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ANLAGE 2 EU-Ausschreibung WERTSTOFFE Leistungsbeschreibung TUM Weihenstephan TUM Technische Universität München
Leistungsbeschreibung
Angebot über den Abschluss eines Vertrages über die Sammlung, Transport und Verwertung von
WERTSTOFFEN
mit Logistik und Behältergestellung an den Annahmestellen beim TUM Campus WEIHENSTEPHAN und dessen Außenstellen
TUM Technische Universität München vertreten durch die TUM STABSSTELLE ENTSORGUNG UND UMWELT
im nachfolgenden „TUM“ genannt
2.1. Grundsätzliches
2.1.1. Der TUM Campus Weihenstephan liegt in der Stadt Freising und in weiteren Außenstellen im Süden von Bayern
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2.1.2. Die Basisdaten und Lage der TUM sind:
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Die TUM vergibt die ausgeschriebenen Leistungen zum 01.02.2027 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung.
2.2. Die EU-Ausschreibung Wertstoffe Weihenstephan betrifft
2.2.1. Die Sammlung und den Transport von Wertstoffen zur Entsorgungs- und Verwertungs- einrichtung mit Dienstleistung, d.h. Nutzung der Wertstoffinseln auf dem TUM Campus Weihenstephan.
2.2.2. Im Weiteren die Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern laut Behälter- verzeichnis der TUM Weihenstephan.
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er in jedem Fall die ausgewiesenen Abfallbehälter der TUM zur Verfügung stellen kann.
2.3. Sonstige Rahmenbedingungen
2.3.1. Bei Auftragsbeginn müssen neue und während der Vertragslaufzeit saubere, unbeschädigte und geprüfte Behälter mit jeweils gleicher Ausstattung zum Einsatz kommen (siehe Behälterliste Anlage 7 und Bilder in Anlage 8).
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Die ausgewiesenen AVV Nummern werden vor Vertragsbeginn mit dem Unternehmer abgestimmt und von der TUM festgelegt.
Die Auflistung spiegelt den Stand in 2023, 2024 und 2025 wieder und kann sich aufgrund der Entwicklung der TUM Weihenstephan während der Vertragslaufzeit kostenneutral ändern.
2.5. Behältertypen
2.5.1. Die zum Einsatz kommenden Behältertypen, etc. je Standort, sind in der Anlage 7 bis 8 als Bestandteil dieser EU-Ausschreibung aufgeführt
a) Anzahl b) Typen (technische Ausstattung) c) Behältergrößen d) Standorte der Wertstoffinseln
eigenständig beschrieben und ausgewiesen.
Wie bereits beschrieben sind bei den Behältern für die Wertstoffe folgende Vorgaben einzuhalten:
Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter (siehe Behälterliste und die Bilder in den Anlagen 7 und 8) mit jeweils gleicher Ausführung an allen Standorten am TUM Campus Weihenstephan zur Aufstellung kommen.
Die Umleerbehälter sind ansonsten auf Kosten des Unternehmers und nach den Vorgaben der TUM bis zum Aufstelltag mit folgenden Aufklebern zu versehen:
a) Bezeichnung der Abfallart und b) mit der jeweiligen Nummer der Wertstoffinsel
Siehe hierzu auch Bilder- und Textvorgaben in der Anlage 8.
Die entsprechenden Aufkleber sind durch den Unternehmer bis zum Vertragsbeginn zu besorgen und anzubringen.
2.5.2. Behältertypen Wertstoff Logistik
Hinweise für Logistik und Richtwert für optionalen Bedarf nach TUM Anforderung.
2.5.2.1. Alle aktuell benötigten Behälter für die TUM Weihenstephan sind in der beiliegenden Behälterliste (Anzahl, Volumen, Leerungsvorgaben, etc.) aufgelistet (siehe Anlage 7).
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2.5.2.2. Ergänzend sind in Anlage 8 die genauen Behältertypen mit dem zu beachtenden Farbkonzept dargestellt.
