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VOB-A_EU-2026.pdf

Rohbauarbeiten für eine Bildungsstätte in Königs Wusterhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 17:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken × Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2019. Zur alten Fassung. Weitere Altfassungen: Fassung 2012, Fassung 2009. Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A

Fassung 2026 Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2)

zuletzt geändert durch die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Abschnitt 2 und Abschnitt 3 (VOB/A) - Ausgabe 2026 - vom 22.7.2026 (BAnz AT 24.08.2026 B6), anwendbar seit dem 08.06.2026 gem. Verordnung vom 02.09.2026 (BGBl. I Nr. 250)

Abschnitt 1 Basisparagrafen (§§ 1 - 24)

§ 1Bauleistungen

§ 2Grundsätze

§ 3Arten der Vergabe

§ 3aZulässigkeitsvoraussetzungen

§ 3bAblauf der Verfahren

§ 4Vertragsarten

§ 4aRahmenvereinbarungen

§ 5Vergabe nach Losen, Einheitliche Vergabe

§ 6Teilnehmer am Wettbewerb

§ 6aEignungsnachweise

§ 6bMittel der Nachweisführung, Verfahren

§ 7Leistungsbeschreibung

§ 7aTechnische Spezifikationen

§ 7bLeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

§ 7cLeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

§ 8Vergabeunterlagen

§ 8aAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen

[Seite 2]

§ 8bKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

§ 9Ausführungsfristen, Einzelfristen, Verzug

§ 9aVertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung

§ 9bVerjährung der Mängelansprüche

§ 9cSicherheitsleistung

§ 9dÄnderung der Vergütung

§ 10Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen

§ 11Grundsätze der Informationsübermittlung

§ 11aAnforderungen an elektronische Mittel

§ 12Auftragsbekanntmachung

§ 12aVersand der Vergabeunterlagen

§ 13Form und Inhalt der Angebote

§ 14Öffnung der Angebote, Öffnungstermin bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote

§ 14aÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin bei Zulassung schriftlicher Angebote

§ 15Aufklärung des Angebotsinhalts

§ 16Ausschluss von Angeboten

§ 16aNachforderung von Unterlagen

§ 16bEignung

§ 16cPrüfung

§ 16dWertung

§ 17Aufhebung der Ausschreibung

§ 18Zuschlag

§ 19Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20Dokumentation, Informationspflicht

§ 21Nachprüfungsstellen

§ 22Änderungen während der Vertragslaufzeit

§ 23Baukonzessionen

§ 24Vergabe im Ausland

Anhang TSTechnische Spezifikationen

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Abschnitt 2 Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU) (§§ 1 EU - 22 EU)

§ 1 EUAnwendungsbereich

§ 2 EUGrundsätze

§ 3 EUArten der Vergabe

§ 3a EUZulässigkeitsvoraussetzungen

§ 3b EUAblauf der Verfahren

§ 4 EUVertragsarten

§ 4a EURahmenvereinbarungen

§ 4b EUBesondere Instrumente und Methoden

§ 5 EUEinheitliche Ausführung, Mittelständische Interessen

§ 5a EULosgrundsatz

§ 5b EULoslimitierung

§ 6 EUTeilnehmer am Wettbewerb

§ 6a EUEignungsnachweise

§ 6b EUMittel der Nachweisführung, Verfahren

§ 6c EUQualitätssicherung und Umweltmanagement

§ 6d EUKapazitäten anderer Unternehmen

§ 6e EUAusschlussgründe

§ 6f EUSelbstreinigung

§ 7 EULeistungsbeschreibung

§ 7a EUTechnische Spezifikationen, Testberichte, Zertifizierungen, Gütezeichen

§ 7b EULeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

§ 7c EULeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

§ 8 EUVergabeunterlagen

§ 8a EUAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen

§ 8b EUKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

§ 8c EUAnforderungen an energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen

§ 9 EUAusführungsfristen, Einzelfristen, Verzug

[Seite 4]

§ 9a EUVertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung

§ 9b EUVerjährung der Mängelansprüche

§ 9c EUSicherheitsleistung

§ 9d EUÄnderung der Vergütung

§ 10 EUFristen

§ 10a EUFristen im offenen Verfahren

§ 10b EUFristen im nicht offenen Verfahren

§ 10c EUFristen im Verhandlungsverfahren

§ 10d EUFristen im wettbewerblichen Dialog und bei der Innovationspartnerschaft

§ 11 EUGrundsätze der Informationsübermittlung

§ 11a EUAnforderungen an elektronische Mittel

§ 11b EUAusnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel

§ 12 EUVorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung

§ 12a EUVersand der Vergabeunterlagen

§ 13 EUForm und Inhalt der Angebote

§ 14 EUÖffnung der Angebote, Öffnungstermin

§ 15 EUAufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 EUAusschluss von Angeboten

