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ANLAGE 1 EU Ausschreibung Wertstoffe Ausschreibungsbedingungen TUM Weihenstephan Technische Universität München
Ausschreibungsbedingungen
Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die Sammlung, Transport und Verwertung von
WERTSTOFFEN
mit Logistik und Behältergestellung an den Annahmestellen beim TUM Campus WEIHENSTEPHAN und dessen Außenstellen
TUM Technische Universität München vertreten durch die TUM STABSSTELLE ENTSORGUNG UND UMWELT
im nachfolgenden „TUM“ genannt
Vertragslaufzeit: ab 01.02.2027 bis maximal 31.01.2032
1.1. Vorbemerkungen
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einem EU-weit offenen Verfahren. Basis der Ausschreibung ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung (VgV) und allen sonstigen gesetzlichen Vorgaben.
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit ca. 53.000 Studenten eine der größten Technischen Hochschulen in Deutschland. Ihr Stammsitz ist München.
Die TUM hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem Forschungscampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-Weihenstephan drei Hauptstandorte.
Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG), der Gewerbeabfall VO (GewAbfVO).
Hierbei werden auf der gesamten Fläche der TUM alle anfallenden Abfälle gesetzeskonform eingesammelt, befördert und auf der gesetzlichen Grundlage möglichst einem System zur stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt.
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Die ausgeschriebenen Leistungen werden von der TUM für den Campus Weihenstephan nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.02.2027 neu vergeben.
Die Vergabe der Leistung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des jeweiligen Gremiums der TUM innerhalb der vorgegebenen Bindefrist des Angebotes bis zum 15.01.2027.
1.2. Leistungsparameter
1.2.1. Die durchzuführenden Leistungen sind in dem beigefügten Vertrag im Rahmen dieser EU-Ausschreibung geregelt. Die Vergütungen sind im Anhang, d.h. in der Entgeltliste festgeschrieben.
1.2.2. Jedes Ausschreibungsdokument (Anlage 0 bis 9) ist wesentlicher Bestandteil des Angebotes und wird nach Vergabe unverändert die Grundlage der Beauftragung (Entsorgervertrag).
1.2.3. Die Leistungen kommen in der jeweiligen Universitätsfläche des TUM Campus Weihenstephan und dessen Außenstellen zur Ausführung.
1.2.4. Leistungsbeginn: 01.02.2027.
1.3. Angebot
1.3.1. Das jeweilige Angebot muss vor dem Submissionstermin
bis spätestens Montag, 16. November 2026, 10.00 Uhr
vollständig auf der Ausschreibungsplattform DEUTSCHE E-Vergabe hochgeladen sein.
1.3.2. Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
1.3.3. Nebenangebote sind ebenfalls nicht zugelassen.
1.3.4. Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall der Aufhebung der Ausschreibung.
1.3.5. Die Anforderung der Unterlagen und evtl. schriftlichen Fragen erfolgt ausschließlich über die Ausschreibungsplattform Deutsche E-Vergabe. Die Fragen zur Ausschreibung sind nur schriftlich zu stellen und werden auch nur schriftlich über die Plattform beantwortet.
1.3.6. Sollte der Bieter Unstimmigkeiten oder seines Erachtens rechtlich fehlerhafte Angaben oder fehlende Angaben im Rahmen der Ausschreibung erkennen, die die Preisermittlung beeinflussen, sind diese umgehend über die Vergabeplattfom schriftlich zu rügen.
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1.3.7. Anfragen und Rügen können von den Bietern nur bis Donnerstag, 05. November 2026 bis 10.00 Uhr eingereicht werden.
1.3.8. Die Angebotsunterlagen sind vollständig auszufüllen und komplett vor dem Submissionstermin auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die vorgegebenen Formblätter dürfen nicht verändert werden.
1.4. TERMINE der Infoveranstaltungen
Wertstoffe
| Nr | DATUM KW 42+43+44 | Uhrzeit | Anmeldung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Infoveranstaltung für | ||||||
| Wertstoffe | ||||||
| Treffpunkt: | ||||||
| 1 | Standort TUM Weihenstephan Gebäudemanagement Lange Point 24 85354 Freising-Weihenstephan | Freitag, 16.10.26 | 10.00 h oder 14.00 h | |||
| 2 | Standort TUM Weihenstephan Gebäudemanagement Lange Point 24 85354 Freising-Weihenstephan | Montag, 19.10.26 | 10.00 h oder 14.00 h | |||
| 3 | Standort TUM Weihenstephan Gebäudemanagement Lange Point 24 85354 Freising-Weihenstephan | Montag, 26.10.26 | 10.00 h oder 14.00 h |
1.4.1. WICHTIGER HINWEIS zu den Info-Veranstaltungen
Die TUM bietet für die Teilnahme bzw. vor Abgabe der Offerte jedem Bieter an, an einer Informationsveranstaltung mit Rundgang der TUM teilzunehmen. Die Teilnahme an einer jeweiligen TUM Infoveranstaltung wird dringend empfohlen und ist deshalb wichtig, da jeder Teilnehmer vollständige und umfassende lokale Kenntnisse zur korrekten und vollständige Angebotsabgabe und beim späteren Betrieb benötigt.
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Beim Termin erläutert die TUM alle logistischen Anforderungen und stellt die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten an den Anfallstellen auf dem TUM Campus Weihenstephan vor.
Die endgültige Teilnahmebestätigung wird von GES German Environment Solution GmbH nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vollzogen. Sollten die obigen Terminvorschläge nicht ausreichend sein, so werden weitere ergänzende Termine mit dem anmeldenden und interessierten Anbieter abgestimmt.
Achtung: Bitte benützen Sie für die schriftliche Anmeldung die GES Mail-Adresse:
und schlagen mindestens zwei Termine, mit dem Namen des Teilnehmers und seinen vollständigen Kontaktdaten, vor. GES koordiniert und bestätigt ehestmöglich den tatsächlichen Termin für Ihre Teilnahme.
1.5. Die Leistungen Wertstoffe werden EU-weit ausgeschrieben:
Sammlung, Transport und Verwertung von Wertstoffen mit Bereitstellung von Sammelbehältern bei dem TUM Campus Weihenstephan
1.5.1. Eine weitere Unterteilung ist nicht zulässig.
1.5.2. Der Vertrag in den Ausschreibungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung geben die zu erbringenden Leistungen im Detail vor.
1.5.3. Bietergemeinschaften sind zulässig, wobei ein vertretungsberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft für die Rechtsgeschäfte mit der TUM zu benennen ist. Diese Vertretungsberechtigung ist der TUM mit dem Angebot nachzuweisen.
1.5.4. Es können Subunternehmer zum Einsatz kommen. Diese müssen über die gleichen Zulassungen und Zertifikate verfügen, wie der Unternehmer selbst. Außerdem muss der Subunternehmer die gleiche Systematik übernehmen, welche gemäß der Vergabematrix angeboten wurde. Alle erforderlichen Nachweise für Subunternehmer sind mit den Angebotsunterlagen vorzulegen.
1.5.5. Sollte ein Subunternehmer während der Vertragslaufzeit zum Einsatz kommen, so hat der Unternehmer den Einsatz dieses Subunternehmers sechs Wochen vorher der TUM schriftlich anzumelden. Die TUM wird den Einsatz von Subunternehmern innerhalb dieser Frist prüfen und eine schriftliche Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Ohne diese schriftliche Zustimmung darf der Subunternehmer nicht zum Einsatz kommen. Die TUM kann den Einsatz von Subunternehmern aus wichtigem Grund ablehnen.
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1.5.6. Sollte bereits zu Leistungsbeginn der Einsatz eines Subunternehmers geplant sein, so sind mit dem Angebot die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Sollte der Unternehmer bereits bei Vertragsübernahme den Einsatz von Subunternehmern planen, so sind die Zulassungen und Zertifikate im Rahmen der Ausschreibung vorzulegen. Im Weiteren ist der geplante Leistungsumfang, den der Subunternehmer übernehmen soll, darzustellen (z.B. Tage, Gebiete, Abfallart, etc.).
1.5.7. Der Bieter steht dafür ein, dass er vor der Abgabe des Angebotes die kompletten örtlichen Verhältnisse und Einrichtungen genau überprüft (z.B. mit Teilnahme an der freiwilligen TUM-Infoveranstaltung) und sich durch die Einsicht der Angebots- unterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie die Einhaltung der dabei zu beachtenden rechtlichen und technischen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Insbesondere wird auf die jeweilige Abfallwirtschaftssatzung des Landkreis Freising (siehe Internet) verwiesen.
1.5.8. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden nach Auftragserteilung nicht erstattet.
1.5.9. Die Wertstoffe Sammlung ist auf der Grundlage der ausgeschriebenen Leistungen unter Verwendung der TUM-Wertstoffinseln im Sammelgebiet vom Auftragnehmer zu vollziehen (siehe Leistungsbeschreibung).
1.5.10. Die TUM wird bei der Vermarktung der Wertstoffe PPK, Metalle und Holz im Rahmen der Erlösofferte in der Entgeltliste beteiligt. Während der Vertragslaufzeit wird die Erlösbeteiligung nach dem Vertragsbeginn anhand der vorliegenden EUWID Daten fortgeschrieben. Vorrangig sind dies:
PPK: gemischte Ballen 1.02, mittlerer EUWID
Metallschrott / Eisen: Stahl / Altschrott Sorte 1, mittlerer EUWID
Altholz: behandeltes Altholz A I – III vorgebrochen (0-300 mm, Süden)
Hinweis: Die Anpassung der Vergütung / Kosten nach den jeweiligen EUWID Daten wird je Monatsrechnung mit dem EUWID Wert des Vormonats abgerechnet / vergütet. Das heißt zum Beispiel bei der Monatsrechnung März wird der EUWID Vergütungswert vom Februar verwendet. Der beispielhaften März Rechnung legt der Unternehmer die Nachweiskopie aus dem EUWID Februar bei.
