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2026-0215-OSM_A-14 (BL) LV Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 2026_09_18.pdf

Rohbauabbruch von Fensterbrüstungen in Gebäuden in Salzgitter-Bad

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 22:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Inhaltsverzeichnis

Sanierung Modernisierung Rheinstraße_Engeroder Str (602)

014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen

Nr. Bezeichnung Seite

Deckblatt des Leistungsverzeichnisses

I BAUBESCHREIBUNG 2

II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 4

III ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 10

01 Titel Baustelleneinrichtung 11

02 Titel Abbrucharbeiten 14

03 Titel Sonstige Leistungen 16

04 Titel Stundenlohnarbeiten 19

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 20

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I BAUBESCHREIBUNG I BAUBESCHREIBUNG

Baumaßnahme

Die Stadt Salzgitter beabsichtigt, die Liegenschaft der Straßenzüge: Rheinstraße 1 und 3; 8-50, gerade sowie Engeroder Str 28-52, gerade in Salzgitter-Bad zu sanieren und zu modernisieren.

  1. Örtliche Situation Die Liegenschaften befinden sich im Besitz der Stadt Salzgitter. Die Grundstücke sind von den Erschließungsstraßen frei zugänglich.

  2. Städtebauliches Umfeld Die zu sanierenden Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Stadt Salzgitter und sind teilweise vermietet. Die Gebäude in der Rheinstraße und der Engeroder Straße liegen im östlichen Teil der Ost- und Westsiedlung und sind Bestandteil eines größeren städtebaulichen Gesamtensembles, das ursprünglich als geplante Arbeitersiedlung errichtet wurde. Gemeinsam mit den umliegenden Straßenzügen bildet dieses Ensemble ein bedeutendes Beispiel für den sozial orientierten Siedlungsbau der 1930er und 1940er Jahre und steht in seiner Gesamtheit unter Denkmalschutz.

  3. Planungsabsicht Die unter Denkmalschutz stehende Ost- und Westsiedlung in Salzgitter-Bad, soll umfassend in die heutige Zeit überführt werden. Ziel ist eine schrittweise Sanierung und Modernisierung der im städtischen Besitz befindlichen Gebäude in der Rheinstraße 1, 3, 8–50 (gerade Hausnummern) sowie der Engeroder Straße 28–52 (gerade Hausnummern) – unter strikter Einhaltung der denkmalpflegerischen Vorgaben. Die über Jahrzehnte entstandenen baulichen Mängel werden im Rahmen dieser Maßnahme behoben. Die derzeit nicht mehr zeitgemäßen Wohnungen sollen sukzessiv in moderne, den heutigen Lebensverhältnissen entsprechende Wohnräume umgewandelt werden. Dabei wird unter anderem auch auf barrierearme und altengerechte Wohnlösungen geachtet.

Die Sanierungsarbeiten umfassen u. a.: • Dachsanierungen • Fassaden- und Fenstersanierungen • Kellersanierungen • Erstellung von zwei Musterhäusern als Beispiel für die denkmalgerechte Modernisierung und zukünftige Gestaltung der übrigen Gebäude

Diese Maßnahmen führen nicht nur zur baulichen Verbesserung der Gebäude, sondern auch zu einer deutlichen äußeren Aufwertung der Liegenschaften. Sie sollen einen strukturellen Wandel im gesamten Quartier einleiten und das Projekt zu einem Vorzeigeobjekt für nachhaltige und denkmalgerechte Stadtentwicklung machen.

  1. Erschließung Die Zufahrt erfolgt über die beiden Anliegerstraßen Rheinstraße und Engeroder Straße. Für die rückwärtigen Bereiche / Gartenseiten werden

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I BAUBESCHREIBUNG Baustraßen vorbereitet, die die Zuwegung mit Maschinen und Gerätschaften ermöglichen soll.

Mit normalen Straßenverkehr sowie parkenden Autos während der Anlieferung ist zu rechnen.

Lager- und Abstellflächen werden auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Verursachte Verschmutzungen der Anliegerstraße sind unverzüglich zu beseitigen.

Eine entsprechende Rücksichtnahme auf die Anwohner ist einzukalkulieren und einzuplanen. Vor allem in den Morgenstunden ist Baulärm zu vermeiden. Die Einhaltung der Immissionswerte nach TA Lärm sind zu berücksichtigen. Die Absicherung der eigenen Bauarbeiten und Baufahrzeuge ist derart auszuführen, dass keinerlei Gefahrenpotential für Personen existiert.

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II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

LV-Massen/Aufmaß

Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind nach Auftragsvergabe vom AN vor Ort eigenverantwortlich zu ermitteln.

Massenvorgaben des LV dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Die Materialbestellung kann nicht nach den Massen des Leistungsv er- zeichnisses erfolgen. Für die Materialbeschaffung hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich die erforderlichen Massen zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt zum Nachweis. Sämtliche Aufmaße sind im Beisein eines Vertreters des AG durchzuführen. Die erforderlichen Aufmaßtermine sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.

Sind durch ein verspätetes Aufmaß Anlagenteile nicht mehr zugänglich, trägt der Auftragnehmer die Kosten für das Sichtbarmachen dieser Leistungen.

Abrechnung

Die für die Abrechnung zugrunde zu legenden Längen-, Flächen-, Raummaße und Anzahl sind vom Auftragnehmer übersichtlich und prüffähig aufzustellen. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt gemeinsam mit dem bauleitenden Architekten. In der Abrechnung erscheinende Maße sind zeichnerisch zu belegen.

Die Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer zweifach in Papierform und einmal digital einzureichen.

Alle Angebotspreise verstehen sich inkl. Lieferung im fertig montierten und funktionsfähigen Zustand, einschl. der Lieferung und Vorhaltung aller zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Baustoffe, Geräte und Hilfs- und Betriebsstoffe. Sie umfassen weiterhin den betriebsfertigen Anschluss sowie alle erforderlichen Klein- und Verbrauchmaterialien.

Sämtliche angegebenen Einheitspreise sind Festpreise. Diese gelten bis zur endgültigen Abwicklung des Auftrags auch für Löhne und Material, einschließlich der Lieferung aller Materialien frei Einbaustelle, Leistung aller Nebenarbeiten sowie Vorhaltung aller notwendigen Geräte, Maschinen, Gerüste und Hebezeuge, soweit hierfür nicht gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Auslösungen, Wegegelder, Fahrtengelder usw. werden nicht besonders vergütet, sondern sind durch Einheitspreise abgegolten.

Das Leistungsverzeichnis ist verbindlicher Vertragsbestandteil. Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Geschäftsordnung Hochbau (GO-Hochbau) in der jeweils gültigen Fassung. Dies beinhaltet unter anderem das zur Abrechnung zu erfolgende gemeinsame Aufmaß. Dieses ist vom Auftragnehmer rechtzeitig anzumelden und gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen.

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II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Ausführungsunterlagen

Ausführungszeichnungen des Auftragnehmers gelten nur mit einem Sichtvermerk der Bauleitung.

Die Ausführung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Ausführungszeichnungen der Architekten, des Statikers und der Fachingenieure (Heizungs, Sanitär- und Elektroinstallation).

Als Ausführungszeichnungen werden Pläne im Maßstab 1:500, 1 : 250, 1 : 100, 1 : 50 und Detailzeichnungen in 1-facher Ausfertigung und digital als PDF kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere gewünschte Ausfertigungen sind den Architekten und Ingenieuren kostenmäßig zu erstatten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Pläne auf Übereinstimmung zu prüfen. Abweichungen und evtl. Widersprüche sind vor Arbeitsbeginn zu klären. Ausführungszeichnungen des Auftragnehmers gelten nur mit einem Sichtvermerk der Architektenbauleitung.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Leistungen und Materialien bis zur Übergabe des Bauwerkes an den Bauherren in Bezug auf Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beschädigung sowie die üblichen Risiken wie Feuer, Wasser usw. gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt.

Der Auftragnehmer hat eine Haftpflicht- und eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Diese ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Leistungsverzeichnis

Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses verbindlich.

Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.

Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauüberwachung ausgeführt werden. Tagelohnzettel sind doppelt anzufertigen und spätestens innerhalb einer Woche der Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen. Anspruch auf nachträgliche Anerkennung besteht nicht.

Die Lohnzettel müssen die Namen und die Berufsbezeichnung der Arbeiter, die Zahl der geleisteten Stunden, der verarbeiteten Materialien und Angaben über die Art der Arbeiten enthalten. Bei Auszubildenden ist das Ausbildungsjahr anzugeben. Aufsichts- und Koordinationsleistungen sind

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II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN in die Stundensätze der Facharbeiter einzukalkulieren.

Bedenken

Bedenken gegen die geplante Art der Ausführung oder sonst. Bedenken sind mit Angebotsabgabe schriftlich in gesonderter Form mitzuteilen.

Ortskenntnis

Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen ausreichend vertraut gemacht hat.

Baustelle

Umlagern von Material auf der Baustelle nach Anweisung der Bauleitung wird nicht gesondert vergütet.

Der Unternehmer hat einen verantwortlichen Bauleiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation für die reibungslose Abwicklung der Leistungen bereitzustellen und namentlich schriftlich auf Anforderung zu benennen. Der Bauleiter hat an den stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Ein Wechsel in der Bauleitung ist nur mit Zustimmung des AG möglich.

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit allen am Bau tätigen Firmen und dem AG rechtzeitig abzustimmen. Er ist allein verantwortlich für die Richtigkeit von Einbau, Funktion und ausreichender Kennzeichnung aller Materialien, auch wenn er sie nur liefert und zum Einbau bereitstellt. Der Bauleitung sind notwendige Angaben, z. B. für erforderliche Durchbrüche, rechtzeitig mitzuteilen.

Seitens des Auftragnehmers ist ein Bautagebuch zu führen. Die erforderlichen Vordrucke sind von ihm zu stellen.

Die Einholung von erforderlichen Zulassungen, behördlichen Genehmigungen für Überfahrrechte, Bordsteinabsenkungen, Sondernutzungen etc., die Veranlassung von Abnahmen sowie die Stellung von Anträgen ist Sache des Auftragnehmers und bei Bedarf bzw. Erforderlichkeit bei der zuständigen Stelle rechtzeitig zu beantragen. Er hat die erforderlichen Unterlagen und Arbeiten für den Auftraggeber unentgeltlich zu liefern bzw. auszuführen. Die Kosten hierfür sind (falls keine entsprechende separate Position ausgeworfen ist) in die Einheitspreise einzurechnen. Die Unterlagen sind der Bauleitung als Kopie zur Verfügung zu stellen.

Für die Befestigung von Montagegerät, Abfangseilen, Aufstellungen von Winden und dergleichen an, bzw. auf bestehenden Bauwerken oder Bauteilen, gleich welcher Art, ist in jedem Einzelfall die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.

Verschmutzungen von Fassaden, Fenstern, sonst. Bauteilen sind zu vermeiden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Vor Beginn der Arbeiten sind alle fachlichen Einzelheiten (Anschlüsse,

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II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Materialwahl) und Ausführungstermine mit der örtlichen Bauleitung festzulegen.

Bäume und Sträucher dürfen nur in Abstimmung mit der Bauleitung entfernt werden.

Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen der Leistung anfallenden Abfälle und rückgebauten Materialien in eigener Verantwortung gemäß den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) zu entsorgen.

Dem Auftraggeber sind unaufgefordert, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung, sämtliche Entsorgungs- und Verwertungsnachweise (z. B. Wiegescheine, Annahmeprotokolle oder Entsorgungsbelege) in Kopie vorzulegen. Die Vorlage dieser Nachweise ist zwingende Voraussetzung für die Fälligkeit der Zahlung. Die Kosten für den Abtransport, die Deponiergebühren sowie die Dokumentation sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Baustelleneinrichtung/Absicherung

Der Auftragnehmer hat die Baustelleneinrichtung unter eigener Verantwortung in Abstimmung mit der Bauleitung und den anderen bereits beauftragten Firmen vor Ort herzustellen und für die Bauzeit vorzuhalten.

Er hat dabei die anerkannten Regeln der Technik und die behördlichen Vorschriften zu beachten.

Er ist für die Erfüllung der Vorschriften und Bestimmungen der Behörden und der Berufsgenossenschaft verantwortlich.

Entsprechend den Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der zuständigen Behörden sind Beschilderungen, Absperrungen und Schutzgeländer zu errichten, zu unterhalten/zu kontrollieren und, sofern erforderlich, für die Gesamtbauzeit vorzuhalten.

Die Baustelle wird über eine öffentliche Straße mit Anliegerverkehr erschlossen. Der öffentliche Verkehr darf während der Bauzeit nicht beeinträchtigt werden, die Straße ist ständig offen zu halten.

Die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes erfordert den Erhalt von Durchgangs- und Durchfahrtsflächen.

Die Zuwegung zum Grundstück und auf dem Grundstück ist zum Teil beengt.

Nach Fertigstellung aller Bauarbeiten sind die in Anspruch genommenen Flächen in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Für die Baustelleneinrichtung notwendige Befestigungen der Flächen sowie Baustraßen auf dem Baufeld sind Sache des AN und in die Baustelleneinrichtung mit einzurechnen.

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen

II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.

Durch Baufahrzeuge verschmutzte Straßen und Wege sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu reinigen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Bauwerk ordnungsgemäß und kostenfrei von seinen Rückständen aufzuräumen bzw. sauber zu machen. Sämtlicher anfallender Bauschutt, Materialreste, Baustellenabfälle sowie allgemeiner Müll ist täglich zu laden und zur freien Verwendung abzufahren. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so kann die Bauleitung eine Drittfirma mit der wöchentlichen Zwischenreinigung der Baustelle beauftragen. Die anfallenden Kosten werden von der Schlussrechnung einbehalten.

Termine

Für evtl. Unterbrechungen der Montagearbeiten, z. B. durch Überschneidung mit Arbeiten anderer Firmen oder auch aus anderen Gründen, wird keine besondere Vergütung gewährt.

Aufgrund der geplanten kurzen Bauzeit ergeben sich organisatorische Überschneidungen im Bauablauf. Es werden grundsätzlich mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle sein. Sich daraus teilweise ergebende Unterbrechungen, Überschneidungen, Behinderungen und Verzögerungen werden sich nicht vermeiden lassen und sind einzuplanen und einzukalkulieren. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt sektionsweise in Abstimmung mit der Bauleitung.

Baustrom und Bauwasser

Baustrom- (230V und 400V) und Bauwasser sind auf dem Grundstück vorhanden und werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten findet eine förmliche Abnahme statt. Über die Abnahme ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen. Die Fertigstellung der eigenen Arbeiten gemäß Auftrag ist durch den Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

Eigenwerbung der Auftragnehmer

Eigenwerbung der Auftragnehmer ist ausschließlich auf dem offiziellen Bauschild zulässig. Das Anbringen von Bannern, Plakaten oder sonstigen Werbeträgern am Bauzaun, Gerüst, an Gebäudeteilen oder sonstigen Einrichtungen der Baustelle ist nicht gestattet. Für Eigenwerbung steht auf dem Bauschild ein separates Werbefeld zur Verfügung. Die Kosten für das Firmenbauschild sind vom AN zu tragen. Eine Festlegung der Größe und Inhalt des Firmenschildes hat in Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.

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II ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Bewohnter Bestand

Ein Teil der zu sanierenden Häuser/Wohneinheiten ist vermietet und bewohnt. Der Auftragnehmer hat die Leistungen unter besonderer Berücksichtigung der Bewohner auszuführen und Beeinträchtigungen – insbesondere durch Lärm, Staub und Nutzungseinschränkungen – auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren. Gesetzliche Ruhezeiten, sicherheitsrelevante Anforderungen sowie die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Aufrechterhaltung der Versorgung sind sicherzustellen. Die Arbeitsabläufe sind entsprechend zu planen und zu koordinieren; erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind rechtzeitig zu treffen. Betroffene Bewohner sowie der Auftraggeber sind frühzeitig über Art, Umfang und Dauer der Arbeiten zu informieren. Sämtliche hieraus resultierenden Schutz-, Koordinations- und Abstimmungsmaßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen

III ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN III ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (Rohbauarbeiten)

  1. Sämtliche aufgeführten Leistungen sind in mehreren Bauabschnitten, gemäß Bauzeitenplan, zeitversetzt zu erbringen und einzukalkulieren, sowie fortlaufend mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.

  2. Alle Leistungen sind gemäß den im Arbeitsschutz- und Sicherheitsplan (A+S-Plan) festgelegten Schutz-, Sicherheits- und Organisationsmaßnahmen auszuführen. Der A+S-Plan ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und für den Auftragnehmer verbindlich. Sämtliche darin beschriebenen Vorgaben sind bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten vollständig zu berücksichtigen. Abweichungen oder notwendige Ergänzungen sind rechtzeitig mit der Bauleitung bzw. der SiGeKo abzustimmen.

WEITERE ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN JEWEILS AM ANFANG DER EINZELNEN TITEL!

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 01 Titel Baustelleneinrichtung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01 Titel Baustelleneinrichtung

01.010 Baustelleneinrichtung

  • Die Baustelleneinrichtung ist in Abstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.

  • Ein Fassadengerüst ist bauseits vorhanden.

  • Anschlüsse für Baustrom 230 V und 400 V sowie Bauwasser sind auf dem Baugrundstück vorhanden.

  • Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  • Als Sanitäreinrichtung stehen mobile Toilettenkabinen bzw. Sanitärcontainer mit Handwaschbecken bauseits zur Verfügung.

  • Mit den Kosten der Baustelleneinrichtung sind alle Kosten der maschinellen Einrichtung sowie alle sonstigen Hilfsmittel und Stoffe, die für die nach folgend aufgeführten Leistungen und für eine termingerechte Ausführung notwendig werden, abgegolten, ebenso die Anlage von Lager- und Arbeitsplätzen.

  • Bereits fertiggestellte Bauleistungen fremder Gewerke, wie z. B. Fenster, Türen, Stahl- oder Sichtbetonstützen, sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Die Kosten für diese Maßnahmen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

  • Die Geländeflächen, auf denen sich Baustelleneinrichtungen befunden haben, sind dem früheren Zustand entsprechend wieder herzustellen.

  • Die Leistung beinhaltet ebenfalls die Unterhaltung und Räumung der Baustelle von der Baustelleneinrichtung einschl. eventueller Installationen des AN nach Durchführung seiner Leistung.

  • Positionierung der Abbruchmaterial -Container in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung.

  • Die Position wird prozentual wie folgt abgerechnet:

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 11 von 20

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 01 Titel Baustelleneinrichtung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Einrichten: 40 % Unterhalten: 30 % Räumen: 30 %

1psch GP ............................

01.020 Staubschutzeinhausung in bewohnten Wohnungen, Brüstungsabbruch Herstellen, Vorhalten, Umsetzen und nach Abschluss der Arbeiten wieder Rückbauen einer fachgerechten, staubdichten Schutzeinhausung als Schutzmaßnahme für Abbrucharbeiten von Mauerwerksbrüstungen in vermieteten / bewohnten Räumen.

Die Staubschutzeinhausung ist raumseitig vollflächig und luftdicht auszuführen und umfasst den jeweiligen Arbeitsbereich der abzubrechenden Mauerwerksbrüstung. Die Einhausung ist standsicher herzustellen und so auszubilden, dass angrenzende Bauteile, Bodenbeläge, Wand- und Deckenflächen sowie Einrichtungsgegenstände zuverlässig gegen Staub, Schmutz und Beschädigungen geschützt sind.

Ausführung z. B. mittels staubdichter Folienkonstruktion mit geeignetem Traggestell oder vergleichbarem System, einschließlich staubdichtem Reißverschluss- oder Schleusenzugang. Fugen und Anschlüsse an Bestandsbauteile sind luftdicht abzukleben. Erforderliche Schutzabdeckungen von Bodenflächen sind mit rutschhemmenden, trittfesten Abdeckmaterialien auszuführen.

Die Leistung umfasst sämtliche Nebenarbeiten, einschließlich An- und Abtransport der Materialien, Einbringen in die Wohnungen, Schutzmaßnahmen in allgemein zugänglichen Bereichen (z. B. Treppenhaus, Flure), tägliches Kontrollieren und ggf. Nacharbeiten der Staubdichtheit während der Abbrucharbeiten sowie vollständigen Rückbau und ordnungsgemäße Entsorgung der verwendeten Materialien nach Abschluss der Arbeiten.

Die Terminabstimmung sowie Zugang zur Wohnung erfolgt in direkter Abstimmung mit den Mietern. Auf besondere Schutzbedürfnisse der Bewohner ist Rücksicht zu nehmen. Die Ausführung hat gemäß VOB/C sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Einzelabmessungen Brüstung: von 1,00 bis 1,30 m Breite

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 12 von 20

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 01 Titel Baustelleneinrichtung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ und 0,60 bis 90m Höhe.

Raumhöhe von 2,40m bis 2,55m

Abrechnung: je Stück Abbruch Fensterbrüstung

8Stk EP.......................... GP ............................

01.030 Staubschutz in unbewohnten Wohnungen, Brüstungsabbruch Herstellen, Vorhalten, Umsetzen und nach Abschluss der Arbeiten wieder Rückbauen eines raumweisen Staubschutzes als Schutzmaßnahme für Abbrucharbeiten von Mauerwerksbrüstungen in unbewohnten Räumen.

Ausführung z. B. mittels staubdichter Folienkonstruktion in Türöffnung einschließlich staubdichtem Reißverschluss- oder Schleusenzugang. Fugen und Anschlüsse an Bestandsbauteile sind dabei luftdicht abzukleben. Die Leistung umfasst sämtliche Nebenarbeiten, einschließlich An- und Abtransport der Materialien, Einbringen in die Wohnungen, Schutzmaßnahmen in allgemein zugänglichen Bereichen (z. B. Treppenhaus, Flure).

Türöffnung: 76 bis 101m Breite und 2,01m Höhe

Abrechnung: je Stück Türöffnung

87Stk EP.......................... GP ............................

Summe Titel 01 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 13 von 20

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 02 Titel Abbrucharbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02 Titel Abbrucharbeiten

Vorbemerkungen Abbrucharbeiten

  • Die Abbrucharbeiten beziehen sich auf Arbeiten im EG und OG, an der Gebäudehülle.

  • Vor Angebotsabgabe hat sich der AN ausreichend mit den geplanten Abbruchmaßnahmen und der örtlichen Situation vor Ort zu beschäftigen.

  • Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN von der Lage nicht sichtbarer Leitungen eigenverantwortlich zu überzeugen, um Beschädigungen zu vermeiden. Gleiches gilt auch für die Überprüfung, ob die Leitungen, in deren Nähe gearbeitet wird, noch in Betrieb sind. Im Schadensfall wird der AN für Folgeschäden haftbar gemacht.

  • Die unterschiedlichen Arbeitsweisen durch maschinellen bzw. manuellen Betrieb sind vollständig einzukalkulieren.

  • Es sind grundsätzlich sämtliche Kosten für Transport, Container und Deponiegebühren in die Positionen einzukalkulieren.

