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Informationsblatt nach Art. 13 und 14 DSGVO zur Datenverarbeitung nach den Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/1060 (Allgemeine Verordnung u. a. für ESF+, EFRE und JTF in der Förderperiode 2021-2027) in Bezug auf die zu erhebenden Angaben zu Auftragnehmenden/Aufträgen und Unterauftrag- nehmenden/Unteraufträgen bei EU-weiten Vergaben
Mit dem folgenden Abschnitt im Zuwendungsbescheid weisen wir allgemein auf die neuen Anforde- rungen zur Erhebung bestimmter Angaben zu Ihren Auftragnehmenden/Aufträgen und deren Unterauf- tragnehmenden/Unteraufträgen hin:
"Die ILB ist aufgrund der Mitteilungspflichten gegenüber der Europäischen Kommission, insbesondere nach Artikel 72 Abs. 1 lit. e) i. V. m. Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informa- tionen über den wirtschaftlich Berechtigten, falls vorhanden, zu erheben. Werden im Rahmen des Vor- habens öffentliche Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes vergeben, gilt dies auch für die Auftrag- nehmenden im Rahmen des bewilligten Vorhabens. Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Zuwendungsempfangenden bzw. Auftrag- nehmenden letztlich stehen. Wenn die oben genannten Auftragnehmenden Unterauftragnehmende ein- setzen, ist die ILB verpflichtet, auch Angaben zu den Unterauftragnehmenden zu erheben, sofern der Gesamtwert des Unterauftrages über 50.000 EUR liegt."
Mit diesem Informationsblatt kommen wir unserer Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO nach.
Folgende Daten der Auftragnehmer werden unter den oben genannten Voraussetzungen erhoben: Auftragnehmende/Aufträge:
− Angabe der Auftragnehmenden, einschließlich Name und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer, − Angabe der wirtschaftlich Berechtigten der Auftragnehmenden nach Artikel 3 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2015/849, einschließlich Vorname(n) und Nachname(n), Geburtsdatum/Geburtsdaten und Steuer-Identifikationsnummer(n) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n); um technische Voraussetzungen für die Verarbeitung dieser Daten zu schaffen, ist ergänzend zu den genannten Angaben auch die Anschrift des/der wirtschaftlich Berechtigten des/der Auftragnehmenden anzu- geben, − Angaben zu Aufträgen: angewendetes Auftragsvergabeverfahren (Verfahrensart), Vertragsart, Datum des Vertrags, Vertragsbezeichnung (Leistungsgegenstand), Vertragswert (Auftragsvolumen) netto und brutto.
Unterauftragnehmende/Unteraufträge (gilt nur für Unteraufträge über 50.000 EUR netto):
− Angabe der Unterauftragnehmenden, einschließlich Name und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer, − Angaben zu Unteraufträgen: Datum des Vertrags, Vertragsbezeichnung (Leistungsgegenstand) und Vertragswert (Auftragsvolumen) netto und brutto.
Weitere Angaben im Zusammenhang mit der Abrechnung von Vergaben (z. B. Ausgaben im Rahmen des Auftrags) bleiben davon unberührt und sind weiterhin erforderlich bei der Erfassung der vergebenen Aufträge.
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Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des Förderantrags sowie zum EU-Reporting nach der Verordnung (EU) 2021/1060 verarbeitet und zu diesem Zweck auch an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg sowie die EU-Kommission weitergeleitet. Die Daten werden gemäß Ziff. 6.4 der ANBest-EU 21 grundsätzlich zehn Jahre nach Vor- lage des Verwendungsnachweises aufbewahrt und anschließend unaufgefordert gelöscht.
Wir empfehlen, Folgendes in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen:
− die Verpflichtung zur Mitteilung der o. g. Angaben mit dem erforderlichen Hinweis auf Art. 13 der DSGVO (Informationspflicht bei Erhebung der Daten), − einen Hinweis, dass es sich um ein aus EU-Mitteln gefördertes Vorhaben handelt und die Daten auf der Grundlage von Art. 72 Abs. 1 lit. e) der Verordnung (EU) 2021/1060 erhoben und an die ILB, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie die EU-Kommission weitergeleitet werden, − einen Hinweis, dass die Datenverarbeitung ausschließlich zu dem Zweck des EU-Reportings erfolgt und die Daten nach Ablauf der o. g. Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
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