1.5.11. Rechnungen sind spätestens zum Letzten des Folgemonats an die TUM zu richten.
1.5.12. Der Unternehmer vollzieht die Wertstoffe-Sammlungen im Einvernehmen mit der TUM und deren Abwicklungs- und Abrechnungsmodalitäten.
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1.5.13. Alle Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. Gilt ein anderer Umsatzsteuersatz als 19 %, so ist dieser zu nennen. (im jeweiligen Anhang 1 der „Entgeltliste“). Bei Positionen mit einer Vergütung für die TUM ist darauf zu achten, dass hier die MwSt. nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben anfällt.
1.5.14. Wird bei der Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist (d.h. 14 Tage nach Eingang der vollständigen Rechnung) Skonto gewährt, so ist die Höhe des Skontos sowie die dafür geltenden Zahlungsbedingungen in der Entgeltliste anzugeben.
1.5.15. Zuschläge zu den abgegebenen Angebotspreisen für witterungsbedingte Erschwernisse und Zuschläge für feiertagsbedingte Zusatzleistungen werden nicht bezahlt.
1.5.16. Ein Nachweis über die vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister ist zu erbringen oder gleichwertig nach Maßgabe des Herkunftslandes.
1.5.17. Statt einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Person des Geschäftsführers oder gleichwertig nach Maßgabe des Herkunftslandes, welcher bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, kann auch eine Eigenerklärung des Bieters abgegeben werden. Die TUM behält sich im Rahmen der Auftragserteilung vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Auftragnehmer anzufordern bzw. einzuholen.
1.5.18. Die TUM hat zur Regelung der Abfallentsorgung einen Entsorgungsleitfaden erstellt, welcher von der TUM selbst und deren beauftragten Unternehmen umzusetzen ist.
Dieser Entsorgungsleitfaden der TUM in der gültigen Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages. Er kann nach vorheriger Abstimmung jederzeit eingesehen werden, unter anderem auch im Internet unter:
Entsorgungsleitfaden - Hochschulreferat 6 – BayernCollab:
https://collab.dvb.bayern/spaces/TUMhr6/pages/67820464/Entsorgungsleitfaden
1.6. Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind folgende Angaben zu machen und zu belegen:
1.6.1. der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
1.6.2. Referenzbelege:
die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen mit Belegung durch eine Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern:
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-
mindestens zwei Referenzen für die Sammlung und Abfuhr von Wertstoffen, u.a. mit PPK und Wertstofflogistik in den Jahren 2023 bis 2025,
-
darunter in einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern in den Jahren 2023 bis 2025.
Die jeweiligen obigen Referenzbelege hierüber erfolgen über
- die Nennung des entsorgten Unternehmens,
- die Mitarbeiterzahl,
- die Abfallart,
- den Zeitraum „von bis“ und
- den Ansprechpartner vor Ort bei dem Unternehmen
und sind den einzureichenden Ausschreibungsunterlagen beizulegen.
1.6.3. Nachweis, dass keine der im Vertrag genannten Ausschlussgründe zutreffen (z.B. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlung, unzutreffende Erklärung) - eine Eigenerklärung ist möglich (siehe hierzu Erklärungen in den Anlagen);
1.6.4. Nachweise und Angaben über den Versicherungsschutz zur Allgemeinen Haftpflichtversicherung inkl. Angabe der versicherten Schadensarten, den Umfang der Deckung und der jeweiligen Versicherungssummen.
1.6.5. Im Bedarfsfall auch ein Überbrückungskonzept gemäß Ziffer 1.7.3..
1.7. Technische Ausrüstungen:
1.7.1. Nachweise über die Verfügbarkeit der eingesetzten Fahrzeuge:
Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach den detaillierten Angaben bzw. Nachweisen erfolgt der Einsatz von Fahrzeugen, inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis maximal zum 31.01.2028), nach folgender Logistik-Konzeption:
Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches logistisches Umsetzungskonzept:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.01.2028 mit dem Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
und/oder
der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit E- Antrieb Wasserstoff-Antrieb oder vom Gesetzgeber zugelassenen alternativen Antriebsstoffen (z.B. eFuel Antrieb / HVO100).
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Phase 2: Ab spätestens 01.02.2028 sind nur Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder sonstigen zugelassenen alternativen Antrieben laut Gesetzgeber (z.B. mit eFuel/HVO100), einzusetzen.
