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Bescheinigung ⌡ 12 Abs. 1 für Bauanträge ab 2019.pdf

Rohbauarbeiten für ein neues Betriebsgebäude auf der Kläranlage Leverkusen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Dipl.-Ing. Michael Naumann

Beratender Ingenieur VBI Staatlich anerkannter Sachverständiger Industriestr. 180 50999 Köln für die Prüfung der Standsicherheit Telefon (0221) 320 30-0 Fachrichtung Massivbau Telefax (0221) 320 30 -11 Prüfingenieur für Baustatik post@naumann-ingenieure.de

Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 SV-VO über die Prüfung der Standsicherheit

• nach § 63 Absatz 4 BauO NRW 2018: Ausstellung der Bescheinigung vor Baubeginn und Verbleib bei der Bauherrschaft oder • nach §§ 64 bis 66 i.V.m. § 68 Absatz 1 BauO NRW 2018: Ausstellung der Bescheinigung vor Baubeginn und Weitergabe an die Bauaufsichtsbehörde

I. Angaben zum Bauvorhaben

  1. Genaue Bezeichnung Neubau der Kläranlage Leverkusen-Bürrig hier: Betriebsgebäude

  2. Lagebezeichnung 51371 Leverkusen

  3. Bauaufsichtsbehörde Stadt Leverkusen

  4. Aktenzeichen der Bauaufsichtsbe- 63-B2-2025-00047 hörde

  5. Bauherrschaft Wupperverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 53 Absatz 1 BauO NRW 2018): Untere Lichtenplatzer Str. 100, 42289 Wuppertal

  6. Entwurfsverfassende ARGE PGL, c/o Dahlem Beratende Ingenieure (§ 54 Absatz 1 BauO NRW 2018): Bonsiepen 7, 45136 Essen

  7. Qualifizierte/r Tragwerksplaner/in Dahlem Beratende Ingenieure GmbH & Co. Wasserwirt- (§ 54 Absatz 4 BauO NRW 2018): schaft KG Bonsiepen 7, 45136 Essen

II. Ergebnis der Prüfung

Der Standsicherheitsnachweis einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes ist vollständig und richtig. Das Bauvorhaben entspricht nach der Prüfung des Standsicherheitsnachweises den Anforderungen an die Standsicherheit. Zu der Bescheinigung gehören der Prüfbericht / die Prüfberichte und eine Ausfertigung des geprüften Standsicherheitsnachweises.

 Die in dem Prüfbericht benannten Einzelnachweise gemäß § 8 BauPrüfVO sind nach Erteilung der Bauge- nehmigung, aber rechtzeitig vor der Bauausführung zur Prüfung einzureichen (*).

Werden Bauvorlagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingereicht oder während des Genehmigungsverfahrens geändert, hat der Entwurfsverfasser nach § 7 BauPrüfVO i.V.m. Nr. 7.1 und 8.3 Satz 3 VV BauPrüfVO jeweils zu erklären, dass die Bauvorlagen bezüglich ihres Planungs- und Bearbeitungsstandes übereinstimmen.

III. Unterschrift

Köln, den 12.06.2026 (Rundstempel und Unterschrift)

Zur Bescheinigung gehören:

  1. Prüfbericht Nr. 1 vom 12.06.2025 zur Prüf-Nr. 084.1/25
  2. geprüfter Standsicherheitsnachweis
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung