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8.1_Kita-Regenbogen_BS-20-058_Neubau Kita Regenbogen_aktualisiert_230601.pdf

Rohbau- und Erdarbeiten für einen viergruppigen Kindergartenneubau

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01.06.2023 – jh

BRANDSCHUTZKONZEPT BS-20-058

Objekt: Neubau Kita Regenbogen, 4 - gruppig

Brüsseler Ring 57

67069 Ludwigshafen

Bauherr: Protestantische Kirchengemeinde

Ludwigshafen - Pfingstweide

Brüsseler Ring 59

67069 Ludwigshafen

Architekt: Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Rainer Held

Martin-Luther-Straße 48

76829 Landau

Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Ludwigshafen M. Eng. Kai Schüßler Handelsregister Ludwigshafen HRB 67888 Dipl.-Ing., M. Eng. Madalina Bucur-Popescu Mundenheimer Straße 100, 67061 Ludwigshafen Dipl.-Ing., M.Sc. Nikolay Rudenko Fon: 0621 / 63520-0 // Fax: 0621 / 63520-35 Info@stuempert-strunk.de // www.stuempert-strunk.de

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 2 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

Inhaltsverzeichnis

  1. Einführung ........................................................................................................... 4
  2. Beurteilungsgrundlage ....................................................................................... 5
  3. Objektbeschreibung ........................................................................................... 7 3.1 Brandrisikoanalyse ....................................................................................... 7 3.1.1 Brandentstehungswahrscheinlichkeit und -risiko ............................................ 7 3.1.2 Besondere Zündquellen .................................................................................. 8

3.2 Brandgefahren .............................................................................................. 8 3.2.1 Art der Gebäudenutzer ................................................................................... 8 3.2.2 Brandlasten der Nutz- und Lagerflächen ........................................................ 8 3.2.3 Besondere Gefahrenschwerpunkte ................................................................ 9

  1. Brandschutzmaßnahmen ................................................................................... 9 4.1 Baulicher Brandschutz ................................................................................. 9 4.1.1 Rettungswege ................................................................................................. 9 4.1.2 Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume .................................. 12 4.1.3 Notwendige Flure.......................................................................................... 13 4.1.4 Brandlasten in Rettungswegen ..................................................................... 14 4.1.5 Aufzüge ........................................................................................................ 14 4.1.6 Abstandsflächen ........................................................................................... 15 4.1.7 Brandabschnitte, Brandwände ...................................................................... 15 4.1.8 Abschlüsse von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen ....................... 15 4.1.9 Horizontale Trennung ................................................................................... 16 4.1.10 Bedachung ................................................................................................... 17 4.1.11 Mindestanforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ............ 17

4.2 Anlagentechnischer Brandschutz ............................................................. 19 4.2.1 Feuerlöscher ................................................................................................. 19 4.2.2 Brandmelde- und Alarmierungseinrichtung ................................................... 21 4.2.3 Rauch- und Wärmeableitung ........................................................................ 22 4.2.4 Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz betrifft .................................... 22 4.2.5 Heizung ........................................................................................................ 23 4.2.6 Sicherheitsbeleuchtung ................................................................................ 23 4.2.7 Sicherheitsstromversorgung / Funktionserhalt .............................................. 23 4.2.8 Blitz- und Überspannungsschutzanlage ....................................................... 24 4.2.9 Photovoltaikanlagen ..................................................................................... 24

4.3 Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz ....................................... 25 4.3.1 Brandschutzordnung nach DIN 14096 .......................................................... 25

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 3 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

4.3.2 Hinweis zur Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter ........................... 26 4.3.3 Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 .......................................... 26 4.3.4 Prüf- und Wartungsfristen ............................................................................. 26

4.1 Abwehrender Brandschutz ........................................................................ 27 4.1.1 Flächen für die Feuerwehr, Zugänge und Zufahrten..................................... 27 4.1.2 Feuerwehrpläne nach DIN 14095 ................................................................. 28 4.1.3 Löschwasserversorgung ............................................................................... 28

  1. Abweichungen, Erleichterungen und Befreiungen ........................................ 29
  2. Erklärung des Unterzeichners ......................................................................... 30
  3. Schlusswort ....................................................................................................... 30

Anlagen:  Anlage 1: Löschwasserauskunft  Anlage 2: Brandschutzpläne

Die aufgelisteten Anlagen sind Bestandteil des vorliegenden Brandschutzkon- zeptes und sind nur zusammen mit diesem Brandschutzkonzept gültig.

Das Brandschutzkonzept darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentli- chung - auch auszugsweise - bedarf der schriftlichen Genehmigung. Die Ergebnisse sind nur für das untersuchte Bauvorhaben gültig und dürfen nicht auf andere Bauwerke übertragen werden.

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 4 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

1. Einführung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den geplanten Neubau ist der bauliche und vorbeugende Brandschutz in einem Brandschutzkonzept zusammenzufassen.

Der Unterzeichner wurde mit der Erstellung des Brandschutzkonzeptes als von der obersten Bauaufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz anerkannter Sachverständiger für baulichen Brandschutz beauftragt.

In dem vorliegenden Brandschutzkonzept sollen die Mindestanforderungen an den baulichen Brandschutz aufgezeigt werden. Ziel ist es, mit dem Gesamtkonzept die bauliche Anlage so darzustellen, dass

 die öffentlich-rechtlichen Anforderungen (Baurecht)  die brandschutztechnischen Belange und  die Interessen der Bauherrschaft

berücksichtigt werden, so dass die bauliche Anlage in der geplanten Form ausgeführt werden kann.

Gemäß der LBauO muss die vorliegende bauliche Anlage so beschaffen sein, dass

 der Entstehung eines Brandes und

 der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und

 die Rettung von Menschen und Tieren sowie

 wirksame Löscharbeiten ermöglicht werden.

Als weiteres Schutzziel ist der Sachschutz zu beachten. Der Sachschutz ist nachrangig zum Personenschutz zu beurteilen und wird im Wesentlichen vom Sachversicherer ein- gefordert. In diesem Zusammenhang wird dem Bauherrn empfohlen, das Brandschutz- konzept mit dem Sachversicherer abzustimmen, sodass keine versicherungsrechtlichen Nachteile entstehen.

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2. Beurteilungsgrundlage

Für die bauliche Anlage gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland- Pfalz (LBauO).

Die bauliche Anlage wird gemäß der LBauO der Gebäudeklasse 3 zugeordnet. Die Höhe des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, beträgt ca. 3,45 m über der Geländeoberfläche.

Bei der vorliegenden baulichen Anlage handelt es sich aufgrund ihrer Nutzung bzw. Ei- genschaften um einen Sonderbau gemäß der LBauO § 50, Absatz 2,

 Punkt 7 (Kindertagesstätten und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche).

Für die vorliegende Nutzung existieren keine gültigen Sonderbauvorschriften. Es handelt sich somit um einen ungeregelten Sonderbau.

Zur Beurteilung des Sachverhaltes dienten dem Unterzeichner folgende Unterlagen und Termine als Arbeitsgrundlage:

 Genehmigungspläne vom Architekturbüro Rainer Held, Stand 06.12.2022

 Abstimmungsgespräch zwischen Feuerwehr, Büro Stümpert – Strunk Part mbB Beratende Ingenieure und dem Architekten am 24.09.2020, protokolliert in der Aktennotiz vom 02.10.2020.

Zur baurechtlichen Beurteilung stehen folgende Beurteilungsgrundlagen zur Verfügung:

 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998, zuletzt geän- dert am 07.12.2022

 Hinweise zum Vollzug der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) als Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 29.10.2015

 die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 08.05.2022

 ADD – Vermerk (Hinweise zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kinder- tagesstätten) Az.: 30612 vom 28.01.2020

 Feuerungsverordnung (FeuVO), Stand 08.04.2020

 Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) vom 13.07.2022

 Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr, Fassung Mai 2021

 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Lei- tungsanlagen-Richtlinie LAR), Fassung September 2020

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 6 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüf- tungsanlagen-Richtlinie LüAR), Fassung September 2020

 DIN 4102 - Teile 1 bis 12 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen), je- weils in der aktuellen Fassung

 DIN EN 13501-1 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand- verhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten), Stand Mai 2019

 DIN EN 13501-2 (Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brand- verhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstands- prüfungen mit Ausnahme von Lüftungsanlagen), Stand Dezember 2016

 Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) in Anlehnung, z.B.:

 ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Aus- gabe Februar 2013, zuletzt geändert 2022  ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände, Ausgabe Mai 2018, zuletzt ge- ändert 2022  ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, Ausgabe März 2022  DVGW-Arbeitsblatt W 405 (Löschwasserversorgung), Stand Februar 2008

 DIN 14095 (Feuerwehrpläne), Stand Mai 2007

 DIN 14096 (Brandschutzordnung), Stand Mai 2014

 DIN 14675 (Brandmeldeanlagen), Stand Januar 2020; in Verbindung mit DIN VDE 0833-2 (Festlegungen für Brandmeldeanlagen), Stand Juni 2022

 DIN EN ISO 7010 (Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheits- zeichen), Stand Juli 2020

 DIN ISO 23601 (Flucht- und Rettungspläne), Stand November 2021

sowie weitere Rechtsvorschriften.

Als Fachliteratur bzw. Entscheidungshilfen wurden nachfolgende Unterlagen verwendet:

 vfdb-Richtlinie 01/01 – Brandschutzkonzepte

Auf die Eigenverantwortung zur Einhaltung von allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik und zur Verwendung von zulässigen Bauprodukten nach § 18 bis § 26 der LBauO sei der Entwurfsverfasser oder der von ihm herangezogene Fachplaner bzw. die ausführende Firma gesondert verwiesen.

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 7 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

Es wird darauf hingewiesen, dass die nach Bundesrecht gültigen Verordnungen und Technischen Regeln, insbesondere die Vorschriften des Bundes zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sowie die Unfallverhütungsvorschriften, durch den Betreiber ein- zuhalten und zu beachten sind. Der Nachweis der Einhaltung erfolgt jedoch nicht durch den Unterzeichner im Zuge dieses Brandschutzkonzeptes, sondern durch den Betreiber oder die von ihm beauftragten Personen (z. B. durch den Architekten) bzw. durch die zu- ständigen Stellen (z. B. die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht).

3. Objektbeschreibung

Bei der geplanten baulichen Anlage handelt es sich um den Neubau eines 2-geschos- sigen Gebäudes. Die bestehende Kindertagesstätte wird abgebrochen.

Es entsteht eine Kindertagesstätte für 4 Gruppen.

Die beiden Geschosse werden jeweils in zwei Rauchabschnitte (RA 1 und RA 2) un- terteilt. Im Erdgeschoss haben diese eine Fläche von ca. 175 m² (RA 1) und ca. 390 m² (RA 2), im Obergeschoss ca. 176 m² (RA 1) und ca. 398 m² (RA 2).

Das Gebäude wird mit einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 (Kategorie 1, Voll- schutz) gemäß den Vorgaben der Feuerwehr Ludwigshafen ausgestattet.

Die Aufenthaltsräume, welche von Kindern genutzt werden, erhalten alle einen direk- ten Ausgang ins Freie bzw. im Obergeschoss einen Ausgang zum Fluchtbalkon mit angeschlossener Außentreppe.

Das Gebäude hat eine rechteckige Form mit den Gesamtabmessungen von etwa 43 m x 20 m.

Die tragenden und aussteifenden Bauteile sind im Wesentlichen aus nichtbrennbaren massiven Baustoffen geplant (Stahlbetondecken und tragende Wände aus Stahlbeton oder Mauerwerk).

In dem ebenfalls neu geplanten „Carport“ (siehe Lageplan) werden keine Fahrzeuge abgestellt. Dieser überdachte Bereich soll zum Lagern des Anhängers für Grünschnitt, für Gartengeräte, Bierbänke etc. genutzt werden.

3.1 Brandrisikoanalyse

3.1.1 Brandentstehungswahrscheinlichkeit und -risiko

Für die vorgesehene Nutzung existieren Bauvorschriften und Richtlinien (Landesbau- ordnung und eingeführte Technische Baubestimmungen), welche die bei der geplan- ten Nutzung zu erwartenden Brandrisiken abdecken.

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 8 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

Das Risiko eines Brandes geht vor allem von technischen Defekten oder vom unsach- gemäßen Umgang mit Feuer aus. Das Risiko eines Brandes besteht grundsätzlich auch in den Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung.

Eine Gefahr kann sich auch durch den unachtsamen Umgang mit elektrischen Geräten bzw. Anlagen in Verbindung mit unrechtmäßig gelagerten oder abgestellten Ge- brauchsgegenständen durch die Gebäudenutzer ergeben.

Werden die Bestimmungen der Landesbauordnung und der weiteren Vorschriften so- wie Richtlinien eingehalten, ist das Brandrisiko baurechtlich bewertet.

3.1.2 Besondere Zündquellen

Besondere Zündquellen sind nicht erkennbar.

Bei Verwendung von feuergefährlichen Stoffen oder bei feuergefährlichen Arbeiten (z. B. zu Reparatur- und Wartungszwecken) sowie bei Verwendung von offenem Licht (z.B. bei Weihnachts- und Geburtstagsfeiern) sind die für die Sicherheit relevanten entspre- chenden Vorschriften, Normen und Regeln zu beachten.

3.2 Brandgefahren

3.2.1 Art der Gebäudenutzer

Das Gebäude wird von Kleinkindern genutzt, welchen nicht zuzutrauen ist, dass sie sich im Gefahrenfall selbständig in Sicherheit bringen können.

Die anwesenden Erzieher / -innen sind mit den Örtlichkeiten vertraut und müssen dafür Sorge tragen, dass die ihnen anvertrauten Kinder ins Freie auf den festgelegten Sam- melplatz geführt werden.

Zusätzlich wird das Gebäude von Erwachsenen betreten, welche sich zum Bringen oder zur Abholung der Kinder über einen kürzeren Zeitraum im Haus aufhalten. Diese Personen sind ebenfalls mit der Gebäudestruktur vertraut. Eine selbständige Rettung kann erfolgen.

3.2.2 Brandlasten der Nutz- und Lagerflächen

Die Brandlasten bestehen vor allem aus

 Mobiliar und anderen Einrichtungsgegenständen der Nutzungseinheiten und Ge- genständen des täglichen Lebens (gemischte Brandlasten in Form von Holz, Kunststoffen, elektrischen Geräten, Papieren, etc.)

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 9 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

sowie

 den Installationen der Haus- bzw. Gebäudetechnik (z. B. Klima, Lüftung, Sanitär, etc.),

Es handelt sich somit überwiegend um Brandlasten der Brandklasse A (feste und Glut bildende Stoffe).

Die Brandlasten entsprechen den bauordnungsrechtlich üblichen Mengen und stellen kein erhöhtes Risiko dar.

3.2.3 Besondere Gefahrenschwerpunkte

Weitere besondere Gefahrenschwerpunkte sind bei dem Gebäude nicht zu erkennen.

Räume mit erhöhten Brandlasten sowie mit erhöhter Brand- oder Verrauchungsgefahr (z. B. Technikräume) werden, wo erforderlich, mit raumabschließenden Bauteilen in der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsdauer von den angrenzenden Räumen abgetrennt.

4. Brandschutzmaßnahmen

4.1 Baulicher Brandschutz

4.1.1 Rettungswege

Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen wird gemäß der LBauO die Ausbildung eines ersten und zweiten Rettungsweges gefordert, die es unabhängig voneinander ermöglichen, dass die Nutzer auf kürzestem Weg leicht und gefahrlos ins Freie auf Verkehrsflächen gelangen können. Für einzelne Räume, die aufgrund der Dauer der Nutzung oder der Bestimmung keine Aufenthaltsräume im Sinne der LBauO sind (z.B. Technik- und Lagerräume sowie die Küchen), ist nur ein Ausgang bzw. ein baulicher Rettungsweg erforderlich.

Die Rettungswege, welche von den Kindern genutzt werden, müssen beide baulich sichergestellt werden.

Räume für Kinder bis zu 3 Jahren und Räume für integrative Einrichtungen sollten grundsätzlich im Erdgeschoss angeordnet werden.

Da der Flur nicht als notwendiger Flur ausgebildet werden soll (Nutzung als Spielflur, zum Essen und als Garderobe), erhält in der Regel jeder Aufenthaltsraum für Kinder einen direkten Ausgang ins Freie. Im Obergeschoss werden Notausgangstüren zu ei- nem Fluchtbalkon vorgesehen. Über diesen gelangt man anschließend über die Au- ßentreppe auf das Geländeniveau.

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Der weitere Rettungsweg wird über den Spielflur in den notwendigen Treppenraum und im Erdgeschoss ins Freie geführt.

Der Bereich „Essen“ im Obergeschoss befindet sich im Foyer mit direktem Zugang zum notwendigen Treppenraum, über welchen der erste Rettungsweg geführt wird. Der zweite Rettungsweg wird über den Fluchtbalkon und die Außentreppe sicherge- stellt. Auf diesen gelangt man durch den Multifunktionsraum bzw. über den Flur und durch den Gruppenraum 3. Die Türen zu diesen beiden Räumen müssen mit Blindzy- lindern ausgestattet werden.

Aus dem Personalraum im Obergeschoss wird der erste Rettungsweg in den Flur und anschließend durch den Gruppenraum 4 zum Fluchtbalkon sichergestellt. Die Ret- tungsweglänge dorthin beträgt nur 17 m. Es erfolgt aufgrund der geplanten Brandmel- deanlage eine frühzeitige Alarmierung. Die Tür zum Gruppenraum 4 darf nicht abge- schlossen werden → Blindzylinder vorsehen. Als weiterer Rettungsweg dient ein Fens- ter als anleiterbare Stelle für die Steckleiter der Feuerwehr.

Für Aufenthaltsräume welche nur von den Erziehern / -innen bzw. von erwachsenen Personen genutzt werden, darf der 2. Rettungsweg über Notausstiegsfenster bzw. über anleiterbare Stellen erfolgen.

Gemäß der LBauO müssen die Fenster im Zuge von Rettungswegen eine lichte Öff- nungsgröße von mind. 0,90 m x 1,20 m haben (Brüstungshöhe max. 1,20 m; die max. Brüstungshöhe gilt auch für Geländer bzw. Brüstungen von anleiterbaren Stellen). Die erforderliche lichte Öffnungsgröße darf durch Gitter oder Geländer sowie durch Stege im Fenster nicht eingeschränkt werden. Sollte die maximale Brüstungshöhe nicht eingehal- ten werden können, sind entsprechende fest installierte Aufstiegs- bzw. Ausstiegshilfen vorzusehen.

Der zweite Rettungsweg der Kitaleitung wird über das Fenster sichergestellt.

Die zulässige Rettungsweglänge nach LBauO beträgt 35 m und wird eingehalten (im Obergeschoss bis zur Außentreppe des Fluchtbalkons).

Innerhalb der erforderlichen Breite von Rettungswegen dürfen keine Gegenstände abge- stellt werden. Rettungswege im Freien müssen ausreichend sicher und in der erforderli- chen Breite bis zu öffentlichen Flächen geführt werden.

Ausgänge ins Freie (Notausgänge) und Ausgänge notwendiger Treppenräume ins Freie sowie Türen gemeinsamer Rettungswege (z. B. von den Fluren in den Treppenraum) müssen in Fluchtrichtung jederzeit begehbar sein sowie von außen durch die Feuerwehr zugänglich und im Notfall öffenbar sein.

Zur Sicherstellung der jederzeitigen Fluchtmöglichkeit sind diese Ausgänge bzw. Türen mit in Rettungswegen zugelassenen Notausgangsverschlüssen zu versehen (z. B. nach

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 11 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

der DIN EN 179). Alternativ können die Türen nicht abschließbar gestaltet werden (Blind- zylinder). Für Räume, die ausschließlich durch ortskundige und angestellte Betriebsange- hörige genutzt werden, sind auch betrieblich-organisatorische Maßnahmen zulässig (zu Betriebszeiten jederzeit unverschlossen zu halten).

Gegen den Einbau von zugelassenen Fluchttürwächtern in Türen, die im Zuge von Ret- tungswegen liegen (Sicherungen gegen unbefugten Zutritt; sogenannte „Frösche“), be- stehen aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken, wenn die Türen jederzeit, auch bei Stromausfall, in Fluchtrichtung weiterhin begehbar sind.

Beim Einbau der in Rettungswegen zugelassenen Notausgangsverschlüsse (z. B. nach der DIN EN 179) in Brandschutztüren ist darauf zu achten, dass der Einbau solcher Ver- schlüsse gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung der Brandschutztür zulässig ist.

Auf die Aufschlagrichtung von Notausgängen (in Fluchtrichtung) sowie von sonstigen Türen im Verlauf von Rettungswegen gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 wird hingewiesen.

Sonnenschutz

Ein Sonnenschutz darf den Rettungsweg nicht beeinträchtigen.

Für die Notausgangstüren aus den Aufenthaltsräumen für Kinder ist ein innenliegender Glasleistensonnenschutz geplant.

Falls an den Türen und Fenstern, die als Notausgänge oder Notausstiege für das Per- sonal dienen, ein elektrisch betriebener Sonnenschutz geplant ist, muss gewährleistet sein, dass der Rettungsweg jederzeit, auch bei Stromausfall, genutzt werden kann. Entweder muss ein manuelles Bedienen ermöglicht werden (Handgurt, Kurbel o.ä.) oder es muss eine Notstromversorgung des jeweiligen Sonnenschutzelementes vor- gesehen werden (zentral oder lokal akkugepuffert). Eine Abstimmung mit der zustän- digen Brandschutzdienststelle ist erforderlich.

Kennzeichnung der Rettungswege

Alle Rettungswege und Notausgänge müssen durch dauerhafte Hinweisschilder gekenn- zeichnet sein.

Die Kennzeichnung muss den aktuell gültigen Anforderungen der DIN EN ISO 7010 so- wie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 entsprechen. Die Schilder sind entsprechend diesen Anforderungen auszuführen (weiße Schrift oder weißes Symbol auf grünem Grund).

Für die Rettungswege müssen hinterleuchtete Rettungszeichen vorgesehen werden. Diese müssen auch bei Ausfall der Stromversorgung oder der allgemeinen Beleuchtung weiterhin ausreichend lang erkennbar bleiben (z. B. durch Akkupufferung).

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Für die Ausgangstüren aus den Schlafräumen der Kinder ins Freie genügen nachleuch- tende Hinweisschilder.

Die Größe der Kennzeichen ist in Abhängigkeit der Sichtweite (Erkennungsweite) zu wählen. Die Größenausbildung ist nach der Tabelle 3 der Technischen Regel für Ar- beitsstätten ASR A1.3 einzuhalten. Die genaue Lage und die erforderliche Anzahl an Hinweisschildern sind vom Fachplaner zu projektieren.

Allgemeiner Hinweis: Bemessung der Rettungswegbreiten

Die Breite von Rettungswegen muss entsprechend der zu erwartenden Benutzeran- zahl bemessen sein. Auf die erforderliche Breite von Rettungswegen sowie von Türen in Rettungswegen gemäß der durch den Architekten zu beachtenden Technischen Re- gel für Arbeitsstätten ASR A2.3 wird verwiesen.

Treppen in Kindertagestätten sollten in Anlehnung zum Beispiel an die Hinweise zu Brandschutzanforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder vom 05.10.2010, erar- beitet durch die IBB Ingenieurgesellschaft für Beratung im Bauwesen mbH Mainz, min- destens 1,20 m und höchstens 2,40 m breit sein. Der Fluchtbalkon muss ebenfalls eine Mindestbreite von 1,20 m haben.

Rettung von Rollstuhlbenutzern

Im Gefahrenfall müssen die Kinder im Rollstuhl von den Erzieherinnen bzw. von der Per- son, die das Inklusionskind betreut, in den nächsten sicheren Bereich (anderer Rauchab- schnitt) oder ins Freie gebracht werden. Die besonderen Maßnahmen der Evakuierung sind in der Brandschutzordnung Teil B zu beschreiben.

4.1.2 Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume

Notwendige Treppen müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass sie leicht und gefahrlos als Rettungsweg benutzt werden können. Die nutzbare Mindestbreite der Treppen ist für den größten zu erwartenden Verkehr zu bemessen, beträgt jedoch für die Kindertagesstätte mindestens 1,20 m.

Auf beiden Seiten sind feste und griffsichere Handläufe ohne freie Enden erforderlich, die auch über Treppenabsätze fortzuführen sind. Sie dürfen die erforderliche nutzbare Breite nicht einschränken. Geländer und Umwehrungen müssen entsprechend der Absturzhöhe ausreichend hoch sein.

Notwendige Treppen im Innern von Gebäuden müssen in einem eigenen, durchge- henden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum), der im Erdgeschoss über einen direkten Ausgang ins Freie verfügt.

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Der notwendige Treppenraum muss so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Be- nutzung der notwendigen Treppe auch als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist und durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann.

Die Wände des notwendigen Treppenraumes müssen in der Gebäudeklasse 3 nach LBauO hochfeuerhemmend sein. Die Öffnungen zum notwendigen Treppenraum müs- sen feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse haben.

Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten im notwendigen Trep- penraum müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen, Bodenbeläge aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen.

Für den notwendigen Treppenraum ist die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) zu beach- ten. Brennbare Leitungsanlagen dürfen in den notwendigen Treppenräumen nicht frei verlegt werden. Offen verlegte Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen sind nach der LAR nur zulässig, wenn sie ausschließlich der Versorgung des Treppenrau- mes dienen und der Brandschutz gewährleistet ist. Ausnahmen und weitere Details sind in der zu beachtenden Leitungsanlagen-Richtlinie geregelt.

Notwendige Treppenräume sind grundsätzlich von Brandlasten freizuhalten.

4.1.3 Notwendige Flure

Die geplanten Flure sollen nicht als notwendige Flure ausgebildet werden, da entspre- chend der Nutzung in den Fluren Brandlasten in Form von Garderoben, Mobiliar etc. eingebracht werden und diese als „Spielflur“ bzw. zu Aufenthaltszwecken genutzt wer- den.

Abweichung vom § 35 der LBauO (keine Ausbildung von notwendigen Fluren)

Die geplanten Flure sollen nicht als notwendige Flure ausgebildet werden, da entspre- chend der Nutzung im Flur Brandlasten in Form von Garderoben, Mobiliar etc. einge- bracht werden und diese als „Spielflur“ bzw. zu Aufenthaltszwecken genutzt werden.

Aus gutachterlicher Sicht bestehen keine Bedenken, da

 alle Aufenthaltsräume für Kinder über direkte Ausgänge ins Freie verfügen,  die Kindertagesstätte mit einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit automa- tischen und nichtautomatischen Meldern ausgestattet wird,  die Nutzungseinheiten je Geschoss in jeweils zwei Rauchabschnitte unterteilt werden.

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Fluchtbalkon

Die Fluchtbalkone sollen als Stahlkonstruktion mit Gitterrosten ausgeführt werden. Be- kleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe müssen im Bereich der Fluchtbal- kone aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Im Sockelbereich (50 cm Höhe) wird eine Perimeterdämmung (schwer entflammbar) eingesetzt.

4.1.4 Brandlasten in Rettungswegen

Die Vorgaben der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) sind sowohl bei der Ausführung als auch bei der Instandhaltung des Gebäudes zu beachten.

Leitungen in notwendigen Treppenräumen dürfen nur zur Versorgung des Treppen- raumes offen verlegt werden.

Werden im notwendigen Treppenraum offen oder im evtl. vorhandenen Deckenzwi- schenraum oberhalb abgehängter Unterdecken brennbare Leitungen oder haustechni- sche Installationen verlegt (ausgenommen Installationen zur Versorgung des jeweiligen Raumes, z. B. zur Beleuchtung), so müssen diese Brandlasten in Installationsschächten oder in Installationskanälen mit der höchsten erforderlichen Feuerwiderstandsdauer ab- getrennt werden. Es sind bauaufsichtlich zugelassene Bauteile zu verwenden.

Alternativ dazu können nichtbrennbare Unterdecken in dem notwendigen Treppenraum feuerbeständig ausgeführt werden, um den Rettungsweg ausreichend lang zu schützen. Die Unterdecken müssen die Anforderungen von unten und von oben erfüllen. Eine ent- sprechende Bemessung für die zulässige Belastung auf die Abhangkonstruktion in den Zwischendeckenbereichen ist nachzuweisen.

Sollten Systemböden, Hohlböden oder Doppelböden vorgesehen werden, sind die ent- sprechenden Vorschriften und die Systemböden-Richtlinie zu beachten.

Hinweis: Elektroverteiler in notwendigen Treppenräumen sind gemäß der LAR nur in mindestens feuerhemmenden Bauteilen aus nicht brennbaren Baustoffen zulässig. Die Öffnungen in diesen Bauteilen müssen mindestens feuerhemmende Abschlüsse mit ei- ner umlaufenden Dichtung haben.

4.1.5 Aufzüge

Im Gebäude ist ein Aufzug vorgesehen, der dem Treppenraum zugehörig ist. Ein ei- gener feuerwiderstandsfähiger Fahrschacht ist baurechtlich nicht erforderlich.

Aufzüge müssen sicher umkleidet sein. Der Aufzug ist in allen Geschossen von außen sowie innerhalb der Aufzugskabine mit folgender Beschriftung zu kennzeichnen: “Aufzug im Brandfall nicht benutzen”.

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Für die Errichtung und den Betrieb von Aufzügen sind die relevanten technischen Regeln für Aufzüge einzuhalten, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der zwölften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (12. ProdSV - kurz: Auf- zugsverordnung) sowie die DIN EN 81. Die regelmäßige Wartung des Aufzuges ist nach- zuweisen und weiter zu verfolgen.

4.1.6 Abstandsflächen

Der Nachweis der Abstandsflächen wird durch den Entwurfsverfasser bzw. Architekten im Rahmen des Baugesuches ermittelt und ist nicht Gegenstand dieses Konzeptes.

4.1.7 Brandabschnitte, Brandwände

Die zulässige Ausdehnung wird durch § 30 der LBauO festgelegt und beträgt maximal 60 m x 40 m.

Die gesamte bauliche Anlage ist ein Brandabschnitt. Die zulässige Brandabschnitts- länge wird nicht überschritten.

4.1.8 Abschlüsse von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen

Raumabschließende Bauteile, die brandschutztechnisch getrennte Bereiche begren- zen, dürfen nur über Öffnungen verfügen, die mit brandschutztechnisch qualifizierten Abschlüssen versehen sind und mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer auf- weisen wie die raumabschließenden Bauteile.

Insbesondere Durchführungen von Rohren und Leitungsanlagen durch raumabschlie- ßende Bauteile mit erforderlicher Feuerwiderstandsdauer (z. B. Wände, Decken, Schächte) sind entsprechend der Leitungsanlagen-Richtlinie so auszubilden, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch ausreichend lang nicht zu befürchten ist. Deshalb müssen Durchführungen von Leitungen entweder nach den Angaben der Leitungsanla- gen-Richtlinie (LAR) oder unter Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Schott- systemen sach- und fachgerecht verschlossen werden.

Für Durchführungen von Lüftungsanlagen (sofern vorgesehen) durch raumabschlie- ßende Bauteile mit Feuerwiderstand sind die Anforderungen der Lüftungsanlagen-Richt- linie (LüAR) einzuhalten, die die Anordnung von Brandschutzklappen bzw. Lüftungska- nälen mit ausreichendem Feuerwiderstand (L 30 / L 60 / L 90) vorschreibt.

Die Türqualitäten sind den Planunterlagen zu entnehmen.

Hinweis: Brand- und Rauchschutztüren sind gemäß den Herstellerangaben regelmäßig auf ihre Funktion zu überprüfen und in einwandfreiem Zustand instand zu halten. Brand-

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und Rauchschutztüren dürfen durch Holzkeile oder andere Gegenstände nicht offenge- halten werden. Das Verkeilen der Türen kann zu schweren Beschädigungen an der Tür führen. Die selbstschließende Funktion der Türen darf nicht behindert werden.

Feststellanlagen

Sollen Abschlüsse, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, of- fengehalten werden, so müssen sie mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen (FSA) ausgestattet werden.

Zu einer FSA gehören Brandmelder, Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und eine Energieversorgung. Dabei ist zu beachten, dass sich eine allgemeine bau- aufsichtliche Zulassung immer auf alle Teile einer Feststellanlage bezieht; ein Aus- tausch einzelner Komponenten ist nicht zulässig.

Die FSA müssen bei Raucheinwirkung ein selbsttätiges Schließen des Abschlusses bewirken und auch per Hand leicht geschlossen werden können. Ansonsten ist ein entsprechender Taster zum Schließen vorzusehen.

Es wird eine Feststellanlage vorgesehen, welche über einen zusätzlichen Handtaster verfügt.

Der Schließbereich, der durch die FSA offen gehaltenen Abschlüsse, muss ständig freigehalten werden.

Feststellanlagen bedürfen einer Abnahme und müssen vom Betreiber gemäß den An- gaben der bauaufsichtlichen Zulassung nachweislich überprüft werden:

 monatliche Prüfung auf einwandfreie Funktion, bspw. durch den Haustechniker,

 jährliche Wartung und Prüfung durch Sachkundige auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte.

4.1.9 Horizontale Trennung

Schächte

Schächte oder Steigzonen für haustechnische Installationen sind entweder mit feuer- widerstandsfähigen Installationsschächten abzutrennen (Schachtführungsprinzip) oder im Deckenbereich gemäß der Leitungsanlagen-Richtlinie in der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer zu schotten (Deckenschottungsprinzip).

Bei dem Schachtführungsprinzip sind in den Schacht ein- und ausführende Leitungen mit Abschottungen zu versehen, die entsprechend der Feuerwiderstandsdauer der Schachtwand hergestellt sind. Öffnungen in den Schachtwänden sind nur in Form von geeigneten Türen bzw. Klappen mit vierseitig umlaufender Dichtung zulässig, die die erforderliche Feuerwiderstandsdauer der Decken aufweisen. Auf die bauaufsichtliche Zulässigkeit für den Einbau in Schächten und größeren Höhen ist zu.

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Bei dem Deckenschottungsprinzip erfolgt die Brandabschottung in Deckenebene.

4.1.10 Bedachung

Es ist ein Flachdach mit extensiver Dachbegrünung vorgesehen.

Die Bedachung muss gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).

Abweichend davon sind nach der LBauO lichtdurchlässige Teilflächen aus brennbaren Baustoffen in harten Bedachungen und begrünten Bedachungen zulässig, wenn eine Brandentstehung bei einer Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strah- lende Wärme nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen werden.

Die Anforderung an eine harte Bedachung gilt gemäß der LBauO nicht für

 Dachflächenfenster, Oberlichter und Lichtkuppeln,

 lichtdurchlässige Bedachungen aus nicht brennbaren Baustoffen,

 Eingangsüberdachungen und Vordächer aus nicht brennbaren Baustoffen.

Dächer von Anbauten

Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstands- fähigkeit anschließen, müssen innerhalb eines Abstands von 5 m von diesen Wänden als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen ein- schließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudeteils haben, an den sie angebaut werden.

Gemäß den Eintragungen in den Brandschutzplänen gilt dies im Sinne der Anforderung auch für die Decken / Dächer von Bereichen, die zwar keine Anbauten sind, aber sich ebenfalls innerhalb eines 5 m Abstandes zu aufgehenden Fassaden befinden (Dach über Raum BMZ).

4.1.11 Mindestanforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile

Im Folgenden sind die Mindestanforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und an die Baustoffklassen für die Bauteile nach der LBauO Rheinland-Pfalz angegeben. Die Be- zeichnungen sind an die DIN 4102 angelehnt.

