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VHB NRW Formular 325 EU 04/2021 Zusammenstellung Angebotsunterlagen
Kurzbezeichnung des Verfahrens Vergabe-Nr. bonnorange AöR - BN-2026-05461 Dienstleistungsauftrag zur Sammlung und Verwertung von Alttextilien in zwei Losen
Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise
Vom Unternehmen sind vorzulegen: • das Angebotsschreiben, Formular 324 EU • das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Bedingung an die Auftragsausführung • Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung • Berufsregister; Handwerksrolle, Handelsregister, IHK (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (beide Lose) Angabe über die Eintragung in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, IHK) ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise oder eine begründende Erklärung zu keiner Eintragung in einem der Register verpflichtet zu sein Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Beide Lose) Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in folgender Mindesthöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu erbringen: 5.000.000 EUR
(Los 2) Mit dem Angebot ist ebenfalls ein Nachweis über eine Umwelthaftpflichtversicherung des Auftragnehmers in der Mindesthöhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall einzureichen.
Der Auftraggeber hält die aufgeführten Mindestdeckungssummen als angemessen. • Mindestumsatz (UVgO, VgV, VOB/A, VOB/A-EU) (mit dem Angebot vorzulegen): (Los
- Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Sammlung von Alttextilien/Abfällen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen.
Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind
(Los 2) Mit dem Angebot ist ein Mindestjahresumsatz bei vergleichbarer Tätigkeit, im Bereich Entsorgungs- / Verwertungsleistungen, i. H. v. 250.000 EUR netto einzureichen. Der Bieter hat dies in geeigneter und nachvollziehbarer Form mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Mindestjahresumsatz muss in den letzten beiden Geschäftsjahren nachweisbar erreicht worden sein. Geeignete Formen sind: a) Bankerklärungen b) Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen oder
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c) Erklärungen über Gesamtumsatz pro Jahr, die auf Verlangen durch geeignete Nachweise zu belegen sind. • Zu Los 1: Sammlertätigkeit gemäß § 53 KrWG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher nachzuweisen, dass er die beabsichtigte Sammlertätigkeit (Sammlung von Alttextilien/Abfällen) gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angezeigt hat und die Voraussetzungen zur Durchführung der Sammlung erfüllt. Dieser Nachweis kann in geeigneter Weise erfolgen durch:
- Vorlage einer Kopie der Sammleranzeige, welche bei der zuständigen Behörde (z.B. Bezirksregierung) eingereicht wurde, und
- Bestätigung der zuständigen Behörde über den Eingang und die formelle Ordnungsmäßigkeit der Anzeige oder falls die Bearbeitung noch läuft, eine Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für die Sammlertätigkeit nach § 53 KrWG bei Leistungsbeginn vorliegen werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit • Referenzen (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): (beide Lose) Mit dem Angebot ist ebenfalls eine Referenz mit vergleichbarem Umfang und Dienstleistung mittels Eigenerklärung einzureichen. Die Leistung muss in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Die Erklärung soll auf einem Blatt das Auftragsvolumen, Vertragslaufzeit und Kontaktdaten enthalten. Der Auftraggeber behält sich eine Aufklärung zu den zur Referenz gemachten Angaben vor. • Zu Los 2: Nachweis nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der mit der Annahme bzw. anschließenden Verwertung beauftragte Auftragnehmer sowie Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher muss über die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und soll zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gem. den Vorgaben des KrWG i. V. m. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sein oder über vergleichbare Zertifikate verfügen. Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot abzugeben. Die Verwertungswege sind von der Annahme bis zur Verwertung/Verwendung auf einem gesonderten Blatt detailliert zu beschreiben und dem Angebot beizufügen. Die Verwertungsbetriebe sind im Angebot zu benennen, soweit es sich nicht um Unterauftragnehmer handelt. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und / oder Eignungsleiher um einen nicht zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gem. KrWG i. V. m. EfbV sind alternativ entsprechende Nachweise gem. § 7 (3) EfbV mit dem Angebot vorzulegen. Diese umfassen insbesondere:
- Erbringen von Nachweisen über die Durchführung abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten: a. Behördliche Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen sowie die Vorlage über der mit ihnen verbundenen sonstigen Auflagen und Anordnungen der zuständigen Behörden sowie deren Erfüllung b. Nachweise über die Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit und c. Nachweise über die Fach- und Sachkunde und notwendige Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals der durchzuführenden Tätigkeit
- Versicherungsschutz: Nachweis über Betriebs- und Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadenversicherung
- Betriebstagebuch: Nachweis über das Führen eines Betriebstagebuchs, aus dem Angaben über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der beauftragten Leistung und Verwertung hervorgehen und besondere Vorkommnisse, insbesondere Betriebsstörungen, die Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung haben können, einschließlich der möglichen Ursachen und der zur Abhilfe getroffenen Maßnahmen dokumentiert sind.
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Auf Verlangen werden AG Kopien dieser Nachweise, bezogen auf den beauftragten Leistungsumfang, überlassen.
Weiterhin sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
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