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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen ZTV-E Seite 0 von 32
Erft i Verband Revision: 0
Elektrotechnik Stand: 15.08.2013
Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen
Elektrotechnik
Ers t 1 Geändert: Geprüft vEfk: Freigabe AL/BL/+: Gültig ab:
z::;L2 12 08 2013 14 08 2013 . Martin Pauli r Ralf Küpper Jo,-eImann 15.08.2013 Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift ‘Ia‘fim, Unterschrift Datum 1 I:\elektro\tab\ztv-e-2013-08-15.docx
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1 Inhalt
2 Allgemeines .................................................................................................................... 5 2.1 Geltungsbereich ...................................................................................................... 5 2.2 Vorschriften und Normen......................................................................................... 5 2.3 Abkürzungen ........................................................................................................... 6 2.4 Elektrische Betriebsräume ....................................................................................... 7 2.5 Projektspezifikation ................................................................................................. 7 2.5.1 Lastenheft ........................................................................................................ 7 2.5.2 Pflichtenheft ..................................................................................................... 7 2.5.3 Werks- und Montageplanung ........................................................................... 7 2.5.4 Standardfabrikate ............................................................................................. 8 2.5.5 Abweichung von ZTV-E .................................................................................... 8 2.5.6 Netzanschluss .................................................................................................. 8 2.6 Schaltbefugnis ......................................................................................................... 8 2.7 Freigabe von Arbeiten ............................................................................................. 8 Mittelspannungsanlagen ........................................................................................................ 9 2.8 Schaltanlagen ......................................................................................................... 9 2.8.1 Zugangstüren ................................................................................................... 9 2.8.2 Aufbau und Bauform ....................................................................................... 9 2.8.3 Anstrich ............................................................................................................ 9 2.8.4 Bezeichnung auf Zellenfront ............................................................................. 9 2.9 Einspeisezelle ......................................................................................................... 9 2.10 Trafoabgangszelle ................................................................................................... 9 2.11 Erdungsschalter .....................................................................................................10 2.12 Blindschaltbild ........................................................................................................10 2.13 Transformatoren .....................................................................................................10 2.14 Potentialausgleich ..................................................................................................10 2.15 Zubehör ..................................................................................................................10 2.16 Anschlussplanung ..................................................................................................10 3 Niederspannungsanlagen ..............................................................................................11 3.1 Netzform ................................................................................................................11 3.2 Netzqualität ............................................................................................................11 3.2.1 Spannungsfall .................................................................................................11 3.2.2 Oberschwingungen .........................................................................................11 3.2.3 Blindleistungskompensation ............................................................................11
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3.3 Niederspannungsschaltanlagen .............................................................................11 3.3.1 Allgemein ........................................................................................................11 3.3.2 Aufbau und Bauform Schaltschrank ................................................................11 3.3.3 Anstrich ...........................................................................................................12 3.3.4 Schutzarten .....................................................................................................12 3.3.5 Ausrüstung ......................................................................................................12 3.3.6 Kennzeichnung ...............................................................................................12 3.3.7 Netztrenneinrichtung .......................................................................................13 3.3.8 Fehlerstromschutzschalter ..............................................................................13 3.3.9 Schutzorgane ..................................................................................................13 3.3.10 Steuertransformator ........................................................................................13 3.3.11 Überspannungsschutz .....................................................................................14 3.3.12 Anschluss von Leitungen ................................................................................14 3.3.13 Verdrahtung ....................................................................................................14 3.3.14 Verdrahtungsfarben.........................................................................................14 3.4 Potentialausgleich ..................................................................................................15 3.5 USV .......................................................................................................................15 4 Kabelverlegung .............................................................................................................16 4.1 Kabeltypen .............................................................................................................16 4.2 Biegeradien ............................................................................................................16 4.3 Kabelverlegung ......................................................................................................16 4.3.1 Verlegesysteme ..............................................................................................17 4.3.2 Mindestquerschnitte ........................................................................................17 4.3.3 Innenverlegung ...............................................................................................17 4.3.4 Außenverlegung ..............................................................................................18 4.4 Kennzeichnung ......................................................................................................19 5 Erdung und Blitzschutz ..................................................................................................19 5.1 Fundamenterde ......................................................................................................19 5.2 Erdungsanlage .......................................................................................................19 5.3 Fang- und Ableitungen ...........................................................................................20 5.4 Trennstellen ...........................................................................................................20 6 Explosionsschutz ...........................................................................................................21 6.1 Allgemein ...............................................................................................................21 6.2 Notabschaltung ......................................................................................................21 6.3 Freischalten............................................................................................................21
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6.4 Zündschutzarten ....................................................................................................21 6.5 Eigensichere Stromkreise.......................................................................................22 6.6 Anforderungen .......................................................................................................22 7 Beleuchtungstechnik .....................................................................................................23 7.1 Leuchtmittel ............................................................................................................23 7.2 Beleuchtungsstärken und Wartungsfaktoren ..........................................................23 7.3 Lichtqualität ............................................................................................................23 7.4 Bauarten ................................................................................................................23 7.5 Lichtsteuerung ........................................................................................................23 7.6 Vorschaltgeräte ......................................................................................................23 7.7 Beleuchtung in Ex-Bereichen .................................................................................23 7.8 Handleuchten .........................................................................................................23 8 Prozessleittechnik .........................................................................................................24 8.1 Aufgaben des Gesamtsystems ...............................................................................24 8.2 Aufgaben der Software ...........................................................................................24 8.3 Standard-Farbcode für Prozessleitsystem und Blindschaltbild ...............................24 9 Speicherprogrammierbare Steuerungen ........................................................................25 9.1 Aufgabenumfang ....................................................................................................25 9.2 Aufbau....................................................................................................................25 9.3 Bezeichnungen ......................................................................................................25 9.4 Programmierung ....................................................................................................25 9.4.1 SPS-Meldungen ..............................................................................................25 10 Steuerungstechnik .....................................................................................................26 10.1 Steuer-, Befehl- und Meldegeräte ...........................................................................26 10.1.1 Steuergräte .....................................................................................................26 10.1.2 Befehlsgeräte ..................................................................................................26 10.1.3 Meldegeräte ....................................................................................................26 10.2 Aufbau der Steuerung ............................................................................................26 10.2.1 NOT-AUS-Einrichtung .....................................................................................26 10.2.2 Vor-Ort-Steuerung ...........................................................................................27 10.2.3 Handsteuerung ................................................................................................27 10.2.4 Automatiksteuerung ........................................................................................27 11 Übergabe von Bauwerken und Anlagen .....................................................................28 11.1 Allgemein ...............................................................................................................28 11.1.1 Inbetriebnahme ...............................................................................................28
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11.1.2 Einweisung ......................................................................................................28 11.1.3 Abnahme .........................................................................................................28 11.2 Revisionsunterlagen ...............................................................................................28 11.2.1 Form ...............................................................................................................28 11.2.2 Betriebsmittelkennzeichnung ...........................................................................28 11.2.3 Gliederung und Inhalte ....................................................................................28 11.3 AKZ-Nummerierung ...............................................................................................31 12 Anhang ......................................................................................................................32 12.1 Standardfabrikate EMSR ........................................................................................32 12.2 Prozessleitsystem Farbcode ..................................................................................32
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2 Allgemeines
2.1 Geltungsbereich
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen gelten für beauftragte Bauausführungen des Erftverbandes. Sie sind die grundsätzlichen Anforderungen für die Planung, Errichtung und Betrieb von elektrischen Anlagen im Mittel- und Niederspannungsnetz.
2.2 Vorschriften und Normen
Für die Ausführung der elektrotechnischen Ausrüstung sind die geltenden Gesetze, Verord- nungen, Richtlinien und Normen (anerkannte Regeln der Technik) zu beachten.
Im Besonderen sind folgende in der neuesten Fassung zu beachten: BuO NW Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen Landesbauordnung ArbStättV Arbeitsstättenverordnung ASR Arbeitsstättenrichtlinie BauStättV Baustellenverordnung VdS 2025 Kabel und Leitungsanlagen BGR Berufsgenossenschaftliche Regel BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung TRBS Technische Richtlinien für Betriebssicherheit DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE 0113 Sicherheit von Maschinen DIN VDE 0276 Starkstromkabel DIN VDE 0298 Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanla- gen VDE 0165 Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche TAB des zuständigen Versorgungsnetzbetreibers Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) ZTV-TKNetz Zusätzliche technische Vertragsbedingungen der Telekom Deutsch- land
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2.3 Abkürzungen
AKZ Anlagenkennzeichnung AN Auftragnehmer AVE Anlagenverantwortlicher Elektriker BDS Betriebsdatensystem BHKW Blockheizkraftwerk EV Erftverband FU Frequenzumformer HPA Hauptpotentialausgleich KA Kläranlage LS Leitungsschutz LWL Lichtwellenleiter MS Mittelspannung NEA Netzersatzanlagen NS Niederspannung NSHV Niederspannungshauptverteilung NSUV Niederspannungsunterverteilung PA Potentialausgleich PB Planungsbüro PLS Prozessleitsystem RCD Fehlerstromschutzschalter SA Sanftanlauf SPS Speicherprogrammierbare Steuerung USV Unterbrechungsfreie Stromversorgung VNB Versorgungsnetzbetreiber ZEP Zentraler Erdungspunkt ZTV-E Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Elektrotechnik
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2.4 Elektrische Betriebsräume
Türen müssen nach außen aufschlagen und sind mit Antipanikfunktion auszustatten. Feuerwiderstandklasse Zugangstüren mindestens T30. Bedienungsgangbreite ≥ 800 mm; Fluchtwegbreite (auch bei geöffneten Türen) ≥ 500 mm Wenn Schaltanlagen auf aufgeständerten Zwischenböden errichtet werden, muss die Trage- konstruktion des Zwischenbodens einschließlich Stützen mit dem Bauträger verbunden sein. Die Höhe des Fußbodens muss in Abhängigkeit der Mindestbiegeradien der Kabel und einer Mindesthöhe von 800 mm gewählt werden. Bei Gefahr von eindringendem Wasser ist eine Schwelle von 10 cm im Türbereich einzubau- en. Anstrich der Schwellen: schwarz/gelb Bei mehr als zwei Leuchten sind diese auf mindestens zwei getrennte Stromkreise bzw. Au- ßenleiter zu verteilen. Beleuchtungsstärke: siehe Kap. 8.2 Im Türbereich ist eine akkubetriebene Handleuchte mit Ladestation anzubringen (siehe Kap. 8.8).
2.5 Projektspezifikation
2.5.1 Lastenheft Im Lastenheft sind alle Forderungen aus Anwendersicht definiert. Das Lastenheft wird vom EV oder in dessen Auftrag erstellt und dem AN zur Verfügung gestellt. Das Lastenheft sollte folgende Punkte beinhalten:
- Einführung in das Projekt
- Beschreibung der Ausgangssituation (Ist-Zustand)
- Aufgabenstellung (Soll-Zustand)
- Schnittstellen
- Anforderung an die Systemtechnik
- Anforderung an die Inbetriebnahme und den Gebrauch
- Anforderung an die Qualität
- Anforderung an die Projektentwicklung
2.5.2 Pflichtenheft Im Pflichtenheft beschreibt der AN die Maßnahmen zur Umsetzung der im Lastenheft be- schriebenen Vorgaben. Zum Lastenheft werden ergänzend folgende Punkte dargestellt: 9. Systemlösung 10. Systemtechnik
2.5.3 Werks- und Montageplanung Der AN hat eine eigene technische Werks- und Montageplanung zu erstellen und diese dem EV zur Genehmigung einzureichen. Wesentliche Bestandteile der Werkplanung sind:
Schaltpläne inklusive Klemmenpläne Schaltschrankansicht (innen und außen) Installationspläne (Kabeltrassen-, Messstellenplan)
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Betriebsmittelliste Antriebe / Messtechnik Datenpunktliste Fernwirktechnik Schilderliste Visualisierungs- und Bedienoberflächen des Bediensystems (Touchpanel und / oder PLS)
2.5.4 Standardfabrikate Aus betrieblichen Gründen dürfen ausnahmslos nur SPS-Steuerungen vom Fabrikat Sie- mens AG eingesetzt werden. Für andere elektrische Betriebsmittel gelten die festgelegten Standardfabrikate des EV. Al- ternative Fabrikate sind in Verbindung mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit zulässig. Siehe Anhang 1 ʺStandardfabrikate EMSRʺ.
2.5.5 Abweichung von ZTV-E Abweichungen von Vorgaben der ZTV-E sind nur in Abstimmung mit dem EV zulässig.
2.5.6 Netzanschluss Bei Neuerrichtung oder Änderungen von Bestandsanlagen übergibt der AN dem EV das Netzanschlussformular des zuständigen Netzbetreibers mit folgenden Angaben:
Anlagenanschrift Bezeichnung des Bauvorhabens Anlagenart (Neuerrichtung, Erweiterung, Rückbau) Leistungsbedarf/Erzeugungsleistung Lageplan
2.6 Schaltbefugnis
Grundsätzlich darf nur auf Anordnung des Anlagenverantwortlicher Elektriker (AVE) geschal- tet werden. Hierzu wird eine schriftliche Freigabe erteilt. Notwendige Schalthandlungen im MS-Bereich sind mit der Leitung des Service Elektrotech- nik abzustimmen.
2.7 Freigabe von Arbeiten
Für Bereiche in denen Arbeiten ausgeführt werden sollen, ist vor Beginn eine Freigabe für den betreffenden Bereich vom zuständigen AVE einzuholen.
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3 Mittelspannungsanlagen
3.1 Schaltanlagen
3.1.1 Zugangstüren Zugangstüren sind zusätzlich zu 2.4 mit einem Türfeststeller auszurüsten und sollen von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden können. Sämtliche Türen im Verlauf des Stationszugangs sollen mit Schlössern mit zwei Schließzy- lindern für den örtlichen Netzbetreiber und dem EV ausgerüstet werden.
3.1.2 Aufbau und Bauform
metallgekapselt luftisoliert (nur bei zu geringen Platzangebot gasisoliert) Außenleiterspannung: 10 kV, 20 kV Schaltzellentür mit Sichtfenster, die eine Kontrolle der Schalterstellung- und Kurz- schlussanzeige ermöglichen Profilschienen für Einschubplatten zum abdecken spannungsführender Teile.
3.1.3 Anstrich RAL 7035
3.1.4 Bezeichnung auf Zellenfront Die Bezeichnungsreihenfolge beginnt vor der Anlage stehend, von links Zelle 1, Zelle 2, usw. Ein zweites Schild ist auf der Türinnenseite anzubringen. Schildgröße B x H: 180 x 120 mm Schrifthöhe: 16 mm Einspeisezelle
Text: Zelle … Einspeisung von … N … 3 x … mm² / 10 kV Transformatorzelle Text: Trafo … 400 kVA, 577 A HH-Si … A / 10 kV
3.2 Einspeisezelle
Motorbetriebener Lasttrennschalter. Der Schalter ist mit Hilfskontakten auszustatten.
3.3 Trafoabgangszelle
Motorbetriebener Lasttrennschalter. Der Schalter ist mit Hilfskontakten auszustatten.
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3.4 Erdungsschalter
Erdungsschalter sind nach Möglichkeit unter jedem Lasttrennschalter einzubauen. Mechanische Verriegelung mit übergeordnetem Lasttrennschalter. Betätigung über außen liegenden Antrieb
3.5 Blindschaltbild
Auf der Frontseite des MS-Verteilers ist ein Blindschaltbild mit Schalter-Stellungsanzeiger anzubringen.
