B1_Dokumentationsgrundsätze+Entwässerung.pdf

Sanierung der L 3168 zwischen Grebenhain und Ilbeshausen

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Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Dokumentationsgrundsätze für

Entwässerungsanlagen

Bestandspläne für im Zusammenhang mit Straßen-

oder Brückenbaumaßnahmen neu hergestellte

oder geänderte Entwässerungseinrichtungen

Fachdezernat SIB, Datenmanagement, AG Entwässerung

Stand: 01. November 2024

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Inhalt

1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Erstellung ............................................................................................................ 3 2.1 Übergabe von Leistungen in digitaler und analoger Form ............................. 3 2.2 Bezeichnung der Bestandspläne .................................................................. 4 2.2.1 Bestandspläne ...................................................................................... 4 2.2.2 Regenrückhaltebecken .......................................................................... 4 2.3 Gestaltung von Plänen ................................................................................. 4 2.4 Spezifische Vorgaben .................................................................................. 5 2.4.1 Vermessung - allgemein ........................................................................ 5 2.4.2 Aufnahme von Schächten ..................................................................... 6 2.4.3 Aufnahme von Straßenabläufen ............................................................ 7 2.4.4 Erzeugung Stammdaten ........................................................................ 7 2.5 Bestandspläne ............................................................................................. 7 2.5.1 Übersichtspläne des Entwässerungssystems ........................................ 8 2.5.2 Übersichtsplan für abwassertechnische Anlage .................................... 8 3 Objektnummern ................................................................................................... 9 4 Muster zur Plangestaltung ................................................................................. 11

Anhänge Außer den vor genannten Inhalten sind auch die nachstehenden Anlagen bei der Bearbeitung zu beachten. Die Unterlagen werden in der jeweils aktuellen Fassung beigefügt.

ANHANG 1: MUSTER ÜBERSICHTSPLAN ENTWÄSSERUNGSSYSTEM ANHANG 2: OBJEKT- UND ATTRIBUTLISTE ANHANG 3: AUFBAUSCHEMA BETRIEBS- UND WARTUNGSAKTE

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1 Vorbemerkungen

Im Zusammenhang mit Straßen- oder Brückenbaumaßnahmen neu hergestellter oder veränderter Entwässerungseinrichtungen sind deren Bestandsdaten nach Errichtung aufzunehmen und zu dokumentieren.

2 Erstellung

Aufzunehmen sind sämtliche Entwässerungseinrichtungen des Straßenbaulastträgers, wie Schächte, Straßenabläufe, Haltungen, Leitungen, Gräben und Mulden bis zu den Anschlusspunkten an den Bestand oder zur Übergabestelle. Zu erfassen sind ebenso Entwässerungsleitungen, die innerhalb der Baustrecke in Lage und Höhe unverändert bestehen bleiben, so dass eine lückenlose Bestandsaufnahme des kompletten Entwässerungssystems gewährleistet ist. Die Ergebnisse sind in der, auf der ISYBAU- Schema basierenden Datenbank beim AG zusammenzuführen und in Videos, Einzelbildern und Haltungsgrafiken zu dokumentieren.

2.1 Übergabe von Leistungen in digitaler und analoger Form Analoge Pläne sind in 1-facher Ausfertigung maßstäblich ausgeplottet, farbig und unterzeichnet zu übergeben.

Sofern im Folgenden oder im Bauvertrag nichts anderes angegeben ist, sind digital zu übergebende Daten je nach Inhalt in den folgenden Formaten zu liefern:

• Schriftstücke, Berichte und Tabellen in einem MS Office 2016 – Format und zusätzlich im PDF-Format • Vermessungsdaten – okstra-konform nach Unterlagen des AG ✓ Koordinatensystem nach Unterlagen des AG • Daten und Pläne zur Weiterverarbeitung okstra-konform nach Unterlagen des AG ✓ Layer bzw. Ebenen (Anzahl, Bezeichnung, Farben usw.) sind mit dem AG abzustimmen • Pläne im PDF-Format, Auflösung 300 dpi • Fotos im Format jpg, Auflösung mind. 1.300 x 1.000 Pixel • Filme im Format mpg, mpeg oder avi • Entwässerungsdatenbanken im Format XML nach ISYBAU 2013 ✓ Da die Bestandsunterlagen im Regelfall im Projektkoordinatensystem nach Unterlagen des AG zu erzeugen sind, muss die Entwässerungsdatenbank (ISYBAU) für die spätere Weiterverarbeitung in das Bestandssystem des AG nach ETRS 89 / UTM Zone 32N vom AN transformiert werden. Die Übergabe der ISYBAU-Datenbank an den AG erfolgt somit im Projektkoordinatensystem und im UTM-Koordinatensystem.