§ 16a EUNachforderung von Unterlagen

§ 16b EUEignung

§ 16c EUPrüfung

§ 16d EUWertung

§ 17 EUAufhebung der Ausschreibung

§ 18 EUZuschlag

§ 19 EUNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 EUDokumentation

§ 21 EUNachprüfungsbehörden

§ 22 EUAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Anhang [EU] TSTechnische Spezifikationen

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Abschnitt 3 Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS) (§§ 1 VS - 22 VS)

§ 1 VSAnwendungsbereich

§ 2 VSGrundsätze

§ 3 VSArten der Vergabe

§ 3a VSZulässigkeitsvoraussetzungen

§ 3b VSAblauf der Verfahren

§ 4 VSVertragsarten

§ 4a VSRahmenvereinbarungen

§ 5 VSEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen

§ 6 VSTeilnehmer am Wettbewerb

§ 6a VSEignungsnachweise

§ 6b VSMittel der Nachweisführung, Verfahren

§ 6c VSQualitätssicherung und Umweltmanagement

§ 6d VSKapazitäten anderer Unternehmen

§ 6e VSAusschlussgründe

§ 6f VSSelbstreinigung

§ 7 VSLeistungsbeschreibung

§ 7a VSTechnische Spezifikationen

§ 7b VSLeistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

§ 7c VSLeistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

§ 8 VSVergabeunterlagen

§ 8a VSAllgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen

§ 8b VSKosten- und Vertrauensregelung, Schiedsverfahren

§ 9 VSAusführungsfristen, Einzelfristen, Verzug

§ 9a VSVertragsstrafen, Beschleunigungsvergütung

§ 9b VSVerjährung der Mängelansprüche

§ 9c VSSicherheitsleistung

§ 9d VSÄnderung der Vergütung

[Seite 6]

§ 10 VSFristen

§ 10a VS

§ 10b VSFristen im nicht offenen Verfahren

§ 10c VSFristen im Verhandlungsverfahren

§ 10d VSFristen im wettbewerblichen Dialog

§ 11 VSGrundsätze der Informationsübermittlung

§ 11a VSAnforderungen an elektronische Mittel

§ 12 VSVorinformation, Auftragsbekanntmachung, Ex-Ante-Bekanntmachung

§ 12a VSVersand der Vergabeunterlagen

§ 13 VSForm und Inhalt der Angebote

§ 14 VSÖffnung der Angebote, Öffnungstermin

§ 15 VSAufklärung des Angebotsinhalts

§ 16 VSAusschluss von Angeboten

§ 16a VSNachforderung von Unterlagen

§ 16b VSEignung

§ 16c VSPrüfung

§ 16d VSWertung

§ 17 VSAufhebung der Ausschreibung

§ 18 VSZuschlag

§ 19 VSNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote

§ 20 VSDokumentation

§ 21 VSNachprüfungsbehörden

§ 22 VSAuftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Anhang [VS] TSTechnische Spezifikationen

Amtliche Anmerkungen

Zu Abschnitt 2: Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65)

Zitierweise: § x EU Absatz y VOB/A

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Zu Abschnitt 3: Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 216 vom 20.8.2009, S. 76)

Zitierweise: § x VS Absatz y VOB/A

Bekanntmachungshinweis des Bundesministeriums des Innern, für Bau

und Heimat vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2)

Die anliegenden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) werden hiermit bekannt gegeben. Sie sind von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden.

Der Abschnitt 1 VOB/A ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom 26. Juni 2016 (BAnz AT 01.07.2016 B4).

Der Abschnitt 2 VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Der Abschnitt 3 VOB/A ersetzt den Abschnitt 3 VOB/A vom 7. Januar 2016 (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abschnitts 1 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen. Vorgesehen dafür ist der 1. März 2019.

Die Anwendung der Vorschriften der Abschnitte 2 und 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der VgV und VSVgV werden vorbereitet. Nach erfolgter Änderung wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abschnitte 2 und 3 VOB/A für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bekannt geben.

Die Neufassung der VOB/A wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) als DIN 1960 herausgegeben.

Der DVA beabsichtigt, im Verlauf des Jahres 2019 alle Teile der VOB als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2019 herauszugeben.

Hinweise der Redaktion

Siehe Erlass zur Einführung der VOB/A Abschnitt 1, Ausgabe 2019, vom 20. Februar 2019.

Das Inkrafttreten des Abschnitts 1 VOB/A für die Bereiche der Länder bestimmt sich nach Landesrecht.

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