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Rechtskraft 22.07.1961 keine BauNVO - nicht qualifiziert
GFZ-Berechnungen siehe Anlagen (alte und neue BauNVO) - nach Absprache sind die Berechnungen mit dem Faktor 0,6 durchzuführen
Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 10:41 (Europe/Berlin)
Herkunft: www.subreport.de
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Rechtskraft 22.07.1961 keine BauNVO - nicht qualifiziert
GFZ-Berechnungen siehe Anlagen (alte und neue BauNVO) - nach Absprache sind die Berechnungen mit dem Faktor 0,6 durchzuführen