Datenträger müssen für eine langfristige Archivierung geeignet sein. Externe Festplatten (USB 3.0 oder höher) sind mit den zugehörigen Kabeln zu liefern. Die Datenträger verbleiben beim AG.

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2.2 Bezeichnung der Bestandspläne 2.2.1 Bestandspläne

Der Dateiname von digital zu übergebenden Lageplänen setzt sich wie folgt zusammen (Zahlen in [ ] entsprechen der Zeichenlänge):

• Planart gefolgt von einem "" • (Planart: B = Bestandsplan, K = Schadensplan (Kanalschäden), Z = Zustandsplan, S = Sanierungsplan) • Straßenklasse [1] • Straßennummer [4] gefolgt von einem "" • Anfang-Von Netzknoten [7] gefolgt von einem "" • Ende-Nach Netzknoten [7] gefolgt von einem "" • bei ausschließlich Rampe oder Ast: von Nullpunkt nach Nullpunkt [2] (z.B. AB) • Blatt-Nr. in Stationierungsrichtung gefolgt von einem "" • ggf. einer weiteren Lagebezeichnung zur Abgrenzung von der Entwässerung entlang von Straßen gefolgt von einem "" • Jahreszahl der Datengrundlage • Beispiel Freie Strecke (Blatt 1): B0027_5424108_5324045_1_2021.pdf (Blatt 2): B0027_5424108_5324045_2_2021.pdf • Beispiel Rampe: B0027_5424108AB_1_2021.pdf

2.2.2 Regenrückhaltebecken

• TK-Blattnummer • RRB + laufende Nummer (zweistellig) • Dienststellennummer

Beispiel: 5915_RRB01_066533

Die Nummerierung und die Dienststellennummer sind beim AG zu erfragen.

2.3 Gestaltung von Plänen Das Stempelfeld für Pläne ist gem. Kapitel 4 zu erstellen. Das Regelformat für Pläne ist A1, 594 * 841 mm, wobei die Breite variabel gestaltet, d.h. überschritten werden kann. (Logos und Musterstempelfeld können bereitgestellt werden).

Alle Pläne müssen jeweils einen Nordpfeil und eine Legende aller verwendeten Signaturen und Symbole enthalten. Die beigefügte Musterlegende, siehe Kapitel 4, ist zu verwenden. Darüber hinaus erforderliche Symbole und Kürzel sind mit dem AG abzustimmen.

An allen Straßen ist eine Kilometrierung nach Von-Netzknoten, Nach-Netzknoten und Station darzustellen. Die Aufnahme der entsprechenden Verkehrs- und Stationszeichen in der Örtlichkeit liefert für die Darstellung hinreichend genaue Lageangaben.

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Als Kartenhintergrund ist das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) in Verbindung mit Orthophotos zu verwenden. Die Daten können kostenlos auf der Homepage der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation → Downloadcenter heruntergeladen werden. Die kartographische Darstellung ist so zu wählen, dass die Entwässerungseinrichtungen gut zu erkennen sind. Der Kartenhintergrund ist mit Hinweis auf dessen Herkunft zu versehen, siehe Musterlegende. Zusätzlich ist eine Ausgabe ohne Orthophoto zu erzeugen.

2.4 Spezifische Vorgaben Bei der Erstellung der Bestandspläne sind die Vorgaben der Baufachlichen Richtlinie Abwasser und sonstige Spezifikationen zu beachten, dies gilt insbesondere für die Generierung von Objektnummern.

Für die landesweite Datenbank der Geometrie- und Zustandsdaten von Entwässerungseinrichtungen ist es erforderlich, die Objektnummern hessenspezifisch zu generieren. Diese umfassen 12 Ziffern und sind im Kapitel 3 beschrieben. Die Festlegung weicht von der herkömmlichen Kennung (ISYBAU) ab.

Aus den Objektnummern der Schächte leiten sich die Objektnummern der angeschlossenen Haltungen ab.

