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Erklärung nach ⌡ 68 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2018 M.pdf

Rohbauarbeiten für ein neues Betriebsgebäude auf der Kläranlage Leverkusen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Dipl.-Ing. Michael Naumann

Beratender Ingenieur VBI Staatlich anerkannter Sachverständiger Industriestr. 180 50999 Köln für die Prüfung der Standsicherheit Telefon (0221) 320 30-0 Fachrichtung Massivbau Telefax (0221) 320 30 -11 Prüfingenieur für Baustatik post@naumann-ingenieure.de

Erklärung nach § 68 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2018 über die Beauftragung der stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung

I. Angaben zum Bauvorhaben

  1. Genaue Bezeichnung Neubau der Kläranlage Leverkusen-Bürrig hier: Betriebsgebäude

  2. Lagebezeichnung 51371 Leverkusen

  3. Bauaufsichtsbehörde Stadt Leverkusen

  4. Aktenzeichen der Bauaufsichtsbe- 63-B2-2025-00047 hörde

  5. Bauherrschaft Wupperverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 53 Absatz 1 BauO NRW 2018): Untere Lichtenplatzer Str. 100, 42289 Wuppertal

  6. Entwurfsverfassende ARGE PGL, c/o Dahlem Beratende Ingenieure (§ 54 Absatz 1 BauO NRW 2018): Bonsiepen 7, 45136 Essen

  7. Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in Dahlem Beratende Ingenieure GmbH & Co. (§ 54 Absatz 4 BauO NRW 2018): Wasserwirtschaft KG, Bonsiepen 7, 45136 Essen

II. Erklärung zum Baubeginn

Ich erkläre, dass ich nach § 68 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW 2018 mit den stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung aufgrund der bestehenden Anerkennungen in den nachfolgenden Fach- bereichen beauftragt worden bin:

 Standsicherheit

 baulicher Brandschutz

 Schall- und Wärmeschutz

III. Unterschrift

Köln, den 12.06.2026 (Rundstempel und Unterschrift)

Diese Erklärung gehört zur Prüf-Nr. 084.1/25

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