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Antwortenkatalog
Vergabestelle:Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) Maßnahme:asbesthaltige Brandschutzklappen Vergabe:asbesthaltige Brandschutzklappen Vergabe-Nr:DBS-2026-asbesthaltige Brandschutzklappen
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Inhaltsverzeichnis
[ID: 146662] Bewerbungsfrist [ID: 144920] Mindestkriterien_Eignung_Bauleistung_aBSK
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Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren
lfd. Nummer A-2
Frage: Betreff: »[ID: 146662] Bewerbungsfrist« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Unterlagen ist die Bewerbungsfrist bis zum 06.09.2028 Handelt es sich hier um einen Fehler? Könnten Sie uns mitteilen, wann die Teilnahmebewerbung hochgeladen sein muss?
Vielen Dank«
Antwort: Betreff: »AW: Bewerbungsfrist« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in dem Verfahrensbrief unter Pkt. 3.2.3, sowie der Bekanntmachung zu entnehmen, gibt es folgende festgelegte Termine:
Der initiale Teilnahmewettbewerb läuft bis zum 06.09.2026. Die Frist für die Einreichung des initialen Teilnahmeantrags dient dazu, die erstmalige Einrichtung des Dynamischen Beschaffungssystems abzuschließen und anschließend die ersten Einzelvergaben bzw. Ausschreibungen innerhalb des DBS durchführen zu können. Ebenso erfolgt in diesem Rahmen die erstmalige Erstellung eines Anbieterpools.
Die Frist 06.09.2028 bezeichnet die Laufzeit des fortlaufenden Teilnahmewettbewerbs des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Bis zu diesem Zeitpunkt können interessierte Unternehmen grundsätzlich einen Teilnahmeantrag zur Aufnahme in das DBS stellen.
Da das DBS bis zum 06.09.2028 geöffnet ist, können Teilnahmeanträge grundsätzlich bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden. Im Fall einer späteren Laufzeitverlängerung (Option) istentsprechend auch eine Verlängerung der Frist nach dem 06.09.2028 möglich.
Die genannten Fristen in dem Dokument „Kurzerläuterung_DBS“ sind nicht zutreffend.
MfG
Vergabestelle
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lfd. Nummer A-1
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Frage: Betreff: »[ID: 144920] Mindestkriterien_Eignung_Bauleistung_aBSK« Inhalt: »Sehr geehrte Damen und Herren, im hier noch einmal angehängten Dokument werden Nachweise und Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. 1.1 Der für die Leistungserbringung in Einzelausschreibungen bzw. Preiswettbewerben vorgesehene Mitarbeiter verfügt über einen gültigen Sachkundenachweis nach TRGS 519 (Asbestsachkunde). 1.2 Nachweis fachlicher Eignung anhand von mindestens einer projektvergleichbaren Referenz des Unternehmens Eine Referenz ist nur projektvergleichbar, wenn mit ihr die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen kumulativ erfüllt werden. a) Referenz beinhaltet den Ausbau oder Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen
Unserer Meinung nach sind bei diesem mehrjährigen Projekt, welches sich über diverse Berliner Liegenschaften erstreckt, nicht nur Unternehmen relevant, die über die entsprechende Qualifikation im Zusammenhang mit der Demontage von asbesthaltiger Brandschutzklappen verfügen, sondern im Anschluss daran insbesondere auch Unternehmen, die über die Qualifikation der nachhaltigen und technisch einwandfreien Installation von neuen Brandschutzklappen und deren komplexen Systeme verfügen. Diese letztgenannten Unternehmen wiederum müssen aus unserer Sicht nicht zwangsläufig auch über die hier geforderten Referenzen und Nachweise verfügen.
Wir bitten hiermit um Aufklärung, ob für letztgenannte Unternehmen Referenzen akzeptiert werden, die sich ausschließlich auf die Kernkompetenz der Neuinstallation von komplexen Brandschutzklappensystemen beziehen (ohne Ausbau oder Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen).«
Antwort: Betreff: »AW: Mindestkriterien_Eignung_Bauleistung_aBSK« Inhalt: »
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Qualifikation möglicher Bieter im Zusammenhang mit der Demontage von asbesthaltigen Brandschutzklappen ist von entscheidender Rolle, da klare Zielstellung des Projekts ist, die schadstoffbelasteten Brandschutzklappen auszubauen. Die Arbeiten erfolgen im Gebäudebestand im gesamten Portfolio des AG. Darunter fallen auch Liegenschaften, die hoheitliche Aufgaben und vulnerable Gruppen beherbergen. Ein professioneller Ausbau und qualifiziertes Personal sind hierbei (auch gesetzlich) unumgänglich.
Asbesthaltige Bauteile sind gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS 519 auszubauen, einer zugelassenen Entsorgungsanlage zuzuführen und die Entsorgungsdokumente dem Auftraggeber vorzulegen. Eine ständig am Bau beteiligte Person muss über den Nachweis der fachlichen Qualifikationen nach TRGS 519 verfügen.
Die Neumontage einer BSK kann im Zuge der geplanten Baumaßnahmen u.U. nicht nötig sein. Der Ausbau von asbesthaltigen Brandschutzklappen wiederum ist in jedem Fall notwendig. Deshalb muss die ausführende Firma über die fachlich notwendigen Kenntnisse
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für den Ausbau verfügen.
Kann der Nachweis TRGS 519 nicht durch Ihr Unternehmen selbst erbracht werden, ist der Nachweis über einen geeigneten Nachunternehmer zulässig. Da es sich ebenso um einen fortlaufenden Teilnahmewettbewerb handelt, besteht zudem die Möglichkeit, sich nachträglich nach Erlangung der Qualifikation zu bewerben.
MfG
Vergabestelle «