3.6 Transformatoren Transformatoren sind so aufzustellen, dass eine Spannungsprüfung zu Wartungszwecken möglichst einfach und sicher erfolgen kann. Es sind Klemmpunkte zum von Erdungs-und Kurzschlussvorrichtungen ober- und unter- spannungsseitig anzubringen. Mehrere Transformatoren werden von einander räumlich getrennt aufgestellt. Die Trennwand muss mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen. Schaltgruppe Dyn
3.7 Potentialausgleich
Siehe Kap. 6.2
3.8 Zubehör Mittelspannungsstationen sind mit folgenden Teilen auszustatten:
Übersichtsschaltplan mit wichtigsten Kennwerten von Schaltgeräten und Kabeln. Ortsveränderliche Erdungs- und Kurzschlussvorrichtung Einschubvorrichtungen Tragbarer Feuerlöscher Hinweisschildsortiment: o „Nicht schalten / Es wird gearbeitet“ o „Geerdet und Kurzgeschlossen“ o Im Bedarfsfall: „Vorsicht Rückspannung“
3.9 Anschlussplanung
Bei Anschlüssen an das Mittelspannungsnetz übergibt der AN dem EV zusätzlich spätestens 8 Wochen vor Baubeginn folgende Unterlagen möglichst in elektronischer Form:
Maßstäblicher Lageplan des Grundstückes mit eingezeichnetem Standort der Über- gabestation, der Trasse des Netzbetreibers sowie der vorhandenen und geplanten Bebauung. Übersichtsschaltplan der gesamten Mittelspannungsschaltanlage Angabe der technischen Kennwerte der elektrischen Betriebsmittel Zeichnungen der Schaltfelder mit Anordnung der Geräte Grundrisse und Schnittzeichnungen, möglichst in 1:50, der elektrischen Betriebsräume für die Schaltanlage und Transformatoren. Aus diesen Zeichnungen müssen auch die Trassen- führung der Leitungen und der Zugang der Schalteinrichtung ersichtlich sein.
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4 Niederspannungsanlagen
4.1 Netzform
Ab Transformator oder Erzeuger wird im gesamten Bereich des EV das TN-S-System instal- liert. Der PE darf nicht getrennt verlegt werden. Es sollten grundsätzlich 5-adrige Kabel verwen- den werden.
4.2 Netzqualität
4.2.1 Spannungsfall
| Von | Bis | ΔU |
|---|---|---|
| NSHV | NSUV | 3 % |
| NSUV | Verbraucher / Erzeuger | 3 % |
Tabelle 1: Zulässiger Spannungsfall
4.2.2 Oberschwingungen Der Gesamtverzerrungsfaktor der Oberschwingungsanteile der Spannung im Anlagennetz darf 8 % nicht überschreiten.
4.2.3 Blindleistungskompensation
4.2.3.1 Zentrale Kompensation In jeder NSHV ist eine verdrosselte cos φ gesteuerte Blindleistungskompensationsanlage zu installieren. Eine lastunabhängige Festkompensation ist nicht zulässig. Leistungsfaktor: 0,9 induktiv
4.2.3.2 Einzelkompensation Bei kleineren Anlagen kann eine Einzelkompensation installiert werden. Diese soll gemein- sam mit den zugeordneten Verbrauchsgeräten ein- und ausgeschaltet werden können.
4.3 Niederspannungsschaltanlagen
4.3.1 Allgemein Vor Anfertigung des Schaltschrankes sind dem EV die Montage- und Schaltpläne zur Ge- nehmigung vorzulegen (siehe Kap. 2.5.3).
4.3.2 Aufbau und Bauform Schaltschrank
Max. Türbreite 800 mm Türscharniere innenliegend, Öffnungswinkel mindestens 90° Türanschlag in Abhängigkeit vom Fluchtweg links oder rechts Für Außenbereich Gehäuse aus Aluminium Doppeltüren dürfen nur in Abstimmung mit dem EV eingesetzt werden.
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4.3.3 Anstrich
Gehäuseanstrich RAL 7035 Montageplatte RAL 2000
4.3.4 Schutzarten Innenbereich: IP 54 Außenbereich: mind. IP 65 Wenn Frontelemente, die die Schutzart aufheben, verwendet werden ist eine zusätzliche Fronttüre einzusetzen. Abdeckungen der Frontelemente sind nicht zulässig.
4.3.5 Ausrüstung
Platzreserve für Geräteeinbau min. 30 % Geräte sind nach Funktionszugehörigkeit zu ordnen. In Tür montierte Geräte werden über separate Türklemmleiste im Schrank aufgelegt, so dass die gesamte Türe entfernt werden kann. In jedem Feld ist eine Schaltplantasche aus Stahlblech für Schaltpläne in DIN A4 dauerhaft anzubringen. Schranktüren von Feldern mit SPS-Einheiten werden zusätzlich mit einer Arbeitsab- lage geeignet zum ablegen von Notebooks ausgerüstet. Beleuchtung über Türendschalter 1 Servicesteckdose 230 V / 16 A (über RCD) Spannungsabgriff für Schrankbeleuchtung und Servicesteckdosen vor Hauptschalter. Vom Hauptschalter bis zur Absicherung sind kurzschlussfeste Leitungen zu verwen- den. Die Verdrahtung ist nach der Absicherung mit orangen Einzeladern auszufüh- ren. Die Klemmen sind abzudecken und mit einem Warnschild zu versehen. Text: Vorsicht! Führt Spannung auch beim ausgeschalteten Hauptschalter!
Last- und Motorschutzschalter sowie LS-Automaten zur Versorgung von Mess- und Steuerungseinrichtungen sind mit Hilfskontakten auszustatten.
4.3.6 Kennzeichnung
4.3.6.1 Kennzeichnung von Schaltschränken Die Bezeichnungsreihenfolge beginnt vor der Anlage stehend, von links Feld 1, Feld 2, usw. Schildgröße: 60 x 20 mm Schrifthöhe: 8 mm
4.3.6.2 Kennzeichnung abgehender Adern Abgehende Adern sind mit den gleichen Bezeichnungen der zugehörigen Reihenklemmen zu beschriften. Null- und Schutzleiter müssen mit Kunststoffhülsen dauerhaft dem jeweiligen Stromkreis zu- geordnet werden.
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4.3.6.3 Kennzeichnung von Betriebsmitteln Elektrische Betriebsmittel sind innerhalb und außerhalb des Schaltschrankes mit einer dau- erhaften Beschriftung zu kennzeichnen. Wesentliche Betriebsmittel erhalten zusätzlich zur Schaltplankennzeichnung eine Kenn- zeichnung nach AKZ-System. Die Zuordnung der AKZ-Nummer erfolgt in Abstimmung mit dem EV gemäß Kap. 12.3 AKZ- Nummerierung. Dem EV ist hierfür eine Zusammenstellung der Betriebsmittel vorzulegen.
4.3.7 Netztrenneinrichtung Die Netztrenneinrichtung ist in einer Höhe zwischen 0,6 und 1,7 m einzurichten. Netzeingangsklemmen sind mit einem Blitzpfeil zu kennzeichnen.
4.3.8 Fehlerstromschutzschalter Es sind Fehlerstromschutzschalter einzusetzen. Der Einsatz von RCD Typ B (gleich- stromsensitiv) ist zu prüfen.
4.3.9 Schutzorgane Es sind LS-Schalter vom Typ B oder C einzusetzen. Bei Schienensystemen sind für die einzelnen Abgängen Lasttrenner einzusetzen. Einspeiseschalter ab Stromstärken von 63 A sind als Leistungsschalter auszuführen. Es ist sicherzustellen, dass die Schutzeinrichtung selektiv zur vorgelagerten Schutzeinrich- tung auslöst.
4.3.10 Steuertransformator Die Speisung der Steuerstromkreise erfolgt aus einem Steuertransformator mit getrennten Wicklungen. Der Transformator ist über eine lösbare Verbindung durch das Schutzleitersystem zu erden. Es ist eine Leistungsreserve von 30 % vorzusehen.
