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KALE_LP6_VE1.02 Baubeschreibung.pdf

Rohbauarbeiten für ein neues Betriebsgebäude auf der Kläranlage Leverkusen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

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Neubau des Betriebsgebäudes auf der Kläranlage Leverkusen

Baubeschreibung

VE1.02

Betriebsgebäude

Rohbauarbeiten

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WUPPERVERBAND Neubau des Betriebsgebäudes auf der Kläranlage Leverkusen

Baubeschreibung

VE1.02 Rohbauarbeiten

INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS I

1 Angaben zur Baustelle 1

1.1 Auftraggeber 1

1.1.1 Adresse des AG 1

1.2 Art und Umfang der Maßnahme 1

1.3 Lage der Baustelle und Zufahrt 2

1.3.1 Klärwerksadresse – Ort der Ausführung 2

1.3.2 Lage der Baustelle 2

1.3.3 Lage des Baufeldes auf dem Klärwerksgelände 3

1.3.4 Zufahrt zur Baustelle 3

1.3.5 Zustand des Baufeldes 4

1.3.6 Arbeitszeiten / Nachtarbeit 4

1.3.7 FBL und Ortskenntnis 5

1.3.8 Vorschriften für das Arbeiten auf dem Kläranlagengelände 5

1.4 Baustelleneinrichtung 6

1.4.1 Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerflächen 6

1.4.2 Baustromversorgung, Brauch- und Trinkwasser 6

1.4.3 Abwasserentsorgung (autark) 7

1.4.4 Baustelleneinrichtung und Baustraßen 8

1.4.5 Abfallentsorgung 8

1.5 Kampfmittelräumung 8

1.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination 8

1.7 Erste Hilfe 9

1.8 Elektrosicherheit 10

2 Allgemeines 11

2.1 ATV, ZTV und Zeichnungsunterlagen 11

2.2 BIM – BVB 11

2.3 Besprechungen 11

2.4 Berichte 11

2.5 Unbefugter Eingriff in den Klärwerksbetrieb 12

I

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WUPPERVERBAND Neubau des Betriebsgebäudes auf der Kläranlage Leverkusen

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VE1.02 Rohbauarbeiten

2.6 Videoüberwachung 12

2.7 Sonstiges 13

3 Rohbauarbeiten 14

3.1 Beton- und Stahlbetonarbeiten 14

3.1.1 Baustoffe 14

3.1.2 Bauteile 14

3.1.3 Schalung und Oberflächenqualität 14

3.2 Mauerwerksarbeiten 14

3.2.1 Außen- und Innenwände 14

3.2.2 Stürze, Überdeckungen und Anschlüsse 15

3.3 Abdichtungen und Dämmung 15

3.3.1 Bauwerksabdichtung 15

3.3.2 Fugenabdichtungen 15

3.3.3 Perimeterdämmung 15

3.4 Aussparungen und Einbauteile 15

3.4.1 Wand- und Deckendurchbrüche 15

3.4.2 Erdungsanlage / Fundamenterder 16

3.5 Gerüstbau und Sicherheitseinrichtung 16

4 BAUABLAUF 17

II

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WUPPERVERBAND Neubau des Betriebsgebäudes auf der Kläranlage Leverkusen

Baubeschreibung

VE1.02 Rohbauarbeiten

1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE

1.1 AUFTRAGGEBER

1.1.1 Adresse des AG

Wupperverband

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Untere Lichtenplatzer Str. 100

42289 Wuppertal

1.2 ART UND UMFANG DER MASSNAHME

Zur Sicherstellung der Abwasserbehandlung über das Vertragsende hinaus plant der Wupperver-

band den Bau einer weitgehend nährstoffeliminierenden Kläranlage im Membranbioreaktorverfahren

mit anaerober Schlammstabilisierung und Gasverwertung auf dem bestehenden Standort in Lever-

kusen-Bürrig. Die bestehende mechanische Stufe wird dabei komplett erneuert.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Maßnahme zum Neubau des Betriebsge-

bäudes.

Baustelleneinrichtung:

 Wartung und Kontrolle der Baustelleneinrichtung

 Einrichten, Vorhalten und Betreiben der Anschlüsse für Baustrom, Bauwasser und Entsor-

gung

 Auf-, UM- und Abbau sowie stufenweise Ergänzung von Arbeits- und Schutzgerüsten, pas-

send zum Baufortschritt der Rohbauarbeiten

 Vorhalt der Krananlagen und Entsorgungscontainern

Rohbauarbeiten und Baugrube Betriebsgebäude:

 Einmessen des Gebäudes

 Provisorische Wasserhaltung

 Baugrube für tiefer liegende Bauteile

 Verlegung Grundleitungen

1

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VE1.02 Rohbauarbeiten

 Sauberkeitsschicht einbauen

 Verlegung PE-Folie

 Herstellung Hausanschlussschächte

 Einbinden der Bewehrung der Bohrpfähle in die Bodenplatte

 Einbau Ringerder / Fundamenterdung inkl. Festpunktanschlüsse für den Blitzschutz

 Herstellung Bodenplatten / Fundamente

 Bodenplatte abdichten und Verlegung Perimeterdämmung

 Herstellung tragende und nicht-tragende Außen- und Innenwände / -stützen aus Kalksand-

stein-Mauerwerk und Stahlbeton für Erdgeschoss bis zu einer Höhe von 4,06 m

 Herstellung Geschossdecke EG

 Herstellung Treppe EG – 1.OG

 Herstellung tragende und nicht-tragende Außen- und Innenwände / -stützen aus Kalksand-