2.5.2.3. Erläuterungen zur Behälterliste:
Die Behälter sind fabrikneu, vorrangig aus Kunststoff in der in den Anlagen 7 + 8 + 9 ausgewiesenen technischen Ausstattung, Form und Farbe (bei 1.100 l Behältern, etc.) zum Vertragsbeginn an den zugewiesenen Anfallstellen aufzustellen.
ACHTUNG: Achten Sie darauf, dass laut der Behälterliste an ausgewiesenen Standorten nur Metallbehälter (keine Kunststoffbehälter) eingesetzt werden dürfen.
2.6. Technische Durchführung
Die genaue technische Durchführung ist dem Vertrag bzw. dessen Anlagen für die jeweiligen Abfallarten zu entnehmen.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheit:
2.6.1. Abwicklungsmodalitäten
Zur Sicherstellung eines geordneten Ablaufs bei den Leerungstouren (Wertstofftouren) hat der Unternehmer vor Vertragsbeginn die verantwortlichen Ansprechpartner für die Logistik bzw. dessen Vertreter (z.B. Disponent und / oder Fahrer) zu benennen. Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der verantwortliche Disponent jederzeit erreichbar ist und Auskunft über den aktuellen Standort des jeweiligen Sammelfahrzeuges geben kann.
Auf Verlangen der Verantwortlichen der TUM, hat der Unternehmer eine zuständige Begleitperson bei der Tour mit eigenem KFZ zu dulden.
Der Unternehmer und die TUM teilen vor Vertragsbeginn die Kontaktpersonen bzw. deren Vertretungen mit allen Kontaktdaten (insbes. Telefonnummern) mit. Hierbei teilt die TUM dem Unternehmer auch den genauen detaillierten Ablauf und alle logistischen Abwicklungsanforderungen mit.
Hinweis Bei Problemen während der Sammeltour (z.B. Behälter kann nicht geleert werden, Beschädigung von Fremd Eigentum, etc.) hat sich der Fahrer / Disponent sofort bei der TUM telefonisch und spätestens am folgenden Arbeitstag den Vorgang unter der Mailadresse entsorgung@zv.tum.de schriftlich zu melden.
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2.6.2. Behälterbestand
Die 120 l / 240 l / 1.100 l Umleerbehälter und die sonstigen Behälter an den ausgewiesenen Standorten, werden grundsätzlich vom Unternehmer, für die Vertragslaufzeit auf Mietbasis nach der Entgeltliste zur Verfügung gestellt.
Der Unternehmer hat während der gesamten Vertragslaufzeit dafür Sorge zu tragen, dass alle Behälter sauber, unbeschädigt und voll funktionsfähig sind.
Der Unternehmer erhält von der TUM bei Bestandsänderung eine neue Behälterbestandsliste. Er hat im Rahmen des Vertrages innerhalb von fünf Werktagen dafür Sorge zu tragen, dass alle Veränderungsmitteilungen der Bestandsliste (Austausch, Rücknahme, Neubehälter, usw.) erledigt werden.
Die Bestandsänderungen sind nur mit sauberen, unbeschädigten und geprüften Sammelbehältern (ggf. mit Barcode oder Chipsystem) zu vollziehen.
2.6.3. Abwicklungskonzeption
Aufgrund der internen Anforderungen und in Bezug auf die gültige Gewerbeabfall- Verordnung hat der Unternehmer folgendes Abwicklungskonzept bei der Sammlung der Wertstoffe grundsätzlich einzuhalten:
2.6.3.1. Grundsätzlich ist der Vollzug einer wöchentlichen (bei Bedarf 14-tägige) Anfahrt und Entleerung aller Wertstoffinseln (lt. Behälterliste) für die Hauptfraktionen zu vollziehen.