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4.3.11 Überspannungsschutz In jeder Einspeisung wird ein Überspannungsschutz eingebaut. Zur Überwachung wird ein potentialfreier Kontakt aufgeschaltet.
| Anlage | Anforderungsklasse |
|---|---|
| NSHV | B |
| NSUV | C |
| Endgerät | D |
Tabelle 2: Überspannungsschutz
Der AN erstellt eine Liste aller Geräte, die einen Feinschutz erhalten sollen. Diese Liste ist dem EV zur Abstimmung vorzulegen.
4.3.12 Anschluss von Leitungen Aus dem Schaltschrank abgehende oder ankommende Leitungen dürfen nur über Reihen- klemmen mit der internen Verdrahtung verbunden werden. Grundsätzlich gilt:
Reihenklemmen mit beidseitigem Federklemmanschluss. Sämtliche Klemmen sind mit Kunststoffschildchen zu bezeichnen. Abschirmungen von Leitungen werden einseitig im Schaltschrank mit dem PA ver- bunden. Reserveadern sind auf Klemmen zu legen.
4.3.13 Verdrahtung Flexibel mit H07V-K oder vorkonfektionierten Leitungen. Kabelkanäle im Schaltschrank dürfen max. zu 60 % belegt werden. Bei der Verlegung von eigensicheren Stromkreisen sind die besonderen Anforderungen zu beachten (siehe Kap. 7.1.3).
4.3.14 Verdrahtungsfarben Hauptstromkreis: schwarz Neutralleiter: blau Schutzleiter: grün/gelb Steuerspannung AC: rot Steuerspannung DC: dunkelblau Messung: weiß Fremdspannung: orange SPS-24V Ein-Ausgänge: grau Eigensichere Stromkreise hellblau
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| ZTV-E | Seite 15 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
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4.4 Potentialausgleich
Siehe Kap. 6.2.
4.5 USV
Steuerstromkreise mit SPS-Einheiten sind mit einer USV auszustatten.
| Situation auf Betriebsstelle | Erforderliche Unterbrechungszeit |
|---|---|
| Netzersatzanlage auf Betriebsstelle vorhan- den. | 10 Min. |
| Keine Netzersatzanlage. | Abstimmung mit EV |
Tabelle 3: Unterbrechungszeit USV
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| Elektrotechnik |
5 Kabelverlegung
5.1 Kabeltypen
Innenbereich NYM, NYY, NYCWY Außenbereich NYY, NYCWY
5.2 Biegeradien
| eindrahtige Kabel | 15 ∙ D a | Kann um 50 % reduziert werden: - bei einmaligen Biegen - erwärmen auf 30 °C - über Schablone biegen | ||
|---|---|---|---|---|
| zweidrahtige Kabel | 12 ∙ D a | |||
| Leitungen | D ≤ 8 a | 8 < D ≤ 12 a | 12 < D ≤ 20 a | D > 20 a |
| Feste Verlegung | 3∙ D a | 3∙ D a | 4∙ D a | 4∙ D a |
| Freie Bewegung | 3∙ D a | 4∙ D a | 5∙ D a | 5∙ D a |
| Einführung | 3∙ D a | 4∙ D a | 5∙ D a | 5∙ D a |
| Zwangsweise Führung wie Trommelbetrieb | 5∙ D a | 5∙ D a | 5∙ D a | 6∙ D a |
Tabelle 4: Biegeradien
5.3 Kabelverlegung
Kabel und Leitungen sind in einem Stück ohne Muffen zu verlegen. Kunststoffkabel sind nur ab 5 °C zu verlegen. Einleiterkabel sind vorteilhaft systemweise zu bündeln und sollten mindestens nach Variante
-
verlegt werden. Nach Möglichkeit sollte die Verlegung nach Variante 2) erfolgen. Bei 4 oder 5 Leitersystemen ist der N- bzw. PEN-Leiter im Bündel mit aufzunehmen.
L1 L2 L3 L3 L2 L1 L1 L2 L3 L3 L2 L1
- L3 L3 L3 L3
L1 L2 L2 L1 L1 L2 L2 L1
Abbildung 1: Anordnung von Teilleitern
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5.3.1 Verlegesysteme Bei allen Verlegesystemen ist eine Belegung von max. 60 % einzuhalten. In Bereichen mit aggressiven Atmosphären (z.B. Rechengebäude), Außenbereichen und Nassbereichen müssen Kabeltragsysteme inklusive Befestigungsmaterialien aus Edelstahl (1.4571) installiert werden. Alternativ: In Abstimmung mit dem EV können auch Systeme aus Kunststoff (PVC) eingesetzt werden.
| Installationsart | Mindestabstand | ||
|---|---|---|---|
| Ohne Trennsteg oder nichtmetallner Trennsteg | Trennsteg aus Aluminium | Trennsteg aus Stahl | |
| Ungeschirmte Starkstromleitung und ungeschirmte MSR-oder Datenleitung | 200 mm | 100 mm | 50 mm |
| Ungeschirmte Starkstromleitung und geschirmte MSR-oder Datenleitung | 50 mm | 20 mm | 5 mm |
Tabelle 5: Mindestabstände Kabelverlegung
5.3.2 Mindestquerschnitte Bei der festen Verlegung von Kabel, Mantelleitungen und Aderleitungen gelten folgende Mindestquerschnitte für Außenleiter:
| Anwendung des Stromkreises | Werkstoff | Mindestquerschnitt in mm2 |
|---|---|---|
| Leistungs- und Licht- stromkreise | Cu | 1,5 |
| Melde- und Steuer- stromkreise | Cu | 0,5 |
Tabelle 6: Mindestquerschnitte für Leitungen
5.3.3 Innenverlegung
Die Innenverlegung erfolgt entweder auf Putz in Rohren, Kabelrinnen oder Kabelpritschen. Eine Unterputzinstallation erfolgt nur in Abstimmung mit dem EV. Das Verlegen von Stegleitungen ist verboten.
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
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| Elektrotechnik |
5.3.4 Außenverlegung
5.3.4.1 Verlegung im Erdreich
5.3.4.1.1 Allgemein Für Starkstrom- und MSR-Leitungen mit einem Leiterquerschnitt bis 6 mm² sind diese in Leerrohre zu verlegen. Leitungen mit größeren Leiterquerschnitten können direkt im Erdreich verlegt werden. Bei Leerrohrsystemen ist ein max. Abstand von 30 m zwischen zwei Kabelzugschächte ein- zuhalten. Die Anzahl von Radien ist auf ein Minimum zu reduzieren.
5.3.4.1.2 Kabelgraben (Muster)
50 200 0 0 Kabelwarnband 6
0 Abdeckplatten 0 0 1 0 Kabel ≤ 1 kV 0 1
MSR-Kabel 0 5 Nachrichtenkabel
0 50 Abdeckplatten 5 1
0 Kabel > 1 kV 5
Abbildung 2: Kabelgraben (Muster)
Die Verlegung erfolgt in einem steinfreien Sandbett. Die Erdüberdeckung beträgt mindestens 600 mm. Bei geringeren Verlegetiefen ist das Kabel durch geeignete Rohre zu schützen.