stein-Mauerwerk und Stahlbeton für 1. Obergeschoss bis zu einer Höhe von 3,95 m

 Herstellung Geschossdecke 2.OG

 Herstellung Treppe 1.OG – 2.OG

 Herstellung tragende und nicht-tragende Außen- und Innenwände / -stützen aus Kalksand-

stein-Mauerwerk und Stahlbeton für 2. Obergeschoss bis zu einer Höhe von 3,95 m

 Herstellung Geschossdecke Dach

 Herstellung Attika

1.3 LAGE DER BAUSTELLE UND ZUFAHRT

1.3.1 Klärwerksadresse – Ort der Ausführung

Kläranlage Leverkusen

Alter Bürriger Deich 10

51373 Leverkusen

1.3.2 Lage der Baustelle

Die Errichtung einer neuen Kläranlage erfolgt am bestehenden Standort Leverkusen-Bürrig mit einer

Ausbaugröße von 340.000 EW. Es handelt sich dabei um eine Fläche von ca. 7 ha.

Gemarkung: Bürrig (054602), Flur 020, Flurstück 481

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VE1.02 Rohbauarbeiten

Das Gelände des Anlagenteils vom Wupperverband ist im Süden durch den Werksbereich der bio-

logischen Reinigungsanlage begrenzt. Die westliche Grenze bildet die Straße ,,Alter Bürriger Deich‘‘,

während im Norden Grünflächen und die Straße L 108 den Anlagenbereich begrenzen.

Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt ca. 135 m. Das Kläranlagengelände grenzt im

Süden an das Industriegelände der Currenta GmbH & Co. OHG.

1.3.3 Lage des Baufeldes auf dem Klärwerksgelände

Das Baufeld dient der Errichtung von einem neuen Betriebsgebäude und befindet sich auf einer Frei-

fläche im östlichen Bereich des Kläranlagengeländes.

1.3.4 Zufahrt zur Baustelle

Das Gelände des Wupperverbandes ist verkehrstechnisch bisher nur über das Werksgelände von

Currenta zu erreichen. Die Werkszufahrt kann über den südlich gelegenen Kreisverkehr an der Ab-

fahrt der A59 und die Werksstraße von Currenta oder direkt über den östlich an der L 108 (Westring)

gelegenen Kreisverkehr erreicht werden.

Wir teilen bei Auftragsvergabe den genauen Ablauf der Zufahrt mit. Es ist einzukalkulieren, dass an

der Zufahrt auf das Currenta Gelände eine Ausweiskontrolle aller Personen erfolgt, ein gültiges Aus-

weisdokument ist zwingend vorzulegen. Die Abfertigung ist, mit einem Zeitfenster von ca. 15 Minuten

einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Das Baufeld kann ausschließlich über diese Zufahrt und somit nur über Durchfahrt durch das Klär-

anlagengelände erreicht werden. Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt bei laufendem Anlagenbetrieb.

Der Auftragnehmer hat bei seiner Kalkulation und Bauablaufplanung zu berücksichtigen, dass im

Bereich der Zufahrtsstraßen zur Baustelle im vorgesehenen Ausführungszeitraum Arbeiten durch

Fremdfirmen durchgeführt werden.

Im Zufahrtsbereich finden umfangreiche Erdarbeiten statt. Es ist daher mit folgendem zu rechnen:

 Erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen und Lieferverkehr der Fremdfirmen.

 Zeitweiligen Einengungen, Beeinträchtigungen und kurzzeitigen Verzögerungen bei der An-

und Abfahrt zur Baustelle.

 Erhöhtem Verschmutzungsgrad der Fahrbahn (Aufbringung von Verschmutzung/Mutterbo-

den etc.).

Der Auftragnehmer hat seine Lieferungen, Transporte sowie den Einsatz von Großgeräten rechtzeitig

und engmaschig mit der Bauleitung sowie den vor Ort tätigen Fremdfirmen abzustimmen.

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VE1.02 Rohbauarbeiten

Eventuell erforderliche kurzzeitige Wartezeiten oder geringfügige Anpassungen im Bauablauf, die

aus dem gegenseitigen Rücksichtnahmegebot resultieren, sind in die Einheitspreise einzukalkulie-

ren. Es können hieraus keine Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung abgeleitet

werden, soweit diese den Rahmen des zumutbaren Gemeingebrauchs bzw. der gegenseitigen ge-

genseitigen Rücksichtnahme nicht überschreiten

1.3.5 Zustand des Baufeldes

Das geplante Betriebsgebäude wird auf einer freien, unbebauten Fläche errichtet. Die vorbereitenden

Erd- und Gründungsarbeiten auf dem Baufeld wurden im Vorfeld bereits durch ein vorgelagertes

Gewerk ausgeführt. Es steht ein fertiggestelltes Planum auf einer durchgehenden Höhe von 41,74 m

NHN zur Verfügung. Ebenfalls wurden die Arbeiten für die Bohrpfahlgründung (Tiefengründung) im

Rahmen dieser Vorarbeiten bereits vollständig erbracht und im Baufeld eingebaut.

Die Leistungen des Auftragnehmers (Gewerk Rohbauarbeiten) beginnen direkt auf dem vorbereite-

ten Planum mit der Erstellung der Untergrundinfrastruktur unterhalb des Gebäudes. Dies umfasst

den Aushub der Baugruben für die Hausanschlussschächte sowie das Ausheben der erforderlichen

Leitungsgräben für die unterhalb der Gebäudesohle verlaufenden Grundleitungen der Entwässerung

und Medienversorgung. Im Nachgang sind die Grundleitungen fachgerecht inklusive der Leitungszo-

nen einzubauen, die Leitungsgräben und Schachtbaugruben wieder zu verfüllen und zu verdichten

sowie die Hausanschlussschächte herzustellen.

Im Anschluss an diese Tiefbau- und Erschließungsarbeiten sowie das Nacharbeiten des Feinpla-

nums erfolgen der flächige Einbau der Sauberkeitsschicht und das Verlegen der PE-Folie als Trenn-

lage. Darauf aufbauend werden die Bewehrung der bestehenden Bohrpfähle in die Bodenplatte ein-

gebunden und die Stahlbetonbodenplatte sowie die aufgehenden Rohbauteile hergestellt.

1.3.6 Arbeitszeiten / Nachtarbeit

Sämtliche Arbeiten sind innerhalb der genehmigten Arbeitszeiten aus der Baugenehmigung auszu-

führen.

Diese sind:

Mo – Fr : 07:00-20:00 Uhr

Die Betriebszeiten der Kläranlage sind:

Mo - Do: 07:00-16:00 Uhr

Fr: 07:00-12:00 Uhr

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VE1.02 Rohbauarbeiten

Ausnahmen sind durch den AN zu beantragen und unterliegen der Einzelfallentscheidung des Auf-

traggebers. Schichtarbeiten sowie Arbeiten an Feiertagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher

Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde durchgeführt werden. Alle Auflagen in diesem Zu-

sammenhang sind vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen.

1.3.7 FBL und Ortskenntnis

Alle Arbeiten finden unter der Fachbauleitung (FBL) des Ingenieurbüros statt. Es wird dringend emp-

fohlen, sich die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe anzusehen. Der Auftragnehmer (AN) muss alle für

die Bauausführung relevanten Gegebenheiten vor Ort kennen, insbesondere mögliche Flächen für

die Baustelleneinrichtung, Details zur Wasser- und Stromversorgung und zur Baustellenzufahrt. Mit

Abgabe des Angebotes versichert der AN, dass dem Auftraggeber (AG) keine Nachteile aus fehlen-

der oder unvollständiger Kenntnis des AN von Lage, derzeitiger Nutzung und Zustand des Bearbei-

tungsgebiets entstehen.

1.3.8 Vorschriften für das Arbeiten auf dem Kläranlagengelände

Der AN ist verpflichtet, vor Aufnahme der Arbeiten die Formulare zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

und die Gefährdungsbeurteilung an den AG zu senden. Nachunternehmer sind beim AG anzumel-

den. Die Einweisung der Mitarbeiter des AN erfolgt durch den AG. Der AN ist verpflichtet, die Unter-

lagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Diese haben

die ausgefüllten Formulare und die Gefährdungsbeurteilung an den AG zu senden. Die Einweisung

auf der Baustelle erfolgt durch den unterwiesenen Bauleiter des ΑΝ.

Auf dem Kläranlagengelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der AN hat dafür zu sorgen,

dass seine Fahrzeuge bzw. die seiner Zulieferer / Subunternehmer innerhalb des Geländes sowie

auch auf dem Zufahrtsweg langsam fahren (max. 10 km/h). Fahrzeuge sind außerhalb des einge-

zäunten Geländes so abzustellen, dass die Zufahrtstraße freigehalten wird. Das Rückwärtsfahren im

Baustellenbereich ist nur mit einem Einweiser erlaubt. Dies gilt für alle Maschinen, Geräte und sons-

tige Fahrzeuge.

Die vorhandenen Verkehrs- und Bedienungsflächen sind während der Bauzeit freizuhalten. Anliefe-

rungen von sperrigen Teilen, für deren Entladung Mobilkräne o.ä. eingesetzt werden müssen, bedür-

fen der vorherigen Terminabstimmung mit der Betriebsleitung der Kläranlage.

Es wird auf die besondere Unfallgefahr auf Abwasseranlagen verwiesen. Das eingesetzte Personal

hat entsprechende Vorsicht walten zu lassen und sich innerhalb der Anlage nur bei notwendigen

Arbeiten zu bewegen.

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Baubeschreibung

VE1.02 Rohbauarbeiten

Das Abwasser beinhaltet gesundheitsgefährdende Stoffe. Die Hygienevorschriften sind strikt einzu-

halten. Vor jeder Mahlzeit bzw. nach Arbeitsende ist eine gründliche Säuberung der Hände mit mög-

lichst anschließender Desinfektion erforderlich.

Für das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften und die Benutzung der persönlichen Schutzaus-

rüstung, speziell Schutzhelm und Sicherheitsstiefel, ist allein der AN verantwortlich. Die persönliche

Schutzausrüstung ist den jeweiligen Arbeitserfordernissen anzupassen. Nichteinhaltung vorgenann-

ter Vorschriften trotz Ermahnung kann zur Folge haben, dass die entsprechende Person von der

Baustelle verwiesen wird.

1.4 BAUSTELLENEINRICHTUNG

1.4.1 Baustelleneinrichtungs- und Bodenlagerflächen

Für die Aufstellung von Personal- und Materialcontainern ist westlich des Baufeldes des Betriebsge-

bäudes (BG) eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE) für den AN vorgesehen.

Sämtliche Materialien und Maschinen sind innerhalb des definierten Baufeldes des Betriebsgebäu-

des (BG) zu lagern.

Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so zu gestalten, dass der Fortgang der weiteren Gewerke

sowie die Erschließung des Baufeldes nicht beeinträchtigt werden.

1.4.2 Baustromversorgung, Brauch- und Trinkwasser

Strom und Trinkwasser werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Die abgenommen Strom-

mengen und Wassermengen sind durch bauseitige Zähler zu messen.

Baustromanschlüsse:

Im Bereich des bestehenden Hochwasserpumpwerkes (HWP) sind Stromanschlüsse vorhanden.

Vom AG wird ein Anschluss mit 32 A zur Verfügung gestellt werden.

Einzurechnen ist das Beschaffen und Heranbringen von Strom in den Baubereich, Kabelverlegung

in Gräben oder Kabelschutzrohren und die weitere Verteilung innerhalb des Baubereiches.

Die Kosten zur Herstellung der Leitungsführung zwischen bauseitigem Baustromverteiler außerhalb

des HWP sind durch den AN einzupreisen. Die Baustromeinrichtungen des Bieters, sind durch den

Bieter für die eigenen Leistungen auszulegen und in eigener Verantwortung zu betreiben. Hierfür

erfolgt keine gesonderte Vergütung.

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Die Baustromeinrichtungen des Bieters müssen über aktuelle Prüfplaketten verfügen und sind im

Betrieb regelmäßig nachweislich zu überprüfen.

Falls für die Ausführung der Arbeiten ein Kran benötigt wird, ist zu beachten, dass dieser aufgrund

der technischen Gegebenheiten vor Ort nicht über den oben genannten Baustromverteiler versorgt

werden kann. Bislang wird für einen Kran von einer Leistung von 125 kW bei einem Gleichzeitig-

keitsfaktor von 0,75 ausgegangen. Die genaue erforderliche Kabellänge sowie etwaige Spitzen-

bzw. Anlaufleistungen stehen derzeit noch nicht fest. Nach Vorlage der konkreten technischen Da-

ten des Krans durch den AN ist in diesem Fall eine separate Einspeisung und Absicherung direkt

am alten HWP vorzusehen und einzupreisen.

Wasseranschlüsse:

Vom AG wird ein Anschluss für Trinkwasser zur Verfügung gestellt. Ein Trinkwasseranschluss ist

im Bereich des "Baufeld BE Baustelleneinrichtung" in einem Schacht vorhanden.

Die Verteilung von Trink- und Brauchwasser für die Belange des Auftragnehmers (AN) im Baube-

reich von den Übergabestellen aus ist Sache des AN. Für die Einrichtung der Trinkwasserinstalla-

tion und -verteilung nach der Übergabestelle des AG ist der Bieter zuständig. Er hat dabei sicherzu-

stellen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt werden, insbesondere an den

Entnahmestellen, wo Wasser für den menschlichen Gebrauch benötigt wird.

1.4.3 Abwasserentsorgung (autark)

Da ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation während der Bauzeit nicht möglich ist, hat der Auf-

tragnehmer (AN) sämtliche anfallenden Abwässer aus den Einrichtungen der Baustelleneinrichtung

geeigneten, geschlossenen Auffangbehältern zu sammeln.

Das Liefern, Aufstellen und Vorhalten der erforderlichen Abwassersammelbehälter (Fäkalientanks o.

ä.) inkl. aller Zuleitungen, sowie eine regelmäßige Kontrolle der Füllstände und bedarfsweise Absau-

gung, Abfuhr und ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer bei einer zugelassenen Entsorgungs-

stelle ist in die Kalkulation einzupreisen.

Ein Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung durch entsprechende Belege ist auf Verlangen der

Bauleitung zu erbringen. Endgültiger Abbau und Abtransport der Behälter nach Abschluss der Arbei-

ten liegen beim AN.

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1.4.4 Baustelleneinrichtung und Baustraßen

Das Waschen und Warten von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten innerhalb des Baugeländes ist

grundsätzlich nicht gestattet.

Wohncontainer bzw. Wohnwagen auf der Baustelle sind unzulässig.

Beschaffen und Heranbringen von Strom in den Baubereich, vom Hauptverteilerschrank aus, ist Sa-

che des AN.

Baustraßen bzw. bauzeitliche Untergrundbefestigungen innerhalb des Baufeldes hat der AN für seine

Belange und auf seine Kosten im Rahmen seiner Arbeiten selbst zu errichten und wieder zurückzu-

bauen.

1.4.5 Abfallentsorgung

Für die Entsorgung von Abfällen, welche auf der Baustelle anfallen, sowie Bauschutt, Abbruchmate-

rial, Boden und Baustoffreste hat der AN selbst zu sorgen.

1.5 KAMPFMITTELRÄUMUNG

Von Wupperverband (WV) wurden nach den Rodungsarbeiten und im Rahmen der Baufeldvorberei-

tung geomagnetische Oberflächendetektionen des Baubereiches durchgeführt. Hierbei entdeckte

Verdachtspunkte wurden bereits untersucht und ausgeräumt.

1.6 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist für die Errichtung des Betriebsgebäudes

vom WV beauftragt worden.

Beauftragter SIGEKO

OFFICE-4 Baubetreuung GmbH

Kohlstraße 3

42109 Wuppertal

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Baubeschreibung

VE1.02 Rohbauarbeiten

Tel.: +49 – 202 257 39 41

Fax: +49 - 202 257 39 40

E-Mail: info@office-4.de

Internet: www.office-4.de

Grundlage für die Ausführung und Kalkulation der Leistungen ist die Baustellenordnung des SiGeKo.

Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er die darin aufgeführten Gefähr-

dungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen zur Kenntnis genommen hat. Sämtliche sich daraus er-

gebenden Anforderungen – insbesondere zur Absicherung der Baustelle, zur Koordination der Ge-

werke und zur Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften – sind strikt zu beachten und einzuhal-

ten.

Die daraus resultierenden Kosten für Personal, Geräte und Vorhaltungen sind in die Einheitspreise

der jeweiligen Positionen einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen im Leistungsver-

zeichnis hierfür vorgesehen sind. Den Anweisungen des bestellten SiGe-Koordinators (SiGeKo) ist

Folge zu leisten.

1.7 ERSTE HILFE

Die einzelnen Auftragnehmer haben nach der Arbeitsstättenverordnung bzw. DGUV-Vorschrift 1 (bis-

her: BGV A1) §§ 24 ff. "Erste Hilfe" - Einrichtungen und Verbandsmaterial bereitzustellen sowie Erst-

helfer einzusetzen.

Entsprechend der Anzahl der Beschäftigten ist ausreichend Verbandsmaterial bereit zu stellen. Die-

ses ist für die Beschäftigten während der Ausführung der Arbeiten frei zugänglich zu halten. Das

Verbandsmaterial ist in der Nähe der Arbeitsstätten vorzuhalten; es kann bei Bedarf auch auf den

Fahrzeugen bzw. Maschinen mitgeführt werden.

Durch die Auftragnehmer sind Ersthelfer für die Baumaßnahme zu stellen, die ständig anwesend

sind. Es muss eine Person als Ersthelfer ausgebildet sein. Die Ersthelfer sind den eigenen Beschäf-

tigten bekannt zu machen. Außerhalb der Betriebszeiten der Kläranlage werden mindestens 2 Erst-

helfer je AN vor Ort gefordert.

Hinweis: Zur Aufrechterhaltung der Rettungskette müssen mindestens immer 3 Personen auf der

Baustelle anwesend sein.

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VE1.02 Rohbauarbeiten

1.8 ELEKTROSICHERHEIT

Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

Es ist nur die Verwendung von zugelassenen und gemäß DGUV-Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elekt-

rische Anlagen und Betriebsmittel" und DGUV-Information 203-006 (bisher: BGI/GUV-I 608) "Aus-

wahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" geprüften elektrischen Be-

triebsmitteln und Geräten gestattet.

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2 ALLGEMEINES

2.1 ATV, ZTV UND ZEICHNUNGSUNTERLAGEN

Für die Ausführung aller Leistungen gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für

Bauleistungen (ATV) der VOB Teil C in der bei Angebotsabgabe jeweils gültigen Fassung.

Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Ausführung, zu den Stoffen und Bauteilen sowie für

die Abrechnungs- und Übermessungsregeln. Die Bestimmungen der jeweiligen DIN-Fachnormen (z.

B. DIN 18331 für Beton- und Stahlbetonarbeiten) sind zwingend einzuhalten.

Etwaige im Leistungsverzeichnis (LV) beschriebene Abweichungen oder Ergänzungen zu den ATV

haben Vorrang. Sofern das LV keine spezifischen Angaben enthält, gelten die Regelungen der

VOB/C als vereinbarte Beschaffenheit.

Die der Angebotsaufforderung beigefügten Zeichnungsunterlagen und Zusätzlich Technischen Ver-

tragsbedingungen (ZTV) sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

2.2 BIM – BVB

Hinsichtlich der digitalen Bauabwicklung wird ausdrücklich auf die Besonderen Vertragsbedingungen

BIM (BIM-BVB) verwiesen. Die dort festgelegten Regelungen sind zwingender Vertragsbestandteil.

Der auftragnehmerseitige Aufwand zur Erfüllung dieser Vorgaben ist in die angebotenen Einheits-

preise einzukalkulieren; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

2.3 BESPRECHUNGEN

Die Baubesprechungen haben in der Regel alle 2 Wochen stattzufinden. Regelmäßige Teilnehmer

sind die Vertreter des AG, die Bauoberleitung und / oder örtliche Bauüberwachung sowie die Baulei-

tung des AN. Im Einzelfall werden bei Bedarf Vertreter von Behörden, Bodengutachter, Koordinator

nach BaustellV etc. hinzugezogen. Über die Baubesprechungen werden Protokolle durch die

Bauoberleitung aufgestellt.

Kosten hierfür sind in die Positionen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

2.4 BERICHTE

Baustellenberichte oder Bautagebücher sind digital zu erstellen und sind vom AG und dessen Be-

auftragtem freizugänglich einzusehen abzuspeichern. Die Bautagesbücher müssen arbeitstäglich

vom AN aufgestellt werden. Sie sollen folgende Angaben enthalten:

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VE1.02 Rohbauarbeiten

 Witterung und Temperatur

 Art und Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte

 Geräteeinsatz

 Geleistete Arbeiten mit Arbeitseinsatzstelle

 Anordnungen des AG

 Besondere Vorkommnisse

Das Originalblatt ist dem AG mit Prüfvermerk der Bauleitung auszuhändigen.

2.5 UNBEFUGTER EINGRIFF IN DEN KLÄRWERKSBETRIEB

Betriebstechnische Einrichtungen der Kläranlage Leverkusen, wie z.B. Schieber, Schalter, Einlauf-

vorrichtungen, Pumpen und ähnliche Aggregate, dürfen ausschließlich durch Angehörige des Klär-

werksbetriebs bzw. autorisierte Personen der örtlichen Bauüberwachung betätigt werden.

Außerdem werden im Rahmen der allgemeinen Haftung sämtliche Schäden und die sich daraus

ergebenden Folgen, z.B. Verschlechterung der Reinigungsleistung der Kläranlage und damit verbun-

dene Erhöhung der Abwasserabgabe, voll zu Lasten des verantwortlichen Auftragnehmers geltend

gemacht.

Um Zuwiderhandlung aus Unkenntnis vorzubeugen, wird der AN aufgefordert, sein gesamtes Perso-

nal, welches auf dem Gelände der Kläranlage eingesetzt wird, umgehend nach Auftragserteilung

über den Sachverhalt und zwangsläufige Konsequenzen bei Zuwiderhandlung in angemessener

Weise aufzuklären.

Für die Einweisung von Subunternehmern ist der AN als Vertragspartner des AG allein verantwort-

lich. Eine Mitteilung über die Einweisung ist an den Betriebsleiter / Klärmeister zu übergeben.

2.6 VIDEOÜBERWACHUNG

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass zum Schutz von Sachwerten sowie zur Sicherung

des Betriebsgeländes Teile des Baufeldes sowie angrenzende Bereiche der Kläranlage videoüber-

wacht werden können. Dies gilt insbesondere für die Phase gegen Ende seiner Leistung und dem

Start der Folgegewerke.

Die Videoüberwachung erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen

(DSGVO / BDSG). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Mitarbei-

ter sowie Nachunternehmer über die bestehende Videoüberwachung vorab zu informieren.

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Etwaige Hinweisschilder und Kamerasysteme sind während der Bauausführung zu respektieren;

eine Beeinträchtigung oder Verdeckung der Kameras durch Baugeräte oder Materiallagerung ist zu

vermeiden. Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung aufgrund der installierten Über-

wachungssysteme sind ausgeschlossen, sofern der Bauablauf dadurch nicht unmittelbar behindert

wird.

2.7 SONSTIGES

Sämtliche Kosten für Fracht, Verpackung und Versicherung für den gesamten Lieferumfang frei Bau-

stelle und Abladen auf dem Baugelände sind in die Einheitspreise einzurechnen. Gleiches gilt für ggf.

in Anspruch genommene Patente.

Der AN haftet für alle von ihm verschuldeten Schäden an Einrichtungen im Bereich der Kläranlage.

Die Kosten für die Beseitigung dieser Schäden sowie die Durchführung erforderlicher Sicherheits-

maßnahmen gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers.

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3 ROHBAUARBEITEN

3.1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN

3.1.1 Baustoffe

Der Großteil der Betonarbeiten wird mit Ortbeton unter strikter Einhaltung der vorgegebenen Druck-

festigkeits-, Expositions- und Feuchtigkeitsklassen ausgeführt. Lediglich die Treppen sind als Fertig-

teile geplant. Für die Bewehrung wird ausschließlich zertifizierter Betonstahl in Form von Stabstahl

und Matten nach statischen Vorgaben verwendet. Um den Korrosionsschutz dauerhaft zu gewähr-

leisten, ist die Mindestbetondeckung zwingend einzuhalten.

3.1.2 Bauteile

Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine tragende Stahlbeton-Bodenplatte auf den bereits her-

gestellten Bohrpfählen. Vor dem Betonieren werden eine Sauberkeitsschicht sowie eine PE-Folie als

Trenn- und Feuchtigkeitsschicht eingebaut. Zudem muss die Bewehrung der Bohrpfähle in Boden-

platte eingebunden werden. Tragende Wände, Stützen und Unterzüge werden gemäß Statik in Ort-

betonbauweise ausgeführt. Die Geschossdecken werden wahlweise als monolithische Ortbetonde-

cken hergestellt.

3.1.3 Schalung und Oberflächenqualität

Für die Herstellung der Betonbauteile sind systemfreie oder systemgebundene Schalungen zu ver-

wenden, die den auftretenden Frischbetondruck sicher aufnehmen. Die Anforderungen an die Be-

tonoberflächen richten sich nach den raumbuchspezifischen Vorgaben für Betriebsgebäude. Nicht-

Sichtbare Betonflächen sind mindestens in der Qualitätsstufe SB2 auszuführen, um spätere Be-

schichtungen oder Anstriche schadlos aufnehmen zu können. Sichtbare Betonflächen sind mindes-

tens in der Qualitätsstufe SB3 anzufertigen

3.2 MAUERWERKSARBEITEN

3.2.1 Außen- und Innenwände

Die nicht aus Stahlbeton bestehenden tragenden und nichttragenden Wände werden aus Kalksand-

stein-Mauerwerk nach DIN EN 1996 hergestellt. Die Verarbeitung erfolgt mit einem systemkonformen

Mörtel der Mörtelgruppe IIa. Das Mauerwerk muss die geforderten Schall- und Brandschutzwerte

vollumfänglich erfüllen.

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3.2.2 Stürze, Überdeckungen und Anschlüsse

Öffnungen für Fenster und Türen werden mit bewehrten Stürz- oder Unterzügen überdeckt. Die An-

schlüsse zwischen Mauerwerk und den angrenzenden Stahlbetonbauteilen erfolgen kraftschlüssig

über vertraglich festgelegte Verankerungssysteme bzw. unter Einhaltung der geforderten Dehnungs-

fugen.

3.3 ABDICHTUNGEN UND DÄMMUNG

3.3.1 Bauwerksabdichtung

Alle erdberührten Bauteile des Betriebsgebäudes werden gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtdrü-

ckendes Wasser geschützt. Die Abdichtung erfolgt gemäß DIN 18533. Je nach statischer und geo-

technischer Vorgabe wird die Abdichtung vollflächig auf das Außenmauerwerk bzw. die Betonflanken

bis auf eine Höhe von mindestens 300 mm über fertige Geländeoberkante aufgetragen.

3.3.2 Fugenabdichtungen

Zur Abdichtung von Arbeits- und Sollrissfugen, insbesondere am Übergang zwischen der Boden-

platte und den aufgehenden Außenwänden, werden geprüfte Fugenbleche eingebaut. Die Systeme

müssen eine dauerhafte Wasserdichtigkeit der Schächte bzw. der erdberührten Bauteile garantieren.

3.3.3 Perimeterdämmung

Im erdberührten Bereich wird direkt auf die getrocknete Bauwerksabdichtung eine lückenlose Peri-

meterdämmung aus druckfesten und feuchtigkeitsbeständigen XPS-Platten 300 mm über der Gelän-

deoberkante angebracht. Die Dämmung dient dem Wärmeschutz des Betriebsgebäudes und schützt

die Abdichtung gleichzeitig vor Beschädigungen während der Verfüllarbeiten.

3.4 AUSSPARUNGEN UND EINBAUTEILE

3.4.1 Wand- und Deckendurchbrüche

Aufgrund der komplexen Leitungsführung ist eine Vielzahl von Wand- und Deckendurchbrüchen für

die Technische Gebäudeausrüstung erforderlich. Diese Aussparungen, Schlitzungen und Kernboh-

rungen sind exakt nach den freigegebenen Schlitz- und Durchbruchsplänen vor dem Betonieren bzw.

Mauern einzurichten. Spätere Durchführungen durch Außenbauteile sind mit gas- und wasserdichten

Ringraumdichtungen zu versehen.

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3.4.2 Erdungsanlage / Fundamenterder

In die Betonstruktur der Bodenplatte wird ein normgerechter Fundamenterder nach DIN 18014 ein-

gelegt. Dieser dient als Basis für den Blitzschutz, die elektrische Sicherheit und den Potenzialaus-

gleich des Betriebsgebäudes. Entsprechende Anschlussfahnen sind an den definierten Übergabe-

punkten aus dem Beton herauszuführen.

3.5 GERÜSTBAU UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN

Für die fachgerechte Durchführung aller Mauer- und Betonarbeiten an den höher gelegenen Bautei-

len sind stand- und betriebssichere Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN EN 12811 sowie unter

Beachtung der ATV DIN 18451 aufzustellen. Sämtliche Gerüstanlagen und Sicherheitseinrichtungen

müssen den aktuell geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den Vorgaben der Arbeits-

stättenverordnung entsprechen. Sie sind so zu planen und zu errichten, dass der laufende Klärwerks-

betrieb sowie die logistischen Abläufe und Ausweichwege auf dem Gelände zu keinem Zeitpunkt

unzulässig beeinträchtigt werden.

Die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Maßnahme aufgestellten Arbeits- und Schutzgerüste so-

wie sämtliche temporären Sicherheitseinrichtungen (inklusive Dachfanggerüsten) müssen ausdrück-

lich auch für die Nutzung durch nachfolgende Gewerke (z. B. für die Dachabdichtungs- und Dampf-

sperrarbeiten des Dachdeckers) bemessen, ausgelegt und bereitgestellt werden.

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer im Zuge des Baufortschritts sämtliche erforderlichen proviso-

rischen Absicherungen jeder Art – wie Treppengeländer, Decken- und Wandschachtabdeckungen

sowie temporäre Absturzsicherungen an den Gebäudekanten und Öffnungen – fachgerecht auszu-

führen. Alle als kollektiver Gefahren- und Absturzschutz dienenden Sicherheitseinrichtungen verblei-

ben nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten auf der Baustelle und stehen den Folgegewerken bis

zur endgültigen bauseitigen Demontage bzw. bis zur Freigabe durch den Auftraggeber uneinge-

schränkt zur Verfügung. Die Vorhalte- und Überlassungsleistungen sind entsprechenden Positionen

im Leistungsverzeichnis zuzuordnen.

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4 BAUABLAUF

Der Bauablauf der Rohbauarbeiten gliedert sich in vorbereitenden Maßnahmen der Baustellenein-

richtung, die Fertigstellung der Hausanschlüsse und des Unterbaus sowie die schrittweise Erstellung

des Tragwerks in Mischbauweise sowie die begleitenden Gerüstarbeiten.

Vorbereitende Maßnahmen / Baustelleneinrichtung

Vor Beginn der Hochbauarbeiten müssen die bestehende Baustellenflächen auf die Logistik- und

Materialanforderungen des Rohbaus angepasst werden. Hierzu gehören das Einrichten von spezifi-

schen Lagerflächen für Baumaterial und Schalungsmaterial sowie die Positionierung des Baukrans.

Zudem werden die temporären Anschlüsse für den Baustrom und das Bauwasser final in Betrieb

genommen.

Hausanschlüsse und Leitungsbau

Als erste bauliche Maßnahme des Rohbauers werden die spezifischen Baugruben für die Hausan-

schlussschächte hergestellt. In diesem Zuge erfolgt die fachgerechte Verlegung der Grundleitungen

für die Entwässerung und die Medienversorgung des Betriebsgebäudes, um die Infrastruktur unter-

halb der späteren Bodenplatte vorab zu sichern.

Herstellung des Unterbaus und der Gründung (Bodenplatte)

Nach der Leitungsverlegung wird die Baugrubensohle final planiert. Es folgt das Einbringen der Sau-

berkeitsschicht, welche als saubere und ebene Arbeitsfläche dient. Auf dieser wird die PE-Folie als

Trenn- und Feuchtigkeitsschicht verlegen, bevor die Schalungs- und Bewehrungsarbeiten für die tra-

gende Bodenplatte beginnen. Nach statischer Freigabe der Bewehrung wird die Bodenplatte beto-

niert und an die bereits vorhandenen Bohrpfähle kraftschlüssig angebunden.

Mauerwerks- und Stahlbetonarbeiten im Erdgeschoss

Nach dem Ausschalen und Erhärten der Bodenplatte startet das Hochführen der aufgehenden Bau-

teile. Die tragenden und nichttragenden Innen- und Außenwände werden sukzessive aus Kalksand-

stein-Mauerwerk und Stahlbeton errichtet. Parallel dazu werden hochbelastete Bauteile wie Stützen,

Unterzüge oder aussteifende Wandbereiche in Ortbetonbauweise eingeschalt, bewehrt und gegos-

sen. Bei allen Arbeitsschritten werden die exakten TGA-Aussparungen und Schlitze berücksichtigt.

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Vorbereitung und Montage der Gerüstanlagen

Parallel zum Hochführen des Mauerwerks und der Stahlbetonwände im Erdgeschoss werden die

vorbereitenden Maßnahmen für den Gerüstbau getroffen. Anschließend erfolgt der fachgerechte Auf-

bau der Arbeits- und Schutzgerüste, um die Absturzsicherung für die Arbeiten an den oberen Wand-

abschnitten und den nachfolgenden Decken zu gewährleisten. Das Gerüst wird mit dem Baufort-

schritt geschossweise nach oben mitgewachsen.

Herstellung der Geschossdecke über Erdgeschoss

Nach Fertigstellung der Wände und Stützen des Erdgeschosses folgt der Aufbau der Deckenscha-

lung. In die Deckenkonstruktion werden die notwendigen Deckendurchbrüche integriert. Nach dem

Verlegen der statisch erforderlichen Bewehrung wird die Stahlbetondecke über dem Erdgeschoss

betoniert.

Rohbauarbeiten im 1. und 2. Obergeschoss

Nach ausreichender Erhärtung der jeweiligen Geschossdecke wiederholt sich der Arbeitszyklus für

das 1. Obergeschoss und nachfolgend für das 2. Obergeschoss. Die Wände werden wiederum aus

Kalksandstein-Mauerwerk und Stahlbeton hochgezogen, ergänzt durch aussteifende Stahlbetonbau-

teile. Auch in diesen Etappen wird auf die Durchbruchsplanungen für die vertikalen TGA-Stränge

geachtet. Jedes Geschoss schließt mit der termingerechten Herstellung der jeweiligen Stahlbeton-

Zwischendecke ab.

Herstellung der Flachdach-Decke (Abschluss 2. OG)

Nach den Rohbauarbeiten des 2. Obergeschosses folgt die Erstellung der finalen Dachdecke, welche

als massives Stahlbeton-Flachdach ausgeführt wird. In diese Deckenkonstruktion werden neben den

letzten TGA-Durchlässen auch die Erdungsanlage und der Potenzialausgleich integriert. Die Hoch-

bauarbeiten des Tragwerks schließen mit dem Gießen und der fachgerechten Nachbehandlung die-

ser Flachdach-Konstruktion inklusive Attiken ab.

Bauwerksabdichtung und Verfüllung

Abschließend oder parallel zu den oberen Geschossarbeiten werden die erdberührten Außenflächen

des Rohbaus gemäß den Abdichtungsrichtlinien behandelt. Nach dem Aufbringen der Bauwerksab-

dichtung und dem Anbringen der Perimeterdämmung ist der dreigeschossige Rohbau bereit für die

nachfolgenden Ausbaugewerke.

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Termine

 Start der Arbeiten 18.01.2027

 Fertigstellung Rohbau bis OK Attika 28.09.2027

 Ende der Arbeiten 02.11.2027

Bauzeitenplanung

Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 7 Tage vor Baubeginn, einen de-

taillierten Ablauf- und Bauzeitenplan (Soll-Plan) zu erstellen und der örtlichen Bauleitung zur Prü-

fung und Freigabe vorzulegen. Der Plan muss alle wesentlichen Teilleistungen, Schnittstellen zu

Vor- und Nachgewerken sowie den gezielten Personal- und Geräteeinsatz übersichtlich darstellen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Ausführungszeit eigenständig und eigen-

verantwortlich ein kontinuierliches Termincontrolling durchzuführen. Der Bauzeitenplan ist vom Auf-

tragnehmer im Abstand von jeweils 14 Tagen durch einen Soll-Ist-Vergleich zu aktualisieren und

fortzuschreiben.

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