2.6.3.2. Vier Wochen vor Auftragsbeginn wird zwischen den Vertragspartnern der genaue Wochentag der jeweiligen Abfallsammlung (AzV, PPK, etc.) vereinbart (siehe Anlage 7). Sollte hier kein Konsens erzielt werden können, so muss der Unternehmer die Vorgabe der TUM uneingeschränkt umsetzen, damit ein geordneter Campusbetrieb sichergestellt ist.
2.6.3.3. Die Grundlage ist die jeweilig gültige Behälterliste je Abfallart mit deren Leerungs- zyklen auf dem gesamten Campusgelände der TUM Weihenstephan (siehe Lageplan für die Wertstoffinseln, welchen sie bei Bedarf von der TUM erhalten. Mail genügt.).
2.6.3.4. Der Leerungszyklus und der Leerungstag kann sich von Seiten der TUM während der Vertragslaufzeit kostenneutral ändern. Die TUM würde die Änderung der modifizierten Behälterliste jeweils zum 1. eines Monats vollziehen und den Unternehmer zeitnah vorher informieren.
2.6.3.5. Hinweis: Die Sammlung des Bioabfalls ist ebenfalls ausgeschrieben. Siehe hierzu insbesondere die weiteren Erläuterungen in den Ausschreibungsunterlagen.
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2.6.3.6. Der Unternehmer hat vor dem Vollzug der ersten Leerung mit einem Umleerfahrzeug eine Leerwiegung des Sammel-LKW auf einer geeichten Fahrzeugwaage und nach der letzten Leerung bei der TUM eine Verwiegung des Sammelfahrzeugs zu voll- ziehen. Die Differenzmenge ist hierbei die Abrechnungsmenge nach der Entgeltliste für die Verwertung der jeweiligen Abfallfraktion.
2.6.3.7. Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, dass während der jeweiligen TUM Leerungstour eine Leerung von Dritt-/Fremdbehältern durch den Unternehmer stattfindet. Bei allen Wiegevorgängen (vor bzw. zum Ende der jeweiligen Tour) wird nur die Tonnage von der TUM freigegebenen Wertstoffinseln / Behältern und somit Abfalltonnagen auf geeichten Waagen verwogen und dokumentiert.
2.6.3.8. Jeder Abfallbehälter ist ggf. mit einem Barcode- oder Chipsystem auszustatten, damit die vollzogene Leerung und/oder im Zusammenhang mit der GPS-Koordinatenliste (GPS Datenauswertung) nachgewiesen werden kann. Die Auswertungsliste der jeweiligen Leerungen ist Bestandteil der Monatsrechnung an die TUM.
2.6.3.9. Die Verwertung der anfallenden Abfälle ist nach den Maßgaben der jeweils aktuellen Gewerbeabfall-Verordnung zu vollziehen und vom Unternehmer gegenüber der TUM mit der Monatsrechnung zu belegen.
2.6.3.10. Die Gewerbeabfall-Verordnung ist zur Entlastung der TUM zu beachten und während der Vertragslaufzeit vom Unternehmer rechtskonform umzusetzen bzw. fortzu- schreiben. D.h. das aktuelle Umsetzungskonzept ist vor Auftragsbeginn und bei Änderung der Rechtslage mit der TUM abzustimmen.
2.6.3.11. Zu Beginn des Vertrages vollzieht die TUM STABSSTELLE ENTSORGUNG UND UMWELT, als verantwortliche Anfallstelle, die Ist-Dokumentation nach der Gewerbeabfall-Verordnung mit Unterstützung des Unternehmers.
2.6.3.12. Die TUM legt die Ist-Dokumentation dem Unternehmer zum Vertragsbeginn vor.
2.6.3.13. Die Fortschreibung der Ist-Dokumentation der TUM erfolgt während des laufenden Vertrages:
a) Listung aller vorhandenen Anfallstellen (Wertstoffinseln = WSI) b) der Behälterlisten bei jeder Anfallstelle auf dem TUM Campus c) der erfassten Abfallfraktionen je WSI d) der angefallenen Abfalltonnagen e) und der jeweiligen Verwertungsart der vorhandenen Abfallarten
Dies erfolgt mit fortgeschriebener Vorlage der jeweils notwendigen Prozess- dokumentation durch den Unternehmer nach den TUM Basisdokumenten.
2.6.3.14. Die Fortschreibung des Unternehmers erfolgt nach den Vorgaben der GewAbfV. Sie wird jährlich bis spätestens Ende Januar in die jeweilige Dokumentation nach der Gewerbeabfall-Verordnung durch den Unternehmer in die Unterlagen eingearbeitet und der TUM elektronisch ausgehändigt.
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2.6.3.15. Der Unternehmer ist ansonsten während der Vertragslaufzeit auch verpflichtet, die TUM bei allen sonstigen vorliegenden Anforderungen der zuständigen Behörden inhaltlich und auswertungstechnisch kostenneutral voll umfänglich zu unterstützen.
2.6.3.16. Jegliche Änderungen an den freigegebenen und tatsächlich durchgeführten Leerungstouren, insbesondere abweichender Dokumentationen, bedarf der Freigabe der TUM und ist mindestens zwei Wochen vor der geplanten Änderung der TUM zur Freigabe vorzulegen.
a) Die Reaktionszeiten / Termine für den Behältertausch bei den jeweiligen Anfallstellen ergeben sich aus dem Vertrag bzw. dem Abruf von der TUM innerhalb maximaler 48 werktäglichen Stunden (Montag bis Samstag).
b) Sonderfahrten/-leerungen sind nach Aufforderung der TUM zu vollziehen
2.7. Auftragsvergabe unter Verwendung einer Vergabematrix
Die TUM vollzieht die Auftragsvergabe und die Bewertung aller Angebote mit Heranziehung der beiliegenden Bewertungsmatrix.
Ergänzende Hinweise siehe Anlage 6 zu den Ausschreibungsunterlagen mit Bewertungsmatrix
2.8. Umgang mit Modifikationen
Änderungen bei den Öffnungszeiten der Einrichtungen der TUM und die Anzahl an Behältern pro Leerungstour, sowie die Verschiebung von Leerungstagen, etc. und die Anzahl der Wertstoffinseln sind der TUM während der Vertragslaufzeit vorbehalten. Hieraus entstehen der TUM keine Mehrkosten, wenn eine Steigerung bis 20 % vorliegt.
Bei Veränderungen der WSI Anzahl und deren Behältern > 20 % hat der Unternehmer dies schriftlich anzumelden und mit der TUM innerhalb von max. vier Wochen nach Anmeldung eine einvernehmliche Vereinbarung zu finden. Bis zur Vorlage einer einvernehmlichen Vereinbarung gelten die bisherigen Kostenpositionen der Entgeltliste.
2.9. Logistische Anforderungen:
2.9.1. Hinweis:
Bei der Sammlung und Transport von Wertstoffen ist der Einsatz von
a) Sammel-LKW mit Heckladerfunktion und b) Transportern - mit Kastenaufbau und Hebebühne vorgegeben.
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Bei dem Fahrzeugtyp (b) ist eine Hebebühne bzw. einen Handhubwagen und / oder nach Anforderung eine elektrische „Ameise“ am LKW erforderlich, je nach dem zu ladenden Material.
2.9.2. Der Sammeltag für die vollständige Sammlung des Wertstoffs bei den Anfallstellen (Wertstoffinseln) im TUM Gebiet Weihenstephan ist gegenwärtig der werktägliche abgestimmte Sammeltag laut Ausschreibungsunterlagen. Abweichungen sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Personal der TUM statthaft.
Die TUM behält sich vor den Sammeltag ohne Mehrkostenanspruch des Unternehmers zu ändern. Wenn der Sammeltag auf einen Feiertag fällt ist die Sammlung nach Vorgabe der TUM, am vorherigen oder nachfolgenden Werktag (Montag bis Freitag) zu vollziehen.
2.9.3. Die Entleerung der Wertstoffbehälter, etc. hat nach dem abgestimmten Tourenplan und ggf. nach Aufforderung durch das zuständige Personal der TUM im von der TUM zugewiesenen Zeitraum für die Entleerung (Montag bis Freitag), zu erfolgen.
2.9.4. Hinweis zur Tourenlogistik
Die TUM hat ein Logistikkonzept mit Wertstoffinseln (WSI) erstellt. Die Schnittstelle zum Unternehmer ist die Wertstoffinsel, die vom Unternehmer zu bedienen ist. Die Ausstattung der 48 Wertstoffinseln ist an die aktuellen Bedürfnisse vor Ort angepasst und der Behälterliste zu entnehmen. Daraus ergeben sich gegenwärtig eine verschiedene Anzahl von Anfallstellen und Leerungen:
Nr. Abfallart Anzahl der anzufahrenden Behälteranzahl Größen Wertstoffinseln
1 AzV 22 55 1.100 l 2 PPK 30 61 1.100 l 3 Bioabfall 27 45 + 1 240 l + 120 l
Die TUM behält sich hier Änderungen während der Vertragslaufzeit vor (siehe Vertrag)
2.9.5. Sonstige Abholungen außerhalb des Tourenplans werden nach einvernehmlicher Absprache vom Unternehmer vollzogen.
2.9.6. Alle Liefer- und Wiegescheine sind der TUM mit der monatlichen Rechnung bis spätestens zum Ende des Folgemonats für den abgelaufenen Monat vollständig vorzulegen, damit die Rechnungsbearbeitung erfolgen kann.
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Die Rechnungsadresse ist bis auf weiteres:
TUM Weihenstephan TUM Stabstelle Entsorgung und Umwelt Lange Point 24, 85354 Freising
Die Zustellung der jeweiligen Rechnungen erfolgt elektronisch an folgende Mailadresse:
Hierbei ist die Übermittlung der jeweiligen Rechnungen mit allen Nachweis- und Wiegebelegen in elektronischer Form gefordert.
2.9.7. Die Zahlung erfolgt durch die TUM innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage der vollständigen Rechnung mit allen notwendigen Belegen bzw. Nachweisen.
2.10. Vertragslaufzeit
2.10.1. Der Vertrag mit der TUM für den TUM Campus Weihenstephan wird mit Wirkung vom 01.02.2027 bis maximal zum 31.01.2032 geschlossen.
Hinweis:
Zu beachten sind hierbei insbesondere die speziellen vertragstechnischen Vorgaben der TUM zur Laufzeit (siehe Ausschreibungsbedingungen und im Vertrag).
2.10.2. Der Vertrag verlängert sich zum 31.01.2028 nur automatisch bis zum 31.01.2030, wenn insbesondere die vertragstechnischen Vorgaben zum Einsatz von alternativen Antrieben ab dem 01.02.2028 vom Unternehmer eingehalten werden.
2.10.3. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag ab dem 01.02.2030 automatisch um je ein Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei zum 31.01.2030 oder zum 31.01.2031 mit einer Kündigungsfrist von neun Monaten schriftlich gekündigt wird (erstmalig zum 30.04.2029 oder zum 30.04.2030).
2.10.4. Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.01.2032.
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2.11. Verbindlichkeitserklärung des Bieters
Mit der geleisteten Unterschrift bestätigt der Bieter die Verbindlichkeit seines Angebotes sowie sein Einverständnis mit der vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Vertrages.
Die Unterschrift wird spätestens von der TUM bei Auftragserteilung vom wirtschaftlichsten Unternehmer verlangt.
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…………………………………………………… …………………………………… Unterschrift Stempel
…………………………………………………….. Name des Bearbeiters (in Druckbuchstaben)
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