Neben den obigen Nachweisen beinhaltet das Angebot folgende notwendige Nachweise/Zertifikate für eine vertragskonforme Erfüllung des Vertrages:
Die Zertifikate/Zulassungen für alle eingesetzten LKW/Fahrzeuge für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle.
D.h. die detaillierten Angaben (tabellarische Listung und Kopien der KFZ Scheine) über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse; mind. Euro Norm 6 bis 31.01.2028
und
ab 01.02.2028 ist nur der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben statthaft und bis spätestens 31.07.2027 gegenüber der TUM schriftlich wie folgt zu belegen:
a) anhand einer tabellarischen Listung und Kopien der KFZ Scheine und/oder b) Schriftliche Bestätigung eines zuständigen KFZ Händlers zur Bestellung und Verfügbarkeit ab dem 01.02.2028 und/oder c) Aktuelle Rechnungsbelege vom 2. Quartal 2027 über den Einkauf von eFuel/ HVO 100 Kraftstoffen der ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers.
1.7.2. Die Zertifikate für alle ausführenden Betriebsstätten und Niederlassungen sowie LKW für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle sind der TUM vorzulegen.
1.7.3. Hinweis zu einem Überbrückungskonzept
Sofern gegenwärtig und zum Zeitpunkt der Abgabe der Bieterunterlagen der Nachweis über die geforderten Verfügbarkeiten der technischen Ausrüstungen (z.B. neue Behälter, LKW, sonstige Fahrzeuge, etc.) fehlen, hat der Unternehmer die verbindliche Beschaffung der TUM nachzureichen und in einem Überbrückungskonzept beizulegen.
Für die Übergangszeit (bis spätestens 30.04.2027 bei Behältern), d.h. von Vertragsbeginn bis zur Verfügbarkeit der technischen Ausstattung, muss der Unternehmer ein schlüssiges Überbrückungskonzept (Bereitstellungskonzept) den Bieterunterlagen beilegen.
Die TUM behält sich vor, das Überbrückungskonzept im Rahmen der Angebotswertung auf Praktikabilität zu bewerten. Die TUM kann das Überbrückungskonzept bei Unvollständigkeit und fehlender Praktikabilität ablehnen und den Bieter somit von der weiteren Angebotswertung ausschließen.
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1.8. Versicherungen des Unternehmers und dessen Mitarbeiter
1.8.1. Die Mitarbeiter des Unternehmers und deren Tätigkeiten sind eigenständig durch eine umfassende Versicherung zu versichern. Die Versicherung des Unternehmers muss alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der ausgewiesenen Höhe abdecken, welche im Rahmen der Vertragserfüllung verursacht werden können.
Die Versicherungssummen betragen je Schadenereignis:
Für Personenschäden 5.000.000 €
Für Sachschäden 5.000.000 €
Ergänzend im Rahmen der zu erbringenden Logistikaufgaben über eine Kraftfahrzeugversicherung:
Je Schadensereignis 100.000.000 €
Bei Personenschäden je geschädigter Person 12.000.000 €
1.8.2. Die Versicherungsnachweise sind mit den Ausschreibungsunterlagen bei der TUM vorzulegen.
Ein fehlender umfassender Versicherungsschutz des Unternehmers während der Vertragslaufzeit berechtigt die TUM zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Der Versicherungsschutz ist gegenüber der TUM jeweils zum 01.01. des Jahres unaufgefordert vorzulegen.
1.9. Zustimmungsvorbehalt
Die TUM erwartet gegenüber jeder Anfallstelle / Wertstoffinsel eine auf Dienstleistung orientierte Abwicklung der Sammlungen. Zur Aufrechterhaltung dieses Betriebs- konzeptes hat der jeweilige Betreiber alle Kriterien gemäß den Ausschreibungs- unterlagen zu erfüllen.
Die TUM behält sich deshalb vor, dass sie bei
a) einem Gesellschafterwechsel von mehr als 25 % der Anteile beim Unternehmen und/oder b) Verkauf der Firma des Unternehmers an einen Dritten und/oder c) Verkauf bzw. Abgabe des Vertrages an einen Dritten
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die umfängliche Eignung des neuen Vertragspartners prüft und den weiteren Bestand des Vertrages unter einen Zustimmungsvorbehalt stellt.
Für die Zustimmungserklärung behält sich die TUM eine Frist von acht Wochen vor.
Bei Ablehnung der Zustimmung kann die TUM den Vertrag mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Monatsende kündigen.
1.10. Wichtige Hinweise zur LOGISTIK - Sammlungen im TUM System -
1.10.1. Die Sammlung von Wertstoffen wird im TUM Campus Weihenstephan in einem Sammelsystem mit 48 Wertstoffinseln (siehe Anlage 7) abgewickelt. D.h. mit
-
55 AzV x 1.100 l MGB Behältern an gegenwärtig 22 Wertstoffinseln
-
61 PPK x 1.100 l MGB Behältern an gegenwärtig 30 Wertstoffinseln
-
45 Bio-Abfall 240 l GMT Behältern an gegenwärtig 26 Wertstoffinseln
-
01 Bio-Abfall 120 l GMT Behältern an gegenwärtig 01 Wertstoffinsel
und sonstigen Behältern und ASC + ARC Containern. Die Entleerung der Container erfolgt jeweils nach dem Füllstand und grundsätzlich nach Aufforderung durch die TUM .
Die Anzahl der Behälter kann kostenneutral von der TUM verändert werden.
1.11. Sammlungstage:
Die Sammlung der Wertstoffe hat der Unternehmer unter Benutzung der notwendigen und gemieteten 120 l / 240 l / 1.100 l MGB Umleerbehältern, Containern und den Pressen auf den ausgewiesenen Wertstoffinseln am TUM Campus zu vollziehen.
Die Sammlung erfolgt bei der:
-
AzV Sammlung durch eine Sammeltour je Kalenderwoche, Festlegung des endgültigen Wochentags beim Kick-Off-Meeting mit dem Bestbieter
-
PPK Sammlung durch eine Sammeltour je Kalenderwoche, Festlegung des endgültigen Wochentags beim Kick-Off-Meeting mit dem Bestbieter
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- BioAbfall Sammlung durch eine Sammeltour wie folgt:
Im Dezember bis Januar 1x je Kalendermonat um den 15. des Monats
Im Februar bis November 14 tägig
Festlegung des endgültigen Wochentags beim Kick-Off-Meeting mit dem Bestbieter
- PPK/AzV Pressen und andere Bestandscontainer.
Leerung nach Bedarf, nach der Füllstandsmeldung der TUM
Die endgültige terminliche Festlegung aller Sammlungszyklen und -tage erfolgt nach Auftragserteilung von der TUM.
1.12. Wichtige Hinweise zur Logistik:
1.12.1. Überfüllte oder nicht richtig befüllte Umleerbehälter sind an die TUM mit Nennung der WSI Nummer und zeitnah mit Fotodokumentation per Mail zu melden.
1.12.2. Alle Umleerbehälter sind vom Unternehmer an den ausgewiesenen Wertstoffinseln abzuholen, zu entleeren und im Anschluss (mit verschlossenem Deckel) an die jeweilige Wertstoffinsel zurückzustellen (FULL-SERVICE Dienstleistung)
1.12.3. Jede Ladestelle und jede Wertstoffinsel ist nach dem Leerungsvorgang im Umfeld von drei Metern besenrein zu verlassen.
1.12.4. Der Unternehmer muss am jeweiligen Leerungstag die komplette Fraktion der vorhandene Wertstoffe / Abfälle aufnehmen, verladen und im Anschluss zur jeweiligen Verwertungsanlage transportieren.
1.12.5. Alle überfüllte oder falsch befüllte ASC/ARC sind ebenfalls der TUM mit Nennung der WSI Nummer zeitnah per Mail zu melden.
1.13. Logistik - Allgemein
Der Unternehmer hat alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten logistischen Leistungen zu erbringen. Dies umfasst insbesondere:
1.13.1. Sammelleistungen/Übernahme
Sammlung mit Leerung der an den Wertstoffinseln vorhandenen Abfallbehältern an dem von der TUM vorgegebenen Leerungstag oder nach der Aufforderung der TUM oder einer Beschwerdemitteilung des zuständigen Ansprechpartners der TUM.
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1.13.2. Reaktionszeiten bei Beschwerden und sonstigen TUM Aufträgen
Nach Eingang des Abholauftrages hat der Unternehmen innerhalb 24 werktäglichen Stunden zu reagieren und die beauftragte Sammelleistung zu erbringen. Ansonsten siehe die weiteren Detailregelungen im Vertrag.
1.13.3. Sammel- und Transportleistungen Transport der eingesammelten Abfälle in die dafür vorgesehene Verwertungs- anlage.
1.13.4. In Phase 1: Einsatz von mindestens EURO-Norm 6 Fahrzeugen bis 31.01.2028.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit der TUM sind alle Sammel- und Transportleistungen bis 31.01.2028 mit mindestens Euro-Norm 6 Fahrzeugen zu erbringen. Eine Ausnahme hiervon ist nur beim kurzfristigen Einsatz von Ersatzsammelfahrzeugen gestattet.
1.13.5. In Phase 2: Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ab 01.02.2028.
1.13.6. Seiten- oder Frontlader sind bei der Wertstoff Sammlung im TUM Campus Weihenstephan technisch nicht möglich bzw. nicht zulässig.
1.13.7. Achtung: Beachtung aller Durchfahrts- und Ladehöhen auf dem TUM Campus
Die TUM weist ausdrücklich auf die Beachtung aller Durchfahrts- und Ladehöhen auf dem TUM Campus Weihenstephan hin. Siehe hierzu die Erkenntnisse/ Hinweise im Rahmen der Infoveranstaltung.
1.13.8. Auf dem gesamten TUM Campus Weihenstephan gelten die Bestimmungen der StVO.
1.13.9. Meldepflicht von Schäden jeder Art Im übrigem sind alle durch den Unternehmer verursachten Schäden auf dem TUM Campus sofort telefonisch und spätestens 24 h nach dem Schadensereignis der TUM unter entsorgung_wst@zv.tum.de schriftlich zu melden und im Anschluss vollständig zu begleichen.
1.14. Verwertungsleistungen
Die notwendige Sortierung vor der Verwertung und die Restebeseitigung im Rahmen der Wertstoff Verwertung hat auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen für die Wertstoff Verwertung und nur in genehmigten Anlagen vom Unternehmer und Verwertungspartner zu erfolgen und ist der TUM nachzuweisen.
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Die TUM will aus umweltpolitischen Gründen die möglichst ortsnahe stoffliche- Verwertung und nur sekundär für die nicht verwertbaren Reste die ortsnahe energetische Verwertung. Die Wertstoffe / Abfälle sind fach- und umweltgerecht nach den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere im Hinblick auf die GewerbeabfallVO) stofflich zu verwerten. Die stoffliche und teilweise energetische Verwertung der Reste obliegt dem Unternehmer und erfolgt verbindlich in den vom Unternehmer in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Verwertungsanlagen.
Die TUM wird das Gesamtkonzept im Rahmen der nachfolgenden Matrixbewertung (siehe hierzu die nachfolgenden Hinweise bzw. die beiliegende Bewertungsmatrix) entsprechend bewerten.
1.15. Wertung der Angebote
Alle Preise sind – sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise abgefragt werden – als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) anzugeben. Gilt ein anderer Umsatzsteuersatz als 19 %, so ist dieser in der Entgeltliste zu benennen.
Zur Wertung des Angebotes werden die Bruttopreise verwendet.
Wird Skonto oder Rabatt gewährt, so ist die Höhe des Skontos und/oder der Rabatt in der Entgeltliste anzugeben.
Der Rabatt und/oder der Skonto werden bei dem Gesamtpreis mit bewertet.
1.16. Die Matrixbewertung und deren Zuschlagskriterien (siehe auch umfassende Erläuterungen zur Matrix in der ANLAGE 6)
Aufgrund der nachstehenden Kriterien wird der Zuschlag an den Bieter erteilt, der die meisten Prozentpunkte erreicht – max. 150 Punkte:
1.17. Bewertungskriterien
❖ Gesamtpreis für den besten Bieter mit niedrigstem Wertungspreis
(laut Entgeltliste bzw. Angebotspreis, brutto) hier max. 100 Punkte
und ergänzende Bewertungskriterien:
❖ Entfernung der ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers 15 Punkte zum Wertstoffhof der TUM Weihenstephan (Wertstoffinsel - WSI 1), Lange Point 24, Freising und ergänzend von der WSI 1 die Entfernung zum Zwischenlager/Sortieranlage
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❖ Nachweis der Entfernung vom Zwischenlager/Sortieranlage 10 Punkte zur PPK Fabrik (stoffliche Verwertung)
❖ Einsatz mit Nachweis aller Fahrzeuge mit alternativen Antrieben 10 Punkte ab Vertragsbeginn 01.02.2027
❖ Bezahlung des gesamten Wertstoff Sammelteams 5 Punkte
Hier wird die tarifkonforme Bezahlung und höher des gesamten Wertstoff Teams bewertet
❖ Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der gesamten ausführenden Betriebsstätte des anbietenden Unternehmers 10 Punkte
1.18. Bewertung der Angebote mit Matrix bei der Vergabe
Vorgegebene Wertungsstufen:
a) Formale und inhaltliche Prüfung (vollständige Unterlagen)
b) Eignungsprüfung (Fachkunde, etc.)
c) Angemessenheit des Angebotspreises versus Bieter und Marktpreis
(die TUM behält sich vor, bei extremen Preisabweichungen die Kalkulationsgrundlagen mit dem Bieter in einem Bietergespräch zu erörtern)
d) Bewertung der Vollständigkeit der Ausarbeitungen und deren Plausibilität des Bieters im Rahmen des Themenkatalogs der Vergabematrix zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
1.19. Faktoren bei der Vergabe:
Vergabematrix bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes:
| Kriterium | Preis (max.) | d | Entfernung vom Zwischenlager /Sortieranlage zur PPK-Fabrik | Alternativer Antrieb bei allen einge- setzten Fahrzeugen bei Vertrags- beginn | Bezahlung Team nach Tarif- vertrag und höher | Nachhaltig- keitsmaß- nahmen in der Betriebs- stätte 1) | Summe der Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Entfernung | |||||||||||
| er TUM WSI 1 | |||||||||||
| zur | |||||||||||
| vollziehenden | |||||||||||
| Betriebsstätte | |||||||||||
| und zum | |||||||||||
| Zwischenlager/ | |||||||||||
| Sortieranlage | |||||||||||
| 1) | |||||||||||
| 100 | 15 | 10 | 10 | 5 | 10 | 150 | |||||
| Punkte |
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- Betriebsstätte ist der Unternehmenssitz oder Niederlassung von der dieser Auftrag logistisch abgewickelt wird.