Mindestanforderungen für Gebäude der Gebäudeklasse 3 nach der LBauO:

§ (LBauO) / BauteilMindestanforderung gemäß der LBauO (GKL 3)
§ 27: Tragende und aus- steifende Wände, Pfeiler und Stützenfeuerhemmend

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§ (LBauO) / BauteilMindestanforderung gemäß der LBauO (GKL 3)
§ 28: nichttragende Au- ßenwändeund ebenso nichttragende Teile tragender Außenwände: ohne Feuerwiderstandsdauer, jedoch mind. normal entflammbar
§ 28: Oberflächen von Au- ßenwänden sowie Außen- wandbekleidungen ein- schließlich Dämmstoffe und Unterkonstruktionenohne Feuerwiderstandsdauer, jedoch mind. normal entflammbar; Bei Doppelfassaden sind besondere Vorkehrungen gegen die Brandausbrei- tung zu treffen. Im Bereich der Fluchtbalkone nicht brennbar; Sockelbereich, ca. 50 cm schwer entflammbar
§ 29: Trennwändefeuerhemmend
§ 31 / § 45: Deckenfeuerhemmend
§ 32: BedachungHarte Bedachung
§ 33: Notwendige Treppen und Fluchtbalkonetragende Teile: nicht brennbar oder feuerhemmend Für notwendige Außentreppen genügt: nicht brennbar
§ 33: Notwendige TreppenräumeTreppenraumwände: hochfeuerhemmend, Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken, u. Einbauten: mind. Bau- stoffklasse A; Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile: schwer ent- flammbar
§ 36: AufzügeAufzüge müssen sicher umkleidet sein!
§ 40: Lüftungsanlagen, Leitungsdurchführungenbetriebs- und brandsicher; Lüftungsleitungen aus A-Baustoffen bzw. gemäß der Lüftungsanlagen-Richtlinie; Durchführungen von Leitungsanlagen oder Lüftungsanlagen durch raumabschließende Bauteile gemäß Leitungsanla- gen-Richtlinie bzw. gemäß Lüftungsanlagen-Richtlinie
Türen und ToreAnforderungen s. Planeintragungen

Allgemeiner Hinweis (Bauteile)

Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unter- schieden in feuerbeständige, hochfeuerhemmende und feuerhemmende Bauteile. Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Wi- derstand gegen die Brandausbreitung. Bauteile werden zusätzlich nach dem Brand- verhalten ihrer Baustoffe unterschieden. Feuerbeständige Bauteile müssen mindes- tens in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Hochfeu- erhemmende Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Bau- stoffen bestehen, müssen allseitig mindestens eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe jeweils aus nicht brennbaren Baustoffen haben.

Allgemeiner Hinweis (Bauausführung)

Die Einhaltung der o. g. Anforderungen sowie die Liste der Technischen Baubestimmun- gen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu beachten. Für die Umsetzung ist der Entwurfsverfasser bzw. der von ihm herangezogene Fachplaner verantwortlich. Grund- sätzlich ist eine Begründung oder ein „Nachweis“ über die Art der Abweichung von Tech- nischen Baubestimmungen oder über die Einhaltung des vorgegebenen

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Anforderungsniveaus nicht formalisiert. Ebenso wenig wird eine Abweichung von Tech- nischen Baubestimmungen „zugelassen“. Im Rahmen ihres Wirkungskreises müssen Entwurfsverfasser oder Fachplaner daher mögliche Abweichungen von Technischen Baubestimmungen wie bisher im bautechnischen Nachweis angeben und begründen.

4.2 Anlagentechnischer Brandschutz

4.2.1 Feuerlöscher

Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden müssen für die vorhandene Brandklasse geeignete tragbare Feuerlöscher an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen vorhanden sein.

Die Feuerlöscher sind so hoch über dem Fußboden anzuordnen, dass auch kleinere Per- sonen diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnehmen können. Die Griffhöhe sollte deshalb auf 80 bis 120 cm über dem Fußboden angebracht werden. Als Standorte werden Bereiche in der Nähe der Fluchttüren empfohlen.

Die Stellen, an denen die Feuerlöscher angebracht werden, müssen durch das entspre- chende Brandschutzsymbol gekennzeichnet werden. Das Zeichen muss der ASR A1.3 bzw. der DIN EN ISO 7010 entsprechen. Ist das Feuerlöschgerät gut sichtbar ange- bracht, kann auf die zusätzliche Kennzeichnung verzichtet werden. Auf die Prüf- und Wartungspflicht für Feuerlöscher in einem Abstand von maximal 2 Jahren wird hinge- wiesen.

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Darüber hinaus wird durch den Nutzer festgelegt, mit welchen Löschmitteln die Ent- stehungsbrände der vorhandenen Brandklasse gelöscht werden sollen oder können. Schaumlöscher haben gegenüber Pulverlöschern den bedeutenden Vorteil, dass bei ihrem Einsatz der Löschmittelschaden wesentlich geringer ausfällt. Beim Einsatz von Pulverlöschern verteilt sich das Löschpulver im ganzen Raum und in kleinste Zwi- schenräume und lässt sich schwer wieder entfernen. Jedoch ist zu beachten, dass Schaumlöscher in der Regel für die Brandklasse C nicht geeignet sind.

Die Festlegung der erforderlichen Feuerlöscher hat nach Art und Anzahl auf der Grundlage der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu erfolgen. Die erforderliche Anzahl an Löschmitteleinheiten (LE) ergibt sich in Abhängigkeit von der Art und des Umfanges der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches (Grundfläche der Arbeitsstätte).

Bei einem Feuerlöschtyp, beispielsweise der Typen Typ 27A / 144B á 9 LE und Typ 21A / 113B á 6 LE, ergibt sich die Anzahl der Feuerlöscher in der Grundausstattung und bei normaler Brandgefährdung gemäß nachfolgender Tabelle (gemessene Bruttofläche an- hand der CAD-Zeichnung ohne Außenwände; die Treppenräume sind nicht doppelt be- messen):

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Geschoss / BereichFläche, ca.erforderlicheentspricht An-
Löschmitteleinhei-zahl an
tenFeuerlöscher
EG590 m²24 LE2 FL á 9 LE 1 FL á 6 LE
OG600 m²24 LE2 FL á 9 LE 1 FL á 6 LE

Vor Technikräumen wird das Aufstellen von jeweils einem Feuerlöscher empfohlen. In der Küche im Obergeschoss ist ein Fettbrandlöscher vorzusehen.

4.2.2 Brandmelde- und Alarmierungseinrichtung

Für die Kindertagesstätte in Ludwigshafen ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr vorgeschrieben.

Die Brandmeldeanlage ist mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermelder) gemäß der DIN 14675 in der Kategorie 1 (Vollschutz) und in der Be- triebsart TM auszuführen (Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalar- men). Die für die Anwendung der DIN 14675 erforderlichen Normen sind zu beachten (z. B. DIN VDE 0833-1 und -2 sowie DIN EN 54).

Die Art, Anzahl und Anordnung der automatischen Brandmelder und nichtautomati- schen Brandmelder (Handfeuermelder) ist vom Fachplaner zu projektieren. Handfeuer- melder sind an zentralen Punkten sowie an den Zu- und Ausgängen des Gebäudes sowie insbesondere des Treppenraumes. Die Planung hat nach der DIN 14675 – Anhang E (Phasen für den Aufbau und Betrieb von BMA) zu erfolgen.

Zwischendecken und Zwischenbodenbereiche, sofern geplant, können nach der DIN VDE 0833-2 von der Überwachung durch automatische Brandmelder nur dann ausgenommen werden, wenn sämtliche Randbedingungen nach Punkt 6.1.3.2 der DIN VDE 0833-2 erfüllt sind.

Wenn in Sanitärräumen Wickeltische oder Schränke zur Lagerung aufgestellt werden sollen, muss auch dieser Bereich in die Überwachung der Brandmeldeanlage aufge- nommen werden → wird so umgesetzt.

Gemäß Punkt 3.1 der DIN 14675 ist die Brandmeldeanlage von Fachfirmen zu planen und auszuführen, die durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert sind.

Der Aufbau und Betrieb der Brandmelde- und Alarmierungsanlage ist grundsätzlich in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und der zuständigen Feuerwehr und dem Fachplaner der Brandmeldeanlage hinsichtlich der Alarmierung und Alarmorganisation vorzunehmen. Die Anordnung der Brandmelderzentrale (BMZ) sowie des Feuerwehr- anzeigetableaus (FAT) und Feuerwehrbedienfeldes (FBF) ist in einem für die Feuerwehr

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leicht zugänglichen Bereich vorzusehen und im Zuge der Planung einvernehmlich mit der Feuerwehr abzustimmen. Dies gilt auch für die Standorte der weiteren BMA- Einrichtung (z. B. Feuerwehrschlüsseldepot FSD, Freischaltelement FSE etc.).

Die erforderlichen Bescheinigungen bzw. Prüfungen der Betriebssicherheit und Funkti- onsfähigkeit der Brandmelde- bzw. Alarmierungseinrichtung bei Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen wiederkehrend sind in Kapitel 4.3.4 beschrieben.

4.2.3 Rauch- und Wärmeableitung

Die bauordnungsrechtlich verlangten Öffnungen zur Rauchableitung dienen der Un- terstützung der Feuerwehr bei ihrer Arbeit. Die Maßnahmen zur Rauchableitung die- nen nicht der Personenrettung und leisten daher bauordnungsrechtlich keinen Beitrag zu einer schnellen Evakuierung bzw. Räumung.

Die Möglichkeiten zur Rauchabführung sind durch die öffenbaren Fenster und Türen an den Außenwänden gegeben. Räume ohne Fenster oder Öffnungen zur Rauchab- leitung werden über die angrenzenden Räume und Flure entraucht.

Für die Entrauchung des notwendigen Treppenraumes wird im Obergeschoss ein ins Freie führende Fenster mit einem freien Querschnitt von mindestens 0,50 m² eingebaut, das leicht geöffnet werden kann. Die Fensterolive wird so angeordnet, dass das Fenster durch die Kinder nicht selbständig geöffnet werden kann.

Der Fahrschacht des Aufzuges ist innerhalb des Treppenraumes angeordnet. Der Fahrschacht kann baurechtlich über den Treppenraum und seine Öffnungen entraucht werden.

4.2.4 Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz betrifft

Für Lüftungsanlagen sind die Anforderungen der Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) zu beachten. Die LüAR gilt für Klimaanlagen, raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) und Warmluftheizungen entsprechend.

Neben den generellen Anforderungen sind grundsätzlich die einschlägigen Normen so- wie die bauaufsichtlich eingeführte Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) zu beachten.

Für Entlüftungsanlagen über Lüftungsschächte nach der DIN 18017 (sofern vorgese- hen) ist die DIN 18017 zusätzlich zur LüAR zu beachten.

Durchführungen durch raumabschließende Bauteile, die feuerwiderstandsfähig sein müs- sen (z. B. Brand- oder Trennwände oder Geschossdecken), sind nur zulässig, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist (z. B. durch die Anordnung von Brandschutzklappen bzw. Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch).

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Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der LüAR für Zuluftanlagen zu gewährleisten ist, dass kein Rauch in das Gebäude übertragen wird. Dies gilt für Lüftungsanlagen mit Umluft gegen Eintritt von Rauch aus der Abluft entsprechend. Des Weiteren ist sicherzu- stellen, dass die Ventilatoren von Lüftungsanlagen mit Umluft durch Rauchauslöseein- richtungen abgeschaltet werden, soweit der Weiterbetrieb nicht der Rauchausbreitung entgegenwirkt. Details und weitere Anforderungen regelt die zu beachtende LüAR. Die Rauchübertragung durch die Lüftungsanlage ist durch geeignete Maßnahmen zu verhin- dern (z. B. Kanalrauchmelder und Abschaltung bei Auslösung bzw. durch die Brandmel- deanlage).

4.2.5 Heizung

Gemäß der Baubeschreibung erfolgt die Gebäudeheizung über Fernwärme.

Sollten weitere Anlagen der Wärmeversorgung oder Feuerstätten vorgesehen werden, ist die Feuerungsverordnung (FeuVO) zu beachten (FeuVO).

4.2.6 Sicherheitsbeleuchtung

Nach Abstimmung mit der Feuerwehr Ludwigshafen ist der Einbau einer Sicherheits- beleuchtung nicht erforderlich.

Für die Rettungswege müssen hinterleuchtete Rettungszeichen vorgesehen werden. Diese müssen auch bei Ausfall der Stromversorgung oder der allgemeinen Beleuchtung weiterhin ausreichend lang erkennbar bleiben (z. B. durch Akkupufferung).

