Sanierung der Fußgängerbrücke am Fort Queuleu
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Euro-Métropole de Metz
- Erfüllungsregion
- Frankreich
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Ingenieur- und Hochbauarbeiten (45220000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 749374-2026
- Verfahrensnummer
- 49032a25-60ff-45fd-9735-b848a18af2a5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Euro-Métropole de Metz beauftragt Bauarbeiten zur Sanierung der Fußgängerbrücke am Fort Queuleu. Der Auftrag betrifft Metz in Frankreich; Angaben zu Umfang und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Marché ordinaire de travaux passé en Procédure adaptée ouverte (Article R2123-1 1° - Inférieure au seuil des procédures formalisées - Code de la commande publique)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · TRAVAUX DE REFECTION DE LA PASSERELLE DU FORT DE QUEULEU
Marché ordinaire de travaux passé en Procédure adaptée ouverte (Article R2123-1 1° - Inférieure au seuil des procédures formalisées - Code de la commande publique)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · TRAVAUX DE REFECTION DE LA PASSERELLE DU FORT DE QUEULEU
- Valeur environnementale
- 10 %
- Valeur technique
- 35 %
- Prix
- 55 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.