C1 EVB_IT_Dienstleistung.docx

Roll-out, Installation, Transport und Entsorgung dezentraler IT-Systeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 23:46 (Europe/Berlin)

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Vertrag über IT-Dienstleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 2

1.1 Vertragsgegenstand 2

1.2 Vertragsbestandteile 2

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 2

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 3

3.1 Art, Umfang und Termine 3

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen 3

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen 3

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen 4

3.5 Abweichende Kündigungsregelung 4

4 Vergütung 4

4.1 Vergütung nach Aufwand 4

4.1.1 Kategorien 4

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 5

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten 5

4.1.4 Preisanpassung 5

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung 5

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 6

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis 6

4.3 Rechnungsadresse 6

5 Service- und Reaktionszeiten* 6

5.1 Servicezeiten* 6

5.2 Reaktionszeiten* 6

6 Ansprechpartner 7

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 7

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 7

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen 7

10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) 8

11 Abweichende Haftungsregelungen 9

12 Vertragsstrafen 9

13 Weitere Regelungen 9

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9

13.2 Haftpflichtversicherung 9

13.3 Teleservice* 9

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten 10

13.5 Interessenkonflikt 10

14 Pflichten nach Vertragsende 10

15 Sonstige Vereinbarungen 10

Vertrag über IT-Dienstleistungen

zwischen dem Land Baden-Württemberg,

vertreten durch die IT Baden-Württemberg (BITBW),

vertreten durch den Präsidenten

Burgenlandstr. 33, 70469 Stuttgart

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: BIT14-0230-1139_BA 2026-00893

„Auftraggeber"

und

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers für Installationsleistungen nach Vorgabe, Roll-Out/-in von IT-Systemen, Montage- und Logistiktätigkeiten sowie Entsorgung von IT-Systemen.

Vertragsbestandteile

Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

Anlage Nr.BezeichnungDatum/VersionAnzahl Seiten
1Ergänzende Vereinbarungenin der aktuellen Version
2Leistungsbeschreibungin der aktuellen Version
3Preisblattvorzulegen durch AN
4Geheimhaltungsvereinbarungvorzulegen durch AN
4.1BITBW Richtlinie Nutzung IuKin der aktuellen Version
5Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmervorzulegen durch AN
6Vollmacht Bietergemeinschaftvorzulegen durch AN
7Besondere Vertragsbedingungenin der aktuellen Version
8Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeltin der aktuellen Version
9Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt Unter-auftragnehmervorzulegen durch AN
10No Spy Erklärungvorzulegen durch AN
11Einwilligung ZuverlässigkeitsüberprüfungVorzulegen durch AN auf Anforderung AG
Angebotsbegleitschreibenvorzulegen durch AN
Allgemeine Angabenvorzulegen durch AN
Angebotsblatt Unternehmenvorzulegen durch AN
Angebotsblatt Ansprechpersonvorzulegen durch AN
Angebotsblatt Technical Field Servicesvorzulegen durch AN
Muster Datenschutzkonzept Vergabe/Beschaffungin der aktuellen Version
Muster Leistungsnachweisin der aktuellen Version
Datenschutzhinweise_Vergabestellein der aktuellen Version
Sämtliche Bietermitteilungenin der aktuellen Version
Zuschlagsschreibenin der aktuellen Version

[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

Überblick über die vereinbarten Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:

[ ] Beratung

[x] Projektleitungsunterstützung

[ ] Schulung

[ ] Einführungsunterstützung

[ ] Betreiberleistungen

[ ] Benutzerunterstützungsleistungen

[ ] Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit

[x] Unterstützung bei Planungsleistungen

[ ] Unterstützung bei Softwareentwicklung

[ ] Hotline

[x] sonstige Dienstleistungen gemäß Anlagen 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

Art, Umfang und Termine

Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

Lfd. Nr.Leistung (ggf. Verweis auf Anlage)Ort der LeistungMVD1Beginn²Ende/Termin3
1Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung und Angebotsblatt Ansprechperson und Angebotsblatt Technical Field ServiceGemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen Gemäß Anlage 2 zum Vertrag – LeistungsbeschreibungGemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende VereinbarungenGemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende VereinbarungenGemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen
FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer
2wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen
3z. B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)

[x] Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Baden-Württemberg (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).

Einmalig zu erbringende Leistungen

[…]

Regelmäßig zu erbringende Leistungen

[…]

Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen

[x] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nur auf Abruf erbracht.

[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).

[x] Die geschätzte Abnahme beträgt ist der Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen und Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt zu entnehmen (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).

[ ] Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).

[ ] Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf _____ (Stunden/Tage).

Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.

Abweichende Kündigungsregelung

[…]

Vergütung

Vergütung nach Aufwand

[x] Die Leistungen gemäß

[x] Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1

[x] mit einer Gesamt-Auftragsobergrenze gemäß Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen in Höhe von _____ Euro

[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

vergütet.

Kategorien

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieStundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags­freien ZeitenTagessatz Stück für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags­freien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlags­freien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____
1LohnarbeitenGemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt-_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %
2Rollout - Installationsleistungen, Montage und Transport (Server Variante 1 und 2)-Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %
3Rollout - Installationsleistungen, Montage und Transport (Server Variante 3)-Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %
4Rollout - Transport (alle Server Varianten)-Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %
5Rollout – Montage und Transport (Server Variante 4)-Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %
6Rollin - Demontagetätigkeiten und Transport (alle Server Varianten)-Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %
7Rollin - Demontagetätigkeiten, Transport und Entsorgung (alle Server Varianten)-Gemäß Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis DonnerstagZuschlagsfrei
FreitagZuschlagsfrei

[x] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen und Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[x] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis und im Vorfeld genehmigten Ausnahmefällen pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten

[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

[x] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. 3 zum Vertrag – Preisblatt und Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Preisanpassung

[…]

Fälligkeit und Zahlung

Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern

[ ] zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.

[ ] wie folgt _____.

[x] gemäß Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[…]

Vergütung zum Pauschalfestpreis

[x] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden zum StückPauschalfestpreis gem. Anlage 3 zum Vertrag Preisblatt in Höhe von insgesamt _____ Euro vergütet.

[ ] Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

Betrag: _____ Anlass: _____,

Betrag: _____ Anlass: _____,

Betrag: _____ Anlass: _____.

Rechnungsadresse

Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

Land Baden-Württemberg,

vertreten durch die IT Baden-Württemberg (BITBW)

Burgenlandstraße 33

70469 Stuttgart

Es werden nur elektronische Rechnungen gemäß Ziffer 8 der Anlage 1 zum Vertrag – Ergänzende

Vereinbarung akzeptiert.

Service- und Reaktionszeiten*

[x] Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:

Servicezeiten*

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 08.00 bis 12:00 Uhr und von 13.00 bis 16:00 Uhr (Abnahmezeiten)
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagenvon _____ bis _____ Uhr

[x] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.

Reaktionszeiten*

Leistung gemäß Nummer 3.1Anlass/ProblemkategorieReaktionszeit* in Stunden
---

[x] Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten* gemäß Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung

Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt**.**

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

gem. Angebotsbegleitschreiben.

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionSchlüsselposition gemäß Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB (ja/nein)Fachliche QualifikationSicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforderungen, z. B. weitere Sicherheitsanforderungen

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: _____.

[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarungen, Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung dem Angebotsblatt Ansprechperson sowie dem Angebotsblatt Technical Field Service 1 und Angebotsblatt Technical Field Service 2.

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

[ ] Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____.

[x] Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.

Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen

[…]

Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)

[…]

Abweichende Haftungsregelungen

[…]

Vertragsstrafen

[ ] Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ vereinbarten Leistungstermine.

[x] Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung vereinbart.

[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

[x] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.

[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

[ ] Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

Weitere Regelungen

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

[x] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung, Anlage 4.1 zum Vertrag – BITBW Richtlinie Nutzung IuK sowie dem Angebotsblatt Unternehmen zu beachten.

[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim­haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

[x] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ im Bedarfsfall eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.

[x] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.

Teleservice*

[…]

Dokumentations- und Berichtspflichten

[ ] Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.

[x] Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 zum Vertrag – Ergänzende Vereinbarung und Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung.

Interessenkonflikt

[…]

Pflichten nach Vertragsende

[x] Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. 4 zum Vertrag – Geheimhaltungsvereinbarung.

Sonstige Vereinbarungen

  • Für den Kauf der Kabel Cat7 – pro Meter, gelten ergänzend die EVB-IT-Kauf AGBs in der Verfassung - Version 2.0.1 vom 01.03.2026. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlager der in der Anlage 3 zum Vertrag – Preisblatt vereinbarten Preis je Meter. Die Lieferung der Kabel gelten insoweit als Kaufleistung und unterliegen den Regelungen der EVB-IT Kauf AGBs.
Unterschrift Auftraggeberin BITBWUnterschrift Auftragnehmer
Siehe Angebotsbegleitschreiben Datum, NameSiehe Zuschlagsschreiben Datum, Name
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