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Datenschutzhinweise des Universitätsklinikums Halle (Saale) im Vergabeverfahren
Zentrale Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Information des Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO)
Nach Art. 13 DSGVO sind wir verpflichtet, Sie unmittelbar bei der Erhebung von personenbezogenen Daten des Weiteren über Folgendes zu informieren:
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Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Vergabe von öffentlichen Aufträgen
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Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen Universitätsklinikum Halle (Saale), AöR und Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Ernst-Grube-Straße 40 06120 Halle (Saale) Vertreten durch den Klinikumsvorstand
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Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten Universitätsklinikum Halle (Saale) Herr Holger Krötzsch Kiefernweg 34 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 557 1196 E-Mail: datenschutz@uk-halle.de
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Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten dienen der Durchführung von Vergabeverfahren mit dem Ziel der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen. Die Erhebung dieser Daten erfolgt insbesondere während der Eignungsprüfung hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und ggf. erforderlichen Selbstreinigungsmaßnahmen. Die Erhebung erfolgt ferner zur Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens. Die Erhebung ist für öffentliche Auftraggeber aufgrund der Verpflichtungen in den nachfolgenden Rechtsvorschriften erforderlich:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Wettbewerbsregistergesetz (WRegG)
Eine Datenverarbeitung findet zu folgenden Zwecken statt:
Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere: Bereitstellen von Vergabeunterlagen, elektronische Ausschreibung und Veröffentlichung über eVergabe Beantworten von Bieterfragen Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen Abfrage und Überprüfung der Eignung Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen Pflege einer Bieterkartei Dokumenten- und Vertragsmanagement und dabei Weiterverarbeitung innerhalb des Universitätsklinikums Halle (Saale) Vertragsabwicklung (Nachträge, Kündigungen, Strafzölle) Erfüllen von datenschutzrechtlichen Verpflichtungen Führen sachdienlicher Kommunikation
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihr Angebot hin und ist nach Art. 6 (1) b) und c) DSGVO zu den genannten Zwecken für die ange- messene Bearbeitung innerhalb des Vergabeverfahrens erforderlich.
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- Empfänger und Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit erforderlich - wie folgt weitergegeben:
Interne Empfänger Jeweilige Vergabestellen des Universitätsklinikums Halle (Saale) Bedarfsträger des Universitätsklinikums Halle (Saale), also zuständige Geschäftsbereiche und Organisationseinheiten, welche die zu vergebende Leistung für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt
Externe Empfänger Bundesämter sowie öffentliche Landesbehörden zur Einholung von Informationen und Beratung im Streitfalle bei Vergabeverstößen Architekten und Fachplaner (rechnerische und fachliche Auswertung von Submissionsergebnissen)
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Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen Ihre Daten werden nach der Erhebung am Universitätsklinikum Halle (Saale), Zentraler Dienst 14 - Technik, Abteilung Service- management, Sachgebiet Vergabestelle VOB so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gemäß §8 (4) VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags bzw. der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für 3 Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen und Dokumentationen werden gemäß Dienstanweisung zur Aktenaussonderung bzw. Archivordnung des Universitätsklinikums Halle (Saale) in Verbindung mit dem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen in der Regel 10 Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorganges datenschutzgerecht vernichtet. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist 30 Jahre nach Vertragsabschluss. Achtung: Aus Fördermittelbestimmungen können sich abweichende Aufbewahrungsfristen ergeben. Bei Förderung durch die Europäische Union gelten Fristen von bis zu 13 Jahren ab dem Ende der Förderperiode.
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Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen entsprechend gesetzliche Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Daten- verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen ebenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Für die Geltendmachung als Betroffener gemäß Art. 15ff. DSGVO wenden Sie sich an die Kontaktstelle gemäß Punkt 2 und 3.
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Pflicht der Bereitstellung von Daten Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist erforderlich für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann dies zur Nichtberücksichtigung im Vergabeverfahren führen.
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Einlegung von Rechtsbehelfen Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
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Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale)
Die Vergabestelle VOB des Zentralen Dienstes 14 - Technik ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben das Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebots mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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- Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Sofern Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtwidrig erfolgt, steht Ihnen das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Landesbeauftragte/r für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 1947, 39009 Magdeburg Tel.: +49 391 81803 0 Freecall: +49 800 9153190 (Festnetz der DTAG) Fax: +49 391 81803 33 https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/landesbeauftragter
- Hinweis auf Geheimnisse durch den Bieter Die vom Bieter übersandten Unterlagen, insbesondere das Angebot mit seinen Bestandteilen, werden in die Akten der Vergabestelle aufgenommen. Sollte ein Nachprüfverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) stattfinden, haben die Beteiligten am Verfahren grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht (§165 (1) GWB). Jeder Bieter muss daher davon ausgehen, dass seine Unterlagen bei der Vergabekammer von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden können. Die Vergabestelle muss die Vergabeakte sofort der Vergabekammer zur Verfügung stellen (§163 (2) GWB). Sie müssen daher in Ihrem Angebot und sonstigen uns übersandten Unterlagen auf Geheimnisse, insbesondere Geheimschutz oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (§165 (2) GWB), hinweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich machen. Erfolgt dies nicht, gehen wir von Ihrer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen im Nachprüfverfahren aus.
- Ende der Datenschutzhinweise des Universitätsklinikums Halle (Saale) im Vergabeverfahren -
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