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WV Anl 16 Info Einsteigen Schächte Kanäle.pdf

Rohbauarbeiten für ein neues Betriebsgebäude auf der Kläranlage Leverkusen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 11:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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IB I

INFORMATION

Erstelldatum: 18.06.2007 IBSI NEUMANN 10/03 Geltungsbereich: alle Schächte und Kanäle (auch Trinkwasser!!!)

ANWENDUNGSBEREICH

Einsteigen in Schächte und Kanäle

GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

  • giftige Gase und Dämpfe (z.B. CO ,H S) 2 2
  • Sauerstoffmangel durch erstickende Gase und Dämpfe (durch biologische Prozesse wird Sauerstoff verbraucht und CO erzeugt) 2
  • Explosionsgefahr durch entzündliche Gase und Dämpfe (z.B. Methan, H S) 2
  • Absturzgefahr an der Einstiegsstelle und beim Einsteigen
  • Gefährdung durch herabfallende Gegenstände

SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN

  • Aufsichtführenden bestimmen
  • Einstiegsstelle absperren / sichern
  • Ermittlung schädlicher Konzentrationen von Gasen und Dämpfen durch Gaswarngerät vor dem Einsteigen und während des Aufenthalts in Schächten und Kanälen
  • auf Gasgeruch achten
  • gegebenenfalls technische Lüftung einsetzen
  • starke Wasserführung in Kanälen verhindern (auch drohende Niederschläge berücksichtigen)
  • gefahrbringende Einbauten abschalten, verriegeln und gegen Wiedereinschalten sichern
  • Einsteigen nur mit Abseil- und Rettungshubgerät in Verbindung mit Auffanggurt, dabei zweite Person außerhalb
  • Einsteigen ohne Abseil- und Rettungshubgerät nur bis 2m Tiefe
  • zweite Person muß Ersthelfer sein
  • ständige Sicht-/Rufverbindung zum Einsteigenden erforderlich
  • wird Seilverbindung zum Einsteigenden gelöst, muß dieser Selbstretter mitführen (nur ex-geschütze - mögliche Rettung vorbereiten, dazu Rettungsausrüstung bereithalten (umgebungsunabhängiges Geräte verwenden!) Atemschutzgerät, ex-geschützte Handleuchte, Verbandkasten, Löscheinrichtung)
  • in Kanälen größerer Ausdehnung oder bei erschwerter Fluchtmöglichkeit Selbstretter mitführen
  • Kanäle mit einer Höhe von weniger als 1m nicht betreten (besondere Anweisung erforderlich)
  • keine Druckbehälter mitführen (Ausnahme: Pulverlöscher und Atemschutzgerät)
  • elektrische Geräte nur mit Schutzkleinspannung (bis 50 V) oder über Schutztrennung (Trenntransformator) betreiben
  • keine Verbrennungsmotoren einsetzen, Zündquellen fernhalten (auch Mobiltelefone!)
  • sonstige Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen: Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzhandschuhe

zusätzlich im VERHALTEN IM GEFAHRFALL Notruf: 112

Gefahrfall

Alarm des Gaswarngerätes oder auftretender Gasgeruch: sofort Arbeit ein- stellen und Schächte und Kanäle verlassen schnell zunehmende Wasserführung: Schächte und Kanäle verlassen

ERSTE HILFE Notruf: 112

 Wer meldet? Eigensicherung beachten!  Was ist Ersthelfer und Rettungsdienst über Funk / Telefon verständigen und passiert? Betroffene(n) retten!  Wo ist es passiert? Einatmen: Betroffene(n) sofort an die frische Luft bringen, bei Bewußtlosigkeit  Wie viele Betroffene? stabile Seitenlage und ggf. Atemspende / Wiederbelebung  Welche Arten der Ersthelfer: Verletzung?  Warten!

INSTANDHALTUNG UND SACHGERECHTE ENTSORGUNG

  • vor Beginn der Arbeiten die Meß- und Warngeräte auf Funktionsfähigkeit prüfen!!
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung