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ANLAGE 6 EU-Ausschreibung WERTSTOFFE BEWERTUNGSMATRIX des Angebotes TUM Weihenstephan TUM Technische Universität München
6. BEWERTUNGSMATRIX
EU - Ausschreibung
Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die Sammlung, Transport und Verwertung von
WERTSTOFFEN
mit Logistik und Behältergestellung an den Annahmestellen am TUM Campus WEIHENSTEPHAN und dessen Außenstellen
6.1. Zuschlagskriterien nach einer Bewertungsmatrix
Aufgrund der nachstehenden Kriterien wird der Zuschlag an den Bieter erteilt, der die meisten Prozentpunkte erreicht – max. 150 Punkte:
6.1.1. Gesamtpreis für den besten Bieter mit niedrigstem Preis 100 Punkte . 6.1.2. Entfernung der Betriebsstätten (km) des Unternehmers zum Wertstoffhof 15 Punkte (Wertstoffinsel 1), Lange Point 24, Freising-Weihenstephan und die Entfernung Wertstoffinsel 1 (WSI) zum PPK-Zwischenlager/Sortieranlage
6.1.3. Nachweis der stofflichen Verwertung bei der PPK FRAKTION 10 Punkte mit Bewertung der Entfernung des Zwischenlagers/Sortieranlage zur PPK Fabrik (Papierfabrik).
6.1.4. Einsatz aller Fahrzeuge mit alternativen Antrieben zum Vertragsbeginn 10 Punkte
6.1.5. Bezahlung des gesamten Logistik / Auftragssammelteams 5 Punkte Hier wird die tarifkonforme Bezahlung des gesamten Beteiligten am Auftrag der TUM Stabsstelle Entsorgung und Umwelt
6.1.6. Nachhaltigkeitsmaßnahmen der ausführenden Betriebsstätte 10 Punkte des bietenden Unternehmers
6.2. Bewertung der Angebote bei der Vergabe
Vorgegebene Wertungsstufen:
6.2.1. Formale und inhaltliche Prüfung (vollständige Unterlagen) 6.2.2. Eignungsprüfung (Fachkunde, etc.) 6.2.3. Angemessenheit des Angebotspreises vers. Bieter und Marktpreis (die TUM behält sich vor, bei extremen Preisabweichungen die Kalkulationsgrundlagen mit dem Bieter in einem Bietergespräch zu erörtern) 6.2.4. Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes (Vergabematrix)
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6.3. Faktoren bei der Vergabe: Vergabematrix bei der Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes:
de e r
| Kriterium K r it e r iu m | Preis (max.) P( r ea is m x .) | Entfernung TUM WSI 1 zu der Betriebs- E n tfe r nacs u n g stätte bzw. T U M Gü r c h in g Zwischenlager *) o . M n h e n - B e tr ie b s tä tte | Entfernung Zwischenlager /Sortieranlage Rm e ka la m ae tio ne sn - mit Km- n a g m t Entfernung zur PPK Fabrik | Einsatz aller Fahrzeuge As ny r e izm - mit alter- s te nativem Antrieb | Bezahlung Team nach Tarif- Qd ue as lifik a tio n vertrag oder L e ite r s höher | Nachhaltig- keitsmaß- nahmen in der QS um a lifik a tio nm ausführenden a m e lte a Betriebsstätte | Summe der Punkte S u mP mn ek u t | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| P | 100 1 0 0 | 15 1 0 | 10 1 0 | 10 5 | 5 1 5 | 10 1 0 | 150 1 5 0 | ||
| Punkte u n k t e |
*) Betriebsstätte ist die Niederlassung von der der Unternehmer diesen Auftrag logistisch abwickelt.
Ansonsten wird auf die Erläuterungen bzw. Aufforderungen zur Vorlage eines notwendigen Konzeptions- nachweises je Faktor im Rahmen der Vergabematrix verwiesen.
Im Rahmen der Wertung der Vergabematrix wird die TUM alle vorgelegten Konzeptionen bzw. Nachweise sichten und bewerten. Wir empfehlen deshalb dringend zu allen ausgewiesenen Faktoren entsprechende schrifltiche Antworten/Konzeptionen bzw. Nachweise mit den Ausschreibungsunterlagen vorzulegen.