4.2.7 Sicherheitsstromversorgung / Funktionserhalt

Eine Sicherheitsstromversorgungsanlage ist beim vorliegenden Sonderbau insbesondere wegen seiner Eigenschaft als Kindertagesstätte erforderlich, die bei Ausfall der allgemei- nen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der

 Brandmeldeanlage inkl. der Alarmierungsanlage.

Grundsätzlich können Sicherheitsstromversorgungen zentral oder gemäß den Vorga- ben des Herstellers der sicherheitstechnischen Anlage lokal sichergestellt werden, z. B. über lokale Batterien (dezentrale Sicherheitsstromversorgung).

Eine zentrale Sicherheitsstromversorgung ist für die bauordnungsrechtlich vorgeschrie- benen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nicht erforderlich, wenn diese Anlagen über herstellerseitig verbaute Akkus bzw. über lokale Batterien verfügen

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(dezentrale Sicherheitsstromversorgung), z. B. für hinterleuchtete Rettungszeichen oder Rauchabzugsanlagen.

Dezentrale Batterieanlagen (z. B. herstellerseitig verbaute Akkus) sind gemäß den Pro- dukt- und Herstellerangaben regelmäßig zu warten und sind ansonsten im Rahmen der Prüfung der einzelnen Anlagen zu überprüfen.

Die Sicherheitsstromversorgung erfolgt dezentral je Brandabschnitt.

Funktionserhalt von Leitungsanlagen

Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische An- lagen und Einrichtungen müssen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben. Ausnahmen und Anforderungen sind in der zu beachtenden Leitungsanlagen-Richtli- nie (LAR) geregelt.

Leitungsanlagen mit einer Dauer des Funktionserhaltes von 30 Minuten sind gemäß der LAR erforderlich für

 Brandmeldeanlagen einschließlich der zugehörigen Übertragungsanlagen – aus- genommen in Räumen, die durch automatische Brandmelder überwacht werden.

An Leitungsanlagen, die der Sicherheitsstromversorgung der Sicherheitsbeleuch- tungsanlage nur innerhalb eines Treppenraumes oder nur innerhalb eines Brandab- schnittes in einem Geschoss mit einer Grundfläche ≤ 1.600 m² dienen, werden im Sinne des Punktes 5.3.2 der LAR keine Anforderungen an die Dauer des Funktionser- haltes gestellt.

Ausnahmen und weitere Anforderungen regelt die zu beachtende LAR.

4.2.8 Blitz- und Überspannungsschutzanlage

Nach dem ADD – Vermerk „Hinweise zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertagesstätten“ sollen Kindertagesstätten eine Blitzschutzanlage haben.

Für die Kita muss eine Blitzschutzanlage vorgesehen werden, welche auch die sicher- heitstechnischen Einrichtungen (äußerer und innerer Blitzschutz) schützt → wird so um- gesetzt.

Blitzschutzanlagen müssen nach den einschlägigen Normen und VDE Bestimmungen (z. B. der DIN EN 62305 / VDE 0185-305) in den jeweils gültigen Fassungen errichtet bzw. installiert werden. Sie sind gemäß den Herstellerangaben regelmäßig zu prüfen.

4.2.9 Photovoltaikanlagen

Auf der Dachfläche des Gebäudes ist eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) vorgesehen.

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Bei der Planung, Ausführung und Instandhaltung sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Insbesondere wird auf die VdS 3145 und die DIN VDE 0100-712 verwie- sen.

Mit der Feuerwehr Ludwigshafen ist abzustimmen, ob ein Haupttrennschalter für die PV-Anlage erforderlich ist, durch den die Anlage im Brandfall jederzeit ausgeschaltet werden kann. Die Stelle der Notabschaltung der PV-Anlage ist in Rücksprache mit der Feuerwehr Ludwigshafen festzulegen.

4.3 Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz gliedert sich in folgende Bereiche:  Erfordernis einer Brandschutzordnung nach DIN 14096,  Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen,  Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen,  Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher),  Ausbildung des Personals in der Handhabung von Feuerlöschern,  Einweisung des Personals in die Brandschutzordnung.

4.3.1 Brandschutzordnung nach DIN 14096

Der Betreiber hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutz- ordnung aufzustellen, die gemäß der DIN 14096 mindestens aus den Teilen A und B besteht.

In der Brandschutzordnung sind insbesondere die erforderlichen Maßnahmen zum Um- gang mit den Kindern im Rahmen der Räumung (Räumungskonzept) festzulegen. Im Räumungskonzept ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Kinder im Gefahrenfall selb- ständig fliehen können. Im Fall einer Räumung sind sie auf die Hilfe des Personals an- gewiesen. Daher müssen die Kinder im Gefahrenfall durch das Personal, in der Regel bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr, schnell und gefahrlos in Sicherheit gebracht werden.

Die Brandschutzordnung gemäß der DIN 14096 besteht aus folgenden Teilen:

 Teil A ist zum Aushang bestimmt und richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten (z. B. Mitarbeiter, Besucher). Der Teil A der Brandschutzordnung ist als Aushang an gut sichtbaren Stellen anzubringen.

 Teil B richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer bau- lichen Anlage aufhalten, wie z. B. Mitarbeiter. Der Teil B soll in Form von Merkblät- tern, Broschüren o. ä. den betroffenen Personen zur persönlichen Unterrichtung

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übermittelt werden, z. B. durch Übergabe bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertrag und/oder Auslage an zentralen Punkten im Gebäude.

4.3.2 Hinweis zur Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter

Die Betriebsangehörigen sind zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindes- tens einmal jährlich zu belehren über

 die Lage und Bedienung der Feuerlöschgeräte und Vorrichtungen zur Rauch- ableitung,

 die Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen,

 die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik sowie über die Rettung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrer,

 und die Betriebsvorschriften.

Zu den Mitarbeitern zählen sowohl die Beschäftigten, als auch die Angestellten des Betreibers (regelmäßig oder dauerhaft anwesende Handwerker oder der Hausmeister) oder bspw. eines Reinigungsdienstes.

4.3.3 Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne sind in Rettungswegen und an zentralen Stellen gut lesbar aufzuhängen und müssen der ASR A2.3 bzw. der DIN ISO 23601 entsprechen. Sie müssen die zu benutzenden Rettungswege sowie den Standort der Person und die Lage der Feuerlöschgeräte darstellen und dem jeweils aktuellen Stand entsprechen.

4.3.4 Prüf- und Wartungsfristen

Gemäß der Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen (AnlPrüfVO) sind alle Sicherheitseinrichtungen der Kita vom Betreiber bei Inbetriebnahme oder bei wesentlicher Änderung sowie in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit (Funktion) überprüfen zu lassen.

Es gelten die nachfolgenden Prüffristen gemäß der Landesverordnung über die Prü- fung technischer Anlagen:

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PrüfgegenstandVor der erstenWiederkeh- rende Prüffrist in Jahren
Inbetriebnahme und
nach wesentlicher
Änderung
1Lüftungstechnische Anlagen, ausgenommen solche, deren Leitungen nicht durch Decken oder Wände geführt sind, für die aus Gründen des Raumab- schlusses eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorge- schrieben istX3
2maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und GroßgaragenX3
3CO-Warnanlagen in geschlossenen GroßgaragenX3
4maschinelle RauchabzugsanlagenX3
5natürliche RauchabzugsanlagenX6
6Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von RettungswegenX3
7ortsfeste, selbsttätige FeuerlöschanlagenX3
8ortsfeste, nichtselbsttätige FeuerlöschanlagenX6
9Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromver- sorgungsanlagen-3
10Brandmelde- und Alarmierungsanlagen mit Übertra- gungseinrichtung zur Übertragung von Brandmel- dungen an die FeuerwehrerstalarmierungsstellenX3
11Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, die nicht unter Nr. 10 fallenX3
12elektrische Anlagen, - in Krankenhäusern nur elektrische Anlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen, - in Hochhäusern wiederkehrend nur die elektri- schen Anlagen außerhalb von Wohnungen, - in Garagen nur elektrische Anlagen in geschlosse- nen Großgaragen und - in den übrigen Gebäuden gemäß § 1 alle elektri- schen AnlagenX6

4.1 Abwehrender Brandschutz

Das Objekt liegt im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Ludwigshafen.

4.1.1 Flächen für die Feuerwehr, Zugänge und Zufahrten

Um Rettungsmaßnahmen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen, müssen für die Feuerwehrfahrzeuge befahrbare Verkehrsflächen vorhanden sein, wobei die Richt- linie über Flächen für die Feuerwehr zu beachten ist.

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 28 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

Feuerwehrbewegungsflächen dienen dem Aufstellen der Fahrzeuge und der Entwick- lung des Einsatzes. Bewegungsflächen müssen mindestens 7 m x 12 m groß sein.

Als Bewegungsfläche kann die anliegende öffentliche Straße herangezogen werden.

Feuerwehraufstellflächen sind befestigte und ausgewiesene Flächen zum Aufstellen der Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr.

Die Hubrettungsfahrzeuge sind bei der vorliegenden Planung zur Personenrettung nicht erforderlich. Es müssen daher keine Feuerwehraufstellflächen ausgewiesen werden.

Zu- oder Durchgänge für die Feuerwehr zu den Gebäuden sind geradlinig und min- destens 1,25 m breit auszubilden.

4.1.2 Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Für den vorliegenden Sonderbau ist ein Feuerwehrplan zu erstellen.

Feuerwehrpläne sind gemäß der DIN 14095 im Einvernehmen mit der Brandschutz- dienststelle anzufertigen und der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen bzw. stets dem jeweils aktuellen Stand anzugleichen. Die Feuerwehrpläne sind an zentraler Stelle für die Feuerwehr bereitzuhalten.

4.1.3 Löschwasserversorgung

Hinsichtlich der Löschwasserversorgung für die bauliche Anlage sind die Technischen Regeln des DVGW zu beachten (DVGW Arbeitsblatt W 405 – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung).

Für das Gebäude ist ein Löschwasserbedarf von mindestens 48 m³/h für die Dauer von 2 Stunden zu gewährleisten.

Die Löschwasserauskunft sowie ein Hydrantenplan sind diesem Konzept als Anlage beigefügt.

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Brandschutzkonzept BS-20-058 vom 01.06.2023 Seite 29 Bauvorhaben: Neubau Kita Regenbogen, Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH // Mundenheimer Straße 100 // 67061 Ludwigshafen

5. Abweichungen, Erleichterungen und Befreiungen

Abweichung vom § 35 der LBauO (keine Ausbildung von notwendigen Fluren)

Die geplanten Flure sollen nicht als notwendige Flure ausgebildet werden, da entspre- chend der Nutzung im Flur Brandlasten in Form von Garderoben, Mobiliar etc. einge- bracht werden und diese als „Spielflur“ bzw. zu Aufenthaltszwecken genutzt werden.

Aus gutachterlicher Sicht bestehen keine Bedenken, da

 alle Aufenthaltsräume für Kinder über direkte Ausgänge ins Freie verfügen,  die Kindertagesstätte mit einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit automa- tischen und nichtautomatischen Meldern ausgestattet wird,  die Nutzungseinheiten je Geschoss in jeweils zwei Rauchabschnitte unterteilt werden.

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 Anlage 1: Löschwasserauskunft

Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Ludwigshafen M. Eng. Kai Schüßler Handelsregister Ludwigshafen HRB 67888 Dipl.-Ing., M. Eng. Madalina Bucur-Popescu Mundenheimer Straße 100, 67061 Ludwigshafen Dipl.-Ing., M.Sc. Nikolay Rudenko Fon: 0621 / 63520-0 // Fax: 0621 / 63520-35 Info@stuempert-strunk.de // www.stuempert-strunk.de

[Seite 32]

Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG Postfach 21 12 23 · 67012 Ludwigshafen Seite 1 / 2

Leitungsauskunft Grit Jauch fon 0621-505 2715 Stümpert-Strunk Part mbB fax 0621-505 2840 leitungsauskunft@twl.de Mundenheimer Straße 100 67061 Ludwigshafen

Leitungsauskunft zur Löschwasserversorgung Unser Zeichen: LW-210303-15844 Neubau Kita Regenbogen 03.03.2021 Brüsseler Ring 57, 67069 Ludwigshafen

Sehr geehrte(r) Frau / Herr Jauch,

zur Information übersenden wir Ihnen unseren Hydrantenplan für den von Ihnen angeforderten Bereich.

Die TWL sind als Wasserversorgungsunternehmen für den Grundschutz gemäß Regelwerk DVGW W 405 zuständig. Der im Regelwerk angegebene Löschwasserbedarf kann demzufolge durch das in der Straße vorhandene Leitungsnetz bereitgestellt werden.

Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Der Objekteigentümer hat dafür selbst zu sorgen.

Die Bereitstellung des Wassers für den Grundschutz können wir allerdings auch nicht uneingeschränkt garantieren, da zum Beispiel bei einem Rohrbruch an einer Hauptversorgungsleitung beziehungsweise bei Stromausfall in den Wasserwerken, die Versorgung nachhaltig gestört werden kann.

Wir verfügen, auf Grund unserer Rohrnetzstruktur (Versorgungsgebiet in der Ebene), nicht über Speichervolumina in entsprechender geodätischer Höhenlage (Hochbehälter), die bei Stromausfall über einen längeren Zeitraum Wasser ins Netz abgeben können. Bei uns muss jeder Kubikmeter Wasser gepumpt werden. Wir bitten dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.

Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG Rechtsform Aktiengesellschaft Vorstand Bankverbindung Industriestraße 3 Sitz Ludwigshafen am Rhein Dieter Feid Sparkasse Vorderpfalz 67063 Ludwigshafen Registergericht Amtsgericht Thomas Mösl IBAN: DE63545500100000000133 www.twl.de Ludwigshafen, HRB 1562 Aufsichtsrat BIC: LUHSDE6AXXX Gerichtsstand Ludwigshafen oder UST-IdNr DE 149137982 Jutta Steinruck (Vorsitzende) Gläubiger-ID: DE51TWL00000023883 anderweitiger Ort der Energieabnahme

[Seite 33]

Seite 2 / 2

In der Anlage sind die vorhandenen Hydranten erkennbar. Über einen Unterflurhydranten DN 80 können im Bedarfsfall ca. 48 m3/h geliefert werden. Das Regelwerk DVGW W 405 legt für den Grundschutz einen Radius von 300 m um das betroffene Objekt fest. In diesem Radius befinden sich, wie im Hydrantenplan zu erkennen, mehrere Hydranten. Die Anforderung an den Grundschutz mit 96 m3/h ist somit, gemäß DVGW Regelwerk W 405, erfüllt.

Bei weiteren Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Freundliche Grüße Ihre Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und trägt deshalb keine Unterschrift.

Leitungsauskunft Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG Teilbetrieb Netze Dokumentation Industriestraße 3 67063 Ludwigshafen fon: 0621-505 2715 fax: 0621-505 2840 leitungsauskunft@twl.de

Anlagen Hydrantenplan M 1:1000 auf 700x700mm, Nutzungsbedingungen, Legende

Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG Rechtsform Aktiengesellschaft Vorstand Bankverbindung Industriestraße 3 Sitz Ludwigshafen am Rhein Dieter Feid Sparkasse Vorderpfalz 67063 Ludwigshafen Registergericht Amtsgericht Thomas Mösl IBAN: DE63545500100000000133 www.twl.de Ludwigshafen, HRB 1562 Aufsichtsrat BIC: LUHSDE6AXXX Gerichtsstand Ludwigshafen oder UST-IdNr DE 149137982 Jutta Steinruck (Vorsitzende) Gläubiger-ID: DE51TWL00000023883 anderweitiger Ort der Energieabnahme

[Seite 35]

 Anlage 2: Brandschutzpläne

Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Ludwigshafen M. Eng. Kai Schüßler Handelsregister Ludwigshafen HRB 67888 Dipl.-Ing., M. Eng. Madalina Bucur-Popescu Mundenheimer Straße 100, 67061 Ludwigshafen Dipl.-Ing., M.Sc. Nikolay Rudenko Fon: 0621 / 63520-0 // Fax: 0621 / 63520-35 Info@stuempert-strunk.de // www.stuempert-strunk.de

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VORPLATZ

BRH 0

0,11 - Schlafraum F: 57,25 m² 0,08 - Gruppe #1 0,09 - Nebenraum #1 U: 30,29 m 0,13 - Nebenraum #2 0,14 - Gruppe #2 F: 51,37 m² F: 19,76 m² F: 19,76 m² F: 51,37 m² U: 28,80 m U: 18,15 m U: 18,15 m U: 28,80 m

0,05 - Mehrzweckraum F: 62,17 m² U: 31,54 m 0,10 - Garderobe #1 0,12 - Garderobe #2 F: 13,80 m² F: 13,80 m² U: 15,83 m U: 15,82 m

0,15 - Flur #1 F: 46,92 m² 0,01 - Foyer U: 58,24 m F: 63,86 m² U: 40,29 m F U 0, : : 0 1 1 4 4 7 - , , 4 3 G 5 1 e m m rä ² te F U 0, : : 0 8 1 6 , 8 0 - , 2 7 K 8 m in m ² der-Toil. #3 F U 0, : : 0 3 8 7 , , 3 4 - 2 0 G m m ar ² derobe F U 0, : : 2 2 1 4 2 9 - , , 1 0 L 2 4 e m i m tu ² ng 0 F U 0 , , : : 2 2 3 8 2 3 , , 9 0 - - 2 2 T N m o m e i b l ² .- e b n a fl r u ri r e # re 1 fr F U 0 e , : i : 2 3 7 1 , , 5 7 - 9 4 T m o m i ² l.-D F U 0, : : 2 9 1 0 , 4 2 - , 9 2 P 2 m u m t ² z F U 0, : : 1 4 6 9 2 9 - , , 2 5 T 2 8 o m i m le ² tte-Kinder #1 F U 0, : : 1 1 1 8 0 4 - , , 9 8 H 7 5 A m m /T ² echn. F U 0, : : 1 1 1 7 1 4 - , , 0 8 A 4 7 b m m st ² . F U 0, : : 1 2 2 6 5 0 - , , 6 3 I 0 n 7 t m e m n ² sivraum F: 9,61 m² U: 12,65 m

0,03 - Aufzug F: 3,51 m² U: 7,51 m

0,02 - Treppenhaus F: 27,30 m² U: 26,45 m

F U 0, : : 2 4 9 6 , , 8 1 - 8 1 B m m M ² Z/HA-TK F U 0, : : 2 1 1 5 2 4 - , , 5 5 T 8 0 u m r m tl ² eraum

Brüsseler Ring 06 HRB BRH 0 BRH 0 BRH 0 BRH 0

06 HRB BRH 0

0 HRB

0 HRB BRH 0 BRH 0

113,5 262 772TSKU

BRH 112 BRH 150 BRH 150 BRH 150 BRH 150 BRH 0 0 HRB 113,5 262

102 312 772TSKU

UKST228

5,311 262 UKST277 101 312

UKST228 5,311 262 BRH 0

UKST277

591 HRB 101 312 06 HRB

UKST228

101 312 UKST228

5,311 262 UKST277 5,311 262

UKST277 5,311 262

UKST277 226 277 772TSKU

5,311 312 90 213 UKST228 822TSKU

101 213 neklablekuahcS

822TSKU 051 HRB Ausgang- Garten

BRH 0

BRH 150

101 312 ueN-fualrevnuaZ

UKST228 0 HRB Sauberlauf

BRH 0

Sauberlauf

BRH 150 101 312 UKST228 gnusalgrevtseF Zaun-Bestand

Oberlicht / Festverglasung m 06,1=h rettigbatsleppoD :uen gnudeirfniE Zaun-Bestand

Fahrradständer

M60ü lxlt o7n5n cemM60ü lxlt o7n5n cemM60ü lxlt o7n5n cem mc061 x 511lr0 e x0n 10 ia.51t 1 n .. oaa Cccmc061 x 511lr0 e x0n 10 ia.51t 1 n .. oaa Ccc mc061 x 511lr0 e x0n 10 ia.51t 1 n .. oaa Ccc VORPLATZ GMZ+PFH öffentlich Belag: Betonpflaster Fläche: ca. 357.03 m2

Zufahrt Außenanlage

Tür/Tor: ca.1,50 m breit + Bedarfsflügel

Weg

Stellplätze-Bestand

öff. Stellplätze

4 3 2 1 -TPUAH GNAGNIE m Doppelstabgitter h=1,60

Einfriedung neu:

51 HRB GEMEINDEZENTRUM BESTAND

m Doppelstabgitter h=1,60

Einfriedung neu:

PFARRHAUS BESTAND

341 HRB BRH 0

Schaukelbalken 1 2 1 6 3 2 ,5 Schaukelbalken

KITA NEUBAU

Tür/Tor: ca.1,25 m breit

Tür/Tor: ca.1,25 m breit 5,311 262 772TSKU

BRH 213,5 OberBlicRht H/ F e2st1ve3rg,5lasung

UKST277

Aufzug Innenmaß: 120/140cm Entrauchung ü. Treppenhaus relietre3V -GBEF relietre2V -GBEF relietre1V -GBEF 3106 17

3106 3106 15 28

3106 3106 33 3118 35 3106 118 32 3106 30 3106 37 g el e ns e n n o S

N K a rä tu u r t e e r r f + a S h t r a u u n d g en (stark duftend) Sitzbank Insektenhotels + Vogelhäuser

Sonnensegel 4/6m Sitzbank S W a a n s d ser- / Matschbereich

Spielfläche Rasen/Wiese

3106 14 3118 116 PFH/GMZ CARPORT+WERKSTATT Sitzbank NEUBAU 3106 36

0,02 - Carport F: 27,95 m² U: 21,99 m 051 HRB F 0, : 0 1 1 6 - ,9 W 6 e m rk ² statt U: 18,34 m

051 HRB

ABSTELLFLÄCHE offen Belag: Rasengitter o.ä. Fläche: ca. 5.70 m2 m6/4

Pflasterfläche Beton, rechteck Fischgrätverband o.ä.

Erfahrungsweg untersch. Pflaster+Platten

Spielbereich Sand

TR1 21 STG 16.4/28 BRH 195 Einfriedung neu: Doppelstabgitter h=1,00 m

Kita-Stellplätze M üb ü e ll r t d o a n c n h e t n 4 Stück

Einfriedung neu: Doppelstabgitter h=1,00 m egalnasgnutfüL )gnusuahniE tim( mc 5,99 x 825 .ac

egalnasgnutfüL )gnusuahniE tim( mc 5,99 x 155 .ac Stützmauer-Stb

m 06,1=h rettigbatsleppoD :uen gnudeirfniE Baum - Neu

BAUMSCHEIBE

Baum - Neu dnatseB-nuaZ

mc06 .ac h - uen lekcoS/dnawztütS BEGLEITGRÜN - ÖFFENTLICH Bepflanzung: Gehölze/Sträucher - Erhalt

Sa a n u d s s t B e e in s q ta u n a d der R w u a n s d se w r e g g ebundene Decke

Spielgeräte überdacht

Installationsschacht - Lüftung

BRH 150

1/2 Raffstore erotsffaR

erotsffaR erotsffaR

erotsffaR BBEE BB GG ee LL pp EE ffll II aa TT nn GG zzuu RR nn ÜÜ gg NN :: -- ÖÖFFFFEENNTTLL GG IICC ee HH hhööllzzee//SSttrrääuucchheerr -- EErrhhaalltt

TR1

Innenrollo Innenrollo Innenrollo Glasleistenrollo Glasleistenrollo Innenrollo Innenrollo Innenrollo

Innenrollo Innenrollo

GRÜNFLÄCHE Bepflanzung: Bäume/Gehölze/Sträucher Oberfläche: Mulch o.ä. Fläche: ca. 59.50 m2

ca. 190 x 100 W c ä m rm epum pe 16.4/27.5 21 STG G4

E

T

Ä

R

E

G

L

E

I

P

S

Kita Regenbogen

3.0 m m 0.3 INGENIEURBÜRO STÜMPERT-STRUNK GmbH BIM BERATENDE INGENIEURE MIBNUFOOI DRL EMD LAI ITN NIOG GN BRANDSCHUTZ / BAUSTATIK WÄRMESCHUTZ / SCHALLSCHUTZ S NACHWEISBERECHTIGTE FÜR STATIK UND BRANDSCHUTZ MUNDENHEIMER STRAßE 100 / 67061 LUDWIGSHAFEN FON: 0621 - 63520-0 / FAX: 0621 - 63520-35 INFO@STUEMPERT-STRUNK.DE / WWW.STUEMPERT-STRUNK.DE BAUHERR:

BAUVORHABEN:

BRANDSCHUTZPLAN:

PPPPRRRROOOOJJJJEEEEKKKKTTTT----NNNNRRRR....:::: DIESER PLAN IST EIN BESTANDTEIL DES SCHRIFTLICHEN TEILS DES GENANNTEN PROJEKTES UND IST NUR ZUSAMMEN MIT DIESEM SCHRIFTSTÜCK GÜLTIG! PPLLAANN--NNRR..:: INDEX:

GGGGRRRRÖÖÖÖßßßßEEEE:::: GGGGEEEEZZZZ....:::: DDDDAAAATTTTUUUUMMMM:::: MMMMAAAAßßßßSSSSTTTTAAAABBBB:::: ]m[ S betrachtete Gebäude

befahrbare Fläche

Gebäudezugang

anleiterbare Stelle (Steckleiter)

Aufstellfläche Steckleiter

55 [°C] 50 250 45 40 150 35 0 30 25 20 15 10 5 21 2L5 [m] 29 Protestantische Kirchengemeinde Ludwigshafen - Pfingstweide Brüsseler Ring 59 67069 Ludwigshafen

Neubau Kita Regenbogen, 4 - gruppig Brüsseler Ring 57 67069 Ludwigshafen

Lageplan

BS 20-058

01 A2 jh 01.06.2023 1:200

[Seite 37]

BRH 0

0,11 - Schlafraum F: 57,25 m² 0,08 - Gruppe #1 0,09 - Nebenraum #1 U: 30,29 m 0,13 - Nebenraum #2 0,14 - Gruppe #2 F: 51,37 m² F: 19,76 m² F: 19,76 m² F: 51,37 m² U: 28,80 m U: 18,15 m U: 18,15 m U: 28,80 m

0,05 - Mehrzweckraum F: 62,17 m² U: 31,54 m 0,10 - Garderobe #1 0,12 - Garderobe #2 F: 13,80 m² F: 13,80 m² U: 15,83 m U: 15,82 m

0,15 - Flur #1 F: 46,92 m² U: 58,24 m 0,01 - Foyer F: 63,86 m² U: 40,29 m

0,07 - Garderobe 0,23 - Nebenflur #10,21 - Toil.-D 0,06 - Kinder-Toil. #3 F: 3,32 m² F: 3,92 m² F: 3,59 m² 0,19 - Toilette-Kinder #1 F: 8,02 m² U: 8,40 m U: 8,02 m U: 7,74 m F: 42,22 m² U: 18,78 m 0,20 - Putz U: 69,58 m 0,18 - HA/Techn. F: 9,29 m² F: 10,97 m² U: 14,22 m U: 14,85 m 0,04 - Geräte 0,24 - Leitung 0,17 - Abst. 0,16 - Intensivraum F: 14,45 m² F: 22,12 m² F: 11,04 m² F: 25,60 m² U: 17,31 m U: 19,04 m U: 14,87 m U: 20,37 m 0,22 - Toil.-barrierefrei F: 9,61 m² U: 12,65 m

0,03 - Aufzug F: 3,51 m² U: 7,51 m

0,02 - Treppenhaus F: 27,30 m² U: 26,45 m

0,26 - BMZ/HA-TK 0,25 - Turtleraum F: 4,88 m² F: 12,58 m² U: 9,11 m U: 14,50 m

Summe Fläche 612,48 m² Bereich Kita-EG 06 HRB BRH 0 BRH 0 BRH 0 BRH 0

06 HRB BRH 0

0 HRB

0 HRB BRH 0 BRH 0

113,5 262

BRH 112 BRH 150 BRH 150 BRH 150 BRH 150 BRH 0 0 HRB 113,5 262

102 312 5,311 262 101 312

5,311 262 BRH 0

591 HRB 5,311

5,311 262

262 101 312 101 312 5,311 262

06 HRB Matratze 140 x 70 cm

eztartaM mc 07 x 041 eztartaM mc 07 x 041 Matratze 140 x 70 cm

Schränke als Raumteiler: Unterschrank geschlossen, je 2 x Tür Oberschrank offen, Ausschnitte in Seitenteilen und Rückwand E24 E24 E26 E24

Matratze 140 x 70 cm

226 277

5,311 312 90 213

101 213 neklablekuahcS dnawrettelK/-nessorpS

051 HRB BRH 0 Ausgang- Garten

Bettenanzahl- 2 Gruppen: Soll: 30 Ist: 30

BRH 150

B A

C

101 312 0 HRB Sauberlauf 8 Garderoben

D D

Information

BRH 0

BRH 150 neboredraG 7 neboredraG 7 Stiefelwagen 30 Stk. 95x43x86 xm

8 Garderoben

3 Garderoben neboredraG 7 neboredraG 7

3 Garderoben

Sauberlauf

101 312 gnusalgrevtseF d n a est B n- u a Z

Oberlicht / Festverglasung

Klingelsäule

Mülltonne Mülltonne Mülltonne 60 x 75 cm 60 x 75 cm 60 x 75 cm reniatnoC

reniatnoC

reniatnoC l001.1 .ac

l001.1 .ac

l001.1 .ac mc061 x 511 x 051.ac mc061 x 511 x 051.ac mc061 x 511 x 051.ac PFLASTERFLÄCHE Fluchtsteg, Fluchttreppe Belag: Betonpflaster Fläche: ca. 99.00 m2

Gitterrost

AW

Weg

AW

AW AW AW

AW AW AW

Gitterrost

4 3

2 1 -TPUAH GNAGNIE Sitzfenster

Sitzfenster

Sitzfenster

Bücherecke

Personalfächer

Garderobe tsedopleipS/-ztiS tknupfferT sla

KITA NEUBAU

Tür/Tor: ca.1,25 m breit

Tür/Tor: ca.1,25 m breit

Vorhandene Mastleuchte Standort anpassen/abstimmen! mc09/07 mc09/07 BRH 0

113,5 Schaukelbalken 262 Schaukelbalken

5,311 262 Spielbereich Sand

Schaukelbereich Holzhackschnitzel

Oberlicht / Festverglasung BRH 213,5 BRH 213,5

AW BA BA

BA BA Aufzug Innenmaß: 120/140cm Bodenrinne Dusche Entrauchung ü. Treppenhaus

BRH 195

Pflasterfläche - Rasenfuge Einfriedung neu: Doppelstabgitter h=1,00 m

Beton, quadrat Kreuzfugenverband

Kita-Stellplätze Mülltonnen 4 Stück überdacht

Pflasterfläche Beton, rechteck Fischgrätverband o.ä.

Einfriedung neu: Doppelstabgitter h=1,00 m negawztuP mc021 x 07 RR RR

RR

RR RR RR

TR1

21 STG 16.4/28 Entwässerungsrinne!?

RR

RR

RR

Entwässerungsrinne!? egalnasgnutfüL )gnusuahniE tim( mc 5,99 x 825 .ac

egalnasgnutfüL )gnusuahniE tim( mc 5,99 x 155 .ac RR b St er- u a m z üt St

m 06,1=h rettigbatsleppoD :uen gnudeirfniE Entwässerungsrinne ZUWEG GMZ+PFH Belag: Betonpflaster Fläche: ca. 56.16 m2

AW AW AW

AW BA

AW Zuweg: Ausgußbecken vorh. Pflasterfläche nach Baumaßnahme neu anlegen WB 60/50 Installationsschacht - Lüftung BA

BRH 150

Raffstore Raffstore Raffstore 1/2 Raffstore

VORFLÄCHEN Zuweg, Fahrräder, Müll Belag: Betonpflaster Fläche: ca. 115.00 m2 GRÜNFLÄCHE - VORGARTEN Bepflanzung: Gehölze/Sträucher Fläche: ca. 121.00 m2

GRÜNFLÄCHE - VORGARTEN Bepflanzung: Gehölze/Sträucher erotsffaR

erotsffaR erotsffaR

erotsffaR erotsffaR

erotsffaR Innenrollo Innenrollo Innenrollo Glasleistenrollo Glasleistenrollo Innenrollo Innenrollo Innenrollo

Innenrollo Innenrollo

cW a . 1 ä rm 9 0 x e p u 1m 0p 0e c m mc07/07 mc07/07 mc511/511 alt h Er er

h uc ä

EI T G u R n Ü g N :

Ö F F E N T L G I C e H h ölz e/ Str

TR1

B E G L pfl a nz e B

S B T e R p A fla ß n E z N u B ng E : G L E I T G R Ü N G - e Ö h F öl F z E e/ N S T tr L ä I u C c H her - Erhalt + Ergänzung

S B T e R p A fla ß n E z N u B ng E : G L E I T G R Ü N G - e Ö h F öl F z E e/ N S T tr L ä I u C c H her - Erhalt 16.4/27.5 21 STG G4

42.6 m

m 0.32 m 0.71 Bekleidungen, Putze, Unterdecken, und Dämmstoffe müssen im Bereich der Fluchtbalkone aus nicht brennbaren RA 2 Baustoffen bestehen.

A ca. 390 m²

Sockel (Höhe 50 cm) Perimeterdämmung schwer entflammbar

RA 1

A ca. 175 m²

T30-S

T30-S

T30-S 2.3 m öffenbares Fenster lichte Breite mind. 0,90 m, 3.0 m lichte Höhe mind.1,20 m hoch, Brüstungshöhe max. 1,20 m T30-S T30-S Sonnenschutz auch manuell bedienbar m 0.3 Brandmeldeanlage nach DIN 14675 (Kategorie 1 / Vollschutz) mit automatischen und nichtautomatsichen Brandmeldern und Aufschaltung zur Feuerwehr

horizontale Schottung in der Geschossebene

INGENIEURBÜRO STÜMPERT-STRUNK GmbH BIM BERATENDE INGENIEURE MIBNUFOOI DRL EMD LAI ITN NIOG GN BRANDSCHUTZ / BAUSTATIK WÄRMESCHUTZ / SCHALLSCHUTZ S NACHWEISBERECHTIGTE FÜR STATIK UND BRANDSCHUTZ MUNDENHEIMER STRAßE 100 / 67061 LUDWIGSHAFEN FON: 0621 - 63520-0 / FAX: 0621 - 63520-35 INFO@STUEMPERT-STRUNK.DE / WWW.STUEMPERT-STRUNK.DE BAUHERR:

BAUVORHABEN:

BRANDSCHUTZPLAN:

PPPPRRRROOOOJJJJEEEEKKKKTTTT----NNNNRRRR....:::: DIESER PLAN IST EIN BESTANDTEIL DES SCHRIFTLICHEN TEILS DES GENANNTEN PROJEKTES UND IST NUR ZUSAMMEN MIT DIESEM SCHRIFTSTÜCK GÜLTIG! PPLLAANN--NNRR..:: INDEX:

GGGGRRRRÖÖÖÖßßßßEEEE:::: GGGGEEEEZZZZ....:::: DDDDAAAATTTTUUUUMMMM:::: MMMMAAAAßßßßSSSSTTTTAAAABBBB:::: ]m[ S hochfeuerhemmend: raumabschließendes Bauteil

feuerhemmend: raumabschließendes Bauteil

notwendiger Treppenraum

nutzungsinterne Erschließungszone

Feuerschutzabschluss: feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T30-S

Feuerlöscher (Anzahl und Position exemplarisch dargestellt)

Fluchtrichtung

Notausgang

Notausstieg 2. Rettungsweg 55 [°C] 50 250 45 40 150 35 0 30 25 20

15

10

5 21 2L5 [m] 29

Protestantische Kirchengemeinde Ludwigshafen - Pfingstweide Brüsseler Ring 59 67069 Ludwigshafen

Neubau Kita Regenbogen, 4 - gruppig Brüsseler Ring 57 67069 Ludwigshafen

Grundriss Erdgeschoss

BS 20-058

02 A2 jh 01.06.2023 1:100

[Seite 38]

1,13 - Schlafraum #2 F: 57,25 m² 1,10 - Gruppe #3 1,11 - Nebenraum #3 U: 30,29 m 1,15 - Nebenraum #4 1,16 - Gruppe #4 F: 51,37 m² F: 19,76 m² F: 19,76 m² F: 51,37 m² BRH 0 U: 28,80 m U: 18,15 m U: 18,15 m U: 28,80 m

1,08 - Multitherapie F: 21,26 m² U: 19,16 m 1,09 - Essen (a) F: 37,09 m² U: 24,52 m

1,12 - Garderobe #3 1,14 - Garderobe #4 F: 13,80 m² F: 13,80 m² U: 15,83 m U: 15,82 m

1 F U , : : 0 2 2 7 9 4 - , , 0 3 K 6 1 ü m c m h ² e 1 F U , : : 0 3 3 1 4 6 - , , 2 5 V 9 4 e m r m te ² iler-Flur OG 1 F U , : : 1 3 4 7 6 8 - , , 4 9 F 5 8 lu m m r ² #2

1,22 - Dusche F: 3,98 m² U: 8,09 m 1,18 - Personalraum F: 36,95 m² 1 F U , : : 0 3 7 5 , , 8 8 - 7 7 T m o m il ² .-Küche 1 F U , : : 0 6 1 6 , 0 1 - , 3 1 U 9 m m m ² kl. 1 F U , : : 2 6 1 6 , 0 9 - , 9 6 P 4 m u t m ² zraum-2 1 F U , : : 2 8 1 3 , 1 2 - , 9 7 W 9 m ä m ² schelager 1 F U , : : 2 3 6 1 8 1 - , , 6 2 T 9 3 o m i m le ² tte-Kinder #2 U: 26,63 m 1,04 - Vorräte F: 12,72 m² 1,28 - Elternz. 1,20 - Techn. 1,19 - Abstellraum U: 16,10 m F: 15,85 m² F: 10,97 m² F: 11,04 m² U: 16,66 m 1,25 - Nebenflur U: 14,85 m U: 14,87 m 1,09 - Essen (b) F: 9,42 m² F: 15,96 m² U: 14,27 m U: 16,92 m 1,24 - Toil.-Damen 1,27 - Toil.-Herren F: 3,60 m² F: 5,50 m² U: 7,64 m U: 9,39 m

1,03 - Aufzug F: 3,51 m² U: 7,51 m

1,02 - Treppenhaus F: 22,17 m² U: 22,90 m 211 HRB

211 HRB BRH 0 BRH 0 BRH 0 BRH 0 BRH 0 BRH 0 BRH 0

113,5 113,5 262 262

113,5 262

BRH 150 BRH 112 101 312 227 262

226 277 06 HRB Matratze 140 x 70 cm

BRH 220 eztartaM mc 07 x 041 eztartaM mc 07 x 041 Matratze 140 x 70 cm

Bettenanzahl- 2 Gruppen: Soll: 30 Ist: 30

Schränke als Raumteiler:

Matratze 140 x 70 cm Essplätze: Ist: ca. 42 Soll: ca. 42

E47

E46

3 x Spind mit Bank tsedopleipS/-ztiS tknupfferT sla

C

BRH 0 BRH 0

BRH 112 BRH 150 BRH 150 BRH 150 BRH 150

B A

C

591 HRB

0 HRB

BRH 112 06 HRB

211 HRB 8 Garderoben

D D

neboredraG 7 neboredraG 7 8 Garderoben neboredraG 7 neboredraG 7 RR RR

RR

Oberlicht / Festverglasung Oberlicht / Festverglasung

3 Garderoben 3 Garderoben Sitzfenster

90 213

101 101 213213

101 101 213 213

AW

RR RR RR

BRH 112

RR geitsfuahcaD retieL rebü

06 HRB Sitzfenster

Sitzfenster

113,5 262 legülfsfradeB tim rütleppoD BRH 0

BRH 0

Putzwagen 70 x 120cm

101 213

Kühl-/Gefrierschränke 5,311 262 5,311 262 5,311

5,311 262

262 101 312 101 312 5,311 262 BRH 213,5 BRH 213,5

09 312 M B i a k c ro k w of e e l n le E 60 n * tl 1 a 2 d 0 etisch Herd knarhcsrrihcseG 022*06 Hauben- spülmaschine

Arbeitstisch Kombi-Becken fahrbar 70*140 elüpsnekcebiewZ FKO ba m 05,1=h dnawroV AW

Kombidämpfer 6x 1/1 GN

relietreV-BF 4 GO relietreV-BF 2 GO relietreV-BF 1 GO Fluchtsteg A=89,4 m²

BA BA

AW Ø100 Bodenrinne

Aufzug Innenmaß: 120/140cm

Entrauchung ü. Treppenhaus

Summe Fläche 600,90 m² Bereich Kita-OG 001Ø WA RR

Thermoport 3 Stück

AW Ø100 relietreV-BF 3 GO

Installationsschacht - Lüftung BRH 150 erotsffaR

ztuhcsnetkesnI + erotsffaR

ztuhcsnetkesnI

Raffstore Raffstore Raffstore Raffstore Raffstore erotsffaR erotsffaR

erotsffaR TR1

Innenrollo Innenrollo Innenrollo Glasleistenrollo Glasleistenrollo Innenrollo Innenrollo Innenrollo

Innenrollo Innenrollo Innenrollo Innenrollo

BRH 195

Lüftungsöffnung Aufzugsschacht in Innenwand B/ 1,18/0,25 m Rohbauöffnung ca. 0,29m2 freie Öffnung ca. 0,15m2 16.4/27.5 21 STG Bekleidungen, Putze, Unterdecken, und G4 Dämmstoffe müssen im Bereich der Fluchtbalkone aus nicht brennbaren Brandmeldeanlage (Kategorie 1, Baustoffen bestehen. Vollschutz) nach DIN 14675 RA 2 Sockel (Höhe 50 cm) Perimeterdämmung A ca. 398 m² schwer entflammbar

RA 1

A ca. 176 m²

13m Blindzylinder

33m

Blindzylinder Blindzylinder

T30-S

T30-S

horizontale T30-S Schottung in der 27m Geschossebene

öffenbares Fenster lichte Breite mind. 0,90 m, lichte Höhe mind.1,20 m hoch, Rauchableitung Treppenraum Brüstungshöhe max. 1,20 m ein öffenbares Fenster mit einem Sonnenschutz auch manuell bedienbar freien Querschnitt von mind. 0,5 m² INGENIEURBÜRO STÜMPERT-STRUNK GmbH BIM BERATENDE INGENIEURE MIBNUFOOI DRL EMD LAI ITN NIOG GN BRANDSCHUTZ / BAUSTATIK WÄRMESCHUTZ / SCHALLSCHUTZ S NACHWEISBERECHTIGTE FÜR STATIK UND BRANDSCHUTZ Dach über Raum BMZ MUNDENHEIMER STRAßE 100 / 67061 LUDWIGSHAFEN FON: 0621 - 63520-0 / FAX: 0621 - 63520-35 feuerhemmend INFO@STUEMPERT-STRUNK.DE / WWW.STUEMPERT-STRUNK.DE BAUHERR:

BAUVORHABEN:

BRANDSCHUTZPLAN:

PPPPRRRROOOOJJJJEEEEKKKKTTTT----NNNNRRRR....:::: DIESER PLAN IST EIN BESTANDTEIL DES SCHRIFTLICHEN TEILS DES GENANNTEN PROJEKTES UND IST NUR ZUSAMMEN MIT DIESEM SCHRIFTSTÜCK GÜLTIG! PPLLAANN--NNRR..:: INDEX:

GGGGRRRRÖÖÖÖßßßßEEEE:::: GGGGEEEEZZZZ....:::: DDDDAAAATTTTUUUUMMMM:::: MMMMAAAAßßßßSSSSTTTTAAAABBBB:::: ]m[ S hochfeuerhemmend: raumabschließendes Bauteil

feuerhemmend: raumabschließendes Bauteil

notwendiger Treppenraum

nutzungsinterne Erschließungszone

Feuerschutzabschluss: feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T30-S

Feuerlöscher (Anzahl und Position exemplarisch dargestellt)

Fluchtrichtung

Notausgang

anleiterbare Stelle (Steckleiter)

  1. Rettungsweg 55 [°C] 50 250 45 40 150 35 0 30 25 20 15

10

5 21 2L5 [m] 29

Protestantische Kirchengemeinde Ludwigshafen - Pfingstweide Brüsseler Ring 59 67069 Ludwigshafen

Neubau Kita Regenbogen, 4 - gruppig Brüsseler Ring 57 67069 Ludwigshafen

Grundriss Obergeschoss

BS 20-058

03 A2 jh 01.06.2023 1:100

[Seite 39]

OK-First +8,245 DN 6° DN 6° OK-Traufe +7,275 OK-Traufe +7,01 OK-Traufe +6,685 +7,63 = 97,67 ü.NN +6,80 = 96,84 ü.NN +6,54 = 96,58 ü.NN OK-Traufe +6,575

abgehängte Decke abgehängte Decke +6,545 = 96,58 ü.NN

OG OG

OK-First +3,95 OK-Traufe +3,54 +3,45 = 93,49 ü.NN OKF +3,45 OKF +3,43 OKR +3,30

abgehängte Decke abgehängte Decke

Kemper-Tresor: Wasser + Strom

EG EG

öffentl. Verkehrsflächen T30-S Ausgang zu Garten Außengelände OKG -0,075 = 89,97 ü.NN OKF -0,02 ±0,00 = 90,04 ü.NN OKF ±0,00 OKR -0,15 OKF -0,02

-0,96 = 89,08 ü.NN

Schnitt A-A

OK-First +8,245 OK-First +8,245

OK-Traufe +7,34 OK-Traufe +6,99

abgehängte Decke abgehängte Decke

Innenfenster/Oberlicht Innenfenster/Oberlicht

T30-S

OKF +3,45 +3,45 = 93,49 ü.NN OKF +3,45 OKR +3,30 OKR +3,30

abgehängte Decke abgehängte Decke

Innenfenster/Oberlicht Innenfenster/Oberlicht

T30-S

OKF ±0,00 ±0,00 = 90,04 ü.NN OKF ±0,00 OKR -0,15 OKR -0,15

OKF -0,96

Schnitt D-D

INGENIEURBÜRO STÜMPERT-STRUNK GmbH BIM BERATENDE INGENIEURE MIBNUFOOI DRL EMD LAI ITN NIOG GN BRANDSCHUTZ / BAUSTATIK WÄRMESCHUTZ / SCHALLSCHUTZ S NACHWEISBERECHTIGTE FÜR STATIK UND BRANDSCHUTZ MUNDENHEIMER STRAßE 100 / 67061 LUDWIGSHAFEN FON: 0621 - 63520-0 / FAX: 0621 - 63520-35 INFO@STUEMPERT-STRUNK.DE / WWW.STUEMPERT-STRUNK.DE BAUHERR:

BAUVORHABEN:

BRANDSCHUTZPLAN:

PPPPRRRROOOOJJJJEEEEKKKKTTTT----NNNNRRRR....:::: DIESER PLAN IST EIN BESTANDTEIL DES SCHRIFTLICHEN TEILS DES GENANNTEN PROJEKTES UND IST NUR ZUSAMMEN MIT DIESEM SCHRIFTSTÜCK GÜLTIG! PPLLAANN--NNRR..:: INDEX:

GGGGRRRRÖÖÖÖßßßßEEEE:::: GGGGEEEEZZZZ....:::: DDDDAAAATTTTUUUUMMMM:::: MMMMAAAAßßßßSSSSTTTTAAAABBBB:::: ]m[ S hochfeuerhemmend: raumabschließendes Bauteil

feuerhemmend: raumabschließendes Bauteil

notwendiger Treppenraum

Feuerschutzabschluss: feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend T30-S

55 [°C] 50 250 45 40 150 35 0 30 25 20

15

10

5 21 2L5 [m] 29

Protestantische Kirchengemeinde Ludwigshafen - Pfingstweide Brüsseler Ring 59 67069 Ludwigshafen

Neubau Kita Regenbogen, 4 - gruppig Brüsseler Ring 57 67069 Ludwigshafen

Schnitte A-A und D-D

BS 20-058

04 A2 jh 01.06.2023 1:100

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