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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 1 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Hinweis Vorbemerkungen, Anlagen zur Leistungsbeschreibung Alle der unter den Punkten 1. bis 5. beschriebenen Umstände, Anforderungen und Sachverhalte sind bei der Kalkulation der LV-Positionen zu berücksichtigen und es entsteht daraus kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Anlagen zur Leistungsbeschreibung Folgende Ausführungszeichnungen/ -unterlagen sind der Leistungsbeschreibung als PDF- Datei beigefügt: (Aufzählung der Anlagen durch Ausschreiber einzutragen)
- Objektbeschreibung Objektbeschreibung Gebäude/ Leistungsort Deutsches Technikmuseum Berlin
Gebäudeteil: 'Altbau'
Trebbiner Str. 9 10963 Berlin Gebäudeklasse: 5 Sonderbau Bauweise: Massivbau, Klinkerfassade Bauzeit: ca. 1870 - 1874 Denkmalschutz: nein Geschosse: KG, EG, 1. bis 6. OG Geschosshöhen: i. d. R. bis ca. 3,30m Nutzung: KG - Lagerflächen und Haustechnik, EG - Eingangsbereich des Museums mit Museumsshop und Gastronomie, 1. OG - Ausstellungsflächen, 2.OG bis 6.OG
- Verwaltung Grundstück Die Baustelle liegt im Berliner Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, am Ende der Sackgasse
öffentliche Zufahrt zum Trebbiner Str. als Technikmuseum, auf dem Gelände des 'Deutschen Technikmuseum Berlin'.
- Maßnahmenbeschreibung
- Maßnahmenbeschreibung Ziel ist es, die gesamte Gebäudetechnik des Gebäudeteils Altbau zu erneuern. Dies betrifft im Wesentlichen die Anlagengruppen Sanitär, Lüftung, Elektrik und Gebäudeautomation. Im Zuge der Sanierung sollen die tangierten Bauteile schadstofffrei hergestellt werden. Begleitend zu den technischen Maßnahmen sind die entsprechenden hochbaulichen Maßnahmen erforderlich. Dies betrifft Öffnen/ Schließen von Schächten, Ertüchtigung von Decken zur Herstellung brandschutztechnischer Rohrdurchführungen, Öffnen/ Schließen von Abhangdecken, Teilerneuerung Wandbeschichtungen und Bodenbeläge, tlw. Brandschutzertüchtigung Türen, Komplettsanierung von Sanitärbereichen (Estrich, Trockenbau, Fliesen, Maler, Objekte usw.), Gerüst- und Dacharbeiten zum Austausch von pneumatischen RWA- Anlagen auf dem Dach und herrichten der Räume zur Wiederverwendung. Im Vorfeld zu den Sanierungsarbieten soll eine Schadstoffsaneirung stattfinden, so das das Gebäude und die betroffenen Sanierungsbereiche möglichst schadstofffrei sein werden. Die gesamte Maßnahme beinhaltet im Wesentlichen Arbeiten folgender Gewerke: Baustelleneinrichtung Gerüstarbeiten Schadstoffsanierung Bauhauptgewerk Trockenbauarbeiten Estrich Fliesenleger Brandschutztüren Metallbau Innentüren Malerarbeiten Tischlerarbeiten Elektroinstallation/ Datenverkabelung (Rückbau/ Neubau) Sanitärinstallation (Rückbau/ Neubau) Lüftungsinstallation (Rückbau/ Neubau) Gebäudeautomationsinstallation (Rückbau/Neubau/Sanierung) Baureinigung Hier ausgeschriebene Leistung: (Gebäudeautomation KG 480)
- Bauablauf: Bauabschnitte, Unterbrechungen in Ausführung, Lärmfreie Zeiten, Samstagsarbeit, laufender Betrie
- Bauablauf Bauablauf Die beschriebene Sanierung soll etagenweise, beginnend im KG, in einzelnen Bauabschnitten (von unten nach oben), erfolgen. Dabei bleiben im EG und 1. OG Bereiche im laufenden Museumsbetrieb. Die Baustellenbereiche zu den in Betrieb gehaltenen Bereichen mit Besucherverkehr, werden durch temporäre Abschottungen durch geeignete Staubschutzwände u. dgl., abgetrennt.
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 2 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge den in Betr | Einheit ieb gehaltenen Bereichen mit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Besucherverkehr, werden durch temporäre Abschottungen EUR EUR durch geeignete Staubschutzwände u. dgl., abgetrennt. Trotzdem sind die Bautätigkeiten mit umfänglicher Rücksichtnahme auf den Museumsbetrieb auszuführen. Lärmfreie Zeiten Der Museumsbetrieb wird im EG und 1. OG teilweise aufrechterhalten. Daher gibt es Einschränkungen für lärmintensive Arbeiten und umfangreiche Materialanlieferungen, wie folgt: Die Ausführung maschineller Arbeiten (insbesondere Bohr-, Schleif- und vergleichbarer lärmintensiver Tätigkeiten) in öffentlich zugänglichen Bereichen (EG und 1. OG) ist ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten des Museums möglich. Zulässige Ausführungszeiten sind somit montags ganztägig, dienstags bis freitags, 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, sowie samstags von 7:00 bis 10:00 Uhr. Im Untergeschoss und in den freigezogenen Verwaltungsbüros, das heißt im 2.OG (teilweise) sowie im 3.OG - 6.OG, können lärmintensive Arbeiten ganztägig unabhängig von den Öffnungszeiten des Museums durchgeführt werden. Zugang zum Gebäude Der Zugang zu den Gebäuden des Technikmuseums erfolgt arbeitstäglich über die Anmeldung an der Pforte im EG, Eingang Trebbiner Str. 9. Nach Auftragserteilung muss eine Liste der vorgesehenen Mitarbeiter an den Pfortendienst des Museums gegeben werden. Die Mitarbeiter müssen sich bei Arbeitsantritt an der Pforte anmelden und nach Beendigung der Arbeiten wieder abmelden und werden dort in Listen eingetragen. Arbeiten an Samstagen Gem. ArbZG gelten Samstage als Werktage. Bei Terminengpässen muss daher an Samstagen gearbeitet werden. Samstagarbeit ist 3 Tage vorab mit der Bauleitung bzw. den Nutzervertretern abzustimmen, bzw. voranzukündigen. Samstags hat das Museum für Besucher geöffnet. Ansprechpartner im Gebäude Seitens der Nutzer wird ein Ansprechpartner für nutzerinterne Belange benannt. Bitten, Aufforderungen und Weisungen dieser ist durch die Handwerker Folge zu leisten. Brandmeldeanlage Dies gilt insbesondere für die Abschaltung der Brandmeldeanlage. Alle Firmen sind verpflichtet die Ansprechpartner der Nutzer (beim Pförtner), täglich, vor jedem Arbeitsbeginn eigenständig zu informieren, welche Brandmelder vorübergehend abgeschaltet werden müssen. Die Melder sind eigenständig abzudecken und vor Auslösung und Staub zu schützen. Nach Beendigung der täglichen Arbeiten müssen die Abdeckungen demontiert und die Ansprechpartner (ggf. Pförtner) informiert werden, damit die Brandmeldeanlage wieder eingeschaltet werden kann. Entstehende Kosten bei Fehlalarmen werden vollständig dem Verursacher zu Lasten gelegt. Die vorgenannten Rahmenbedingungen sind bei der Angebotserstellung und späteren Einplanung der Arbeitskräfte zu berücksichtigen und in die Preise einzukalkulieren. 4. Zugang, Lagerflächen, BE, Materialtransporte, Bauwasser/Baustrom 4. Zugang, Lagerflächen, BE, Materialtransporte, Bauwasser/Baustrom Zugang Der Personenzugang erfolgt über den Haupteingange, mit Anmeldung beim Pförtnerdienst und dann über die für den Baustellenbetrieb vorgesehenen Baustelleneingänge über die Kellereinfahrt und den Innenhof. Zufahrt zum Gebäude, Lagerfläche Hof, Materialtransporte/Anlieferung Am Gebäude ist eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE- Fläche, s. BE- Plan) vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt von der Trebbiner Str. aus. Die daran angegliederte Feuerwehrzufahrt ist stets frei zu halten. Die BE- Fläche dient hauptsächlich der Aufstellung von Schutt- Containern und bietet begrenzt Möglichkeiten zur Materiallagerung und kann nach Absprache mit der Bauleitung auch zum Aufstellen von Materialcontainern als Nebenleistung gem. VOB/C, im eigenen Ermessen genutzt werden. Einen Stromanschluss gibt es an der Baustelleneinrichtungsfläche nicht. Das Parken von PKW im Baustelleneinrichtungsbereich ist nicht zulässig. Dafür können die nahegelegenen regulären Parkplätze im öffentlichen Straßenland der Trebbiner Str. genutzt werden. Aufwändige Materialanlieferungen sind montags durchzuführen, da die Zufahrtswege zum Museum nicht von Besucherverkehr beeinträchtigt sind (Reisebusse, PKW). Das Risiko für Konflikte bei Anlieferungen durch Besucherverkehr, zwischen dienstags und samstags, trägt der Auftragnehmer. Transportwege und Materialtransporte Materialverteilung erfolgt per Handtransport vom BE- Bereich über die als Baustellenbereich freigegebenen Gebäudeeingänge und Treppenhäuser und müssen über die
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 3 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Materialver | Einheit teilung erfolgt per Handtransport vom BE- | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bereich über die als Baustellenbereich freigegebenen EUR EUR Gebäudeeingänge und Treppenhäuser und müssen über die Flure im Baustellenbeich verteilt werden. Es sind zur Unterstützung zwei Bau- Außenaufzüge an Außengerüsten vorgesehen. 1x an Trebbiner Str. und 1x im Innenhof. Der Materialtransport muss dann über das Gerüst durch die Fenster erfolgen. Die Einbringöffnung ist somit durch die Fensteröffnung begrenzt. Es kann nur so viel Material auf der Baustelle zwischengelagert werden, wie in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen auch verbaut wird. Das Material muss unmittelbar nach Antransport in das Gebäude geschafft werden, bzw. Abbruchmaterialien müssen sofort in die Abfallcontainer gebracht werden. Transportfahrzeuge müssen sofort nach Anlieferung und Ent-/ Beladung aus diesem BE- Bereich entfernt werden, damit die Feuerwehrzufahrt nicht beeinträchtigt wird. Für Lagerung von Material ist ausschließlich der Baustelleneinrichtungsbereich vorgesehen. Materiallagerungen im Gebäude dürfen andere Gewerke nicht behindern. Sollte dies der Fall sein, sind diese sofort nach Anweisung durch die Bauleitung zu entfernen. Maximale Deckenbelastung durch gelagerte Materialien: 200 kg/m² Genehmigungen für Materialtransporte Nach Einschätzung des Ausschreibers sind keine besonderen Genehmigungen, oder Straßensperrungen notwendig. Sollten nach Einschätzung des Bieters dennoch Sperrungen des öffentlichen Straßenlandes für Transport- und Lieferzwecke nötig sein, ist dies inkl. aller erforderlicher Koordinations- und Genehmigungsleistungen (Straßensperrungen, Antrag bei Ämtern usw.) in die Angebotspreise einzukalkulieren. Transportwege Die BE- Fläche befindet sich maximal 100m von den Gebäudeeingängen entfernt. Personen- und Handtransporte über Tür- Eingänge und Treppenhäuser, Breite ca. 1,20m, Höhe Flure: ca. 3m Alle Oberflächen im Bereich der Transportwege im Haus sind ausreichend zu schützen. Verschmutzungen außerhalb der abgetrennten Baustellenbereiche sind sofort restlos zu beseitigen. Sanitärräume / Aufenthalts- und Pausenräume In Angrenzung an den BE- Bereich wird ein beheizter Sanitärcontainer mit WCs, Urinalen und Duschen zur Verfügung gestellt. Vorsehen von Pausenunterkünften für firmeneigene Mitarbeiter gelten gem. VOB/B und VOB/C als Nebenleistung. Es können ggf. nach Absprache mit der Bauleitung leergezogene Räume im Baustellenbereich, in welchem keine unmittelbaren Arbeiten stattfinden, als Pausenräume genutzt werden. Diese sind stets sauber und von Abfällen (Lebensmittelreste und -verpackungen, Kaffeebecher, Zigarettenschachteln u. dgl.) frei zu halten. Kaffeebecher sind außerhalb der Pausenräume im Baustellenbereich untersagt. Im Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Bauwasser / Baustrom Bauwasser und Baustrom wird bauseits im Gebäude zur Verfügung gestellt: Baustromanschluss: 220V/16A 5. Allgemeine Vorbemerkungen 6. Weitere allgemeine Vorbemerkungen Einhaltung der "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU" Unter anderem sind die Vorgaben der aktuellsten "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU" des Berliner Senats unbedingt zu beachten und zwingend einzuhalten. Insbesondere, was die Verwendung von darin vorgeschriebenen Materialien, Lacken usw. betrifft. Es sind nur Materialien anzubieten, die nachweislich die Forderungen der "Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU" erfüllen. Der Nachweis kann vom Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel o.ä.), oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, erfolgen. Der Nachweis über die Verwendung von darin zugelassenen Materialien muss seitens des Bieters unmittelbar nach Auftragserteilung durch Vorlage der Materialprüfblätter, Zertifikate und Zulassungen erbracht werden. Ortskenntnis Der AN bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er sich über Art und Umfang von Lieferungen und Leistungen volle Klarheit durch Einsichtnahme in sämtliche Dokumente und mögliche Rückfragen vor Angebotsabgabe verschafft hat. Es wird zum Erhalt der Ortskenntnis empfohlen, die Baustelle vor Angebotserstellung zu besichtigen. Transport und Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen Der Transport und Entsorgung (Verwertung/Endlagerung) der Bauabfälle ist Sache des AN und hat nach den gültigen
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 4 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Entsorgung | Einheit von nicht gefährlichen Abfällen Der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Transport und Entsorgung (Verwertung/Endlagerung) der EUR EUR Bauabfälle ist Sache des AN und hat nach den gültigen Entsorgungsvorschriften fachgerecht zu erfolgen. Die Art der Entsorgung ist mit der Abrechnung durch gescannte Wiegescheine, einheitlich benannt und nach Datum geordnet, übersichtlich und nachvollziehbar bei der Bauleitung vorzulegen. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen. Mischabfälle sind gem. GewAbfV zu vermeiden. Es sind ausschließlich Container mit Deckel zugelassen. Sämtliche Container bzw. Containerdeckel sind mit Ketten und Vorhängeschlössern zu sichern. Die Verantwortung für Folgen von Fremdnutzung durch nicht abgeschlossene Container trägt der Aufsteller selbst. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten, wenn nicht einzeln ausgeschrieben. Die Gewerbeabfallverordnung in aktueller Fassung ist zu beachten (inkl. Dokumentationspflichten des AN). Baufeldreinigung Beräumung der Baustelle nach Beendigung aller gewerkespezifischen Arbeiten, einschließlich Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung von Restschutt/ Müll sind durch den AN vorzunehmen. Nach Beendigung der Maßnahme sind alle Einrichtungen unverzüglich abzufahren. Die Arbeits- und Lagerflächen sind mit gefilterten Industriestaubsauger (Feinstaubgesetz) zu reinigen und so mit der Schlussabnahme zu übergeben. Die Reinigung der Baustelle bzw. des Arbeitsbereiches hat täglich und am Ende der Arbeiten saugrein bis zur Fertigstellung der Arbeiten zu erfolgen. Das Kehren mit Besen ist auf Grund des Feinstaubgesetzes nicht mehr zulässig. Bei Missachtung erfolgt die Reinigung auf Kosten des Verursachers, auch ohne Aufforderung. Fix- und Fertige Leistung Alle Leistungen beinhalten die komplette Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme, endgebrauchsfertig und in fix- und fertiger Arbeit, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen, Klein- und Montageteile sowie Baustelleneinrichtungen. 01 481 Feldgeräte
01.01 481 Feldgeräte
Hinweis Feldgeräte Die in diesem Abschnitt ausgeschriebenen Feldgeräte sind, sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes beschrieben ist, vollständig zu liefern, fachgerecht zu montieren, mechanisch zu befestigen, auszurichten, zu kennzeichnen und betriebsfertig für den elektrischen Anschluss bereitzustellen. Zum Leistungsumfang gehören alle für die Montage erforderlichen Halterungen, Befestigungsmittel, Adapter, Schutzrohre, Tauchhülsen, Anschlussgehäuse, Kleinmaterialien und sonstigen systembedingten Zubehörteile, soweit diese zur fachgerechten Montage und Funktion des jeweiligen Feldgerätes erforderlich sind und nicht in gesonderten Positionen beschrieben werden. Der elektrische Anschluss der Feldgeräte erfolgt über die hierfür vorgesehenen Anschlusspositionen bzw. Kabel- und Leitungspositionen, sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Die Montageorte richten sich nach den Ausführungsunterlagen, Regelschemata, Automationsschemata, Datenpunktlisten und örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauüberwachung abzustimmen. Die Feldgeräte sind so zu montieren, dass Bedienung, Prüfung, Wartung, Austausch und Instandhaltung dauerhaft möglich sind. 01.01.0001 Tauchtemperatur-Messwertgeber -10-120GradC PN16 L 100mm Tauchtemperatur-Messwertgeber in Stabausführung, Einsatzbereich - 10 bis 120 Grad C, einschl. Schutzrohr mit Gewinde, PN 16, aus Messing, Einbaulänge 100 mm, aktive Messzone bis 50 mm, Ausführung Ausgänge Feldgerät mit passivem Messelement Pt 1000, relativer Fehler max. 1,6 % vom Einsatzbereich.
10,000 St
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 5 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 01.01.0002 Temperatur-Messwertgeber Luftltg. Messstab L 250mm Temperatur-Messwertgeber für Luftleitungen, Einsatzbereich - 30 bis 60 Grad C, mit Messstab, Einbaulänge 250 mm, Einbauflansch, Ausführung Ausgänge Feldgerät mit Messsignal passend zum Automationssystem, relativer Fehler max. 1,6 % vom Einsatzbereich.
23,000 St 01.01.0003 Druck-Messwertgeber Luft Druck-Messwertgeber, für Luft, einschl. Wand- oder Rohrhalterung, Ausführung Ausgänge Feldgerät mit aktivem Messsignal 0 (2) bis 10 V, relativer Fehler max. 1,6 % vom Einsatzbereich.
10,000 St 01.01.0004 Differenzdruck-Kontaktgeber Luft 1Schaltstufe Differenzdruck-Kontaktgeber, Sollwertsteller von außen einstellbar, für Luft, einschl. Wand- und Rohrhalterung, einschl. Absperrhähnen, einschl. Druckstoßdämpfung, mit einer Schaltstufe, Kontaktbelastung 230 V AC, 1 A.
11,000 St 01.01.0005 Frostschutzwächter Einstellbereich 0-15GradC Frostschutzwächter für Luftleitungen, Sollwertsteller verdeckt innerhalb des Gehäuses, Einstellbereich von 0 bis 15 Grad C, mit Kapillarrohr, Kapillarrohrhalterung und Einbauflansch, Kapillarrohrlänge mind. 1,5 m, für Messung über Patrone am Kapillarrohrende.
5,000 St 01.01.0006 Rauchmelder Luftltg-Einbau Ausgang schaltend Rauchmelder, für Luftleitung, geeignet für Geschwindigkeiten bis 20 m/s, mit Schaltzustandsanzeige am Einbauort, mit schaltendem Ausgang, mit Meldekontakt für Rauchalarm, Umgebungstemperatur - 10 bis 60 Grad C, 5 bis 90 % relative Umgebungsfeuchte, Schutzart IP 42 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), einschl. Anschluss der elektrischen Leitungen am Geber.
14,000 St 01.01.0007 Lasttrennschalter 3polig IP67 20A Lasttrennschalter DIN EN IEC 60947-3 (VDE 0660-107), gekapselt, 3-polig, in Festeinbautechnik, mit Handantrieb, zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715 (VDE 0660-520), abschließbar, mit Hilfsschalter 6 A, 1 S und 1 Ö, mit Berührungsschutzabdeckung, Schutzart IP 67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Bemessungsbetriebsstrom 20 A, Gehäuse aus Kunststoff.
14,000 St 01.01.0008 Elektr.Klappenstellantrieb 2-Punktregl. 24VAC/DC IP42 15Nm Elektrischer Klappenstellantrieb, Stellsignal für 2- Punktregelung 24 V AC/DC, Schutzart IP 42 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), zur direkten Montage auf Klappenwelle einschl. Montagezubehör, Drehmoment an der Klappenachse 15 Nm.
9,000 St 01.01.0009 Elektr.Klappenstellantrieb 0(2)-10V 24VAC/DC IP42 10Nm Elektrischer Klappenstellantrieb, Stellsignal 0 (2) bis 10 V, 24 V AC/DC, Schutzart IP 42 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), zur direkten Montage auf Klappenwelle einschl. Montagezubehör, Drehmoment an der Klappenachse 10 Nm.
4,000 St 01.01.0010 Raumtemperatur-Messwertgeber 0-40GradC AP Raumtemperatur-Messwertgeber, Einsatzbereich 0 bis 40 Grad C, für Aufputzmontage, Ausführung Ausgänge Feldgerät mit passivem Messelement Pt 1000, relativer Fehler max. 1,6 % vom Einsatzbereich.
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 6 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3,000 St 01.01.0011 Auslöseeinr. Entrauchung rechteckig Gehäuse Kunststoff manuell orange RAL2011 Manuelle Auslöseeinrichtung für Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Typ A: Direkte Auslösung (1-stufig), rechteckig, Gehäuse aus Kunststoff, Betätigungselement manuell, in Aufputzausführung, Montage an Wand, in Gebäuden, einschl. Beschriftung RAUCHABZUG.
