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Zahlungsbedingungen für Maschinentechnik
Zahlungen erfolgen wie folgt:
30 % der Gesamtauftragssumme nach Auftragserteilung und Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gemäß Formblatt 423 und Rechnung weitere 30 % des Auftragswertes (entspricht der Summeder Positionspreise) nurfür die auf die Baustelle angelieferten Teile gemäß Aufmaß und Vorlage einer Rechnung und Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gem. Formblatt 423 weitere 30 % des Auftragswertes (entspricht der Summeder Positionspreise) nurfür nachgewiesene Lieferungen und Leistungen gemäß Aufmaß und Vorlage einer Rechnung und nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Probebetrieb und Leistungsnachweis Restzahlung nach Abnahme und Vorlage einer Schlussrechnung
Rückgabe der Vorauszahlungsbürgschaften sobald die Vorauszahlungen abgearbeitet und dadurch getilgt (Lieferungen und Leistungen fest eingebaut) sind.
Rechnungen sind kumulierend aufzustellen.