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Erklärung zu § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue-Vergabegesetz (NTVergG)
Diese Erklärung ist unbedingt dem Angebot beizufügen und wird im Falle der Zuschlagserteilung zum Vertragsbestandteil!
Die Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Tariftreueerklärung
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben diese Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- den Regelungen des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbind- lich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AentG
- und meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohnge- setz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindes- tens ein Mindestentgelt nach den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen.
Einsatz von Nachunternehmen
Soweit von mir/uns Nachunternehmen oder Verleihunternehmen bei der Auftragserfüllung einge- setzt werden, verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vom Nachunternehmer oder Verleihunternehmer abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftragge- ber vorzulegen. Ferner verpflichte ich mich/wir uns sicherzustellen, dass der Nachunternehmer oder Verleihunternehmer diese Verpflichtungen einhält.
Mir/uns ist bekannt, dass gem. § 13 Absatz 2 Satz 3 und 4 NTVergG auch die nachträgliche Ein- schaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers bzw. eines Verleihunternehmers der Zustim- mung des Auftraggebers bedarf.
Datum, Firma, Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Bei einem elektronisch übermittelten Angebot ist die Unterschrift nicht erforderlich, wenn die Erklärung dem Angebot als Bestandteil beigefügt wird.