28,000 St Aufgabe der Automationseinrichtungen Die Automationseinrichtungen übernehmen den Betrieb der betriebstechnischen Anlagen:
Erfassen von Betriebs- und Störmeldungen,
Erfassen von Mess- und Zählwerten,
Ausgabe von Stell- und Schaltbefehlen,
Betriebskontrolle,
automatische und manuelle Betriebsführung,
direkte digitale Steuerung und Regelung (DDC),
Optimierung,
Kommunikation mit einer übergeordneten Ebene,
inkl. aller Lizenzen (Software)
Historisierung von Mess- und Zählwerten. Vorbemerkung Automationsstationen Automationsstation einschl. angegebener physikalischer und kommunikativer Ein-/Ausgangsschnittstellen gemäß der angefügten GA Funktionslisten. Es gelten die Regelschemen, das Summenblatt sowie die Einzelbeschreibungen der Leistungsverzeichnispositionen. Für die Auslegung ist des Weiteren auch die Anlagenbeschreibung zu berücksichtigen. Die Stationen der Automationsebene übernehmen den Betrieb der technischen Anlagen: Erfassen von Betriebs- und Störmeldungen, Erfassen von Mess- und Zählwerten, Ausgabe von Stell- und Schaltbefehlen Betriebskontrolle, automatische und manuelle Betriebsführung, direkte digitale Steuerung und Regelung (DDC), Optimierung, Kommunikation mit anderen Automatisierungsstationen. Als Protokoll auf der Automationsebene und zwischen der Automations- und Managementebene ist BACnet/SC vorgesehen. Der Nachweis der BACnet/SC Konformität ist, auf Verlangen, mittels einer Prüfung einer anerkannten Akkreditierungsstelle nachzuweisen. Auf der Automationsebene wird zur Anbindung von Feldgeräten/autarken Anlagenteilen weiterhin auch mit Modbus TCP oder OPC/UA kommuniziert. Hierfür muss eine sichere Trennung zwischen Automationsnetzwerk und Feldnetzwerk über den Controller möglich sein. Die Controller müssen daher zeitgleich in der Lage sein über Modbus TCP (Master und Slave) und BACnet/IP zu kommunizieren und auch bei Bedarf die Netzwerkschnittstellen in eigene Feldbusnetzwerke trennen können. Die Kommunikation mit weiteren Feldbussystemen muss direkt über den Controller durch die Anreihung von Feldbusschnittstellen möglich sein. Als Mindestforderung der möglichen Feldbusnetzwerke wird gefordert: M-Bus, Modbus-RTU, DALI-2, SMI, KNX TP, MP- Bus, EnOcean, AS-Interface. Auch der zeitgleiche Betrieb mehrerer der vorgenannten Feldbusschnittstellen muss am Controller möglich sein. Eine Kopplung der Feldbusprotokolle über autarke Gateways, mittels einer Ethernet basierten Anschaltung an den Controller, ist aus Datensicherheitsgründen nicht zugelassen, sondern muss über einen Controllerinternen Bus angebunden werden. Die Controller müssen die BACnet-Konformität gem. ISO 16484-5 besitzen. Als Geräteprofil für die Controller ist mindestens B-BC nachzuweisen. aktueller BTL-Nachweis mit dem Angebot vorzulegen. Als BACnet Revision wird, mindestens die BACnet Revision 1.26
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 7 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Controller | Einheit ist mindestens B-BC nachzuweisen. aktueller | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) BTL-Nachweis mit dem Angebot vorzulegen. Als BACnet EUR EUR Revision wird, mindestens die BACnet Revision 1.26 gefordert, so dass ein automatischer Tausch der BACnet/SC Zertifikate über das Managementsystem möglich ist im Betrieb. Zyklisch schreibende Objekte der BACnet Kommunikation, z.B. Trendlog, muss auf einen leicht austauschbaren Speicher des Controllers erfolgen (z.B. SD-Card). Das zyklische Schreiben auf interne Speicherbereiche für solche Aufgaben ist nicht zugelassen. Die Controller sind gemäß IEC 61131-3 frei programmierbar auszuführen. Die Programmiersoftware für den Controller und die Nutzung der Bibliotheken muss für jeden am Markt möglich sein. Mit der Anlagenübergabe ist eine Lizenz der Programmierumgebung sowie der verwendeten Bibliotheken an den Auftraggeber zu übergeben, welche eine unbegrenzte Installation auf Geräten des Auftraggebers ermöglicht. Softwareupdates sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen für den Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Mit dem Auftrag ist eine Ersatzteilverfügbarkeit der Controller von mindestens 10 Jahren schriftlich zu bestätigen. Es ist mit dem Angebot, auf Verlangen, nachzuweisen, dass ein freies Errichter Netzwerk, welche unabhängig vom Hersteller des Steuerungssystems sind, im Markt vorhanden ist, so dass der Betrieb der Steuerungstechnik in der Nutzungsphase des Gebäudes stets sichergestellt werden kann und keine feste Bindung an den Errichter/Lieferant im Lebenszyklus notwendig ist. Zur Sicherstellung der Funktionen gemäß VDI3814 muss der Hersteller über eine Umfangreiche Bibliothek von standardisierten Funktionsblöcken verfügen, welche im Projekt eingesetzt werden muss. Dies Funktionsblöcke sind vollständig an den AG zu übergeben, sodass der Betrieb auch unabhängig vom Errichter der Anlage erfolgen kann. Sofern eigene Bibliotheken des Errichters verwendet werden, sind die projektbezogenen Nutzungsrechte an den Auftraggeber mit der Abnahme kostenfrei vollständig zu übergeben. Die Automationsstationen bestehen aus Grundeinheit (CPU) als Zentraleinheit mit Mikroprozessor einschl. Betriebssystem-Software, Nutzungsrechte und Speicher für Betriebssystem, Funktionen sowie deren Daten, Uhrenbaustein, Pufferung von Speicher und systeminterner Uhr für mind. 72 h, Watchdog-Einrichtung zur Eigenüberwachung, Schnittstelle für Bedien- und Beobachtungseinrichtung, Schnittstelle für Ein-/Ausgabebaugruppen sowie Kommunikationsschnittstellen als Schnittstelle zu Feldbussystemen gemäß Vorgabe. Die Spannungsversorgung ist für die Automationsstation als externe Stromversorgung vorzusehen. Die Spannungsversorgung für die Controller im Controllerpreis zu berücksichtigen - bzw. die Versorgung des Controllers erfolgt mit 230V, sofern dies nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen ausgewiesen ist. Für Feldgeräte sind getrennte Stromversorgungen im Leistungsverzeichnis vorgesehen. Zur Anlagenbedienung muss es möglich sein über die Controller eine Anlagengrafik als Webvisualiserung, basierend auf HTML5 darzustellen. Im Projekt sind je Controller alle BACnet Objekte des Controllers auf der Visualisierung tabellarisch darzustellen sowie aktuelle BACnet Alarmzustände auszuweisen. Im Regelbetrieb erfolgt die Bedienung am Schaltschrank über einen Zugriff auf die Cloud-MBE. Die Automationskomponenten und Steuerspannungsversorgungseinrichtungen müssen für einen Betrieb in Umgebungstemperaturen von 0 bis 55°C sowie eine relative Umgebungsfeuchte von 5 bis 95 % rH (nicht kondensierend) geeignet sein. Bei wiederkehrender Netzspannung gehen die Automatisierungsstationen automatisch ohne Neueingabe von Programmen, Parametern oder Handeingriff wieder in Betrieb. Binär-Ausgänge (BA) für ein- und mehrstufige Impuls- oder Dauerschaltbefehle. Dreipunkt-Stellbefehle und Pulsweitenmodulation-Stellbefehle. Die Binär- Ausgänge sind als Halbleiterausgänge mit 24VDC/0,5A auszuführen. Eine Kurzschlussfestigkeit ist sicherzustellen. Relaisausgänge sind im Controller nicht zugelassen, sondern als Wartungsteil nachgeschaltet zum Controller, als einzelne Koppelrelais, vorzusehen. Analog-Ausgänge (AA) für die Ausgabe von Analogsignalen, kurzschussfest und direkt mit dem Bezugspotential der Automationsstation verbunden. Ausgänge mit Signalbereich von 0(2) bis 10 V sind mit einem Mindestwiderstand von 2 KOhm ausgelegt. Die Digital-Analog-Umsetzung erfolgt mit mind. 12 Bit
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 8 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge verbunden. | Einheit Ausgänge mit Signalbereich von 0(2) bis 10 V | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) sind mit einem Mindestwiderstand von 2 KOhm ausgelegt. EUR EUR Die Digital-Analog-Umsetzung erfolgt mit mind. 12 Bit Auflösung. Das Ausgangsmodul ist rückspeisefest (Betriebsspannung 24V DC) auszuführen. Binär-Eingänge (BE) mit Abfragespannung für die Erfassung von Binär- Signalen zum Anschluss von potentialfreien Kontakten. Binärsignale, die mind. 3ms anstehen, können technisch erfasst werden. Jeder Eingang besitzt eine LED- Statusanzeige auf dem Modul. Zähl-Eingänge (ZE) mit Abfragespannung für die Erfassung von Zählimpulsen zum Anschluss von potentialfreien Kontakten mit Impulsfrequenzen bis zu 500 Hz bei einer Mindestimpulsdauer von 0,2 ms. Zählwerte aus Zählklemmen sind bei Netzausfall unverlierbar in einem Speicher des Controllers abzulegen und bei Neustart weiterzuführen. Analog-Eingänge (AE) für direkten Anschluss von aktiven Gebern 0 (2) bis 10 V bzw. 0 (4) bis 20 mA und passiven Gebern. Passive Geber sind passend zum Automationssystem und zur Messaufgabe durch den AN auszuwählen. Die Auflösung der Analog-/Digital- Umsetzung erfolgt mit 16 Bit. Die Automationsstationen sind mit möglichst wenigen Typen der modularen IO- Karten aufzubauen, so dass eine optimierte Ersatzteilvorhaltung in der Betriebsphase ermöglicht wird. Die IO-Karten des Automationssystems müssen am Markt frei verfügbar sein, so dass eine Ersatzteilbeschaffung kurzfristig über unterschiedliche Wege ermöglicht wird. Ein Bezug ausschließlich über den Systemintegrator / dem Hersteller / ist nicht zugelassen. Die Vertriebswege sind auf Verlangen nachzuweisen. Automationsstationen müssen eine Leistungsausbaureserve für zukünftigen Ausbau von 30% aufweisen. Dies ist neben der möglichen Anreihung von IO-Modulen auch für Speicher und CPU-Leistung zu berücksichtigen. Das Hinzufügen von Ein- und Ausgangsmodulen sowie von weiteren Feldbusschnittstellen muss durch einfaches Anreihen von IO-Karten an den Controller möglich sein. Eine Vorhaltung der Eingangsmodule als Reserve ist im Erstausbau nicht notwendig. Anschlussebene am Controller: Sämtliche Anschlüsse von Leitungen am Controller und den IO-Karten muss über wartungsfreie Federklemmverbinder erfolgen. Schraubklemmverbinder sind aus Gründen der Betriebssicherheit sowie der höheren Lebenszykluskosten nicht zugelassen. Planungsfabrikat Automationssystem: Wago System 750 (Controller Wago 750-8303) Schaltschränke + Reihenklemmen: Der Einbau der SPS in die Schaltanlage ist im Titel Schaltschrank berücksichtigt. Als Prozessschnittstelle zwischen der Automationsebene und der Feldebene sind ausschließlich schraubenlose Reihenklemmen zu verwenden. Das direkte Verdrahten von Installations- und Steuerleitungen aus der Feldebene auf die IO-Hardware ist nicht zugelassen (ausgenommen Feldbuskabel). Die Beschriftung der Reihenklemmen hat neben der Klemmennummer mit einem durchgängigen Beschriftungsstreifen mit einer mehrzeiligen Beschriftung für mehr Übersicht im Schaltschrank zu erfolgen. Auf dem Beschriftungsstreifen ist eine Klartextkennzeichnung der Feldgerätebereiche vorzunehmen, so dass eine Störungssuche im Betreib optimiert erfolgen kann. Lokale Vorrangbedienung / Koppelrelais: Ausgewählte Schaltbefehle und Stellausgänge, welche externe Anlagen ansteuern, sind mit einer lokalen Vorrangbedienebene auszustatten. Diese Vorrangbedienebene ist als schaltschrankintegrierte Bedienebene auf abgesetzten Koppelrelais oder für Analogwerte auf entsprechenden Interventionsmodulen vorzusehen. Je Anlage ist ein Sammeldatenpunkt für die Handübersteuerung an die Leittechnik als Sammelmeldung zu übergeben. Der Handbetrieb ist durch die Schalterstellung und beim Analogwertgeber durch eine blinkende LED am Interventionsmodul zu visualisieren. Der ausgegebene Analogwert ist am Interventionsmodul durch LEDs sowohl im Automatikbetrieb als auch im Handbetreib anzuzeigen. Die Steuerspannung für die Handübersteuerung ist über ein separates Steuernetzteil bereitzustellen. (Planfabrikat Finder Serie 19) Alle Handbedienungen sind entsprechend dem gewählten Adressaufbau incl. eines Textkürzels dauerhaft zu beschriften. Hierfür ist im Schaltschrank ein Aufbaubild als Karte im Schaltschrank zu hinterlegen, um eine Zuordnung der Interventionsmodule für die Betriebstechnik zu ermöglichen. Im Aufbauplan sind weiterhin alle IO-
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 9 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Schaltschra | Einheit nk zu hinterlegen, um eine Zuordnung der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Interventionsmodule für die Betriebstechnik zu EUR EUR ermöglichen. Im Aufbauplan sind weiterhin alle IO- Module mit einer Belegungsbeschreibung darzustellen, so dass eine Zuordnung zwischen Status-LED und Feldebene im Betrieb leicht möglich ist. Die Anzahl der notwendigen Relais sind je ASP angegeben und im Einheitspreis der Automationsstation zu berücksichtigen. Für eine leichte Wartung und für einen einfachen Austausch im laufenden Betrieb sind in der Controllerhardware eingebaute Relais als Prozessschnittstelle nicht zugelassen. Eine LVB auf den IO -Modulen bzw. Schalter die im direkten Zusammenhang mit IO-Modulen stehen sind nicht zugelassen. Die Zusammenstellung des Hardwareaufbaus je ASP ist mit dem Angebot im Beiblatt GEAB 070-4 durch den Bieter anzugeben.
Ausführungsbeschreibung 1: AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG UND HINWEISE ZUR KALKULATION
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG UND HINWEISE ZUR KALKULATION Allgemeines Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Automationseinrichtungen der Gebäudeautomation. Die Automationseinrichtungen dienen dem Erfassen, Verarbeiten, Steuern, Regeln, Überwachen, Melden, Bedienen, Visualisieren und Kommunizieren der beschriebenen Anlagenfunktionen. Grundlage der Ausführung sind insbesondere die Automationsschemata, Regelschemata, GA-Funktionslisten, Datenpunktlisten, GA-Topologie, Ausführungsunterlagen, Einzelpositionen sowie die anerkannten Regeln der Technik. Anforderungen an Schaltschränke, Automationsschwerpunkte, Verdrahtung, Klemmen, Schaltschrankdokumentation, Prüfung und Inbetriebnahme der Automationsschwerpunkte sind im Vortext "Schaltschrank Gebäudeautomation" geregelt und werden in dieser Ausführungsbeschreibung nicht erneut beschrieben. Normative Grundlagen Die Automationseinrichtungen sind nach den jeweils gültigen Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Insbesondere sind zu berücksichtigen: DIN EN ISO 16484 für Systeme der Gebäudeautomation, DIN EN ISO 16484-3 für Funktionen der Gebäudeautomation, DIN EN ISO 16484-5 für BACnet-Kommunikation, VDI 3814 für Gebäudeautomation, soweit zutreffend, DIN EN 61000-6-2 für Störfestigkeit, DIN EN 61000-6-3 für Störaussendung. Funktionen der Automationseinrichtungen Die Automationseinrichtungen müssen die in den Automationsschemata, Regelschemata, GA-Funktionslisten, Datenpunktlisten und Einzelpositionen beschriebenen Funktionen vollständig und betriebsbereit erfüllen. Hierzu gehören insbesondere: Erfassen von Betriebs-, Stör-, Mess- und Zählwerten, Ausgabe von Stell- und Schaltbefehlen, automatische und manuelle Betriebsführung, direkte digitale Steuerung und Regelung, Verarbeitung von Sollwerten, Grenzwerten, Zeitprogrammen, Betriebsarten und Regelparametern, Kommunikation mit übergeordneten Ebenen, Kommunikation zwischen Automationsstationen, soweit erforderlich, Störmeldung, Trendaufzeichnung und Betriebsdatenerfassung, soweit gefordert, Bedienung und Beobachtung über lokale und übergeordnete Bedienebenen, soweit beschrieben. Systemanforderungen Die Automationsstationen sind innerhalb des Projektes systemkompatibel und durchgängig auszuführen. Unterschiedliche Bauformen sind zulässig, sofern Bedienung, Engineering, Kommunikation, Ersatzteilhaltung, Wartung, Diagnose und Dokumentation einheitlich und nachvollziehbar gewährleistet sind. Es sind einheitliche Produkte und Systeme vorzugsweise zu wählen. Produkte und Systeme beliebiger Hersteller sind zulässig, sofern die geforderten Funktionen, Schnittstellen, Reserven, Nachweise, Dokumentationspflichten und Integrationsanforderungen vollständig erfüllt werden. Die eingesetzten Systeme dürfen die geforderte Funktion, Erweiterbarkeit, Wartbarkeit und herstellerunabhängige Integration nicht einschränken. Adressierung und Datenpunkte Für Bedien-, Management-, Verarbeitungs- und Ein-/Ausgabefunktionen
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 10 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Wartbarkeit | Einheit und herstellerunabhängige Integration nicht | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) einschränken. Adressierung und Datenpunkte Für Bedien-, EUR EUR Management-, Verarbeitungs- und Ein-/Ausgabefunktionen sind eindeutige alphanumerische Benutzeradressen zu verwenden. Die Adressierung ist mit dem Adressierungssystem des Auftraggebers abzustimmen und in der Werk- und Revisionsdokumentation vollständig darzustellen. Bei BACnet-fähigen Produkten müssen Benutzeradressen, Objektbezeichnungen und relevante Klartexte mit einer Länge von mindestens 64 Zeichen unterstützt werden, soweit diese für die projektspezifische Adressierung erforderlich sind. Die projektspezifische Adressierung muss insbesondere die Vorgaben des Auftraggebers, des Benutzeradressschlüssels und der BACnet-Struktur vollständig abbilden können. Für alle relevanten Datenpunkte sind mindestens folgende Angaben nachvollziehbar zu dokumentieren: Bezeichnung, Funktion, Signalart, Benutzeradresse, Klartext, BACnet- Objekt, Ein-/Ausgangszuordnung, Anlagenzuordnung, Automationsschwerpunkt, Einheit und Zustandstexte, soweit zutreffend. Ein- und Ausgänge Anzahl und Art der physikalischen, kommunikativen und gemeinsamen Ein- und Ausgänge richten sich nach den Automationsschemata, GA- Funktionslisten, Datenpunktlisten und Einzelpositionen. Die Ein- und Ausgabebaugruppen sind entsprechend der jeweiligen Funktion, Signalart und Anwendung auszuwählen. Sie müssen für die anzuschließenden Prozesssignale geeignet sein und die geforderte Signalverarbeitung, Diagnosefähigkeit und Betriebssicherheit gewährleisten. Erforderliche Signalarten sind insbesondere: Binäreingänge, Binärausgänge, Analogeingänge, Analogausgänge, Zählwerte, kommunikative Datenpunkte, systembedingte Sonderfunktionen. Systemselbstüberwachung Die Automationseinrichtungen müssen über geeignete Einrichtungen zur Eigenüberwachung verfügen. Mindestens folgende Zustände sind zu überwachen und zu melden, soweit systemseitig erfassbar: Ausfall oder Störung der Datenverarbeitung, Kommunikationsstörungen, Störungen von Programmabläufen, Ausfall von Baugruppen, Netzausfall bzw. Wiederkehr der Versorgungsspannung. Störungen sind an die Management- und Bedieneinrichtung zu übertragen und dort darzustellen. Bei Wiederkehr der Versorgungsspannung müssen die Automationseinrichtungen automatisch und ohne Neueingabe von Programmen oder Parametern wieder anlaufen. Reaktionszeiten und Zeitsynchronisation Das System ist so auszulegen, dass Bedien-, Anzeige-, Melde- und Schaltfunktionen ohne unzulässige Verzögerungen ausgeführt werden. Folgende maximale Reaktionszeiten sind einzuhalten, sofern in den Einzelpositionen keine abweichenden Anforderungen angegeben sind: Alarmereignis erfassen, übertragen und anzeigen: maximal 3 Sekunden, allgemeines Ereignis erfassen, übertragen und anzeigen: maximal 3 Sekunden, Schaltbefehl von einer Bedieneinrichtung bis Beginn der Ausführung: maximal 3 Sekunden, Bildwechsel mit Anzeige aktueller Informationen: maximal 5 Sekunden. Alle systemrelevanten Komponenten sind zeitlich zu synchronisieren. Ereignisse, Meldungen und Werte sind mit Zeitstempel zu versehen. Die automatische Umschaltung zwischen Sommer- und Winterzeit ist zu unterstützen. Bieterangaben und Kalkulation Der Bieter hat die zur vollständigen Funktion erforderlichen Hardwarekomponenten, Softwarebestandteile, Schnittstellen, Kommunikationsbaugruppen, Versorgungskomponenten, systembedingten Zubehörteile und Dienstleistungen vollständig zu kalkulieren. Hierzu gehören insbesondere: Zentraleinheiten, Ein- und Ausgabebaugruppen, Kommunikationsbaugruppen, Spannungsversorgungseinheiten, Bus- und Anschlussmodule, Koppelbausteine, erforderliche Lizenzen und Nutzungsrechte, Parametrierung und Inbetriebnahme innerhalb des eigenen Leistungsumfangs, systembedingtes Zubehör. Die Mindestanzahl der Automationsstationen je Automationsschwerpunkt richtet sich nach den Einzelpositionen, Automationsschemata und GA-Funktionslisten. Eine höhere Anzahl von Automationsstationen ist zulässig, sofern dies zur vollständigen Funktion erforderlich ist und die geforderte Bedienung, Kommunikation, Dokumentation und Wartbarkeit gewährleistet bleibt. Abrechnung Die Abrechnung der DDC-/Automationseinrichtungen erfolgt nach den in den Einzelpositionen beschriebenen Abrechnungseinheiten und den tatsächlich eingebauten bzw. betriebsfertig hergestellten Komponenten und
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 11 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge nach den in | Einheit den Einzelpositionen beschriebenen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Abrechnungseinheiten und den tatsächlich eingebauten EUR EUR bzw. betriebsfertig hergestellten Komponenten und Funktionen. Die angebotenen Komponenten sind, sofern gefordert, in den Bieterangaben mit Bezeichnung, Typ, Anzahl und Einheitspreis je Automationsschwerpunkt aufzuführen. Die technische Prüfung der Angebotsinhalte erfolgt anhand der Einzelpositionen, Bieterangaben, Datenpunktlisten, Automationsschemata und geforderten Funktionen. Gemeinsame, virtuelle oder kommunikative Datenpunkte sind in die jeweilige Leistung einzukalkulieren, soweit sie für die Funktion, Bedienung, Überwachung, Visualisierung oder Schnittstellenbildung erforderlich sind und nicht gesondert beschrieben werden. Inklusivleistungen Die Lieferung umfasst alle systembedingten Materialien, Baugruppen, Programme, Lizenzen, Nutzungsrechte, Zubehörteile und Dienstleistungen, die zur vollständigen, betriebsbereiten und vertragsgerechten Funktion der Automationseinrichtungen erforderlich sind, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausdrücklich beschrieben sind. Firmware- und Softwarestände sind zu dokumentieren. Während des Gewährleistungszeitraums sind erforderliche Firmware- Updates zur Fehlerbehebung und Aufrechterhaltung der vertragsgemäßen Funktion kostenneutral bereitzustellen, sofern diese vom Hersteller für das eingesetzte System freigegeben sind. Dokumentation Für die Dokumentation gelten die allgemeinen Anforderungen aus der Ausführungsbeschreibung, den Vorgaben der BIM und den Hinweistexten sowie die vertraglichen Vorgaben zur Übergabeform. Die Dokumentation der Automationseinrichtungen muss mindestens die eingesetzten Komponenten, Adressierungen, Kommunikationsschnittstellen, Ein-/Ausgangsbelegungen, BACnet-Objekte, Datenpunkte, Funktionsbeschreibungen, Parameter, Software-/Firmwarestände, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle vollständig abbilden. Eine gesonderte Vergütung der Dokumentation erfolgt nicht, sofern in den Einzelpositionen keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen ist.
