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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 11:43 (Europe/Berlin)

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Informationen der bonnorange AöR im Rahmen von Vergabeverfahren zu der Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die bonnorange AöR Verarbeitung der personenbezogenen Daten Lievelingsweg 110 Verantwortlichen: 53119 Bonn +49 228 555 272 0 ausschreibung@bonnorange.de

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragten: c/o bonnorange AöR Lievelingsweg 110 5 3119 Bonn

Zweck und Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Vergabeverfahrens. Die Verarbeitung personenbezogener Daten: Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bewerbers bzw. Bieters (z. B. Qualifikationsnachweise, Lebensläufe) erfolgt dabei nur dann, wenn dies laut den Vergabeunterlagen zur Überprüfung der Eignung ausdrücklich gefordert ist.

Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 75 a GO NRW, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO

Kriterien für die Festlegung der Dauer der Maßstab für die Dauer der Speicherung Speicherung personenbezogener Daten: personenbezogener Daten sind die Aufbewahrungsfristen der bonnorange AöR (§ 59 KomHVO).

Datenschutzinformation der bonnorange AöR, Stand: 31.08.2026

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Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach dem Wettbewerbsregistergesetz meldet die Vergabestelle dem Bundeskartellamt (sog. Registerbehörde) Informationen über Bieter hinsichtlich vorliegender Ausschlussgründe nach der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Wettbewerbsregister vorliegen. Unterhalb von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Einschränkung der Verarbeitung Datenschutz-Grundverordnung. personenbezogener Daten: Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber / Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers / Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).

Datenschutzinformation der bonnorange AöR, Stand: 31.08.2026

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Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers / Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Datenschutzaufsichtsbehörde: Land NRW ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf poststelle@ldi.nrw.de

Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist

Datenschutzinformation der bonnorange AöR, Stand: 31.08.2026

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