5.3.4.2 Verlegung auf Kabelrinnen Kabelrinnen werden im Außenbereich mit Abdeckung installiert.
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| ZTV-E | Seite 19 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
5.4 Kennzeichnung
Kabel und Leitungen sind an den Anschlussstellen mit Kabelbinder befestigte Kabelmarkie- rer zu kennzeichnen. Nummerierung:
| Kennbuchstabe | Kabelnummer |
|---|---|
| W | 4-stellig |
6 Erdung und Blitzschutz
6.1 Fundamenterde
Der Fundamenterder muss als geschlossener Ring im Streifenfundament oder der Boden- platte verlegt werden. In unbewehrten Fundamenten müssen Abstandhalter verbaut werden. Es ist Bandstahl 30 x 3,5 mm oder Rundstahl 10 mm zu verwenden. Die Verlegung des Fundamenterders muss von einer anerkannten Elektrofachkraft ausge- führt oder überwacht werden. Der Fundamenterder dient als durchgehender HPA. Alternativ: Die Erdungsanlage kann bei Bestandgebäuden als geschlossener Ringerder ausgeführt werden. Der Einsatz von Ringerder Zulässiger Werkstoff: 1.4571
6.2 Erdungsanlage
Im Hauptanschlussraum ist ein freizugänglicher ZEP zu installieren. Künstliche Erder (z.B. Fundament- oder Tiefenerder) müssen von den zu erdenden Anlagen abtrennbar sein. Alle Erder sind lösbar anzuschließen. Die einzelnen Anschlüsse sind zu beschriften. Die beiden Erdungsschienen sind auf Isolatoren zu montieren und mit einer Trennlasche zu verbinden. Bei den folgenden Anlagenteilen müssen Anschlussfahnen zur Verbindung der Anlagenteile mit dem HPA in den jeweiligen Betriebsraum herausgeführt werden:
MS-Schaltanlage NSHV NEA BHKW Für die folgenden Anlagenteile innerhalb von Gebäuden sowie im Außenbereich sind örtliche PA-Schienen zu installieren:
NSUV MSR-Anlagen Heizung Druckluft Fernmeldeanlagen
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| ZTV-E | Seite 20 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
Die örtlichen PA-Schienen sind mit dem HPA direkt zu verbinden. Außenschaltschränke die nicht mit einem vorhandenen HPA verbunden werden können sind mit einem Tiefenerder zu erden.
6.3 Fang- und Ableitungen
Die Ableitungen sind an der Fassade sichtbar zu montieren.
6.4 Trennstellen Trennstellen müssen ca. 1 m über der Geländeoberfläche leicht zugänglich montiert werden.
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
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| Elektrotechnik |
7 Explosionsschutz
7.1 Allgemein
Auf den Abwasserbehandlungsanlagen des EV sind die explosionsgefährdeten Bereiche nach BetrSichV in Zonen eingeteilt. In diesen Bereichen sind die besonderen Bedingungen nach DIN EN 60079 Teil 14 zu beachten. Elektrische Betriebsmittel sollten, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, in nicht- explosionsgefährdete Bereiche installiert werden. Wo das nicht möglich ist, sollte der Bereich mit den geringsten Anforderungen gewählt werden.
7.2 Notabschaltung
Für Notfälle müssen an einer oder mehreren geeigneten Stellen außerhalb des explosions- gefährdeten Bereiches eine oder mehrere Einrichtungen zur Abschaltung der Stromversor- gung des explosionsgefährdeten Bereiches eingerichtet werden. Elektrische Geräte die aus Sicherheitsgründen weiterbetrieben werden müssen, dürfen nicht mit einbezogen werden. Diese müssen über separate Stromkreise versorgt werden.
7.3 Freischalten
Es müssen geeignete Einrichtung zum Freischalten (z.B. Trenner, Sicherungen und Brü- cken) für jeden Stromkreis oder jeder Stromkreisgruppe eingesetzt werden, die alle aktiven Leiter und den Neutralleiter erfassen.
7.4 Zündschutzarten Die folgenden Zündschutzarten sind zugelassen:
Zündschutzart ʺdʺ (druckfeste Kapselung): o Elektrische Antriebe o Installationsgeräte (Schalter, Taster, Steckvorrichtungen) o Leuchten, Steuer- und Meldegeräte o Positionsschalter
Zündschutzart ʺeʺ (erhöhte Sicherheit): o Abzweigdosen o Klemmenkästen o Käfigläufermotoren o Leitungseinführungen und –verschraubungen
Zündschutzart ʺmʺ (Vergusskapselung): o Magnetendschalter o Heizbänder o Messaufnehmer
Zündschutzart ʺia / ibʺ (Eigensicherheit): Die Schutzart ʺEigensicherheitʺ sollte nur eingesetzt werden, wenn die elektrischen Betriebsmittel nicht in den vorgenannten Zündschutzarten nicht verfügbar sind.
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| Elektrotechnik |
7.5 Eigensichere Stromkreise
Anlagen mit eigensicheren Stromkreisen müssen so errichtet werden, dass deren Eigensi- cherheit nicht durch äußere Einflüsse beeinträchtigt wird. Daher muss Folgendes beachtet werden:
Räumliche Trennung von nicht eigensicheren Stromkreisen. Verwendung von geschirmten Leitungen (Prüfspannung 500 V AC / 750 V DC) Leitungsummantelung: hellblau Die Nachweise der Eigensicherheit sind gemäß Kap. 12.2.3 vorzulegen.
7.6 Anforderungen
Mindestanforderungen für elektrische Betriebsmittel in Ex-Zonen:
| Gefahrstoff | Gerätegruppe | Kategorie | Explosionsgruppe | Temperaturklasse |
|---|---|---|---|---|
| Methan | II | 2G | IIA | T1 |
| Benzin | II | 2G | IIA | T3 |
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| Elektrotechnik |
8 Beleuchtungstechnik
8.1 Leuchtmittel
Stabförmige Leuchtstofflampe T26 Induktions-Leuchtkörper 85 / 165 W
8.2 Beleuchtungsstärken und Wartungsfaktoren
| Bereich | Wartungswert | Neuwertfaktor | Neuwert |
|---|---|---|---|
| Maschinenhallen | 200 lx | 1,75 | 350 lx |
| Schaltanlagen | 200 lx | 1,75 | 350 lx |
| Außen-Schaltanlagen | 20 lx | 2 | 40 lx |
| Schaltwarten | 500 lx | 1,5 | 750 lx |
8.3 Lichtqualität Farbwiedergabe: R > 80 a Farbtemperatur: 3.000 bis 5.000 K (neutral-weiß)
8.4 Bauarten
Im Außenbereich sind Leuchten mit Gehäuselinsen aus gehärtetem Glas einzusetzen. Schutzart: IP 65
8.5 Lichtsteuerung
Die Schaltung der Außenbeleuchtung auf besetzten Betriebsstellen erfolgt zentral über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr.
8.6 Vorschaltgeräte
Es sind grundsätzlich elektronische Vorschaltgeräte zu verwenden. Der Einbau von VVG und KVG muss mit dem EV abgestimmt werden. Eine entsprechende Kompensation ist vorzusehen.
8.7 Beleuchtung in Ex-Bereichen
In Ex-Bereichen dürfen nur Leuchten mit einer entsprechende ATEX-Zulassung eingesetzt (siehe Kap. 7.2).
8.8 Handleuchten In elektrischen Betriebsräumen sind akkubetriebene Handleuchten anzubringen.
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| Elektrotechnik |
9 Prozessleittechnik
9.1 Aufgaben des Gesamtsystems
Das PLS soll alle für den Betrieb und Überwachungsbehörde wichtigen analogen und digita- len Messwerten und Analysewerten. erfassen, speichern und verknüpfen.
Meldungen und Daten sollen an eine lokale Datenerfassung übertragen werden. Die Weiter- leitung von komprimierten Messwerten und Meldungen erfolgt an das zentrale BDS in Berg- heim.