Gesamtbetrag: 01.01.0012 Automationsstation ASP1 Automationsstation ASP01 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP1 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 4X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 2X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 23X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Modbus RTU 1 (RS485): Lüftungsanlage M1 Modbus TCP: Anbindung Feldbuskoppler auf den Etagen für die Grundregelung der Etagen (Umschaltgruppen) Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 3X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP1 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0013 Automationsstation ASP2 Automationsstation ASP2 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP2 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 12 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge SPS/DDC Har | Einheit dware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) ASP2 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften EUR EUR Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 11X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 4X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 73X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe:6X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 5X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Modbus RTU 1 (RS485): Vorhaltung Zusatzsensor RLT Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 10X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 4X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP2 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0014 Automationsstation ASP3 Automationsstation ASP3 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP3 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 4X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 1X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 31X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 1X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Modbus RTU 1 (RS485): Vorhaltung Zusatzsensor RLT Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 10X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 4X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP3 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0015 Automationsstation ASP4 Automationsstation ASP4 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP4 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 12X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 7X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 78X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe:7X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 7X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Modbus RTU 1 (RS485): Vorhaltung Zusatzsensor RLT Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 11X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 7X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP4 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 13 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Blatt Nr. A | Einheit SP4 einzutragen und mit dem | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Angebot vorzulegen. EUR EUR
1,000 Psch 01.01.0016 Automationsstation ASP5 Automationsstation ASP5 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP5 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 9X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 5X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 55X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 6X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 5X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Modbus RTU 1 (RS485): Vorhaltung Zusatzsensor RLT Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 8X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 5X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0017 Automationsstation ASP6 Automationsstation ASP6 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP6 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 8X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 2X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 38X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 2X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 4X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 7X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 2X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP6 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0018 Automationsstation ASP7 Automationsstation ASP7 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP7 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 9X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 1X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 48X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 2X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 1X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 8X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 1X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 14 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge für 1/Aus/A | Einheit utomatik: 8X | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 1X EUR EUR Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP7 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0019 Automationsstation ASP8 Automationsstation ASP8 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP8 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe:20X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 4X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 56X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 6X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 5X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 19X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 4X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP8 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0020 Automationsstation ASP9 Automationsstation ASP9 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP jedoch als Modbus TCP Remote IO für den ASP02 Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA-Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 0X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 0X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 11X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 0X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 0X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP9 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0021 Automationsstation ASP10 Automationsstation ASP10 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP jedoch als Modbus TCP Remote IO für den ASP03 Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA-Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 0X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 0X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 5X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 0X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 0X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 15 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge für 1/Aus/A | Einheit utomatik: 0X | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X EUR EUR Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP10 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0022 Automationsstation ASP11 Automationsstation ASP11 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP jedoch als Modbus TCP Remote IO für den ASP04 Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA-Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 0X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 0X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 5X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 0X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 0X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP11 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0023 Automationsstation ASP12 Automationsstation ASP12 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP jedoch als Modbus TCP Remote IO für den ASP06 Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 0X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 0X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 7X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 0X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 0X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP12 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0024 Automationsstation ASP13 Automationsstation ASP13 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP jedoch als Modbus TCP Remote IO für den ASP7 Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 0X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 0X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 5X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 0X Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 0X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 0X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 0X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP13 einzutragen und mit dem Angebot
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 16 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Die kalkuli | Einheit erten Hardwarekomponenten je | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, EUR EUR Blatt Nr. ASP13 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0025 Automationsstation ASP14 Automationsstation ASP14 SPS/DDC Hardware gemäß Vorbeschreibung für den ASP: ASP14 inkl. notwendiger Lizenzen für den dauerhaften Betrieb als BACnet/SC Node Physikalische Ein-/Ausgabefunktionen: Spalten gemäß GA- Informationsliste VDI 3814 - Stand 19.08.2026 Spalte 1.1 Binär Ausgabe: 15X Spalte 1.2 Analog Ausgabe: 21X Spalte 1.3 Binär Eingabe: 40X Spalte 1.4 Zähl Eingabe: 0X Spalte 1.5 Analog Eingabe: 19X Spalte 1.5 Analog Eingabe Widerstandsgeber passiv (z.B. PT1000): 11X Feldbusschnittstellen des Controllers: M-Bus: max. 40X Standartlasten Vorrangbedienung des ASP: Koppelrelais in Kompaktbauform (min. 6A/230V) ohne LVB: 1X Koppelrelais als Interventionsmodule (min. 10A/230V) für 1/Aus/Automatik: 14X Interventionsmodule für analoge Ansteuerung 0-10V: 21X Die kalkulierten Hardwarekomponenten je Informationsschwerpunkt sind im Beiblatt 070-4, Blatt Nr. ASP14 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen.
1,000 Psch 01.01.0026 Industrie-PC, 39,62 cm Touch-Display, IP65 als Schaltschrankbediendisplay Touch-Display Industriecomputer als MBE Bedienstation
in den GA Zentralen. Aufgebaut als lüfterloser und lautlosen Industrie PC mit einem IP65-Frontplatten- Desing, inkl, Einbau in die ASP der Gebäudeautoautomation und Netzwerkintegration. Mindestanforderung: Intel® Atom® x6413E QuadCore Prozessor, 3,00 GHz Touch-PC-System mit kapazitiven Touchscreen mindestens 15,6" mit Auflösung 1920X1080 Arbeitsspeicher min. 8GB Installliertes Betriebssystem: Linux inkl. Webbrowser zur Anzeige der Cloud MBE sowie des Webservers der Controllers Speicher: min. 64GB LAN Anschluss: min. 2Stück - 1X Internetzugang zur Cloud, 1X Netzzugang zur Anzeige der Weboberfläche des Controlles im ASP Stromversorgung 24VDC oder 230VDC
9,000 St Ausführungsbeschreibung 2: AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG UND HINWEISE ZUR KALKULATION
AUSFÜHRUNGSBESCHREIBUNG UND HINWEISE ZUR KALKULATION Allgemeines Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dienstleistungen zur Erstellung, Parametrierung, Programmierung, Prüfung und betriebsfertigen Bereitstellung der Funktionen der Gebäudeautomation. Die technischen Funktionen basieren auf DIN EN ISO 16484-3 sowie auf den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Automationsschemata, Regelschemata, GA-Funktionslisten, Datenpunktlisten, Anlagenkennzeichnungssystemen, Ausführungsunterlagen und Einzelpositionen. Die Leistungen dienen der vollständigen Umsetzung der geforderten Steuer-, Regel-, Überwachungs-, Melde-, Bedien-, Anzeige-, Trend-, Zeitprogramm- und Kommunikationsfunktionen der Gebäudeautomation. Grundlagen der Leistung Grundlage für die Programmierung, Parametrierung und Inbetriebnahme der Automationseinrichtungen sind
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 17 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Gebäudeauto | Einheit mation. Grundlagen der Leistung Grundlage | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) für die Programmierung, Parametrierung und EUR EUR Inbetriebnahme der Automationseinrichtungen sind insbesondere: GA-Anlagenschemen, Regelschemata, GA- Funktionslisten, Datenpunktlisten, Automationsstations- Belegungspläne, Anlagenkennzeichnungssystem des Auftraggebers, Benutzeradressschlüssel, Vorgaben zur Management- und Bedieneinrichtung, Kommunikations- und Schnittstellenanforderungen, Anforderungen nach DIN EN ISO 16484-3, zugehörige Ausführungsunterlagen. Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder Widersprüche in den bereitgestellten Unterlagen sind dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Leistungsumfang der GA- Dienstleistungen In die Einheitspreise der beschriebenen GA-Funktionen und Datenpunkte sind alle Dienstleistungen einzukalkulieren, die zur vollständigen, betriebsfertigen und prüffähigen Funktion erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: technische Abstimmung der eigenen GA- Leistungen, Umsetzung der Funktionen gemäß GA- Funktionsliste, Eingabe und Zuordnung von Adressen, Benutzeradressen, Klartexten und Datenpunktbezeichnungen, Parametrierung von Messbereichen, Einheiten, Kennlinien, Grenzwerten und Zustandstexten, Erstellung und Parametrierung der erforderlichen Programmteile, Festlegung und Umsetzung funktionsinterner Merker, Verknüpfungen und Abhängigkeiten, Parametrierung von Sollwerten, Schaltzeiten, Zeitprogrammen und Betriebsarten, Einrichtung von Störmeldeklassen und Prioritäten, Datenpunktzuordnung zu Anzeige-, Bedien-, Melde- und Kommunikationsfunktionen, Einrichtung der erforderlichen Benutzer- und Berechtigungsebenen innerhalb des eigenen Leistungsumfangs, Vorbereitung der Prozessdaten zur Übergabe an übergeordnete Systeme, Prüfung der Steuer- und Regelalgorithmen, Prüfung der logischen Verknüpfungen zwischen Anlagenfunktionen, Parametrierung und Erstoptimierung der Regelkreise, Funktionsprüfung der eigenen GA-Leistungen, Protokollierung der Inbetriebnahme-, Prüf- und Messergebnisse. DDC-Programmierung und Parametrierung Die DDC-Programmierung ist so auszuführen, dass die in den Automationsschemata, Regelschemata, GA- Funktionslisten und Datenpunktlisten beschriebenen Funktionen vollständig erfüllt werden. Die Programmierung hat unter Verwendung des vorgegebenen Anlagenkennzeichnungssystems und Benutzeradressschlüssels des Auftraggebers zu erfolgen. Die Funktionen der Automationsebene müssen zusammen mit der Management- und Bedieneinrichtung eine durchgängige Bedienung, Überwachung, Störmeldung und Betriebsführung der technischen Anlagen ermöglichen. Virtuelle Datenpunkte, Merker, interne Verknüpfungen, Reglerfunktionen, Sollwerte, Grenzwerte, Zeitprogramme, Betriebsarten, Zählerfunktionen und Meldungsklassen sind in dem Umfang zu erstellen und zu parametrieren, wie sie für die vollständige Funktion erforderlich sind. Abrechnung von Datenpunkten und Funktionen Die Abrechnung der GA-Funktionen und zugehörigen Dienstleistungen erfolgt gemäß den in den Einzelpositionen beschriebenen Abrechnungseinheiten. Physikalische und kommunikative Ein- und Ausgänge werden nach den Datenobjekten bzw. Datenpunktarten gemäß GA-Funktionsliste und Einzelpositionen abgerechnet. Virtuelle, abgeleitete oder interne Datenobjekte, wie z. B. Merker, Regler, Sollwerte, Grenzwerte, Schaltzeiten, Zeitprogramme, Meldungsklassen, interne Rechenwerte und logische Verknüpfungen, werden nicht gesondert vergütet, sofern sie zur vollständigen Funktion der physikalischen oder kommunikativen Datenpunkte erforderlich sind. Der Aufwand für Konfiguration, Parametrierung, Programmierung, Strukturierung der Objekteigenschaften, interne Verknüpfungen und Funktionslogik ist in die Einheitspreise der jeweils zugehörigen physikalischen, kommunikativen oder gemeinsamen Datenpunkte einzukalkulieren. Schnittstellen und Managementebene Die Anbindung an die Management- und Bedieneinrichtung erfolgt auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Schnittstellen, Datenpunktlisten, EDE- Listen, Benutzeradressen und Kommunikationsanforderungen. Soweit eine Management- und Bedieneinrichtung durch Dritte errichtet oder bearbeitet wird, umfasst die Leistung des Auftragnehmers nur die Bereitstellung, Parametrierung, Prüfung und Dokumentation der eigenen Datenpunkte und
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 18 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge bearbeitet | Einheit wird, umfasst die Leistung des | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Auftragnehmers nur die Bereitstellung, Parametrierung, EUR EUR Prüfung und Dokumentation der eigenen Datenpunkte und Schnittstellen. Programmierung, Parametrierung, Änderung oder Fehlerbeseitigung an einer durch Dritte errichteten Management- und Bedieneinrichtung ist nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen beschrieben ist. Test, Inbetriebnahme und Einregulierung Die Inbetriebnahme umfasst die Prüfung und betriebsfertige Herstellung der eigenen GA-Leistungen. Hierzu gehören insbesondere: Prüfung der Ein- und Ausgangssignale, Prüfung der Datenpunktzuordnung, Prüfung der Kommunikationsverbindungen innerhalb des eigenen Leistungsumfangs, Prüfung der Steuer- und Regelalgorithmen, Prüfung der Stör-, Betriebs- und Grenzwertmeldungen, Prüfung der Zeitprogramme und Betriebsarten, Erstoptimierung und Parametrierung der Regelkreise, Nachweis der geforderten Funktionen, Erstellung der erforderlichen Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle. Die Einregulierung umfasst die Grundeinstellung und Erstoptimierung der GA- Funktionen auf Basis der verfügbaren Betriebsbedingungen. Witterungsabhängige Nachoptimierungen sind nur Bestandteil der Leistung, sofern sie in den Einzelpositionen oder Vertragsunterlagen ausdrücklich beschrieben sind. Mitwirkung bei Fremdgewerken und Subsystemen Die Mitwirkung bei der Funktionsprüfung, Inbetriebnahme oder Schnittstellenklärung von Baugruppen, Anlagen oder Subsystemen außerhalb des eigenen Leistungsumfangs ist nur Bestandteil der Leistung, soweit diese für die Herstellung der eigenen GA-Funktion erforderlich ist. Leistungen an Anlagen, Baugruppen, Steuerungen oder Subsystemen anderer Gewerke sind nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen beschrieben sind. Software, Programme und Zugangsdaten Projektspezifische Programme, Parametrierungen, Konfigurationsdaten, Benutzeradressen, Datenpunktlisten und Zugangsdaten sind dem Auftraggeber im Rahmen der Revisionsdokumentation zu übergeben. Dem Auftraggeber sind die für Betrieb, Wartung, Sicherung, Wiederherstellung und vertragsgemäße Nutzung der projektspezifischen GA-Funktionen erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Dokumentation Die Dokumentation der GA-Dienstleistungen umfasst alle für Prüfung, Inbetriebnahme, Abnahme, Wartung, Betrieb, Sicherung, Wiederherstellung, Änderung und Erweiterung der gelieferten Gebäudeautomation erforderlichen Unterlagen, Daten, Programme und Informationen. Die Revisionsdokumentation ist nachvollziehbar nach Automationsschwerpunkt, Anlage und Funktion zu strukturieren. Sie muss, soweit Bestandteil des Leistungsumfangs, insbesondere folgende Unterlagen enthalten: aktualisierte Datenpunktlisten, GA- Funktionslisten, Funktionsbeschreibungen, Parameterlisten, Benutzeradresslisten, Schnittstellenlisten, Kommunikationsparameter, BACnet- Objektlisten, EDE-Listen, BACnet-/BACnet/SC- Einstellungen, Software- und Firmwarestände, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, Protokolle der Datenpunktprüfung, Unterlagen zu Feldgeräten, Unterlagen zu Automationsschwerpunkten, Unterlagen zu Ereignis- und Alarmmanagement, Unterlagen zu Trendaufzeichnung und Archivierung, Unterlagen zu Energie- und Zählerdaten, Protokolle und Bescheinigungen, Zugangsdaten, Benutzerkonten und Berechtigungskonzepte, Lizenzinformationen, projektspezifische Programme und Daten, Sicherungen der projektspezifischen Parametrierung und Projektierung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle für Betrieb, Wartung, Sicherung, Wiederherstellung, Änderung, Erweiterung und vertragsgemäße Nutzung der projektspezifischen Gebäudeautomation erforderlichen Programme, Projektdateien, Parametrierungen, Konfigurationsdaten, Bibliotheken, Datenbanken, Zugangsdaten, Lizenzen und Nutzungsrechte vollständig zu übergeben. Dies umfasst insbesondere die projektspezifischen Applikationsprogramme der Automationsstationen, Programmbausteine, Funktionsbausteine, Projektierungsdateien, Parameterdateien, Datenpunktlisten, EDE-Listen, Benutzer- und Rechtekonzepte, Kommunikationsparameter, BACnet-/BACnet/SC-Einstellungen, Sicherungsdateien sowie die zur Wiederherstellung und Weiterbearbeitung
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 19 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Benutzer- u | Einheit nd Rechtekonzepte, Kommunikationsparameter, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) BACnet-/BACnet/SC-Einstellungen, Sicherungsdateien EUR EUR sowie die zur Wiederherstellung und Weiterbearbeitung erforderlichen Projektstände. Soweit für die Bearbeitung, Sicherung, Wiederherstellung oder Erweiterung der projektspezifischen Programme hersteller- oder systemspezifische Engineering-Tools, Lizenzen, Bibliotheken, Dongles, Zugangsdaten oder Softwarekomponenten erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer mitzuliefern oder dem Auftraggeber dauerhaft nutzbar zu machen. Die Nutzungsrechte sind dem Auftraggeber zeitlich unbefristet, projektbezogen und ohne zusätzliche laufende Kosten einzuräumen, soweit dies für Betrieb, Wartung, Sicherung, Wiederherstellung, Änderung und Erweiterung der gelieferten Gebäudeautomation erforderlich ist. Das angebotene System muss so beschaffen sein, dass der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter die projektspezifischen Programme, Parametrierungen und Konfigurationen nach Übergabe eigenständig sichern, wiederherstellen, prüfen, ändern und erweitern kann. Systeme, bei denen die projektspezifischen Programme, Projektdateien, Parametrierungen oder Konfigurationen nach Übergabe nicht vollständig auslesbar, sicherbar, wiederherstellbar oder durch den Auftraggeber bzw. einen von ihm beauftragten Dritten weiterbearbeitbar sind, erfüllen diese Anforderung nicht. Die digitale Übergabe erfolgt ausschließlich über Cryptshare oder eine vom Auftraggeber freigegebene gesicherte Datenübertragungsplattform. Externe Datenträger, insbesondere USB-Sticks, externe Festplatten, CDs oder DVDs, sind nicht zulässig. Eine Übergabe in Papierform erfolgt nur, sofern diese in den Vertragsunterlagen ausdrücklich gefordert ist. Die Dokumentation ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung und wird nicht gesondert vergütet, sofern in den Einzelpositionen keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen ist. Abgrenzung Nicht gesondert vergütet werden allgemeine Abstimmungen, übliche technische Klärungen, interne Terminverfolgung, Fortschreibung der eigenen Unterlagen, Dokumentation, Prüfung und Inbetriebnahme, soweit diese zur Erbringung der eigenen GA-Leistung erforderlich sind. Gesondert vergütet werden nur solche Dienstleistungen, die in den Einzelpositionen ausdrücklich beschrieben und mit eigener Abrechnungseinheit versehen sind.
Gesamtbetrag: Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0027 GA-Funktionen BA physikalisch komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine physikalische Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 1.1
92,000 St Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0028 GA-Funktionen AA physikalisch komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine physikalische Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 1.2
47,000 St Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0029 GA-Funktionen BE physikalisch komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine physikalische Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 1.3
475,000 St Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0030 GA-Funktionen AE physikalisch komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine physikalische Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 1.5
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 20 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 83,000 St Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0031 GA-Funktionen BA gemeinsam komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine gemeinsame Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 2.1
1,000 Stk Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0032 GA-Funktionen BE gemeinsam komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine gemeinsame Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 2.3
2,000 Stk Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0033 GA-Funktionen ZE gemeinsam komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine gemeinsame Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 2.4
15,000 Stk Gemäß Ausführungsbeschreibung 2: 01.01.0034 GA-Funktionen AE gemeinsam komplette ingenieurmäßige Bearbeitung und betriebsfertige Leistung für eine gemeinsame Ein-/ Ausgabefunktion gemäß GA-Funktionsliste Spalte 2.5
4,000 Stk 01.01.0035 Erstellung Benutzeradressschlüssel (BAS) Erstellung des vollständigen Benutzeradressschlüssel je Datenpunkt. Die Erstellung hat nach der Vorgabe des AG zu erfolgen. Der Benutzeradressschlüssel muss vollständig mit der Erstellung der Werks- und Montageplanung vorliegen und zur Bestätigung bei der Fachbauüberwachung eingereicht werden. Vorgabe des Benutzeradressschlüssels für autarke Anlagen der TGA Gewerke, die auf das System der GA aufgeschaltet werden. Der AN GA hat die TGA- Gewerke bei der Umsetzung des Benutzeradressschlüssels zu koordinieren. Abrechnung pro Datenpunkt nach GA Funktionsliste VDI 3814-1 Spalte 1.1 - 1.5 und 2.1 - 2.5.
719,000 St 01.01.0036 BACnet-EDE-Liste / Engineering-Datenaustausch für Gesamtanlage Erstellung, Prüfung und Übergabe einer BACnet-EDE-Liste als strukturierte Engineering-Datengrundlage für den Datenaustausch, die Integration und die eindeutige Zuordnung der BACnet-Datenpunkte zur Management- und Bedieneinrichtung. Die EDE-Liste ist für den vollständigen Leistungs- und Lieferumfang des jeweiligen Automationsschwerpunktes zu erstellen und umfasst alle zur Integration erforderlichen physikalischen, kommunikativen und virtuellen Datenpunkte. Die EDE-Liste ist vollständig, plausibilisiert und abgestimmt mit den Datenpunktlisten, GA-Funktionslisten, Automationsschemata, BACnet-Objekten, Benutzeradressen und der tatsächlichen Programmierung der Automationsstationen zu erstellen. Zu jedem BACnet- Objekt sind mindestens folgende Angaben einzutragen: technischer Objektname, BACnet-Objekttyp, BACnet- Objektinstanz, Geräteinstanz, Benutzeradresse / Kennzeichnungsschlüssel, Klartextbezeichnung, Beschreibung des Datenpunktes, physikalische Einheit, Wertebereich, Zustandstexte bei binären und mehrstufigen Objekten, Alarmgrenzen, soweit zutreffend, Prioritäten bzw. Schreibberechtigungen, soweit zutreffend, Zuordnung zu Automationsstation, Anlage und Automationsschwerpunkt. Die EDE-Liste ist in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten, maschinenlesbaren Tabellenformat zu übergeben, z. B. XLSX oder CSV. Die Übergabe erfolgt ausschließlich über die vom Auftraggeber freigegebene gesicherte Datenübertragungsplattform. Die Leistung umfasst die Erstellung, fachliche Prüfung, Abstimmung, Fortschreibung bis zum Abnahmestand sowie die
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 21 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Datenübertr | Einheit agungsplattform. Die Leistung umfasst die | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Erstellung, fachliche Prüfung, Abstimmung, EUR EUR Fortschreibung bis zum Abnahmestand sowie die betriebsfertige Übergabe der EDE-Liste als Grundlage für die Integration in die Management- und Bedieneinrichtung.
1,000 psch 01.01.0037 Zusätzliche Schulung des Bedienungs- und Wartungspersonals Zusätzliche Schulung des Bedienungs- und Wartungspersonals der Gebäudeautomation über die einmalige Einweisung gemäß VOB/C DIN 18386 Abschnitt 3.3.3 hinaus. Die Schulung dient der vertiefenden Unterweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals in Aufbau, Bedienung, Überwachung, Störungsbearbeitung, Betriebsführung und Wartungsunterstützung der Gebäudeautomationsanlage. Schulungsort: vor Ort im Objekt. Teilnehmerzahl: bis zu 10 Personen. Dauer: 4 Stunden. Schulungsinhalte mindestens:
Aufbau und Struktur des Gebäudeautomationssystems,
Bedienung der Management- und Bedieneinrichtung, soweit
Bestandteil des Leistungsumfangs, Bedienung der lokalen
Bedien- und Anzeigeeinrichtungen, Bedienung und
Wirkungsweise der lokalen Vorrangbedienung, soweit
vorhanden, Anzeige, Quittierung und Bearbeitung von
Betriebs- und Störmeldungen, Änderung von Sollwerten,
Zeitprogrammen und Betriebsarten im zulässigen
Berechtigungsumfang, Auswertung von Trenddaten und
Betriebswerten, Hinweise zum sicheren und
wirtschaftlichen Betrieb, Hinweise zur Störungsanalyse
und zur Übergabe von Störmeldungen an Wartungs- oder
Servicepersonal, Hinweise zur Datensicherung und zum
Umgang mit projektspezifischen Zugangsdaten, soweit
Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Schulung ist
durch fachkundiges Personal des Auftragnehmers
durchzuführen. Die durchgeführte Schulung ist mit
Datum, Dauer, Schulungsinhalt und Teilnehmerliste zu
protokollieren. Die Teilnehmer erhalten eine
Schulungsbestätigung. Die einmalige Einweisung gemäß
VOB/C DIN 18386 Abschnitt 3.3.3 ist nicht Bestandteil
dieser Position und wird nicht gesondert vergütet.
1,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 22 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 02 482 Schaltschränke
02.02 482 Schaltschränke
Schaltschrank Gebäudeautomation Standardbeschreibung Schaltschränke Gebäudeautomation Bauartnachweis und Normen
Allgemeines Die nachfolgenden Anforderungen gelten für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Automationsschwerpunkte der Gebäudeautomation in Form von Schaltschränken. Die Automationsschwerpunkte dienen der Aufnahme, Verdrahtung, Versorgung, Absicherung, Kommunikation, Bedienung und betriebsfertigen Bereitstellung der Komponenten der Gebäudeautomation. Hierzu gehören insbesondere Automationsstationen, DDC-/SPS-Komponenten, Ein- und Ausgangsmodule, Netzteile, Schutzorgane, Relais, Koppelbausteine, Kommunikationskomponenten, Bedieneinrichtungen, Klemmen, Verdrahtungssysteme und sonstige für die Funktion erforderliche Betriebsmittel. Die Automationsschwerpunkte sind vollständig, funktionsfähig, betriebsbereit und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik zu liefern, aufzubauen, intern zu verdrahten, zu prüfen, zu kennzeichnen, in Betrieb zu nehmen und zu dokumentieren. Es sind Produkte und Systeme beliebiger Hersteller zulässig, sofern die geforderten technischen Eigenschaften, Schutzfunktionen, Nachweise, Reserven, Wartungsanforderungen, Kommunikationsanforderungen und Dokumentationspflichten vollständig erfüllt werden. Die eingesetzten Systeme dürfen die geforderte Funktion, Erweiterbarkeit, Wartbarkeit und herstellerunabhängige Integration nicht einschränken. Normen, Vorschriften und Nachweise Die Automationsschwerpunkte sind nach den jeweils gültigen Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Insbesondere sind zu berücksichtigen: DIN EN IEC 61439-1 sowie die jeweils zutreffenden Teile der Normenreihe DIN EN IEC 61439 für Schaltgerätekombinationen, DIN EN 60529 für Schutzarten durch Gehäuse, DIN VDE 0100 für elektrische Anlagen, Schutzmaßnahmen, Leitungsanlagen, Erdung und Potentialausgleich, DIN EN 50274 für Schutz gegen direktes Berühren gefährlicher aktiver Teile, DIN EN ISO 16484 für Systeme der Gebäudeautomation, VDI 3814 für Gebäudeautomation, soweit zutreffend, DIN EN 61000-6-2 für Störfestigkeit, DIN EN 61000-6-3 für Störaussendung, DGUV Vorschrift 3 sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Für jeden Automationsschwerpunkt sind die erforderlichen Nachweise und Prüfprotokolle vorzulegen. Soweit der Automationsschwerpunkt als Schaltgerätekombination im Sinne der DIN EN IEC 61439 ausgeführt wird, sind Bauartnachweis und Stücknachweis nach DIN EN IEC 61439 vorzulegen. Umgebungsbedingungen Die Automationsschwerpunkte sind für den Einsatz in Technikräumen und vergleichbaren Innenräumen auszulegen. Sofern in den Einzelpositionen keine abweichenden Anforderungen angegeben sind, gelten folgende Mindestanforderungen: Umgebungstemperatur: 0 ° C bis 45 °C, relative Luftfeuchte: 5 % bis 90 %, nicht kondensierend, Schutzart: mindestens IP54 nach DIN EN 60529, Einsatz in nicht explosionsgefährdeten Bereichen. Die Wärmeentwicklung der eingebauten Betriebsmittel ist bei Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Betriebstemperaturen, wie natürliche oder technische Belüftung, Heizung, Kühlung oder gleichwertige Maßnahmen, sind bei Bedarf einzukalkulieren und auszuführen. Gehäuse und mechanischer Aufbau Die Automationsschwerpunkte sind als industriell gefertigte Schaltschrankgehäuse aus Stahlblech oder gleichwertigem Material auszuführen. Die Gehäuse müssen eine ausreichende mechanische Stabilität, einen geeigneten Korrosionsschutz und eine dauerhafte Oberflächenbeschichtung aufweisen. Gehäuse, Türen, Montageplatten, Tragschienen, Kabeleinführungen und Befestigungssysteme sind so zu bemessen und anzuordnen, dass alle Betriebsmittel übersichtlich, betriebssicher, wartungsfreundlich und zugänglich eingebaut werden können. Die Automationsschwerpunkte sind transport- und montagegerecht auszuführen.
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 23 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge betriebssic | Einheit her, wartungsfreundlich und zugänglich | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) eingebaut werden können. Die Automationsschwerpunkte EUR EUR sind transport- und montagegerecht auszuführen. Erforderliche Transport-, Hebe-, Befestigungs- und Sicherungsvorrichtungen sind entsprechend der gewählten Bauform vorzusehen. Die Ausführung als Stand- oder Wandschrank, die Abmessungen, die Sockelausführung sowie besondere Einbauanforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelpositionen und den Ausführungsunterlagen. Türen und abnehmbare Gehäuseteile müssen für Wartungs- und Installationsarbeiten zugänglich und lösbar sein. Türen sind mit einem geeigneten Verschlusssystem auszuführen. Sofern keine abweichende Schließung vorgegeben ist, ist eine Standardschließung des Herstellers vorzusehen. Vom Auftraggeber beigestellte Profilhalbzylinder sind durch den Auftragnehmer fachgerecht einzubauen, sofern deren Beistellung in den Ausführungsunterlagen oder Einzelpositionen benannt ist. Die Gehäusefarbe ist, sofern nicht anders angegeben, in RAL 7035 oder in einem gleichwertigen lichtgrauen Standardfarbton des Herstellers auszuführen. Aufbau, Platzreserve und Trennung Die Automationsschwerpunkte sind übersichtlich und logisch nach Anlagenfunktion, Spannungsebene und Signalart aufzubauen. Betriebsmittel sind so anzuordnen, dass eine eindeutige Zuordnung, Prüfung, Wartung und Erweiterung möglich ist. Es ist eine Platzreserve von mindestens 20 % für spätere Erweiterungen vorzusehen, sofern in den Einzelpositionen keine abweichenden Anforderungen angegeben sind. Die Reserve ist bei Montageflächen, Tragschienen, Klemmenleisten, Verdrahtungskanälen und Kabeleinführungen zu berücksichtigen. Unterschiedliche Spannungsebenen und Signalarten sind fachgerecht voneinander zu trennen. Dies gilt insbesondere für: Netzspannung 230 V AC / 400 V AC, Kleinspannung 24 V AC/DC, analoge Signale, digitale Signale, Kommunikations- und Busleitungen, sicherheits- oder betriebsrelevante Stromkreise. Die Trennung ist mechanisch, räumlich oder durch geeignete Verdrahtungsführung sicherzustellen. Stromversorgung Die Versorgung der Automationsschwerpunkte und Automationseinrichtungen richtet sich nach den jeweiligen Einzelpositionen und den Ausführungsunterlagen. Erforderliche interne Hilfsspannungen, insbesondere 24 V AC oder 24 V DC als Schutzkleinspannung SELV/PELV, sowie alle hierfür erforderlichen Netzteile, Spannungswandler, Absicherungen, Klemmen, Verdrahtungen und Zubehörteile sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Erdung und Potentialausgleich Erdungs- und Schutzleiteranschlüsse sind normgerecht auszuführen. Alle leitfähigen Gehäuse-, Tür- und Montageplattenteile sind in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehen. Schutzleiter, Potentialausgleichsleiter und Erdungsanschlüsse sind dauerhaft, eindeutig und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen und zu kennzeichnen. Verdrahtung und Klemmen Die interne Verdrahtung ist fachgerecht, übersichtlich, dauerhaft gekennzeichnet und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Die Verdrahtung erfolgt in geeigneten Verdrahtungskanälen oder Kabelführungssystemen. Verdrahtungskanäle dürfen nach Fertigstellung maximal zu 70 % belegt sein. Für externe Anschlüsse sind geeignete Reihenklemmen vorzusehen. Für Mess-, Prüf- und Inbetriebnahmezwecke sind Prüftrenn-, Trenn- oder Messklemmen einzusetzen, soweit dies für die jeweilige Signalart erforderlich ist. Mindestens folgende Signale sind über geeignete Trenn- oder Prüftrennklemmen zu führen: analoge Eingänge, analoge Ausgänge, digitale Eingänge, soweit für Prüfung und Fehlersuche erforderlich, digitale Ausgänge, soweit für Prüfung und Fehlersuche erforderlich, sicherheits- oder betriebsrelevante Signale, Kommunikations- und Busleitungen, sofern technisch geeignet. Flexible Leitungen zu Türen oder beweglichen Bauteilen sind in geeigneten Schutzschläuchen oder vergleichbaren Schutzsystemen zu führen. Flexible Leiterenden sind mit geeigneten Aderendhülsen oder gleichwertigen Anschlussmitteln zu versehen. Geschirmte Leitungen und EMV Erforderliche geschirmte Leitungen und Schirmanschlüsse sind entsprechend den Ausführungsunterlagen und EMV-Anforderungen fachgerecht auszuführen. Einbau von Automationskomponenten Die in den zugehörigen Positionen ausgeschriebenen
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 24 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Ausführungs | Einheit unterlagen und EMV-Anforderungen fachgerecht | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) auszuführen. Einbau von Automationskomponenten Die in EUR EUR den zugehörigen Positionen ausgeschriebenen Automationsstationen, DDC-/SPS-Komponenten, Ein- und Ausgangsmodule, Netzteile, Schutzorgane, Relais, Koppelbausteine, Kommunikationskomponenten, Bedieneinrichtungen und sonstigen Betriebsmittel sind betriebsfertig in die Automationsschwerpunkte einzubauen, zu verdrahten, zu beschriften und zu prüfen. Die Anordnung der Komponenten hat wartungsfreundlich, übersichtlich und entsprechend der Anlagenfunktion zu erfolgen. Die Vorgaben aus den Stromlaufplänen, Funktionslisten, Datenpunktlisten, Regelschemata, Automationsschemata und Ausführungsunterlagen sind zu berücksichtigen. Kommunikation Die Kommunikationsschnittstellen der Automationsschwerpunkte sind entsprechend den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, der GA- Topologie und der Ausführungsunterlagen auszuführen. Die Kommunikation zwischen Managementebene und Automationsebene ist über BACnet/SC gemäß DIN EN ISO 16484-5 auszuführen. Ein direkter Datenaustausch zwischen Automationsstationen ist ebenfalls über BACnet/SC auszuführen, sofern dieser gemäß GA-Topologie oder Funktionsbeschreibung erforderlich ist. Sofern BACnet/SC gefordert ist, sind die hierfür erforderlichen Komponenten, Zertifikate, Schlüssel, Netzwerk- und Sicherheitseinstellungen sowie BACnet/SC- Hubs gemäß den zugehörigen Einzelpositionen betriebsbereit einzurichten und vollständig zu dokumentieren. Für Feld- und Anlagenkommunikation sind offene, dokumentierte Protokolle einzusetzen, sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes beschrieben ist. Gateways und Protokollumsetzer sind nur zulässig, wenn Funktion, Datenpunkttransparenz, IT-Sicherheit, Diagnosefähigkeit und Wartbarkeit vollständig gewährleistet sind. Beschriftung und Kennzeichnung Alle Betriebsmittel, Klemmen, Kabel, Adern, Sicherungen, Schaltgeräte, Bedienelemente und Anzeigeelemente sind dauerhaft, eindeutig und maschinell lesbar zu beschriften. Die Beschriftung muss mit den Stromlaufplänen, Klemmenplänen, Kabellisten, Datenpunktlisten und der Revisionsdokumentation übereinstimmen. Bedien- und Anzeigeelemente in der Schaltschrankfront sind mit dauerhaft befestigten Bezeichnungsschildern zu versehen. Die endgültige Beschriftung ist vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Jeder Automationsschwerpunkt ist außen dauerhaft mit mindestens folgenden Angaben zu kennzeichnen: Anlagenbezeichnung, Bezeichnung des Automationsschwerpunktes, Schaltschrank- oder Feldnummer, zugehörige Versorgung, Hinweis auf die zugehörige Vorsicherung, Auftragnehmer bzw. Schaltschrankbauer, sofern gefordert. Kabeleinführung und Anschluss Kabeleinführungen sind passend zur Montageart, Schutzart, Anzahl und Art der einzuführenden Kabel auszuführen. Die Schutzart des Gehäuses darf durch die Kabeleinführung nicht beeinträchtigt werden. Kabel sind zugentlastet einzuführen und auf geeignete Klemmen aufzulegen. Die Klemmenbereiche sind übersichtlich anzuordnen und für Prüfung, Wartung und Erweiterung zugänglich zu halten. Nicht belegte Kabeleinführungen sind fachgerecht zu verschließen. Werk- und Montageplanung Vor Fertigung der Automationsschwerpunkte sind prüffähige Werk- und Montageunterlagen zu erstellen und dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Die Werk- und Montageunterlagen umfassen mindestens: Stromlaufpläne, Schaltschrankansichten mit Tür- und Montageplattenaufbau, Klemmenpläne, Kabellisten, Stücklisten, Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung, Leistungs- und Strombilanz, Wärmebilanz, soweit erforderlich, Angaben zu Schutzorganen und Vorsicherungen, Angaben zu Kommunikations- und Busschnittstellen, Beschriftungskonzept. Die Unterlagen sind mit den Ausführungsunterlagen, Regelschemata, Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen und den Anforderungen der Gebäudeautomation abzugleichen. Mit der Fertigung der Automationsschwerpunkte darf erst nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen begonnen werden. Die Prüfung durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die vollständige, fachgerechte und normgerechte Ausführung. Die Erstellung, Abstimmung, Fortschreibung und Übergabe der Werk- und Montageunterlagen ist in die Einheitspreise
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 25 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge fachgerecht | Einheit e und normgerechte Ausführung. Die | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Erstellung, Abstimmung, Fortschreibung und Übergabe der EUR EUR Werk- und Montageunterlagen ist in die Einheitspreise der jeweiligen Automationsschwerpunkte einzukalkulieren. Prüfungen, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung Die Automationsschwerpunkte sind vollständig betriebsbereit zu liefern, zu montieren, anzuschließen, zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und in die Funktion der Gebäudeautomation einzubinden. Die Inbetriebnahme umfasst mindestens: Sichtprüfung der eingebauten Komponenten, Prüfung der internen Verdrahtung und Klemmstellen, Prüfung der Schutzleiter- und Potentialausgleichsverbindungen, Prüfung der Versorgungsspannungen, Prüfung der Kommunikationsverbindungen, Prüfung der Ein- und Ausgangssignale, Prüfung der zugehörigen Automationsfunktionen, Prüfung der Bedien- und Anzeigeeinrichtungen, Prüfung der Stör- und Betriebsmeldungen, Prüfung der Sicherheits- und Verriegelungsfunktionen, soweit Bestandteil der Gebäudeautomation, Einregulierung und Parametrierung der Automationsfunktionen, Erstellung der erforderlichen Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle. Die Funktionsprüfung ist auf Grundlage der freigegebenen Ausführungsunterlagen, Stromlaufpläne, Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen und Regelschemata durchzuführen. Die Prüfung von Motordrehrichtungen, Nennströmen und Motorschutzschaltern ist nur insoweit Bestandteil dieser Leistung, wie die betreffenden Antriebe und Schutzorgane Bestandteil des Leistungsumfangs der Gebäudeautomation sind. Die für Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Protokollierung erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Automationsschwerpunkte einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht, sofern in den Einzelpositionen keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen ist. Revisionsdokumentation und mitzuliefernde Unterlagen Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme sind die mitzuliefernden Unterlagen vollständig, geordnet und aktualisiert zu übergeben. Die Unterlagen umfassen mindestens: Automationsschemata, Regelschemen Stromlaufpläne, Schaltschrankansichten, Montageplattenaufbau, Klemmenpläne, Kabellisten, Stücklisten, Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung, Funktionsbeschreibungen, Protokolle der Inbetriebnahme und Einregulierung, Prüf- und Messprotokolle, Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Ersatzteillisten, soweit zutreffend, projektspezifische Programme und Daten, Protokoll über die Einweisung des Bedienpersonals, vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen, Fachunternehmererklärung. Die Dokumentation ist in deutscher Sprache zu erstellen und digital im Format PDF zu übergeben. Zusätzlich sind bearbeitbare Dateien zu übergeben, soweit dies in den Vertragsunterlagen gefordert ist. Die digitale Übergabe der Dokumentation hat ausschließlich über Cryptshare oder eine vom Auftraggeber freigegebene gesicherte Datenübertragungsplattform zu erfolgen. Externe Datenträger, insbesondere USB-Sticks, externe Festplatten, CDs oder DVDs, sind nicht zulässig. Die mitzuliefernden Unterlagen sind Bestandteil des Leistungsumfangs und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Kalkulationshinweis In die Einheitspreise sind sämtliche Leistungen einzurechnen, die zur vollständigen, betriebsbereiten, funktionsfähigen und normgerechten Ausführung der Automationsschwerpunkte erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: schaltschrankbezogene Werk- und Montageplanung, Schaltschrankaufbau, Montageplatten, Tragschienen und Befestigungsmaterial, interne Verdrahtung, Verdrahtungskanäle und Kabelführungssysteme, Klemmen, Trennklemmen und Prüftrennklemmen, Schutzleiter- und Potentialausgleichsverbindungen, Kabeleinführungen und Zugentlastungen, Beschriftungen und Kennzeichnungen, systembedingte Versorgungskomponenten, Kommunikationskomponenten, Kleinmaterial, Prüfungen, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einregulierung, Revisionsunterlagen. Baugruppen und Komponenten, die zur Funktion des jeweiligen Automationsschwerpunktes erforderlich sind, sind vom Bieter vollständig zu kalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen ausdrücklich erfasst sind. Lieferung, Verpackung,
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 26 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge erforderlic | Einheit h sind, sind vom Bieter vollständig zu | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) kalkulieren, sofern sie nicht in gesonderten Positionen EUR EUR ausdrücklich erfasst sind. Lieferung, Verpackung, Abladen, innerbaulicher Transport, Einbringung, Aufstellung und Montage der Automationsschwerpunkte am Verwendungsort sind Bestandteil der Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern in den Einzelpositionen nichts Abweichendes geregelt ist. 02.02.0001 Wandschrank H/B/T 1000/1000/300mm, GA, Montageplatte, bestückt/verdrahtet, Stahlblech Schaltschrank als Schaltschrankgehäuse mit
Montageplatte, für den Einbau der Komponenten der Gebäudeautomation. Ausführung gemäß Vortext Schaltschränke Gebäudeautomation, den Ausführungsunterlagen sowie den jeweils zutreffenden Normen und Vorschriften. Mit Montageplatte, erforderlichen Tragschienen, Verdrahtungskanälen, Kabeleinführungen, Zugentlastungen, Befestigungsmaterial und Reihenklemmen einschließlich Schutzleiter- und Neutralleiterklemmen, soweit für die jeweilige Funktion erforderlich.
Abmessungen: 1000 x 1000 x 300 mm.
Die im Vortext geforderte Platzreserve, Wartungszugänglichkeit, Erweiterbarkeit, Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation sind innerhalb der vorgenannten Abmessungen einzuhalten.
5,000 St 02.02.0002 Wandschrank H/B/T 1200/1200/400mm, GA, Montageplatte, bestückt/verdrahtet, Stahlblech Schaltschrank als Schaltschrankgehäuse mit
Montageplatte, für den Einbau der Komponenten der Gebäudeautomation. Ausführung gemäß Vortext Schaltschränke Gebäudeautomation, den Ausführungsunterlagen sowie den jeweils zutreffenden Normen und Vorschriften. Mit Montageplatte, erforderlichen Tragschienen, Verdrahtungskanälen, Kabeleinführungen, Zugentlastungen, Befestigungsmaterial und Reihenklemmen einschließlich Schutzleiter- und Neutralleiterklemmen, soweit für die jeweilige Funktion erforderlich.
Abmessungen: 1200 x 1200 x 400 mm.
Die im Vortext geforderte Platzreserve, Wartungszugänglichkeit, Erweiterbarkeit, Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation sind innerhalb der vorgenannten Abmessungen einzuhalten.
7,000 St 02.02.0003 Standschrank H/B/T 2000/1000/400mm, GA, Montageplatte, bestückt/verdrahtet, Stahlblech Schaltschrank als Schaltschrankgehäuse mit Montageplatte, für den Einbau der Komponenten der Gebäudeautomation. Ausführung gemäß Vortext Schaltschränke Gebäudeautomation, den Ausführungsunterlagen sowie den jeweils zutreffenden Normen und Vorschriften. Mit Montageplatte, erforderlichen Tragschienen, Verdrahtungskanälen, Kabeleinführungen, Zugentlastungen, Befestigungsmaterial und Reihenklemmen einschließlich Schutzleiter- und Neutralleiterklemmen, soweit für die jeweilige Funktion erforderlich.
Abmessungen: 2000 x 1000 x 400 mm.
Die im Vortext geforderte Platzreserve, Wartungszugänglichkeit, Erweiterbarkeit, Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation sind innerhalb der vorgenannten Abmessungen einzuhalten.
1,000 St 02.02.0004 Einspeisung 400V 16A mit Hauptsch. Einspeisung mit Leistungsschalter einschl. thermischer und magnetischer Auslösung, für Bemessungsstrom 16 A, 3-polig, mit potentialfreien Hilfskontakten, Anzahl der potentialfreien Hilfskontakte 1 St, mit Phasenkontrollleuchten.
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 27 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 3-polig, mi | Einheit t potentialfreien Hilfskontakten, Anzahl der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) potentialfreien Hilfskontakte 1 St, mit EUR EUR Phasenkontrollleuchten.
8,000 St 02.02.0005 Einspeisung Lasttrennschalter 32A Einspeisung mit Lasttrennschalter als Hauptschalter, für Bemessungsstrom 32 A, 3-polig, mit potentialfreien Hilfskontakten, Anzahl der potentialfreien Hilfskontakte 1 St, mit Phasenkontrollleuchten.
1,000 St 02.02.0006 Einspeisung Lasttrennschalter 16A Einspeisung mit Lasttrennschalter als Hauptschalter, für Bemessungsstrom 16 A, 3-polig, mit potentialfreien Hilfskontakten, Anzahl der potentialfreien Hilfskontakte 1 St, mit Phasenkontrollleuchten.
1,000 St 02.02.0007 Überspannungsschutzgerät Typ1/2 f.Sammelschienensystem Überspannungsschutzgerät DIN EN 61643-11 (VDE 0675-6-11), leckstromfrei, Typ 1 und 2, als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, Nennableitstoßstrom (8/20) je Leiter mind. 10 kA, Nennableitstoßstrom (8/20) zwischen N und PE mind. 10 kA, 4-polig, Blitzstoßstrom (10/350) mind. 25 kA je Pol, Blitzstoßstrom (10/350) zwischen N und PE mind. 100 kA, Folgestromlöschfähigkeit mind. 10 kA effektiv, Schutzpegel max. 4 kV.
13,000 St 02.02.0008 FI-Schutzschalter 16A 2-polig 30mA, Typ Fehlerstromschutzschalter für Steckdose bestehend aus: 1 Fehlerstrom-Schutzschalter 2-polig, 16 A/ 30 mA 1 Sicherungsautomat
13,000 St 02.02.0009 Schaltschrankbeleuchtung mit Steckdose Schaltschrankbeleuchtung LED 20W, 230V, Türkontaktschalter, Einspeisekabel und Sicherung, Länge 703mm
13,000 St 02.02.0010 Steckdose 230VAC 6A 1-polig+N+PE Steckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, Bemessungsstrom 6 A, 1-polig + N + PE.
13,000 St 02.02.0011 Spannungsversorgung 24VDC 10A Spannungsversorgung als Netzgerät, spannungsstabilisiert, mit primär- und sekundärseitiger Sicherung, 24 V DC, für Bemessungsstrom 10 A.
14,000 St 02.02.0012 Steuerspannung 24V DC 5A Spannungsversorgung als Netzgerät, spannungsstabilisiert, mit primär- und sekundärseitiger Sicherung, 24 V DC, für Bemessungsstrom 5 A.
9,000 St 02.02.0013 FG automatische Wiedereinschaltung Anwischeinrichtung mit zentraler Störquittierung und Anwischeinrichtung zur Aktivierung der
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 28 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Anwischeinrichtung mit zentraler Störquittierung und EUR EUR Anwischeinrichtung zur Aktivierung der Ruhestromschaltung nach Netzausfall. Zentrale Störquittierung über Drucktaster zur hardwareseitigen Freischaltung und Meldung zur DDC. Steuerung bestehend aus: 1 Drucktaster 1 Multi-Zeitrelais 1 Relais 4 Wechsler
1,000 St 02.02.0014 FG Sammelstörmeldung / Zentralentsperrung Sammelstörmelde- und Quittiereinrichtung, mit Schnittstelle über potentialfreie Kontakte, für Erstwertmeldung, mit optischer Anzeige, mit potentialfreiem Ausgangskontakt, Meldungen, Einbau in Tür oder Tableau.
1,000 St 02.02.0015 Leistungsbaugruppe für Wechselstrommotor 230V, bis 2kW Leistungsbaugruppe für Wechselstrommotor 230 V AC
Motorbemessungsleistung bis 2 kW, mit Motorschutzschalter, thermisch und magnetisch auslösend, einschl. potentialfreier Hilfskontakte für alle Betriebs- und Störmeldungen
30,000 St 02.02.0016 Leistungsbaugruppe für Drehstrommotor 400V, bis 5,5kW Leistungsbaugruppe für Drehstrommotor 400V, bis 5,5kW
Motorbemessungsleistung bis 5,5 kW, mit Motorschutzschalter, thermisch und magnetisch auslösend, einschl. potentialfreier Hilfskontakte für alle Betriebs- und Störmeldungen
7,000 St 02.02.0017 FG Leistungsabgang 230V 16A Verbrauchszähler Leistungsabgang für 230 V AC, mit Leitungsschutzschalter, Bemessungsstrom 16 A, einschl. potentialfreiem Hilfskontakt, verdrahten auf Reihenklemmen.
2,000 St 02.02.0018 FG Steuerung Brandmeldekontakt Steuerung Brandmeldekontakt Signal von der Brandmeldeanlage über Kopplerbaustein in die Sicherheitsschaltung (Sicherheitskette) der Anlage einbinden und Meldung auf DDC anzeigen einschl. aller notwendigen Reihenklemmen, Aderleitungen und Kleinmaterial
13,000 St 02.02.0019 FG Aktorsteuerung stetig Steuerbaugruppe Aufschaltung Aktorantrieb (Ventil-/Klappenantrieb) stetig mit Rückmeldung bestehend aus: 3 x Installationsetagenklemme Einschließlich Befestigungs-, Beschriftungs-, Verdrahtungs- und Kleinmaterial.
9,000 St 02.02.0020 FG Klappensteuerung 2-Punkt Funktionsgruppe Klappensteuerung 2-Punkt Regelung Für elektrische Klappenstellantriebe mit
Stellungsrückmeldung. Nennspannung: 24V AC/DC Steuerspannung: 24V AC/DC
9,000 St 02.02.0021 FG Sicherheitssteuerung Sicherheitssteuerung zur Überführung der Anlage in
einen sicheren Anlagenzustand bei Auslösung durch
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 29 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Sicherheits | Einheit steuerung zur Überführung der Anlage in | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR einen sicheren Anlagenzustand bei Auslösung durch Wächter- und/oder Begrenzungs-Kontaktgeber nach DIN EN 14597, für einen auslösenden Eingang, ohne geberseitige Selbsthaltung, Auslösung unverzögert, Eingangssignal durch Kontaktgeber in Ruhestromschaltung, einschließlich automatischer Quittierung bei Netzwiederkehr, in Relaistechnik, mit potentialfreiem Hilfskontakt.
5,000 St 02.02.0022 FG Steuerung Druckknopfmelder Steuerung Druckknopfmelderkontakt Signal vom Druckknopfmelder in die Auslösekette der Anlage einbinden und Meldung auf DDC anzeigen einschl. aller notwendigen Reihenklemmen, Aderleitungen und Kleinmaterial
5,000 St 02.02.0023 Steuerbaugruppe Aufschaltung Fühler / Sensor passiv (1 Messung) Steuerbaugruppe Aufschaltung Fühler / Sensor passiv (1 Messung) bestehend aus: 1 x Installationsetagenklemme Einschließlich Befestigungs-, Beschriftungs-, Verdrahtungs- und Kleinmaterial.
36,000 St 02.02.0024 Steuerbaugruppe Aufschaltung Sensor aktiv (1 Messung) Steuerbaugruppe Aufschaltung Fühler / Sensor aktiv (1 Messung) bestehend aus: 1 x Installationsetagenklemme Einschließlich Befestigungs-, Beschriftungs-, Verdrahtungs- und Kleinmaterial.
10,000 St 02.02.0025 FG Filterüberwachung Filterüberwachung Komplette Steuerbaugruppe einschließlich Rückmeldung für Automatisierungsstation bestehend aus:
- Hilfsschütz
- Meldeleuchte
- Reihenklemmen
inklusiv Anteil für Sammelstörung, Quittierung und Lampenprüfung.
11,000 St 02.02.0026 FG Brandschutzklappe Funktionsgruppe Brandschutzklappe AUF/ZU JK 1 x Endlage Für elektrische Stellmotoren an Brandschutzklappen mit Auswertung von 1 x Endlagenschaltern. Nennspannung 24VAC/DC
61,000 St 02.02.0027 Schaltplantasche Schaltschrank Stahl besch T 35mm B 800mm Schaltplantasche für Schaltschrank, aus beschichtetem Stahl, Tiefe 35 mm, für Türen mit Breite 800 mm, an Tür geschraubt.
13,000 St 02.02.0028 Netzwerkdose Hutschienenmontage 1 x RJ45Buchse E-DAT modul REG 1Port IP20 lichtgrau Anschlusseinheit zur Montage auf Tragschiene TH35 nach DIN EN 60715 in Elektroverteilern für Haus- und Industrieinstallation, bestückt mit einem E-DAT Modul RJ45 Einzelmodul. Einschließlich Befestigungs-, Beschriftungs-, Verdrahtungs- und Kleinmaterial.
3,000 St 02.02.0029 Einbau und Verdrahtung der Automationsstation auf Montageplatte Montage, Befestigung, interne Verdrahtung und
Beschriftung der Komponenten der Automationsstation auf
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 30 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Montage, Be | Einheit festigung, interne Verdrahtung und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Beschriftung der Komponenten der Automationsstation auf der Montageplatte des Automationsschwerpunktes, bestehend aus DDC-Zentraleinheit, Ein-/Ausgangsmodulen, Kommunikationsmodulen, Erweiterungsbaugruppen sowie zugehörigem Zubehör.Di e DDC-Baugruppen sind in gesonderten Positionen beschrieben. Reihenklemmen sind nicht Bestandteil dieser Position und sind in den jeweiligen Baugruppen- bzw. Klemmenpositionen zu kalkulieren, sofern dort beschrieben. Einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Beschriftungs-, Verdrahtungs- und Kleinmaterialien.
9,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 31 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03 483 Automationsmanagement
03.03 483 Automationsmanagement
BESCHREIBUNG UND HINWEISE ZUR KALKULATION Allgemeines Die nachfolgenden Anforderungen gelten für alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Dienstleistungen im Bereich Automationsmanagement, Managementfunktionen, Visualisierungsfunktionen, Bedienfunktionen, Datenpunktaufbereitung, Trenddarstellungen, Engineering-Daten und Schnittstellenprüfung. Die Leistungen dienen der betriebsfertigen Bereitstellung, Strukturierung, Visualisierung, Bedienbarkeit und Nachvollziehbarkeit der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Gebäudeautomationsfunktionen auf der Management- und Bedieneinrichtung bzw. an den hierfür vorgesehenen Schnittstellen. Die Leistungen umfassen insbesondere: Erstellung und Einrichtung von Anlagenbildern, Erstellung und Einrichtung von Übersichts- und Grundrissgrafiken, Einbindung von Datenpunkten in Anlagenbilder, Einrichtung von Sprungmarken und Bildverknüpfungen, Einrichtung von Bedien- und Anzeigefunktionen, Einrichtung vorkonfigurierter Trenddarstellungen, Erstellung strukturierter Engineering-Daten, insbesondere BACnet- EDE-Listen, Mitwirkung bei der Prüfung der Datenpunktübertragung bis zur Management- und Bedieneinrichtung, Abstimmung, Prüfung und Protokollierung der jeweils beschriebenen Dienstleistung. Die Leistungen sind als betriebsfertige Visualisierungs-, Bedien-, Management- und Engineering- Dienstleistungen zu erbringen. Reine Dokumentationsunterlagen sind hiervon abzugrenzen und werden nicht gesondert vergütet, sofern sie Bestandteil der mitzuliefernden Unterlagen sind. Grundlagen und Beistellungen Grundlage der Leistungen sind insbesondere: GA-Funktionslisten, Datenpunktlisten, Automationsschemata, Regelschemata, Anlagenkennzeichnungssystem, Benutzeradressschlüssel, BACnet-Objektlisten, EDE-Listen, GA-Topologie, Ausführungsunterlagen, Vorgaben des Auftraggebers zur Bedien- und Visualisierungsstruktur. Vom Auftraggeber beigestellte Planunterlagen, Grundrisse, Liegenschaftspläne oder sonstige digitale Grundlagen sind durch den Auftragnehmer für die beschriebene Leistung zu verwenden, sofern diese in geeigneter Form bereitgestellt werden. Unstimmigkeiten, fehlende Angaben oder Widersprüche in den bereitgestellten Grundlagen sind dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Anlagengrafiken und Bedienbilder Anlagengrafiken und Bedienbilder sind übersichtlich, eindeutig, wartungs- und bedienfreundlich zu erstellen. Die Darstellung hat entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, der Datenpunktlisten, der GA- Funktionslisten und der genehmigten Bedien- und Visualisierungsstruktur zu erfolgen. Anlagengrafiken müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen, soweit in den Einzelpositionen gefordert: eindeutige Anlagenbezeichnung, Bildnummer bzw. Grafiknummer, Klartextbezeichnung, Benutzeradresse bzw. Kennzeichnungsschlüssel, Darstellung relevanter Baugruppen und Anlagenteile, Darstellung relevanter Betriebszustände, Darstellung von Stör- und Alarmzuständen, Darstellung und Bedienung von Sollwerten, Grenzwerten, Betriebsarten und Zeitprogrammen, soweit für die jeweilige Funktion vorgesehen, Einrichtung erforderlicher Sprungmarken zu zugehörigen Bildern, Übersichten oder Anlagen, eindeutige Zuordnung der dargestellten Datenpunkte zu den Datenpunktlisten und BACnet-Objekten. Standardisierte Symbolbibliotheken und systemeigene Darstellungsfunktionen dürfen verwendet werden, sofern die geforderte Funktion, Bedienbarkeit und Eindeutigkeit vollständig erfüllt werden. Die erstellten Anlagengrafiken, Bedienbilder und Übersichten sind dem Auftraggeber vor der endgültigen Umsetzung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die vertragsgerechte Ausführung. Trenddarstellungen Vorkonfigurierte Trenddarstellungen sind als Bedien- und Managementfunktion einzurichten, sofern diese in den Einzelpositionen beschrieben sind.
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 32 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Trenddarste | Einheit llungen Vorkonfigurierte Trenddarstellungen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) sind als Bedien- und Managementfunktion einzurichten, EUR EUR sofern diese in den Einzelpositionen beschrieben sind. Die Trenddarstellungen sind auf der Management- und Bedieneinrichtung mit den jeweils zugeordneten Datenpunkten, Klartexten, Einheiten, Wertebereichen, Zeitachsen und Darstellungsparametern betriebsfertig einzurichten. Die Darstellung muss eine nachvollziehbare Auswertung der vorgesehenen Betriebswerte ermöglichen. Die Auswahl, Gruppierung und Bezeichnung der Trendwerte erfolgt auf Grundlage der Einzelpositionen, Datenpunktlisten und Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Trenddarstellungen sind, soweit in den Einzelpositionen beschrieben, als dynamisches Element im zugehörigen Anlagenbild einzubinden. Weitergehende Arbeiten an Serverhardware, Betriebssystemen, Datenbankgrundsystemen oder zentralen Leitsystemdiensten sind nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. Engineering-Daten / BACnet-EDE-Listen BACnet-EDE- Listen sind als strukturierte Engineering- Datengrundlage für den Datenaustausch, die Integration und die eindeutige Zuordnung der BACnet-Datenpunkte zu erstellen. Die EDE-Listen sind vollständig, plausibilisiert und abgestimmt mit den Datenpunktlisten, GA-Funktionslisten, BACnet-Objekten, Benutzeradressen und der tatsächlichen Programmierung der Automationsstationen zu erstellen. Zu jedem BACnet- Objekt sind mindestens die in den Einzelpositionen geforderten Angaben einzutragen, insbesondere: Objektname, Objekttyp, Objektinstanz, Geräteinstanz, Benutzeradresse, Klartext, Einheit, Zustandstexte, Wertebereiche, Alarmgrenzen, soweit zutreffend, Prioritäten bzw. Schreibberechtigungen, soweit zutreffend, Zuordnung zu Anlage, Automationsstation und Automationsschwerpunkt. Die Übergabe erfolgt in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten maschinenlesbaren Tabellenformat. Schnittstellen- und Datenpunkttest bis zur Management- und Bedieneinrichtung Sofern in den Einzelpositionen ein gemeinsamer Datenpunkttest bis zur Management- und Bedieneinrichtung beschrieben ist, umfasst die Leistung die Mitwirkung bei der gemeinsamen Prüfung, ob die durch den Auftragnehmer bereitgestellten Datenpunkte an der Management- und Bedieneinrichtung vollständig, eindeutig und korrekt ankommen. Die Prüfung erfolgt gemeinsam mit dem Auftraggeber, der Bauüberwachung und dem Errichter der Management- und Bedieneinrichtung. Die Leistung umfasst insbesondere: Mitwirkung am gemeinsamen Test, Prüfung der Datenpunktzuordnung, Abgleich von Datenpunktname, Benutzeradresse, Klartext, Einheit, Zustandstext und Signalrichtung, Prüfung der Darstellung bzw. Meldung an der Management- und Bedieneinrichtung, Fehlerabgrenzung nach Verantwortungsbereichen, Protokollierung der geprüften Datenpunkte. Programmierung, Parametrierung, Änderung oder Fehlerbeseitigung an einer durch Dritte errichteten Management- und Bedieneinrichtung sind nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen beschrieben sind. Abstimmung und Freigabe Bildinhalte, Darstellungsstruktur, Sprungmarken, Datenpunktzuordnungen und Bedienfunktionen sind vor der endgültigen Umsetzung mit dem Auftraggeber bzw. dem Betreiber abzustimmen, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist. Die Abstimmung dient der fachlichen Klärung der dargestellten Inhalte und entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die vollständige, funktionsfähige und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistung. Dokumentation und Datenübergabe Die für die beschriebenen Leistungen erforderlichen Prüf-, Abstimmungs- und Übergabeunterlagen sind Bestandteil der jeweiligen Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die allgemeine Revisionsdokumentation, Bedienungsunterlagen, Inbetriebnahmeprotokolle, Gerätedatenblätter, Stücklisten, projektspezifischen Programme und Daten sowie sonstige mitzuliefernde Unterlagen sind Bestandteil der Dokumentationsanforderungen nach Vortext und werden nicht gesondert vergütet, sofern hierfür keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen ist. Die digitale Übergabe der Daten und Unterlagen hat ausschließlich über eine vom Auftraggeber freigegebene gesicherte Datenübertragungsplattform zu erfolgen. Externe Datenträger, insbesondere USB-Sticks, externe
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 33 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Auftraggebe | Einheit r freigegebene gesicherte | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Datenübertragungsplattform zu erfolgen. Externe EUR EUR Datenträger, insbesondere USB-Sticks, externe Festplatten, CDs oder DVDs, sind nicht zulässig. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den in den Einzelpositionen beschriebenen Abrechnungseinheiten und Leistungsmerkmalen. Anlagengrafiken, Bedienbilder, Trenddarstellungen, Engineering-Daten und Schnittstellentests werden nur entsprechend den beschriebenen Leistungsinhalten und tatsächlich erbrachten, prüffähigen Leistungen abgerechnet. Kontextmenüs, Standarddialoge, systemeigene Bedienfenster, Standardtrendfenster, Standardzeitprogrammdarstellungen und Datenpunkteigenschaften werden nicht gesondert vergütet, sofern sie Bestandteil der jeweiligen Anlagenbild-, Bedien- oder Trendfunktion sind. Virtuelle, abgeleitete oder kommunikative Datenpunkte sind in die jeweilige Leistung einzukalkulieren, soweit sie für die Darstellung, Bedienung, Zuordnung oder Prüfung der beschriebenen Funktion erforderlich sind. Kalkulationshinweis In die Einheitspreise sind sämtliche Leistungen einzurechnen, die zur vollständigen, betriebsbereiten und prüffähigen Erstellung der beschriebenen Automationsmanagement- Dienstleistungen erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: Sichtung und Abgleich der bereitgestellten Unterlagen, Abstimmung der Bild- und Datenpunktinhalte, Erstellung und Einrichtung der beschriebenen Funktionen, Datenpunktzuordnung, Parametrierung innerhalb des eigenen Leistungsumfangs, Prüfung der eigenen Leistungen, gemeinsamen Schnittstellentests, Fehlerabgrenzung, Protokollierung, Übergabe der bearbeiteten Daten in der geforderten Form. Leistungen an Systemen, Software, Servern oder Datenbanken Dritter sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie in den Einzelpositionen ausdrücklich beschrieben sind.
Leitbeschreibung Building Management System / Energiemanagement Das System ist als Cloudsystem (Software-as-a-Service) auszulegen. Die Verschlüsselung, Sicherheit und die Verantwortung für die Software liegen beim Hersteller. Es muss Daten aufnehmen, verarbeiten, speichern und visualisieren können und nach einem für Gebäude- und anlagentechnische Anwendungen sinnvollen Ansatz strukturiert und rollenspezifisch bereitstellen können. Die Benutzerschnittstelle wird über einen Webbrowser zur Verfügung gestellt.Die einzelnen Cloud Dienste (Services) werden in mehreren zertifizierten Rechenzentren im europäischen Raum redundant und gespiegelt gehostet und müssen ohne VPN-Verbindung über das öffentliche Internet erreichbar sein.
Die Anzahl gleichzeitiger Anmeldungen von Benutzern darf nicht beschränkt sein.
Die Anmeldung eines Benutzers an der Cloud muss mit 2- Faktor-Authentifizierung abgesichert sein können.
Funktionen
Folgende Funktionen müssen integraler Bestandteil des
Clouddiensteangebots sein:Management- und
Bedieneinrichtung (MBE)Alarmmanagement mit
integriertem TicketsystemEnergiemanagement gemäß DIN
EN ISO 50001Auditsicheres Umweltreporting / CO2-
Reporting inkl. Berücksichtigung des Absenkpfades als
Basis für ESG-ReportingAutomatisierte Erstellung und
E-Mail-Versand von Berichten z.B. mit ausgewählten
Energiedaten für eine variabel definierbare Periode
Dokumentenmanagement (Ablage von Dateien in der Cloud)
Frei konfigurierbares und rollenbasiertes
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 34 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Frei konfigurierbares und rollenbasiertes
Benutzerrechtemanagement mit optionaler LDAP-Anbindung
(z.B. Microsoft Active Directory/Entra ID) für Single
Sign-on
Eigenschaften Das System muss folgende Eigenschaften haben:
Komponenten beliebiger Hersteller sind über
standardisierte Protokolle integrierbarUnterstützte
Protokolle: BACnet/SC, BACnet IP, Modbus TCP, Modbus
RTU, OPC UA, M-BusBACnet Advanced Operator
Workstation (B-AWS)BACnet Revision 1.26 Darstellung
der HTML5-Web-Bedienoberfläche via HTTPS in gängigen
Browsern, wie Microsoft Edge, Google Chrome, Apple
SafariOptimale Darstellung durch Responsive Design
auf verschiedenen Endgeräten, wie PC, Tablet, mobile
EndgeräteAutomatische Aktualisierung des
Gesamtsystems inkl. Sicherheitsgateways (Building Cloud
Edge Device)Verknüpftes Liegenschafts-, Benutzer- und
AlarmmanagementLizenzen
Das Lizenzsystem muss skalierbar und flexibel gestaltet sein, um während der Einsatzzeit des Systems im Gebäudelebenszyklus Anpassungen der benötigten Lizenzen an die jeweiligen Anforderungen zu ermöglichen. Aus angebotenen Softwarefamilie können die Funktionsbausteine lizenziert, die benötigt werden. Jeder Funktionsbaustein kann in der benötigten Größe erworben werden.
IT-Sicherheit und Datenschutz Die Datenakquise, Datenvorverarbeitung und Datenzwischenspeicherung erfolgeneinem Sicherheitsgateway. Die Anzahl der einzusetzenden Sicherheitsgateways richtet sich u.a. nach der Anzahl der zu verarbeitenden Datenpunkte.Die Anzahl der Sicherheitsgateways, die mit der Cloud verbunden werden können, ist nicht beschränkt. Somit ist auch die Anzahl der verarbeitbaren Datenpunkte nicht beschränkt.
Die Kommunikation zwischen den Sicherheitsgateways und den Clouddiensten in den Rechenzentren erfolgt verschlüsselt über das öffentliche Internet.
Alarmierung und Benachrichtigungen
Das Cloud-System verfügt über verschiedene Alarmierungsschemata, die eingesetzt werden können. Benachrichtigungen werden über verschiedene Alarmierungskanäle, wie z.B. E-Mail, SMS oder Push- Nachricht auf mobile App übermittelt. Dies trägt zu flexiblen und benutzerzentrierten Alarmverarbeitung bei.
Nachstehende Angaben gelten als Qualitätsstandard.
Nur ein System für den Betrieb von Liegenschaften.
Konvergenz (Verschmelzung) von Leitsystem, Alarmsystem,
[Seite 35]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 35 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Konvergenz (Verschmelzung) von Leitsystem, Alarmsystem,
Energiemanagement und KollaborationSchnelles
Engineering durch vorgefertigte Shapes-Bibliothek.
Browserbasierte Konfiguration alle Module (geringe
Installations- und Lizenzkosten)IoT-/LoRaWAN-
Integration durch eigenen LoRaWAN ServerDie LoRaWAN
Sensoren müssen durch den Bediener selbstständig
angelegt undwerden können.LoRaWAN
Geräte müssen ihre Daten als BACnet-Leihobjekte zur
Verfügung stellen.
Es müssen LoRaWAN Sensoren Herstellerunabhängig eingelesen werden können.
Integriertes Qualitätsmanagement für Datenpunkte und die Funktion von Alarmen.BACnet-Konformität nach DIN EN ISO 16484-5
Die Vorbemerkung gilt als Grundfunktion für alle nachfolgenden Lizenzen als Inital- / Einmalkosten. GLT-Hardware
03.03.0001 Client-Rechner Es ist geplant, dass der Zugriff auf das BMS über kundenseitige Arbeitsplatzcomputer erfolgt. Daher versteht sich diese Position als Bedarfsposition. Client-RechnerDesktop-PC mit folgender Mindestausstattung: Quadcore-Prozessor 2x2,5 GHz 8GB Ram 256GB-Festplatte SSD Netzwerk: 100/1000 MBit, RJ45 USB-Tastatur USB-Maus Desktop-Gehäuse, Betriebssystem: Win 11 Professional
inkl. 24 Zoll LED Bildschirm,x 1080, Full HD, Widescreen 16:9
1,000 St 03.03.0002 Building Cloud Edge Device / Cloudgateway / VPN-Gateway / BACnet SC HUB Building Cloud Edge Device Funktionen:Internet Router,
Datenbank-Webserver für Building Cloud Services, BACnet/SC Hub oder BACnet/SC Failover HUBDas Cloudgateway muss eine Verarbeitung von bis zu 20.000 BACNet Objekten ermöglichen.24 VDC Spannungsversorgungmax. 36 W NTP-Zeit Synchronisationx USB 2.0 für Funkmodem und externe Gerätex LAN 10/100/1000 MBit, BASE-TIntel Apollo Lake J3355, Dual Core, 2 GHz, 2 MB L2 Cache 2 GB DDR3L RAM32 GB Solid State DiskBetriebssystem: Embedded LinuxMetall-Gehäuse, IP20 BxHxT: max. 137X139X59 mm
Compliance: CE, FCC, RoHS
Montage: Hutschienenaufnahme
Fabrikat d. Planung: WAGO 2852-7443
oder gleichwertig
inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 36 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
2,000 St 03.03.0003 Building Cloud Edge Extension BACnet IP für WAGO Builing Cloud Edge Device Building Cloud Edge Extension BACnet SC für WAGO
Builing Cloud Edge DeviceFunktionen:
Dieses Firmwarepaket implementiert das BACnet/SC-
Protokoll,Standard-Protokoll in der Kommunikationstechnik.enthält es weitere damit verbundene Funktionalitäten,eine SQL- Datenbankerweiterung.es Weiteren wird am vorgenannten EDGE Device die Funktion als Betrieb als BACnet/SC HUB oder als Failover HUB freigeschaltet. Das Device wird als BACNet SC CA im Netzwerk betreiben und tauscht automatisch, nach einer manuellen Erstanmeldung, die BACnet SC Zertifikate an allen Controllern im Netzwerk vor dem Ablauf aus. Die Funktion ist über ein Zeitprogramm zu definieren, so dass der Zertifikatewechsel in die Zeit des Nichtbetriebes der Anlage fällt, so dass ggf. angeschlossene Stationen einen Neustart durchführen können. Lizenzform: Die Lizenz schaltet die beschriebene Funktion dauerhaft frei.
2,000 St 03.03.0004 Building Cloud Connect VPN Building Cloud Connect VPN Der Service WAGO Building Cloud Connect VPN ermöglicht
einen Zugriff in das lokale Netzwerk über eine verschlüsselte Verbindung mit dem EDGE Device für autorisierte Benutzer der Building Cloud Services. Die Anzahl der Benutzer ist unbeschränkt.Lizenzform: Die Lizenz erlaubt die uneingeschränkteder beschriebenen Leistungen und Funktionen. Sie wird in der Cloud dem gewünschtenDevice (Beetle) zugeordnet. Für die Nutzung der Software wird eine monatliche Betriebsgebührgemäß aktueller Preisliste erhoben.
Fabrikat d. Planung: WAGO 2761-1191/1000-0000
oder gleichwertig
inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
1,000 St 03.03.0005 Building Management Cloud Service - Lizenz für 2500 Datenpunkte Building Management Cloud Service Lizenz fürDatenpunkte
Die Datenaufnahme in die Cloud erfolgt als Datenerfassung-as-a-Service.Für die Überwachung stehen verschiedene Lizenz-Module zur Verfügung, welche sich von Anzahl dersowie beschreibbare Datenpunkte unterscheiden.Basis-Modul beinhaltet folgende Leistungen:Darstellung von Datenpunkten auf Anlagenbildern / SchemenVerändern von Datenpunkten Datenaufzeichnung (Trendlogging)Konfiguration von Zeitplänen (Scheduler)Funktionen: Automationskomponenten sind herstellerunabhängig
überStandardprotokolle integrierbar.
Cloudbasiertes LeitsystemPures HTML5, hohe
Geschwindigkeit bei Datenabruf.zusätzliche
PlugIns wie Active X, Silverlight, o. a.)Building
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 37 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR PlugIns wie Active X, Silverlight, o. a.)Building
Managment System skalierbar bis >500.000 BACnet Objekte
bzw. an zu verarbeiteten Datenpunkten auch
großformatige Bilder möglich
wieübersichtsbilder mit >10.000
Objekte pro Bildmehrere Anlagenbilder nebeneinander
hohe Engineering-GeschwindigkeitEngineering im
BrowserAutomatische Bilderstellung mit Vorlagemaske
und DatenpunktfilternAutomatische
Datenpunktzuweisungkopieren kompletter Anlagenbilder
mit DatenpunktenUmfangreiche Symbolbibliothek mit
frei definierbarenSVG-Shapes mit Animationen und
Funktionstestvom Leitsystem bis zum SPS-
DatenpunktDurchgängige Handlungsdokumentation
(Einstellungen,Handeingriffe)Kombination
von Leitsystem, Energiemanagement und
Verknüpfung von Anlagenbildern mit
Dokumentenmanagement,Schaltpläne, Prinzipschema
Frei definierbare Benutzerrollen, unlimitierte Anzahl
BenutzerExterne Servicedienstleister können über eine
Mandatsverwaltung eingebunden werdenBACnet Testing
Labs (BTL) zertifiziert (B-AWS)KPIs (Key Performance
Indicators / Leistungskennzahlen) z.B. Energieverbrauch
pro Einheit (m², Stck., Personen, etc.)?Grafiken zu
Energieflüssen, Geräten und Systemzuständen (z.B.
Sankey)Grafik BibliothekZeitplaner und
Jahreskalender zur Erstellung undEinrichtung
zentraler sowie lokaler Zeitprogramme der
Lizenzform: Die Lizenz erlaubt die uneingeschränkteder beschriebenen Leistungen und Funktionen für die entsprechende Datenpunkte. Sie wird in der Cloud dem gewünschten Device (Beetle) zugeordnet. Für die Nutzung der Software wird eine monatliche Betriebsgebühräß aktueller Preisliste erhoben.Im Projekt werden 2500 Building Management Lizenzfunktionen benötigt.
Fabrikat d. Planung: WAGO 2761-1010/1001-2500
oder gleichwertig
inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
1,000 St
[Seite 38]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 38 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 03.03.0006 Building Alarming and Ticketing Cloud Service - Lizenz für 1000 Datenpunkte Building Alarming and Ticketing Cloud Service Lizenz für 1000 Datenpunkte mit Alarmfunktionen
Übersicht aller historischen und aktuellen Ereignisse
sowie aktuell anliegendennoch nicht quittierten Ereignisse. Darstellung in benutzerspezifische AnzeigeBearbeitung jener Ereignisse, die den Benutzerrechten entsprechen. Zuordnung einer Meldeklasse zuwie Haustechnik, Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, FM usw. Funktionen:
Alarmketten
Alarmierung per SMS; Mail, Push Nachricht in der APP
Datenpunkte, Datenpunktfilter
Benutzeradministration
Alarmliste
Lizenzform: Die Lizenz erlaubt die uneingeschränkte Nutzung der beschriebenen Funktionen für die entsprechendeDatenpunkte. Sie wird in der Cloud dem gewünschtenDevice zugeordnet.
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
1,000 St 03.03.0007 Building Energy Management Cloud Service - Lizenz für 50 Datenpunkte Building Energy Management Cloud Service -für 50 Datenpunkte
Funktionen:
verschiedene Diagramme
Integriertes Dokumentenmanagement
Eigene Datenpunkte (Berechnung von KPIs)
Medienflussdarstellung
Mediennetzwerke
Energiemanagementfunktionen gemäß DIN EN ISO 50001
Mobile App für manuelle Zählerwerteingabe mit QR-Code-
UnterstützungLizenzform: Die Lizenz erlaubt die
uneingeschränkteder beschriebenen Funktionen
für die entsprechendeAnzahl Datenpunkte. Sie wird in
der Cloud dem gewünschtenDevice zugeordnet.
fallen monatliche Nutzungskosten gemäß aktueller
Preisliste an.
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
1,000 St 03.03.0008 Building Energy Reporting Cloud Service - Lizenz für 50 Datenpunkte Building Energy Reporting Cloud Service -für 50 DatenpunkteFunktionen: Automatische Erzeugung von Reports (PDF und/oder
Office-Dateien)Microsoft Office als Design Studio:
[Seite 39]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 39 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Office-Dateien)Microsoft Office als Design Studio:
Cloud Reporting Office Add-InUnbegrenzte Anzahl
Concurrent User und Named UserLive-Daten-Interface
Plot-Konfiguration über das Web-Frontend der Cloud
Direkte Erzeugung von Dateien (Preview) beim Design
Report-Upload direkt aus Microsoft Word / Excel /
PowerPointEinrichtung Zeitsteuerung und
JobverwaltungVersand der generierten PDF-Dateien an
Empfängergruppe per E-MailZugriffsprüfungen und
AutorisierungLizenzform: Die Lizenz erlaubt die
uneingeschränkteder beschriebenen Funktionen
für die entsprechendeDatenpunkte. Sie wird in
der Cloud dem gewünschtenDevice zugeordnet.
fallen monatliche Nutzungskosten gemäß aktueller
Preisliste an.
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
1,000 St 03.03.0009 Building Environmental Reporting Cloud Service - Lizenz für eine Liegenschaft Building Environmental Reporting Cloud Service Lizenz für 1 Liegenschaft Software zur Erstellung von Umweltberichten
insbesondere im Rahmen der ESG-Berichtspflicht gemäß der Richtline Corporate Systainability Reporting Directive (SCRD).nutzt Informationen aus verschiedenen Quellen, wie digitalen Messwerten, Handablesungen, ERP, Rechnungen und Energieversorgerdaten ermöglicht hochqualitative und auditsichere Berichte.eindeutige Key Performance Indikatoren kann aufgezeigt werden, wo hohes Optimierungspotential besteht und wie sich das Portfolio bewegt.und Prüfung der Messwerte, Klimafaktoren und Liegenschaftsinformationen. System liefert eine Liste von Aktionsund ermöglicht Ihnen ein belastbares Reporting. Funktionen:
Berechnungen von: Primärenergieberechnung
Klimakorrekturen nach ATD (SIA 380)
Hinterlegung von individuellen Berechnungsfaktoren
Berechnungsmethoden: GreenHouseGasProtocol (GHGP)
Freischaltung der Funktionen im Energiemanagmentsystem:
CO2-Widget
Portfolio-Klimaziele (Absenkpfad)
Liegenschafts-Daten (Basistemperatur, EBF, BWW-
Produktion)Filter-Widgets (Medientyp, Tags, Portfolio
und Teilportfolios)Klimakorrektur
Benutzerinterface für individualisierte
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 40 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Benutzerinterface für individualisierte
Berechnungsfaktoren und Zähler-KonfigurationenOnline-
Emissionsberechnungen:
Emissionsberechnung pro Liegenschaft
Absenkpfad Portfolio (Ziel und Ist)
pro Liegenschaft
nach Medien (Liegenschaftsübersicht)
Lizenzform: Die Lizenz erlaubt die uneingeschränkteder beschriebenen Funktionen für eine Liegenschaft.wird in der Cloud dem lokalen EDGE Device zugeordnet.fallen monatliche Nutzungsgebühren gemäß aktueller Preisliste an.
Fabrikat d. Planung: WAGO 2761-1050/1003-0001
oder gleichwertig
inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
1,000 St Dienstleistungen Building Management System Dienstleistungen Building Management System
03.03.0010 Rechtegruppe in Benutzerverwaltung anlegen und parametrieren Rechtegruppe in Benutzerverwaltungund
parametrieren Komplette Parametrierung mit:
- Klärung und Projektierung
- Festlegung Zugriffsrechte
1,000 St 03.03.0011 Benutzerkonto in Benutzerverwaltung anlegen und parametrieren Benutzerkonto in Benutzerverwaltungund
parametrieren Komplette Parametrierung mit: Klärung und Projektierung Zuordnung Rechtegruppe
Feineinstellung Zugriffsrechte
AutoLogOut-Funktion einstellen
Einrichtung Zweifaktor Authentifizierung
20,000 St 03.03.0012 Übernahme Automationspunkte aus dem BACNet System Übernahme Automationspunkte aus dem BACNet System Betriebsfertige IngenieurleistungInformationspunkt
mit folgendem Leistungsumfang:
- Abstimmung Zugriffsmechanismen
- Abstimmung und Prüfungvon Klartext, Meldetexte, Anzeigeformat,
- Feinstellung Datenpunktattribute
- Zuordnung Zeitschaltkataloge
- Festlegung Wertaufzeichnung in Langzeitdatenbank
- Festlegung des Aufzeichnungsweges (Trend Log Object auf AS oder über BMS)
1.500,000 St 03.03.0013 Einrichten einer Alarmgruppe, inkl. Einrichten einer Alarmgruppe, inkl.änger und Bereitschaftsplan Ingenieurleistung für Eintragung
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 41 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einrichten einer Alarmgruppe, inkl.änger und EUR EUR Bereitschaftsplan Ingenieurleistung für Eintragung vonfür Alarmempfänger, AlarmFilter,Bereitschaftsplan Komplette Parametrierung mit: Klärung und Projektierungür AlarmweiterleitungQuittierungskonzept Aktivierung MeldewegeAnlegen Alarmempfänger
Festlegung AlarmFilter
Alarmgruppe erzeugen
Eingabe Bereitschaftsplan
Prioritätenzuordnung
Funktionsprüfung durch Test
Dokumentation
10,000 St 03.03.0014 Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild /Mandant / Liegenschaft Dienstleistung zur Erstellung und EingabeAnlagenbildes als Gesamteinstiegsbild und Startbild der Liegenschaft / Campus. Bild und Verlinkung entsprechendVorgaben des AG anlegen undüft liefern
5,000 St 03.03.0015 Bedienfunktion Grafik / Übersichtsbild Hierarchie-Ebenen Bedienfunktion Grafik /Übersichtsbild Hierarchie-
Ebenen Dienstleistung zur Erstellung und Eingabe Übersichtsbildes. Typen gemäß Liegenschaftsstruktur:
- Gebäudeübersicht / Lageplan
- Gewerkeübersicht
- Ebenenübersicht / Grundriss
- Anlagenübersichtund Verlinkung entsprechend Vorgaben des AG anlegen undf unktionsgeprüft liefern
10,000 St 03.03.0016 Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild / Systemtopologie / AS-Übersicht Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild // AS-Übersicht Dienstleistung zur Erstellung und EingabeSystemtopologiebildes. Darstellung der Systemtopologie des GA-SystemAnzeige von:
- Systemstatus pro Automationsstation
- Gerätename und Hersteller
- IP-Adresse, Device-ID
- Aktueller Zustand Watchdog-Funktion Bild und Verlinkung entsprechendVorgaben des AG anlegen und funktionsgeprüft liefern
2,000 St 03.03.0017 Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild / Komplexes Anlagenbild (dynamisch) Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild /
Anlagenbild (dynamisch) Dienstleistung zur Erstellung und Eingabekomplexen Anlagenbildes zur funktionalen Darstellung vongebäudetechnischen Anlagen mit farbigenin Bedien- und BeobachtungseinrichtungenVerwendung einer normierten Symbolbibliothek. Verwendung von dyn. Bildelementen wie: Import von Grafiken, Fotos Einbindung CAD-Grafiken Darstellung zusätzl.Bedienfelderür Zugriff auf Zeitprogramme, Dokumentenarchiv, TrendprofileSprungmarke Regelstrategiebild Visualisierung Ein-/Ausgabe/ oder Verarbeitungsfunktionen Einsatz Multi-Layer- Konzept Bild und Verlinkung entsprechendVorgaben des AG anlegen und funktionsgeprüft liefern
163,000 St 03.03.0018 Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild /Energiemanagement / Reporting Einrichtung Energiemanagementsystem als Grundlage für den Umweltbericht des Unternehmens inkl. Verknüpfung
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 42 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einrichtung Energiemanagementsystem als Grundlage für EUR EUR den Umweltbericht des Unternehmens inkl. Verknüpfung aller Hauptenergiezähler inkl. der Einrichtung von Energielieferkonditionen und Emmissionen
10,000 St 03.03.0019 Bedienfunktion Grafik / Anlagenbild /Energiemanagement Einbindung von Energiezähler in Dashboards und KPI
Berechnungen zur Darstellung des Anlagenbetriebes bzw. zur Erkennung von Anlagenfehlverhalten.Die Abrechnung erfolgt je Dashboard und versteht sich inkl. der Einbindung von bis zu 10 Messpunkten in die Darstellung.
50,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 43]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 43 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 04 484 Kabel, Leitungen, Verlegesysteme
04.04 484 Kabel, Leitungen, Verlegesysteme
04.04.0001 Fernmeldeleitung J-Y(ST)Y 2x2x0,8 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen Installationskabel für Fernsprech- und Signalübertragungen zur festen Verlegung Auf- oder Unterputz in trockenen und feuchten Räumen; nach VDE 0815 / VDE 0295 / DIN 57815 PVC isoliert lagenverseilt und geschirmt mit Beidraht. Betriebsspannung max. 300 V. Auf Pritsche, in Rohr einziehen
4.975,000 m 04.04.0002 Fernmeldeleitung J-Y(ST)Y 4x2x0,8 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen Installationskabel für Fernsprech- und Signalübertragungen zur festen Verlegung Auf- oder Unterputz in trockenen und feuchten Räumen; nach VDE 0815 / VDE 0295 / DIN 57815 PVC isoliert lagenver- seilt und geschirmt mit Beidraht. Betriebsspannung max. 300 V; auf Pritsche, in Rohr einziehen
725,000 m 04.04.0003 Steuerleitung HSLH-JZ 7 G 0,75auf Pritsche, in Rohr einziehen Steuerleitung DIN EN 50525-2-51 (VDE 0285-525-2-51) HSLH-JZ 7 G 0,75.
Aufbau nach VDE 0250 Teil 405:
Nennspannung: 300/500 V
Prüfspannung: 2000 V
Leiterwerkstoff: Kupfer, feindrähtig
flammwidrig
Zulässige Betriebstemperatur: - 40 °C bis + 80 °C
Steuerleitung, halogenfrei, Typ HSLH-JZ 7G0,75 mm²
halogenfreie, flammwidrige Steuerleitung
Leiterwerkstoff: Kupfer, feindrähtig
Aderisolation: halogenfreie Isoliermischung
Außenmantel: halogenfreie Mantelmischung
Nennspannung: U0/U 300/500 V
Aderkennzeichnung: schwarze Adern mit weißen Ziffern,
mit grün-gelbem Schutzleiter für feste Verlegung sowie
gelegentliche flexible Anwendung ohne Zugbeanspruchung
geeignet für trockene und feuchte Innenräume
1.000,000 m 04.04.0004 PVC-Mantelleitung NYM-J 3x 1,5 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen mit gelbgrünem Schutzleiter; Nennspan- nung 500 V; für Verlegung in trockenen und feuchten Räumen für Auf- oder Unter- putzmontage; Aufbau entsprechend VDE 0250 / Teil 204. Auf Pritsche, in Rohr einziehen
[Seite 44]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 44 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
250,000 m 04.04.0005 PVC-Mantelleitung NYM-J 3 x 1,5 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen mit gelbgrünem Schutzleiter; Nennspan- nung 500 V; für Verlegung in trockenen und feuchten Räumen für Auf- oder Unter- putzmontage; Aufbau entsprechend VDE 0250 / Teil 204 Auf Pritsche, in Rohr einziehen
1.275,000 m 04.04.0006 PVC-Mantelleitung NYM-J 3 x 2,5 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen mit gelbgrünem Schutzleiter; Nennspan- nung 500 V; für Verlegung in trockenen und feuchten Räumen für Auf- oder Unter- putzmontage; Aufbau entsprechend VDE 0250 / Teil 204 Auf Pritsche, in Rohr einziehen
400,000 m 04.04.0007 PVC-Mantelleitung NYM-J 5 x 6 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen mit gelbgrünem Schutzleiter; Nennspan- nung 500 V; für Verlegung in trockenen und feuchten Räumen für Auf- oder Unter- putzmontage; Aufbau entsprechend VDE 0250 / Teil 204 Auf Pritsche, in Rohr einziehen
150,000 m 04.04.0008 Datenkabel Horizontal-Steigbereich Kat.6A ungeschirmt 4x2xAWG23 Datenkabel für den Horizontal- und Steigbereich DIN EN 50288-11-1 (VDE 0819-11-1), Kategorie 6 Index A tiefgestellt DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), ungeschirmt, Trennklasse d DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2), Leitungswiderstand 0,065 Ohm/m und Kabeldurchmesser 0,007 m DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2), Link-Klasse E Index A tiefgestellt, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), 4 x 2 x AWG 23.
500,000 m 04.04.0009 Lichtwellenleiter LWL Universalkabel 1x4 G50/125µm LWL-Innenkabel DIN VDE V 0888-100-1-1 (VDE V
0888-100-1-1), als Mehrmodenfaser OM4 1500N DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), 1x4 G50/125µm Mechanische Eigenschaften- Zugkraft: 1500N (IEC 60794-1-2 E1)- Querdruckfestigkeit: dauernd 150N/cm (IEC 60794-1-2 E3)
- Längswasserdicht (IEC 60794-1-2 F5)
- Halogenfrei (IEC 60754-1/-2)
- Flammwidrig (IEC 60332-3)
- Minimale Rauchentwicklung (IEC 61034-1/-2)
- Nagetierschutz- Metallfrei- Trockene Verseilhohlräume
- Außendurchmesser: 7,0±0,3mm
- Biegeradius: min. 15 x Außendurchmesser
Thermische Eigenschaften- Lagertemperatur: -20/+70°C-
Einzugstemperatur: -5/+50°C- Betriebstemperatur: -20/+ 70°C Auf Pritsche, in Rohr einziehen
750,000 m 04.04.0010 Kabel halogenfrei NHXH-JFE180 3x1,5RE E90 Funktionserhalt Halogenfreies Kabel DIN VDE 0266 (VDE 0266) NHXH-J FE 180 3 x 1,5 RE, Cu-Zahl 43, Feuerwiderstandsklasse E 90 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt, mit Befestigung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung mit Funktionserhalt.
200,000 m 04.04.0011 Kabel halogenfrei NHXH-JFE180 5x4RE E90 Funktionserhalt Halogenfreies Kabel DIN VDE 0266 (VDE 0266) NHXH-J FE 180 5 x 4 RE, Cu-Zahl 192, Feuerwiderstandsklasse E 90 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt,mit Befestigung gemäß
[Seite 45]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 45 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Halogenfrei | Einheit es Kabel DIN VDE 0266 (VDE 0266) NHXH-J FE | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) 180 5 x 4 RE, Cu-Zahl 192, Feuerwiderstandsklasse E 90 EUR EUR DIN 4102-12, mit Funktionserhalt,mit Befestigung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung mit Funktionserhalt.
125,000 m 04.04.0012 Kabel halogenfrei NHXH-JFE180 5x6RE E90 Funktionserhalt Halogenfreies Kabel DIN VDE 0266 (VDE 0266) NHXH-J FE 180 5 x 6 RE, Cu-Zahl 288, Feuerwiderstandsklasse E 90 DIN 4102-12, mit Funktionserhalt, mit Befestigung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung mit Funktionserhalt.
125,000 m 04.04.0013 Installationskabel symmetrisch E90 JE-H(St)H 4x2x0,8 Bd Verlegung E90 konform Installationskabel, symmetrisch, DIN VDE 0815 (VDE 0815), mit integriertem Funktionserhalt E 90, DIN 4102-12, JE-H(St)H, 4 x 2 x 0,8 Bd, E 90 konforme Verlegung mit den dafür zertifizierten Befestigungsmitteln.
1.500,000 m 04.04.0014 Anschlußarbeiten beidseitig 2x2x0,8mm Anschlußarbeiten J-H(St)H 2x2x0,8 beidseitig anschließen an Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel
150,000 St 04.04.0015 Anschlußarbeiten beidseitig 4x2x0,8 Anschlußarbeiten J-H(St)H 4x2x0,8 beidseitig anschließen an Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel
50,000 St 04.04.0016 Anschlußarbeiten beidseitig bis 7x0,75 Halogenfreie, flammwidrige Steuerleitung HSLH-JZ 7G0,75 mm², anschließen an Betriebsmittel, einschl. aller erforderlichen Verbindungsmittel.
35,000 St 04.04.0017 Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NYY/M-J bis 3x2,5 Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NYY/M-J bis 3x2,5
80,000 St 04.04.0018 Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NYY/M-J 5x4mm² bis 5x6mm² Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NYY/M-J 5x4mm² bis 5x6mm²
40,000 St 04.04.0019 Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NHXH-JFE180 bis 3x2,5mm² Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NHXH- JFE180 bis 3x2,5mm²
10,000 St 04.04.0020 Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NHXH-JFE180 bis 5x4mm² bis 5x6mm² Anschlußarbeiten beidseitig Kunststoffmantel, NHXH- JFE180 bis 5x4mm² bis 5x6mm²
10,000 St 04.04.0021 Messung und Protokollierung Datenkabel Messung der vollständig angeschlossenen Datenstrecke Kategorie 6A nach Fertigstellung der Anschlussarbeiten. Die Messung ist als Permanent-Link- oder Channel- Messung entsprechend der ausgeführten Anschlussart und den Anforderungen der DIN EN 50173-1 und DIN EN 50174-2 durchzuführen. Die Datenstrecke ist auf Einhaltung der geforderten Übertragungseigenschaften der Link-Klasse EA zu prüfen. Die Messung umfasst mindestens: Verdrahtungsprüfung, Paarzuordnung, Durchgängigkeit, Kurzschluss und Unterbrechung, Vertauschung, Übertragungseigenschaften gemäß geforderter Link-
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 46 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Verdrahtung | Einheit sprüfung, Paarzuordnung, Durchgängigkeit, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Kurzschluss und Unterbrechung, Vertauschung, EUR EUR Übertragungseigenschaften gemäß geforderter Link- Klasse, eindeutige Zuordnung der Messung zur Kabel- und Anschlusskennzeichnung. Für jede geprüfte Datenstrecke ist ein prüffähiges Messprotokoll zu erstellen und der Revisionsdokumentation beizufügen. Fehlerhafte Datenstrecken sind nachzubessern und erneut zu messen. Die Nachmessung fehlerhaft ausgeführter Leistungen wird nicht gesondert vergütet. Abrechnung je beidseitig angeschlossener, geprüfter und protokollierter Datenstrecke.
4,000 St 04.04.0022 Anschlußarbeiten beidseitig Datenkabel Kategorie 6A, 4 x 2 x AWG 23 Datenkabel Kategorie 6A, 4 x 2 x AWG 23, beidseitig
anschließen, auflegen und betriebsfertig herstellen. Anschluss an hierfür vorgesehene Anschlusskomponenten, z. B. Patchfeld, Datendose, Anschlussmodul, Keystone-Modul, RJ45-Anschluss oder gleichwertige Anschlusskomponente, entsprechend den Ausführungsunterlagen. Einschließlich Absetzen des Kabelmantels, fachgerechte Adernführung entsprechend der gewählten Kabel- und Anschlusstechnik, Auflegen der Adernpaare, Zugentlastung, Verbindungsmaterial, Beschriftung der Anschlussstelle und Herstellen der betriebsfertigen Datenverbindung. Ausführung gemäß den Anforderungen der strukturierten Verkabelung und den einschlägigen Normen, insbesondere DIN EN 50173-1 und DIN EN 50174-2.
5,000 St 04.04.0023 Steigleiter gelocht Stahl bandverz H 50mm B 300mm Wandbefestigung Steigleiter als Kabelleiter, gelocht, Sprossenabstand 300 mm, mit einem Trennsteg, einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Seitenhöhe mind. 50 mm, Breite mind. 300 mm, an der Wand aus Mauerwerk, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
50,000 m 04.04.0024 Kabelrinne gelocht Stahl bandverz H 60mm B 100mm Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, einschl. Abdeckung, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 100 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
60,000 m 04.04.0025 Kabelrinne gelocht Stahl bandverz H 60mm B 200mm Kabelrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639), gelocht, mit einem Trennsteg, einschl. Abdeckung, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Seitenhöhe mind. 60 mm, Breite mind. 200 mm, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
25,000 m 04.04.0026 Ausleger Kabelrinne Stahl bandverz bis 0,75kN L 300mm Wandbefestigung Ausleger für Kabelrinne, aus bandverzinktem Stahl DIN EN 10346, Tragfähigkeit bis 0,75 kN, Länge 300 mm, an der Wand aus Mauerwerk, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Einbau im Innenbereich, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
120,000 St 04.04.0027 Kunststoffpanzer-Steckrohr M 16, halogenfrei, aus PP, grau RAL 7035 Elektroinstallationsrohr halogenfrei, DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus PP-HF, Außendurchmesser 16 mm, Druckfestigkeit Klasse 2 - leicht (320 N), DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 -
[Seite 47]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 47 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge 0605), Maße | Einheit DIN EN 60423, aus PP-HF, Außendurchmesser | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) 16 mm, Druckfestigkeit Klasse 2 - leicht (320 N), DIN EUR EUR EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel, DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), max. Gebrauchstemperatur Klasse 3 (+105 °C), Verlegung offen, auf Putz, einschließlich Formteilen, Klein- und Befestigungsmaterial. Halogenfrei gemäß EN 50642.
100,000 m 04.04.0028 Kunststoffpanzer-Steckrohr M 25, halogenfrei, aus PP, grau RAL 7035 Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN EN 60423, aus PP-HF, Außendurchmesser 25 mm, Druckfestigkeit Klasse 2 - leicht (320 N) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Klasse Schlagbeanspruchung 3 - mittel (2 J) DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1), Gebrauchstemperatur -25 °C bis +105 °C, halogenfrei nach EN 50642, Verlegung offen, auf Putz, einschließlich Formteilen, Klein- und Befestigungsmaterial. Halogenfrei gemäß EN 50642.
100,000 m 04.04.0029 Installationsrohr Stahl NG20 mit Schellen Installationsrohr Stahl NG20 ohne Isolation, nach DIN 49020 und VDE 0605/DIN 57605 für schwere mechanische Beanspruchung, einschließlich Form- teilen, Klein- und Befestigungsmaterial.
65,000 m 04.04.0030 Halogenfreie Verbindungsdose Kunststoff grau IP65 5x2,5mm2 AP Halogenfreie Verbindungsdose DIN EN IEC 60670-1/-22 (VDE 0606-1/-22), aus halogenfreiem Thermoplast, Farbton grau, mit Deckel, Schutzart IP65 nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit 5-poliger Verbindungsklemme 2,5 mm², Aufputz.
250,000 St 04.04.0031 Kennzeichnung/Beschriftung einer Kabelverbindung Kennzeichnung/Beschriftung einer Kabelverbindung (beidseitig) mit Bezeichnungsschildern eines Kabelkennzeichnungssystems bestehend aus Markierschild und Beschriftungseinlage. Passend zu allen Querschnitten. Die Bezeichnungen sind nach einem mit dem Nutzer abgestimmten System vorzunehmen.
350,000 St 04.04.0032 Bezeichnungsschild mehrschichtig Kunststoff H 60-70mm B 110-120mm Bezeichnungsschild, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, aus mehrschichtigem Kunststoff, Beschriftung 2- zeilig, gedruckt, rechteckig, Höhe über 60 bis 70 mm, Breite über 110 bis 120 mm.
200,000 St 04.04.0033 Kernbohrung Mauerziegel Durchm. 50-100mm T 17,5-20cm nicht schadstoffbelastet v.Hand Stoffe Kernbohrung, Untergrundfläche senkrecht, aus Mauerwerk aus Mauerziegel, Bohrdurchmesser über 50 bis 100 mm, Bohrtiefe über 17,5 bis 20 cm, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung gemischter Bauschutt Klasse RC-1 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 15 kN/m3, Arbeitshöhe bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Ausführung innerhalb des Bauwerks, aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, im Behälter des AN lagern, Behältergröße nach Wahl des AN, auf der Baustelle bereitstellen.
10,000 St 04.04.0034 Brandschutzabschottung Leitungsanlagen MW-Pl.Schott S30 0,1-0,2m2 Gebäude Wand D 240mm Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als Mineralwolleplattenschott, Feuerwiderstandsklasse S 30
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 48 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Brandschutzabschottung an Kabel-/Leitungsanlagen als EUR EUR Mineralwolleplattenschott, Feuerwiderstandsklasse S 30 DIN 4102-9, mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis/allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Querschnitt über 0,1 bis 0,2 m2, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar), Schmelzpunkt größer gleich 1000 Grad C, im Gebäude, Arbeitshöhe des Montageortes bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Wand aus Mauerwerk, Dicke 240 mm.
10,000 St 484 Potentialausgleich
04.04.0035 Potentialausgleich Anschlussarbeiten pro Schaltschrank/Anlage Beidseitiges Anklemmen der Potentialausgleichsleitung an der Potentialausgleichsschiene und im Schaltschrank
13,000 St 04.04.0036 Potentialausgleichsschiene Potentialausgleichsschiene VDE 0100 mit Abdeckkappe aus Kunststoff mit Anschluß von 1 Rundstahl bis 10 mm Durchmesser, 1 Flachstahl bis 30 mm x 3,5 mm und bis zu 8 Leiter je 25 mm2.
13,000 St 04.04.0037 Bandrohrschelle 16 mm2, Rohrdurchmesser bis 50 mm Erdungsbandrohrschelle VDE 0190 mit Anschlussmöglichkeit für 1 Leiter 16 mm2, für Rohrdurchmesser bis 50 mm.
13,000 St 04.04.0038 Halogenfreies Kabel N2XH-O 1 x 10 mm² Cu N2XH-O 1 x 10 mm² Cu, eindrähtiger Kupferleiter mit einem Querschnitt von 10 mm². Isolierhülle und Außenmantel aus halogenfreiem Material zur Verringerung von Rauchentwicklung und giftigen Gasen im Brandfall. Geeignet für die Verlegung im Freien, in trockenen und feuchten Räumen, sowie für Aufputz- und Unterputzmontage. Geeignet für die feste Verlegung in trockenen und
feuchten Innenräumen sowie für die Verlegung auf Kabelrinnen, in Elektroinstallationskanälen oder in Leerrohren. Bei senkrechter Verlegung Sichern der Leitung gegen Auftreten von Zugkräften, einschließlich Befestigungsmaterial.
26,000 m
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 49 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05 485 Datenübertragungsnetze
05.05 485 Datenübertragungsnetze
05.05.0001 PVC-Mantelleitung NYM-J 5 x 4 mm² auf Pritsche, in Rohr einziehen mit gelbgrünem Schutzleiter; Nennspan- nung 500 V; für Verlegung in trockenen und feuchten Räumen für Auf- oder Unter- putzmontage; Aufbau entsprechend VDE 0250 / Teil 204 Auf Pritsche, in Rohr einziehen
400,000 m 05.05.0002 19" Netzwerkschrank, 26 HE 19" Netzwerkschrank, 26 HE, schwarz
Netzwerkschrank als Wandschrank
- Netzwerkschrank 19", 26 Höheneinheiten (HE)
- Breite 600 mm, Tiefe 600 mm, Höhe 1342mm
- 2 x Türen, abschließbarer Türgriff mit Zylinderschloß
- 2 x Seitenwände, herausnehmbar und abschließbar
- 19"-Montageschienen, in der Tiefe verstellbar
- Dach mit Passivlüftung und vorbereiteter Halterung für aktive Lüfter + Kabeleinführung
- Boden mit Kabeleinführung, inklusive Abdeckplatten
- Schrank geerdet nach VDE
1,000 St 05.05.0003 Layer 2 Managed Switch 24Ports 19Zoll-Technik Nicht modularer Layer 2 Switch, zur logischen Einheit stapelbar über BUS, mit 8 Ethernet-Ports 10/100 TX automatische Erkennung, Typ 1, 2 Ethernet-Uplink-Ports, 12x 1 GB SX Uplink-Port im Maximalausbau, 4xSFP+ Slots für Glasfaser Module, Systemsoftware update-fähig (flash memory), mit Inband- und/oder Out-of-Band- Management, Quality of Service (QoS) Priorisierung nach IEEE802.1p, und Priorisierung IPv4 und IPv6 DiffServ, VLAN-fähig, mind. 255, an allen Ports, Stromversorgung Gerät mit integriertem Netzteil oder mit zu lieferndem Steckernetzteil, Montage in 19-Zoll-Technik, Netzwerkmanagementunterstützung für SNMPv3 und SSL- Verschlüsselung konfigurierbar, RMON-fähig, Abwehr gegen unerlaubten Zugriff durch Nutzer durch Authentifizierung über IEEE 802.1x mit RADIUS-Server, Access-Kontrolllisten, MAC Authentication Bypass (MAB).
1,000 St 05.05.0004 Patchfeld Spleißkassette LWL 1HE ausziehbar OM 4 LC 12Ausbrüche 12Kupplungen AnzPigtails 24 St Patchfeld mit Spleißkassette und allem systembedingten
Zubehör, LWL, eine Höheneinheit, ausziehbar, Mehrmodenfaser OM 4, typisch 10 Gbps bis 550 m, mit Steckgesicht LC-Durchführungskupplungen, Ferrulen aus Zirkonia Keramik, Kontakte mit PC, Anzahl Ausbrüche 12
St, Anzahl Kupplungen 12 St, Anzahl Pigtails '24' St .
1,000 St 05.05.0005 19Zoll-Patchfeld symm. 1HE 24x8 modular Kat.7 19 Zoll Patchfeld, symmetrisch, eine Höheneinheit, 24 x 8, modular, Kategorie 7 DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Link-Klasse F, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Potentialausgleich DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310), GG45-Buchse DIN EN 60603-7-7, rückwärtskompatibel zu RJ45.
1,000 St 05.05.0006 Layer 2 Switch 4 ETH Ports und 2 SFP Ports Hutsch.Befestigung Nicht modularer Layer 2 Switch, nicht zur logischen Einheit stapelbar, mit 4 Ethernet-Ports 10/100 TX automatische Erkennung, Typ 1, 2 Ethernet-Uplink-Ports, zwei 1 GB SX Uplink-Ports im Maximalausbau, Systemsoftware update-fähig (flash memory), mit Inband- und/oder Out-of-Band-Management, Quality of Service (QoS) Priorisierung nach IEEE802.1p, und Priorisierung
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 50 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Systemsoftw | Einheit are update-fähig (flash memory), mit Inband- | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) und/oder Out-of-Band-Management, Quality of Service EUR EUR (QoS) Priorisierung nach IEEE802.1p, und Priorisierung IPv4 und IPv6 DiffServ, VLAN-fähig, mind. 255, an allen Ports, Stromversorgung Gerät über externes Netzteil, Montage Hutschienenbefestigung, Abwehr gegen unerlaubten Zugriff durch Nutzer durch Authentifizierung über IEEE 802.1x mit RADIUS-Server, Access-Kontrolllisten, MAC Authentication Bypass (MAB).
6,000 St 05.05.0007 Layer 2 Switch 4 ETH Ports Hutsch.Befestigung Nicht modularer Layer 2 Switch, nicht zur logischen Einheit stapelbar, mit 4 Ethernet-Ports 10/100 TX automatische Erkennung, Typ 1, 2 Ethernet-Uplink-Ports, Systemsoftware update-fähig (flash memory), mit Inband- und/oder Out-of-Band-Management, Quality of Service (QoS) Priorisierung nach IEEE802.1p, und Priorisierung IPv4 und IPv6 DiffServ, VLAN-fähig, mind. 255, an allen Ports, Stromversorgung Gerät über externes Netzteil, Montage Hutschienenbefestigung, Abwehr gegen unerlaubten Zugriff durch Nutzer durch Authentifizierung über IEEE 802.1x mit RADIUS-Server, Access-Kontrolllisten, MAC Authentication Bypass (MAB).
3,000 St 05.05.0008 Konf. Datenkabel Stecker Festanschl. Kat.7 L 1 m Konfektioniertes Datenkabel/Twisted Pair,
Stecker/Festanschluss, DIN EN 50173-1 (VDE 0800-173-1), Kategorie 7 geprüft DIN EN 61935-2 (VDE
0819-935-2),L änge Kabel '1' m, Kabelenden bestückt mit
Steckerverbindung GG45 DIN EN 60603-7-7, rückwärtskompatibel zu RJ45, Leitungswiderstand 0,065 Ohm/m und Kabeldurchmesser 0,007 m DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2).
22,000 St 05.05.0009 LWL Kompakt Spleißbox 2xLC Duplex OM4 spleißfertig Die Kompakt Spleißbox kann bis zu 4 ankommende
Bündeladerkabel mit insgesamt 24 Fasern verteilen. Ankommende und abgehende Kabel können mit Kabelbinder befestigt und mit Schaumstoffleisten abgedichtet werden. Der Wandverteiler kann sowohl mit bis zu 2 Spleißkassetten und verschiedenen Verteilerplatten bestückt werden oder aber als Durchgangsspleißbox bis zu 4 Spleißkassetten aufnehmen.
Farbe der Kupplung - erika-violett Fasertyp - OM4 Anwendung - Multimode Schutzgrad - IP20 Kupplung - LC Gehäusetyp - KS1 Ausführung - Duplex Material - Stahlblech Anzahl Kupplungen - 2 Faseranzahl - 4 Ferrulenschliff - PC Anzahl Spleißkassetten- 1 Gehäusefarbe - RAL7035 - lichtgrau
Fabrikat d. Planung: BTS NETWORK
oder gleichwertig
inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
6,000 St
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LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 51 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05.05.0010 SFP-Module, 1000Base-SX, LC Multi-Mode SFP-Module, 1000Base-SX, LC Multi-Mode
Eigenschaften:
Duplex LC
(optischer Steckverbinder)
Industriestandard SFP
(Small Form-Factor Pluggable)
Kompatibel zu Gigabit-ETHERNET-
Standard IEEE802.3z
Differentielle LVPECL-Eingänge
und -Ausgänge
Versorgungspannung 3,3 V
TTL-Signal-Detect-Indikator
Im Betrieb steckbar
Steckverbinder: Duplex LC Wellenlänge: 850 nm Faser Multi-Mode: 62,5/125 µm (L max: 300 m), 50/125 µm (L max: 550 m), Maximale Leitungslänge: 550 m, Unterstützt ?Digital Diagnostics Monitoring
Betriebstemperatur: -40 °C ? +85 °C, Lagertemperatur: -40 °C ? +85 °C,
Abmessungen (BxHxT): 13,4 x 13,3 x 56,6 mm
Laser: Klasse 1 nach EN 60825-1
Fabrikat d. Planung: WAGO 852-1200
oder gleichwertig
inkl. liefern, montieren und betriebsfertig anschließen
vom Bieter einzutragen,
angebotenes Fabrikat/Typ: '.........'
12,000 St 05.05.0011 Pigtail LWL L 2 m LC Pigtail, LWL, Mehrmodenfaser OM 4, typisch 10 Gbps bis
550 m, 1 G 50/125, als Kabelpigtail, Länge Kabel '2' m,
mit Steckgesicht LC-Stecker, Kontakte mit PC, mit Lichtbogenspleiß und Kennzeichnung der Fasern.
12,000 St
[Seite 52]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 52 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 05.05.0012 Datenschnittstelleneinheit Managementeinr. + Zähler Hardware/Grund-SW Datenschnittstelleneinheit (DSE) zum Datenaustausch zwischen Managementeinrichtung und Zähler, bestehend aus: Hardware, Spannungsversorgung, geräte- und mediumspezifischen Anschlüssen und Verbindern, Kommunikations- und Treiber-Software zur Umsetzung der Protokolle und der zu übertragenden Adressen, Daten und Texte einschl. Koordination mit dem DSE- Kommunikationspartner, sowie Erstellung der Dokumentation, Bereitstellung der Datenpunkte und
Kommunikationsparameter zur Einbindung in die Management- und Bedieneinrichtung. Programmier-, Parametrier- oder Integrationsleistungen an der Management- und Bedieneinrichtung sind nicht Bestandteil dieser Position, sofern sie nicht ausdrücklich beschrieben sind. Schnittstelle 1 gemäß M- Bus-Protokoll nach Zählerspezifikation und den hierfür zutreffenden Normen und Protokollvorgaben, Schnittstelle 2 gemäß BACnet/SC Normprotokoll DIN EN ISO 16484-5 und Einzelbeschreibung, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, zugehörige gemeinsame Ein-/Ausgabe-, Verarbeitungs- und Bedienfunktionen werden gesondert vergütet, DSE einschl. anteiliger Leistungen wie Pflichtenheft-Erstellung, Werks-/Labortest und Prüfdokumentation, einschl. Nachweis der Normenkonformität, für Schaltschrankeinbau.
2,000 St 05.05.0013 Parametrierung der vorgenannten Netzwerkswiche Inbetriebnahme der vorgenannten Netzwerkswitche
bestehend aus: Firmwareupdate Grundparametrierung in Abstimmung mit dem AG (Passwörter, Zertifikate, Netzwerkfunktionen) Einstellung von drei VLAN und Zuweisung zu den Geräten (BACnet/SC Netz lokal, Internet als Cloudzugang für EDGE Devices und Displays in den Schaltanlagen, Modbus TCP Feldbus) Sicherung von ungenutzten Ports
10,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 53]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 53 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 06 489 Sonstiges
06.06 489 Sonstiges
06.06.0001 Einrichten der Baustelle Gemäß vorheriger Beschreibung stehen begrenzte
Lagerflächen auf der Baustelle zur Verfügung. Zugang, Be- und Entladevorgänge sind entsprechend vorheriger Beschreibung zu kalkulieren. WC und Waschgelegenheiten sowie Pausenraum werden für die gesamte Bauzeit zur Verfügung gestellt.
1,000 psch 06.06.0002 Fahrbares Arbeitsgerüst / Kleinmontagegerüst Fahrbares Arbeitsgerüst bzw. Kleinmontagegerüst für
eigene Montagearbeiten der Gebäudeautomation bei Montagehöhen über 3,50 m bis 4,00 m über Standfläche. Ausführung als standsicheres, fahrbares Arbeitsgerüst entsprechend den geltenden technischen Regeln und Unfallverhütungsvorschriften. Arbeitsplattform: ca. 0,75 m x 1,80 m. Plattformhöhe: ca. 2,00 m. Arbeitshöhe: bis 4,00 m über Standfläche. Einschließlich Transport, Aufbau, Vorhalten, Umsetzen im unmittelbaren Arbeitsbereich und Abbau. Vorhaltezeit: bis zu 21 Kalendertage je Gerüststellung. Die Vorhaltezeit umfasst den Zeitraum vom vollständigen Aufbau bis zum vollständigen Abbau des Gerüstes, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung an einzelnen Tagen. Die Leistung gilt ausschließlich für eigene Leistungen des Auftragnehmers Gebäudeautomation. Eine Nutzung durch andere Unternehmer ist nicht Bestandteil dieser Position. Abrechnung je Gerüststellung. 1 St entspricht einem einmaligen Aufbau, Vorhalten bis zu 21 Kalendertage und Abbau des fahrbaren Arbeitsgerüstes / Kleinmontagegerüstes.
1,000 St 06.06.0003 Mitwirken SPrüV-Abnahme Teilnahme an der Abnahme durch einen Sachverständigern gem. SPrüfV beim Gewerk Lüftung. In den Pauschalpreis dieser Position ist für die Dauer der SPrüfV- Abnahme das erforderliche Personal incl. allem erforderlichen Equipment (Laptop für AS, etc.), einzukalkulieren.
1,000 psch 06.06.0004 Probebetrieb über eine vollständige Heizperiode Fachgerechte Koordination und Durchführung eines Probebetriebes, sowie des technischen Monitoring zur Betriebsoptimierung über die Dauer von einer Heizperiode.
Ziel ist es, die neu installierten haustechnischen Anlagen in der ersten Heizperiode energetisch und funktionell zu optimieren. Durch regelmäßige Kontrollen sollen Fehlfunktionen frühzeitig erkannt, der Energieverbrauch gesenkt und der geplante Komfort für die Nutzer sichergestellt werden. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Organisation, Überwachung und Auswertung des Probebetriebes. Die Leistungen umfassen im Einzelnen: -Schnittstellenmanagement zwischen Bauherr, Betriebspersonal und den ausführenden Fachfirmen. -Erstellung eines Zeit- und Prüfplans für die gesamte Heizperiode. -Dokumentation aller auftretenden Fehler oder Abweichungen im Betrieb durch Protokolle, Diagramme, Trendaufzeichnunge etc.
- Kontinuierliche Erfassung und Analyse von Betriebsdaten über die Gebäudeleittechnik (GLT)
- Abgleich der Ist-Werte mit den planerischen Soll- Vorgaben (Soll-Ist-Vergleich)
- Anpassung von Heizkurven, Schaltzeiten, Grenzwerten und Regelparametern zur Effizienzsteigerung
- Vermeidung von ?Taktung (häufiges Ein- und
[Seite 54]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 54 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge - Anpassung | Einheit von Heizkurven, Schaltzeiten, Grenzwerten | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) und Regelparametern zur Effizienzsteigerung EUR EUR
- Vermeidung von ?Taktung (häufiges Ein- und Ausschalten) von Erzeugeranlagen.
Regelmäßige Prüfung der Parameter beinhaltet folgende Leistung:
- Wöchentliche digitale Ferninspektion der wichtigsten Anlagenparameter
- Monatliche Vor-Ort-Begehung zur visuellen und messtechnischen Überprüfung der Hauptkomponenten.
Zeitraum und Dauer:
- Die Leistung erstreckt sich über eine vollständige Heizperiode (01. Oktober bis 30. April).
- Der Probebetrieb startet nach der erfolgreichen technischen Abnahme der gesamten Anlagen.
Dokumentation und Berichterstattung
- Monatlicher Statusbericht: Kurzbericht mit den wichtigsten Kennzahlen, Optimierungsmaßnahmen und Mängellisten.
- Abschlussbericht: Ausführliche Dokumentation der erzielten Einsparungen, finalen Parametereinstellungen und Handlungsempfehlungen für den Regelbetrieb.
Die Dokumentation ist in digitalem Format (z.B. .pdf, .dwg. etc.) zu erstellen und zu übergeben.
1,000 psch 06.06.0005 Demontage und Sicherung von DDC-Steuerungstechnik Im Zuge von Umbau-, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen
sind bestehende, funktionsfähige Komponenten der Gebäudeautomation (DDC-Controller, Ein-/Ausgangsmodule, Bedienpanels) fachgerecht zu sichern. Die Bauteile sollen unbeschädigt ausgebaut und für eine spätere Wiederverwendung oder als Ersatzteile an den Bauherrn übergeben werden. Der Auftragnehmer übernimmt alle notwendigen Schritte zur sicheren Demontage. Fachgerechtes und sicheres Freischalten der betroffenen Schaltschränke und Steuerungskomponenten nach den geltenden elektrotechnischen Regeln (5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik).Allpoliges Abklemmen der Zuleitungen und Feldgeräte-Verkabelungen an den zu demontierenden DDC-Komponenten. Sicherung der verbleibenden Anlagen gegen (ungewolltes) Wiedereinschalten, sofern andere Anlagenteile in Betrieb bleiben müssen. Kennzeichnung: Beschriftung der ausgebauten Komponenten mit Angaben zum ursprünglichen Einbauort (z. B. Schaltschrank-Nummer, Anlagenbezug) und der genauen Typenbezeichnung.
9,000 St Stundenlohnarbeiten haben nur auf Anordnung der Stundenlohnarbeiten haben nur auf Anordnung der
Bauleitung zu erfolgen und sind unverzüglich vor
Ausführung von der Bauleitung genehmigen zu lassen. 06.06.0006 Meister/ Techniker Meister/b Technikerstunde einschl. Laufzeit, Fahrgeld, Zulagen,
Zuschläge und Beaufsichtigungskosten für
unvorhergesehene Arbeiten, für Anpassung beigestellter
Ausrüstungen. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung
durch die Fachbauleitung zum Nachweis.
5,000 h 06.06.0007 Monteur Monteurstunde einschl. Laufzeit, Fahrgeld, Zulagen,
Zuschläge und Beaufsichtigungskosten für
unvorhergesehene Arbeiten, für Anpassung beigestellter
Ausrüstungen. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung
durch die Fachbauleitung zum Nachweis.
[Seite 55]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 55 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR durch die Fachbauleitung zum Nachweis.
5,000 h 06.06.0008 Helfer Helfer einschl. Laufzeit, Fahrgeld,
Zulagen, Zuschläge und Beaufsichtigungskosten für
unvorhergesehene Arbeiten, für Anpassung beigestellter
Ausrüstungen. Die Abrechnung erfolgt nach Genehmigung
durch die Fachbauleitung zum Nachweis.
5,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 56]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 56 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 07 489 Dokumentation
07.07 Dokumentation
Beschriftung aller Schrankports +Verteiler-Abgänge Für die ordnungsgemäße Beschriftung aller nachgerüsteten Anlagen-Komponenten sind gemäß den Vorgaben des Betreibers dauerhafte Beschriftungen vorzunehmen. 07.07.0001 Prüf-Messungen Cu-Datenkabel Datenkabelmessung sämtlicher verlegten
Datenkabel Cu bis 500 Mhz
Messung und Prüfung gemäß ISO/IEC 11801 sämtlicher
gelieferten und verlegten Datenkabelverbindungen bis 500 Mhz, einschließlich Datenanschlußdosen und Anschluß an den Patchfeldern mit einem zugelassenen Meßgerät.
Im Preis muß die Beistellung des Meßgerätes, die Dokumentation 2-fach im Ordner sowie
auf Datenträger und alle erforderlichen Kosten für das
Meßpersonal enthalten sein. Überprüfen und Messen der
Übertragungsstrecken in Konformität nach
EN 50173-1, Klasse EA,
u. a. Prüfung der Kontinuität der Leiter,
Messwerte:
-
ACR,
-
PS ACR,
-
Dämpfung,
-
NEXT (beidseitig),
-
Rückflussdämpfung (beidseitig),
-
PS NEXT,
-
ELFEXT,
-
PS ELFEXT,
-
TDR- Analyse
Jede einzelne Kabelverbindung ist durchzumessen.
Anfertigung eines Prüfprotokolls für jede Kabelverbindung mit den Prüfergebnissen aller verlegten Datenkabel.
Leisten
36,000 Stk 07.07.0002 Dokumentation gesamt Dokumentation des Daten- und Versorgungsnetzes,
es umfaßt folgende Teile:
-
Installationspläne
-
Physikalische Netzwerktopologie
-
Ansichten des Datenverteilers
-
Revisionspläne der Verkabelung
-
Kabelanschlußtabellen
-
Kabellisten
-
Protokolle der Leistungsmessungen
Ausführung 2-fach im Ordner und auf
[Seite 57]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 57 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Ausführung 2-fach im Ordner und auf
Datenträger (alle Datein im .pdf Format und in Orginalversion .dwg, .dxf, .vsd usw. zur Übergabe an den Bauherren und Betreiber
1,000 Stk
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 58]
LV: 480 Gebäudeautomation Seite: 58 Datum: 09.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
01 481 Feldgeräte 01.01 481 Feldgeräte 02 482 Schaltschränke 02.02 482 Schaltschränke 03 483 Automationsmanagement 03.03 483 Automationsmanagement 04 484 Kabel, Leitungen, Verlegesysteme 04.04 484 Kabel, Leitungen, Verlegesysteme 05 485 Datenübertragungsnetze 05.05 485 Datenübertragungsnetze 06 489 Sonstiges 06.06 489 Sonstiges 07 489 Dokumentation 07.07 Dokumentation
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 59]
Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts
der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ist es verboten öffentliche Aufträge
oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche
Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz
8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter
die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter
Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie
2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG
fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge
mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische
Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %
unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen
oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen
handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die
öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
Version 27.04.2022 Seite 1 von 1
[Seite 60]
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
1 0_ 1_7 8 _ _ B e r_lin_______________
(Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle)
BI
| M Berliner Immobilienmanagemen t G m b H | |||
|---|---|---|---|
| Keibelstraße 36 | |||
| 10178 Berlin | |||
| Tel: (03003) 09/09106166 | 6 - 18 2 3 | ||
| Fax: + 4(093 300)9 9001166661 6166868 | |||
| einkauf@bim-berlin.de |
Berlin, 0 9 .0 9 . 20 2 6
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
| Es schreibt Ihnen: | |
|---|---|
| Gülsemin A k ta s |
Baumaßnahme Tr e b bi ne r Str. 8-9 in 10963 Berlin
S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Angebot für: G e bä u d eautomation
B 2 40 4 7 -3_0_3_4_4_0_0_0-0_0_1-4_8_0_-0_1__________________________________________
_____________________________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll
im Offenen Verfahren
vergeben werden.
1. Auftraggebende L a n d B erlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Stelle:
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
10178 Berlin
2. Vergabeunterlagen : Alle maßgeblichen Vergabeunterlagen sind in dem beigefügten Vor-
druck "Angebot" aufgeführt. Soweit einzelne dieser Unterlagen hier
nicht beigefügt sind, können sie bei der ausschreibenden Stelle einge-
sehen /angefordert werden.
3. Auskunft über Ver- B IM B erliner Immobilienmanagement GmbH
gabeunterlagen, etwa- S tr a ße 10178 Berlin
ige Ortsbesichti- Telefon: , Telefax:
gungen, Anforderung E-Mail: E in k a u f@bim-berlin.de
zusätzlicher Unter- werktags, außer Sonnabend, auf Terminvereinbarung
lagen u. dergl.:
Version 18.10.2018 Seite 1 von 4
[Seite 61]
4. Angebotsfrist: Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist
am 1 3 .1 0 . 2 0 2 6 um 0 9 :3 0 Uhr
vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-
rungen, elektronisch signiert oder in Textform auf die Vergabeplatt-
form des Landes Berlin hoch zu laden. Bei elektronischer Angebots-
übermittlung in Textform ist die Person des Erklärenden zu benennen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)
ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in
elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Ber-
lin eingereicht werden, sind gemäß §16 EU i.V.m. § 13 EU Abs.
1 Nr. 1 VOB/A auszuschließen!
Version 18.10.2018 Seite 2 von 4
[Seite 62]
5. Vorlage von Nachwei- Für die Eignungsprüfung hat der Bieter für sich und gegebenenfalls für
sen zur Eignungsprü- Nachunternehmer seine Fachkunde und Leistungsfähigkeit nachzuwei-
fung: sen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder
- durch einen Eintrag im ULV und zusätzlich der Vorlage der voll-
ständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) und zusätzlich der
Vorlage der vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der Eigenerklärung und zusätzlich der Vorlage der
vollständig ausgefüllten Selbstauskunft
oder
- durch Vorlage der „Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE)“ und zusätzlich der Vorlage der vollständig ausgefüllten
Selbstauskunft
geführt werden.
Folgende sonstige Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
s . B e ka nntmachung und Checkliste
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
6. Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
7. Nebenangebote:
zugelassen nicht zugelassen
ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-
che deutlich gekennzeichnet werden.
8. Bindefrist Die Bindefrist endet am
12.12.2026
9. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen
Ausführungsort (Bau-
stelle), Ausführungs-
zeit, Sicherheitsleis-
tung, Zahlungsbedin-
gungen
Version 18.10.2018 Seite 3 von 4
[Seite 63]
10. Kriterien für die Auf Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe
tragserteilung bei von § 16 d EU Abs. 2 VOB/A erteilt, bzw. unter Berücksichtigung der
Haupt- und Nebenan- nachfolgenden Kriterien erteilt:
geboten:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1 | Preis | 100 |
11. Bei Vergabe nach Absendetag der Bekanntmachung: 0 9 .0 9 . 2026
EU-Richtlinien:
12. Bei Vergabe nach EU- Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebe-
Richtlinien stimmungen:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wol-
len, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künfti-
ger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A . G ülsemin Aktas
Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Version 18.10.2018 Seite 4 von 4
[Seite 64]
Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen
• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen zum Nachweis der Eignung:
1) Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 200.000,00 EUR netto in den letzten
drei Geschäftsjahren einschließlich Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind (Gewerk:
Gebäudeautomation)
2) Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mindestens 10 Arbeitskräften in den letzten drei
Geschäftsjahren
3) Nachweis der fachlichen Eignung anhand mindestens einer projektvergleichbaren Referenz.
Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten
fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)
b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Neuerrichtung einer Gebäudeautomationsanlage
c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 150.000,00 EUR netto
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur
Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von
Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)
bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR
netto)
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 65]
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:
• Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Sonstige Nachweise:
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 66]
Bewerbungsbedingungen (BwB)
für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"
(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich
der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den
Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen
Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen
mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für
den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das
Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 1 von 5
[Seite 67]
4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung
nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den
Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem
Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die
Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene
Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe
bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise
enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen
zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten
Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz
”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat
ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der
Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat
als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“
auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 2 von 5
[Seite 68]
Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu
berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen
angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt
für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen
(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei
Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit
Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,
werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen
Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)
bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen
Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder
dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine
Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von
Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen
werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich
gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben
bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die
Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer
einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Version 05.09.2025 Seite 3 von 5
[Seite 69]
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach
Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht
entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich
gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender
Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten,
– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen
zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis
der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft
Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,
einzureichen.
Version 05.09.2025 Seite 4 von 5
[Seite 70]
8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu
beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,
Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen
können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden
Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen
Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem
Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten
Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der
Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die
Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen
Vergabeverfahren vorgenommen.
Version 05.09.2025 Seite 5 von 5
[Seite 71]
Angebot (Bauleistungen)
Tel.:
Fax:
E-Mail: , den
(Name und Anschrift des Bieters)
An
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Ablauf der Bindefrist
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
am: 12.12.2026
10178 Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Baumaßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Gebäudeautomation
Angebot für:
B24047-30344000-001-480-01
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht
präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der
Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls
gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert
über 500.000,- EUR netto)
-
-
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
Version 20.07.2026 Seite 1 von 6
[Seite 72]
Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-
folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen
Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen
beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,
Ausgabe 2016
- „Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen (Russland-Sanktionen)“
-
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-
nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den
von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden
Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-
botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-
bindlich anerkannt.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
[Seite 73]
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von
laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot
inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den
Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in
Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform
Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-
name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-
ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
[Seite 74]
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
Version 20.07.2026 Seite 4 von 6
[Seite 75]
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
Version 20.07.2026 Seite 5 von 6
[Seite 76]
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im
eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende
Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-
gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,
4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
1) 2) 3)
4) 5) 6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),
werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-
gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss
als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-
fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-
strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-
stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der
Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-
fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-
preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach
entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die
spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-
nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-
preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere
Nachunternehmer beauftragen.
Version 20.07.2026 Seite 6 von 6
[Seite 77]
Baumaßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Gebäudeautomation
Angebot für:
B24047-30344000-001-480-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
Version 25.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 78]
1. Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-
chung/Objektüberwachung:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Straße
10178 Berlin Tel.:
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N.
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten
Leistungen)
unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.
gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.
an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-
rungsbeginn.
am 04.01.2027 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)
innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender
Ziff. 2. Abs. (1).
innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist
bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.
am 30.06.2029 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.
1 VOB/B:
Ereignis: Frist:
| Bauphase I | 04.01.2027 bis 27.10.2027 |
|---|---|
| Bauphase II | 28.10.2027 bis 16.08.2028 |
| Bauphase III | 17.08.2028 bis 04.06.2029 |
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[Seite 79]
3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer
für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der
Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal
5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben
der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-
satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung
für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe
von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-
träge) und
für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33
% der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-
dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,
soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-
gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-
stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
5. Vergütung
Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht
vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
6. Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-
rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden
Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:
55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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[Seite 80]
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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[Seite 81]
1. Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes
Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als
vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das
Leistungsverzeichnis vor.
2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den
Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die
Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel
bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige
Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung
vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes
vereinbart ist.
4. Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne
Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren
erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim
Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter
Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der
Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation
als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum
Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung
"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-
xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt
den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von
den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die
Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und
Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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[Seite 82]
Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der
Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,
insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der
Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für
auftragsbezogene Zwecke verwenden.
5. Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche
Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem
Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
6. Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die
Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen
als ungültig zu kennzeichnen.
7. Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags
hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden
Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,
Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift
(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro
unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer
zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen
einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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[Seite 83]
(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach
Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen
vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten
Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von
einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit
für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,
Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der
Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim
Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die
Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige
Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person
hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen
hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit
sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner
eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach
Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen
Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu
unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch
nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die
Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres
selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des
Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.
für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert
vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/
Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle
aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht
gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt
insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person
gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck
nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-
Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden
Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich
bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.
Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der
Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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[Seite 84]
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,
können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/
Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin
neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute
Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum
Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin
gespeichert.“
9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung
für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der
Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie
„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung
zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen
einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,
erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die
erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer
angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der
Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach
einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung
berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine
Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der
Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in
allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem
Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis
zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch
Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,
• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt
werden,
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[Seite 85]
• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach
§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,
• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß
gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten
Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck
hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,
Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf
der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden
Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein
vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.
Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten
Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
10. Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz
angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-
und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der
Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert
werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers
ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner
Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den
Abtretungsempfänger leisten.
12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für
Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende
Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch
von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,
Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,
Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von
Sachen und Schlüsseln abdecken.
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[Seite 86]
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung
binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder
• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice
sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige
Versicherungsprämie
oder alternativ
• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in
Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis
bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung
der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des
Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber
nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den
Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des
Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE
verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass
sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die
ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
13. Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über
Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt
an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer
zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines
Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,
wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.
Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer
Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem
Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines
Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu
leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige
Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird
haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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[Seite 87]
Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die
Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
14. Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die
Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz
(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung
und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung
öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for
all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die
Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der
bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -
Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien
sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu
insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den
Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat
dabei insbesondere
• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für
bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,
• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne
von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und
• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den
Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen
Umweltschutzanforderungen zu beachten.
16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere
durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst
hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige
Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt
zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in
entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und
Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß
einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen
• Rechtlicher Rahmen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen
Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung
über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und
Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über
Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:
• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der
Abfallwirtschaftsbehörde“
• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei
Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“
• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land
Berlin“
• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“
• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können
unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur
Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land
Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.
Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der
Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,
Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die
Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –
Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur
Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse
heruntergeladen werden:
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[Seite 89]
http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/
• zu verwendende Formblätter
Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der
Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur
Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im
Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese
Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die
geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind
beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der
Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers
möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur
Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle
im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den
Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.
• Beauftragung Dritter
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige
Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das
Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.
Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für
bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete
Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden
Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis
und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese
Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
• Kontaminationen bzw. Altlasten
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.
• Verstöße
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer
Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende
Leistungspositionen einzukalkulieren:
• Sortieren des Abfalls
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche
• Aufschütten der Haufwerke
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container
• Transport zur Annahmestelle
• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen
• Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für
mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in
den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die
Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der
Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der
Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über
die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor
Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die
Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber
übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller
rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung
des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die
einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche
Abfälle einzukalkulieren:
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge
• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen
• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage
• Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke
aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu
den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die
Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer
Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung
vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers
bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig
angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht
zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der
Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des
Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie
Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden
Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die
Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und
nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine
Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit
der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei
Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen
Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den
Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,
KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden
Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den
daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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[Seite 92]
abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach
BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten
Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,
etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer
Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-
und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die
Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,
die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender
Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des
Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem
Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für
Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der
Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind
ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen
Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb
Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür
verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,
die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung
verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere
Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der
Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere
den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der
Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,
TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.
aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im
Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521
Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten
Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden
herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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[Seite 93]
• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
• TRGS 521: Faserstäube.
• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in
Gebäuden (Asbest-Richtlinie).
• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.
• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.
• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.
I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:
• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien
Nov. 2007
• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007
• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007
• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern
(KMF) Apr.2002
• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den
Betonaußenwandplatten Jan.2005
• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein
stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen
entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die
Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen
Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung
des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub
freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer
wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von
Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung
ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten
bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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[Seite 94]
Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen
Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber
mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten
Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,
müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei
über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort
unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel
(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite
495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz
für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen
arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.
Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der
Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen
Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer
und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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19. Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne
Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.
Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer
der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte
Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine
prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei
klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu
kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige
Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht
in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML
Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an
den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement
GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen
Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige
Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende
Angaben an info.erv@bim-berlin.de:
• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.
• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.
• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an
uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit
einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten
Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich
für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung
per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der
jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
20. Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum
Datenschutz verpflichtet zu haben.
21. Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag
ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies
keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern
abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder
rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass
die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder
rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von
Vertragslücken.
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Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Teilnahmeantrag/ Gebäudeautomation
Angebot für:
B24047-30344000-001-480-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder
der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von
Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b
Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme
ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht
eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,
Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen
Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,
die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder
gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder
gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder
gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
[Seite 98]
In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die
Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB
eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/
Bewerber:
Version 24.11.2022 Seite 2 von 2
[Seite 99]
Maßnahme: Tr e b b in er Str. 8-9 in 10963 Berlin
S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Gebäudeautomation
Angebot für:
B 24 0 4 7 -30344000-001-480-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und
bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die
folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu
zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag
oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der
Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)
nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das
entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage
zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der
beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart
(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von
14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto
zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von
75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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[Seite 100]
1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2
und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste
Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu
verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung
nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte
Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der
Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,
117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die
Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die
Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000
Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder
Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.
über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu
erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers
gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese
dem Auftragnehmer zugerechnet.
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[Seite 101]
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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[Seite 102]
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
Elektrohandwerk – Tarifentgelte ab 1. Januar 2026
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 103]
Maßnahme: Tr e b b in er Str. 8-9 in 10963 Berlin
S tif tu n g Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Gebäudeautomation
Angebot für:
B 24 0 4 7 -30344000-001-480-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)
über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),
zur Frauenförderung (BVB - Teil B),
zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und
über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-
dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-
her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-
gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende
Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
1. Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-
gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-
chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-
trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-
schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-
zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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[Seite 104]
§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-
treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-
stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im
Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-
setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-
einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer
1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-
schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-
mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-
arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-
rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil
B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer
und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-
lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)
bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-
rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-
enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich
der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf
Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-
ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-
rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter
II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-
chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-
den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der
Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit
der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-
sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
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[Seite 105]
1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei
der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig
vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten
vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-
tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen
mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-
sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-
forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-
nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-
stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle
auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes
aus:
• Arbeitsverträgen,
• Entgeltnachweisen,
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-
lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-
hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-
kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,
• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der
„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-
tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
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• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-
scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-
mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-
derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
nachweisbar hervorgeht,
• Arbeitsverträgen,
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen,
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-
schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-
gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach
Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-
heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken
verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der
öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die
Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-
leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung
in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den
Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-
stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass
die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-
schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken
der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit
von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-
tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
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[Seite 107]
terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-
ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.
durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen
Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-
terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-
rung zu treffen.
2. Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer
für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7
benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-
hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an
Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-
gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-
ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-
führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-
steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-
sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil
B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten
nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts
gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-
verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-
ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).
Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
Version 15.07.2026 Seite 5 von 8
[Seite 108]
2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich
im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-
ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-
schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-
einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-
schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil
B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis
ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-
mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung
der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung
vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-
rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung
zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-
langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt
oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen
über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-
forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-
ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den
Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-
führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-
pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-
beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-
terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-
denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-
denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur
Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;
BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-
führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
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[Seite 109]
barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-
tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-
len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-
gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-
gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-
loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des
Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-
pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-
mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-
nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so
ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der
an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-
schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine
auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-
gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen
auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der
Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden
Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-
trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-
langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur
Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung
von Benachteiligungen (Teil B)).
Version 15.07.2026 Seite 7 von 8
[Seite 110]
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des
Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften
gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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[Seite 111]
Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Teilnahmeantrag/
Gebäudeautomation
Angebot für:
B24047-30344000-001-480-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
1. Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers:
(nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
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[Seite 112]
2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung
(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt
für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber
gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des
Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die
Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im
PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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[Seite 113]
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
Version 09.07.2026 Seite 3 von 3
[Seite 114]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
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[Seite 115]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 116]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 117]
Maßnahme: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
Angebot für: Gebäudeautomation
B24047-30344000-001-480-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem
zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem
Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
2. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Version 30.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 118]
3. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
4. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
5. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des
Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für
den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu
leisten,
Version 30.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 119]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 120]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/
Angebot des
Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Trebbiner Str. 8-9 in 10963 Berlin
Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB)
B24047-30344000-001-480-01
Maßnahme: Gebäudeautomation
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.
Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-) Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser
vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 und III sind nur auszufüllen, wenn keine
Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
Version 21.03.2024 Seite 1 von 5
[Seite 121]
2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
III. Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Nachunternehmer zum
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für die Vergabe von Bauleistungen im
Oberschwellenbereich gemäß §§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU
Nimmt ein Bewerber oder Bieter bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge im
Oberschwellenbereich Kapazitäten nicht präqualifizierter Nachunternehmer in Anspruch, sind
auch die Nachunternehmer im Hinblick auf die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe
zu prüfen (§§ 6d Abs. 1, 6e, 6b VOB/A-EU). Zu diesem Zweck reicht der jeweilige
Nachunternehmer die untenstehende Eigenerklärung ein. Darüber hinaus kann der
Auftraggeber den Bewerber oder Bieter verpflichten, diesbezügliche Nachweise seiner
Nachunternehmer an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Nachweis kann insbesondere
durch die Vorlage einer Selbstauskunft beim Wettbewerbsregister erbracht werden.
1. Ich/Wir erkläre(n), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 1 bis 4 EU
VOB/A vorliegen:
- Es gibt keine Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 6e Abs. 3 EU
VOB/A zuzurechnen ist, die wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten
rechtskräftig verurteilt worden sind, und es sind aus den gleichen Gründen auch keine
Geldbußen nach § 30 OWiG gegen unser Unternehmen verhängt worden:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des
Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in
Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
Version 21.03.2024 Seite 2 von 5
[Seite 122]
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale
Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
j) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften
anderer Staaten gleich.
- Unser Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen.
2. Weiter erkläre(n) ich/wir, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e Abs. 6 EU
VOB/A vorliegen:
a) unser Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen,
b) über das Vermögen unseres Unternehmens ist kein Insolvenz- oder ein vergleichbares
Verfahren eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt und ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt worden. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine
Tätigkeit nicht eingestellt,
c) unser Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung
begangen, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt; § 123 Abs. 3 GWB ist
entsprechend anzuwenden,
Version 21.03.2024 Seite 3 von 5
[Seite 123]
d) unser Unternehmen hat keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die
es zum Ziel oder zur Folge haben, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder
zu verfälschen,
e) es besteht kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
f) unser Unternehmen war nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen,
g) unser Unternehmen hat keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt und dies hat nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt,
h) unser Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen, keine Auskünfte zurückgehalten und ist in der
Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) unser Unternehmen hat nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte.
Unser Unternehmen hat auch nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
3. Ich/Wir erkläre (n) weiter, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2
GWB vorliegen. Ich bin/ wir sind:
a) in den letzten 3 Jahren nicht
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG),
- gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
- gem. §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
- gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden.
b) nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
oder gegen § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG)
mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden.
c) nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Absatz 2 LkSG belegt worden.
4. Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Nachunternehmer:
Version 21.03.2024 Seite 4 von 5
[Seite 124]
IV. Abschließende Erklärung
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Nichterfüllung einer
einschlägigen Eignungsanforderung durch den Nachunternehmer oder bei Vorliegen
zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Nachunternehmers verlangt. Bei Vorliegen
fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter Fristsetzung verlangen,
dass der Nachunternehmer ersetzt wird.
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
_____________________________________________
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.
Firma bei juristischen Personen in Textform)
Version 21.03.2024 Seite 5 von 5
[Seite 125]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß
Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des
Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der
erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH
eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner
Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO
i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).
4. Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6
WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim
Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen
weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des
Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über
Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der
gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
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Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen
Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das
bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber
und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und
die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,
Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen
gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.
Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter
unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben
oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung
oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform
nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen
nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer
Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des
Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,
veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die
ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur
Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem
zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren
(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden
personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
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