6.4. Bewertungsstaffel / Punktesystem bei der Vergabe für die besten drei Unternehmer Konzeptionen Die TUM bewertet die vorgelegten Konzepte und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff werden Null-Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen:
| Nr. | Konzeption / Thema | Platz 1 | Platz 2 | Platz 3 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Wertung der Summe der beiden Straßen km = Entfernung Wertstoffhof (WSI 1) zur jeweiligen ausführenden Betriebsstätte und Entfernung zum Zwischenlager / Sortieranlage | 15 Punkte | 10 Punkte | 5 Punkte | |||
| 2 | Stofflicher Verwertungsnachweis mit öffentlichen Straßen-km Angabe vom Zwischenlager/Sortier- zur stofflichen Verwertungsanlage (PPK Fabrik) | 10 Punkte | 5 Punkte | 3 Punkte | |||
| 3 | Nachgewiesener Einsatz von allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bei Vertragsbeginn am 01.02.27 **) | 10 Punkte (bei JA) | 0 Punkte (bei NEIN) | 0 Punkt (bei NEIN) | |||
| Bezahlung Team nach Tarifvertrag oder höher | 5 Punkte (bei JA) | 0 Punkte (bei NEIN) | 0 Punkte (bei NEIN) | ||||
| 4 | |||||||
| 5 | Darstellung aller Nachhaltigkeitsmaß- nahmen in der ausführenden Betriebsstätte des Anbieters | 10 Punkte | 5 Punkte | 3 Punkte | |||
| 5 |
**) = von allen bedeutet der eingesetzte Hecklader, ASC-/ARC LKW und Kasten-LKW
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6.5. ERLÄUTERUNG der Bewertungsmaßstäbe für die Vergabekriterien
6.5.1. Eintragung von Preisen/Daten durch den Unternehmer ab Ziffer 6.58 Keine Eintragungen bei Ziffer 6.5.1. bis 6.5.6.
Die Vergabe der Punkte erfolgt hier auf Basis des Preises. Der beste (niedrigste) Preis erhält 100 Punkte, wobei Dumpingpreise bereits eine Stufe vor der Vergabematrix bei der Prüfung der Angemessenheit der Preise ausgeschlossen werden.
Alle weiteren Preise erhalten einen Abzug je nach Preisunterschied zum niedrigsten Preis, wobei ein %-Preisunterschied einem Punkt entspricht.
Formel-Beispiel: Bei einem Preisunterschied von 12% erhält der Bieter nur noch 88 Punkte gegenüber dem höheren Preis.
In die Berechnung der Punkte fließt hier auch der Skonto / Rabatt ein (siehe Entgeltliste), welcher der Unternehmer im Rahmen der Angebotsabgabe bieten kann.
6.5.2. Entfernung km von der TUM Anschrift Wertstoffhof zu den Betriebsstätten:
Der TUM sind in Bezug auf den Umweltaspekt kurze Transportstrecken und schnelle Reaktionszeiten, auf Anforderungen aus dem Sammel- und Transportauftrag, sehr wichtig. Damit ist eine reibungslose Vertragsabwicklung gegenüber dem Unternehmer und der TUM gewährleistet. Die Grundlage hierfür ist, dass sich die Betriebsstätte des Unternehmers und alle sonstigen verfahrenstechnischen Anlagen in einem möglichst nahen Umfeld zum TUM Campus Weihenstephan befinden.
| Entfernung von – bis mit Ortsangaben | Straßen - km | Insgesamt – km | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | |||||
| 1. | TUM Wertstoffhof (WSI 1), Lange Point 24 Zur ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers: | ………………km | |||
| 1. | |||||
| 2. | TUM Wertstoffhof (WSI 1), Lange Point 24 zum jeweiligen PPK Zwischenlager / Sortieranlage 1) | ……………… km | |||
| 3. | Summe der km-Entfernungen von Ziffer 1 bis 2 | ……………… km | ……………… km |
- = PPK Zwischenlager/Sortieranlage ist der jeweilige Standort mit dem der Unternehmer teilnimmt. Dies ist z.B. eine Sortieranlage in der die Wertstoff PPK Wertstoff Fraktionen getrennt wird.
Bei Erfüllung der Kriterien, d.h. der kürzesten Gesamtkilometeranzahl auf der öffentlichen Straße erhält der Anbieter mit der geringsten km Gesamtsumme 15 Punkte.
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6.5.3. Entfernung in öffentlichen Straßen-km zwischen dem Zwischenlager/Sortier- anlage und der stofflichen Verwertungsanlage
Die TUM bevorzugt aus umwelt-spezifischen Aspekten und im Sinne der gelebten Kreislaufwirtschaft, die stoffliche Verwertung der Wertstoffe .
Der Unternehmer hat dies durch Vorlage entsprechender verbindlicher Dokumente zu belegen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu realisieren. Ein Wechsel von der stofflichen Verwertung zur thermischen Verwertung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen und nur bei nicht verwertbaren Resten aus der Sammlung zulässig.
Ergänzend werden deshalb aus Umweltgesichtspunkten die öffentlichen Straßen-km zwischen TUM Wertstoffhof, Lange Point 24, Freising und der Verwertungsanlage in einer Gesamtbetrachtung bewertet.
| Nr. | Thema: | Stoffliche Verwertungsanlage | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Name der stofflichen Verwertungsanlage (PPK Fabrik) ◼ Ausfüllung dieser Daten siehe ab Seite 6 | Anschrift der Verwertungsanlage = PPK-Fabrik: | |||||
| 1. | ||||||
| 2. | Entfernung vom Zwischenlager/Sortieranlage zur stofflichen PPK Verwertungsanlage (PPK Fabrik) in km | ……………………… km | ||||
| 2. |
Der Anbieter kann hier 10 Punkte im Rahmen der Vergabematrix erhalten.
6.5.4. Alternativer Antrieb bei allen eingesetzten Fahrzeugen zum Vertragsbeginn 01.02.2027
Aufgrund des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ bewertet die TUM den Einsatz aller auf dem TUM Campus Weihenstephan eingesetzten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bei Vertragsbeginn am 01.02.2027 mit Nachweisen bei Angebotsabgabe mit 10 Punkten.
6.5.5. Tarifvertrag – Anwendung beim Unternehmer
Bezahlung des gesamten eingesetzten Teams des Unternehmers beim TUM-Vertrag nach Tarifvertrag o. höher
Der TUM ist die faire Bezahlung des gesamten Wertstoff-Teams (von der Leitung bis hin zum Sammelteam) wichtig. Grundlage ist, dass der Unternehmer jedes Teammitglied mindestens nach einem aktuellen Tarifvertrag oder höher bezahlt und dies gegenüber der TUM bestätigt und nachweist.
Die Vorlage der sozial ausgewogenen Bezahlung aller Wertstoff Teammitarbeiter nach einem Tarifvertrag wird von der TUM mit 5 Punkten bewertet.
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6.5.6. Nachhaltigkeitsmaßnahmen in der ausführenden Betriebsstätte des anbietenden Unternehmers als positiver Beitrag zur Klimadiskussion.
Der TUM ist es auch wichtig, dass der anbietende Unternehmer in seinem gesamten Betrieb mittel- und langfristige Maßnahmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit seines unternehmerischen Handelns belegt.
Der TUM ist hierbei bewusst, dass derartige unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung neben den positiven Umweltaspekten in der Gegenwart auch gewisse negative Auswirkungen auf das ökonomische Jahresergebnis mit sich bringen kann.
Die TUM will aufgrund des anhaltenden Klimadiskurs dieses Handeln im Rahmen der Vergabematrix positiv bewerten und vergibt hierzu dem umfangreichsten vorgelegten unternehmerischen Nachhaltigkeitskonzept maximal 10 Punkte.
Allgemeiner Hinweis zur Vergabematrix
Der Anbieter muss per Nachweis die angesprochenen Themen im Rahmen der Vergabematrix schriftlich belegen. Dies ist in einem transparenten Konzept zu beantworten und darzustellen, wie der Unternehmer die geforderten Themen bei seinen auszuführenden Arbeiten personell, organisatorisch und sachlich sicherstellt.
Die TUM bewertet die vorgelegten schriftlichen Konzepte/Ausarbeitungen und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff werden Null-Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen.
Alle schriftlich vorzulegenden Bewertungskriterien entnehmen sie auch der Erläuterung zur Vergabematrix.
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6. Bewertungsmatrix
ANHANG mit Erläuterungen zur Bearbeitung für den Bieter
Angebot über den Abschluss eines Vertrages
über die Sammlung, Transport und Verwertung von
WERTSTOFFEN
mit Logistik und Behältergestellung an den Annahmestellen
am TUM Campus WEIHENSTEPHAN und dessen Außenstellen
Teil der Ausschreibungsunterlagen
Bieter hat hier nur ABSCHNITT A, die Ziffern 6.5.8.1. bis 6.5.8.5. auszufüllen
Nachfolgende Bewertungsmatrix findet Anwendung bei der Findung des wirtschaflichsten Angebotes. Die einzelnen nachfolgenden Kriterien sind aus der Sicht des Anbieters darzustellen. Die TUM wird alle Ausarbeitungen, nach den für Sie wichtigen Anforderungsprofilen, nach der Vergabematrix punktuell bewerten.
Für jedes erfüllte und schriftlich komplett nachgewiesene Matrixthema bekommen die besten Darstellungen der Anbieter grundsätzlich die ausgewiesenen Punkte nach den folgenden Darstellungen.
6.5.7. Vergabekriterien Vergabematrix für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes:
| Kriterium | Preis (max.) | Entfernung TUM WSI 1 zu der Betriebs- stätte bzw. Zwischenlager | Entfernung zum stofflichen Verwertungs- nachweis In einer PPK-Fabrik | Einsatz aller Fahrzeuge mit alter- nativem Antrieb | Bezahlung Team nach Tarif- vertrag oder höher | Nachhaltig- keitsmaß- nahmen in ausführender Betriebs- stätte | Summe der Punkte | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 100 | 15 | 10 | 5 | 5 | 10 | 150 | |||
| Punkte |
HINWEIS: Damit die TUM STABSSTELLE ENTSORGUNG UND UMWELT die Matrix des Bieters werten kann, benötigt sie ab Ziffer 6.5.8. (Daten) und auf jedes einzelne Wertungsthema ab Seite 9 ff Antworten des Bieters auf einem Extrablatt des Angebotes.
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6.5.8. ABSCHNITT A
--- Eintragung der Angaben/Daten durch den Unternehmer ---
6.5.8.1. Entfernung zwischen Betriebsstätten und TUM Wertstoffhof, Lange Point 24 1)
Entfernung in öffentlichen Straßenkilometer zw. TUM Wertstoffhof (WSI 1) und Betriebsstätte des Unternehmers für den Sammelauftrag von dem aus die Dienstleistung vom Unternehmer erbracht wird.
| Nr. | Entfernung von – bis mit Ortsangaben | Straßen – km | Insgesamt – km | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | TUM Wertstoffhof, Lange Point 24, Freising Zur ausführenden Betriebsstätte Unternehmer | ………… km | |||
| 1 | |||||
| TUM Wertstoffhof zum Zwischenlager / Sortieranlage des Unternehmers je =1) | ………… km | ||||
| 2 | |||||
| 3 | Summe der km-Entfernungen von Ziffer 1 bis 2 | ………… km | ……………. km | ||
| 3 |
- Wertstoffhof (WSI 1) zum Zwischenlager/Sortieranlage mit dem der Unternehmer den Vertrag logistisch vollziehen wird.
Bei Erfüllung der Kriterien, d.h. der kürzesten Gesamtkilometeranzahl der Fahrstrecke auf öffentlichen Straßen von der TUM, Lange Point 24 zu seiner Betriebsstätte kann der Anbieter hierfür maximal 15 Punkte erhalten.
