Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Verfahrensbedingungen-Rohbau.pdf

Rohbauarbeiten für eine Bildungsstätte in Königs Wusterhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 17:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Verfahrensbedingungen - V 14_26 (226-26-20-06)

Bildungszentrum der HWK Cottbus in

15711 Königs Wusterhausen

Rohbauarbeiten

Handwerkskammer Cottbus

Altmarkt 17

03046 Cottbus

[Seite 2]

  1. Vorbemerkungen / Ausschreibungsgegenstand

Die Handwerkskammer Cottbus (nachfolgend HWK Cottbus) ist Eigentümerin eines Grundstücks in 15711 Königs Wusterhausen, Heinrich-Heine-Straße 54b.

Unterstützt durch Fördermittel aus dem EFRE/JTF-Programm 2021–2027 soll auf diesem Grundstück bis Mitte des Jahres 2028 eine moderne innovativ-handwerkliche Bildungsstätte für folgende Gewerke errichtet werden: Anlagenmechaniker SHK, Elektrotechniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Metallbauer und Büromanagement und den Hybriden aus den genannten Gewerken.

Die für diese Baumaßnahme erforderlichen Rohbauarbeiten werden mit diesem Verfahren vergeben. Der Beginn der Rohbauarbeiten ist für den 03.12.2026 und die Fertigstellung für den 18.08.2027 vorgesehen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen und dort insbesondere dem Leistungsverzeichnis und den dazugehörigen Anlagen.

  1. Vergabeverfahrensart

Das Vergabeverfahren wird im Rahmen des Gesamtprojektes als EU-weites offenes Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 3b Abs. 1 VOB/A-EU 2026 durchgeführt.

Das Verfahren wird als elektronisches Verfahren geführt. Hierzu sind die Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu beachten, die diese Verfahrensbedingungen ergänzen.

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen stehen gebührenfrei, uneingeschränkt und vollständig ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.

Die bereitgestellten Vergabeunterlagen bestehen aus diesen Verfahrensbedingungen, dem Leistungsverzeichnis mit dazugehörigen Anlagen und Planunterlagen (Grundrisse, Lageplan und Schnitte), Formblättern, weiteren Eigenerklärungen (Eigenerklärung_Artikel 5 k_BMWK- Rundschreiben14042022, Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter) sonstigen Dokumenten und Vertragsunterlagen.

Vertragliche Grundlagen sind das Leistungsverzeichnis, der Vertrag (Vertrag BAU_Rohbauarbeiten. pdf), die besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214), die Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) sowie die Antworten auf Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen.

  1. Nachweis und Prüfung der Eignung

Jeder Bieter hat mit seinem Angebot gemäß § 6a und § 6 b VOB/A-EU (2026) seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit per Eigenerklärung nachzuweisen.

1

[Seite 3]

Bitte beachten Sie, dass auf die seit dem 08.09.2026 geltende VOB/A-EU 2026 angepasste Formblätter des VHB leider noch nicht verfügbar sind und daher die Formblätter VHB - Bund Ausgabe 2017 - Stand 2019 - verwendet wurden. In den Fußnoten der Formblätter finden Sie dazu folgenden Hinweis: „Stand 2026 ist noch nicht veröffentlicht - seit 08.09.26 VOB/A-EU 2026 – daher FB Stand 2019 verwendet“.

Präqualifizierte Unternehmen führen gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A-EU 2026 den Nachweis der Eignung durch eine Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder einem vergleichbaren Verzeichnis, sofern nachfolgend keine darüberhinausgehenden Eignungsnachweise gefordert werden.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) ausgefüllt vorzulegen – bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 1 des Formblattes 124.

Bitte beachten Sie, dass neben der Eigenerklärung bzw. Präqualifikation bereits mit dem Angebot ein aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden jeweils nicht unter EUR 3.000.000, - und für sonstige Schäden nicht unter EUR 3.000.000, -. vorzulegen ist – vgl. dazu nachstehende Ziffer 10 der aufgelisteten Eignungsnachweise.

Der Nachweis der Eignung umfasst gemäß § 6a VOB/A-EU 2026 folgende Angaben:

  1. Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).

  2. Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch Vorlage von drei Referenzen der letzten fünf Jahre mit folgenden Angaben:

Ansprechpartner; Art der Baumaßnahme und der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

  1. Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation),

  2. Die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).

2

[Seite 4]

  1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation),

  2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).

7.Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation),

  1. Angabe, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation),

  2. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (mittels Formblatt 124 oder Präqualifikation).

  3. Haftpflichtversicherung - Wie vorstehend dargelegt, ist bereits mit dem Angebot vorzulegen: Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden jeweils nicht unter EUR 3.000.000, - und für sonstige Schäden nicht unter EUR 3.000.000, -. Im Falle einer geringeren Deckungssumme sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen. Bitte beachten Sie die geforderten Deckungssummen.

Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124) auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen/Nachweise der zuständigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

  1. Bewertung der Angebote

Es können nur Angebote berücksichtigt werden, bei denen alle Unterlagen vollständig vorhanden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die HWK Cottbus fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen für die für den Zuschlag in kommenden Bieter nachfordern muss (§ 16a VOB/A-EU 2026), sofern diese nachforderbar sind.

Fehlende wesentliche Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden.

Sollten im Fall einer Nachforderung nachgeforderte Unterlagen nicht vollständig sein, wird das Angebot ausgeschlossen.

  1. Zuschlag

Der Zuschlag wird gemäß § 16d Abs. 2 Nr. 1 VOB/A-EU 2026 auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

3

[Seite 5]

  1. Anforderungen an das Angebot

Das Angebot hat sämtliche geforderten Unterlagen und Anlagen zu enthalten.

Das Leistungsverzeichnis ist vollständig auszufüllen und zwingend als GAEB-Datei einzureichen (LV 03 Rohbau (BSKW)_20260921_GAEB. X83).

Angebote ohne vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis werden ohne Nachforderungen von der Wertung ausgeschlossen.

Alle Angebotsunterlagen, sowie jeglicher Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Nachweise, Zertifikate u.ä. sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung einzureichen.

Angebote sind bis zum

26.10.2026 12:00 Uhr,

einzureichen.

Bieter halten sich bis einschließlich 23.12.2026 an ihr Angebot gebunden.

Das Angebot kann ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP)

  • in Textform (§ 126b BGB) oder

  • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder

  • mit qualifizierter elektronischer Signatur

eingereicht werden.

Angebote in Textform müssen nicht signiert werden. Bei der Angebotsabgabe in Textform sind im Angebot und in den damit verbundenen Erklärungen an den entsprechend gekennzeichneten Stellen zwingend der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, anzugeben. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.

Die Einreichung des Angebotes über den VMP ist ausschließlich über das Bietertool oder webbasiert möglich. Hinweise und Anleitungen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=94797826.

Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.

Eine Einreichung eines Angebotes über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.

Eine Videoanleitung zu den Funktionen des Bietertools zur Abgabe und zum Zurückziehen von Angeboten finden Sie unter folgendem Link im Video 6: https://support.cosinex.de/unternehmen/

Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist zurückgenommen werden. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

4

[Seite 6]

  1. Mehrere Hauptangebote und Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zulässig (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 S. 1 VOB/A-EU 2026).

Die Abgabe vom mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 VOB/A-EU 2026).

  1. Bieterfragen

Bieter haben etwaige Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des VMP zu richten:

Mündliche Anfragen sowie Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden, werden nicht beantwortet.

Bieterfragen können jederzeit bis Freitag, den 16.10.2026, 16:00 Uhr, gestellt werden. Die HWK FFO wird diese Fragen jeweils möglichst zeitnah, anonymisiert über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg beantworten und die Antworten an die freiwillig registrierten Bieter versenden.

Rechtzeitig gestellte Bieterfragen werden spätestens bis Montag, den 19.10.2026 beantwortet. Beantwortete Bieterfragen fließen in die Ausschreibungsdokumente mit ein und werden Vertragsbestandteil des mit Zuschlagserteilung geschlossenen Vertrages.

Bieter, die sich nicht freiwillig registriert haben, haben eigenverantwortlich regelmäßig zu prüfen, ob auf dem Vergabemarktplatzes Brandenburg neue Informationen zum Verfahren eingestellt wurden.

  1. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen

Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Vergabeunterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie unverzüglich über den Kommunikationsbereich des VMP darauf hinzuweisen.

Enthalten die Bekanntmachung, die Verfahrensbedingungen und/oder die sonstigen Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.

Entsprechende Hinweise hat der Bieter ausschließlich über den Kommunikationsbereich des VMP zu geben.

  1. Änderungen/Ergänzungen und Abwehrklausel

Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum Angebotsausschluss führen. Dies gilt insbesondere für die Festlegung eigener Zahlungs- oder Vertragsbedingungen oder willentlich in das Angebot aufgenommene Einzelbedingungen, die nur für diese Ausschreibung formuliert worden sind. Bitte kontrollieren Sie insoweit eventuell verwendete Angebotsvorlagen.

5

[Seite 7]

Neben den Bedingungen dieser Ausschreibung gelten keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen (AGB) des Bieters.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Wesentliches Kennzeichen einer Auftragsvergabe im Wettbewerb ist die Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den teilnehmenden Bietern. Danach ist es unzulässig, dass ein Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt, dem ganz oder zumindest teilweise das Angebot eines Mitbewerbers bekannt ist.

  1. Geheimhaltung/Zweckbindung der Vergabeunterlagen

Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.

Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer und im Rahmen einer Bietergemeinschaft eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen.

Soweit der Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer/ Bietergemeinschaftsmitglied zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.

  1. Hinweise

Bitte beachten Sie abschließend nachfolgende Hinweise:

Verfahrenskommunikation Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg (VMP) abgewickelt. Fragen sind ausschließlich über den VMP an die Vergabestelle zu richten.

Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.

Registrierung Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.

Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes Brandenburg Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes Brandenburg – zu finden unter dem Reiter „AGB“ – und dort insbesondere § 6 Abs. 4, der lautet.

6

[Seite 8]

„Die oder der Nutzende ist verpflichtet, regelmäßig ihren oder seinen Account sowie die Projekträume, für die sie oder er freigeschaltet wurde, auf neue Nachrichten in Bezug auf laufende Vergabeverfahren zu überprüfen. Der Vergabemarktplatz Brandenburg informiert zwar per E-Mail an das von der oder dem Nutzenden mitgeteilte E-Mail-Postfach über die Bereitstellung von Nachrichten, den Zugang dazu bewirkt jedoch allein deren Bereitstellung im Projekteraum oder im Account ...“

Spam Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP- Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.

Testlauf Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des Vergabemarktplatzes Brandenburg - der Firma Cosinex - Telefon 0234-298796-0 oder support@cosinex.de in Verbindung setzen.

Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg – Telefon 0331-95 12 90 95 – herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

7

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung