigenverantwortung des AN. Hierbei sind eventu- elle Vorgaben des AG zu beachten. Die Darstellung des Bauablaufes ist vom AN durch einen Bauablaufplan vorzulegen. Die Arbeiten sind so zu planen, dass die ver- tragliche Bauzeit eingehalten wird. Samstage gelten als Werktage.

Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Die Durchführung der Baumaßnahme ist so zu gestalten, dass die Arbeiten entspre- chend den vertraglichen Angaben zu beginnen und zu beenden sind. Eine Unterbre- chung der Ausführung innerhalb der Bautakte ist nicht vorgesehen.

Bautakt 1: 05.07.2027 – 27.09.2027 Bautakt 2: 27.09.2027 – 26.11.2027

Alle Arbeiten sind so einzutakten, dass die vorgegebene Bauzeit eingehalten werden kann. Es ist mit ausreichendem Personal zu kalkulieren. Sollte es zur Wahrung des vorgesehenen Bauzeitenfensters erforderlich sein, ist Samstagsarbeiten sowie die Ausnutzung der Tageshelligkeit in den Bauzeitenablauf mit einzukalkulieren. Zeitliche Beschränkungen Siehe Punkt 3.2.1. Bedingungen für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeit, z. B. nachts, sonntags Entfällt. Zusammenwirken mit anderen Unternehmern Für die Markierungsarbeiten sind zum Ende eines jeden Bautakts ein Zeitfenster von 2 Tagen freizuhalten. Diese sind dem AG rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 3.3. Wasserhaltung Die Ableitung des Oberflächenwassers ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. 3.4. Baubehelfe Baugruben-, Wandsicherungen Entfällt. Traggerüst (Brückenbau) Entfällt. Arbeitsgerüste (Brückenbau) Entfällt. Montageeinrichtungen (Brückenbau) Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 22 von 73

[Seite 23]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

3.5. Stoffe, Bauteile Die Leistungen schließen grundsätzlich die Lieferung sämtlicher Baustoffe und Bauteile ein. In den Texten der Leistungsbeschreibung ist deshalb die Lieferung der Baustoffe und Bauteile nicht besonders erwähnt. Soweit Baustoffe des AG verwendet werden, ist dies bei der Leistungsbeschreibung vermerkt. Grundsätzlich dürfen nur Baustoffe verwendet werden, die zugelassen sind. Die erforderlichen Qualitätsnachweise gelten im Allgemeinen als erbracht, wenn die Baustoffe und Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen. Die Herkunft der einzubauenden Baustoffe muss einwandfrei ersichtlich sein und vor dem Baubeginn dem AG durch Eignungsprüfungen nachgewiesen werden. Wenn über Art und Anzahl der Prüfungen in den Leistungspositionen bzw. in den technischen Vorbemerkungen keine Aussage gemacht ist, wird nach den entspre- chenden technischen Vorschriften gehandelt. Alle Prüfungen sind vom AN und AG gemeinsam oder von einer unabhängigen, vom AG anerkannten Prüfstelle durchzu- führen. Straßenbau Sollte der Auftragnehmer im Rahmen der Baumaßnahme beabsichtigen Recycling- Baustoffe bzw. Asphaltgranulat einzusetzen, so muss dem AG grundsätzlich die Um- weltverträglichkeit dieser Stoffe bzw. Produkte nachgewiesen werden und eine abfall- technische Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Materials ist vor dem Ein- bau vorzulegen (siehe 2.9 Schutzbereiche).

Grundsätzlich ist die Wiederverwendung von Baustoffen erwünscht. Bei der Herstel- lung von Baustoffgemischen für den Straßenbau kann in folgenden Fällen ausge- bauter Asphalt (Asphaltgranulat) anteilig mitverwendet werden:

Innerhalb der Zugabemenge von Ausbauasphalt (Asphaltgranulat) ist die Zusam- mensetzung des Baustoffgemisches aufgrund des Eignungsnachweises so zu wäh- len, dass bei der Aufbereitung ein homogenes Gemisch entsteht. Dieses wird aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten als gleichwertig gegenüber einem Gemisch aus ungebrauchten Baustoffen eingestuft. Das Baustoffgemisch und die da- raus hergestellte Schicht haben die Anforderungen der technischen Vertragsbedin- gungen uneingeschränkt zu erfüllen. Eignungsprüfungen werden nur akzeptiert, wenn das Formblatt aus Anlage 3 zu TL AG-StB, mit entsprechenden Eintragungen, beige- fügt ist. Es dürfen nur Stoffe und Bauteile verwendet werden, die einer Gütesicherung und Güteüberwachung unterliegen. Die Nachweise der Gütesicherung und Güteüberwa- chung sind dem AG vor dem Einbau der einzelnen Materialien vorzulegen. Dem AG sind die Eignungsnachweise jeweils in aktueller und neuester Fassung vor Einbau der Stoffe vorzulegen. Materialien, deren Herstellung und Verwendung nicht durch Namen, Zulassung oder Prüfzeichen geregelt ist, bedürfen der Verwendungszustim- mung des AG.

Der Nachweis über Frost-Tausalz-Beständigkeit aller zum Einbau kommenden Be- tonfertigteile (Borde, Pflaster, Rinnen, Gehwegplatten usw.) ist entsprechend der „Prüfung von vorgefertigten Betonerzeugnissen aus Beton mit dichtem Gefüge für den Straßenbau auf Frost-Tausalz-Beständigkeit“ spätestens 8 Werktage vor der je- weiligen Materiallieferung dem AG vorzulegen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 23 von 73

[Seite 24]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Die Einbautermine von Betonerzeugnissen (Borde, Rinnen, Pflaster usw.), sowie von ungebundenen und gebundenen Trag- und Deckschichten sind dem AG 10 Tage im Voraus (zusätzlich zum Bauzeitenplan) anzukündigen.

Vor Einbau der Straßenbauerzeugnisse aus Beton ist vom AN ein Zeugnis über die Güte der zu verwendenden Straßenbauerzeugnisse unaufgefordert vorzulegen (Kon- formitätsbescheinigung des Herstellers mit CE-Kennzeichnung und Nachweis der Ersttypprüfung des Betonerzeugnisses).

Die Kontrollprüfung des AG hinsichtlich der Frost-Tausalz-Beständigkeit des Be- tonerzeugnisses wird mit dem CDF-Test nach DIN CEN/TS 12390-9:2006-08 durch- geführt. Die Abwitterung nach 28 Frost-Tausalz-Wechseln darf für ein Betonerzeug- nis mit ausreichendem Frost-Tausalz-Widerstand nicht größer als 1500 g/m² sein.

Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial Gemäß den aktuellen Vorschriften. Alle Baustoffe müssen für den Einbau in Heilquellenschutzgebieten zugelassen sein (siehe Punkt 2.9). Mineralstoffe Siehe Punkt 3.5.1.2. Verwendung gebrauchter Stoffe Seit dem 01.08.2023 dürfen lediglich mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) die einer Güteüberwachung nach Ersatzbaustoffverordnung unterliegen verwendet werden. Eignungsnachweise und Prüfzeugnisse sind vorzulegen. Auf die EF Gestein 2023/HE wird hingewiesen.

Es sind ausschließlich die Einsatzmöglichkeiten nach EBV zugelassen, sofern keine Genehmigung im Ausnahmefall vorgelegt wurde. Verwender im Sinne von § 2 Nr. 14 EBV ist der Bau-AN, da er projektbezogen den MEB im Einzelnen auswählt und vorschlägt und (bei Zustimmung AG) einbaut. Der Verwender hat alle erforderlichen Nachweise nach EBV zu erbringen, u.a. Anzeige- pflicht, Lieferscheine nach Muster EBV. Inverkehrbringer ist die Aufbereitungsanlage.

Bindemittel Siehe 3.5 Zusatzmittel, -stoffe Siehe 3.5 Transportbeton Siehe 3.5 Fertigteile Siehe 3.5

Brückenbau Dammbaustoffe, Hinterfüllungsmaterial Entfällt. Mineralstoffe Entfällt. Bindemittel Entfällt. Anstrichmittel Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 24 von 73

[Seite 25]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Zusatzmittel, -stoffe Entfällt. Transportbeton Entfällt. Werksteine Entfällt. Fertigteile Entfällt. Verwendung gebrauchter Stoffe Entfällt.

3.6. Abfälle Vorbereitung der Abfallentsorgung Hessen Mobil als Abfallerzeuger bzw. als Bevollmächtigter des Landkreises hat sich zu vergewissern, dass der vorgesehene Entsorger tatsächlich im Stande und rechtlich befugt ist, die erforderliche Entsorgung vorzunehmen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist zu beachten. Insbesondere die dort in den §§ 6 bis 8 vorgeschriebene Hierarchie der Entsorgung und das im § 9 vorgeschriebene Gebot der Getrennthaltung und das Vermischungsverbot sind einzuhalten. Die getrennte Gewinnung der Abfälle, ihre Getrennthaltung und die Vermeidung der Vermischung ist grundsätzlich bei allen Arbeiten zu beachten und mit Sorgfalt auszu- führen. Die hierzu erforderlichen Aufwendungen einschließlich der technischen Aus- stattung gemäß dem Stand der Technik sowie der Zeit und Personaleinsatz zur fach- gerechten getrennten Gewinnung, Getrennthaltung und Entsorgung sortenreiner Ab- fälle – insbesondere Boden und Bauschutt - sind vollumfänglich in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Mehrkosten für nachträgliche Tren- nung unterschiedlich verwertbarer Materialien sowie Mehrkosten der Entsorgung von verbotenerweise vermischten Abfällen gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Bei Entsorgungsleistungen sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen

• Beschreibung der vollständigen Entsorgungswege mit Hilfe des Formblatts "Angaben zur vorgesehenen Entsorgung"

Die Angaben der ersten 3 Spalten (Leistungspos.-Nr., Abfallschlüssel und ggfs. ab- falltechnische Beurteilung - Belastung gemäß Gutachten - Bezeichnung Zuordnungs- wert nach LAGA und EBV sind durch den AG, die letzten 2 Spalten (vorgesehener Entsorgungsbetrieb und Ort der Entsorgungsanlage mit Art der Entsorgung) durch den Bieter vorzunehmen. Die Angaben des Bieters sind zur Prüfung PB 2.1 vor- zulegen. (mail an Entsorgungswege@mobil.hessen.de) Zusätzlich sind nach weiterer Aufforderung die behördlichen Genehmigungsbe- scheide der für die Entsorgungsleistungen vorgesehenen Entsorgungsanlagen, Um- fang wie folgt erläutert, vorzulegen. Die Vorlage von Zertifikaten wird akzeptiert, wenn es sich um Abfall handelt, der allein durch den Abfallschlüssel nach Abfallverzeich- nisverordnung hinreichend charakterisiert ist.

Bei Angeboten zur Entsorgung von „nicht gefährlichen“ Abfällen durch Entsor- gungsbetriebe (z. B. Mischanlagen, Recyclingbetriebe, Verfüllbetriebe, Deponien, usw.) sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: ➢ Alle behördlichen Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 25 von 73

[Seite 26]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. erste Seite des Bescheids, zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte für Be- lastungen, Begrenzungen der Kapazität, Annahmeregularien).

Entsorgung zur Verwertung von „nicht gefährlichen“ Abfällen in Baumaßnah- men Dritter wird nicht akzeptiert, wenn vorgesehen ist, die Verwertung nach dem 31.07.2023 durchzuführen.

Bei Angeboten zur Entsorgung von Abfällen durch Entsorgungsfachbetriebe (z. B. Mischanlagen, Recyclingbetriebe, Deponien, usw.) sind nach Aufforderung folgende Unterlagen vorzulegen: ➢ Alle behördlichen Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungsbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung relevanten Auszüge (u.a. erste Seite des Bescheids, zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte für Be- lastungen, Begrenzungen der Kapazität, Annahmeregularien).

➢ Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen gemäß §§ 3-11 der Entsorgungs- fachbetriebeverordnung (EfbV): a) Schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass die Organisation des Betrie- bes so ausgestaltet ist, dass die erforderliche Überwachung und Kontrolle si- chergestellt ist [§ 3 (1)], b) Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne [§ 3 (2)], c) Arbeitsanweisungen für die abfallwirtschaftliche Tätigkeit [§ 3 (3)], d) Benennung der verantwortlichen Personen für die Leitung und Beaufsichti- gung des Betriebs [§ 4 (1)], e) Einsatzplan [§ 4 (2)], f) Schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass das Betriebstagebuch ge- mäß § 5 EfbV geführt und aufbewahrt wird. Auf Verlangen kann das Betriebs- tagebuch eingesehen werden [§ 5], g) Versicherungsverträge [§ 6], h) Genehmigungspapiere usw.; schriftliche Auskunft des Betriebsinhabers, dass alle mit ihnen verbundenen Auflagen und sonstigen Anordnungen der zu- ständigen Behörden erfüllt werden. [§ 7 (1)], i) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister des Be- triebsinhabers (max. 1 Jahr alt) [§ 8], j) Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs beauftragten verantwortlichen Perso- nen (max. 1 Jahr alt), Studienabschluss/ Meisterbrief, Nachweis der zweijähri- gen Tätigkeit, Bescheinigungen über Lehrgänge, usw. als Nachweis der Fach- kunde gemäß § 9, k) Vorlage eines betrieblichen Einarbeitungsplans; schriftliche Auskunft des Be- triebsinhabers über die Zuverlässigkeit des sonstigen Personals [§ 10], l) Lehrgangsbescheinigungen der für die Leitung verantwortlichen Personen, Nachweis für die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs [§ 11],

  • Alternativ für die Nachweise a) bis l): Vorlage des Zertifikats des Entsor- gungsfachbetriebs nach § 56 KrWG,

➢ Transportgenehmigungen der vom Bieter vorgesehenen Beförderer, falls der Transport gewerblich durchgeführt wird, d.h. bauausführende und transportie- rende Firmen sind verschieden.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 26 von 73

[Seite 27]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Durchführung der Abfallentsorgung Allgemein Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist zu beachten. Insbesondere die dort in den §§ 6 bis 8 vorgeschriebene Hierarchie der Entsorgung und das im § 9 vorge- schriebene Gebot der Getrennthaltung und das Vermischungsverbot sind ein- zuhalten.

Sobald eine Aufbereitung von Ausbaustoffen in der Baumaßnahme erfolgt, ist nach dem 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu beachten. Der AN hat den mineralischen Ersatzbaustoff der vorgeschriebenen Güteüberwachung zu unterziehen, die Einhaltung der erforderlichen Einbaubedingungen ist zu prüfen und nachzuweisen. Der Einbau ist vom AN bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und der Eintrag in das Kataster muss vorgenommen werden.

Die Beschreibung und die abfalltechnische Untersuchung der anfallenden Abfälle er- folgen auf der Grundlage des Merkblatts "Entsorgung von Bauabfällen" der Regie- rungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel (hessisches Baumerkblatt) Stand 05.03.2025 und Stand 01.09.2018, und ggfs. der Deponieverordnung. Die für den betroffenen Abfall jeweils maßgebende abfalltechnische Beurteilung muss bezüglich des vom Bieter bzw. Bau.AN vorgesehenen Entsorgungswegs aus den vor- liegenden Untersuchungen und Analysen, die für die Charakterisierung des Abfalls grundlegend maßgebend sind, im Einzelnen vorgenommen werden. Für die Verwertung wird insbesondere auf die "Gemeinsame Richtlinie für die Ver- wertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen" ("Verfüllrichtlinie") vom 17.02.2014 und vom 08.08.2023 verwiesen.

Für die Untersuchung bituminös gebundenen Straßenaufbruchs auf teer-/pechhaltige Bestandteil werden Schnellverfahren, „Lackansprühverfahren“ und/oder Dünn- schichtchromatographie, angewendet. Wenn unter Beachtung der RuVA-StB die Ver- wertung mit Heißaufbereitung nicht möglich ist, wird dieser Abfall als gefährlicher Ab- fall mit dem Abfallschlüssel 17 03 01* deklariert, Analysen sind gemäß dem hessi- schen Baumerkblatt nicht erforderlich.

Wird der Abfall in anderen Bundesländern als Hessen entsorgt, können abweichende Bestimmungen gelten, die beachtet werden müssen.

Soweit erforderlich sind abfallcharakterisierende Untersuchungsberichte mit Analy- sen beigefügt. Die Probenahmen wurden von nachweislich sachkundigen Personen vorgenommen, die Analysen wurden von einem durch die DAkkS akkreditierten Ana- lyselabor durchgeführt. Zu den in den Untersuchungsberichten aufgeführten Parame- ter sind die angewandten Untersuchungsmethoden angegeben. Einer weiteren Erklä- rung der Untersuchungsstelle/des Analyselabors bedarf es nicht. Falls der Bau-Auf- tragnehmer (AN) oder der vom AN vorgesehene bzw. beauftragte Entsorger vor und während der Baudurchführung zusätzliche bzw. weitere Deklarationen bzw. Analysen des Abfalls fordert, sind diese vom AN zu tragen und einschließlich aller Aufwendun- gen in die Einheitspreise einzurechnen. Dem Auftraggeber (AG) ist die Probenahme rechtzeitig anzukündigen, um seine Teilnahme zu ermöglichen, der AG erhält auf An- forderung Rückstellproben. Untersuchungsergebnisse von Proben, die ohne Unter- richtung des AG genommen worden sind, können nicht anerkannt werden. Der AN benennt dem AG umgehend das mit den zusätzlichen Analysen beauftragte Labor, zur Anerkennung der Ergebnisse muss das Labor die erforderliche Akkreditierung durch die DAkkS innehaben.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 27 von 73

[Seite 28]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Die Übernahme sowie die vollständige, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe hat unter Beachtung der geltenden Gesetze, zugehöri- gen Verordnungen sowie der einschlägigen umwelt- und abfallrechtlichen Bestim- mungen zu erfolgen.

Alle anfallenden Aufwendungen sowie Gebühren sind in die Einheitspreise einzurech- nen. Bei der Entsorgung des Abfalls endet die vertragliche Verpflichtung des AN erst mit der vollständigen ordnungsgemäßen Entsorgung des Abfalls. Ist die vollständige Ent- sorgung nicht während der Vertragsfristen abgeschlossen, weil der durch den AN vorgesehene Entsorgungsbetrieb das Material entgegennimmt und erst später (z.B. nach Aufbereitung) entsorgt, ist der Nachweis der vollständigen Entsorgung nachzu- reichen. Die Leistungen können abgenommen und die Maßnahme schlussgerechnet werden.

Sofern der AN nicht selbst die Entsorgungsleistung erbringt, hat er für die entspre- chenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (einschließlich eventueller Lagerung) aus- schließlich Entsorgungsbetriebe für nicht gefährlichen Abfall und Entsorgungsfachbe- triebe für gefährlichen Abfall zu beauftragen und die dazugehörigen Unterlagen, wie unter Pkt. 3.6.1 ausgeführt, vorzulegen.

Wenn der AN während der Leistungserbringung den vorgesehenen Entsorger wech- seln will, ist dies rechtzeitig vor Leistungserbringung dem AG anzuzeigen und auf Verlangen des AG sind die Unterlagen wie unter Pkt. 3.6.1 dargelegt zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der vom AN vorgesehenen Entsorgung dem AG zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.

Die Zustimmung des AG zur vom Bieter/vom AN vorgesehenen Entsorgung kann versagt werden, wenn die Entsorgung außerhalb Hessen zu erhöhten Auf- wendungen für den AG führt.

Vor Baubeginn benennt der AN schriftlich dem AG namentlich die für den rechtmäßi- gen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Per- son und dessen Vertreter.

Nicht gefährliche Abfälle Für „nicht gefährliche“ Abfälle ist der Nachweis der durchgeführten ordnungsgemä- ßen Entsorgung mit Hilfe des Formblattes „Nachweis der Entsorgung von nicht ge- fährlichem Abfall“ zum Zeitpunkt der Anforderung durch den AG und spätestens mit Vorlage der Schlussrechnung zu erbringen. Darin bestätigen der AN und der Entsor- ger durch Unterschrift die Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu Transport und der Entsorgung durch die genehmigte Entsorgungsanlage.

Auf besondere Anforderung des AG sind jederzeit die entsprechenden Wiegescheine einschließlich der entsprechenden Zusammenstellung vorzulegen. Wenn Wiege- scheine vorgelegt werden sollen, müssen sie mindestens den Namen und die An- schrift des Entsorgungsbetriebes sowie das Datum und die Uhrzeit der Wägungen, einschließlich der Tara Wägung enthalten. Für „nicht gefährliche“ Abfälle aus Straßenbaumaßnahmen ist eine Transportgeneh- migung nicht erforderlich. Auf die Anzeigepflicht gem. § 53 KrWG wird hingewiesen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 28 von 73

[Seite 29]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Der AN hat für jede OZ einen Mengen-Soll-Ist-Vergleich getrennt nach Abfallschlüssel und ggfs. abfalltechnischer Beurteilung und Einstufung zu erstellen.

Gefährliche Abfälle allgemein Gefährliche Abfälle sind behördlich genehmigten Entsorgungsanlagen anzudienen. Wird der Transport von gefährlichen Abfällen gewerblich durchgeführt, darf die Aus- führung der Transportleistung in Hessen ausschließlich von Beförderern vorgenom- men werden, die im Besitz einer Transportgenehmigung gemäß § 54 Kreislaufwirt- schaftsgesetz sind. Die Nachweise hierfür sind ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Auf die Anzeigepflicht gem. § 53 KrWG im Falle nicht gewerblichen Transports wird hingewiesen.

Der AN hat Leistungen für den Aus- und Einbau von gefährlichen Abfällen dem AG 3 Wochen vor Durchführung der Arbeiten mit dem Formblatt "Anmeldung Ausbau / Einbau von gefährlichen Abfällen" gesondert und schriftlich anzumel- den. Es sind der Entsorgungsbetrieb, der Beförderer und ggfs. der Rechnungsbeauftragte mit den vollständigen, erforderlichen Angaben, die Termine Beginn und Ende und die Gesamtmenge der Maßnahme verbindlich zu benennen. Die Frist ist zwingend ein- zuhalten.

Von Entsorgern, die gefährliche Abfälle zur Vorbereitung der Verwertung annehmen ist zusätzlich der Entsorger zu benennen, bei dem die abschließende Verwertung / Beseitigung erfolgt. Die Frist ist zwingend einzuhalten.

Durch Nichteinhaltung der Frist oder Vorlage von unvollständigen Unterlagen entste- hende Behinderungen und Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Im Zuge der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist das elektronische Abfallnach- weisverfahren (eANV) zu führen. Das eANV besteht aus dem Vorabnachweis (Ent- sorgungsnachweis EN) und dem Verbleibs Nachweis (Begleitscheine BGS). Alle anfallenden Aufwendungen sowie die anfallenden Gebühren sind in die Einheits- preise einzurechnen. Alle am Verfahren Beteiligten – Erzeuger, Bevollmächtigter, Rechnungsbeauftragter, Beförderer und Entsorger – müssen in der Lage sein, das Verfahren durchzuführen. Dazu gehören u.a. die Registrierung bei der zentralen Koordinationsstelle des Bun- des (ZKS) und die Nutzung einer entsprechenden Datenverarbeitung mit der Durch- führung der elektronischen Signatur. Auf Verlangen sind dem AG die Bestätigungen der Registrierung bei der ZKS vorzulegen.

Durchführung des eANV bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen: Im Falle des Ausbaus ist für Ausbaumaterial Hessen Mobil als AG bzw. der Landkreis, vertreten durch Hessen Mobil als Bevollmächtigten, der Abfallerzeuger.

Führen des Vorabnachweises (Entsorgungsnachweis EN): Nachdem Hessen Mobil als AG bzw. als bevollmächtigter Vertreter des Landkreises dem Entsorgungs- weg zugestimmt hat und der Bau-AN den Entsorger und den Rechnungsbeauftragten mit den erforderlichen vollständigen Angaben verbindlich benannt hat, wird der Ent- sorgungsnachweis vom AG, bzw. vom Landkreis, vertreten durch Hessen Mobil als Bevollmächtigten mit dem Entsorger geführt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 29 von 73

[Seite 30]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Die Fristen gemäß Nachweisverordnung sind einzuhalten, verspätete oder unvoll- ständige Angaben können zu Verzögerungen führen, die u.a. den Bauablauf beein- flussen und zu Behinderungen führen können. Alle in diesem Zusammenhang entste- henden Aufwendungen gehen zu Lasten des AN.

Folgender Ablauf ist im Grundverfahren vorgesehen. a) Der AN liefert dem AG die notwendigen Daten des Rechnungsbeauftragten und des Entsorgers. b) Der AG, bzw. der Landkreis, vertreten durch Hessen Mobil als Bevollmächtigten, erstellt mit diesen Daten den Entsorgungsnachweis gem. eANV und versendet ihn zur Signatur an den Rechnungsbeauftragten. c) Der Rechnungsbeauftragte signiert und verschickt den EN elektronisch an Hes- sen Mobil d) Hessen Mobil signiert bei Kreisstraßenbaumaßnahmen als Bevollmächtigter, sig- niert als Erzeuger und sendet den EN zum Entsorger. e) Der Entsorger prüft die Daten, signiert die Annahmeerklärung (AE) und schickt diese elektronisch an die zuständige Entsorgerbehörde weiter. f) Die zuständige Behörde muss innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit des beabsichtigten Entsorgungspfades entscheiden. Der Lauf der Frist kann durch Aufforderung zur Ergänzung der Nachweiserklä- rungen bzw. zur Vorlegung weiterer Unterlagen unterbrochen werden. Die zuständige Behörde erteilt eine Entsorgungsnachweisnummer und versendet den Entsorgungsnachweis mit Behördlicher Bestätigung (BB) an den AG und den Entsorger.

Erst nach Behördlicher Bestätigung kann die tatsächliche Entsorgung erfolgen.

Falls der verbindlich benannte Entsorgungsbetrieb im Besitz einer behördlichen Be- stätigung zur Teilnahme am privilegierten Verfahren ist, entfällt die behördliche Be- stätigung zur vorgesehenen Entsorgung, d.h. es entfällt der Schritt f) im Grundverfah- ren.

Führen der Verbleibnachweise (Begleitscheine BGS) im eANV: Nach Maßgabe der für sie bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen der Begleit- scheine hat die für den rechtmäßigen Umgang mit den anfallenden Ausbaustoffen bzw. Abfällen verantwortliche Person des AG als Abfallerzeuger spätestens bei Über- gabe, der Beförderer spätestens bei Übernahme sowie der Abfallentsorger spätes- tens bei Annahme der Abfälle die Begleitscheine auszufüllen und elektronisch (mit Signierkarte und Kartenlesegerät) zu signieren. Die Reihenfolge der Unterschrifts- leistungen ist zwingend vorgeschrieben und einzuhalten.

Die Zustimmung des Abfallerzeugers zur elektronischen Signatur des Beförderers an anderer Stelle als am Ort der Übergabe ist schriftlich und vor Durchführung der Be- förderung zu erteilen.

Im Feld „Frei für Vermerke“ des Begleitscheins ist zwingend das PSP-Element, die Baumaßnahme und namentlich der Bau-AN und der zuständige Projektver- antwortliche einzutragen. Wird der Abfall thermisch verwertet, ist dies mit dem Hinweis „thermische Verwertung“ einzutragen.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 30 von 73

[Seite 31]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Der Entsorgungsnachweis ist in Kopie, der Begleitschein als Ausdruck des im eANV erstellten Begleitscheins mit den Unterschriften des Erzeugers und des Beförderers in jedem Fahrzeug des Beförderers mitzuführen. (a) Die Begleitscheine werden auf der Grundlage der Meldung des Bau-AN und des bestätigten Vorabnachweises durch den AG im System des eANV zur Verfügung gestellt. (b) Je Begleitschein werden 2 Ausdrucke zur Quittierung der Übernahme erstellt und zur Baustelle gebracht. Vor Übergabe der Abfälle signiert der Erzeuger im Amt vor. (c) Bei Übernahme der Abfälle unterschreiben der Abfallbeförderer (der LKW-Fah- rer) und der Bauüberwacher des AG, bzw. die vom AG bevollmächtigte Person handschriftlich, der Name muss lesbar dazugesetzt werden. Der Erzeuger und der Beförderer erhalten jeweils eine der beiden handunterschriebenen Ausdru- cke des Begleitscheins. (d) Bis zur Übergabe des Abfalls an den Entsorger muss der Beförderer elektronisch signieren. (e) Bei Übergabe der Abfälle vervollständigt der Entsorger die Angaben auf dem Be- gleitschein, signiert und sendet die Daten an die zuständige Koordinationsstelle des eANV zur Bestätigung der zuständigen Abfallbehörde. (f) Nach Bestätigung der zuständigen Abfallbehörde erhalten alle Beteiligten über die ZKS die entsprechende Bestätigung des abgeschlossenen Entsorgungsvor- gangs. (g) Der AG nimmt einen Ausdruck des bestätigten Begleitscheins zum Verbleib in der Bauakte.

Wenn der Entsorger die Annahme verweigert, hat er dies auf dem BGS im eANV und auf dem Papier-Ausdruck verbindlich zu vermerken, der Erzeuger und der Bau-AN sind umgehend zu informieren, das betroffene Fahrzeug muss mit dem gefährlichen Abfall und dem BGS mit dem Vermerk "Annahme verweigert" und der verbindlichen Unterschrift des Entsorgers direkt zur Baustelle zurückzufahren.

Alle Unterlagen im Rahmen der Nachweisverfahren sind dem AG unaufgefordert und regelmäßig zu übergeben.

Entsorgung von teer-/pechhaltigen Straßenaufbruch, Abfallschlüssel 170301* nach AVV Die Entsorgung des teer-/pechhaltigen Straßenaufbruchs ist mit dem Ziel der thermi- schen Behandlung mit der vollständigen Verbrennung/Beseitigung der gefährlichen Inhaltsstoffe, der Energiegewinnung und der Wiederverwendung der enthaltenen Ge- steinskörnungen durchzuführen. Die erfolgte thermische Behandlung ist durch schriftliche Bestätigung der Entsor- gungsanlage und bei Verbringung außerhalb Deutschlands mit der Vorlage der Noti- fizierung, der Begleitdokumente (Kopien) und der schriftlichen Bestätigung der Ent- sorgungsanlage zu belegen (siehe 3.6.2.1 Allgemein).

PCB-haltige Stoffe und Abfälle Bei Arbeiten an PCB-haltigen Stoffen bzw. Bauteilen sind die einschlägigen arbeits- schutz-rechtlichen und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten, die Leistungen wer- den im Außen-bereich innerhalb von einzurichtenden Schwarzbereichen erbracht.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 31 von 73

[Seite 32]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Feinreinigung der Arbeitsbe- reiche mittels Direktabsaugung, Abluftfilter Klasse H, ständig während der Durchführung der Arbeiten und zum Tagesabschluss der Leistung vorgenom- men werden muss und unabdingbar ist.

Nach Aufforderung ist die Fachkunde nach der DGUV-Regel 101-004 nachzuweisen und die Zulassung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung der vorgesehenen Leistungen vorzulegen.

2 Wochen vor Beginn der Leistungen sind vom AN folgende Unterlagen vorzulegen.

• Schriftliche Benennung des permanent vor Ort anwesenden Aufsichtsführenden und seines Vertreters mit Nachweis deren Sachkunde nach der DGUV-Regel 101-004. • Gefährdungsbeurteilung für das eingesetzte Personal • Vorsorgeuntersuchungen des eingesetzten Personals (G26) • Prüfzeugnisse, Belege für Überwachung und Zulassung für die eingesetzten Ge- räte

Es ist sicher zu stellen, dass alle PCB-haltigen Abtragstoffe sowie die bei der Reini- gung und Feinreinigung aller Arbeitsbereiche und –Geräte anfallenden PCB-haltigen Stoffe der ordnungs-gemäßen Entsorgung zugeführt werden.

Zur Aufhebung des Schwarzbereiches und vor Freigabe für folgende Gewerke ist eine visuelle Einzelabnahme aller PCB-Arbeitsbereiche durch die Fach-Bauleitung des AN, z.B. Koordinator nach der DGUV-Regel 101-004, nach Ausbau, Reinigung und Feinreinigung durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.

Die PCB-haltigen Materialien sind fachgerecht entsprechend den Vorgaben des Ent- sorgers zu verpacken und zu kennzeichnen. Die kontaminierten Materialien sind in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden auf vorbereiteten Bereitstellungs- flächen bis zum Abtransport zur Entsorgungsanlage bereitzustellen. Die Gestellung geeigneter Behälter gemäß Vorgaben des Entsorgers, z.B. PE-Fässer mit Schraub- deckel, einschl. Palette ist einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung für Arbeiten an PCB-haltigen Stoffen und Bauteilen lie- fern, installieren, warten, über die gesamte Dauer der Arbeiten vorhalten, ab- bauen und abtransportieren Alle Werkzeuge, Gerätschaften und Gerüste für die ausgeschriebenen Schadstoffar- beiten anliefern, vorhalten und nach Abschluss der Schadstoffarbeiten und Freigabe durch die Fachbauleitung des AN abtransportieren. Sofern kein verschließbarer Con- tainer für die ausgebauten und bereitgestellten Schadstoffe vorgesehen ist, sind diese mit Bauzaun und fachgerechter Kennzeichnung vor Unbefugten zu sichern. Die Bereitstellungs- bzw. Transportbehälter für die Schadstoffe sind gemäß den An- gaben des Entsorgers vorzuhalten und in die jeweilige Leistungsposition einzukalku- lieren. Die Baustelleneinrichtungsfläche für die Schadstoffarbeiten herrichten und nach Ab- schluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand versetzen. Die Fläche muss nach Abschluss der Arbeiten durch die Fach-Bauleitung des AN, z.B. Koordinator nach der DGUV-Regel 101-004, schriftlich dokumentiert abgenommen werden.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 32 von 73

[Seite 33]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Schwarz -Weiß- Anlage für Arbeiten an PCB-haltigen Stoffen und Bauteilen lie- fern, installieren, abbauen und abtransportieren. Schwarz -Weiß- Anlage bestehend aus dem Weißbereich zum Umkleiden und Able- gen der Straßenkleidung, dem Nassbereich mit Toiletten, Dusch- und Waschanlagen, dem Schwarzbereich für kontaminierte Arbeitskleidung, einschl. der erforderlichen In- stallationen und Verbindungsleitungen sowie Behälter der kontaminierten Abwässer mit ausreichendem Fassungsvermögen, Stiefelwaschanlage vor dem Schwarzbe- reich mit Anschluss an den Behälter, Waschplatz für Arbeitsgeräte und Werkzeuge mit Schlammfang und Anschluss an den Behälter liefern und installieren. Warntafeln aufstellen, beseitigen und umsetzen. Ausführung entsprechend Arbeits- stättenverordnung einrichten und räumen. Abwässer und Schlämme auffangen, über- nehmen, befördern und der vollständigen Entsorgung außerhalb der Baustelle nach Wahl des AN zuführen. Nachweise führen und dem AG vorlegen. Nach Abschluss der Schadstoffarbeiten und schriftlich dokumentierter Freigabe durch die Fachbauleitung des AN, z.B. Koordinator nach der DGUV-Regel 101-004, ab- bauen und abtransportieren.

PCB-haltige Fugenabdichtung und –füllung ausbauen, entfernen und aufneh- men Fachgerechte vollständige Entfernung der PCB-haltigen Fugenabdichtungen und - füllungen - s. beiliegende Planunterlagen des AG - mit geeigneten Arbeitsgeräten in- nerhalb von Schwarzbereichen, die dem Baufortschritt anzupassen sind. Das einge- setzte Verfahren für den fachgerechten Ausbau der PCB-haltigen Fugenabdichtung und –füllung ist 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Aufforderung schriftlich zu benennen. Oszillierende diamantbeschichtete Reinigungsmesser sowie andere schnellrotieren- den oder hitzeentwickelnden Verfahren sind aufgrund der Staub- und Hitzeentwick- lung nicht zugelassen. Die Fugenabdichtung und –füllung muss vollständig entfernt werden, die Fugenflanken sind mechanisch nachzubearbeiten. Ausbau einschließlich der vorhandenen Hinterfüllung. Es sind geeignete Auffangvorrichtungen vorzusehen um das Herabfallen des Fugen- materials zu verhindern, die vollständige Aufnahme des ausgebauten Materials ist sicher zu stellen. Die vollständige Aufnahme aller PCB-Fugenanteile einschließlich Feinreinigung des Außenbereiches und Fugengrundes ist einzukalkulieren.

PCB-haltige Fugenabdichtung und –füllung ausbauen, entfernen und aufneh- men Fachgerechte vollständige Entfernung der PCB-haltigen Fugenabdichtungen und - füllungen - s. beiliegende Planunterlagen des AG - mit geeigneten Arbeitsgeräten in- nerhalb von Schwarzbereichen, die dem Baufortschritt anzupassen sind. Das einge- setzte Verfahren für den fachgerechten Ausbau der PCB-haltigen Fugenabdichtung und -füllung und die ausführende Fachfirma sind 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Aufforderung schriftlich zu benennen. Oszillierende diamantbeschichtete Reinigungsmesser sowie andere schnellrotieren- den oder hitzeentwickelnden Verfahren sind aufgrund der Staub- und Hitzeentwick- lung nicht zugelassen. Die Fugenabdichtung und –füllung muss vollständig entfernt werden, die Fugenflanken sind mechanisch in der Stärke von mindestens 10 mm ab- zuschlagen. Ausbau einschließlich der vorhandenen Hinterfüllung. Es sind geeignete Auffangvorrichtungen vorzusehen um das Herabfallen des Fugen- materials zu verhindern und. die vollständige Aufnahme des ausgebauten Materials

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 33 von 73

[Seite 34]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

sicher zu stellen. Die vollständige Aufnahme aller PCB-Fugenanteile einschließlich Feinreinigung des Außenbereiches und Fugengrundes ist einzukalkulieren.

PCB-haltige Pfostenvermörtelung ausbauen, entfernen und aufnehmen Fachgerechte vollständige Entfernung der PCB-haltigen Pfostenvermörtelung - s. bei- liegende Planunterlagen - mit geeigneten Arbeitsgeräten innerhalb von Schwarzbe- reichen, die dem Baufortschritt anzupassen sind. Das eingesetzte Verfahren für den fachgerechten Ausbau der PCB-haltigen Vermörtelung ist 2 Wochen vor Durchfüh- rung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Aufforderung schriftlich zu benennen. Oszillierende diamantbeschichtete Reinigungsmesser sowie andere schnellrotieren- den oder hitzeentwickelnden Verfahren sind aufgrund der Staub- und Hitzeentwick- lung nicht zugelassen. Die Pfostenvermörtelungen müssen vollständig entfernt wer- den, die Flanken sind mechanisch in der Stärke von mindestens 10 mm abzuschla- gen. Es sind geeignete Auffangvorrichtungen vorzusehen um das Herabfallen des Materi- als zu verhindern und. die vollständige Aufnahme des ausgebauten Materials sicher zu stellen. Die vollständige Aufnahme aller PCB-haltigen Vermörtelungsanteile ein- schließlich Feinreinigung des Außenbereiches und Fugengrundes ist einzukalkulie- ren.

PCB-haltige Beschichtung entfernen und aufnehmen Die PCB-haltige Beschichtung ist von den Betonbauteilen zu trennen – s. beiliegende Plan-Unterlagen des AG. Das eingesetzte Verfahren für den fachgerechten Abtrag der PCB-haltigen Beschichtung von den Betonbauteilen ist 2 Wochen vor Durchfüh- rung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Aufforderung schriftlich zu benennen.

Beton mit PCB-haltiger Beschichtung abbrechen (m³) In den Bereichen von Trennschnitten ist die PCB-haltige Beschichtung vor Durchfüh- rung der Trennschnitte von den Betonbauteilen zu trennen. Das eingesetzte Verfah- ren für den fachgerechten Abtrag der PCB-haltigen Beschichtung von den Betonbau- teilen ist 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Auffor- derung schriftlich zu benennen. Es sind geeignete Auffangvorrichtungen vorzusehen um das Herabfallen des abge- trennten Beschichtungsmaterials zu verhindern und. die vollständige Aufnahme des ausgebauten Beschichtungsmaterials sicher zu stellen. Die vollständige Aufnahme des gesamten PCB- Beschichtungsmaterials einschließlich Feinreinigung des Außen- bereiches ist einzukalkulieren. Nach Durchführung der Trennschnitte im Beton sind die Bauteile ohne Beschädigung des Konstruktionsbetons und ohne Erschütterung abzuheben. Sofern der Abtransport nicht arbeitstäglich erfolgt, sind die Betonbauteile mit PCB- haltiger Beschichtung bis zum Abtransport mit Folie witterungsfest abzudecken. Alle hierzu erforderlichen Leistungen und Aufwendungen sind einzukalkulieren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den Vorgaben des Entsorgers zu zerlegen. Brecher und hydraulische Zangen sind hierfür nicht zugelassen. Alle PCB-behafteten Anteile sind abschnittsweise, mindestens aber arbeitstäglich vollständig fachgerecht aufzu- nehmen (u.a. Sauger Kategorie H1) und zu verpacken

PAK-haltige Stoffe und Abfälle Bei Arbeiten an PAK-haltigen Stoffen bzw. Bauteilen sind die einschlägigen arbeits- schutz-rechtlichen und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten, die TRGS 551 ist zu beachten und einzuhalten. Die Leistungen werden im Außenbereich innerhalb von einzurichtenden Schwarzbereichen erbracht.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 34 von 73

[Seite 35]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Feinreinigung der Arbeitsbereiche mittels Direkt-absaugung, Abluftfilter Klasse H, ständig während der Durchführung der Arbeiten und zum Tagesabschluss der Leistung vorgenommen werden muss und unabdingbar ist.

Nach Aufforderung ist die Fachkunde nach der DGUV-Regel 101-004 nachzuweisen und die Zulassung der Berufsgenossenschaft zur Durchführung der vorgesehenen Leistungen vorzulegen.

2 Wochen vor Beginn der Leistungen sind vom AN folgende Unterlagen vorzulegen.

• Schriftliche Benennung des permanent vor Ort anwesenden Aufsichtsführenden und seines Vertreters mit Nachweis deren Sachkunde nach der DGUV-Regel 101-004 • Gefährdungsbeurteilung für das eingesetzte Personal • Vorsorgeuntersuchungen des eingesetzten Personals (G26) • Prüfzeugnisse, Belege für Überwachung und Zulassung für die eingesetzten Ge- räte

Es ist sicher zu stellen, dass alle PAK-haltigen Abtragsstoffe, sowie die bei der Reini- gung aller Arbeitsbereiche und –Geräte anfallenden PAK-haltigen Stoffe der ord- nungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

Zur Aufhebung des Schwarzbereiches und vor Freigabe für die folgenden Gewerke ist eine visuelle Einzelabnahme aller PAK-Arbeitsbereiche durch die Fach-Bauleitung des AN, z.B. Koordinator nach der DGUV-Regel 101-004, nach Ausbau, Reinigung und Feinreinigung durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.

Die PAK-haltigen Materialien sind fachgerecht entsprechend den Vorgaben des Ent- sorgers zu verpacken und zu kennzeichnen. Die kontaminierten Materialien sind in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden auf vorbereiteten Bereitstellungs- flächen bis zum Abtransport zur Entsorgungsanlage bereitzustellen. Die Gestellung geeigneter Behälter gemäß Vorgaben des Entsorgers, z.B. PE-Fässer mit Schraub- deckel, einschl. Palette ist einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung für Arbeiten an PAK-haltigen Stoffen und Bauteilen lie- fern, installieren, warten, über die gesamte Dauer der Arbeiten vorhalten, ab- bauen und abtransportieren Alle Werkzeuge, Gerätschaften und Gerüste für die ausgeschriebenen Schadstoffar- beiten anliefern, vorhalten und nach Abschluss der Schadstoffarbeiten und Freigabe durch die Fachbauleitung des AN abtransportieren. Sofern kein verschließbarer Con- tainer für die ausgebauten und bereitgestellten Schadstoffe vorgesehen ist, sind diese mit Bauzaun und fachgerechter Kennzeichnung vor Unbefugten zu sichern.

Die Bereitstellungs- bzw. Transportbehälter für die Schadstoffe sind gemäß den An- gaben des Entsorgers vorzuhalten und in die jeweilige Leistungsposition einzukalku- lieren. Die Baustelleneinrichtungsfläche für die Schadstoffarbeiten herrichten und nach Ab- schluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand versetzen. Die Fläche muss nach Abschluss der Arbeiten durch die Fach-Bauleitung des AN, z.B. Koordinator nach der DGUV-Regel 101-004, schriftlich dokumentiert abgenommen werden.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 35 von 73

[Seite 36]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Schwarz -Weiß- Anlage für Arbeiten an PAK-haltigen Stoffen und Bauteilen lie- fern, installieren, abbauen und abtransportieren. Schwarz -Weiß- Anlage bestehend aus dem Weißbereich zum Umkleiden und Able- gen der Straßenkleidung, dem Nassbereich mit Toiletten, Dusch- und Waschanlagen, dem Schwarzbereich für kontaminierte Arbeitskleidung, einschl. der erforderlichen In- stallationen und Verbindungsleitungen sowie Behälter der kontaminierten Abwässer mit ausreichendem Fassungsvermögen, Stiefelwaschanlage vor dem Schwarzbe- reich mit Anschluss an den Behälter, Waschplatz für Arbeitsgeräte und Werkzeuge mit Schlammfang und Anschluss an den Behälter liefern und installieren.

Warntafeln aufstellen, beseitigen und umsetzen. Ausführung entsprechend Arbeits- stättenverordnung einrichten und räumen. Abwässer und Schlämme auffangen, über- nehmen, befördern und der vollständigen Entsorgung außerhalb der Baustelle nach Wahl des AN zuführen. Nachweise führen und dem AG vorlegen. Nach Abschluss der Schadstoffarbeiten und schriftlich dokumentierter Freigabe durch die Fachbauleitung des AN, z.B. Koordinator nach der DGUV-Regel 101-004, ab- bauen und abtransportieren.

Fugeninstandsetzung: PAK-haltige Fugenabdichtung und –füllung ausbauen, entfernen und aufneh- men Fachgerechte vollständige Entfernung der PAK-haltigen Fugenabdichtungen und -fül- lungen - s. beiliegende Planunterlagen des AG - mit geeigneten Arbeitsgeräten inner- halb von Schwarzbereichen, die dem Baufortschritt anzupassen sind. Das einge- setzte Verfahren für den fachgerechten Abtrag der PAK-haltigen Beschichtung von den Betonbauteilen ist 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne ge- sonderte Aufforderung schriftlich zu benennen. Oszillierende diamantbeschichtete Reinigungsmesser sowie andere schnellrotieren- den oder hitzeentwickelnden Verfahren sind aufgrund der Staub- und Hitzeentwick- lung nicht zugelassen. Die Fugenabdichtung und –füllung muss vollständig entfernt werden, die Fugenflanken sind mechanisch nachzubearbeiten. Ausbau einschließlich der vorhandenen Hinterfüllung. Es sind geeignete Auffangvorrichtungen vorzusehen um das Herabfallen des Fugen- materials zu verhindern und. die vollständige Aufnahme des ausgebauten Materials sicher zu stellen. Die vollständige Aufnahme aller PAK-Fugenanteile einschließlich Reinigung des Außenbereiches und Fugengrundes ist einzukalkulieren.

PAK-haltige Fugenabdichtung und –füllung ausbauen, entfernen und aufneh- men Fachgerechte vollständige Entfernung der PAK-haltigen Fugenabdichtungen und -fül- lungen - s. beiliegende Planunterlagen des AG - mit geeigneten Arbeitsgeräten inner- halb von Schwarzbereichen, die dem Baufortschritt anzupassen sind. Das einge- setzte Verfahren für den fachgerechten Abtrag der PCB-haltigen Beschichtung von den Betonbauteilen ist 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne ge- sonderte Aufforderung schriftlich zu benennen. Oszillierende diamantbeschichtete Reinigungsmesser sowie andere schnellrotieren- den oder hitzeentwickelnden Verfahren sind aufgrund der Staub- und Hitzeentwick- lung nicht zugelassen. Die Fugenabdichtung und –füllung muss vollständig entfernt werden, die Fugenflanken sind mechanisch in der Stärke von mindestens 10 mm ab- zuschlagen. Ausbau einschließlich der vorhandenen Hinterfüllung.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 36 von 73

[Seite 37]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Es sind geeignete Auffangvorrichtungen vorzusehen, um das Herabfallen des Fugen- materials zu verhindern und die vollständige Aufnahme des ausgebauten Materials sicher zu stellen. Die vollständige Aufnahme aller PAK-Fugenanteile einschließlich Reinigung des Außenbereiches und Fugengrundes ist einzukalkulieren.

Beton mit PAK-haltiger Beschichtung abbrechen (m³) In den Bereichen der vorgesehenen Trennschnitte ist die PAK-haltige Beschichtung von den Betonbauteilen zu trennen. Das eingesetzte Verfahren für den fachgerechten Abtrag der PAK-haltigen Beschichtung von den Betonbauteilen ist 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Aufforderung schriftlich zu be- nennen. Nach Durchführung der Trennschnitte im Beton sind die Bauteile ohne Beschädigung des Konstruktionsbetons und ohne Erschütterung abzuheben. Sofern der Abtransport nicht arbeitstäglich erfolgt, sind die Betonbauteile mit PAK- haltiger Beschichtung bis zum Abtransport mit Folie witterungsfest abzudecken. Alle hierzu erforderlichen Leistungen und Aufwendungen sind einzukalkulieren. Das Abbruchmaterial ist gemäß den Vorgaben des Entsorgers zu zerkleinern. Alle PAK-behafteten Anteile sind abschnittsweise, mindestens aber arbeitstäglich voll- ständig und fachgerecht aufzunehmen (u.a. Sauger Kategorie H1) und zu verpacken.

PAK-haltige Beschichtung entfernen und aufnehmen Die PAK-haltige Beschichtung ist von den Betonbauteilen zu trennen – s. beiliegende Plan-unterlagen. Das eingesetzte Verfahren für den fachgerechten Abtrag der PAK- haltigen Beschichtung von den Betonbauteilen ist 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten dem AG ohne gesonderte Aufforderung schriftlich zu benennen.

Asbest und asbesthaltige Stoffe und Abfälle in festgebundener Form Bei Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Stoffen bzw. Bauteilen in festgebundener Form sind die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Vorschrif- ten einzuhalten, die Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 519 ist zu beachten und einzuhalten. Die Leistungen werden im Außenbereich innerhalb von einzurich- tenden Schwarzbereichen erbracht. Der SiGe-Koordinator kann die Funktion des Koordinators gem. TRGS 519 wahrneh- men, 2 Wochen vor Baubeginn hat der AN die Person namentlich zu benennen und die Qualifikation gem. TRGS 519 nachzuweisen.

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Feinreinigung der Arbeitsbe- reiche mit Geräten der Staubklasse H (DIN EN 60335-2-69 Anhang AA) in Ver- bindung mit den Zusatzanforderungen für Asbestsauger (Berufsgenossen- schaftliches Institut für Arbeitsschutz), ständig während der Durchführung der Arbeiten und zum Tagesabschluss der Leistung vorgenommen werden muss und unabdingbar ist.

Nach Aufforderung ist die Fachkunde gemäß TRGS 519 nachzuweisen und die Zu- lassung der zuständigen Behörde zur Durchführung der vorgesehenen Leistungen vorzulegen.

2 Wochen vor Beginn der Leistungen sind vom AN folgende Unterlagen vorzulegen.

• Schriftliche Benennung des permanent vor Ort anwesenden Aufsichtsführenden und seines Vertreters mit Nachweis deren Sachkunde gem. TRGS 519 • Gefährdungsbeurteilung für das eingesetzte Personal

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 37 von 73

[Seite 38]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

• Vorsorgeuntersuchungen des eingesetzten Personals (G26) • Prüfzeugnisse, Belege für Überwachung und Zulassung für die eingesetzten Ge- räte

Die gem. TRGS 519 erforderlichen Mitteilungen an die zuständige Behörde sind vom AN eigenständig vorzunehmen mit gleichzeitiger Übergabe einer Kopie an den AG.

Es ist sicher zu stellen, dass der gesamte Asbest und alle asbesthaltigen Stoffe und Abtragsstoffe, sowie die bei der Reinigung aller Arbeitsbereiche und –Geräte anfal- lenden asbesthaltigen Stoffe der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden

Zur Aufhebung des Schwarzbereiches und vor Freigabe für die folgenden Gewerke ist eine visuelle Einzelabnahme aller Asbest-Arbeitsbereiche durch die Fach-Baulei- tung des AN, z.B. Koordinator gem. TRGS 519, nach Ausbau, Reinigung und Fein- reinigung durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.

Asbest und die asbesthaltigen Materialien sind fachgerecht entsprechend den Vorga- ben des Entsorgers zu verpacken und zu kennzeichnen. Die kontaminierten Materia- lien sind in verschließbaren und gekennzeichneten Gebinden auf vorbereiteten Be- reitstellungsflächen bis zum Abtransport zur Entsorgungsanlage bereitzustellen. Die Gestellung geeigneter Behälter gemäß Vorgaben des Entsorgers, z.B. PE-Fässer mit Schraubdeckel, einschl. Palette ist einzukalkulieren.

Betonbauteile mit asbesthaltigen Betonabstandshaltern Die Abstandhalter sind in den abzubrechenden Betonbauteilen nur in geringen Men- gen vorhanden. Gemäß der vorliegenden rechnerischen Abschätzung ist davon aus- zugehen, dass der Anteil an Asbestfasern in den betroffenen Bauteilen deutlich unter 0,1 Gew.-% liegt. Daher sind diese Beton-Abbruchabfälle als nicht gefährlich einzu- stufen.

Für den Abfall aus Abbruch von Bauwerken und Bauteilen aus Beton mit Beton-Ab- standhaltern, die Asbest enthalten, ergibt sich hieraus folgende abfalltechnische Ein- stufung:

• Abfallschlüssel 17 01 01 nach Abfallverzeichnisverordnung • Abfallbezeichnung Beton „geringfügig asbesthaltig – zur Beseitigung“

Unabhängig von der abfalltechnischen Einstufung dürfen asbesthaltige Bau- und Ab- bruchabfälle nach LAGA M 23 nicht Sortier- und Behandlungsanlagen zugeführt wer- den, auch wenn der rechnerische Anteil der Fasern unter 0,1 Gew.-% liegt. Diese Abfälle können auch nicht das Ende der Abfalleigenschaft erreichen und Produktsta- tus erlangen, da sie die dafür im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegten Vorausset- zungen nicht erfüllen. Daher ist die Entsorgung auf Deponien als "Abfall zur Beseiti- gung" zur Ausschleusung dieses Abfalls aus dem Kreislauf erforderlich. Die maximale Kantenlänge bei Andienung an eine Deponie beträgt 30 cm, die erforderliche Dekla- rationsanalyse nach Deponieverordnung liegt der Ausschreibung bei. Die Entsorgung ist mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren zu dokumentieren.

Für die Gefährdungsbeurteilung und den erforderlichen Arbeitsschutz beim Abbruch der betroffenen Bauwerke ist grundsätzlich die TRGS 519 heranzuziehen. Bei der geringen Menge von Asbest, ist es zu erwarten, dass bei den Abbrucharbeiten auch nur eine geringe Menge an lungengängigen Asbestfasern entsteht.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 38 von 73

[Seite 39]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Liegt der Massengehalt an Asbest unter der Nachweisgrenze von 0,008 Massen-%, dies entspricht der Nachweisgrenze für Asbest gemäß der vier aufwändigen Bestim- mungsverfahren nach der TRGS 517, müssen keine besonderen Schutzmaßnahmen angewendet werden. Im vorliegenden Fall wird diese Grenze unterschritten. Es werden die wie folgt be- schriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 vorgesehenen Die Abbruch- und Verladearbeiten werden innerhalb eines definierten und abgegrenz- ten Bereiches mit entsprechenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen durchgeführt. Zur Verhinderung von Staubbildung und Verwehung muss während der Durchführung bei allen staubentwickelnden Arbeiten die Staubniederschlagung mit- tels Sprühnebel vorgesehen und vorgenommen werden. Selbstfahrende Arbeitsma- schinen im Arbeitsbereich werden mit Anlagen zur Atemluftversorgung in den Fahrer- kabinen gemäß DGUV Information 201-004 mit Filteranlagen mindestens Filterklasse H 13 nach DIN EN 1822 ausgerüstet und betrieben. Die in Abstimmung mit der Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums vorge- sehenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind geeignet, die möglichen Gefährdungen ge- mäß TRGS 519 abzudecken. Im Zuge der Bauvorbereitung werden die Arbeitsschutzmaßnahmen vom AN mit der zuständigen Behörde und dem AG im Einzelnen abgestimmt.

Künstliche Mineralfasern (KMF) Bei Arbeiten an künstlichen Mineralfasern sind die einschlägigen arbeitsschutzrecht- lichen und abfallrechtlichen Vorschriften einzuhalten, die Technischen Regeln für Ge- fahrstoffe, TRGS 521 und die TRGS 500 sind zu beachten und einzuhalten.

Die KMF liegen als Einlage in Elementen von Lärmschutzwänden und als Einlage in feuerfesten Türen im Bereich von begehbaren Widerlagern und Pfeilern vor. Die Elemente sind mit einer geeigneten Folie (PE-Folie) luftdicht zu umwickeln, um das Entweichen von KMF zu verhindern. Die Elemente und die feuerfesten Türen sind als Ganze aus den Verankerungen beschädigungsfrei zu entheben und als Ganze zum Entsorger zu befördern.

Beim Entsorger sind die Elemente im Schwarzbereich nach Wahl des AN zu demon- tieren und in die einzelnen Abfallfraktionen zu zerlegen. Die einzelnen Abfallfraktionen sind fachgerecht der Entsorgung zuzuführen.

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Feinreinigung der Arbeitsbe- reiche im Zerlegebetrieb mit Geräten der Staubklasse H (DIN EN 60335-2-69 An- hang AA, ständig während der Durchführung und zum Tagesabschluss der Leistung unabdingbar ist.

Nach Aufforderung ist die Fachkunde gemäß TRGS 521 nachzuweisen und die Zu- lassung der zuständigen Behörde zur Durchführung der vorgesehenen Leistungen vorzulegen.

2 Wochen vor Beginn der Leistungen sind vom AN folgende Unterlagen vorzulegen.

• Schriftliche Benennung des permanent vor Ort anwesenden Aufsichtsführenden und seines Vertreters mit Nachweis deren Sachkunde gem. TRGS 521 • Gefährdungsbeurteilung für das eingesetzte Personal • Vorsorgeuntersuchungen des eingesetzten Personals (G26)

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 39 von 73

[Seite 40]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

• Prüfzeugnisse, Belege für Überwachung und Zulassung für die eingesetzten Ge- räte

Die gem. TRGS 521 erforderlichen Mitteilungen an die zuständige Behörde sind vom AN eigenständig vorzunehmen mit gleichzeitiger Übergabe einer Kopie an den AG.

Es ist sicher zu stellen und dem AG nachzuweisen, dass der gesamte Abfall an künst- lichen Mineralfasern sowie die bei der Reinigung aller Arbeitsbereiche und –Geräte anfallenden KMF-haltigen Stoffe der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt wer- den.

Taubenkot In Vorbereitung der nachfolgenden Arbeiten sind an der Widerlagerbank / an den Stützenköpfen / XXX u.a. Tauben-/Vogelkot, -nester, -kadaver zu entfernen, sachge- recht aufzunehmen, zu befördern und der vollständigen Entsorgung nach Wahl des AN zuzuführen. Es ist gemäß TRBA 500 und dem DGUV Merkblatt 201-031 der BG Bau vorzugehen, entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorzusehen und umzuset- zen. Der AN hat vor Ausführung der Arbeiten die Sachkunde der ausführenden Firma, z.B. anhand von Referenzen über vergleichbare Leistungen, nachzuweisen. Der Bereich ist zu feinreinigen - Sauger mit Filter der Kategorie H - und zu desinfizie- ren, das Desinfektionsmittel muss vom Veterinäramt gelistet und zugelassen sein, der Nachweis ist vorzulegen.

3.7. Winterbau Entfällt.

3.8. Beweissicherung Entfällt. Gebäude und Anlagen Entfällt. Verkehrswege Entfällt. Gewässer Entfällt. Abdrift von Strahlmitteln und Anstrichmaterialien Entfällt. Abdrift von chemischen Spritzmitteln Entfällt.

3.9. Sicherungsmaßnahmen Die Baustelle ist gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Straßenver- kehrsordnung (StVG, StVO) und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) zu sichern.

Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen der im Baubereich verlaufenden Versor- gungsleitungen sind vom AN mit dem jeweiligen Versogungsunternehmen abzustim- men

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 40 von 73

[Seite 41]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Schutzgerüste, -gänge und –wände für öffentlichen Verkehr Entfällt. Anprallschutz Entfällt. Freihalten von Hochwasserquerschnitten Entfällt. Hochwasser-, Kälte-, Eisschutz Entfällt. Blitzschutz (Brückenbau) Entfällt. Berührungsschutz, Erdung (Brückenbau) Entfällt. 3.10. Belastungsannahmen (Brückenbau) Entfällt.

3.11. Vermessungsleistungen/Aufmaßverfahren Vermessungsleistungen und Bestandsdaten Vermessungsleistung 3.11.1.1.1 Grundsätzliches zu Vermessungsleistungen Alle Absteckungs- und sonstigen Vermessungsarbeiten, die während der Ausfüh- rungszeit erforderlich werden, hat der AN rechtzeitig durchzuführen, dass eine Ab- nahme durch die Bauüberwachung ohne Behinderung des Bauablaufes möglich ist.

Der AN trägt für die richtige und planmäßige Lage und Höhe der von ihm erstellten baulichen Anlagen und eingebauten Schichten die alleinige Verantwortung.

Der AG behält sich das Recht vor, jederzeit mit eigenem Gerät und eigenem Personal Messungen zur Überprüfung auszuführen.

Der AN hat alle Vermessungsarbeiten durch vermessungstechnisch qualifizierte Fachkräfte ausführen zu lassen.

Durchführung von Nullmessungen an Bauwerken sind mindestens 2 Wochen vorher anzukündigen, um dem AG eine Teilnahme zu ermöglichen.

Unaufgeforderte Übergabe aller Nachweise (Messdaten, Ergebnisse, Protokolle) an den AG innerhalb von 2 Werktagen nach Ausführung.

Vorschlag für die Fortführung der Bauwerksvermessungen in Abstimmung mit dem AG, spätestens bis zur Bauwerksabnahme.

Über alle Vermessungsarbeiten sind Messprotokolle zu führen. Die Unterlagen und Auswertungen sind dem AG vollständig und zeitnah zu übergeben.

Alle Daten zur Abrechnung sind durch eine örtliche Aufnahme des unter- und oberir- dischen Bestandes, der Topographie der Straßenverkehrsanlagen nach Lage und

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 41 von 73

[Seite 42]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Höhe im Projektkoordinatensystem durchzuführen. Abgenommen Daten zur Abrech- nung, können dann in die abschließende Bestandsdokumentation übernommen wer- den.

Aufnahmen mittels terrestrischer Scanmethoden und photogrammetrischer Luftbild- auswertungen sind im Aufnahmebereich der Verkehrsanlage nicht ohne weiteres zu- gelassen. Der Einsatz solcher Aufnahmeverfahren kann nach Abstimmung mit dem AG nur er- folgen, sofern im Vorfeld ein Paßpunktkonzept zum Nachweis der notwendigen Ge- nauigkeiten erstellt und vom AG bestätigt wird. Weiterhin müssen diese Aufnahmen durch z. B. tachymetrische Aufnahmen ergänzt / kontrolliert werden.

Die Vorgaben der RAS-Verm und der ZTV-Verm sind zu beachten. Die verwendeten Festpunkte mit ihren Koordinaten und Höhen zwischen Aufmaß vor Baubeginn und Bestandserfassung, während des Baues und nach Abschluss müssen die gleiche Ausgangsbasis haben, so dass die Vermessungsdaten jederzeit zur Abrechnung und Kontrolle verwendet werden können.

Alle übergebenen Daten sind mit Lage- und Höhenstatus zu kennzeichnen. Der Inhalt der Daten ist eindeutig zu erläutern und digital als OSKSTRA-xml (in der aktuellen Version) und im pdf Datenformat zu übergeben. Die landesspezifische Fachbedeutungs-(Objekt)liste definiert die darzustellenden Elemente. Diese steht unter www.OKSTRA.de, Abschnitt: Fachbedeutungslisten, zum Download bereit.

Die grundsätzlich zu dokumentierenden Elemente sind in der Anlage „HeMo_Doku- mentionspflichtige Bauphasen“ aufgeführt. Bei den in dieser Tabelle aufgeführten Punkten handelt es sich um eine Arbeitshilfe; im Fall einer unvorhergesehenen Änderung der Bauausführung können zusätzliche Aufmaße und Dokumentationen erforderlich werden, welche vom AN erbracht werden müssen. Unabhängig von der Aufzählung sind - wie in der VOB festgehalten - vom AN sämtli- che Komponenten / Elemente / Bauwerksteile etc. pp. zu dokumentieren, welche von ihm im Rahmen der Maßnahme erstellt oder geändert werden. Diese Aufmaße müs- sen dem AG im OKSTRA-Format übergeben werden

3.11.1.1.2 Referenzpunkte Das Projektkoordinatensystem wird beschrieben durch:

  • Lage des Systems: LST 100 Hessen
  • Lagegenauigkeit: +/- 0,01 m
  • Höhe des Systems: DHHN 2016, Höhenstatus 170
  • Höhengenauigkeit: +/- 0,003 m
  • Übersichtsplan und Koordinatenliste
  • Einmessskizzen bzw. Bilder (wenn vorhanden)

Diese Daten werden vor Baubeginn dem AN im Zuge des Startgesprächs übergeben. Protokollierung – Übergabeniederschrift Vermessung.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 42 von 73

[Seite 43]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Auf dem Referenzpunktfeld basieren alle Vermessungen der Phasen Bauvorberei- tung, Bauausführung, vermessungstechnische Bauüberwachung und Bestandserfas- sung.

Das Referenzpunktfeld ist vor Baubeginn durch den AN dauerhaft zu sichern und ge- gen Zerstörung zu schützen. Die Punkte sind während der gesamten Bauzeit freizu- halten und am Ende der Bauzeit dem AG mit Übergabeprotokoll zurück zu übergeben.

Falls das Referenzpunktfeld des AG vom AN ergänzt bzw. erweitert wird (Baufest- punktfeld), ist die Genauigkeit, wie oben beschrieben, einzuhalten, dabei sind die Grundsätze der RAS-Verm zu beachten. Die zugehörigen vermessungstechnischen Unterlagen sind dem AG unaufgefordert vorzulegen.

Referenzpunkte die während der Bauzeit wegfallen, müssen durch den AN wieder- hergestellt oder an geeignete Stelle erneuert werden, hierzu ist Rücksprache mit dem AG erforderlich. Die Wiederherstellung muss den Genauigkeitsanforderungen wie oben beschrieben entsprechen.

3.11.1.1.3 Datenarten des AG Übersicht der vom AG zur Verfügung gestellten möglichen digitalen Daten:

DatenDatenart
Referenzpunktfeld*.xml (OKSTRA)
Bestandsdaten*.xml (OKSTRA)
Übersichtslageplan*.pdf
KoordinatenlisteASCII / *.pdf
KanalISYBAU
Punktwolken*.las / *.e57
Oberflächen aus Punktwolken*.ifc / *.obj / *.xml
Modelle*.ifc

3.11.1.1.4 Vermessungstechnische Bauausführung bei Erneuerungsmaßnahmen im Bestand Bei einer Erneuerungsmaßnahme im vorhandenen Bestand, sind die Ränder der Fahrbahndecke in einer Form zu sichern, die eine Wiederherstellung der Fahrbahn- fläche in der vorhandenen Breite, Höhenlage und Querneigung erlaubt.

3.11.1.1.5 Bauwerkskontrollmessung, Messprogramm und Messbolzenplan Die Kontrollmessungen des AN beginnen mit der ersten baulichen Veränderung. Dazu sind die Vermarkungen/Materialien laut LV-Positionen zu verwenden.

Lage des Systems: Lagegenauigkeit: +/- 0,005 m Höhe des Systems: Höhengenauigkeit: +/- 0,002 m

Vor Ausführung der Maßnahme, sind vom AN zu liefern: • Messprogramm • Messbolzenplan

Durchführung von Kontrollmessungen: • Setzungs- und Durchbiegungskontrollen (= Höhenkontrollen)

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 43 von 73

[Seite 44]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

▪ Feinnivellement als Schleifennivellement mit Einbeziehung von mindestens 2 unabhängigen Referenzpunkten des übergeordneten Netzes ▪ max. zulässiger Schleifenschlussfehler: +/- 1 mm • Verschiebungs- und Kippmessungen (= Lagekontrollen) ▪ tachymetrisches Messverfahren ▪ freie Stationierungen über mindestens 4 Anschlusspunkte (mindestens 2 aus dem übergeordnetem Referenzpunktfeld) ▪ polare Stationierungen über mindestens 2 Anschlusspunkte aus dem über- geordnetem Referenzpunktfeld ▪ einzuhaltende Genauigkeiten: maximal +/- 3 mm

Mauerbolzen am Widerlager und an den Stützen sind in die Bauwerkskontrollmes- sung mit einzubinden und mit den Messbolzen an den Kappen in das gleiche Refe- renzpunktfeld zu verknüpfen. Für die Fortsetzung der Bauwerkskontrollmessungen sind alle Nachweise und Unter- lagen zur Lage und Höhe der neuen Messbolzen an den Kappen, Widerlagern und Pfeilern als Bestandsunterlagen im Messbolzen im OKSTRA-xml Format und als pdf- Datei an den AG zu übergeben.

Bestandsdaten, Bestandsunterlagen, Bestandsplan 3.11.1.2.1 Bestandsdaten und Bestandsunterlagen: Die Bestandsunterlagen nach Bauausführung sind im Projektkoordinatensystem (Siehe Nr. 3.11.1.1.2 Referenzpunkte) zu erzeugen und müssen den Ist-Zustand der Maßnahme nach Baufertigstellung in allen Bestandteilen dokumentieren. Dabei ist die tatsächliche Lage und Höhe (dreidimensional) zu erfassen. Die HeMo_Vorgabe Bestandsvermessung ist zu verwenden.

Bestandsdaten bestehen immer aus: • Lageplandaten • DGM

In die Unterlagen sind alle vom AN baulich bzw. topographisch neu geschaffenen bzw. veränderten und vorgefunden Anlagen darzustellen.

3D - Laserscanning: Bei Ingenieurbauwerken (Brücke, Tunnel, Stützwand, Trog, etc.) sind die Daten des Bauwerks zusätzlich per 3D-Laserscanning zu erfassen und bereitzustellen. • Lage des Systems: Lagegenauigkeit: +/- 0,005 m • Höhe des Systems: Höhengenauigkeit: +/- 0,003 m • Punktabstand: 5 mm

3.11.1.2.2 Datenformate

DatenDatenart
Referenzpunktfeld*.xml (OKSTRA)
Bestandsdaten*.xml (OKSTRA)
Übersichtslageplan*.pdf
KoordinatenlisteASCII / *.pdf
KanalISYBAU
Punktwolken*.las / *.e57
Oberflächen aus Punktwolken*.ifc / *.obj / *.xml
Modelle*.ifc

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 44 von 73

[Seite 45]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Die vollständigen Daten sind digital an den AG zu übergeben.

3.11.1.2.3 Übergabe der Bestandsunterlagen Die vollständigen Bestandsunterlagen sind dem AG wie folgt zu übergeben: digital im pdf - Format 1-fach digital im OKSTRA - Format 1-fach

3.11.1.2.4 Übergabe einer Bauwerksskizze mit Durchfahrtshöhen und Fahrbahnbreiten Gilt für alle Bauwerke die im direkten Bereich der Maßnahme liegen! Vermessung-Bauwerksskizze mit Durchfahrtshöhen und Fahrbahnbreiten:

Zu jedem Bauwerk ist eine Bauwerksskizze gemäß der Muster-Bauwerksskizze des AG anzufertigen.

Folgende Informationen müssen enthalten sein:

• Ordnerbezeichnung entspricht der 7-stelligen Bauwerksnummer • Dateibezeichnung: Bauwerksskizze_7-stellige Bauwerksnummer

Zusätzlich sind an jedem Bauwerk Zielmarken (werden durch die Vermessung des AG bereitgestellt) anzubringen und in das Referenzpunktfeld zu integrieren. Die An- bringung muss mit der SG Vermessung besprochen werden.

3.11.1.2.5 Abrechnung Die Rechnungsanschrift lautet wie folgt:

Für Leistungen an Landes- und Kreisstraßen sowie Leistungen im Zusammenhang mit Kontrollprüfungen und Sicherheits-/Gesundheitsschutz: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Außenstelle Schotten PB 13.2.02 Postfach 3227

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 45 von 73 M u BSSRH s te r s k iz z e

auw erksnum m er: traß enklasse: traß ennum m er: echtsw ert: ochw ert:

Standstreifen H G egen S

auptfahrbahn tationierungsrichtung

1.Überholstreifen

  • 0

eshcasdnatseB

  • In S tationierungsrichtung

1.Überholstreifen Hauptfahrbahn Standstreifen D FA

AB u rc h fa h rts h ö h e

a h rs tre ife n -K e n n S B -In g

b s ta n d zu r e s ta n d s a c h s e ze ic h n u n g n a c h

[Seite 46]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

65022 Wiesbaden

Die Rechnungen sind im PDF-Format mit Angabe der Rechnungsadresse (wie vor- angegeben) an folgende Emailadresse zu versenden:

Rechnung@mobil.hessen.de

Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen pro E-Mail nur eine Rechnung verarbeitet werden kann.

Von einer zusätzlichen Versendung per Post bitten wir abzusehen. Aufmaßverfahren Für die Abrechnung gelten die Bestimmungen der aktuellen REB. Die Anwendung der einzelnen Datenarten ist mit dem AG abzustimmen. Den Abschlagsrechnungen sind alle, für die Prüfung von Art und Umfang der erbrach- ten Leistungen, erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Schichtdickenmessung im Asphaltbau Der Nachweis der Einbaudicke von Asphaltschichten ist vom AN unter Beachtung der geltenden TP D-StB (Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau) zu erbringen. Die dazu erforderlichen Leistungen, Vorhalten und Bedienen der erforderlichen Ge- räte, liefern und verlegen der Aluminiumfolie bzw. Bleche sowie die Eintragung und Auswertung der Messergebnisse in die entsprechenden Formblätter, sind in die ent- sprechenden EP`s einzurechnen. Je Messprofil sind alle Messstellen zu erfassen. Für die Schichtdickenmessung aller Asphaltschichten im Fahrbahnbereich wird nur die elektromagnetische Dickenmessung zugelassen.

Der Nachweis für die Dicke der übrigen Schichten in Nebenflächen ist dem AN frei- gestellt. Im Übrigen sind die Festlegungen in der vereinbarten ZTV Asphalt-StB maß- gebend.

BAUWERKE - Ausgleichsgradiente und Ebenflächigkeit Aufnahmeverfahren und Auswertung Der AG ist rechtzeitig vor den Vermessungsterminen zu informieren, um ihm die Teil- nahmen an den Messungen zu ermöglichen oder unabhängige Kontrollmessungen durchzuführen.

3.12. Nachweise/Prüfungen Erstprüfungen Erstprüfungen sind Prüfungen des AN, die in den jeweiligen technischen Vorschriften geregelt sind. Sie dienen als Nachweis für den vertraglich geschuldeten einzubauen- den Stoff. Die Erstprüfung ist, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, in die entspre- chenden Einheitspreise einzukalkulieren.

Eigenüberwachungsprüfungen Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des AN, die in den jeweiligen techni- schen Vorschriften geregelt sind und nicht gesondert vergütet werden. Die Ergeb- nisse der Eigenüberwachungsprüfungen sind dem AG zu übergeben.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 46 von 73

[Seite 47]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Kontrollprüfungen Hilfsleistungen zu den Kontrollprüfungen des AG sind im Leistungsverzeichnis aufge- führt und werden entsprechend vergütet. Der AN hat die Bohrkernentnahme in Abstimmung mit dem AG so zu terminieren und zu organisieren, dass die Bohrungen vor Verkehrsfreigabe im Schutz der vorhande- nen Verkehrssicherung durchgeführt werden. Sollten die Bohrkerne zu einem späte- ren Zeitpunkt gezogen werden, ist der AN für die Einholung der verkehrsrechtlichen Genehmigungen und für das Aufstellen, Vorhalten und Räumen der notwendigen Ver- kehrssicherung zuständig. Diese Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet.

Muster für Bauteile Entfällt.

Güteprüfungen von Pflanzen und Pflanzenteilen (Landschaftsbau) Entfällt.

Düngemittel und chemische Mittel (Landschaftsbau) Entfällt.

Saatgutproben (Landschaftsbau) Entfällt.

Bautagesberichte Die Erstellung der Bautagesberichte sind Sache des AN und werden spätestens 1x wöchentlich handschriftlich unterschrieben dem AG ausgehändigt. Die Aufstellung und Übergabe der Bautagesberichte erfolgt unaufgefordert und wird nicht gesondert vergütet.

3.13. Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben (Bezugshinweise zu Angaben z. B. unter Nr. 2.1 – 2.11, 4.1) Die Erstellung und ggf. Anpassung des SiGe- Planes gemäß Baustellenverordnung werden dem Auftragnehmer übertragen. Der SiGe- Plan für die Bauausführung ist in enger Abstimmung mit der vorgesehenen Baustelleneinrichtung und dem geplanten Bauablauf und unter Berücksichtigung der benannten Nachunternehmer aufzustellen. Technische Nebenangebote sind im Falle der Beauftragung entsprechend zu berücksichtigen. Der SiGe- Plan beinhaltet: • die zu erwartenden Gefährdungen während der Bauausführung für die ein- zelnen Arbeiten in örtlicher und zeitlicher Hinsicht • die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Ge- fährdungen • die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen und • die abstimmende Koordination gegenüber anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnahmen. Die Darstellung hat in übersichtlicher Form zu erfolgen. Hierzu liegen bei verschiede- nen Stellen, z.B. den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, unverbindliche

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 47 von 73

[Seite 48]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Musterpläne sowie Leitfäden zur Erstellung des SiGe- Planes vor. Derartige Muster sind jeweils konkret auf die Baumaßnahme abzustimmen. Eine pauschale Über- nahme bzw. die Verwendung von schematischen Pflichtenheften und Aufstellungen als SiGe- Plan genügen nicht. Bei Veränderungen der Baustelleneinrichtung und des Bauablaufes müssen daraus sich ergebenden Veränderungen im SiGe- Plan leicht nachvollziehbar sein. Es empfiehlt sich, bei der Aufstellung des Baustelleneinrichtungsplanes und des Bau- ablauf-planes die Inhalte der SiGe- Planung bereits zu berücksichtigen.

Der SiGe- Plan besteht zumindest aus:

  1. Deckblatt mit • Bezeichnung der Baumaßnahme • Name/Anschrift des Auftragnehmers • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des AN- Vertreters für die Leitung der Ausführung • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Koordinators nach BaustellV • Name/Anschrift/Tel.-Nr. des Vertreters des Koordinators nach BaustellV und • Inhaltsangabe über die nachfolgenden Einzelteile

  2. Beschreibender Teil mit • konkret auf die Baustelle bezogenen Organisationsregeln (erste Hilfe; Arbeits- plätze/Verkehrs- und Fluchtwege/Unterkünfte; persönliche Schutzausrüstun- gen u.dgl.) • Auflagen/Gefährdungen aus der Umfeld- Situation und daraus sich ergebende Anweisungen an die Beschäftigten (Hochspannungsleitungen; Arbeiten ne- ben öffentlichem Verkehr u.dgl.) • Angaben zur Koordination Hauptunternehmer/Nachunternehmer/Unterneh- mer ohne Beschäftigte • Angaben zur Koordination mit anderen, gleichzeitig laufenden Baumaßnah- men

  3. Plan Teil • entsprechend vorgenannter Beschreibung konkretisierte Musterpläne bzw. alternativ: im Sinne BaustellV ergänzter Baustelleneinrichtungsplan des Auftragneh- mers und im Sinne BaustellV ergänzter Bauzeitenplan des Auftragnehmers. • ggf. weitere Planunterlagen und Darstellungen.

Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf (Bezugshinweise zu Angaben z. B. unter Nr. 1.1 – 1.4 und ggf. OZ im Leistungsverzeichnis)

  1. Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gemäß Bau- stellenverordnung werden dem Auftragnehmer für die in den Verdingungsunterlagen beschriebene Maßnahme und für folgende gleichzeitig laufende weitere Baumaß- nahme mit folgenden vertraglich vereinbarten Ausführungszeiten übertragen:

  2. Für folgende, weitere Baustellen, die sich örtlich und/oder zeitlich mit den unter 1. genannten Baustellen überschneiden, sind eigene Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinatoren zuständig bzw. vorgesehen:

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind:

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 48 von 73

[Seite 49]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

• Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten zu lassen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BaustellV) und abstimmen. Prüfen des Sicherheits- und Gesundheits- schutzplanes und Kontrolle der Anpassung sowie Hinwirken auf die Einhal- tung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. • Wahrnehmen der Aufgaben nach § 3 Abs. 3 BaustellV. • Kontrolle der Vorankündigung(en). • Gegebenenfalls Hinwirken auf das Einhalten der Baustellenordnung sowie des Baustelleneinrichtungsplanes der Baustelle(n) unter 1. zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. • Berücksichtigen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwir- kungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderer betrieblicher Tätig- keiten oder Ein-flüsse auf oder in der Nähe der Baustelle. • Kontrolle der Absicherung der Baustelle(n) unter 1. mit dem Ziel der Vermei- dung gegenseitiger Gefährdungen. • Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbesprechungen und -bege- hungen, Auswerten der Ergebnisse und Unterrichten des Auftraggebers. • Abstimmungen führen mit den unter 2. angegebenen Sicherheits- und Ge- sundheitsschutz-Koordinatoren zu sicherheits- und gesundheitsschutzrele- vanten Wechselwirkungen aus örtlichen und/oder zeitlichen Überschneidun- gen der Baustelle(n) unter 1. und 2.; Auswerten der Ergebnisse und Unter- richten des Auftraggebers. • Bei Bedarf: Anpassen und Fortschreiben der Unterlage mit den erforderlichen, bei mög- lichen späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV).

Zusätzlich sind vom SiGe-Koordinator folgende Aufgaben zu erbringen:

  • Vorstellen des SiGe-Plans vor Einrichten der Baustelle, Teilnahme aller an der Baumaßnahme beteiligten Mitarbeiter von Hessen Mobil bzw. des beauftragten Ingenieurbüros.
  • Hinweise auf potenzielle Gefährdungen geben, die sich aus der Baustelle erge- ben.
  • Aufklären über Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
  • Angabe und Erläuterung der Sicherheitsvorschriften, die bei den auszuführenden Arbeiten einzuhalten sind.
  • Dokumentation der Veranstaltung mit Protokoll und Teilnehmerliste.

4. Ausführungsunterlagen

4.1. Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen Pläne (Lage-, Höhen-, Querschnitts-, Detailpläne, Vermessungsunterlagen)

Betonbaukonzept Entfällt.

Aufmaße und Mengenermittlungen von Vorunternehmerleistungen Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 49 von 73

[Seite 50]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Berechnungen (z.B. Erdmengenbilanz) Entfällt.

Gutachten Entfällt.

Ergebnisse von Modellversuchen (Brückenbau) Entfällt.

Pflanzpläne (Landschaftsbau) Entfällt.

Pflanzlisten (Landschaftsbau) Entfällt.

Oberbodenlagerpläne (Landschaftsbau) Entfällt.

4.2. Vom AN zu erstellende bzw. beschaffende Ausführungsunterlagen Erläuterung des Bauablaufs, gegeben falls Einsatz von Spezialgeräten Entfällt.

Betonbaukonzept Entfällt.

Baustelleneinrichtungsplan Ein Logistikkonzept ist vom AN in Abstimmung mit dem AG zu erstellen.

Bauablaufplan Der AN hat dem AG einen Bauzeitenplan spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Der Bauzeitenplan ist nach den jeweiligen Bautakten und Titeln zu unterteilen. Der Bauzeitenplan ist regelmäßig anzupassen bzw. fortzuschreiben und dem AG vor- zulegen. Bautagesberichte Siehe Punkt 3.12.8.

Zahlungsplan Entfällt. Ausführungspläne, Vermessungsunterlagen Siehe LV-Titel 00.03. „Vermessung“.

Transportpläne Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 50 von 73

[Seite 51]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Bestandspläne

Allgemein Die zu erstellenden Bestandsunterlagen müssen den aktuellen Bestand aller bauli- chen Anlagen einer Straße, ihrer Ausstattung, der sie umgebenden topographischen Situation, der Versorgungseinrichtungen und der Katastergrenzen nach Baufertigstel- lung dokumentieren.

Zusätzlich ist für den gesamten zu bearbeiteten Bereich ein Übersichtsplan auf Basis der amtlichen topographische Karte im Maßstab 1:10.000 anzufertigen, in dem die Lage des Streckenabschnitts, der Entwässerungsanlagen, der Wassereinzugsge- biete sowie die Blattschnitte dargestellt sind.

Auf den Bestandsunterlagen muss grundsätzlich der Bezug zur Netzknoten-Statio- nierung vorhanden sein.

Angaben aus der Ausführungsplanung dürfen nur nach vorheriger Feststellung ihrer Übereinstimmung mit der Örtlichkeit übernommen werden.

Der AN verpflichtet sich, nach mängelfreier Übergabe der Bestandsunterlagen, alle in seinem Besitz befindlichen Daten, die zur Anfertigung der Dokumentation benötigt wurden bzw. entstanden sind, unwiederbringlich zu löschen. Die Löschung/Vernich- tung ist dem AG schriftlich zu versichern.

Vermessungstechnische Datenerfassung/Datenaufbereitung Der AN hat sich an den Vorgaben von Hessen Mobil zu orientieren (siehe 3.11).

Plangestaltung Für eine Steigerung der Übersichtlichkeit sind in Abstimmung mit dem AG die Be- standspläne wie folgt aufzubauen:

• Grundplan Lage mit Achsen und Straßenausstattung sowie Wasserschutzgebie- ten • Ebene Entwässerung mit Wasserzuflussbereichen sowie Wasserschutzgebieten • Ebene Leitungen Dritter sowie Leitungen des Straßenbaulastträgers • Ebene Luftbild mit Topographie (weiß) und Katastergrenzen (gelb bzw. gelb/rot für Grenzen) • Ebene Kataster und LAP mit trassennahen Gestaltungsmaßnahmen

Auf die Darstellung von Einzelhöhen wird aus Übersichtsgründen verzichtet. Stattdes- sen sind aus dem digitalen Geländemodell heraus 1m-Höhenschichtlinien (mit Be- schriftung) und Übersichtsprofile (profilartige Einzelhöhenbeschriftung) alle 200 m zu hinterlegen und auf deren Lesbarkeit hin zu positionieren. Bei besonderen topografi- schen Situationen werden die Intervalle der dargestellten Höhenschichtlinien in Ab- stimmung mit dem AG sinnvoll angepasst. Ausnahme: Lärmschutzanlagen und Geländemodellierungen; hier sind die Höhen bei Höhenänderungen zusätzlich darzustellen.

Die für die Gestaltung der Pläne benötigten Logos einschließlich Musterstempelfeld und Legende werden dem AN vom AG übergeben.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 51 von 73

[Seite 52]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Straßenbau/Nebenanlagen Die Bestandsdokumentation basiert auf der Grundlage der Bestimmungen der RAS- Verm und der Leistungsbeschreibung.

Entwässerungseinrichtungen Die beigefügten „Dokumentationsgrundsätze für Entwässerungsanlagen“ einschließ- lich deren Anlagen sind zu beachten und werden Vertragsbestandteil.

Sofern nur in einem geringen Umfang Entwässerungseinrichtungen hergestellt wer- den, so können die Daten innerhalb des Straßenbestandsplanes dargestellt werden.

Abwassertechnische Anlagen Entfällt.

Dokumentationsaufnahmen Entfällt. Standsicherheitsnachweis (Brückenbau) Entfällt. Modellversuche (Brückenbau) Entfällt. Brückenbuch (Brückenbau) Entfällt.

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 52 von 73

[Seite 53]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Vertrags-

bestandteil werden –

5.1. Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erd- und Grundbau, Entwässerung und Landschaftsbau Erdbau ARS-Nr. 17/2017 vom 26.09.2017 StB 28/7182.8/3-ARS-17/17/2901162 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Stra- ßenbau, Ausgabe 2017 (ZTV E-StB 17) (VkBl. 2017 S. 998)

Entwässerung des Straßenkörpers, Oberflächenentwässerung ARS-Nr. 09/2014 vom 09.11.2014 StB 28/7182.8/3-ARS-14/09/2327427 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Ent- wässerungseinrichtungen im Straßenbau, Ausgabe 2025 (ZTV Ew-StB 25) (VkBl. 2015 S. 56)

Landschaftsbau, Ingenieurbiologie ARS-Nr. 14/2019 vom 14.08.2019 StB 13/7143.2/07-22/3199246 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege; Ausgabe 2017 (ZTV-Baumpflege) (VkBl. 2019 S. 570)

ARS-Nr. 15/2019 vom 19.08.2019 StB 13/7143.2/07-21/3200889 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauar- beiten im Straßenbau - Ausgabe 2018 (ZTV La-StB 2018) (VkBl. 2019 S. 646)

Straßenbefestigungen Bauweisen ARS-Nr. 11/2016 vom 11.04.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/11- 2597349 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrs- flächen, Ausgabe 2015 (ZTV Fug-StB 15) (VKBl. 2016 S. 669)

Ungebundene Bauweisen ARS-Nr. 23/2020 vom 18.11.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/23/3418825 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (ZTV SoB-StB 20) (VkBl. 2021 S. 97)

Asphaltbauweisen ARS-Nr. 08/2026 vom 25.03.2026 StB 25 302020601#00038#0014#0002

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 53 von 73

[Seite 54]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Ver- kehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke, Ausgabe 2026 (ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1) (VkBl. 2026 S. 387)

ARS-Nr. 11/2026 vom 30.04.2026 StB 25 302020601#00038#0015 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau und die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung, Stand März 2026 (ZTV Asphalt-StB Stand März 26 Teil 2) (VkBl. 2026 S. 391)

ARS-Nr. 05/2019 vom 03.05.2019 StB 28/7182.8/3-ARS-19/05/3154189 Anwendung und Ausschreibung von Kompakten Asphaltbefestigungen (VkBl. 2019 S. 663)

Betonbauweisen ARS-Nr. 27/2012 vom 21.12.2012 StB 27/7182.8/3/1861876 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Trag- schichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07) -Korrekturen, Stand August 2012 (VkBl. 2013 S. 113)

ARS-Nr. 07/2015 vom 17.04.2015 StB 28/7182.8/3/2404176 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhal- tung von Verkehrsflächenbefestigungen

  • Betonbauweisen, Ausgabe 2015 (ZTV BEB-StB 15) (VkBl. 2015 S. 432)

ARS-Nr. 17/2020 vom 26.10.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/17/3402145 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Beton- decken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton, Ausgabe 2020, (ZTV RDO Beton-StB 20) (VkBl. 2021 S. 27)

Pflasterbauweisen ARS-Nr.06/2020 vom 10.03.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/6/3293916 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen, Ausgabe 2020, (ZTV Pflaster-StB 20) (VkBl. 2020 S. 550)

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 54 von 73

[Seite 55]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Brücken- und Ingenieurbau Grundlagen ARS-Nr. 03/2026 vom 27.02.2026 StB 24 302020502#00001#0012 Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) – Ausgabe 2025/08 (VkBl. 2026 S. 230)

ARS-Nr. 16/2025 vom 01.08.2025 StB 24 302020502#00002#0003#0003 Einführung der Richtlinien für militärische Infrastruktur und Zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ); Stand: 2025/07 (VkBl. 2025 S. 450)

Straßen-Baustoffe -/-

Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung Arbeitsstellen an Straßen ARS-Nr. 34/1997 vom 12.08.1997 StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) (VkBl. 1997 S. 794) Siehe ARS-Nr. 18/1999+19/1999

ARS-Nr. 18/1999 vom 17.08.1999 S 28/38.58.10/38 Va 99 Änderungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) (VkBl. 1999 S. 670)

Leit- und Schutzeinrichtungen Markierung auf Straßen ARS-Nr. 24/2013 vom 18.11.2013 StB 11/7122.3/4-ZTV M-2067976 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) (VkBl. 2013 S. 1197)

ARS-Nr. 13/2015 vom 23.07.2015 StB 11/7122.3/4-ZTV M-2433514 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13) (VkBl. 2015 S. 490)

ARS-Nr. 25/2016 vom 02.11.2016 StB 11/7122.3/4-ZTV-M-2665581 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)

  • Änderungen, Ergänzungen, Erläuterung

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 55 von 73

[Seite 56]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

(VkBl. 2016 S. 696)

Fahrzeug-Rückhaltesysteme ARS-Nr. 21/2017 vom 01.12.2017 StB 11/7122.3/4/2886386 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhal- tesysteme (ZTV FRS 2013, Fassung 2017) (VkBl. 2017 S. 128)

Technische Fragen der StVO ARS-Nr. 09/2011 vom 21.07.2011 StB 11/7122.3/4-1448158 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ), Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrs- zeichen (ZTV VZ), Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (ML V) (VkBl. 2012 S. 42)

Umweltschutz Lärmschutz -/-

Vermessungsangelegenheiten ARS-Nr. 18/2001 vom 30.05.2001 S 13/16.57.10-02/1 Va 01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau (ZTV Verm-StB 01), Ausgabe 2001 (VkBl. 2001 S. 343)

DIN 18710 DIN 18709 ZTV-ING DIN 1076 RIZ-ING Mess 1 und 2 RAS-Verm

Fernmeldewesen und Elektrotechnik ZTV-TKNetz 11 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bau- leistungen am Telekommunikations-Netz Teil 11 Erdverlegung von Kabel, KR, SNRV- E, SNR-E und SL. Ausgabe 10/2018

ZTV-TKNetz 40 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bau- leistungen am Telekommunikations-Netz Teil 40, Ein- und Ausziehen von Kabel, SNR, SNRV und MR4, Kalibrieren von Rohrzügen, Einblasen von Gfk und SNR. Ausgabe 10/2018

ZTV-TKNetz 41

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 56 von 73

[Seite 57]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bau- leistungen am Telekommunikation-Netz Teil 41, Verbinden und Abschließen von Au- ßenkabeln mit symmetrischen Kupferdoppeladern, Vorinstallation. Ausgabe 10/2018

ZTV-TKNetz 48 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom Technik GmbH und Telekom Deutschland GmbH für Bauleistungen am Telekommunikations- netz, Montagearbeiten an Glasfaserkabeln und deren Abschlusseinrichtungen. Aus- gabe 10/2018

Straßenerhaltung ARS-Nr. 04/2012 vom 04.04.2012 StB 27/7182.8/3/01066767 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12) (VkBl. 2012 S. 302)

5.2. Sonstige anzuwendende technische Regelwerke Erd- und Grundbau, Entwässerung und Landschaftsbau Erdbau ARS-Nr. 12/2017 vom 29.05.2017 StB 28/7182.8/3-ARS-17/12/2848376 Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau, Ausgabe 2016 (TL Gab-StB 16) (VkBl. 2017 S. 998)

Entwässerung des Straßenkörpers, Oberflächenentwässerung ARS-Nr. 06/2022 vom 04.03.2022 StB 25/7182.8/3-ARS-22/06/3646745 Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS 21) (VkBl. 2022 S. 237)

Landschaftsbau, Ingenieurbiologie ARS-Nr. 28/2023 vom 27.12.2023 StB 13/7143.2/02-32/3853968 Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SSB) Ausgabe 2023 (VkBl. 2024 S. 18)

Wasserschutzgebiete ARS-Nr. 15/2016 vom 19.07.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/15-2654847 Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag 2016) (VkBl. 2016 S. 670)

Geotextilien ARS-Nr. 12/2019 vom 01.08.2019 StB 28/7182.8/3-ARS-19/12/3199008 Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues,

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 57 von 73

[Seite 58]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Ausgabe 2019, TL Geok E-StB 19 (VkBl. 2019 S. 594)

Straßenbefestigungen Bemessung, Standardisierung ARS-Nr. 02/2024 vom 30.01.2024 StB 25/7182.8/3860853 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012, Fassung 2024 (RStO 12/24) (VkBl. 2024 S. 134)

ARS-Nr. 15/2009 vom 26.08.2009 S 27/7182.8/3/1071686 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht, Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09) (VkBl. 2009 S. 673)

ARS-Nr. 18/2020 vom 27.10.2020 StB 27/7182.8/3/3307186 Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009 (RDO Beton 09) (VkBl. 2021 S. 28)

Bauweisen Ungebundene Bauweisen ARS-Nr. 24/2020 vom 18.11.2020 StB 27/7182.8/3-ARS-20/24/3418835 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2020 (TL SoB-StB 20) (VkBl. 2021 S. 98)

Ergänzende Festlegungen für den Bereich Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 01.01.2023 Ergänzende Festlegungen Gestein 2023 Hessen (EF Gestein 23HE) zu den TL Gestein-StB 04, Ausgabe2004 Fassung 2018, TL SoB-StB 20, Ausgabe 2020, TL G SoB-StB 20, Ausgabe 2020, ZTV SoB-StB 20, Ausgabe 2020

Asphaltbauweisen ARS-Nr. 07/2026 vom 25.03.2026 StB 25 02020601#00038#0013#0003 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächen- befestigungen, Ausgabe 2026 TL Asphalt-StB 26 (VkBl. 2026 S. 386)

ARS-Nr. 13/2026 vom 13.05.2026 StB 25 302020601#00038#0012 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2026 (TL AG-StB 26) (VkBl. 2026 S. 499)

ARS-Nr. 18/2016 vom 17.07.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/18-2664786

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 58 von 73

[Seite 59]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes- tigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschich- ten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015 (TL G DSK-StB 15) (VkBl. 2016 S. 673)

ARS-Nr. 16/2016 vom 17.07.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/16-2664781 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefes- tigungen, Teil: Güteüberwachung, Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015 (TL G OB-StB 15) (VkBl. 2016 S. 671)

ARS-Nr. 25/2024 vom 03.12.2024 StB 25/7182.8/3-ARS-24/25/3940669 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Poly- mermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2025 (TL Bitumen-StB 25) (VkBl. 2025 S. 2)

ARS-Nr. 23/2015 vom 14.12.2015 StB 28/7182.8/3-ARS-15/23-2535419 Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitung auf Bitumen- basis, Ausgabe 2015 (TL Sbit-StB 15) (VkBl. 2016 S. 94)

Ergänzende Festlegungen für den Bereich Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 01.10.2026 Ergänzende Festlegungen Asphalt 2026 Hessen (EF Asphalt 2026 / HE) zu den ZTV/TL Asphalt –StB 26

ARS-Nr. 06/2023 vom 21.03.2023 StB 25/7182.8/3-ARS-23/3789248 Technische Lieferbedingungen für gebrauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen (TL VBit-StB 22) (VkBl. 2023 S. 418

Arbeitspapier für die Planung und Ausführung von Asphaltdeckschichten aus splittrei- chem Asphaltbeton für den Einsatz in Verkehrsflächen mit besonderen Beanspru- chungen - AP AC D SP, Ausgabe 2019, FGSV

Oberflächeneigenschaften ARS-Nr. 20/2021 vom 17.08.2021 StB 25/7182.8/3-ARS-21/20/3556151 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil Messverfahren SRT, Ausgabe 2021; (TP Griff-StB (SRT) (VkBl. 2021 S. 1159)

ARS-Nr. 02/2008 vom 01.04.2008 S 17/7182.8/3/772326 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau;

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 59 von 73

[Seite 60]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007 (TP Griff-StB 07 (SKM)) (VkBl. 2008 S. 331)

ARS-Nr. 13/2020 vom 18.05.2020 StB 28/7182.8/3-ARS-20/13/3306286 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau; Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM), Ausgabe 2007 (TP Griff-StB 07 (SKM)) (VkBl. 2021 S. 502)

ARS-Nr. 17/2018 vom 15.11.2018 StB 28/7182.8/3-ARS-18/17/2677871 Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung; Teil: Berührende Messungen (TP Eben – Berührende Messungen), Ausgabe 2017 (VkBl. 2019 S. 94)

Ergänzende Festlegungen für den Bereich von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 01.10.2026 Ergänzende Festlegungen zur Prüfung der Griffigkeit von Fahrbahnoberflächen (SRT/AM) 2026 Hessen (EF Griff 2026) gemäß TP Griff-StB (SRT), Ausgabe 2021

ARS-Nr. 15/2026 vom 13.08.2026 StB 25 302020601#00038#0008#0018 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2026 (TL BE-StB 26) (VkBl. 2026 S. 701)

RS vom 16.12.2015 StB 28/7182.8/5/2723513 Maßnahmen zur Steigerung der Asphalteinbauqualität (VkBl. 2017 S. 193)

Betonbauweisen ARS-Nr. 13/2008 S 17/7182/3/694692 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton StB 07) (VkBl. 2008, S. 427)

ARS-Nr. 28/2012 vom 21.12.2012 StB 27/7182.8/3/1861876 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)

  • Korrekturen, Stand: August 2012 (VkBl. 2013 S. 115)

ARS-Nr. 08/2015 vom 17.04.2015 StB 28/7182.8/3/2404203 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 60 von 73

[Seite 61]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015 (TL BEB-StB 15) (VkBl. 2015 S. 433)

Brücken- und Ingenieurbau Grundlagen ARS-Nr. 22/2012 vom 26.11.2012 StB 17/7192.10/81-1811030 Technische Baubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau

  • Einführung der Eurocodes für Brücken Eurocode 0: „Grundlagen der Tragwerksplanung“ Eurocode 1, Teil 2: „Verkehrslasten auf Brücken“ Eurocode 2, Teil 2: „Betonbrücken“ Eurocode 3, Teil 2: „Stahlbrücken“ Eurocode 4, Teil 2: „Verbundbrücken“ (VkBl. 2012 S. 995)

ARS Nr. 02/2026 vom 03.02.2026 StB 24 302020502#00002#0008 Fortschreibung der Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Aus- stattung von Ingenieurbauten (RE-ING) – Ausgabe 2024/12 (VkBl. 2026 S. 210)

ARS Nr. 18/2023 vom 03.07.2023 StB 24/7192.70/22/3646873 Fortschreibung der Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksplanungen für Ingeni- eurbauten (RAB-ING) – Ausgabe 2023/01 (VkBl. 2023 S. xxxx)

ARS-Nr. 12/2024 vom 11.04.2024 StB 24/7192.70/28-3654854 Fortschreibung der Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING), Ausgabe 2023/12 (VkBl. 2024 S. xxxx)

ARS-Nr. 02/2025 vom 17.01.2025 StB 24/7192.70/32-3857174 Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen der TL BEL-FÜ, Ausgabe 2022, für bereits eingeführte und in der „Zusammenstellung der geprüften Fahrbahnüber- gänge aus Asphalt nach den TL BEL-FÜ (ZTV-ING 6-7) für die Anwendung an Bau- werken und Bauteilen der Bundesverkehrswege“ gelistete Bauprodukte und Systeme. Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschrif- ten für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) (VkBl. 2025 S. 62)

ARS-Nr. 04/2026 vom 27.02.2026 StB 24 302020502#00001#0013 Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Beschichtungsstoffe für den Korrosionsschutz von Stahlbauten (TL/TP KOR-Stahlbauten) Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 61 von 73

[Seite 62]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) - Ausgabe 2025/08 (VkBl. 2026 S. 190)

ARS-Nr. 27/2024 vom 17.12.2024 StB 24/7192.70/32- 3941423 Übergangsreglung wasserdichte Fahrbahnübergänge gemäß TL/TP FÜ 2025 (VkBl. 2025 S. 18)

ARS Nr. 14/2024 vom 23.04.2024 StB 24/7192.70/23-3808000 - Fortschreibung der Regelungen und Richtlinien für die Berechnung von Ingenieur- bauten (BEM-ING) - Teil 3 „Berechnung von Straßenbrücken im Bestand für Schwer- transporte“, Ausgabe 2024/04

Baustoffe ARS-Nr. 07/2011 vom 07.06.2011 StB 17/7192.70/11-1402883 Beton – DIN-Fachbericht 100 „Beton“ 3. Auflage (Ausgabe März 2010) (VkBl. 2011 S. 429)

Obmann-Schreiben BMDV StB 24 (2023-07) vom 02.05.2023 StB 24/7192.70/11-3800626 ZTV-ING 4-3: Korrosionsschutz von Stahlbauten – Empfehlung zur Schichtendicken- wahl organischer Schichten bei Duplexbeschichtungen (www.bast.de)

ARS-Nr. 21/2023 vom 17.08.2023 StB 24/7193.80/60-3824996 Herstellung von Abdichtungssystemen aus einer Ploymerbitumen-Schweißbahn auf einer Versiegelung, Grundierung oder Kratzspachtelung aus PMMA für Ingenieurbau- ten aus Beton (www.bast.de)

Überwachung, Prüfung ARS-Nr. 19/2025 vom 17.09.2025 StB 24 302020502#00001#0008 Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M- BÜ-ING) - Ausgabe 2025/08 (VkBl. 2025 S. 538 )

Erhaltung, Bautenschutz ARS-Nr. 11/2006 vom 09.05.2006 S 25/38.55.50-00/12 Va 03 S 18/7192.70/11-493592 Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken;

  • Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten (RI-ERH- KOR) (VkBl. 2006 S. 512)

Bundesanstalt für Wasserbau

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 62 von 73

[Seite 63]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

BAW Empfehlung: Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Pla- ner zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren Ausgabe 2019 (www.baw.de)

Bundesanstalt für Wasserbau BAW Merkblatt: Dauerhaftigkeitsbemessung und -bewertung von Stahlbetonbauwer- ken bei Carbonatisierung und Chlorideinwirkung (MDCC) Ausgabe 2019 (www.baw.de)

Bundesanstalt für Wasserbau BAW Merkblatt: Frostprüfung von Beton (MFB) Ausgabe 2012 (www.baw.de)

Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Ausgabe Oktober 2001 (www.dafstb.de)

Qualitätssicherung -/-

Straßen-Baustoffe Anforderungen und Eigenschaften ARS-Nr. 15/2023 vom 29.06.2023 Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustof- fen im Straßenbau, Ausgabe 2023 (RuA-StB 23) StB 25/7182.8/3-ARS-23/15/3816687

ARS-Nr. 40/2001 vom 01.11.2001 S 26/38.56.05-20/17 F 2001 Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pech- typischen Bestandteilen sowie für die Verwendung von Ausbau-Asphalt im Straßen- bau, Ausgabe 2001 (RuVA-StB 01) (VkBl. 2002 S. 111)

ARS-Nr. 29/2004 vom 15.12.2004 S 26/38.56.05-20/22 Va 04 Änderung der Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechhaltigen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, RuVA-StB 01,

  • Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 40/2001, StB 26/38.56.05-20/17 F 2001 vom 01.11.2001 (VkBl. 2005. S 103)

ARS-Nr. 16/2015 StB 28/7182.8/3-ARS-15/16-2507554 Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Be- standteilen in Bundesfernstraßen

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 63 von 73

[Seite 64]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

(VkBl. 2015 S. 763)

ARS Nr. 13/2023 vom 28.06.2023 Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL BuB E-StB 20/23) StB 25/7182.8/3-ARS-23/26/3807916 (VkBl. 2023 S.470)

ARS-Nr. 17/2023 vom 03.07.2023 StB 25/7182.8/3-ARS-16/06/2995690 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2023 (TL Gestein-StB 04/23) (VkBl. 2023 S.xxxx)

ARS-Nr. 04/2013 vom 22.01.2013 StB 27/7182.8/3/1885090 Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kiesel- säure-Reaktion (AKR) (VkBl. 2013 S. 222)

ARS-Nr. 10/2016 vom 11.04.2016 StB 28/7182.8/3-ARS-16/10-2597340 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015 (TL Fug-StB 15) (VkBl. 2016 S. 669)

ARS-Nr. 10/2009 vom 21.07.2009 S 27/7182.8/3/1011631 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel, Ausgabe 2009 (TL NBM-StB 09) (VkBl. 2009 S. 439)

ARS-Nr. 22/2006 vom 29.08.2006 S 17/7182.8/3 Technische Regelwerke im Straßenbau, Technische Lieferbedingungen für Baupro- dukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen; (TL Pflaster-StB 06) (VkBl. 2006 S. 775)

Ergänzende Festlegungen für den Bereich Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Stand 01.08.2012 Ergänzende Festlegungen zur Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen (EF Straßenpech 2012 / HE)

ARS-Nr. 04/2022 StB 25/7182.8/3-ARS-22/3644896 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL- Beton-StB 07) (VkBl. 2022 S. 235)

ARS-Nr. 05/2022

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 64 von 73

[Seite 65]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

StB 25/7182.8/3-ARS-22/3644921 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel, Ausgabe 2009 (TL NBM-StB 09) (VkBl. 2022 S. 236)

Qualitätssicherung ARS-Nr. 16/2023 vom 30.06.2023 StB 25/7182.8/3-ARS-23/16/3816420 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL G SoB-StB 20/23) (VkBl. 2023 S.610)

Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung Arbeitsstellen an Straßen ARS-Nr. 24/2021 vom 08.11.2021 StB 26/7122.3/4-RSA/3524007 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) (VkBl. 2022 S. 46)

ARS-Nr. 35/1997 vom 12.08.1997 StB 13/38.59.10-02/84 BASt 97 TL-Absperrschranken 97; TL-Leitbaken 97; TL-Absperrtafeln 97; TL-Aufstellvorrich- tungen 97; TL-Vorübergehende Markierungen 97; TL-Warnbänder 97; TL-Leitele- mente 97; TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97; (VkBl. 1997 S. 795) Siehe ARS-Nr. 05/1999 und 18/2006

ARS-Nr. 05/1999 vom 15.12.1998 S 28/38.59.10/126 BASt 98 Ergänzungen zu den Technischen Lieferbedingungen für transportable Schutzein- richtungen (TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97) (VkBl. 1999 S. 99)

ARS-Nr. 15/1991 vom 20.08.1991 StB 13/70.22.00/58 Va 91 Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten, Ausgabe 1991 (TL Warnleuchten 90) (VkBl. 1991 S. 708)

ARS-Nr. 10/1998 vom 12.03.1998 StB 13/38.59.10-02/184 BASt 97 Ergänzungsprüfung von Warnleuchten gemäß den Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90) (VkBl. 1998 S. 288) Siehe ARS-Nr. 15/1991

ARS-Nr. 16/1994 vom 27.05.1994 StB 13/38.61.50/80 BASt 93 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel) (VkBl. 1994 S. 630)

ARS-Nr. 07/2024 vom 01.03.2024

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 65 von 73

[Seite 66]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

StB 26/7122.3/5/3852682 TL transportable LSA - technische Lieferbedingungen für Transportable Lichtsignal- anlagen Ausgabe 2023

Straßenverkehrstechnik

FGSV 288 / Kategorie R2 EFA, Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen Ausgabe 2002

FGSV 284 / Kategorie R2 ERA, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Ausgabe 2010

ARS-Nr. 27/2003 vom 20.10.2003 S 28/26.60.00/ F 03 FGSV 383 / Kategorie R2 ESN, Empfehlungen für die Sicherheitsanalyse von Straßennetzen Ausgabe 2003

FGSV 321/2 / Kategorie W1 H LiS, Hinweise für die Lichtsignalsteuerung in Straßennetzen Ausgabe 2014

FGSV 321/3 / Kategorie W1 H QML, Hinweise zum Qualitätsmanagement an Lichtsignalanlagen Ausgabe 2014

FGSV 318 / Kategorie W1 H ZRA, Hinweise für Zuflussregelungsanlagen Ausgabe 2008,

ARS-Nr. 14/2015 vom 26.08.2015 StB 11/7122.3/4-HBS-1740126 FGSV 299 / Kategorie R1 HBS, Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen Ausgabe 2015

FGSV 378 / Kategorie W1 Hinweise zu Lichtsignalsteuerungszentralen als Bestandteil des kommunalen Verkehrsmanagements Ausgabe 2018

FGSV 361 / Kategorie W1 Hinweise zu Bevorrechtigungsmaßnahmen für den ÖPNV im städtischen Ver- kehrsmanagement Ausgabe 2018

FGSV 382 / Kategorie W1 Hinweise zur Datenvervollständigung und Datenaufbereitung in verkehrstech- nischen Anwendungen Ausgabe 2003

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 66 von 73

[Seite 67]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

FGSV 256 / Kategorie W1 HSRa, Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs Ausgabe 2005

ARS-Nr. 09/2011 vom 21.07.2011 StB 11/7122.3/4-1448158 FGSV 393 / Kategorie R2 M LV, Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertika- len Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Ausgabe 2011

FGSV 312 / Kategorie W1 Hinweise zu Detektionstechnologien im Straßenverkehr Ausgabe 2019

FGSV 114 / Kategorie R2 Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennah- verkehrs mit Straßenbahnen und Bussen Ausgabe 1999

ODG - OCIT Spezifikation OCIT-O_System_V3.0_A01 OCIT-O Outstations - Einführung in das System Ausgabe 2018

ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_protokoll_v3.0_a01 OCIT-O Outstations - Regeln und Protokolle Ausgabe 2018

ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_basis_v3.0_a01 OCIT-O Outstations - Basisfunktion für Feldgeräte Ausgabe 2018

ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_lstg_v3.0_a02 OCIT-O Outstations - Lichtsignalsteuergeräte Ausgabe 2024

ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_funktionsspiegel_v3.0_a01 OCIT-O Outstations - Funktionsspiegel OCIT-O Version 3.0 für Lichtsignalsteu- ergeräte Ausgabe 2018

ODG - OCIT Spezifikation ocit-o_glossary_v3.0_d01 OCIT Outstations - OCIT-O Version 3.0 for traffic signal controllers Glossary Ausgabe 2018

ODG - OCIT Spezifikation

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 67 von 73

[Seite 68]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

ocit-c_lsa_versorgungsdaten_v2.1_a01 OCIT-C Center to Center - LSA Versorgungsdaten Ausgabe 2024

ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_daten_v2.1_a01 OCIT-C Center to Center - Daten Ausgabe 2024

ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_austausch_von_meldungsdefinitionen_v2.1_a01 OCIT-C Center to Center - Austausch von Meldungsdefinitionen Ausgabe 2024

ODG - OCIT Spezifikation ocit-c_protokoll_v2.0_a01 OCIT-C Center to Center Transport - Protokoll Ausgabe 2018

ODG - OCIT Spezifikation ocit-led_v1.0_a01 OCIT-LED Signalgebermodul 40 V AC Version 1.0 Ausgabe 2004

ARS-Nr. 08/2013 vom 16.05.2013 StB 11/7122.2/4-RAL-1739728 FGSV 201 RAL, Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Ausgabe 2012

RS-Nr. 11/2008 vom 3.11.2008 S11/7122.3/4-RASt-816754 FGSV 201 RAST, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen Ausgabe 2009

ARS-Nr. 15/2015 vom 04.09.2015 StB 11/7123.8/6-1189194 FGSV 321 / Kategorie R1 RiLSA, Richtlinien für Lichtsignalanlagen Ausgabe 2015

FGSV 321/1 / Kategorie W1 RiLSA- Beispielsammlung Ausgabe 2017

Leit- und Schutzeinrichtungen Markierung auf Straßen ARS-Nr. 33/1993 vom 29.09.1993 StB 13/StV 12/38.61.30/144 Va 93 Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 1: Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen, (RMS-1) Ausgabe 1993

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 68 von 73

[Seite 69]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

(VkBl. 1993 S. 728)

ARS-Nr. 26/2023 vom 28.12.2023 StB 26/7122.3/4/3844039 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2023 (TL M 23) (VkBl. 2024 S. 21)

ARS-Nr. 12/2018 vom 06.07.2018 StB 11/7122.3/5/2802313 Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme (TP M 2018) (VkBl. 2018 S. 618)

Fahrzeug-Rückhaltesysteme ARS-Nr. 28/2010 vom 20.12.2010 StB 11/7123.11/2-02-1312656 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und Einsatzfreigabeverfahren für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (VkBl. 2011 S. 44) Durch ARS-Nr. 15/2017 vom 23.08.2017 ist Absatz III aufgehoben worden und Ab- satz IV nicht mehr anzuwenden.

ARS-Nr. 15/2017 vom 23.08.2017 StB 11/7123.11/2-03-1/2824066 Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutsch- land (VkBl. 2017 S. 820)

ARS-Nr. 03/1996 vom 30.04.1996 StB 13/38.62.20/79 BASt 95 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile, Ausgabe 1996 (TL BSWF 96) (VkBl. 1996 S. 376)

ARS-Nr. 08/1999 vom 01.12.1999 S 28/38.62.00/142 BASt 98 Passive Schutzeinrichtungen; Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken an Bundesfernstraßen (TL-SP 1999) (VkBl. 2000 S. 62)

ARS-Nr. 16/2017 vom 23.08.2017 StB 11/7123.11/2-03/2833819 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbin- dung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK) (VkBl. 2017 S. 822)

ARS-Nr. 18/2013 vom 05.09.2013 StB 11/7123.11/2-03-2050362 Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise – Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013) (VkBl. 2013 S. 936)

Schreiben vom 19.05.2020

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 69 von 73

[Seite 70]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

StB 11/7123.11/1/3245811 Betreff: Nachrüstung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen im Bestand auf Bundesfern- straßen – Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat V4 - Straßenausstattung mit Unterstützung des Arbeitsgremiums Schutzeinrichtungen vom 04.03.2020 Sonderlösungen von Schutzeinrichtungen in Einmündungsbereichen

Technische Fragen der StVO ARS-Nr. 27/1999 vom 15.11.1999 S 28/38.60.70-50/144 Va 99 Wegweisende Beschilderung; Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB 2000) (VkBl. 1999 S. 781)

ARS-Nr. 26/2000 vom 28.12.2000 S 28/S 32/38.60.70-40/100 Va 00 Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) (VkBl. 2001 S. 39)

ARS-Nr. 09/2001 vom 14.02.2001 S 28/38.62.00/100 Va 2000 II Wegweisende Beschilderung; Verwendung von zusätzlichen grafischen Symbolen gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000) (VkBl. 2001 S. 125)

ARS-Nr. 02/2022 vom 02.02.2022 StB 26/7122.3/5/3612626 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen (VkBl. 2022 S. 78)

ARS-Nr. 18/2015 vom 23.10.2015 StB 11/7123.13/2-2496626 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen (TLP VZ 2011); Mikroprismatische retroreflektierende Folien für Verkehrszeichen (VkBl. 2015 S. 754)

Verkehrsbeeinflussung ARS-Nr. 16/1997 vom 18.04.1997 StB 13/StV 12/38.58.60/169 BASt 96 Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVA), Ausgabe 1997 (VkBl. 1997 S. 521)

ARS-Nr. 36/2001 vom 29.09.2001 S 28/38.58.60/17 Va 01 Verkehrsbeeinflussung - Markierungsknöpfe (VkBl. 2001 S. 487)

ARS-Nr. 02/2013 vom 03.01.2013 StB 12/7123.1/1/1150966

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 70 von 73

[Seite 71]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2012 (TLS 2012) (VkBl. 2013 S. 150)

ARS-Nr. 09/2022 vom 14.04.2022 StB 27/7123.1/1/3646142 Dynamische Wegweiser mit integrierten Stauinformationen (dWiSta)

  • Hinweise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstraßen, Ausgabe 2022 (dWiSta-Hinweise 2022) (VkBl. 2022 S. 301)

Umweltschutz Lärmschutz ARS-Nr. 14/1991 vom 25.04.1991 StB 11/26/14.86.22-01/27 Va 91 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90) - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4 (VkBl. 1991 S. 480) Siehe ARS-Nr. 05/2002

ARS-Nr. 05/2006 vom 17.02.2006 S 13/7144.4/01 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90, Deckschichten aus Waschbeton (VkBl. 2006 S. 186)

ARS-Nr. 15/2018 vom 17.06.2018 StB 13/7144.2/02-02/3018462 Merkblatt für Entwurfs- und Berechnungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfos- ten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen (M EBGS-Lsw) (VkBl. 2018 S. 694)

ARS-Nr. 05/2002 12.1 S 13/14.86.22-11/57 Va 01 I Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90; Fahrbahnoberflächen-Korrek- turwerte DStrO für offenporigen Asphalt (OPA) (VkBl. 2002 S. 313)

ARS-Nr. 03/2009 vom 31.03.2009 S 13/7144.2/02-09/1005908 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90

  • Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D für offenporigen Asphalt Stro (VkBl. 2009 S. 260)

ARS-Nr. 08/2004 vom 18.10.2004 S 13/14.86.22-11/22 Va 04 Verwendung von offenporigem Asphalt auf Bundesfernstraßen (VkBl. 2004 S. 584)

ARS-Nr. 22/2010 vom 04.09.2010 StB 13/7144.2/02-01/1261717 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90

  • Fahrbahnoberflächen-Korrekturwert D für Lärmarmen Gussasphalt StrO (VkBl. 2010 S. 397)

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 71 von 73

[Seite 72]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

Vermessungsangelegenheiten ARS-Nr. 22/2001 vom 30.11.2001 S 13/86.57.10-02/21 Va 01 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001 (VkBl. 2002 S. 83)

Straßenerhaltung Erhaltungsplanung ARS-Nr. 31/2001 vom 14.09.2001 S 26/38.56.70/43 Va 2001 Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen, (RPE-Stra 01), Ausgabe 2001 (VkBl. 2002 S. 110)

Fernmeldewesen und Elektrotechnik Elektrotechnische Anlagen für Verkehrsbeeinflussung RS-Nr. - - vom 03.04.2018 StB 12/7123.1/5/2629618 Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen (MARZ), Ausgabe 2018 (VkBl. 2018 S. 618)

Hessen Mobil Zentrales Handbuch Hessen Mobil Teil 1.3.1 Planung Ingenieurbauwerke

Hessen Mobil Baustellenmanagementhandbuch

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 72 von 73

[Seite 73]

L 3168 Grebenhain - Grebenhain/Ilbeshausen Freie Strecke

5.3. Bezugsquellen

Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39 D - 44139 Dortmund Tel.: (0231) 12 80 47 Fax: (0231) 12 80 09 www.verkehrsblatt.de

FGSV-Verlag Wesselinger Straße 17 50999 Köln Tel.: 02236 / 384630 Fax: 02236 / 384640 E-Mail: koeln@fgsv.de www.fgsv.de

Homepage der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach www.bast.de Publikationen, Downloads

FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Colmantstr. 32 53115 - Bonn Telefon: 0228 / 690028 Telefax: 0228 / 690029 E-Mail: info@fll.de www.fll.de

Homepage Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Dostojewskistraße 4-6 65187 Wiesbaden www.mobil.hessen.de

Über uns Downloads & Formulare

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Seite 73 von 73

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung