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2021.1307_1a_2.Revision_Baugrundgutachten_Alte_Wanne_GmHütte.pdf

Rohbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Alten Wanne

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 12:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Baugrundgutachten

    1. Revision des Gutachtens vom 25.02.2021
  • Anpassung an den aktualisierten Normenstand
  • (DIN 18533-1:2026-06 und DIN 4095-1:2026-06)

Sanierung Jugendtreff Alte Wanne

Hochstr. 2 in 49124 Georgsmarienhütte

Projekt - Nr. 2021.1307-1

Datum: 23.09.2026

Auftraggeber: Stadt Georgsmarienhütte Auftragnehmer: G+S Geobüro Sack Postfach 14 20 Neulandstr. 42 49112 Georgsmarienhütte 49084 Osnabrück

www.bodengutachter-osnabrueck.de • Tel.: 0541 20 22 723 • Fax 0541 597 99 47

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G + S Geobüro Sack SANIERUNG JUGENDTREFF ALTE WANNE IN GEORGSMARIENHÜTTE

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ................................................................................................................. 3

2 Untersuchungsumfang ............................................................................................ 4

3 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse ............................................................. 5

3.1 Allgemeines ........................................................................................................... 5

3.2 Schichtenfolge ...................................................................................................... 5

3.3 Grundwasser ......................................................................................................... 7

3.4 Charakteristische Bodenkennwerte .................................................................... 8

3.5 Bodenklassifikation nach VOB und DIN-Norm ................................................. 10

3.5.1 Klassifikation nach ATV VOB C 2015-08 ........................................................ 10

3.5.2 Bodenklassen (VOB DIN 18300) und Bodengruppen (DIN 18196) ................ 10

3.6 Klassifizierung der oberflächennahen Böden gem. ZTV-E-StB-17 .................. 11

4 Bau- und Gründungstechnische Maßnahmen ..................................................... 11

4.1 Bauzeitliche Wasserhaltung .............................................................................. 11

4.2 Schutz der Bauwerke vor Vernässung .............................................................. 12

4.3 Tragfähigkeit des Baugrundes/Gründungskonzept ......................................... 15

4.3.1 Gründung von Bauwerksfundamenten .......................................................... 15

4.3.2 Gründung von Bauwerksohlen ....................................................................... 16

4.3.3 Angaben zum Erdplanum/zu Abtragsplanien ................................................ 17

4.4 Verwendung des Bodenaushubs ....................................................................... 17

4.5 Baugruben und Bestandssicherung .................................................................. 19

4.5.1 Baugrubensicherung ....................................................................................... 19

4.5.2 Bestandssicherung .......................................................................................... 19

4.5.2.1 Erdaushub im Bereich angrenzender Gebäude .......................................... 19

4.5.2.2 Unterfangungen ............................................................................................ 20

4.6 Gründungsart und Belastung des Baugrundes ................................................ 21

4.7 Setzungsverhalten .............................................................................................. 23

5 Chemische Untersuchung / Verwertungskategorien .......................................... 24

5.1 Aushubböden im Hangbereich .......................................................................... 24

5.2 Materialien aus dem Bereich des Parkplatzes nördlich des Gebäudes .......... 24

6 Erdbebenzone und sonstige Georisiken .............................................................. 26

7 Baugrubenabnahme und Verdichtungsüberprüfung .......................................... 26

8 Schlusswort ........................................................................................................... 27

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G + S Geobüro Sack SANIERUNG JUGENDTREFF ALTE WANNE IN GEORGSMARIENHÜTTE

Anlagen

Anlage 1: Lageplan mit eingetragenen Bodenaufschlusspunkten,

Maßstab 1 : 200

Anlage 2: Schichtenprofile gem. DIN 4023 und Rammdiagramm gem. EN ISO

22476-2, Höhenmaßstab 1 : 50 (Anl. 2.1-2.3)

Anlage 3: Körnungslinien gem. DIN 18123 (Anl. 3.1-3.6)

Anlage 4: Charakteristische Bodenkennwerte der Homogenbereiche

(Anl. 4.1-4.4)

Vorliegende Unterlagen:

Nr. 1: Anbau Grundriss EG + Übersichtsplan (Objekt-Code: L-3133.3133, Maßnahmen-Nr.: I19-16-001., Stand 21.08.2024), Maßstab 1 : 200 Nr. 2: Anbau Grundriss KG (Objekt-Code: L-3133.3133/.2, Maßnahmen- Nr.: I19-16-001., Stand 21.08.2024), Maßstab 1 : 100 Nr. 3: Anbau Ansichten (Objekt-Code: L-3133.3133/.2, Maßnahmen-Nr.: I19-16-001., Stand 21.08.2024), Maßstab 1 : 100 Nr. 4: Anbau OG (Objekt-Code: L-3133.3133/.2, Maßnahmen-Nr.: I19-16- 001., Stand 21.08.2024), Maßstab 1 : 100 Nr. 5: Anbau Schnitt (Objekt-Code: L-3133.3133/.2, Maßnahmen-Nr.: I19- 16-001., Stand 21.08.2024), Maßstab 1 : 100 Nr. 6: Lageplan mit Grundriss EG (Planungs-K 2 Neuer Weg Rehlb., Stand 05.02.2020, Vorabzug), Maßstab 1 : 100 Nr. 7: Grundriss KG (Planungs-Konzept 2 Umbau, Stand 05.02.2020, Vor- abzug), Maßstab 1 : 100 Nr. 8: Ansichten und Schnitte (Planungs-Konzept Umbau, Stand 05.02.2021, Vorabzug), Maßstab 1 : 100 Nr. 9: Nordansicht Gelände (Planungs-Konzept Umbau, ohne Datum), Maßstab 1 : 100 Nr. 10: Schnitt (Alte Wanne Turnhalle - Erweiterung, ohne Datum), Maß- stab 1 : 200 Nr. 11: Ansicht Nord-Ost (Alte Wanne Turnhalle - Erweiterung, ohne Da- tum), Maßstab 1 : 200 Nr. 12: Grundrisse UG, EG, 1. OG (Alte Wanne Turnhalle - Erweiterung, ohne Datum), Maßstab 1 : 200

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G + S Geobüro Sack SANIERUNG JUGENDTREFF ALTE WANNE IN GEORGSMARIENHÜTTE

1 Einleitung

Die Stadt Georgsmarienhütte plant den Umbau und die Erweiterung des Jugendtreffs

“Alte Wanne“, Hochstraße 2 in 49124 Georgsmarienhütte.

Das G + S Geobüro Sack wurde beauftragt, Baugrunduntersuchungen im Bereich der

geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen durchzuführen und legten auftragsge-

mäß am 25.02. 2021 das Baugrundgutachtens zum geplanten Bauvorhaben vor.

Im Zuge der weiteren Projektbearbeitung hat es seitens der Planung einige Veränderun-

gen gegeben. Daher wurde das G + S Geobüro Sack beauftragt unter Berücksichtigung

der geänderten Planung ergänzende Baugrunduntersuchungen durchzuführen und das

Baugrundgutachten aus dem Jahr 2021 entsprechend zu ergänzen. Auftragsgrundlage

ist das Angebot A-2523 vom 25.02.2025.

Zwischenzeitlich wurden die DIN 18533-1 und die DIN 4095-1 überarbeitet und jeweils

in der Ausgabe 2026-06 neu veröffentlicht. Die OWS Ingenieurgeologen wurden daher

vom Geobüro Sack gebeten, die im Baugrundgutachten enthaltenen Angaben zu den

Einwirkungen durch Wasser im Baugrund und zum Schutz der erdberührten Bauteile vor

Vernässung an den aktualisierten Normenstand anzupassen. Die entsprechenden An-

passungen werden mit der vorliegenden 2. Revision des Baugrundgutachtens vorge-

nommen. Die Ergebnisse und Bewertungen der durchgeführten Baugrunduntersuchun-

gen bleiben davon im Übrigen unberührt.

Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen, soll das bestehende Untergeschoss einen

neuen Außenzugang mit Treppenaufgang und Aufzugstrakt erhalten. Des Weiteren soll

eine Außenfläche angelegt werden, über die u.a. auch ein ebenerdiger Zugang von der

bestehenden Turnhalle aus zu einem neuen Nebengebäude, das außerhalb des Be-

standsgebäudes in den Hang hinein gebaut werden soll.

Im westlichen Anschluss an den Erweiterungsbau soll der Böschungsfußbereich abge-

tragen und der Böschungseinschnitt durch eine Stützwand gesichert werden.

Als Nullebene für die geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahme gilt die Erdge-

schoss-Fußbodenhöhe (EFH) des neuen Nebengebäudes (Funktionsräume: Umklei-

den, Duschen, Geräteräume etc.) bei 130,33 mNHN. Die Sohl-Oberkante des tieferlie-

genden Kellerzugangs ist bei -3,2 m bzw. bei 127,13 mNHN geplant.

Die Gründungsebenen der Bauwerksfundamente werden frostfrei bei mind. 0,8 m unter

den vorgenannten zukünftigen GOK angenommen, d.h. bei ca. 129,5 mNHN für das

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Nebengebäude mit den Funktionsräumen und bei ca. 126,3 mNHN für den neuen Kel-

lerzugang. Die Gründungsebene der tieferliegenden Aufzugsunterfahrt wird bei ca.

125,2 mNHN angenommen. Die Gründungsebene der Stützwand im westlichen An-

schluss an den Erweiterungsbau wird bei ca. 0,8 m unter zukünftiger GOK bzw. bei ca.

128,8 mNHN angenommen.

Die angenommenen Gründungsebenen sind Grundlage der weiteren Ausführungen.

Konstruktionspläne und Angaben über ankommende Lasten liegen dem Gutachter nicht

vor.

2 Untersuchungsumfang

Zur Erschließung der Baugrundverhältnisse und zur Ermittlung der Tragfähigkeit des

Baugrundes wurden am 19.01.2021 in den Neubaubereichen zunächst vier Rammkern-

sondierbohrungen (RKS 1 bis RKS 4, Bohrungen RKS gem. DIN EN ISO 22475-1) und

vier mittelschwere Rammsondierungen (DPM 1 bis DPM 4, Sonde DPM gem. DIN EN

ISO 22476-2) niedergebracht. Die Lage der Bodenaufschlusspunkte ist der

Anlage 1 zu entnehmen.

Am 30.05.2025 wurden in den Grundrissbereichen der zusätzlich geplanten Bauteile in

Ergänzung zu den bisherigen Aufschlussbohrungen 2 Rammkernsondierbohrungen

(RKS 5 und RKS 6) sowie eine mittelschwere Rammsondierung (DPM 5) abgeteuft.

Die Ergebnisse der Aufschlussbohrungen und die der Rammsondierungen wurden gem.

DIN 4023 in Schichtenprofilen und gem. DIN EN ISO 22476-2 in Rammdiagrammen auf

den Anlagen 2.1 bis 2.3 dargestellt.

Aus den Bohrungen wurden gestörte Bodenproben entnommen, an denen die für die

erdstatischen Berechnungen erforderlichen charakteristischen Bodenkennwerte, auch

unter Beachtung der Ergebnisse der Rammsondierungen, abgeschätzt wurden.

An repräsentativ ausgewählten Bodenproben wurde im bodenmechanischen Labor die

Korngrößenverteilung gem. DIN EN ISO 17892-4 bestimmt. Die Ergebnisse der Labor-

versuche wurden als Körnungslinien dargestellt und sind als Anlagen 3.1 bis 3.6 beige-

fügt.

Die durch die Laborversuche nicht verbrauchten Bodenproben wurden entsprechend

den Angaben der 1. Revision des Baugrundgutachtens bis drei Monate nach deren Vor-

lage aufbewahrt und anschließend verworfen.

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Aus dem Bohrgut der beiden aktuellen Kleinrammbohrungen RKS 5 + 6 wurden zudem

2 Mischproben zusammengestellt und der verwertungsbezogenen chemischen Analytik

zugeführt. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor und werden nachgereicht.

Die Ergebnisse der in 2021 durchgeführten chemischen Untersuchungen sind in Kapitel

5 zusammengefasst dargestellt. Die Prüfberichte der damaligen Analysen sind dem Gut-

achten vom 25.02.2021 zu entnehmen.

3 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse

3.1 Allgemeines

Das Jugendhaus „Alte Wanne“ steht am Nordhang des Rehlberges, im Südosten von

Alt-Georgsmarienhütte. Südlich des Gebäudes steigt das Gelände steil in Richtung des

Sportgeländes „Am Rehlberg“ an. Das neue Nebengebäude mit den Funktionsräumen

soll in den Hang einschneiden.

Entsprechend der Geländemorphologie liegt zwischen den Aufschlusspunkten eine max.

Höhendifferenz von ca. 3,2 m vor.

Als Bezugspunkt (BZP) für das Höhennivellement der Sondieransatzpunkte wurde der

im Lageplan (vgl. Anl. 1.2) eingezeichnete Kanaldeckel (KD.) oberhalb des Jugendhau-

ses „Alte Wanne“ mit der angegebenen Höhe von 128,96 mNHN gewählt.

Danach liegt das Gelände ca. 0,1 m bis 3,3 m höher als der Bezugspunkt.

3.2 Schichtenfolge

Nach den Daten der Geologischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (GK25) des Internet- auskunftssystems NIBIS® Kartenserver, zur Verfügung gestellt vom Landesamt für Berg-

bau, Energie und Geologie (LBEG), ist im Bereich des Untersuchungsgrundstückes mit

dem Auftreten von Osning-Sandsteinen der Unterkreide zu rechnen.

Die Aufschlussbohrungen haben eine relativ einheitliche Schichtenfolge erschlossen, die

vereinfacht wie folgt beschrieben wird:

bis 0,08 m unter GOK (nur in RKS 1 u. 4 angetroffen): Pflasterdecke

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bis 0,14/0,25 m unter GOK (nur in RKS 1 u. 4 angetroffen): Bettungsschicht (Sand)

bis ca. 0,9 m unter GOK (nur in RKS 4 angetroffen): Ungebundene Schottertragschicht

Recyclingbruch und Natursteinschotter, schwach schluffig,

erdfeucht und locker bis mitteldicht gelagert.

bis ca. 0,3 m unter GOK (nur in RKS 1 angetroffen): Unterbeton (Sauberkeitsschicht)

bis 0,1/0,3 m unter GOK (nur in RKS 2, 3 u. 6 angetroffen): Humoser Oberboden

bis 0,6/0,9 m unter GOK (nur in RKS 4, 5 angetroffen): Anthropogene Auffüllung

Inhomogene, humose und mit Wurzelresten durchsetzte

Gemische aus Sand, Schluff und Steinen, wobei sich die

Steinanteile i. W. aus Bauschuttresten, Glasbruch, Koh-

leresten und Ziegelbruchresten zusammensetzen. Die Auf-

füllungen sind erdfeucht bis nass (Staunässe) und locker

bis mitteldicht gelagert.

bis ca. 2,5/2,9 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von 2,6/3,0 m unter GOK (RKS 4, 5 u. 6): Hangablagerungen (Quartär)

Inhomogene Gemische aus Sand, Schluff, Ton und Stei-

nen, wobei sich die unterschiedlich hohen Steinanteile i. W.

aus Sandstein-, untergeordnet auch aus Tonsteinbruchstü-

cken, zusammensetzen. Die grob- bis überwiegend ge-

mischtkörnigen, z.T. auch bindigen Hangsedimente sind

erdfeucht und locker bis mitteldicht gelagert.

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bis zur max. Aufschlusstiefe von ca. 2,6/3,0 m unter GOK (nur in RKS 1-3 erbohrt): Sandstein, Siltstein, Tonstein, verwittert (Unterkreide, Osningschichten)

Sandstein, Siltstein und Tonsteinbruchstücke mit einer

schluffig-sandigen Matrix, ohne mineralischen Zusammen-

halt. Der verwitterte Fels ist erdfeucht und dicht bis sehr

dicht gelagert.

Die Aufschlussbohrungen wurden bei Erreichen der der maximalen Geräteauslastung

und des dann fehlenden Bohrfortschritts im Übergangsbereich von den Hangablagerun-

gen als Lockergesteinsdeckschicht zu den unterlagernden Festgesteinsschichten der

Unterkreide eingestellt. Unterhalb der erreichten Aufschlusstiefen sind nach dem NIBIS-

Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) des Landes

Niedersachsen mäßig harte, klüftige Sand- und Mergelkalksteinschichten (Osning-Sand-

stein) mit Zwischenlagen aus Kalkstein und Tonschiefer bis in noch größere Tiefen zu

erwarten. Für diese Festgesteinsschichten werden einaxiale Druckfestigkeiten von ca. 12,5 ≤ q ≤ 50 MN/m3 angegeben. u

3.3 Grundwasser

Grundwasser wurde bei den Baugrunduntersuchungen am 19.01.2021 und am

30.05.2025 in den durchteuften Lockergesteinsdeckschichten (Hangablagerungen) nicht

angetroffen.

Ein oberflächennahes, zusammenhängendes Grundwasservorkommen ist nach den Er-

gebnissen der Baugrunduntersuchungen somit nicht zu erwarten. Grundwasser kann

jedoch in größeren Tiefen als Kluftgrundwasser innerhalb des Festgesteinsuntergrundes

auftreten. Langjährige Grundwasserstandsmessungen oder Messstellen, anhand derer

ein höchster Grundwasserstand unmittelbar abgeleitet werden könnte, liegen für das

Baugrundstück nicht vor. Der Bemessungsgrundwasserstand (BGW) wird nach den vor-

liegenden Erkenntnissen unterhalb der für die geplanten Baumaßnahmen maßgeben-

den Gründungsebenen erwartet.

In niederschlagsreichen Zeiten bzw. nach anhaltenden starken Niederschlägen ist je-

doch in den Hangsedimenten mit Hangsicker- und Schichtwasser zu rechnen.

Bei den anstehenden, mit Durchlässigkeitsbeiwerten von z.T. k < 1 ∙ 10-04 m/s dann

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wenig durchlässigen Böden ist mit lokalen Vernässungen durch temporär aufgestautes

(Hang-)Sicker- und Schichtwasser zu rechnen, die örtlich bis zur Geländeoberkante rei-

chen und dort dann zu vorübergehenden Vernässungen führen können.

Das temporär auftretende Stauwasser ist gemäß DIN 4095-1:2026-06 vom Grundwas-

ser beziehungsweise vom Bemessungsgrundwasserstand zu unterscheiden. Aufgrund

der Hanglage, der inhomogenen Zusammensetzung der Hangablagerungen und der

wechselnden Durchlässigkeitsverhältnisse ist insbesondere nach stärkeren oder länger

anhaltenden Niederschlägen mit einem seitlichen Zufluss von Hang-, Sicker- und

Schichtwasser zu den in den Hang einschneidenden Bauteilen zu rechnen. Die hieraus

resultierenden Einwirkungen auf die erdberührten Bauteilflächen werden in Kap. 4.2 be-

urteilt.

3.4 Charakteristische Bodenkennwerte

Die für die erdstatischen Berechnungen erforderlichen charakteristischen Bodenkenn-

werte sind in Anlehnung an die Erfahrungswerte der DIN 1055-2, der EAB und EAU

sowie unter Beachtung korrelativ aus den Ergebnissen eigener bodenmechanischer La-

borversuche abgeleiteter Daten, wie folgt in Ansatz zu bringen:

Material eines ggf. erforderlichen bauzeitlichen Flächenfilters / Bodenaustausch- material / Tragschichtmaterial (Kiessand 0/32, Natursteinschotter 0/45-0/56, RC-Schotter)* Raumgewicht (g ) : 18,0-18,5 kN/m³ unter Wasser : 10,5-11,0 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 37,5-42,5 ° Kohäsion (c’) : 0 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 80-150 MN/m² Proctordichte (P ) : 100 % S d

  • nichtbindiges, frostsicheres, wasserdurchlässiges, verdichtungsfähiges, raumbeständiges und umweltverträgliches, d. h. gütegeprüftes Lockergesteinsmaterial; der Einbau von RC-Material ist ggf. genehmigungspflichtig.

Vorhandenes Tragschichtmaterial (Natursteinschotter 0/45-0/56, RC-Schotter)* Raumgewicht (g ) : 18,0-18,5 kN/m³ unter Wasser : 10,5-11,0 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 35,0-40,0 ° Kohäsion (c’) : 0 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 60-120 MN/m² Proctordichte (P ) : 95-100 % S d

Vorhandene Auffüllungen, gemischtkörnig, humos, locker bis mitteldicht gelagert Raumgewicht (g ) : 18,0-19,0 kN/m³ unter Wasser : 9,0-10,0 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 30,0-32,5 ° Kohäsion (c’) : 0-5 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 10-40 MN/m² S

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Hangablagerungen, grob- bis gemischtkörnig, locker gelagert Raumgewicht (g ) : 18,0-19,0 kN/m³ unter Wasser : 9,0-10,0 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 30,0-35,0 ° Kohäsion (c’) : 0-10 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 10-40 MN/m² S

Hangablagerungen, grob- bis gemischtkörnig, mitteldicht gelagert Raumgewicht (g ) : 18,5-19,5 kN/m³ unter Wasser : 9,5-10,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 32,5-37,5 ° Kohäsion (c’) : 0-20 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 20-60 MN/m² S

Sandstein, Mergelkalkstein, Kalkstein, Tonschiefer, verwittert (GU/GU*), mittel- dicht bis dicht gelagert Raumgewicht (g ) : 18,5-19,5 kN/m³ unter Wasser : 9,5-10,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 35,0-42,5 ° Kohäsion (c’) : 0-5 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 60-150 MN/m² S

Sandstein, Mergelkalkstein, Kalkstein, Tonschiefer, schwach verwittert 1) Raumgewicht (g ) : 20,5-23,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 37,5-50,0 ° Kohäsion (c’) : 0-5 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 100-500 MN/m² (Werte mit der Tiefe zunehmend) S

  1. nicht erbohrt, aber erfahrungsgemäß unterhalb der erreichten Aufschlusstiefen zu erwarten

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3.5 Bodenklassifikation nach VOB und DIN-Norm

3.5.1 Klassifikation nach ATV VOB C 2015-08

Für die Ausschreibung der Erdarbeiten nach ATV VOB C 2015-08 wird für die ermittelten

Bodenschichten folgende Zuordnung in Homogenbereiche empfohlen:

Humoser Oberboden: Mu Homogenbereich O

Anthropogene Auffüllungen: A (…) Homogenbereich A

Hangablagerungen: fS/mS/S, … Homogenbereich B1

Festgestein: X, … Homogenbereich X

Die Verteilung der o. g. Homogenbereiche ist in den Anlagen 2.1 bis 2.3 ersichtlich.

Die für die jeweiligen Homogenbereiche anzusetzenden Kennwerte wurden in Anleh-

nung an die Erfahrungswerte der DIN 1055-2, der EAB und EAU festgelegt sowie korre-

lativ aus den Ergebnissen eigener bodenmechanischer Laborversuche abgeleitet und

sind dem Kap. 3.4 bzw. den Anlagen 4.1 bis 4.4 zu entnehmen.

3.5.2 Bodenklassen (VOB DIN 18300) und Bodengruppen (DIN 18196)

Für die Ausschreibung der Erdarbeiten können die angetroffenen Bodenarten nach "alter

Norm" in folgende Bodenklassen bzw. Bodengruppen eingeordnet werden:

Humoser Oberboden: Bodenklasse: 1 1) 2) Bodengruppe: OH Anthropogene Auffüllungen: Bodenklassen: 3-5 1) 2) (ggf. eingelagerte Bauwerksreste mit Vol. ≥ 0,01 m3: Klassen 6, 7) Bodengruppe: A Hangablagerungen/ Stark verwitterter Fels: Bodenklasse: 3/4 1) 2) Bodengruppen: SE/SU/SU*/ST/GU/GU* Fels, schwach verwittert: Bodenklassen: 5, 6 Bodengruppe: schwach verwitterter Fels (Zv)

ggf. eingelagerte Kalkstein-Härtlinge 3): Bodenklassen: 6, 7 4) (bei Volumina ≥ 0,01 m³)


  1. bei Verschlammungen, Wassersättigung bzw. einer Konsistenzzahl von Ic ≤ 0,5: Klasse 2
  2. gemischtkörnige Böden der Gruppen SU*, ST*, wenn sie eine breiige oder flüssige Konsistenz haben und beim Lösen ausfließen: Klasse 2
  3. nicht erbohrt, aber erfahrungsgemäß unterhalb der erreichten Aufschlusstiefen zu erwarten
  4. die Unterscheidung Bodenklasse 6 und 7 erfolgt rein nach Klüftigkeit und Verwitterungszustand.

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3.6 Klassifizierung der oberflächennahen Böden gem. ZTV-E-StB-17

Die im oberflächennahen Bereich anstehenden Hangablagerungen sind gem. ZTV E-

StB 17, Tabelle 1, nach Maßgabe der vorliegenden Bodenprofile, überwiegend in die

Frostempfindlichkeitsklasse F3 (sehr frostempfindlich) zu stellen.

4 Bau- und Gründungstechnische Maßnahmen

4.1 Bauzeitliche Wasserhaltung

Während der Erd- und Gründungsarbeiten für die geplanten Umbau- und Erweiterungs-

maßnahmen ist das ggf. anfallende Sicker- und Schichtwasser bzw. das Tageswasser

abzuführen.

Die anstehenden, teilweise verlehmten und dann auch bindigen und wasserempfindli-

chen Sand-Schluff-Gemische werden bei Niederschlägen verschlammen, sodass das

empfohlene Bodenaustausch- und/oder Bodenauffüllmaterial (vgl. Kap. 4.3) bzw. die

Sauberkeitsschicht sofort nach Freilegung eines Teilbereiches der Aushubebene anzu-

decken ist.

Zur Abführung des Niederschlags- und Sicker- bzw. Schichtwassers ist nur bei anhal-

tenden, starken Niederschlägen eine offene Wasserhaltung über einen bauzeitlichen

Kiessand- oder Schotterflächenfilter (Kiessand 0/32 bzw. Natursteinschotter 0/45-0/56,

Stärke ca. 0,2 m) vorzuhalten.

In den Hangeinschnitten wird bei bzw. nach niederschlagsreichen Witterungsverhältnis-

sen und entsprechend starkem Oberflächen- und Hangsickerwasserandrang aus den

höher liegenden Geländebereichen empfohlen, entlang der Böschungsfußbereiche zu-

sätzlich Dränagestränge im bauzeitlichen Schotterflächenfilter zu verlegen, um das aus

dem Hang zuströmende Wasser kontrolliert fassen und abführen zu können. Bei sehr

niederschlagsreichen Witterungsverhältnissen sind ggf. in der Bodenabtragsfläche zu-

sätzliche Drainagestränge zu verlegen, um so eine kontrollierte Entwässerung des ge-

samten Rohplanums zu ermöglichen.

Bei den vorgenannten Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um bauzeitliche Maß-

nahmen zur Wasserhaltung und zum Schutz der freigelegten Baugrundplanien. Sie sind

von einer gegebenenfalls dauerhaft vorgesehenen Dränanlage zum Schutz der erdbe-

rührten Bauteile zu unterscheiden. Die Anforderungen an eine dauerhafte Dränanlage

werden in Kap. 4.2 behandelt.

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In diesem Zusammenhang wird auf die empfohlene Baugrubenabnahme durch den Gut-

achter (vgl. Kap. 6.0) hingewiesen.

In den tiefer liegenden Geländebereichen, in denen bis zur Gründungsebene der Ge-

bäudeerweiterungen bzw. bis zur Unterkante der frostsicheren Oberbauten im Bereich

der befestigten Außenanlagen noch ein Bodenauftrag erforderlich wird, sind die Auffüll-

planien bei Verwendung schwach bindiger bis bindiger Auffüllböden (z. B. Aushubmate-

rial aus höher liegenden Hangbereichen, vgl. Kap. 4.4) vor Arbeitsunterbrechungen so

herzustellen, dass bei Niederschlagsereignissen ein rascher Oberflächenabfluss erfolgt.

Hierzu sind die Zwischenplanien glatt abzuwalzen und mit einem ausreichenden Gefälle

anzulegen. Ggf. sind zusätzliche Abflussrinnen oder Dränagegräben anzulegen. Bei län-

geren Arbeitsunterbrechungen wird empfohlen, die bindigen Auffüllplanien mit grobkör-

nigem, gut durchlässigen Kiessand- oder Schottermaterial abzudecken.

4.2 Schutz der Bauwerke vor Vernässung

Wie den Ausführungen in Kap. 3.3 zu entnehmen ist, wurde bei den Baugrunduntersu-

chungen in den durchteuften Lockergesteinsdeckschichten kein Grundwasser angetrof-

fen. Grundwasser ist nach den vorliegenden Erkenntnissen erst in größeren Tiefen

(>10m) als Kluftgrundwasser im Festgesteinsuntergrund zu erwarten.

Ein durch langjährige Messungen abgesicherter Bemessungsgrundwasserstand (BGW)

liegt für das Baugrundstück nicht vor. Nach den Ergebnissen der Baugrunduntersuchun-

gen wird der Bemessungsgrundwasserstand unterhalb der für die geplanten Baumaß-

nahmen maßgebenden Gründungsebenen erwartet.

Ein Bemessungshochwasserstand ist aufgrund der Höhenlage des Baugrundstücks und

der Lage außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete nicht zu berücksichtigen.

Unabhängig vom Bemessungsgrundwasserstand ist in den Hangablagerungen insbe-

sondere nach stärkeren oder länger anhaltenden Niederschlägen mit einem seitlichen

Zufluss von Hang-, Sicker- und Schichtwasser zu rechnen. Aufgrund der wechselnden

Zusammensetzung und der teilweise geringen Durchlässigkeit der Hangablagerungen

können sich örtliche und zeitlich begrenzte Stauwasser- und Vernässungsbereiche bil-

den. Diese können entlang der erdberührten Bauteile örtlich bis zur jeweiligen Gelände-

oberkante reichen.

Das temporär auftretende Stauwasser ist gemäß DIN 4095-1:2026-06 vom Grundwas-

ser beziehungsweise vom Bemessungsgrundwasserstand zu unterscheiden. Aus dem

möglichen örtlichen Auftreten von Stauwasser bis zur Geländeoberkante kann nicht auf

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eine durchgehend hydraulisch verbundene Wassersäule zwischen der Unterkante der

erdberührten Bauteile und der Geländeoberkante geschlossen werden. Ebenso ist dar-

aus keine entsprechende vollflächige Auftriebseinwirkung abzuleiten. Aufgrund der in-

homogenen Schichtenfolge ist vielmehr mit räumlich begrenzten Stauwasserhorizonten,

seitlichen Sickerwasserströmungen und örtlichen Vernässungsbereichen zu rechnen.

Sofern die Bildung von Stauwasser nicht durch eine auf Dauer funktionsfähige Dränan-

lage verhindert wird, ist für die Abdichtung der in den Hang einschneidenden erdberühr-

ten Bauteile vorsorglich eine Beanspruchung durch drückendes Stauwasser anzuset-

zen. Für die erdberührten Wände und Bodenplatten ist grundsätzlich die Wasserbean-

spruchungsklasse W2.1-E gemäß DIN 18533-1:2026-06 zugrunde zu legen

Für die tiefer liegende Aufzugsunterfahrt kann die tatsächlich wirksame Druckwasser-

höhe anhand der punktuellen Baugrundaufschlüsse nicht abschließend bestimmt wer-

den. Aufgrund der Gründungsebene bei ca. 125,2 mNHN und des möglichen seitlichen

Wasserzuflusses kann für die Abdichtungsplanung vorsorglich die Wasserbeanspru-

chungsklasse W2.2-E angesetzt werden. Dabei handelt es sich um einen konservativen

Ansatz für die Abdichtungsplanung. Hieraus ist nicht unmittelbar eine durchgehende

hydrostatische Wassersäule bis zur Geländeoberkante für die Tragwerksbemessung ab-

zuleiten.

Die Auswahl und konstruktive Ausbildung der Abdichtung ist durch den zuständigen Ob-

jekt- beziehungsweise Abdichtungsplaner festzulegen. Alternativ kann eine wasserun-

durchlässige Betonkonstruktion nach der jeweils gültigen DAfStb-Richtlinie „Wasserun-

durchlässige Bauwerke aus Beton“ vorgesehen werden.

Zur Festlegung eindeutiger Bemessungsgrundlagen für die Tragwerksplanung ist für ört-

lich und zeitlich begrenzt auftretendes Stauwasser vorsorglich eine zusammenhängende

Druckhöhe von 1,0 m anzusetzen. Hieraus ergibt sich ein maximaler Ersatzwasserdruck

von p = 10 kN/m². w,max

An aufgehenden erdberührten Wänden ist der Wasserdruck über die angesetzte Stau-

höhe von 1,0 m dreiecksförmig verteilt anzusetzen.

Für erdberührte Bodenplatten und die Aufzugsunterfahrt ist ohne Berücksichtigung einer

dauerhaften Dränanlage ein flächig wirkender Ersatzwasserdruck beziehungsweise Auf-

triebsdruck von p = 10 kN/m² zu berücksichtigen. A

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Bei diesen Werten handelt es sich um vorsorgliche geotechnische Bemessungsansätze

für örtlich und zeitlich begrenztes Stauwasser. Ein entsprechender Grundwasserstand

wurde bei den Baugrunduntersuchungen nicht festgestellt. Ein Wasserdruck oder Auf-

trieb aus einer durchgehenden Wassersäule von der Unterkante der Aufzugsunterfahrt

bis zur Geländeoberkante ist auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse

nicht anzusetzen.

Zum Schutz der in den Hang einschneidenden erdberührten Bauteile kann eine U-för-

mige Dränanlage um die jeweiligen Bauteile vorgesehen werden. Wird die Bildung von

Stauwasser durch eine fachgerecht bemessene, auf Dauer funktionsfähige Dränanlage

verhindert, kann für die hiervon erfassten Bauteilbereiche die Wasserbeanspruchungs-

klasse W1.2-E angesetzt werden. In diesem Fall kann auch der vorgenannte Ersatzwas-

serdruck im regulären Bemessungsfall entfallen.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine ausreichend leistungsfähige und rechtlich zulässige

Vorflut, die Rückstausicherheit, die hydraulische und mechanische Filterstabilität sowie

die dauerhafte Kontrolle, Spülung und Wartung der Dränanlage gewährleistet sind. Die

Planung, Bemessung und Ausführung der Dränanlage hat nach den hierfür maßgeben-

den Regelungen der DIN 4095:1990-06 zu erfolgen. Die DIN 4095-1:2026-06 regelt er-

gänzend die Begriffe und die Einwirkungen durch Wasser im Baugrund.

Die Dränrohre sind in ausreichend durchlässigem sowie hydraulisch und mechanisch

filterstabilem Material zu verlegen. Alternativ sind geeignete Filtervliese oder Dränele-

mente vorzusehen. Die Arbeitsraumverfüllung ist so herzustellen, dass Hang-, Sicker-

und Schichtwasser der Dränanlage ungehindert zufließen kann. Verschlammungen,

Vermischungen mit geringer durchlässigem Bodenmaterial und Ablagerungen von

Baustellenresten sind zu vermeiden.

Soll die Durchlässigkeit der Arbeitsraumverfüllung bei der Bestimmung der Wasserbe-

anspruchung berücksichtigt werden, ist für das tatsächlich vorgesehene Verfüllmaterial ein Durchlässigkeitsbeiwert von mindestens k ≥ 1 ∙ 10-4 m/s nachzuweisen. Dieser Wert

kann nicht allein aus der Körnungsbezeichnung des Materials abgeleitet werden. Eine

durchlässige Arbeitsraumverfüllung verhindert für sich allein keine Stauwasserbildung.

Zusätzlich muss ein dauerhaft wirksamer Abfluss des aufgenommenen Wassers ge-

währleistet sein.

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Die Geländeoberfläche ist so zu planen und herzustellen, dass Niederschlags- und

Oberflächenwasser vom Gebäude weggeleitet wird. Ein konzentrierter Zufluss von Ober-

flächenwasser in die Arbeitsräume oder zu den erdberührten Bauteilen ist dauerhaft zu

vermeiden.

Ergänzend zu den vorgenannten Ausführungen sind die jeweils gültigen Normen, Richt-

linien und behördlichen Anforderungen zu beachten.

4.3 Tragfähigkeit des Baugrundes/Gründungskonzept

4.3.1 Gründung von Bauwerksfundamenten

Nach Maßgabe der vorliegenden Schichten- und Rammprofile stehen in den angenom-

menen Gründungsebenen für die geplanten Erweiterungsbauten (Funktionsräume, Auf-

zug, Kellerzugang) überwiegend ausreichend tragfähige Lockergesteinsböden (Hangab-

lagerungen) in mitteldichter Lagerung bzw. mindestens steifplastischer Konsistenz (je

nach Feinkornanteil und kohäsiver Bodeneigenschaften) an.

Ein Mehraushub bzw. Bodenaustausch unter den Fundamenten ist daher im Regelfall

nicht bzw. nur in der Stärke des ggf. erforderlichen bauzeitlichen Flächenfilters notwen-

dig.

Sollten örtlich im Zuge der Erd- und Gründungsarbeiten in den jeweiligen Gründungstie-

fen durch Hangsickerwasser bereits durchnässte und aufgeweichte Böden angetroffen

werden, so sind diese dann vollständig bzw. bis zu einer Stärke von max. ca. 0,5 m

auszuheben und durch nichtbindiges, wasserdurchlässiges und verdichtungsfähiges Lo-

ckergesteinsmaterial wie Kiessand 0/32 oder Natursteinschotter 0/45-0/56 bzw. ein äqui-

valentes raumbeständiges und umweltverträgliches Recycling-Material zu ersetzen. Da-

bei ist ein seitlicher Überstand unter einem Druckausbreitungswinkel von 45° einzuhal-

ten. Bei Verwendung von Magerbeton entfällt ein Überstand. Der Magerbetonsockel

muss dann jedoch bis auf mindestens mitteldicht gelagerten oder steifplastischen und

dann ausreichend tragfähigen Baugrund geführt werden. In diesem Zusammenhang

wird auf die empfohlene Begleitung der Erd- und Gründungsarbeiten durch den Gutach-

ter hingewiesen (vgl. Kap. 6.0).

Sollte örtlich ein Bodenaustausch oder noch eine Bodenauffüllung unter den Fundamen-

ten erforderlich werden, so ist das (Bodenaustausch- bzw. Bodenauffüll-)Material dann

lagenweise in Schüttstärken bis max. 0,3 m einzubringen und mittels geeigneter Ver-

dichtungsgeräte bis auf mind. 100 % der Proctordichte zu verdichten. Die Wahl des

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Verdichtungsgerätes ist dabei derart auf die Schüttstärke abzustimmen, dass keine dy-

namische Verdichtungsenergie in den ggf. unterlagernden bindig-gemischtkörnigen

Baugrund eingetragen wird. Die erreichte Verdichtung ist durch den Gutachter nachzu-

weisen.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte ergeben, welches Material für den Bodenaus-

tausch bzw. für die Bodenauffüllung gewählt werden kann. Im Bedarfsfall dient die erste

Lage des Bodenaustauschmaterials auch gleichzeitig als bauzeitlicher Flächenfilter (vgl.

Kap. 4.1). Bei Verwendung sandiger, grob- bis gemischtkörniger Auffüllböden (vgl. Kap.

4.4) wird im Bedarfsfall ggf. ein gesonderter Kiessand- oder Schotterflächenfilter erfor-

derlich

Höher liegende Fundamentierungen sind in Nachbarschaft zu tiefer liegenden Bauteilen

zum tieferliegenden Bauteil hin in einem Winkel von 30° abzutreppen bzw. soweit tiefer-

zuführen, dass der Winkel zwischen den benachbarten Fundamentunterkanten nicht

mehr als 30° beträgt.

Auf eine Abtreppung der Fundamente kann verzichtet werden, wenn die tieferliegenden

Bauteile so bemessen werden, dass sie den Lasteintrag durch die höher liegenden Fun-

damente des benachbarten, höher liegenden Bauteils aufnehmen können.

4.3.2 Gründung von Bauwerksohlen

Es wird davon ausgegangen, dass die Gebäudesohlen vom Tragwerksplaner als elas-

tisch gebettete Sohlplatten gerechnet und entsprechend konstruktiv bewehrt werden. Bei

den nur erwartet geringen Verkehrslasten, sind dann über den Einbau und die Verdich-

tung ggf. erforderlicher Füllböden gem. Kap. 4.4 und der Maßnahmen zum Schutz der

Erdplanien vor Verschlammung durch Niederschlags- und Hangsickerwasser und vor

strukturellen Störungen durch unsachgemäße Behandlung der Erdplanien (vgl. Kap.

4.3.3) keine weiteren bodenverbessernden oder zustandserhaltenden Maßnahmen er-

forderlich.

Sollten seitens des Tragwerksplaners jedoch höhere Anforderungen an den Baugrund

unterhalb der Sohlplatten gestellt werden, so ist der Gutachter umgehend zu benach-

richtigen, um die Dimensionierung dann erforderlicher Tragschichten zu erarbeiten.

Werden die Gebäudesohlen freitragend, auf den Fundamenten aufliegend, also statisch

quasi als "Decke" bemessen, so bestehen dann keine besonderen Anforderungen an

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den Baugrund unterhalb der Sohlen. Es sind lediglich hohlraumarme Verfüllungen zu

gewährleisten.

4.3.3 Angaben zum Erdplanum/zu Abtragsplanien

Die in den Aushubebenen (für die Fundament- und Sohlplattengründungen sowie für

den frostsicheren Oberbau befestigter Außenflächen) anstehenden Böden sind teilweise

ü als bindig-gemischtkörnige Lockergesteinsböden der Bodengruppen SU* oder ST

gem. DIN 18196 zu klassifizieren (vgl. Kap. 3.5.2). Solche Böden sind in Abhängigkeit

vom Wassergehalt hinsichtlich ihrer Konsistenz und Scherfestigkeit und somit hinsicht-

lich ihrer Tragfähigkeit sehr veränderlich. Eine Verschlechterung der Tragfähigkeitsei-

genschaften z. B. durch Niederschlagseinflüsse, durch unkontrollierten Oberflächen-

und Sickerwasserzutritt oder durch unsachgemäße Bearbeitung des Bodens (z. B. dy-

namische Verdichtung bei ungünstigen Bodenwassergehalten) ist daher zu vermeiden.

Eine dynamische Belastung dieser Böden kann bei ungünstigen Bodenwassergehalten

zu einem Porenwasserüberdruck und dann zu Aufweichungen, dem sog. "Matratzenef-

fekt" führen. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bindig-gemischtkör-

nige Erdplanien nicht mittels schwerer oder gummibereifter Baufahrzeuge zu befahren

oder mittels dynamischer Verdichtungsgeräte zu bearbeiten sind.

Auch nach Einbringen eines bauzeitlichen Flächenfilters (vgl. Kap. 4.1) ist ein Befahren

des Planums mit schwerem Gerät nicht unbedingt zulässig, da der Flächenfilter allein

der Entwässerung und Trockenhaltung des Planums dient und nicht für die Aufnahme

dynamischer Verkehrslasten ausgelegt ist.

Bei Bedarf sind für die zu erwartenden Bauverkehrslasten ausreichend dimensionierte

Baustraßen bzw. Bewegungsflächen anzulegen.

4.4 Verwendung des Bodenaushubs

Die bei den Erdaushubarbeiten anfallenden, grob- bis gemischtkörnigen Böden

(Hangablagerungen) können aus bodenmechanischer Sicht als Füllmaterial im Bereich

der Arbeitsräume oder als Auffüllböden nur bedingt verwendet werden.

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die bodenmechanische Eignung der Aus-

hubböden als Füllmaterial. Soll die Arbeitsraumverfüllung zugleich eine hydraulische

Funktion übernehmen und das anfallende Hang-, Sicker- und Schichtwasser einer dau-

erhaften Dränanlage zuführen, sind ergänzend die Angaben in Kap. 4.2 zu beachten. In

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diesem Fall ist ein ausreichend durchlässiges, homogenes und filterstabiles Verfüllma-

terial zu verwenden. Die hierfür erforderliche Durchlässigkeit ist am tatsächlich vorgese-

henen Verfüllmaterial nachzuweisen. Die anfallenden, inhomogen zusammengesetzten

Hangablagerungen sind für eine derartige hydraulisch wirksame Arbeitsraumverfüllung

ohne gesonderten Nachweis nicht geeignet.

Grobkörnige und nichtbindige, gemischtkörnige Aushubböden können grundsätzlich

wieder eingebaut und verdichtet werden, sofern sie weitestgehend sortenrein gefördert

und bis zum Wiedereinbau zwischengelagert werden können.

Bindig-gemischtkörnige Böden hingegen bzw. Gemische aus Sand und Lehm sind nur

im erdfeuchten Zustand und bei trockenen Witterungsverhältnissen wiedereinbau- und

verdichtungsfähig. Der Einbauwassergehalt des Bodens sollte dann näherungsweise

dem optimalen Wassergehalt w des Bodens im Proctorversuch entsprechen. Liegen Pr

entsprechende Verhältnisse vor, dann ist der Aushubboden in Lagenstärken bis max.

0,3 m einzubringen und mittels geeigneter Verdichtungsgeräte bis auf mind. 98 % der

Proctordichte zu verdichten. Bei innen liegenden Arbeitsraumverfüllungen ist eine Ver-

dichtung bis auf mind. 100 % der Proctordichte nachzuweisen. In den Bereichen, in de-

nen geringe Sackungen toleriert werden können (Rasen, Blumenbeete, u.a.), ist eine

hohlraumarme Verfüllung ausreichend.

In den Bereichen, in denen ein frostsicherer Unterbau erforderlich ist, z. B. Gehwege,

Parkplatzflächen, Zuwegungen, ist der Aushubboden nur bis zur Unterkante des frostsi-

cheren Gesamtaufbaus einzubauen und entsprechend zu verdichten. Die Restauffüllung

erfolgt mit frostsicherem Lockergesteinsmaterial.

Ist der Aushubboden zu nass bzw. liegen entsprechend ungünstige Witterungsbedin-

gungen für den Einbau vor, sind statt des Aushubbodens Füllsande, Grubenkiese oder

Kiessande mit max. bindigen Bestandteilen bis 10 % einzubauen und, wie zuvor für den

Aushubboden beschrieben, zu verdichten.

Im Zweifelsfall ist das Aushubmaterial im Zuge der Baugrubenabnahme oder vor Beginn

der Bauarbeiten auf seine Verwendung als Füllboden zu prüfen.

In diesem Zusammenhang wird die Begleitung der Erdarbeiten durch den Gutachter

empfohlen (vgl. Kap. 6.0).

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4.5 Baugruben und Bestandssicherung

4.5.1 Baugrubensicherung

Im Hangeinschnitt können aufgrund des steil ansteigenden Geländes keine Regel-bö-

schungen nach DIN 4124 ohne rechnerischen Standsicherheitsnachweis angelegt wer-

den. Die hangseitigen Baugrubenwände sind somit durch einen Verbau, der statisch

nachzuweisen ist, zu sichern. Alternativ ist die Standsicherheit der Gesamtböschung,

d.h. der Baugrubenböschung einschließlich der Geländeböschung oberhalb der oberen

Baugrubenkante, für den bauzeitlichen Zustand rechnerisch nachzuweisen. Hierfür sind

dann jedoch noch ergänzende Baugrunduntersuchungen erforderlich.

Baugrubenwände außerhalb des Hangbereiches können in den überwiegend sandigen

und sandig-steinigen Hangablagerungen aus bodenmechanischer Sicht gem. DIN 4124

im Schutze der bauzeitlichen Wasserhaltung (vgl. Kap. 4.1) bis 45 ° abgeböscht werden.

Bei niederschlagsreichen Witterungsbedingungen sind die Böschungen durch Folienab-

deckungen gegen Erosion zu schützen. Die ergänzenden Angaben der DIN 4124 (Bau-

gruben und Gräben) sind zu beachten. Bis zu Aushubtiefen von maximal 1,25 m kann

senkrecht geschachtet werden.

Können keine Böschungen angelegt werden (z. B. aus Platzmangel), so ist ein Baugru-

benverbau, der statisch nachzuweisen ist, auszuführen. Unter Beachtung der ab Tiefen

von ca. 2,5-3,0 m unter GOK anstehenden Festgesteinsschichten sind beim Einbringen

von Verbauelementen entsprechende Einbringhilfen (Vorbohrungen) vorzusehen. Zum

Schutze der angrenzenden Bebauung sind Verbauten erschütterungsarm einzubringen.

Sollten Baugrubenverbauten und/oder Rückverankerungen erforderlich werden, deren

statische Bemessung bis unterhalb bzw. außerhalb der bisher erkundeten Baugrund-

schichten reichen, so ist der Gutachter frühzeitig zu einer gesonderten Beurteilung auf-

zufordern. Im Bedarfsfall sind dann auch noch ergänzende Baugrunderkundungen zur

Verifizierung statischer Annahmen erforderlich.

4.5.2 Bestandssicherung

4.5.2.1 Erdaushub im Bereich angrenzender Gebäude

Bei den Gründungsarbeiten im Bereich des Bestandes sind grundsätzlich die Aushub-

begrenzungen der DIN 4123 (Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im

Bereich bestehender Gebäude) zu beachten.

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Dies bedeutet, dass vor bestehenden Fundamenten generell nur bis 0,5 m über deren

Gründungsebene (= UK-Fundament) ausgeschachtet werden darf (Verbleib einer Erd-

berme). Ab einem senkrecht zum Bestand horizontal gemessenen Abstand von 2,0 m

darf dann die vorgenannte Erdberme in einem Winkel von max. 26,5° (Böschungsnei-

gung 1:2) abgeböscht werden. Wird die Erdberme wie vorgenannt hergestellt, so können

Bodenaustausch- und Gründungselemente des geplanten Anbaus abschnittsweise (mit b ≤ 1,25 m) in die Berme eingebracht werden.

4.5.2.2 Unterfangungen

Im Zuge der geplanten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden nach den aktuell

vorliegenden Planunterlagen in Teilabschnitten Unterfangungsarbeiten am Bestand er-

forderlich. Für diese Teilbereiche ist vom Tragwerksplaner vorab noch zu prüfen, ob die

Rahmenbedingungen am Gebäudebestand eine konventionelle Unterfangung nach DIN

4123 zulassen. Im Zuge dieser Prüfung sind die konstruktiven Merkmale des zu unter-

fangenden Bauteils, die darauf wirkenden Bestandslasten sowie insbesondere auch die

Gründungssituation am Bestand zu erkunden, z. B. durch Erkundungsschürfe, und vom

Tragwerksplaner in Bezug auf die geplante Unterfangung zu beurteilen.

Da im unmittelbaren Nahbereich des zu unterfangenden Bauteils kein Baugrundauf-

schluss bis in ausreichende Tiefe für den Baugrundnachweis vorliegt, wird empfohlen,

den Erdaushub zunächst bis zur maximal zulässigen Tiefe vorzunehmen und davon aus-

gehen dann eine ergänzende Baugrunduntersuchung zur Unterfangung durchzuführen.

Nach Beurteilung der Gründungssituation am zu unterfangenden Bestandsbauteil durch

den Tragwerksplaner werden die Unterfangungsdetails dann in einer ergänzenden Gut-

achterliche Stellungnahme ausgearbeitet.

Die Unterfangung ist bis mind. 0,5 m unter die Aushubebene für die Baugrubensohle

und bis in ausreichend tragfähigen Baugrund in Form mindestens mitteldicht gelagerter

nichtbindiger Böden oder mindestens steifplastischer bindiger Böden bzw. bis auf den

im Untergrund zu erwartenden Festgesteinshorizont (Osning-Schichten der Unterkreide)

zu führen.

Lassen die Gründungsbedingungen des Bestandes konventionelle Unterfangungsarbei-

ten zu, sind diese gem. DIN 4123 auszuführen. Dabei findet eine Tieferführung der Be-

standslasten in tiefere Bodenschichten statt. Wird der Unterfangungsbalken auf festen

Fels abgesetzt, so ist nicht mit nennenswerten Setzungen an der Unterfangung zu rech-

nen. Wird die Unterfangung hingegen in nicht vollständig vorkonsolidierten

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Hangablagerungen abgesetzt, so ist auch bei fachgerechter Ausführung der Unterfan-

gung mit resultierenden Baugrundsetzungen infolge der Lastumlagerungen zu rechnen.

Nach DIN 4123 werden unter solchen Bedingungen Setzungen in der Größenordnung

bis ca. 0,5 cm als unvermeidbar angesehen. Das Auftreten von Rissbildungen im zu

sichernden Bestand kann dann nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Ist eine konventionelle Unterfangung des zu sichernden Bauteils nach DIN 4123 bei ei-

ner dafür nicht geeigneten Bestandskonstruktion oder ungeeigneter Baugrund- und

Grundwasserverhältnisse nicht möglich, so sind gesonderte Unterfangungs- oder Nach-

gründungsmaßnahmen aus dem Bereich des Spezialtiefbaus zu erarbeiten (z. B. Klein-

presspfähle, Mikropfähle, HDI-Unterfangungen o.ä.). Auch hierfür werden im Bedarfsfall

ergänzende Baugrunduntersuchungen erforderlich.

4.6 Gründungsart und Belastung des Baugrundes

Es können bewehrte Einzel- und Streifenfundamente mit einer bewehrten Sohlplatte

aber auch Plattengründungen in vom Tragwerksplaner noch anzugebender Stärke zur

Ausführung kommen.

Unter Beachtung einer rechnerischen Setzungsbegrenzung auf s = 2,0 cm, der noch g zul. Winkelverdrehung von α = 1/500 und der zu berücksichtigenden Teilsicherheits- krit.

werte für den Grenzzustand GEO 2, sind folgende Bemessungswerte des Sohlwider- standes (σ ) anzusetzen bzw. unter Berücksichtigung der Gesamtsicherheit von γ · R,d Gr γ = 2,0 folgende Sohldruckspannungen (σ ) in der Lasteintragsfläche (Unterkante (G,Q) zul.

Fundament) zulässig:

A) Nebengebäude (Funktionsräume) und Stützwand

Streifenfundamente:

Fundamentbreite b [m]:0,40,50,60,81,01,21,41,6
Bemessungswert σ [kN/m²]: R,d378413448504560581546518
Zul. Sohldruck σ [kN/m²]: zul.270295320360400415390370
Gesamtsetzungen s [cm]: g0,70,91,11,41,82,02,02,0
Bettungsmodul k [MN/m³]: s38,632,89,125,722,220,819,518,5

Einzelfundamente (Seitenverhältnis a/b = 1):

Fundamentbreite b [m]:0,51,01,52,02,53,03,54,0
Bemessungswert σ [kN/m²]: R,d504602700644574532490462

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Zul. Sohldruck σ [kN/m²]: zul.360430500460410380350330
Gesamtsetzungen s [cm]: g0,61,21,82,02,02,02,02,0
Bettungsmodul k [MN/m³]: s60,035,827,823,020,519,017,516,5

B) Aufzug / Kellerzugang

Streifenfundamente:

Fundamentbreite b [m]:0,40,50,60,81,01,21,41,6
Bemessungswert σ [kN/m²]: R,d392672994896840784770756
Zul. Sohldruck σ [kN/m²]: zul.280480710640600560550540
Gesamtsetzungen s [cm]: g0,61,22,02,02,02,02,02,0
Bettungsmodul k [MN/m³]: s46,740,035,532,030,028,027,527,0

Einzelfundamente (Seitenverhältnis a/b = 1):

Fundamentbreite b [m]:0,51,01,52,02,53,03,54,0
Bemessungswert σ [kN/m²]: R,d13301148952840770728700686
Zul. Sohldruck σ [kN/m²]: zul.950820680600550520500490
Gesamtsetzungen s [cm]: g1,52,02,02,02,02,02,02,0
Bettungsmodul k [MN/m³]: s63,341,034,030,027,526,025,024,5

Zwischenwerte können bei den Belastungstabellen jeweils linear interpoliert werden.

Bei Rechteckfundamenten mit gedrungenem Grundriss (Seitenverhältnisse a/b ≤ 1,5) ist

die jeweils schmalere Fundamentseite als Fundamentbreite b der o. g. Tabelle maßge-

bend.

Kommt eine Streifen-/Einzelfundamentierung mit aufliegender Sohlplatte zur Ausfüh-

rung, so beträgt die Mindestbreite der Fundamente b = 0,4 m, die Mindesteinbindetiefe

t = 0,5 m (einschl. Sohlplattenstärke). Bei geringer belasteten Fundamentkonstruktionen

ist dann eine Reduzierung der Mindestwerte der Fundamentabmessungen zulässig.

Außenfundamente sind bei mind. 0,8 m unter benachbarter GOK zu gründen. Zu beach-

ten sind die Angaben der EN ISO 13793 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden

– Wärmetechnische Bemessung von Gebäudegründungen zur Vermeidung von Frost-

hebungen).

Kommt eine Plattengründung mit ungleichmäßig verteilten Einzel- und Streifenlasten als

sog. "versteckte" Streifen-/Einzelfundamentierung zur Ausführung, so sind zur Dimensi-

onierung der Platte im Bereich der ankommenden Lasten die o. g. zulässigen Einzel-

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und Streifenlasten anzusetzen. Die Fundamentbreite b ist dann als Einflussbreite zu be-

rücksichtigen.

Bei schräg außermittig resultierenden Lasteinwirkungen sind die rechnerischen Ersatz- flächen (A' = a' (cid:215) b'), die sich aus der Exzentrizität des Lastangriffspunktes nach DIN

4017 ergeben, für den Ansatz der zulässigen Sohldrücke gem. o. g. Belastungstabelle

maßgebend.

Für die Bemessung von Plattengründungen nach dem einfachen Bettungsmodulverfah-

ren ist unter Voraussetzung einer annähernd gleichmäßig über die gesamte Platte ver-

teilten Flächenlast ein Einheitsbettungsmodul von k = 18 MN/m³ in Ansatz zu bringen. s

4.7 Setzungsverhalten

Die durch die Bauwerkslasten bedingten Setzungen werden bei den vorgenannten Be-

lastungen rechnerisch s = 2,0 cm nicht überschreiten. Die Setzungsdifferenzen, die sich g

unter Beachtung der o. g. Belastungstabellen durch die unterschiedlichen Baugrundver-

hältnisse ergeben, betragen nach den überschlägigen Setzungsberechnungen (Verfah-

ren nach STEINBRENNER) bei annähernd gleichmäßiger Lastverteilung nur wenige Milli-

meter.

Bei Anwendung des Bettungsmodulverfahrens für die Bemessung der Gründungsplatte

ergeben sich die rechnerischen Setzungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Sohl- druckspannung näherungsweise aus der Winkler’schen Funktion k = σ/s bzw. nach s g entsprechender Umstellung aus s = σ/k . g s

In den Teilabschnitten, in denen die Erweiterungsbauten direkt an den Bestand anbinden

bzw. angrenzen, kann es trotz der Vorbelastungen des Baugrundes durch die Bestands-

lasten zu Mitnahmesetzungen kommen. Infolge solcher Mitnahmesetzungen sind Span-

nungsumlagerungen im vorhandenen Gebäude möglich, wobei geringfügige Rissbildun-

gen nicht auszuschließen sind.

Bei Gründungen auf Geländeanhebungen oder Erd- und Dammaufschüttungen sind zu-

sätzlich zu den Setzungen aus den Bauwerkslasten Eigensetzungen (Konsolidationsset-

zungen) der Aufschüttung sowie Setzungen des Untergrundes durch die zusätzliche

Erdauflast zu berücksichtigen.

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Auf mögliche Baugrundsetzungen durch konventionelle Unterfangungen nach DIN 4123

wurde bereits in Kap. 4.5.2.2 hingewiesen.

5 Chemische Untersuchung / Verwertungskategorien

5.1 Aushubböden im Hangbereich

Im Hinblick auf den erforderlichen Bodenaustausch für die Vorbereitung der Gründung

der verschiedenen Bauteile (Nebengebäude mit Treppenaufgang, Aufzug, Stützwand)

können zunächst die Ergebnisse der in 2021 durchgeführten Analytk herangezogen wer-

den. Die Analysen erfolgten damals für die im Bereich der RKS 4 angetroffene Auffüllung

(„Auffüllung RKS 4“) gemäß der LAGA-Richtlinie (TR Boden, 2004).

Im Abgleich mit den Zuordnungswerten der LAGA wurde das mit der Probe „Auffüllung

RKS 4“ erfasste Material aufgrund der Befunde für den pH-Wert (11,4), der Leitfähigkeit

(674 µs/cm) und des Sulfatgehaltes von 28 mg/l der Einbauklasse Z 1.2 gemäß LAGA

zugeordnet. Die vollständigen Ergebnisse sind dem Gutachten vom 25.02.2021 zu ent-

nehmen.

Die aktuelle Analytik von Auffüllungsmaterial erfolgt nach der seit 2023 geltenden Er-

satzbaustoffverordnung (EBV) am Probenmaterial aus RKS 5. Aufgrund der geringen

Probenmenge erfolgt die aktuelle Analytik zunächst nur auf die Parameter PAK im Fest-

stoff und Sulfat im Eluat.

Zudem wird das Material der Hangablagerungen ohne mineralische Fremdanteile ge-

mäß EBV auf die Parameter der Anlage 1, Tabelle 3, Spalte 3-5 (BM-0) untersucht. Die

Ergebnisse werden nach Eingang vom Labor vorgelegt.

5.2 Materialien aus dem Bereich des Parkplatzes nördlich des Gebäudes

Asphaltdecke

Die im Zuge der Erkundung von 2021 entnommenen Proben aus der etwa 7 – 10cm

starken Asphaltdecke des Parkplatzes wurden als Mischprobe „MP Asphalt Parkplatz“

der chemischen Analytik auf PAK im Feststoff, Phenolindex im Eluat und Asbest (quali-

tativ) zugeführt. Die Untersuchungsergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle darge-

stellt.

Tab. 1: Ergebnisse Asphalt

ProbePAK EPA [mg/kg]Phenolin-AsbestVerwertungsklasse gemäß RuVA-StB 01
dex
[mg/l]
MP Asphalt Parkplatzn.b.< 0,010Nicht nach- weisbarA

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G + S Geobüro Sack SANIERUNG JUGENDTREFF ALTE WANNE IN GEORGSMARIENHÜTTE

n.b. = nicht berechenbar, da Einzelparameter < Bestimmungsgrenze

Die Grenze zwischen Asphalt der uneingeschränkt auch im Heißmischverfahren verwer-

tet werden darf und teerhaltigen Materialien, die nur mit ausgewählten Kaltverfahren ver-

wertet werden dürfen, wird in der Regel mit (s. RuVA-StB 01) mit 25 mg/kg TR festgelegt.

Das untersuchte Asphaltmaterial der Mischprobe „MP Asphalt Parkplatz“ ist entspre-

chend der vorliegenden Analysenergebnisse als teerfrei einzustufen. Asbest und Phe-

nole konnten nicht nachgewiesen werden.

Das Asphaltmaterial kann unter der Abfallschlüsselnummer 17 03 02 „Bitumengemische

mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen“ der Verwertung zugeführt werden.

Die Materialien entsprechen der Verwertungsklasse A gemäß RuVA – StB 01 und kön-

nen dementsprechend auch als Asphaltgranulat im Heißmischverfahren wiedereinge-

setzt werden.

Die Asphaltdecke auf der Parkplatzfläche wurde seit 2021 nicht verändert. Aus

gutachtlicher Sicht sind die Analysenergebnisse aus 2021 daher weiterhin als va-

lide anzusehen und für die Einleitung der Entsorgung einsetzbar.

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[Seite 27]

G + S Geobüro Sack SANIERUNG JUGENDTREFF ALTE WANNE IN GEORGSMARIENHÜTTE

Ungebundene Tragschicht

Aus dem unterhalb der Asphaltdecke angetroffenen, etwa 0,2 – 0,3m starken Trag-

schichtmaterialien wurde im Rahmen der Untersuchungen im Jahr 2021 eine Misch-

probe („MP Tragschicht Parkplatz“) erstellt und der chemischen Analytik gemäß der

LAGA – Richtlinie zugeführt.

Nach der damaligen Untersuchung wurde das erfasste Schottermaterial der Tragschicht

der Einbauklasse Einbauklasse Z0 zugeordnet.

Eine aktuelle Beprobung des Parkplatzunterbaus und eine den Anforderungen der Er-

satzbaustoffverordnung genügende Analytik wurde bisher nicht eingeleitet.

6 Erdbebenzone und sonstige Georisiken

Nach der Erdbebenzonenkarte der DIN EN 1998-1/NA:2011-01 liegt die Stadt Georgs-

marienhütte in keiner Erdbebenzone.

Auch hinsichtlich weiterer Georisiken (Subrosion, Bergschadensgefährdung durch Alt-

bergbau, Methanausgasungen o.ä.), liegen dem Gutachter derzeit keine konkreten Hin-

weise vor, die planerisch zu berücksichtigen wären.

Es ist bekannt, dass im 2. Weltkrieg ein Luftschutzbunker als Stollenanlage im Rehlberg

angelegt wurde. Einer von 4 ehemaligen Zugängen zu dieser Stollenanlage liegt am Ju-

gendhaus „Alte Wanne“. Über die Ausdehnung und aktuelle Beschaffenheit der Stollen-

anlage liegen dem G + S Geobüro Sack keine Erkenntnisse vor. Es ist planerisch zu

prüfen, ob die geplanten Erweiterungsbauten für das Jugendhaus im Einflussbereich von

Stollenbauten der alten Luftschutzbunkeranlage liegen.

Sollten im Zuge der Baumaßnahmen Hinweise auf die vorgenannte Stollenanlage ange-

troffen werden, so sind diese planerisch zu berücksichtigen bzw. hinsichtlich ihrer Be-

deutung für das geplante Bauvorhaben fachtechnisch zu beurteilen.

7 Baugrubenabnahme und Verdichtungsüberprüfung

Nach Freilegung der Baugrubensohle / Gründungssohle bzw. während der Ausschach-

tungsarbeiten ist der Gutachter gem. DIN EN 1997-1:2009-09, Abschnitt 4.3.1, zu einer

abschließenden Baugrundbeurteilung (Baugrubenabnahme) aufzufordern.

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G + S Geobüro Sack SANIERUNG JUGENDTREFF ALTE WANNE IN GEORGSMARIENHÜTTE

Es erfolgt ein Vergleich der Baugrundverhältnisse zu denen, die dem vorliegenden Gut-

achten zugrunde gelegt wurden.

Im Zuge der Baugrubenabnahme werden eventuell erforderliche Bodenaustauscharbei-

ten exakt festgelegt und es erfolgen die endgültigen Angaben zur bauzeitlichen Wasser-

haltung, zur Baugrubensicherung, zur ggf. erforderlichen Unterfangung und zur Grün-

dung.

Während und nach Fertigstellung von Bodenaustausch- und Bodenverfüllmaßnahmen

und der Verdichtungsarbeiten ist gem. DIN EN 1997-1:2009-09, Abschnitt 5.3.4, eine

Überprüfung der erreichten Verdichtung durch den Gutachter erforderlich.

8 Schlusswort

Nach den vorliegenden Planunterlagen und den anstehenden Baugrund- und Grund-

wasserverhältnissen wird das Bauvorhaben der Geotechnischen Kategorie 2 (GK2) zu-

geordnet.

Der Gutachter ist zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern, wenn sich Fragen

ergeben, die im vorliegenden Gutachten nicht oder abweichend erörtert wurden.

Osnabrück, den 23.09.2026

gez.

Dipl.-Geol. Michael Sack Dipl.-Geol. St. Kunk

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RKS 4 X DPM 4 RKS 1 RKS 5 X DPM 1 KD. X DPM 5 DPM 2 X RKS 2 DPM 3 X RKS 3 RKS 6Legende RKS 1 Rammkernsondierbohrung DN 36/50 EN ISO 22475-1 vom 19.01.2021 X DPM 1 Mittelschwere Rammsondierung gem. EN ISO 22476-2 vom 19.01.2021 RKS 5 Rammkernsondierbohrung DN 36/50 EN ISO 22475-1 XDPM 5 Mittelschwere Rammsondierung gem. EN ISO 22476-2 KD. Kanaldeckel mit 128,96 mNHN als Bezugspunkt für das Höhennivellement
Projekt: Sanierung Jugendtreff„Alte Wanne“ Hochstraße 2 in 49124 Georgsmarienhütte Auftraggeber: Stadt Georgsmarienhütte Oeseder Straße 85 in 49124 Georgsmarienhütte Bezeichnung: Lage der Bodenaufschlusspunkte RKS 1 - RKS 6 und DPM 1 - DPM 5 Maßstab1:200 0 2 4 Anlage 1 Projekt-Nr.: 2021.1307 Bearbeitung: Datum: 30.05.2025
Projekt: Sanierung Jugendtreff„Alte Wanne“ Hochstraße 2 in 49124 Georgsmarienhütte Auftraggeber: Stadt Georgsmarienhütte Oeseder Straße 85 in 49124 Georgsmarienhütte Bezeichnung: Lage der Bodenaufschlusspunkte RKS 1 - RKS 6 und DPM 1 - DPM 5
Maßstab1:200 0 2 4
Anlage 1Projekt-Nr.: 2021.1307
Bearbeitung:Datum: 30.05.2025

[Seite 30]

Legende

mNHN 133.00 Konsistenzen und Bodenarten

Gepl. GOK bei 130,33 mNHN halbfest Schluff (U)

132.00 steif - halbfest Sand (S) steif

Außenbereich Aufzug

Feinsand (fS)

131.00 Mittelsand (mS) Geplante OK-Sohle (Kellerzugang) RKS 1 bei ca. 127,13 mNHN Steine (X)

DPM 1

130.00 129,61 mNHN DPM 4 RKS 4 A Auffüllung (A) 129,24 mNHN Schlagzahlen je 10 cm 129,01 mNHN 129,01 mNHN Beton (Be) A Pfl 0 10 20 30 40 Schlagzahlen je 10 cm 0.0 0.08 Pflaster (Pfl) 0 10 20 30 40 129.00 A (mS, fs, gs', u') 0.0 0.25 A Pfl 0.08 Be A Abkürzungen 0.30 A (S) 1.0 fS, u, ms, x'; 0.14 Asph = Asphalt Nst = Naturstein 128.00 x = Sst 1.0 A (X, s, u'); Be = Beton Sst = Sandstein 0.90 x = Bs, Nst Bs = Bauschutt mS, fs, x, u'; 0.90 Gl = Glas x = Steine x = Sst fS, u, t', x', ms' Ko = Kohle o = Pflanzenreste 2.0 1.70 _ x = Ust Kst = Kalkstein w = Wurzelreste 127.00 2.0 Schl = Schlacke S, u, t' 2.20 x = Sst Scho = Schotter v = verwittert fS / U, x'; 2.30 Ust = Schluffstein v = stark verwittert x = Ust Zb = Ziegelbruch v' = schwach verwittert 3.0 56 fS, ms, u 2.60 126.00 100 2.90 3.0 44 KBF BZP = Kanaldeckel mit 125,68 mNHN X, fs, u'; 100 (vgl. Anlage 1) x = Sst KBF = Kein Bohrfortschritt möglich 3.00 KBF Grundwasser 125.00 (Zahl) = Grundwasser angebohrt (Datum) (Zahl) = Grundwasser nach Bohrende (Datum) (Zahl) = Grundwasserruhestand 124.00 (Datum) Ang. Gründungsebene (Aufzug) x. = nass / fließfähig x bei ca. 125,18 mNHN x = Vernässung

123.00

Projekt: Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 122.00 in 49124 Georgsmarienhütte Bauherr: Stadt Georgsmarienhütte Homogenbereiche Oeseder Straße 85 in 49124 GMH Humoser Oberboden: Mu Homogenbereich O Planinhalt: Schichtenprofile RKS 1, RKS 4 121.00 Anthropogene Auffüllungen: A (...) Homogenbereich A Rammdiagramme DPM 1, DPM 4 Hangablagerungen: fS/mS/S, ... Homogenbereich B1 Festgestein: X, ... Homogenbereich X Projekt-Nr.: 2021.1307 Maßstab: 1 : 50

Datum: 19.01.2021 Anlage: 2.1

[Seite 31]

Legende

mNHN 135.00 Konsistenzen und Bodenarten

Funktionsräume

steif Sand (S) 134.00 weich - steif Feinsand (fS) Gepl. EFH bei 130,33 mNHN weich Mittelsand (mS)

133.00 RKS 3 DPM 3 Steine (X)

RKS 2 DPM 2

131,82 mNHN Hum. Oberboden (Mu) 131,65 mNHN 131,82 mNHN Mu 131,65 mNHN Schlagzahlen je 10 cm 132.00 Schlagzahlen je 10 cm 0 10 20 30 40 0 10 20 30 40 Mu 0.0 Mu 0.0 Mu (fS, ms, u, x, h, w, o); Mu (fS, ms, u, h, w') x = Sst vorgeschachtet 0.10 _ 0.10 131.00 S, u, t', x'; mS, fs, u', x', w'; x = Sst x = Sst 1.0 0.90 1.0 1.00 Abkürzungen S, x, u'; mS, fs, x'; Asph = Asphalt Nst = Naturstein x = Sst 130.00 x = Tst Be = Beton Sst = Sandstein 2.0 Bs = Bauschutt 2.00 2.0 Gl = Glas x = Steine fS, u, ms, x'; 2.40 Ko = Kohle o = Pflanzenreste 129.00 2 x . 5 = 0 Sst 7 1 2 00 2 fS .9 , 0 u, ms 4 1 3 00 K Sc s h t l = = K Sc a h lk l s a t c e k i e n w = Wurzelreste X, fs, u', ms'; X, fs, u', ms'; Scho = Schotter v = verwittert x = Sst x = Tst Tst = Tonstein v = stark verwittert 2.60 3.00 Zb = Ziegelbruch v' = schwach verwittert KBF KBF 128.00 BZP = Kanaldeckel mit 125,68 mNHN (vgl. Anlage 1) KBF = Kein Bohrfortschritt möglich

Grundwasser 127.00 (Zahl) = Grundwasser angebohrt Ang. Gründungsebene bei ca. 129,5 mNHN (Datum) (Zahl) = Grundwasser nach Bohrende (Datum) (Zahl) = Grundwasserruhestand 126.00 (Datum) x. = nass / fließfähig x x = Vernässung

125.00

Projekt: Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 124.00 in 49124 Georgsmarienhütte Bauherr: Stadt Georgsmarienhütte Homogenbereiche Oeseder Straße 85 in 49124 GMH Humoser Oberboden: Mu Homogenbereich O Planinhalt: Schichtenprofile RKS 2, RKS 3 123.00 Anthropogene Auffüllungen: A (...) Homogenbereich A Rammdiagramme DPM 2, DPM 3 Hangablagerungen: fS/mS/S, ... Homogenbereich B1 Festgestein: X, ... Homogenbereich X Projekt-Nr.: 2021.1307 Maßstab: 1 : 50

Datum: 19.01.2021 Anlage: 2.2

[Seite 32]

Legende

Bereich Stützwand Bereich Geräte Verein Konsistenzen und Bodenarten

mNHN Sand (S) 135.00 Feinsand (fS)

Mittelsand (mS)

134.00 Geplante EFH bei 130,33 mNHN (= 0,0-Ebene) Hum. Oberboden (Mu) Mu Zukünftige GOK bei ca. 129,6 mNHN RKS 5 A Auffüllung (A)

RKS 6

133.00 132,25 mNHN 132,18 mNHN

A (S, u, w, h, x); 132.00 A x = Bs, Glas, Ko, Zb Mu Mu 0.30 0.60 Abkürzungen DPM 5 mS, fs, u, x; fS, u, ms', w', x; x = Nst, Sst x = Nst Asph = Asphalt Nst = Naturstein 1.00 130,49 mNHN 0.60 Be = Beton Sst = Sandstein 131.00 fS, ms, u, w, h' Bs = Bauschutt Schlagzahlen je 10 cm S, u', x'; 0.90 Gl = Glas x = Steine x = Sst 0 10 20 30 40 0.0 fS, ms, u, x'; Ko = Kohle o = Pflanzenreste 2.00 x = Sst Kst = Kalkstein w = Wurzelreste fS, ms', u, x'; 1.50 Schl = Schlacke 130.00 x = fS, ms, t', u', x'; Scho = Schotter v = verwittert 2.40 x = Sst Tst = Tonstein v = stark verwittert fS, u, ms', x; 1.0 2.50 Zb = Ziegelbruch v' = schwach verwittert 65 x = Sst fS, ms', u, x; 3.00 x = Sst BZP = Kanaldeckel mit 128,96 mNHN 129.00 (vgl. Anlage 1) KBF 2.90 KBF KBF = Kein Bohrfortschritt möglich 2.0 Grundwasser 42 71 128.00 100 (Zahl) = Grundwasser angebohrt (Datum) (Zahl) = Grundwasser nach Bohrende (Datum) (Zahl) = Grundwasserruhestand Angenommene Gründungsebene (UK-Fundament) (Datum) 127.00 bei ca. 129,5 mNHN x. = nass / fließfähig x x = Vernässung

126.00 Angenommene Gründungsebene (UK-Fundament Stützwand) bei ca. 128,8 mNHN

Projekt: Neubau Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 125.00 in 49124 Georgsmarienhütte Bauherr: Stadt Georgsmarienhütte Homogenbereiche Oeseder Straße 85 in 49124 GMH Humoser Oberboden: Mu Homogenbereich O Planinhalt: Schichtenprofile RKS 5 , RKS 6 124.00 Anthropogene Auffüllungen: A (...) Homogenbereich A Rammdiagramm DPM 5 Hangablagerungen: fS/mS/S, ... Homogenbereich B1 Festgestein: X, ... Homogenbereich X Projekt-Nr.: 2021.1307 Maßstab: 1 : 50

Datum: 30.05.2025 Anlage: 2.3

[Seite 33]

G+S Geobüro Sack Neulandstraße 42 in 49084 Osnabrück Tel.: 0541 - 59 79 94 4 Fax: 0541 - 59 79 94 7 Bearbeiter: aw, ms Datum: 22.01.2021Körnungslinie Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 in 49124 GeorgsmarienhüttePrüfungsnummer: 2021.1307 Probe entnommen am: 19.01.2021 Art der Entnahme: gestört Arbeitsweise: kombi. Sieb-/Schlämmanalyse
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 egnemtmaseG 80 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.063 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mmSchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine
Bezeichnung:RKS 1 _Bemerkungen:3.1 Anlage: 2021.1307 Bericht:
Bodenart:S, u, t', mg'
Tiefe:1,7-2,3
U/Cc:-/-
k [m/s] (Chitra et al.):2,8 E-08
Frostsicherheit:F3
Bodengruppe:TL
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 egnemtmaseG 80 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.063 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mmSchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine
Bezeichnung:RKS 2 _Bemerkungen:3.2 Anlage: 2021.1307 Bericht:
Bodenart:S, u, t', g'
Tiefe:0,1-0,9
U/Cc:24.3/1.2
k [m/s] (USBR):8,5 E-08
Frostsicherheit:F3
Bodengruppe:TL

[Seite 35]

G+S Geobüro Sack Neulandstraße 42 in 49084 Osnabrück Tel.: 0541 - 59 79 94 4 Fax: 0541 - 59 79 94 7 Bearbeiter: aw, ms Datum: 22.01.2021Körnungslinie Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 in 49124 GeorgsmarienhüttePrüfungsnummer: 2021.1307 Probe entnommen am: 19.01.2021 Art der Entnahme: gestört Arbeitsweise: Siebanalyse
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 egnemtmaseG 80 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.063 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:RKS 2Bemerkungen:3.3 Anlage: 2021.1307 Bericht:
Bodenart:S, G, u'
Tiefe:0,9-2,0
U/Cc:47.6/0.1
k [m/s] (Kozeny-Carman):1,2 E-05
Frostsicherheit:F2
Bodengruppe:GU
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

[Seite 36]

G+S Geobüro Sack Neulandstraße 42 in 49084 Osnabrück Tel.: 0541 - 59 79 94 4 Fax: 0541 - 59 79 94 7 Bearbeiter: aw, ms Datum: 22.01.2021Körnungslinie Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 in 49124 GeorgsmarienhüttePrüfungsnummer: 2021.1307 Probe entnommen am: 19.01.2021 Art der Entnahme: gestört Arbeitsweise: kombi. Sieb-/Schlämmanalyse
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 egnemtmaseG 80 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.063 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:RKS 4Bemerkungen:3.4 Anlage: 2021.1307 Bericht:
Bodenart:fS, u, t', g', ms'
Tiefe:0,9-2,2
k [m/s] (Chitra):3,5 E-08
Frostsicherheit:F3
Bodengruppe:SU*
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

[Seite 37]

G+S Geobüro Sack Neulandstraße 42 in 49084 Osnabrück Tel.: 0541 - 59 79 94 4 Fax: 0541 - 59 79 94 7 Bearbeiter: mb, js Datum: 02.06.2025Körnungslinie Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 in 49124 GeorgsmarienhüttePrüfungsnummer: 2021.1307 Probe entnommen am: 30.05.2025 Art der Entnahme: gestört Arbeitsweise: kombi. Sieb-/Schlämmanalyse
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 egnemtmaseG 80 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.063 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:RKS 5Bemerkungen:3.5 Anlage: 2021.13.07 Bericht:
Bodenart:S, u', fg', mg'
Tiefe:1,00-2,00
k [m/s] (Robertson & Wride):1,7 E-05
Frostsicherheit:F2
Bodengruppe:SU
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

[Seite 38]

G+S Geobüro Sack Neulandstraße 42 in 49084 Osnabrück Tel.: 0541 - 59 79 94 4 Fax: 0541 - 59 79 94 7 Bearbeiter: mb, js Datum: 02.06.2025Körnungslinie Sanierung Jugendtreff "Alte Wanne" Hochstraße 2 in 49124 GeorgsmarienhüttePrüfungsnummer: 2021.1307 Probe entnommen am: 30.05.2025 Art der Entnahme: gestört Arbeitsweise: kombi. Sieb-/Schlämmanalyse
Schlämmkorn Siebkorn Schluffkorn Sandkorn Kieskorn Feinstes Steine Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- Fein- Mittel- Grob- 100 90 egnemtmaseG 80 70 red 60 % ni d 50 < renröK 40 red elietnanessaM 30 20 10 0 0.001 0.002 0.006 0.01 0.02 0.063 0.1 0.2 0.6 1 2 6 10 20 60 100 Korndurchmesser d in mm
Bezeichnung:RKS 6Bemerkungen:3.6 Anlage: 2021.1307 Bericht:
Bodenart:fS, ms, t', u'
Tiefe:1,50-2,50
k [m/s] (Robertson & Wride):8,8 E-06
Frostsicherheit:F3
Bodengruppe:SU*
SchlämmkornSiebkorn
FeinstesSchluffkorn Fein- Mittel- Grob-Sandkorn Fein- Mittel- Grob-Kieskorn Fein- Mittel- Grob-Steine

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung