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Sammlung und Verwertung von Alttextilien (inkl. Schuhe) von den WSH (ASN 20 01 10 und 20 01 11) Vergabe-Nr. 71.3.021.26
Sammlung und Verwertung von Alttextilien (inkl. Schuhe) von den Wertstoffhöfen (ASN 20 01 10 und 20 01 11), Vergabenummer 71.3.021.26
I. Leistungsbeschreibung
- Gegenstand der Leistung Die Leistung umfasst die Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Schuhen von folgen- den Sammelstellen des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel (ABK):
- Wertstoffhof Daimlerstraße 2, 24109 Kiel
- Wert- und Schadstoffzentrum Kiel, Clara-Immerwahr-Straße 6, 24145 Kiel
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Menge Die Sammelmenge wird auf Basis von Erfahrungswerten auf 120 Mg pro Jahr geschätzt. Diese Menge stellt vergaberechtlich die Maximalmenge dar. Die Menge unterliegt vom Auftraggeber (AG) nicht beeinflussbaren Schwankungen, die auch jahreszeitlich bedingt auftreten können. Abgerechnet wird die tatsächlich gesammelte Menge. Die Leistung wird als Rahmenvereinba- rung vergeben. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen der Maximalmenge oder mit Zeitablauf.
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Behältergestellung und -leerung Für die Sammlung sind vom Auftragnehmer (AN) Behälter in ausreichender Anzahl und Größe zu stellen. Insgesamt stehen 8 Containerplätze zur Verfügung, wobei auf jedem Standort je- weils 4 Container aufgestellt werden können. Die Container müssen mindestens zweimal pro Woche durch den AN geleert werden (dienstags und freitags). Kommt es zu einem höheren Anfall von Alttextilmengen, sind zusätzliche Leerungen notwendig. Übermengen müssen ver- mieden werden. Auf Anforderung des ABK sind zusätzliche Leerungen kurzfristig, d. h. spä- testens am nächsten Arbeitstag nach der Anforderung, durchzuführen. Bei nicht ausgeführten Leerungen hat der AN dafür Sorge zu tragen, Leerungen unverzüglich nachzuholen.
Öffnungszeiten der Sammelstellen: Wertstoffhof Daimlerstraße: Mo - Fr, 08:00 - 16:00 Uhr Wertstoffzentrum Clara-Immerwahr-Straße: Mo - Fr, 09:00 - 17:00 Uhr; Sa 09:00 - 14:30 Uhr
Falls ein Termin nicht eingehalten werden kann, ist das Personal auf den Anlagen kurzfristig, d. h. spätestens bis um 9.00 h des für die Leerung vorgesehenen Tages, zu informieren (Tel.: WSH Daimlerstraße: 0431/58 54 254, WSZ Wellsee 0431/58 54 440).
Material, das sich vor den vollen Containern aufgrund fehlender Annahmekapazitäten durch nicht fristgerechte bzw. fehlende Abholung durch den AN sammelt, fließt, auch wenn es nass ist, mit in die Berechnung ein.
- Verwertung Die Alttextilien sind gemäß der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten. Die Verwertungswege sind darzulegen.
Zum Nachweis der Mengen sind die vom AN gesammelten und transportierten Mengen an Alttextilien und Schuhen durch eine geeichte Waage am Sammelfahrzeug, eine geeichte, öf- fentliche Verwiegeeinrichtung oder eine geeichte Verwiegeeinrichtung eines zertifizierten Ent- sorgungsfachbetriebes zu verwiegen (Voll- und Leerwiegung).
Das Ergebnis der Verwiegung ist zu protokollieren. Hierbei sind mindestens folgende Daten festzuhalten: Datum, Uhrzeit, Ergebnis der Voll- und Leerverwiegung, Standort des Contai- ners, Name und Unterschrift des Fahrzeugführers und des Wägers, Kfz-Kennzeichen.
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Sollte der AN auf der gleichen Sammeltour Container anderer Auftraggeber leeren, erfolgt eine Mengenzuordnung über Füllgrade. Bei Erfassung mehrerer Container im Rahmen einer Sam- meltour erfolgt eine Abschätzung der Füllgrade der Container. Der Füllgrad eines Containers wird in fünf Schritte unterteilt:
- leer (0)
- einviertel voll (1/4)
- halbvoll (1/2)
- dreiviertel voll (3/4)
- voll (1)
Es wird immer der Füllgrad gewählt, der der vorgefundenen Menge am nächsten ist. Die Füll- grade sind zu protokollieren. Entsprechend den Füllgraden wird die verwogene Gesamtmasse (s.o.) den einzelnen Containern der Sammeltour zugeordnet. Bei der monatlichen Abrechnung sind sämtliche geleerte Container mit Füllgraden sowie die Gesamtmenge inkl. Wiegenoten nachvollziehbar zu hinterlegen.
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Einsatz von Nachunternehmern Sollte der Auftragnehmer nicht alle Leistungsbestandteile selbst erbringen, sind die Teilleis- tungen von Nachunternehmern über die Formblätter 235 und 236 darzustellen. Die Zertifizie- rung des oder der Nachunternehmer als Entsorgungsfachbetrieb ist für die jeweils übernom- mene Teilleistung mit dem Angebot nachzuweisen. Die Zertifizierung ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
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Störstoffe Da die Anlagen durch Personal betreut werden, sind kaum Fehlwürfe (Störstoffe) in den Alt- textilcontainern zu erwarten. Enthalten die Container dennoch Störstoffe, so sind diese durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu ent- sorgen.
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Beschreibung der Behälter Bei den vom AN gestellten Behältern handelt es sich um übliche Alttextilcontainer mit einem Fassungsvolumen von circa 1,2 m³ (Maße circa Höhe / Breite / Tiefe: 2.200 mm / 1.150 mm / 1.150 mm). Die Container müssen CE geprüft und GS zertifiziert sein. Die Behälter müssen in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand sein und während der Vertragslaufzeit in einem solchen gehalten werden. Werbung seitens des AN auf den Behältern ist nicht gestattet. Die Container sind mit dem Hinweis „Bitte nicht einsteigen“ zu versehen.
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Abrechnung Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Wiegedaten monatlich innerhalb von 7 Tagen des Folgemonats für den zurückliegenden Monat durch den AN in Form einer Gutschrift für den auszukehrenden Verwertungserlös und einer Rechnung für die Leistung der Behälterge- stellung und der Sammlung/Leerung. Zahlungsziel ist jeweils 30 Tage nach Rechnungs-/ Gut- schrifteneingang. Die Abrechnung muss die erforderlichen Daten nach Ziffer 4 enthalten.
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Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027.
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Zertifizierung Der Auftragnehmer wird als beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen kön- nen nur an einen nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen zertifizierten Entsor- gungsfachbetrieb vergeben werden. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in die- sem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen und die entsprechenden Abfallschlüs- selnummern mit dem Angebot nachweisen und sich verpflichten, diese während des gesamten Vertragszeitraumes aufrechtzuerhalten. Gleiches gilt für mögliche Nachunternehmer.
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Ermittlung des Wertungspreises Im Leistungsverzeichnis sind folgende Beträge anzugeben:
- das Entgelt, das der Auftragnehmer für seine Leistung vom Auftraggeber erhält (1.)
- der Erlösanteil für die Verwertung der Alttextilien, den der Auftragnehmer an den Auf- traggeber auskehrt (2.)
Der Bieter hat in sein Entgelt seine sämtlichen Kosten einzurechnen. Insbesondere sind dies Kosten für Anlieferung, Aufstellung und Vorhaltung von Sammelbehältern, Kosten für die Lee- rung der Sammelbehälter und für den erforderlichen Transport zur Verwertungsanlage, Kosten für die Verwertung der Alttextilien und Schuhe sowie Kosten für die Entsorgung von Störstof- fen.
Der Wertungspreis errechnet sich durch die Saldierung des Entgelts (Bruttogesamtpreis) mit dem Erlösanteil (Bruttogesamtpreis).
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
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II. Leistungsverzeichnis
- Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers:
| Vordersatz | Nettoeinheitspreis pro Mg | Nettogesamtpreis (Nettoeinheitspreis x Vordersatz) | Bruttogesamtpreis Entgelt |
|---|---|---|---|
| 120 Mg | ______________€/Mg | _________________€ | inkl. _______ % Mwst. ________________ € |
- Erlösanteil an den Auftraggeber für die Verwertung von Alttextilien und Schuhen:
| Vordersatz | Nettoeinheitspreis | Nettogesamtpreis (Nettoeinheitspreis x Vordersatz) | Bruttogesamtpreis Erlös |
|---|---|---|---|
| 120 Mg | ______________€/Mg | _________________€ | inkl. _______ % Mwst. ________________ € |
Der Erlös ist mit einem negativen Vorzeichen zu versehen (Minus).
- Saldierter Angebotspreis Aus den Bruttogesamtpreisen für das Entgelt (Ziffer 1.) und für die Erlöse (Ziffer 2.) ist der Saldo zu bilden. Daraus ergibt sich der Brutto-Angebotspreis.
| ___________________€ | |||
|---|---|---|---|
| Bruttoangebotspreis | |||
| (Wertungspreis): |
Der Angebotspreis ist in das Angebotsformular (633) zu übertragen.
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III. Anlage
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Ort der Anlieferung (Übergabestelle)
o Inhaber der Anlage (Betreiber)…………..……………………………………………… …………………………………..
o Betriebsstätte (genaue Adresse)………………………………………… …………………
……………………………………………………………………………………………………
o Anlagennummer u. -bezeichnung. …...…….…………………………………...……………...
o Entsorgernummer: ……………………………………………………………………………….
o Freistellungsnummer gem. § 7 NachwV ………..……………………………………………..
Der Ort der Anlieferung (Übergabestelle) ist auch Entsorgungsanlage
der Ort der Anlieferung (Übergabestelle) ist nicht auch Entsorgungsanlage (Sortier- / Behandlungsanlage)
Die Sortier- / Behandlungsanlage ist
o Inhaber der Anlage (Betreiber)……………………………..………………………………………
o Betriebsstätte (genaue Adresse) ………………………………………… …………………..
………………………………………………………………………………………………………
o Anlagennummer u. -bezeichnung. …...…….…………………………………...……………...
o Entsorgernummer: ……………………………………………………………………………….
o Freistellungsnummer gem. § 7 NachwV ………..……………………………………………..
Die Entsorgung erfolgt durch (Angabe des R/D Codes)
o Beseitigungsverfahren gem. KrWG Anlage 1 …..………..…………………………………
o Verwertungsverfahren gem. KrWG Anlage 2 ……………..………………………………..
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