Nr.
| 1. Anschrift der TUM = 1) | Nachgewiesene Distanzen in | ||
|---|---|---|---|
| Ergänzung zu 6.5.8.1. | 2. Ausführende Betriebsstätte = 2) | öffentlichen | |
| 3. Zwischenlager/Sortieranlage | Straßenkilometer mit | ||
| Anschrift zur Abwicklung des | Landkartenbeleg = 4) | ||
| Vertrages. = 3) | |||
| Zu | TUM Wertstoffhof (Wertstoffinsel 1) 1) Lange Point 24, FREISING/Weihenstephan | 2) | = 4) ………………………… km |
| 1 | |||
| Zu | TUM Wertstoffhof (Wertstoffinsel 1) 1) Lange Point 24, FREISING/Weihenstephan | 3) | = 4) ………………………… km |
| 2 | |||
| Zu | Summe der beiden Distanzen | ………………………… km | |
| 3 | |||
| in km zur TUM Anschrift Lange Point 24 |
- = kartografische Nachweise der Entfernung auf öffentlichen Straßen km der konkreten Betriebs-/ Verwertungsstätten des Anbieters (laut Ziffer 1 bis 2) und dem TUM Wertstoffhof (WSI 1), Lange Point 24, Freising-Weihenstephan = Punktevergabe nach der Bewertungstabelle:
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Eintragung der folgenden Angaben/Daten durch den Unternehmer
6.5.8.2. Nachweis und Entfernung zur stofflichen Verwertungsanlage (PPK-Fabrik) Eintragung der Verwertungsanlage, wie bereits in der Anlage zum Vertrag vollzogen
| Name der stofflichen Verwertungs- | Stoffliche Verwertungsanlage (PPK-Fabrik) | |
|---|---|---|
| anlage PPK-Fabrik | für die Abwicklung des Auftrages | |
| (siehe Ziffer 6.5.3). | A nschrift | |
| 1) | ||
| in Straßen – km: ……………………….. km | ||
| Entfernungsangabe | mit kartografischem | |
| zwischen Zwischenlager/Sortier- und | Nachweis | |
| der stofflichen Verwertungsanlage | ||
| (= PPK-Fabrik) |
6.5.8.3. Einsatz von allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Verbindlicher Nachweis aller zum Einsatz kommenden Fahrzeuge zum Vertragsbeginn 01.02.2027 mit alternativen Antrieben anhand von KFZ-Scheinen oder Rechnungsbelegen der ausführenden Betriebsstätte vom 03. Quartal 2026 über den Einkauf von HVO100/eFuel mit KFZ-Scheinen und KFZ Kennzeichen.
| Nr. | Elektro | Gas | Wasser- stoff | HVO 100 | e-Fuel | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eingesetzter | ||||||||
| LKW Typ *) | ||||||||
| 1 | Hecklader | |||||||
| 2 | ASC LKW | |||||||
| 3 | ARC LKW | |||||||
| 4 | Kasten-LKW |
*) = Nennung der KFZ-Kennzeichen mit Kopie KFZ Schein der eingesetzten LKWs ab 01.02.2027
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6.5.8.3. Einsatz von allen zum Einsatz kommenden Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Ergänzende Nachweise zur umseitigen LKW Tabelle
6.5.8.4. Nachweise der Bezahlungen nach Tarifvertrag oder höher des ausführenden Unternehmers:
| Nr. | Anwendung eines Tarifvertrages | Tarifvertrag |
|---|---|---|
| 1 | Nennung des Tarifvertrages des Unternehmers: | ja oder nein |
Einzelpersonendaten werden aus Datenschutzgründen nicht abverlangt, nur die Angabe des Tarifvertrages, auf welcher Basis der Unternehmer seine Mitarbeiter vergütet.
Die TUM ist berechtigt von einem unabhängigen Dritten diese Angaben überprüfen zu lassen. Bei übertariflicher Gehalts-/Lohnzahlungen ist der Basistarifvertrag, welcher mit der aktuellen Gehalts-/ Lohnzahlung überschritten wird, anzugeben.
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6.5.8.5. Nachhaltigkeitsthemen (Zif. 1 – 17 Themen zur Beantwortung auf Extra-Blatt)
| Nr. | erreichbare Punkte | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungsthemen und Punkte | ||||||||
| 1 | Vorlage eines unternehmerischen Konzeptes für nachhaltiges Handeln im Betrieb insgesamt . | 5 | ||||||
| Vorlage eines CO2 Verminderungskonzeptes des Bieters | 5 | |||||||
| 2 | ||||||||
| 3 | Mitglied im „Umweltpakt Bayern“ mit Nennung der Mitgliedsnummer | 5 | ||||||
| 3 | ||||||||
| Ökologische Nachhaltigkeit | ||||||||
| 4 | ||||||||
| 5 | % Einsatz von alternativen Antrieben (Elektro/Wasserstoff) in der ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers angemeldet | 3 | ||||||
| 5 | ||||||||
| % Einsatz von alternativen Kraftstoffen (Gas, Biogas,etc.) in der ausführenden Betriebsstätte angemeldet und im Einsatz | 3 | |||||||
| 6 | ||||||||
| % Einsatz von KFZ mit HVO100/eFuel sind in der ausführenden Betriebsstätte im Unternehmen angemeldet und im Einsatz | 3 | |||||||
| 7 | ||||||||
| 8 | Betrieb von Solaranlage(n) im Unternehmen | 3 | ||||||
| 8 | ||||||||
| 9 | Betrieb von Wasser-/Windenergieanlagen durch das Unternehmen | 3 | ||||||
| 10 | Einsatz von „Grüner Elektrizität – ÖKO-Strom im Unternehmen | 3 | ||||||
| Soziale Nachhaltigkeit im Unternehmen | ||||||||
| 13 | ||||||||
| Bindungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter | 3 | |||||||
| 14 | ||||||||
| Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen | 3 | |||||||
| 15 | ||||||||
| Existenz einer Betriebsrente | 3 | |||||||
| 16 | ||||||||
| Einsatz von Mitarbeitern mit Behindertenstatus | 3 | |||||||
| 17 | ||||||||
| Bewertungspunkte insgesamt | ||||||||
| 18 | 45 |
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--- Ab hier erfolgen die Eintragungen durch die
TUM STABSSTELLE ENTSORGUNG UND UMWELT ---
6.5.9. ABSCHNITT B
6.5.9.3. TUM Bewertungsmatrix der Bieterofferten 15 Punkte
Entfernungssumme zwischen den beiden Unternehmer Betriebsstätten und der TUM
| Nr. | Bewertungsthemen | Max.Punkte | Anbieter 01 | Anbieter 02 | Anbieter 03 ff | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Km - Entfernungen aller zwei Betriebsstätten (Summe gemäß Ziffer 6.5.8.1. Ziffer 3 zum TUM Wertstoffhof in km 1) | 15 | ||||||
| 1 | |||||||
| 2 | Bewertungspunkte insgesamt | 15 |
= 1) kartografischer Nachweis der Entfernung der Betriebsstätten des Anbieters und den Anlagen - Punktevergabe nach der Bewertungstabelle
6.5.9.2. Verwertungsnachweis für die stoffliche PPK-Verwertung mit Bewertung der Entfernungs-km Zwischenlager/Sortieranlage zur PPK-Fabrik 10 Punkte
Vorlage von Dokumenten welche die stoffliche PPK-Verwertung und km-Entfernung belegen
| Nr. | Bewertungsthemen und Punkte | erreichbare | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 ff |
|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | |||||
| Nachweis über die stoffliche Ver- wertung der PPK und die km zur PPK-Fabrik Abschnitt A - (Ziffer 6.5.8.2.) | 10 | ||||
| 1 | |||||
| 2 | Bewertungspunkte insgesamt | 10 |
Die maximale Punktezahl von 10 bekommt der Unternehmer, welcher in der Gesamtwertung :
a) die stoffliche Verwertung mit Nachweisen belegt und b) die kürzeste Entfernung zwischen der Sorieranlage und der stofflichen Verwertungsanlage, d.h. PPK Fabrik nachweisen kann
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6.5.9.3. Einsatz von alternativen Antrieben bei allen eingesetzten Fahrzeugen beim Vollzug des Vertrages auf dem Areal des TUM Campus Weihen- stephan zum Vertragsbeginn 01.02.2027 10 Punkte
| Nr. | Bewertungsthemen und Punkte | erreichbare Punkte | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 ff | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Listung der eingesetzten Fahrzeuge mit alternativem Antrieb zum 01.02.2027 auf dem TUM Campus Weihenstephan (siehe Liste des Bieters mit Nachweisen) - Hecklader LKW - Kasten-LKW - ARC LKW - ASC LKW | 10 | |||||
| Bewertungspunkte insgesamt | 10 | ||||||
| 2 |
6.5.9.4. Bezahlung des Wertstoff Teams nach Tarifvertrag oder höher
Tarifvertrag 1): ja oder nein (1) = zutreffendes ankreuzen) 5 Punkte
Name des Tarifvertrages: …………………………………………………………………………………
Bei übertariflicher Gehalts-/Lohnzahlung der Mitarbeiter bitte um Angabe des überschrittenen Basistarifvertrages.
