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Dipl.-Ing. Michael Naumann
Beratender Ingenieur VBI Staatlich anerkannter Sachverständiger Industriestr. 180 50999 Köln für die Prüfung der Standsicherheit Telefon (0221) 320 30-0 Fachrichtung Massivbau Telefax (0221) 320 30 -11 Prüfingenieur für Baustatik post@naumann-ingenieure.de
Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO über die Prüfung der Standsicherheit
• nach § 63 Absatz 4 BauO NRW 2018: Ausstellung der Bescheinigung vor Baubeginn und Verbleib bei der Bauherrschaft oder • nach §§ 64 bis 66 i.V.m. § 68 Absatz 1 BauO NRW 2018: Ausstellung der Bescheinigung vor Baubeginn und Weitergabe an die Bauaufsichtsbehörde
I. Angaben zum Bauvorhaben
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Genaue Bezeichnung Neubau der Kläranlage Leverkusen-Bürrig hier: Betriebsgebäude
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Lagebezeichnung 51371 Leverkusen
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Bauaufsichtsbehörde Stadt Leverkusen
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Aktenzeichen der Bauaufsichtsbe- 63-B2-2025-00047 hörde
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Bauherrschaft Wupperverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 53 Absatz 1 BauO NRW 2018): Untere Lichtenplatzer Str. 100, 42289 Wuppertal
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Entwurfsverfassende ARGE PGL, c/o Dahlem Beratende Ingenieure (§ 54 Absatz 1 BauO NRW 2018): Bonsiepen 7, 45136 Essen
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Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in Dahlem Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirt- (§ 54 Absatz 4 BauO NRW 2018): schaft KG Bonsiepen 7, 45136 Essen
II. Ergebnis der Prüfung
Der Standsicherheitsnachweis einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes ist vollständig und richtig. Das Bauvorhaben entspricht nach der Prüfung des Standsicherheitsnachweises den Anforderungen an die Standsicherheit. Zu der Bescheinigung gehören der Prüfbericht / die Prüfberichte und eine Ausfertigung des geprüften Standsicherheitsnachweises.
Die in dem Prüfbericht benannten Einzelnachweise gemäß § 8 BauPrüfVO sind nach Erteilung der Bauge- nehmigung, aber rechtzeitig vor der Bauausführung zur Prüfung einzureichen (*).
Werden Bauvorlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht oder während des Genehmigungsverfahrens geändert, hat der Entwurfsverfasser nach § 7 BauPrüfVO i.V.m. Nr. 7.1 und 8.3 Satz 3 VV BauPrüfVO jeweils zu erklären, dass die Bauvorlagen bezüglich ihres Planungs- und Bearbeitungsstandes übereinstimmen.
III. Unterschrift
Köln, den 12.06.2026 (Rundstempel und Unterschrift)
Zur Bescheinigung gehören:
- Prüfbericht Nr. 1 vom 12.06.2025 zur Prüf-Nr. 084.1/25
- geprüfter Standsicherheitsnachweis