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WV Anl 17 Info Arbeiten ExBereiche.pdf

Rohbauarbeiten für ein neues Betriebsgebäude auf der Kläranlage Leverkusen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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INFORMATION

Erstelldatum: 21.03.2006 IBSI NEUMANN

ANWENDUNGSBEREICH

Arbeiten in Bereichen mit Explosionsgefahr (Ex-Zonen)

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

  • Auslösung einer Explosion durch unsachgemäße Arbeiten in explosionsfähiger Atmosphäre
  • ggf. Bildung giftiger Gaskonzentrationen

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

  • durchzuführende Arbeiten bei der Betriebsführung des Wupperverbandes anmelden
  • Fluchtwege (Verkehrswege) ständig freihalten
  • Zündquellen fernhalten (auch Mobiltelefone!)
  • Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten
  • brennbare Stoffe aus Ex-Zonen fernhalten
  • vor Aufnahme der Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen Atmosphäre mit Gaswarngerät überprüfen; bei Alarm Lüftungsmaßnahmen durchführen
  • Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen
  • nur ex-geschützte Arbeitsmittel (Leuchten etc.) verwenden
  • Werkzeuge, die Funken erzeugen können, sind in den Zonen 1 und 2 nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, daß am Arbeitsplatz keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt
  • vor Schweiß-, Schneid-, Löt-, Brenn- oder Schleifarbeiten schriftliche Erlaubnis einholen (nur ex-geschütze - während der Arbeiten Geräte verwenden!)
  • kontinuierliche Messung mit dem Gaswarngerät
  • auf Gasgeruch achten
  • bei allen Tätigkeiten Funkenbildung vermeiden

zusätzlich im VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf: 112

Gefahrfall

  • sofort die Arbeiten einstellen bzw. die Arbeitsstelle nicht betreten wenn
  • Gasalarm ausgelöst oder Gasgeruch festgestellt wird
  • Störungen festgestellt werden
  • andere Personen tätig sind oder werden und dies nicht vorher abgesprochen ist
  • sicheren Platz aufsuchen und andere Personen warnen
  • bei auftreten von Gas (Alarm/Geruch) Lüftungsmaßnahmen einleiten
  • Vorgesetzten informieren und ggf. parallele Arbeiten anderer Personen organisieren

ERSTE HILFE Notruf: 112

  • bei einem Unfall / Notfall unverzüglich  Wer meldet?
  • Absicherung der Unfallstelle  Was ist passiert?
  • Rettung des / der Betroffenen (Eigensicherung!); ggf. auf Feuerwehr warten  Wo ist es
  • Erste Hilfe leisten passiert?
  • Notruf absetzen (genaue Beschreibung der Örtlichkeit und möglichst auch der  Wie viele Anfahrt!) Betroffene?
  • Einweiser für Rettungsdienst abstellen  Welche
  • auch kleinere Verletzungen versorgen und ins Verbandbuch eintragen; falls nötig, Arten der Verletzung? einen Arzt aufsuchen  Warten!

INSTANDHALTUNG UND SACHGERECHTE ENTSORGUNG

  • vor Beginn der Arbeiten die Meß- und Warngeräte auf Funktionsfähigkeit prüfen!!
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung