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IB I
INFORMATION
Erstelldatum: 18.06.2007 IBSI NEUMANN 10/03 Geltungsbereich: alle Schächte und Kanäle (auch Trinkwasser!!!)
ANWENDUNGSBEREICH
Einsteigen in Schächte und Kanäle
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
- giftige Gase und Dämpfe (z.B. CO ,H S) 2 2
- Sauerstoffmangel durch erstickende Gase und Dämpfe (durch biologische Prozesse wird Sauerstoff verbraucht und CO erzeugt) 2
- Explosionsgefahr durch entzündliche Gase und Dämpfe (z.B. Methan, H S) 2
- Absturzgefahr an der Einstiegsstelle und beim Einsteigen
- Gefährdung durch herabfallende Gegenstände
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
- Aufsichtführenden bestimmen
- Einstiegsstelle absperren / sichern
- Ermittlung schädlicher Konzentrationen von Gasen und Dämpfen durch Gaswarngerät vor dem Einsteigen und während des Aufenthalts in Schächten und Kanälen
- auf Gasgeruch achten
- gegebenenfalls technische Lüftung einsetzen
- starke Wasserführung in Kanälen verhindern (auch drohende Niederschläge berücksichtigen)
- gefahrbringende Einbauten abschalten, verriegeln und gegen Wiedereinschalten sichern
- Einsteigen nur mit Abseil- und Rettungshubgerät in Verbindung mit Auffanggurt, dabei zweite Person außerhalb
- Einsteigen ohne Abseil- und Rettungshubgerät nur bis 2m Tiefe
- zweite Person muß Ersthelfer sein
- ständige Sicht-/Rufverbindung zum Einsteigenden erforderlich
- wird Seilverbindung zum Einsteigenden gelöst, muß dieser Selbstretter mitführen (nur ex-geschütze - mögliche Rettung vorbereiten, dazu Rettungsausrüstung bereithalten (umgebungsunabhängiges Geräte verwenden!) Atemschutzgerät, ex-geschützte Handleuchte, Verbandkasten, Löscheinrichtung)
- in Kanälen größerer Ausdehnung oder bei erschwerter Fluchtmöglichkeit Selbstretter mitführen
- Kanäle mit einer Höhe von weniger als 1m nicht betreten (besondere Anweisung erforderlich)
- keine Druckbehälter mitführen (Ausnahme: Pulverlöscher und Atemschutzgerät)
- elektrische Geräte nur mit Schutzkleinspannung (bis 50 V) oder über Schutztrennung (Trenntransformator) betreiben
- keine Verbrennungsmotoren einsetzen, Zündquellen fernhalten (auch Mobiltelefone!)
- sonstige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzhandschuhe
zusätzlich im VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf: 112
Gefahrfall
Alarm des Gaswarngerätes oder auftretender Gasgeruch: sofort Arbeit ein- stellen und Schächte und Kanäle verlassen schnell zunehmende Wasserführung: Schächte und Kanäle verlassen
ERSTE HILFE Notruf: 112
Wer meldet? Eigensicherung beachten! Was ist Ersthelfer und Rettungsdienst über Funk / Telefon verständigen und passiert? Betroffene(n) retten! Wo ist es passiert? Einatmen: Betroffene(n) sofort an die frische Luft bringen, bei Bewußtlosigkeit Wie viele Betroffene? stabile Seitenlage und ggf. Atemspende / Wiederbelebung Welche Arten der Ersthelfer: Verletzung? Warten!
INSTANDHALTUNG UND SACHGERECHTE ENTSORGUNG
- vor Beginn der Arbeiten die Meß- und Warngeräte auf Funktionsfähigkeit prüfen!!