2.4.1 Vermessung - allgemein Messtechnisch aufzunehmen sind sämtliche neu gebauten bzw. geänderten Haltungen und Leitungen des Straßenbaulastträgers einschließlich Sickerleitungen und Durchlässe, Schächte, Straßenabläufe, Gräben, Mulden, Anschlusspunkte, Rinnen- bzw. Gerinnepunkte und Bauwerke (Abwasserbehandlungsanlagen z.B. RRB- und LFA-Anlagen, Einlaufbauwerken inkl. Sandfängen usw.). Bei der Aufnahme von Rinnen bzw. Gerinnepunkten ist darauf zu achten, dass diese bis zu ihren Hochpunkten aufgenommen werden. Die Hochpunkte sind ebenfalls aufzunehmen.

Die Wasserführung von abgehenden Leitungen, oder dergleichen aus dem Straßenraum, ist bis zur Einleitstelle in die Vorflut/Gewässer (z.B. Gewässer 3. Ordnung) aufzunehmen.

An Bauwerken (Abwasserbehandlungsanlage, Becken) sind alle Zu- und Abflüsse von Mulden, Gräben, anderen Bauwerken und Oberflächengewässern als Anschluss- punkte bzw. Gerinnepunkte aufzunehmen, nicht jedoch das Bauwerk an sich. Bei Durchlässen sind die Enden aufzunehmen als Gerinnepunkte (Sonderform Anschlusspunkt) in Lage und Höhe in Mitte der Sohle.

Markante Übergabepunkte im Zuge der Wasserführung, z. B. deutliche Richtungs- änderung der Wasserführung innerhalb eines Grabensystems, sind als Gerinnepunkte (Sonderform Anschlusspunkt) in Lage und Höhe zu erfassen.

Bei den Vermessungsarbeiten sind mindestens die zu einem Objekt gehörenden Attribute gemäß ISYBAU aufzunehmen, wie im Anhang B1.2 "Objekt- und Attributliste" beschrieben. Zudem ist zu beachten, dass bei Durchlässen unterhalb von Zufahrten, Wirtschaftswegen und sonstigen Weganschlüssen das Attribut "KommentarLage" mit dem Hinweis "Zufahrt" zu versehen ist.

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Zur durchgreifenden Kontrolle der örtlichen Aufnahmen sind bekannte Lage- und Höhenfestpunkte der Straßen- und Verkehrsverwaltung oder der hessischen Katasterverwaltung mit aufzunehmen. Abweichungen zwischen den Sollwerten und Vermessungsergebnissen sind in Tabellenform zu dokumentieren.

Aufnahmen mit GNSS-Geräten sind kontrolliert auszuführen. Die geforderte Genauigkeit der Messungen nachzuweisen. Eine zweite Messung mit GNSS-Geräten darf frühestens 30 Minuten nach der ersten Messung dieses Punktes am gleichen Tag erfolgen. Bei der Aufnahme mit GNSS-Geräten sind mindestens 2 unabhängige und kontrollierte Referenzpunkte der Landesvermessung zur Kontrolle mit aufzunehmen.

Eine Kontrollaufnahme mit GNSS-Geräten zu einem späteren Zeitpunkt ist nur unter der Voraussetzung einer geänderten Satellitenkonstellation zur Erstbestimmung des Aufnahmepunktes zulässig.

Maßgebend für die Genauigkeit der Vermessung sind ausschließlich die in der "Baufachliche Richtlinien Vermessung (BFR Verm)" aufgeführten Genauigkeitsanforderungen. Sofern in dieser Richtlinie keine abweichenden Anforderungen definiert sind, ist in der Regel der Wert OGL2 für die Lagegenauigkeit und der Wert OGH2 für die Höhengenauigkeit zu erfüllen.

Lagegenauigkeitsklasse
WertBedeutungBemerkung
OGL1Standardabweichung der Lage 0,050m < sX, sY ≤ 0,150m
OGL2Standardabweichung der Lage 0,015m < sX, sY ≤ 0,050m
OGL3Standardabweichung der Lage 0,005m < sX, sY < 0,015m
Höhengenauigkeitsklasse
WertBedeutungBemerkung
OGH1Standardabweichung der Höhe 0,020m < sH ≤ 0,050m
OGH2Standardabweichung der Höhe 0,005m < sH ≤ 0,020m
OGH3Standardabweichung der Höhe 0,002m < sH ≤ 0,005m

Sollte die Auswertung der örtlichen Höhenaufnahme ein Ergebnis mit einem Gefälle in der Schachtsohle von kleiner 0,5 % aufweisen, ist örtlich sicher zu stellen, dass die Fließrichtung richtig aufgenommen wird.

