C9.1 Angebotsblatt Ansprechperson.docx

Roll-out, Installation, Transport und Entsorgung dezentraler IT-Systeme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 23:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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Angebotsblatt Ansprechperson

In diesem Angebotsblatt sind die Anforderungen der Vergabeunterlagen (VU) in Tabellenform nochmals explizit aufgeführt. Der Bieter muss zu diesen Anforderungen entsprechende Angaben machen. Dazu muss er in der Spalte „Angaben des Bieters“ die entsprechenden Eintragungen vornehmen.

Vom Bieter wird für jede Anforderung eine Angabe erwartet.

Füllen Sie das Angebotsblatt direkt am PC aus, indem Sie die Formularfelder benutzen. Falls dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, werden auch handschriftliche Eintragungen akzeptiert. Änderungen an der Tabelle führen zum Ausschluss.

Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines vollständigen Angebotsbegleitschreibens, dass alle Angaben zutreffend sind. Sofern Eigenerklärungen gefordert werden, bestätigt der Bieter mit seinem vollständigen Angebotsbegleitschreiben, dass entsprechende Nachweise auf Verlangen vorgelegt werden.

Es ist ein exemplarisches Personenprofil abzugeben.

A-Kriterien sind zwingend erforderlich. Das Nichterfüllen von A-Kriterien führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.

Personenprofil (exemplarisch) Ansprechperson
AnforderungenAngaben des Bieters
Name (ggf. Initialen) (A)
Ausbildung, Studium, Titel (A)
Art des Vertragsverhältnisses (A) festangestellt, befristeter Vertrag, frei angestellt (BA)
Dauer des Vertragsverhältnisses (A)
Vertragspartner/Arbeitgeber falls Person bei Subunternehmer (A)
Funktion beim Bieter (A)
Projektschwerpunkte (A)
Der Ansprechperson besitzt mindestens drei Erfahrungsjahre innerhalb der letzten zehn Jahre (08/2016 – 08/2026) im Bereich von Koordinationstätigkeiten.(A)[ ] Ja [ ] Nein
Der Ansprechperson besitzt: (A) * Sehr gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau CEFR: C2) * Gute Englischkenntnisse (mind. Sprachniveau CEFR: B1) * Abgeschlossene Sabotageschutzüberprüfung (SÜ) gemäß dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) (gemäß Anforderung Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung, Kapitel 7.1) * Die Gültigkeit der Sabotageschutzüberprüfung wird durch den Geheim- & Sabotageschutzbeauftragten der AUFTRAGGEBERIN vor Zuschlagserteilung überprüft. Hierfür ist der AUFTRAGNEHMER verpflichtet, die Nachweisdokumente auf Anfrage der AUFTRAGGEBERIN innerhalb von drei Arbeitstagen elektronisch dem Geheim- & Sabotageschutzbeauftragten der AUFTRAGGEBERIN zur Verfügung zu stellen. (gemäß Anforderung Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung, Kapitel 7.1)[ ] Ja [ ] Nein
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