  • Sollten während der Abbrucharbeiten verdächtige Materialien zu Tage treten, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen, die örtliche Bauleitung zu informieren und das weitere Vorgehen mit der Bauleitung abzustimmen.

  • Sind vom AN Schäden an den angrenzenden Gebäuden/Bauteilen verursacht worden, die nicht zum Abbruch gehören, hat der AN die Schäden unverzüglich kostenfrei wieder instandzusetzen.

02.010 Abbruch von Brüstungen Brüstungsmauerwerk für bodentiefe Fenstertüröffnung in Außenwänden bis 28 cm Wandstärke aus Blähbeton-/Bimsmauerwerk, beidseitig verputzt, einschneiden, abbrechen und fachgerecht entsorgen. Das vorhandene Kunststofffensterelement verbleibt im Bestand. Der Ausbau des Fensters ist nicht Bestandteil dieser Leistung und erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt bauseits durch den Fensterbauer. Das Mauerwerk ist dabei im Bereich der Fensterlaibungen geradlinig, lot- und fluchtgerecht einzuschneiden. Der

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 14 von 20

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 02 Titel Abbrucharbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ vorhandene Außenanschlag ist beidseitig in gleicher Breite und Tiefe über die gesamte Höhe des Brüstungsabbruchs fortzuführen und nach dem Abbruch durch Nacharbeiten mit geeignetem Putzmörtel lot- und fluchtgerecht herzustellen. Die Ausführung hat als Vorbereitung für die nachfolgende Montage der neuen Fenstertüranlage zu erfolgen.

Abmessungen Außenanschlag: von 15 x 65 mm bis 20 x 70 mm

Abmessungen Brüstungsabbruch: Wandstärke: 25 bis 28 cm Breite: 100 bis 125 cm Höhe: 60 bis 90 cm

Abbruchort: EG und OG

Anfallender Bauschutt ist aufzunehmen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Inklusive aller Container-, Transport- und Deponiegebühren.

111Stk EP.......................... GP ............................

Summe Titel 02 Abbrucharbeiten, Netto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 15 von 20

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 03 Titel Sonstige Leistungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03 Titel Sonstige Leistungen

Verweis auf Position: 02.010 03.010 Temporärer Verschluss, bewohnt, OSB Temporärer Verschluss der hergestellten bodentiefen Fenstertüröffnungen aus Position mittels min. 18mm starker OSB/3-Platte oder gleichwertiger, witterungsbeständiger Holzwerkstoffplatte als Witterungs- und Einstiegsschutz.

Die Räume bleiben während der Ausführung bewohnt. Die Öffnungen sind daher unmittelbar nach Herstellung sicher und dicht zu verschließen und bis zur bauseitigen Montage der neuen Fenstertüranlagen geschlossen zu halten.

Die Platte ist von außen direkt auf der bestehenden, unsanierten Putzfassade zu befestigen.

Wandaufbau:

  • mineralischer Edelkratzputz, 15–25mm, Körnung 6mm
  • Blähbeton-/Bimssteinmauerwerk, d = 25cm.

Die Befestigung hat mit für den vorhandenen Untergrund geeigneten Schrauben und Dübeln zu erfolgen.

Aufgrund der rauen und unebenen Putzoberfläche ist zwischen Platte und Fassade umlaufend ein geeignetes, witterungsbeständiges und komprimierbares Dichtband anzuordnen. Die Befestigung ist standsicher und widerstandsfähig gegen unbefugtes Öffnen auszuführen, muss jedoch eine zerstörungsarme Demontage und mehrfache Wiederverwendung der Platten ermöglichen. Die gemäß Vorposition hergestellten Außenanschläge und Anschlussflächen für die nachfolgende Fenstermontage dürfen nicht beschädigt werden.

Einschließlich Zuschnitt, umlaufendem Dichtband, sämtlicher Befestigungsmittel und Nebenarbeiten sowie Demontage, Umsetzung und Wiederbefestigung zur mehrfachen Verwendung.

Éinzelöffnungsgrößen: von 0,80 bis 1,20m2

Ausführungsort: EG und OG

Abrechnung je hergestellter und verschlossener Öffnung.

8Stk EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 16 von 20

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014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 03 Titel Sonstige Leistungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.020 Temporärer Verschluss, unbewohnt, OSB Temporärer Verschluss der hergestellten bodentiefen Fenstertüröffnungen aus Position mittels min. 18mm starker OSB/3-Platte oder gleichwertiger, witterungsbeständiger Holzwerkstoffplatte als Witterungs- und Einstiegsschutz.

Die Öffnungen sind nach Herstellung sicher und dicht zu verschließen und bis zur bauseitigen Montage der neuen Fenstertüranlagen geschlossen zu halten.

Die Platte ist von außen direkt auf der bestehenden, unsanierten Putzfassade zu befestigen.

Wandaufbau:

  • mineralischer Edelkratzputz, 15–25mm, Körnung 6mm
  • Blähbeton-/Bimssteinmauerwerk, d = 25cm.

Die Befestigung hat mit für den vorhandenen Untergrund geeigneten Schrauben und Dübeln zu erfolgen.

Die Befestigung ist standsicher und widerstandsfähig gegen unbefugtes Öffnen auszuführen, muss jedoch eine zerstörungsarme Demontage und mehrfache Wiederverwendung der Platten ermöglichen. Die gemäß Vorposition hergestellten Außenanschläge und Anschlussflächen für die nachfolgende Fenstermontage dürfen nicht beschädigt werden.

Einschließlich Zuschnitt, sämtlicher Befestigungsmittel und Nebenarbeiten sowie Demontage, Umsetzung und Wiederbefestigung zur mehrfachen Verwendung.

Éinzelöffnungsgrößen: von 0,80 bis 1,20m2

Ausführungsort: EG und OG

Abrechnung je hergestellter und verschlossener Öffnung.

50Stk EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 17 von 20

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Leistungsverzeichnis

Sanierung Modernisierung Rheinstraße_Engeroder Str (602)

014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 03 Titel Sonstige Leistungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.030 Temporärer Verschluss, unbewohnt, Folie Wie Position 03.020 jedoch: Ausführung mit einer reißfesten, gewebeverstärkten bzw. entsprechend verstärkten PE-Schutzfolie, geeignet als temporärer Bauteil- und Staubschutz, mit einer Mindestdicke von 200 µm, einschließlich umlaufendem Klemmrahmen aus Holzlatten, Querschnitt: 4/6 cm.

50Stk EP.......................... GP ............................

Summe Titel 03 Sonstige Leistungen, Netto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 18 von 20

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Leistungsverzeichnis

Sanierung Modernisierung Rheinstraße_Engeroder Str (602)

014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen 04 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

04 Titel Stundenlohnarbeiten

04.010 Fachkraft Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Sie werden nach Tagelohnzetteln abgerechnet, die sofort nach Beendigung dieser Arbeiten der örtlichen Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen sind, einschließlich aller Sozialzuschläge und Nebenkosten. Stundenlohnarbeiten für einen Facharbeiter.

1Std EP.......................... GP ............................

04.020 Hilfskraft Wie Position 04.010 jedoch: Stundenlohnarbeiten für eine Hilfskraft.

1Std EP.......................... GP ............................

Summe Titel 04 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 19 von 20

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LV-Zusammenfassung

Sanierung Modernisierung Rheinstraße_Engeroder Str (602)

014 LV 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fensterbrüstungen

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Baustelleneinrichtung 11 ..............................

02 Titel Abbrucharbeiten 14 ..............................

03 Titel Sonstige Leistungen 16 ..............................

04 Titel Stundenlohnarbeiten 19 ..............................

Summe LV 014 2026-0215-OSM_A-14 (BL) Rohbau-Abbruch von Fe...

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

A ngebotssumme, Brutto: EUR ..................................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 18.09.2026 - Seite 20 von 20

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