Ansonsten werden auf die Erläuterungen bzw. Aufforderungen zur Vorlage eines notwendigen Konzeptionsnachweises je Faktor im Rahmen der Vergabematrix verwiesen.
Im Rahmen der Wertung der Vergabematrix wird die TUM alle vorgelegten Konzeptionen bzw. Nachweise sichten und bewerten. Wir empfehlen deshalb dringend zu allen ausgewiesenen Faktoren und Themen entsprechende schriftlche Konzeptionen bzw. Nachweise mit den Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.
1.20. Bewertungsstaffel / Punktesystem der Matrix
Die TUM bewertet die vorgelegten Konzepte und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff werden Null-Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen:
Nr
| . | Konzeption / Thema | Platz 1 | Platz 2 | Platz 3 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Wertung der 2 Summen der Straßen km = Entfernung WSI 1 zum jeweiligen Standort der Betriebsstätte + zum Zwischenlager/Sortieranlage (siehe auch 1.21.2.) | 15 Punkte | 10 Punkte | 5 Punkte | ||
| 2 | Stofflicher Verwertungsnach- weis mit Entfernung in Straßen- km - Angabe von Zwischenlager/Sortieranlage zur stofflichen Verwertung (PPK Fabrik), siehe 1.21.3. | 10 Punkte | 5 Punkte | 3 Punkte | ||
| 3 | Alternative Antriebe bei allen eingesetzten Fahrzeugen bei Vertragsbeginn am 01.02.27 mit Nachweisen (ein ja-nein Kriterium) | 10 Punkte | 0 Punkte | 0 Punkte | ||
| 4 | Bezahlung Wertstoff Team mindestens nach Tarifvertrag oder höher (ein ja-nein Kriterium) | 5 Punkte | 0 Punkte | 0 Punkte | ||
| 5 | Darstellung aller Nachhaltig- keitsmaßnahmen in der aus- führenden Betriebsstätte des Anbieters | 10 Punkte | 5 Punkte | 3 Punkte |
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ANLAGE 1 EU Ausschreibung Wertstoffe Ausschreibungsbedingungen TUM Weihenstephan Technische Universität München
1.21. Festlegungen der Bewertungsmaßstäbe bei der Vergabe:
1.21.1. Preis (laut Entgeltliste des teilnehmenden Bieters)
Die Vergabe der Punkte erfolgt hier auf Basis des Preises. Der beste (niedrigste) Brutto-Preis erhält 100 Punkte. Dumpingpreise werden bei der Prüfung der Angemes- senheit der Preise ausgeschlossen, d.h. eine Stufe vor der Vergabematrix.
Alle weiteren Preise erhalten einen Abzug je nach Preisunterschied zum niedrigsten Preis, wobei ein Prozent-Preisunterschied einem Punkt entspricht.
Formel-Beispiel: Bei einem Preisunterschied von 12% erhält der Bieter nur noch 88 Punkte, für den höheren Preis.
In die Berechnung der Punkte fließt hier auch der Skonto/Rabatt ein, welcher der Unternehmer im Rahmen der Angebotsabgabe bieten kann.
1.21.2. Entfernung in km
Entfernung in km von der TUM Weihenstephan Wertstoffinsel 1 (= Wertstoffhof, Lange Point 24, Freising) zur Betriebsstätte des Unternehmers und zu dem jeweiligen Zwischenlager/Sortieranlage im Rahmen der PPK-Verwertung.
Die TUM bevorzugt in Bezug auf den Umweltaspekt kurze Transportstrecken. Ebenso auch schnelle Reaktionszeiten auf Anforderungen aus dem Sammel- und Transportauftrag. Dies ist für eine reibungslose Vertragsabwicklung wichtig, dass sich die ausführende Betriebsstätte des Unternehmers und alle sonstigen Anlagen in einem möglichst nahen Umfeld zum TUM Wertstoffhof (Wertstoffinsel 1), Lange Point 24, Freising befinden.
| Straßen - km | Insgesamt – km | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Entfernung von – bis mit Ortsangaben | ||||||
| 1 | Vom Wertstoffhof (WSI 1), Lange Point 24 der TUM zur ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers | ………….. km | |||||
| 1 | |||||||
| 2 | Vom Wertstoffhof (WSI1) zum jeweiligen PPK Zwischenlager oder Sortieranlage | ……………km | |||||
| 3 | Summe der km-Entfernungen von Ziffer 1 bis 2 | ………….. km | …………… km |
Bei Erfüllung der Kriterien, d.h. der kürzesten Gesamtkilometeranzahl auf der öffentlichen Straße kann
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der Anbieter hierfür maximal 15 Punkte erhalten.
1.21.3. Stoffliche Verwertung, incl. Entfernung in öffentlichen Straßen-km zwischen Sortieranlage/Zwischenlager und der stofflichen Verwertungsanlage / PPK Fabrik
Die TUM will aus umweltspezifischen Aspekten und im Sinne der gelebten Kreislaufwirtschaft die stoffliche Verwertung der PPK Wertstoffe.
Der Unternehmer hat dies durch Vorlage entsprechender verbindlicher Dokumente zu belegen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu realisieren. Ein Wechsel von der stofflichen Verwertung zur thermischen Verwertung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen und nur bei nicht verwertbaren Resten aus der Sammlung zulässig.
Aus Umweltgesichtspunkten werden die öffentlichen Straßen-km zwischen der PPK Sortieranlage/Zwischenlager zur Verwertungsanlage (PPK Fabrik) bewertet.
Der Anbieter kann hier 10 Punkte im Rahmen der Vergabematrix erhalten.
1.21.4. Einsatz von Alternativen Antrieben ab Vertragsbeginn 01.02.2027
Wenn der Unternehmer ab Vertragsbeginn nur Fahrzeuge mit alternativen Antrieb auf dem TUM Campus Weihenstephan einsetzt und dies per Nachweise (KFZ Scheine und/oder aktuelle Rechnungsbelege (Oktober 2026) über Einkauf von alternativen Betriebsstoffen, etc.) belegt, bekommt der Anbieter 10 Punkte
1.21.5. Bezahlung des gesamten Logistik Teams des Unternehmers nach Tarifvertrag
Der TUM ist die faire Bezahlung des gesamten Logistik Teams (von der Leitung bis hin zum Sammelteam mit Fahrern/Ladern) wichtig. Grundlage ist, dass der Unternehmer jedes Teammitglied (ggf. höherwertig außertariflich) mindestens nach einem aktuellen Tarifvertrag oder mehr bezahlt und dies gegenüber der TUM nachweist. 5 Punkte
1.21.6. Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers
Der TUM ist es auch der Ist-Zustand wichtig, dass der anbietende Unternehmer die Nachhaltigkeit seines unternehmerischen Handelns belegt.
Der TUM ist hierbei bewußt, dass derartige unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung neben den positiven Umweltaspekten in der Gegenwart auch gewisse negative Auswirkungen auf das ökonomische Jahresergebnis mit sich bringen können.
Die TUM will deshalb dieses Handeln im Rahmen der Vergabematrix positiv bewerten und vergibt hierzu einen umfangreichen unternehmerischen Nachhaltigkeitskonzept- Bonus für das beste und umfangreichste Konzept von maximal 10 Punkten
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1.21.7. Allgemeiner und wichtiger ergänzender Hinweis zur Vergabematrix
Der Anbieter muss per Nachweis alle angesprochenen Themen (siehe insbesondere Anlage 6) im Rahmen der Vergabematrix schriftlich belegen und in einem Konzept transparent darstellen, wie der Unternehmer die geforderten Themen bei seinen auszuführenden Arbeiten personell, organisatorisch und sachlich sicherstellt.
Die TUM bewertet die vorgelegten Präsentationen/Konzepte und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff werden Null-Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen.
Im Sektor alternative Antriebe bekommt der bietende Unternehmer die ausgewiesenen 10 Punkte mit Vorlage der vollständigen Nachweise über den Einsatz aller Fahrzeuge bei Vertragsbeginn am 01.02.2027.
Sofern nur Euro-Norm 6 Fahrzeuge beim Vertragsbeginn eingesetzt werden und/oder Nachweise der alternativen Antriebe mit der Abgabe des Angebotes nicht vorliegen, wird das Angebot von der TUM gewertet und der Anbieter bekommt in dieser Rubrik 0 Punkte.
Alle schriftlich vorzulegenden Bewertungskriterien entnehmen sie auch der Erläuterung zur Verwertungsmatrix.
1.22. Nachprüfungsstelle für diese Ausschreibung
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstrasse 39 80538 München
Telefon: 089 2176 2411
Fax: 089 2176 2847 www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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1.23. Verbindlichkeitserklärung des Bieters
Mit der geleisteten Unterschrift bestätigt der Bieter die Verbindlichkeit seines Angebotes sowie sein Einverständnis mit den vom Auftraggeber vorgegebenen Ausschreibungsbedingungen und Vertragsbestimmungen.
..........................................., ......................... 2026 (Ort) (Datum)
.................................................................................................................................. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Name/n des/r Unterschreibenden in Druckbuchstaben:
…………………………………………………. ……………………………………………. (Vor- und Zuname) (Vor- und Zuname)
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