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INFORMATION
Erstelldatum: 21.03.2006 IBSI NEUMANN
ANWENDUNGSBEREICH
Arbeiten in Bereichen mit Explosionsgefahr (Ex-Zonen)
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
- Auslösung einer Explosion durch unsachgemäße Arbeiten in explosionsfähiger Atmosphäre
- ggf. Bildung giftiger Gaskonzentrationen
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
- durchzuführende Arbeiten bei der Betriebsführung des Wupperverbandes anmelden
- Fluchtwege (Verkehrswege) ständig freihalten
- Zündquellen fernhalten (auch Mobiltelefone!)
- Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten
- brennbare Stoffe aus Ex-Zonen fernhalten
- vor Aufnahme der Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen Atmosphäre mit Gaswarngerät überprüfen; bei Alarm Lüftungsmaßnahmen durchführen
- Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen
- nur ex-geschützte Arbeitsmittel (Leuchten etc.) verwenden
- Werkzeuge, die Funken erzeugen können, sind in den Zonen 1 und 2 nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist, daß am Arbeitsplatz keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt
- vor Schweiß-, Schneid-, Löt-, Brenn- oder Schleifarbeiten schriftliche Erlaubnis einholen (nur ex-geschütze - während der Arbeiten Geräte verwenden!)
- kontinuierliche Messung mit dem Gaswarngerät
- auf Gasgeruch achten
- bei allen Tätigkeiten Funkenbildung vermeiden
zusätzlich im VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf: 112
Gefahrfall
- sofort die Arbeiten einstellen bzw. die Arbeitsstelle nicht betreten wenn
- Gasalarm ausgelöst oder Gasgeruch festgestellt wird
- Störungen festgestellt werden
- andere Personen tätig sind oder werden und dies nicht vorher abgesprochen ist
- sicheren Platz aufsuchen und andere Personen warnen
- bei auftreten von Gas (Alarm/Geruch) Lüftungsmaßnahmen einleiten
- Vorgesetzten informieren und ggf. parallele Arbeiten anderer Personen organisieren
ERSTE HILFE Notruf: 112
- bei einem Unfall / Notfall unverzüglich Wer meldet?
- Absicherung der Unfallstelle Was ist passiert?
- Rettung des / der Betroffenen (Eigensicherung!); ggf. auf Feuerwehr warten Wo ist es
- Erste Hilfe leisten passiert?
- Notruf absetzen (genaue Beschreibung der Örtlichkeit und möglichst auch der Wie viele Anfahrt!) Betroffene?
- Einweiser für Rettungsdienst abstellen Welche
- auch kleinere Verletzungen versorgen und ins Verbandbuch eintragen; falls nötig, Arten der Verletzung? einen Arzt aufsuchen Warten!
INSTANDHALTUNG UND SACHGERECHTE ENTSORGUNG
- vor Beginn der Arbeiten die Meß- und Warngeräte auf Funktionsfähigkeit prüfen!!