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2 Leistungsbeschreibung Lose 1 bis 3.pdf

Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen und weiteren Abfällen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 08:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Leistungsbeschreibung Los 1 bis 3:

Der Landkreis Cuxhaven beabsichtigt mit den Losen 1 bis 3 die Entsorgung von Los 1: Altreifen, Los 2: asbesthaltigen Baustoffen und Los 3: Dämmmaterial neu zu vergeben. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Leistungen abgesehen von dem Entsorgungsweg werden die verschiedenen Lose in einer Leistungsbeschreibung zusammengefasst.

Neben den Punkten, die im allgemeinen Teil aufgelistet aufgeführt sind, ist folgendes zu beachten.

Auftragsgegenstand

Der AN übernimmt, transportiert und entsorgt die vom Landkreis Cuxhaven am Standort der Abfallverwertungsstation Hemmoor – Heeßel (AVS Heeßel) gesammelten Abfälle (Los 1) Altreifen, (Los 2) asbesthaltigen Baustoffe bzw. (Los 3) Dämmmaterialien

(1) Der AN hat für die AVS Heeßel Abrollcontainer gemäß DIN 30722 zu stellen Zurzeit werden in der AVS folgende Container verwendet, Los 1: je ein 40 cbm Container für Altreifen mit oder ohne Felge, Los 2: ein 15 cbm Container für asbesthaltige Baustoffe, Los 3: ein 40 cbm Container für Dämmmaterial, die der AG befüllt. Der Transport und die Verwertung der Abfälle haben unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen (insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sowie der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften des Unfallversicherungsträgers). (2) Die Container für asbesthaltigen Baustoffe (Los 2) und die Dämmmaterialien (Los 3) werden von dem AG ausschließlich mit entsprechend zugelassenen Big Bags mit vorverpacktem Material befüllt. (3) Der Behältertausch ist vom AN innerhalb einer Woche nach der Meldung durch die AVS vorzunehmen. (4) Der AN stellt auf der AVS Heeßel für jedes Los mindestens einen weiteren leeren Container auf. (5) Bei Abholung sind die befüllten Container gegen leere Container zu tauschen. Das ordnungsmäße Abplanen, oder die Überspannung mit einem Transportsicherungsnetz, oder das Schließen von Containerdeckeln, sowie das Verriegeln der Container für den Transport obliegt dem AN.

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(6) Alle Container müssen optisch und technisch einwandfrei sein. Sie sind einer jährlichen UVV-Prüfung durch eine hierfür qualifizierte Person zu unterziehen; das Prüfprotokoll ist auf Verlangen dem AG in Kopie vorzulegen.

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