9.2 Aufgaben der Software
Erfassung und Verarbeitung von Messwerten und Signalen Überwachung von Grenzwerten und Alarmbildung Melden von Störungen Erstellen von Betriebs- und Wartungsprotokollen (ATV M 260) Darstellen von Kurven, Farbprozessbildern, Statusanzeige und Messung von Antrie- ben Möglichkeit zur Sperrung und Freigabe von einzelnen Störmeldungen Bildung eines Übertragungsprotokolls Freie Erweiterbarkeit der Anlage durch den Anwender mittels menügeführten Masken für Messwerte, Zählwerte, Meldungen und Befehle, Anlagenbilder, Kurven und Proto- kolle
9.3 Standard-Farbcode für Prozessleitsystem und Blindschaltbild Siehe Anhang 2 ʺProzessleitsystem Farbcodeʺ.
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| Elektrotechnik |
10 Speicherprogrammierbare Steuerungen
10.1 Aufgabenumfang
Zyklisches Erfassen von binären und analogen Prozesssignalen und Zählwerten. Verarbeitung und Aufbereitung der Signale zur Ausgabe in der Leitwarte. Aufarbeitung aller Meldungen und Messwerte zur Erstellung eines gesicherten Sen- deprotokolls zur Weitergabe an den Rechner. Realisierung der Datenfernübertragung und Datenerfassung außenliegender Bau- werke.
10.2 Aufbau
Grundsätzlich sollen die Maschinen und Verfahrensgruppen dezentral gesteuert werden. Die entsprechenden Befehlsgeräte sind in den Unterstationen anzuordnen.
Die Unterstationen sind über eine LWL-Verbindung mit der Zentrale zu koppeln.
Lauf- und Störmeldungen sind zentral zu erfassen.
10.3 Bezeichnungen
Ein- und Ausgänge, Merker, Timer und Datenbausteine sind eindeutig symbolisch zu be- zeichnen.
Die Beschriftung der Ein- und Ausgänge der Baugruppen muss mit den Bezeichnungen im Programm übereinstimmen.
10.4 Programmierung
Das Programm muss folgende Charakteristik aufweisen:
Aufbau des Gesamtprogramms in übersichtliche Programmteile Programmierung erfolgt vorrangig in Form von Funktionsplan eindeutig interpretierbaren Kommentare leichte Änderungsmöglichkeit kein Passwortschutz
10.4.1 SPS-Meldungen Folgende Meldungen der SPS sind zu bearbeiten:
Programm läuft Programm Störung (hardwaremäßige Meldung) Batterieüberwachung Sicherungsfall 230 V (Sicherungsfall SPS hardwaremäßig) Sicherungsfall Ein-/Ausgänge Sammelstörung SPS
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| ZTV-E | Seite 26 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
11 Steuerungstechnik
11.1 Steuer-, Befehl- und Meldegeräte
11.1.1 Steuergräte Steuergeräte, wie z.B. Grenztaster müssen leicht zugänglich sein und an einem möglichst trockenen und sauberen Platz, der frei von störenden Anlageneinflüssen ist, an- oder einge- baut werden.
11.1.2 Befehlsgeräte Befehlsgeräte müssen von Bedienenden leicht und gefahrlos erreicht aber nicht unbeabsich- tigt betätigt werden können.
Farben für Drucktaster sind nach VDE 0113 zu wählen.
Leuchttaster mit LED.
11.1.3 Meldegeräte
Grundsätzlich ist an jedem Schaltfeld eine rote Meldeleuchte zum Anzeigen einer Sammel- störung des jeweiligen Schaltfeldes vorzusehen.
11.2 Aufbau der Steuerung
11.2.1 NOT-AUS-Einrichtung Die NOT-AUS-Schleife wirkt auf ein NOT-AUS-Relais. Bei Betätigung eines NOT-AUS - Tasters wird der Steuerstromkreis der betroffenen Maschinen abgeschaltet. Dabei darf keine Gefährdung für Personal oder Maschine entstehen.
Durch Rückstellung des NOT-AUS -Tasters darf die Maschine nicht wiederanlaufen.
11.2.1.1 NOT-AUS-Befehlsgerät (Taster) An das Befehlsgerät werden folgende Anforderungen gestellt:
rote Handhalte, gelb hinterlegt Pilzdrucktaster mit mechanischer Verriegelung gut sichtbar und leicht erreichbar
11.2.1.2 Hauptschalter als NOT-AUS -Schalter Hauptschalter mit NOT-AUS -Schalter-Funktion sind folgendermaßen auszuführen:
rot mit gelber Kontrastfarbe Schaltvermögen: o Strom des größten Motor festgebremst plus die Summe der Nennströme aller weiterer Verbraucher NOT-AUS -Schalter abschließbar
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
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| ZTV-E | Seite 27 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
11.2.2 Vor-Ort-Steuerung Jeder Antrieb bzw. jede Anlagenkomponente erhält eine örtliche Steuerstelle. Diese Steuer- stelle wird in die entsprechende Unterverteilung integriert, sofern der Antrieb im Sichtbereich von der Unterverteilung liegt. Ist dies nicht der Fall, so wird unmittelbar in der Nähe der Komponente eine Handsteuerung installiert.
Verfahrenstechnisch relevante Antriebe müssen von Hand ohne SPS, jedoch mit Motor- schutz und vorhandenen Sicherheitsverriegelungen ein- und ausgeschaltet werden können. Diese werden anhand der Betriebsmittelliste festgelegt.
11.2.3 Handsteuerung Alle Funktionsabläufe einer Maschine müssen von Hand einzeln über SPS (ggf. über Schützsteuerung) gefahren werden können. Die Befehls- und Meldegeräte befinden sich in der Zentrale oder Unterverteilung. In der Betriebsart sind die Eingangsgrößen aus der Mes- sung oder Regelung überbrückt.
11.2.4 Automatiksteuerung
Im Normalbetrieb werden Maschinen oder Verfahrensgruppen nach vorgegebenen oder ge- messenen Eingangsgrößen automatisch gesteuert.
Sollwertvorgaben bei SPS erfolgen nicht durch Programmänderungen in der SPS, sondern über externe Eingaben. Die Art der Sollwertvorgabe ist mit dem EV abzustimmen.
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E | Seite 28 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
12 Übergabe von Bauwerken und Anlagen
12.1 Allgemein
12.1.1 Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme ist die fertige Anlage auf Betriebsfähigkeit und nach DIN-VDE 0100 durch den AN zu prüfen. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Form von Protokollen dem EV vor der sicherheits- und arbeitstechnischen Abnahme zu übergeben.
12.1.2 Einweisung Vor Abnahme ist das zuständige Betriebspersonal zur Bedienung und Wartung der Anlage vom AN einzuweisen.
12.1.3 Abnahme Spätestens 14 Tage vor der Abnahmeprüfung sind die notwendigen Revisionsunterlagen dem EV vorzulegen (siehe Kap. 12.2). Der EV behält sich vor nach Einreichen der Unterla- gen eine eigene Prüfung der Anlage durchzuführen. Hierbei wird der technische Zustand sowie die Einhaltung der EV-Standards geprüft. Der Termin dieser Begehung wird dem AN mitgeteilt. Voraussetzung für eine Abnahme nach VOB ist ein dem EV vorliegender Befund nach VdS-, Explosionsschutzrichtlinien, sowie BGV-A3. Die Prüfung erfolgt durch eine vom EV aner- kannte Prüfstelle.
12.2 Revisionsunterlagen
12.2.1 Form Die technische Dokumentation ist in 3facher Papierausfertigung normgerecht gefaltet zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen in bearbeitungsfähiger Form auf einen Datenträ- ger mit zuliefern. Die Dokumentation soll dabei keine firmenspezifischen Eigenheiten besit- zen.
12.2.2 Betriebsmittelkennzeichnung Eine eindeutige Betriebsmittelkennzeichnung inklusive der AKZ-Nummerierung ist durchge- hend einzuhalten. Dies gilt für die technische Dokumentation, die Darstellung im PLS und BDS als auch bei der Programmierung.
12.2.3 Gliederung und Inhalte Die einzelnen Inhaltsgruppen sind zur besseren Übersicht durch Register zu trennen. Vorge- nannte Nummerierung der Gruppen ist stets beizubehalten, auch wenn einzelne Gruppen entfallen.
- Seite mit Titel
Name und Anschrift des Herstellers Auftragsnummer des Herstellers Name der Anlage mit EV-Nr., z.B. GKW Kenten (76) Inhalt des Ordners
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E | Seite 29 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
- Seite mit Inhaltsverzeichnis (1) Allgemeine Angaben a) Kenndaten der Anlage b) Leistungsdaten der Anlage c) Energiedaten der wesentlichen elektrischen Verbraucher d) Lagepläne (2) Inbetriebnahme a) Standardhinweis der Hersteller b) Einstellung der Regler, Zeitrelais, Sollwerte c) Funktionsbeschreibung der einzelnen Regel- und Schaltkreise bei Betrieb und Stillstand (3) Bedienung a) Genaue Beschreibung der aller vorzunehmender Arbeiten (kein einfacher Verweis auf Gerätebeschreibungen) b) Hinweise auf regelmäßige Kontrollen c) Hinweise auf betriebsbedingte Abschaltmöglichkeiten (4) Betrieb und Wartung a) Bedienungsanleitung in deutscher Sprache und in Originalsprache b) Herstellervorschriften c) Hinweise für den Betrieb und Wartung der Anlage d) Angabe zu Häufigkeit und Verfahren von Funktionsprüfungen e) mögliche Störfälle und entsprechende Beseitigungshinweise f) Hinweise zu Gefahrenmöglichkeiten (5) Ersatzteillisten / Betriebsmittellisten a) Betriebsmittelliste (mit Angabe der AKZ-Nr.) b) Liste der in Ex-Zonen installierten Betriebsmittel folgenden Angaben: i. Einbauort / Ex-Zone ii. Betriebsmittelkennzeichnung / AKZ-Nummer iii. Bezeichnung iv. Hersteller / Typ v. Explosionsschutzart vi. Baumusterprüfnummer vii. Seriennummer c) Technische Datenblätter d) Baumusterprüfbescheinigungen e) Ersatz- Verschleißteillisten i. Angabe der Bestellnummer und Kontaktdaten des Kundendienstes ii. Eindeutige Zuordnung der Ersatzteilzeichnungen f) Aufzählung notwendiger Sonderwerkzeuge (6) Pläne und Zeichnungen a) Funktionspläne b) Übersichtsschaltpläne c) Aufbaupläne d) Anordnungszeichnungen e) Erdungspläne f) Kabellisten g) Kabeltrassenpläne h) Stromlaufpläne (WSCAD Suite) mit folgenden Angaben: i. AKZ-Register mit Stromlaufplan-Nr. ii. Typ und Querschnitt von Leitern iii. Länge der Stromkreise
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E | Seite 30 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
iv. Art und Typ der Schutzeinrichtung v. Zu erwartende Kurzschlussströme und Kurzschlussausschaltvermö- gen vi. Betriebsmittelbeschriftung:
Seite Typ Betriebsmittel-Nr.
vii. AKZ-Nr. bei Betriebsmittelbezeichnung i) Klemmenpläne (7) SPS-Programm (nur digital auf Datenträger) a) Operandenliste b) Beschreibung von nicht standardisierten Funktionsbausteinen c) Beschreibung der Ein- und Ausgänge, Merker, Timer und Datenbausteine (8) Erklärungen und Nachweise a) CE-Konformitätserklärung b) Fachunternehmererklärung c) Mess- und Prüfnachweise nach DIN-VDE 0100 d) Prüfprotolle der anerkannten Prüfstelle e) Nachweise der Eigensicherheit bei Ex-Betriebsmitteln f) Nachweis elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte (26. BImSchV) bei Mittelspannungsanlagen (rechnerisch oder über Messung) g) Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Abnahmeprotokoll (9) Sonstiges
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E | Seite 31 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
12.3 AKZ-Nummerierung
Dem EV ist vor Bauausführung eine Zusammenstellung der elektrischen Betriebsmittel vor- zulegen. Die zu verwendenden Nummern werden vom EV festgelegt.
Beispiel: KA Vettweiß Überschussschlammpumpe 1
| ABA-Nr | AnlBer-Nr | DetBer-Nr | BauGr-Nr | Bauart-Nr | Zähler | AKZ-Nummer |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 003 | 03 | 05 | AP | 22 | 001 | 003.03.05.AP.22.001 |
| 003 | 03 | 05 | AP | 22 | 002 | 003.03.05.AP.22.002 |
| AnlBerNr 03 03 03 03 03 03 03 | BauGrN AM AN AP AS AT AW AX | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BauGrN | r | Baugruppe | |||||||
| Misch- und R Verdichter, G | |||||||||
| AP | Pumpenaggregat | ||||||||
| AnlBerNr | DetBerNr | De | tailbereich | ||||||
| 01 Zu 02 Zw 03 Rü 04 Re | |||||||||
| 03 | 05 Überschußschlammpumpwerk | ||||||||
| AnlBerNr | Anlagenbereich | ||||||||
| 01 K 02 B | |||||||||
| 03 Pumpwerk |
| BauGrNr | BauartNr Unterbaugruppe | |
|---|---|---|
| AP | 01 | Tauchmotorpumpe |
| AP | 02 | Drehkolbenpumpe |
| AP | 03 | Schneckenpumpe |
| AP | 04 | Brunnenpumpe |
| AP | 05 | Schlauchpumpe |
| AP | 20 | Membranpumpe |
| AP 22 trocken aufgestellte Kreiselpumpe |
04 Schachtbauwerke 05 Mechanische Reinigung 06 Biologische Reinigung 07 Weitergehende Reinigung
| AB | ANr | Kläranlage |
|---|---|---|
| 0 | 02 | Flerzheim GKW |
| 003 | Vettweiss KA | |
| 004 | Weilerswist KA | |
| 006 | Grevenbroich KA | |
| 013 | Glessen KA | |
| 014 | Fliesteden KA | |
| 015 | Wevelinghoven KA |
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E | Seite 32 von 32 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik |
13 Anhang
13.1 Standardfabrikate EMSR
13.2 Prozessleitsystem Farbcode
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E-A1-STFAB-EMSR | Seite 1 von 5 Revision: 0 Stand: 12.01.2016 | |
| Elektrotechnik Anhang 1 Standardfabrikate EMSR |
| Betriebsmittel | Fabrikate | |||
|---|---|---|---|---|
| Innerer und äußerer Blitzschutz Potenzialausgleich | Dehn | Phoenix | ||
| Schaltschränke | Rittal | |||
| Leistungsschalter, Motorschutzschalter | Eaton | Siemens AG | ||
| Schienensystem, Lasttrenner | Eaton | Rittal | ||
| Klemmen | Phoenix | Wago | ||
| Sicherungsautomaten, FI - Schutzschalter, | Eaton | Siemens AG | ||
| Leistungsschütze, Schützkombinationen, Hilfsschütze | Eaton | Siemens AG | ||
| Regler | Siemens AG | |||
| Hilfsrelais | Finder | |||
| Überwachungsrelais | Dold | Pilz | Eaton | |
| Zeit- / Multifunktionsrelais | Eaton | Siemens AG | ||
| Steuertransformatoren, DC - Spannungsversorgung | Riedel | Siemens AG | Eaton | |
| Frequenzumrichter | Danfoss | Siemens AG |
I:\elektro\tab\ztv-e\rev00\ztv-e-rev00-a1-stfab-emsr-2016-01-12.doc
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E-A1-STFAB-EMSR | Seite 2 von 5 Revision: 1 Stand: 12.01.2016 | |
| Elektrotechnik Anhang 1 Standardfabrikate EMSR |
| Betriebsmittel | Fabrikate | |||
|---|---|---|---|---|
| Sanftanlasser | Danfoss | Siemens AG | ||
| Trennverstärker, Grenzkontakte | Adamczewski | Schuhmann Messtechnik | PR Electronics | |
| Elektrodenrelais | Jola | Nivus | Schuhmann Messtechnik | Pepperl + Fuchs |
| Näherungsschalter | Schmersal | Eaton | IFM | |
| Initiatoren | IFM | Turck | ||
| Nockenschalter, Befehlsgeräte u. Meldegeräte | Eaton | Siemens AG | ||
| Installationsschalter, Schukosteckdosen | Busch - Jäger | Merten | ||
| Bewegungsmelder | Busch Jaeger | Merten | ||
| Feuchtraumleuchten | Schuch | Stahl | Norka | |
| Fluchtwegbeleuchtung | Schuch | CEAG | ||
| Steckdosenkombination | Mennekes | Bals | ||
| Steckvorrichtungen | Mennekes | Bals | ISV-GmbH | |
| Örtliche Steuerstellen | Eaton | Siemens AG | ||
| Ventilatoren, Lüfter | Maico | Helios | ebm-Papst |
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E-A1-STFAB-EMSR | Seite 3 von 5 Revision: 1 Stand: 12.01.2016 | |
| Elektrotechnik Anhang 1 Standardfabrikate EMSR |
| Betriebsmittel | Fabrikate | |||
|---|---|---|---|---|
| Klimageräte | Sanyo | Panasonic | Daikin | |
| USV - Anlage | Sicon | Jovy | Riello | |
| PLS | Siemens AG | |||
| Schieberantriebe | Auma | |||
| Personenschutz | Telenot | |||
| RÜB-Protokollierung | Nivus | |||
| hydrostatische Niveaumessung | Nivus | Boie | ||
| Echolot - Niveaumessung | Nivus | |||
| Elekroden - Niveaumessung | Nivus | |||
| Schwimmerschalter | Nolta | Jola | ||
| Schlammspiegelmessung | Hach | |||
| magnetisch - induktive Durchflußmengenmessung | Endress & Hauser | ABB | ||
| Durchflußmengenmessung in offenen Gerinnen Überfallkanten-, Abschlagsmessungen | Nivus |
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E-A1-STFAB-EMSR | Seite 4 von 5 Revision: 1 Stand: 12.01.2016 | |
| Elektrotechnik Anhang 1 Standardfabrikate EMSR |
| Betriebsmittel | Fabrikate | |||
|---|---|---|---|---|
| pH - Messung | Hach | |||
| O2 - Messung | Hach | |||
| Trübungsmessung, Feststoffgehaltsmessung | Hach | |||
| Leitfähigkeitsmessung | Hach | |||
| Temperaturmessung | Hach | |||
| Gaswarnanlagen | Dräger | Bieler & Lang | ||
| Probenehmer | Hach | Maxx | ||
| Pges, PO4-P | Hach | |||
| NH4-N | Hach | |||
| NO3-N | Hach | |||
| Probenaufbereitung | ETL Verfahrenstechnik, Petting | Hach | ||
| Gasmengenmessungen | Binder |
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E-A1-STFAB-EMSR | Seite 5 von 5 Revision: 1 Stand: 12.01.2016 | |
| Elektrotechnik Anhang 1 Standardfabrikate EMSR |
| Ex-Bereiche | ||||
|---|---|---|---|---|
| Näherungsschalter,Trennverstärker | Pepperl + Fuchs | Stahl | PR Electronics | |
| Initiatoren,Trennverstärker | Pepperl + Fuchs | Stahl | PR Electronics | |
| Signaltrenner/ Sicherheitsbarrieren/ Zenerbarrieren | Pepperl + Fuchs | Stahl | ||
| Steckdosenkombination. | Stahl | CEAG | ||
| Steckvorrichtungen | Stahl | CEAG | ||
| Örtliche Steuerstellen | Stahl | CEAG | ||
| Schwimmerschalter | Nolta | Niva |
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| Zusätzliche technische Vertragsbedingungen | ||
|---|---|---|
| ZTV-E-A2-PLS-FC | Seite 1 von 1 Revision: 0 Stand: 15.08.2013 | |
| Elektrotechnik Anhang 2 Prozessleitsystem Farbcode |
Medium RAL- Farbe Medium RAL- Farbe Nr. Nr.
| Abwasser | Roh | 8000 | Grünbraun |
|---|---|---|---|
| Sandfang | 7002 | Olivgrau | |
| Vorklärung | 6013 | Schilfgrün | |
| Biologie AN | 7034 | Gelbgrau | |
| Biologie DN | 6011 | Resedagrün | |
| Biologie N | 6000 | Patinagrün | |
| Nachnitrifikation | 6032 | Signalgrün | |
| Nachklärung | 5018 | Türkisblau | |
| Filter | 6027 | Lichtgrün | |
| Vorfluter | 5017 | Blau |
| Luft | Zuluft | 5012 | Lichtblau |
|---|---|---|---|
| Abluft | 5012 | Lichtblau | |
| Druckluft | 5012 | Lichtblau |
| Stoffe | Fällmittel(Fe, Al) | 4001 | Rotlila |
|---|---|---|---|
| Flockungsmittel | 2011 | Tieforange | |
| Öl | 1004 | Goldgelb | |
| Fett | 1005 | Honiggelb | |
| Kalk | 9010 | Reinweiß |
| Wasser | Trink | 6018 | Gelbgrün |
|---|---|---|---|
| Trüb | 7034 | Gelbgrau | |
| Kühl | 6004 | Blaugrün | |
| Brauch | 5018 | Türkisblau | |
| Heizung Vorlauf | 5010 | Enzianblau | |
| Heizung Rücklauf | 3000 | Feuerrot |
| Gase | Methan roh | 1021 | Kadmiumgelb |
|---|---|---|---|
| Methan gereinigt | 1018 | Zinkgelb | |
| Erdgas | 1018 | Zinkgelb |
| Bauten | Betonwände | 7023 | Betongrau |
|---|---|---|---|
| Metall | 7030 | Steingrau |
| Feststoffe | Sand | 1014 | Hellbeige |
|---|---|---|---|
| Rechengut | 7031 | Blaugrau |
Strahlung Licht 9002 Grauweiß
| Schlamm | Primär- | 8003 | Lehmbraun |
|---|---|---|---|
| voreingedickter | 8011 | Nussbraun | |
| Schwimm- | 8001 | Ockerbraun | |
| ausgefaulter | 8017 | Schokoladenbraun | |
| nacheingedickter | 8017 | Schokoladenbraun | |
| entwässerter | 8014 | Sepiabraun | |
| Belebt-(RS, ÜS) | 8023 | Orangebraun | |
| Fäkal- | 7013 | Braungrau | |
| Schlammwasser | 6013 | Schilfgrün | |
| Rezirkulation | 6000 | Patinagrün |
| Elektro- | Energiefluss | 9002 | Grauweiß |
|---|---|---|---|
| Signalfluss | 2001 | Rotorange | |
| Datenfluss | 4003 | Erikaviolett |
| Status PLS | Ein | 6024 | Verkehrsgrün |
|---|---|---|---|
| Aus | 9002 | Grauweiß | |
| Störung | 3020 | Verkehrsrot | |
| Grenzwert | 3020 | Verkehrsrot |
| Mosaikbild | Hintergrund Kläranlage | 7035 | Lichtgrau |
|---|---|---|---|
| Bauwerkshintergrund | 1000 | Grünbeige | |
| Hintergrund Einzugsgebiet | 1015 | Helelfenbein | |
| Ortschaften | 2004 | Reinorange | |
| Kanäle | 8000 | Grünbraun | |
| Regenbecken | 9010 | Reinweiß | |
| Hintergrund Energieverteilung | 1015 | Helelfenbein | |
| Energie vor Trafo | 3000 | Feuerrot | |
| Energieverteilung | 5010 | Enzianblau |
| Schrift | Funktionsgruppe | Höhe | 4-5 mm |
|---|---|---|---|
| an Leitungen | 2-3 mm |
| Linien | Wasserweg | Stärke | 4-5 mm |
|---|---|---|---|
| Nebenströme | 2-3 mm |
I:\elektro\tab\ztv-e-a2-pls-fc-2013-08-15.doc