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Anlage A2
| Hinweis zur Rechnungsstellung | I | |
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| Version 3.0 / gültig ab 19.03.2025 | Seite 1 von 1 |
Wichtige Hinweise zu Rechnungsstellung und Zahlungen
1 Rechnungsstellung
Die Rechnungen sind über das Universitätsklinikum Halle (Saale) einzureichen. Eine Bearbeitung der Rechnungen erfolgt erst nach vorheriger Freigabe des Aufmaßes durch die Objekt- / Bauüberwachung. Bei Einreichung von nicht prüfbaren Rechnungen ist die Objekt- / Bauüberwachung angewiesen, diese zurückzuweisen.
2 Rechnungsarten
Die Rechnungsarten sind wie folgt zu kennzeichnen:
AR = Abschlagsrechnung TSR = Teilschlussrechnung SR = Schlussrechnung
Folgende Regeln sind wichtig zu beachten.
Eine Außerachtlassung hat zur Folge, dass Sie gegen vertraglich vereinbarte Regeln verstoßen und Ihre Rechnung erst verspätet bezahlt werden kann.
Der Leistungsnachweis muss von Ihrem internen Ansprechpartner (Projektleiter) bestätigt werden. 1 durch Unterschrift oder elektronischer Signatur auf dem Aufmaß durch Unterschrift oder elektronischer Signatur auf dem Stundennachweis
Rechnung mit abgezeichneten Leistungsnachweisen senden Sie an: invoice@uk-halle.de Wir akzeptieren: PDF, ZUGFeRD oder X-Rechnung Bitte stets unsere Maßnahmen- und Auftragsnummer sowie den Ansprechpartner (siehe Auftragsschreiben) auf der Rechnung angeben 2 Für die Fälligkeit der Rechnung zählt nur das Eingangsdatum der E-Mail.
Rechnungsanschrift: Universitätsklinikum Halle (Saale) Stabsstelle Bauprojekte 06097 Halle (Saale)
Kontaktdaten bei Fragen
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Ausgedruckt hat dieses Dokument keinen Anspruch auf Aktualität UKH, StS BP, 8.4, Freigegeben