| Nr. | Bewertungsthemen und Punkte | erreichbare Punkte | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 ff | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Bezahlung nach Tarifvertrag – ja / nein | 10 | |||||
| Bewertungspunkte insgesamt | 10 | ||||||
| 2. |
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6.5.9.5. NACHHALTIGKEIT Darstellung des unternehmerischen Handelns des Unternehmers auf einem Extrablatt mit dem Effekt der NACHHALTIGKEIT
Nachhaltiges Handeln ist auch für die TUM sehr wichtig und wird punktuell gewertet. Die maximal erreichbare Punktzahl je Thema liegt zwischen 3 + 5 Punkten für das beste Bieterkonzept.
Die höchste Summe aus den einzeln erreichbaren Punkten wird mit 10 Punkten bewertet.
| Nr. | Bewertungsthemen und Punkte | erreichbare Punkte | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ff | |||||||||
| 1 | Vorlage eines unternehmerischen Konzeptes für nachhaltiges Handeln im Betrieb insgesamt . | 5 | |||||||
| 2 | Vorlage eines CO2 Verminderungs- konzeptes für das Unternehmen | 5 | |||||||
| 3 | Mitglied im „Umweltpakt Bayern“ mit Nennung der Mitgliedsnummer | 5 | |||||||
| Ökologische Nachhaltigkeit | |||||||||
| 4 | |||||||||
| 5 | % Einsatz von alternativen Antrieben (Elektro/Wasserstoff) in der ausführenden Betriebsstätte des Unternehmers angemeldet | 3 | |||||||
| 5 | |||||||||
| 6 | % Einsatz von alternativen Kraftstoffen (Gas, Biogas, etc.) in der ausführenden Betriebsstätte angemeldet und im Einsatz | 3 |
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| Nr. | Bewertungsthemen und Punkte | erreichbare Punkte | Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ff | |||||||||||
| 7 | % Einsatz von KFZ mit HVO100/eFuel sind in der ausführenden Betriebsstätte im Unternehmen angemeldet und im Einsatz | 3 | |||||||||
| 8 | Betrieb von Solaranlagen im Unternehmen | 3 | |||||||||
| 9 | Betrieb von Wasser-/Windenergie- anlagen durch das Unternehmen | 3 | |||||||||
| 10 | Einsatz von „Grüner Elektrizität – Strom im Unternehmen (ÖKO-Strom) | 3 | |||||||||
| 13 | Soziale Nachhaltigkeit im | ||||||||||
| Unternehmen | |||||||||||
| 14 | Bindungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter | 3 | |||||||||
| 15 | Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Unternehmen | 3 | |||||||||
| Existenz einer Betriebsrente | 3 | ||||||||||
| 16 | |||||||||||
| 17 | Einsatz von Mitarbeitern mit Behindertenstatus | 3 | |||||||||
| 17 | |||||||||||
| 18 | 45 | ||||||||||
| Bewertungspunkte insgesamt |
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6.5.9.6. Sonstiges mit Bearbeitungshinweisen:
Die umseitige Bewertungsmatrix ist inhaltlich nach den für die TUM wichtigen Themen gegliedert. Der Anbieter / Unternehmer beantwortet alle obigen gelisteten Themen in seinen Ausarbeitungen als Bestandteil der einzureichenden Unterlagen, auf einer eigenständigen Unterlage.
Die geforderten Nachweise sind beizulegen und die Antworten des Bieters sind Bestandteil der Angebotsvorlage und bei einer Auftragserteilung umzusetzen.
TUM Wertstoffhof (= Wertstoffinsel 1), Lange Point 24, Freising-Weihenstephan: Die Bewertungsmatrix ist inhaltlich nach Themen dargestellt und wird im Abschnitt A (Ziffer 6.5.8.1. bis 6.5.8.5.) vom Unternehmer bearbeitet.
Abschnitt B die Auswertung erfolgt durch die TUM Die TUM nutzt dann die dortigen Tabellen im Rahmen der Auswertung der Angebotsunterlagen.
6.5.9.7. Bewertungsstaffel/Punktesystem
Die TUM bewertet die vorgelegten Ausarbeitungen des Unternehmers auf einem Extrablatt und vergibt folgende Punktewertung von Platz 1 bis Platz 3 (ab Platz 4 ff werden Null- Punkte vergeben) bei den einzelnen Bewertungsthemen:
| Nr. | Konzeption / Thema | Platz 1 | Platz 2 | Platz 3 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Wertung der 2 Summen der Straßen km = Entfernung TUM W.hof, Lange Point 24 zum jeweiligen Standort/Betriebsstätte + Entfernung zum Zwischenlager/Sortieranl | 15 Punkte | 10 Punkte | 5 Punkte | ||
| 2 | Stofflicher Verwertungsnachweis mit Straßen-km Angabe von der Sortier- anlage zur Verwertungsanlage PPK-F | 10 Punkte | 5 Punkte | 3 Punkte | ||
| 3 | Einsatz aller Fahrzeuge mit alter- nativem Antrieb zum 01.02.2027 | 10 Punkte | 0 Punkte | 0 Punkte | ||
| 4 | Anwendung Tarifvertrag | 5 Punkte | 0 Punkte | 0 Punkte | ||
| 5 | Darstellung aller Nachhaltigkeits- maßnahmen im Betrieb des Anbieters | 10 Punkte | 5 Punkte | 3 Punkte | ||
| Maximale Bewertungspunkte | 50 Punkte | 29 Punkte | 14 Punkte | |||
| 6 |
Alle schriftlich vorzulegenden Bewertungskriterien und die jeweiligen Bewertungspunkte für die einzelnen Bewertungsthemen sind diesem Anhang der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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6.5.9.8. Sonstige Hinweise zur Matrix:
Die geforderten Nachweise sind beizulegen und das Verwertungskonzept ist vorzulegen und bei einer Auftragserteilung als Bestandteil des Vertrages umzusetzen.
Die Bewertungsmatrix ist inhaltlich nach Themen dargestellt und wird im Abschnitt B (ab Ziffer 6.5.9. ff.) von der TUM im Rahmen der Auswertung der Angebotsunterlagen bearbeitet und ausgefüllt. Der Bieter liefert mit der Vorlage des Angebotes hierzu die notwendigen Ausarbeitungen auf Extrablättern zu deren Bewertung durch die TUM.
WICHTIGER HINWEIS:
6.5.9.9. Ergänzende Bearbeitungshinweise zur Bewertungsmatrix
Der ABSCHNITT A - Ziffer 6.5.8.1. bis 6.5.8.5.
sind vom Unternehmer auszufüllen und bei Ziffer 6.5.8.1. bis 6.5.8.2. auch kartografisch in den Unterlagen des Bieters zu belegen.
Wird vom Unternehmer zu allen dort vorliegenden Themen in seiner eigenständigen schriftlichen Anlage (Extrablätter) zu seinen Angebotsunterlagen schriftlich dargestellt.
Der ABSCHNITT B - Ziffer 6.5.9.1. bis 6.5.9.5.
Das TUM-Stabsstelle Entsorgung und Umwelt bewertet diese schriftlichen Ausarbeitungen inhaltlich und substanziell und vergibt dann jeweils nach der ausgewiesenen Tabelle die jeweiligen Bewertungen / Bewertungspunkte je Unternehmer ab.
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