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Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
| Bieter | Ausschreibungsnummer | Datum |
|---|---|---|
| Ausschreibungsgegenstand |
Seit 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Nach § 22 LkSG sollen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Als Vergabestelle sind wir daher verpflichtet, diese Ausschlussgründe in Vergabeverfahren abzufragen.
Mit diesem Formular möchten wir dieser Verpflichtung auf möglichst einfache Weise nachkommen. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
- Gelten für Ihr Unternehmen die Regelungen des LkSG? (§ 1 LkSG)
Ja Nein
Wenn Ja: Weiter mit Frage 2 Wenn Nein: dieses Formular auf Seite 2 unterschreiben
(Hinweis: den Gesetzestext zu § 1 LkSG finden Sie in der Anlage auf Seite 2)
- Wurde gegen Ihr Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den vergangenen 3 Jahren wegen Verletzungen des LkSG ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlassen?
Ja Nein
Wenn Ja: Weiter mit Frage 3 Wenn Nein: dieses Formular auf Seite 2 unterschreiben
3.Bejahendenfalls zu 2:
a) Aufgrund welcher Vorschrift wurde der rechtskräftige Bußgeldbescheid erlassen?
Antwort: § 24 Absatz Nummer ggf. Buchstabe LkSG
b) Sind zwischenzeitlich Maßnahmen ergriffen worden, um die Verletzung des LkSG zu ermeiden?
Ja (bitte die Maßnahme/n auf gesonderter Anlage erklären) Nein
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- Gelegenheit zur Stellungnahme: Warum halten Sie eine Vergabesperre für unverhältnismäßig?
Bitte stellen Sie auf einer gesonderten Anlage dar, warum Sie die Vergabesperre für unverhältnismäßig halten.
………………………. …………………………… Ort, Datum Firmenname und natürliche Person, die die Erklärung abgibt
Anlage: Gesetzestext Auszug LkSG
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