Die aufgenommenen Daten sind fortlaufend auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen und gegebenenfalls durch ergänzende Messungen zu vervollständigen.

2.4.2 Aufnahme von Schächten Zu erfassen sind alle Schächte des Entwässerungssystems. Hierzu zählen auch Schächte, die keine Regelschächte sind. Hierfür ist in der Regel ein Einstieg in die Schächte erforderlich.

Bei der Aufnahme von Schächten sind unter Beachtung der "Objekt- und Attributliste" insbesondere zu erfassen:

Schachtabdeckungen in Lage und Höhe

Schachtsohle in der Höhe

Material und Durchmesser des Schachtes

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Lage, Material, Durchmesser und Höhe aller Anschlüsse und Einrichtungen wie z.B. „Schwanenhals“/ Prallwände etc.

Bemerkungen zu Sachverhalten.

Das Schachtinnere ist durch farbige Fotos zu dokumentieren. Fotos und weitere Dokumente sind den Schächten eindeutig zuzuordnen.

2.4.3 Aufnahme von Straßenabläufen Zu erfassen sind alle Straßenabläufe des Entwässerungssystems.

Bei der Aufnahme von Straßenabläufen sind unter Beachtung der "Objekt- und Attributliste" insbesondere zu erfassen:

Mitte Aufsatz für Straßenablauf in Lage und Höhe

Sohle Straßenablauf in Lage und Höhe

Bemerkungen zu Sachverhalten im Inneren.

2.4.4 Erzeugung Stammdaten Aus den vorliegenden Vermessungs- und Geometriedaten ist eine Stammdaten-Datei gemäß ISYBAU-Format zu erstellen. Der Umfang der zu erfassenden Daten ergibt sich aus dem beiliegenden Anhang B1.2 "Objekt- und Attributliste". Die Vorgaben des AG bzgl. der Datenqualität sind zu beachten.

2.5 Bestandspläne Die Bestandspläne sind in einem geeigneten Maßstab (i.d.R. 1: 500) zu erstellen. Diese sollen inhaltlich den Vorgaben der Baufachlichen Richtlinien Abwasser (http://www.bfr-abwasser.de), Anhang A-9.5.2 entsprechen. Allgemein gültige Vorgaben bezüglich der Gestaltung von Plänen sind zu beachten.

Die Bestandspläne bilden die Entwässerungseinrichtungen farbig, zutreffend und vollständig ab.

Alle Straßenachsen sind in den Plänen mit Angabe von Straßenkilometrierung (Stationszeichen) darzustellen. Die einzelnen Streckenabschnitte, Anschlussrampen und Netzknoten sind jeweils mit der Straßenbezeichnung und den Kennziffern zu beschriften, die den Streckenbändern zu entnehmen sind.

Darstellung der Entwässerungseinrichtungen und sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen mit Eintragungen der Leitungsart sowie Durchmesser und bei Entwässerungsleitungen mit zusätzlichen Informationen wie Fließrichtung, Lage, Tiefe, Gefälle, Dimension etc. und Darstellung der Einleitpunkte (sofern im Baubereich). Die Entwässerungseinrichtungen und sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind farblich sowie in der Strichstärke hervorzuheben. Die anderen Objekte sind im Hintergrund in Graustufen darzustellen.

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2.5.1 Übersichtspläne des Entwässerungssystems Auf Basis der Bestandspläne sind Übersichtspläne des gesamten Entwässerungssystems in Anlehnung an beiliegendes Muster (Anhang B1.1) je Einleitstelle/Anlage zu erstellen. Die Darstellung enthält das Entwässerungssystem vom jeweiligen Hochpunkt bis zur jeweiligen Einleitstelle bzw. zur abwassertechnischen Anlage in einer Übersichtskarte mit maximaler Ausdehnung in einer Höhe von 29,7 cm, Maßstab: 1:10.000 oder kleiner. Darzustellen sind: • alle zu einer Einleitstelle bzw. entwässerungstechnischen Anlage gehörenden Entwässerungsabschnitte (farblich gekennzeichnet), • die Fließrichtung, • Angabe der Stationsangaben, • Schutzgebiete (z.B. Wasserschutzgebiete) und • die Einleitstelle bzw. Entwässerungstechnische Anlage als Punktsymbol mit Bezeichnung • Als Hintergrund sind je nach Qualität Orthophotos oder alternativ topographische Karten zu verwenden. Die georeferenzierten Daten werden dem AN nach Auftragsvergabe von der Vermessung des AG übergeben.

2.5.2 Übersichtsplan für abwassertechnische Anlage Die Übersichtspläne für die abwassertechnischen Anlagen sind gemäß dem Anhang B1.1 und den Vorgaben zur Erstellung der Betriebs- und Wartungsakte (Anhang B1.3) zu erstellen.

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3 Objektnummern

Objektnummern für Schächte, Anschlusspunkte und Bauwerke sind nach folgendem Schema zu vergeben:

7 = Sickerleitung

Eine Unterscheidung der Objektarten erfolgt durch die erste Ziffer des Nummerierungs- schlüssels. Die nächsten 4 Ziffern geben das Planquadrat der Netzknotenkarte an. Die letzten 7 Ziffern ist eine frei zu vergebende, laufende Nummer des Objekts.

Die Planquadrate entsprechen den TK25- Blättern nach altem Zuschnitt, d.h. vor 2002 erstellt. Der AG übergibt dem AN die jeweilige digitale Netzknotenkarte (Pdf-Datei), die eine Zuordnung hinreichend genau ermöglicht.

Die Vergabe der laufenden Nummern für Schächte im Zuge des Hauptsammlers (größter Querschnitt) erfolgt in Fließrichtung und in 5er-Schritten, das heißt, diese Nummern enden auf 0 oder 5. Die Haltungen im Zuge des Hauptsammlers haben die gleiche Nummer wie der Schacht, von dem das Wasser in die Haltung fließt.

Bei Schächten wird nicht zwischen Kontroll-, Mulden- oder Absturzschächten unterschieden. Auch Einlauf- oder Auslaufbauwerke sind als Schächte anzusehen. Endet eine Leitung in einem Böschungsstück, gilt das Ende der Rohrsohle als Anschlusspunkt.

Sind nachträglich weitere Objektnummern zu vergeben (z.B. zusätzlich zur Planung hergestellte Schächte/Haltungen) sollen laufende Nummern im Kontext der umgebenden Objektnummern gewählt werden, die auf 1,2,3,4,6,7,8 oder 9 enden.

Straßenabläufe, die Enden von Durchlässen, markante Gerinnepunkte, Einleitstellen in Fließgewässer usw. sind Anschlusspunkte, deren Objektnummer mit 5 beginnt. Die laufende Nummer (Ziffern 6 bis 12 der Objektnummer) wird fortlaufend vergeben.

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An Bauwerken werden die Übergabepunkte mit Objektnummern versehen, die mit 6 beginnen. Ein Übergabepunkt ist der Regel ein Schacht, hilfsweise kann auch ein Anschlusspunkt als Übergabepunkt gewählt werden. Objektnummern für Bauwerke werden fortlaufend vergeben.

Der AG übergibt dem AN Kartenmaterial (digitale Netzknotenkarte im Pdf-Format), aus dem die Abgrenzung der Planquadrate (TK25- Blätter) ersichtlich ist. Außerdem gibt der AG zulässige Nummernbereiche für die laufenden Nummern (Ziffern 6 bis 12 der Objektnummer) von Schächten, Anschlusspunkten und Bauwerken vor (Nummernpool).

Die vollständigen Objektnummern werden vom AN vergeben, wobei zu beachten ist, dass das Objekt dem richtigen Planquadrat zugeordnet wird, dass nur die vorgegebenen Nummernbereiche verwendet werden und keine doppelten Objektnummern vorkommen.

Für die Erfassung der notwendigen Attribute eines Objektes ist die beigefügte Anlage "Objekt- und Attributliste" maßgebend (siehe Anhang B1.2). Die Vorgaben bzgl. der obligatorischen Eingaben sind zu beachten.

Fehlende Angaben bzgl. Bauwerken sind beim AG nachzufragen.

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4 Muster zur Plangestaltung

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung