Vergabeunterlagen vom 05.11.2026 (PDF)

Rodungsarbeiten zur Baufeldfreimachung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.11.2026, 14:25 (Europe/Berlin)

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

Vergabestelle Datum der Versendung Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Str. 59 Vergabeart 93053 Regensburg Öffentliche Ausschreibung Deutschland Beschränkte Ausschreibung Tel.:+49 94178009-0 Fax.:+49 94178009-222 ohne Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist Datum 25.11.2026 Uhrzeit 09:00 (Er)Öffnungstermin Datum 25.11.2026 Uhrzeit 09:05 Ort La ndshuter Str. 59 93 053 Regensburg Raum Bindefrist endet am 23.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung Maßnahmennummer Baumaßnahme 015 H WS Regendorf

Vergabenummer Leistung 0 15-01-2026 R odungsarbeiten

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 2120.StB Ergänzung Teilnahmebedingungen 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 2270.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 2440 Informationen zur Datenerhebung 2492 Online-Vergaben

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2140.Wa Weitere Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 2330 Nachunternehmererklärung 2410 Abfall – EBV 244 Datenverarbeitung

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.StB Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 2271.StB Zuschlagskriterium Fahrbahnmietsystem 2272.StB Zuschlagskriterium Qualität 2273.StB Zuschlagskriterium Bauprozessmanagement Asphalt 2274.StB Zuschlagskriterium Bauablaufplanung 2275.StB Zuschlagskriterium Eignung Personal 2277.StB Zuschlagskriterium Wiederverwendung von Baustoffen 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung:

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Wasserwirtschaftsamt Regensburg Straße Landshuter Str. 59 PLZ/Ort 93053 Regensburg E-Mail vergabe@wwa-r.bayern.de Fax +49 94178009-222

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt 216 – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage 227-Ge- wichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien vorzulegen:

siehe Formblatt 216 – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert 3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe Formblatt 216 – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

4 Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) - ausgenom- men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -

für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote: Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zu- schlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

Bei der Vergabe von Aufträgen werden Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten als bevorzugte Bieter berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 Prozent gewertet. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird der Ermitt- lung des Abschlags auf den Preis nur derjenige Anteil zugrunde gelegt, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft haben. Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirt- schaftlich wie das eines sonstigen Bieters, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

Schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlosse- nem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"

Maßnahmennummer: 015Baumaßnahme: H WS Regendorf
Vergabenummer: 015-01-2026Leistung: R odungsarbeiten

015-01-2026 Rodungsarbeiten zu versehen (ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels).

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, vob-stelle@reg-opf.bayern.de

10 -fr ei-

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen

(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)

Maßnahmennummer 015 Vergabenummer 015-01-2026

Vergabeart

Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog

Baumaßnahme HWS Regendorf

Leistung Rodungsarbeiten

Bewerber 0F Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)

Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be- nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx

)∗ zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen.

Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen

Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

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124 (Eigenerklärung zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift)4

4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

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212 (Teilnahmebedingungen)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Ange- bot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbind- lich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise ein- zelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende An- gaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212 (Teilnahmebedingungen)

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelprei- sen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Nachunternehmen

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 7 Eignung

7.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. er- gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspe- zifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Ei- generklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- nachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nach- unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ ge- nannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 7.2 Beschränkte Ausschreibungen / Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch gefor- derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abge- fasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nach- unternehmer) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)

(Name und Anschrift der Vergabestelle)

Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht:

Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Str. 59 93053 Regensburg

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme 015 HW S Regendorf

Vergabenummer Leistung 015-01-2026 Ro dungsarbeiten

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den gefor- derten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Nebenangebot(e) 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 2271.StB Zuschlagskriterium Fahrbahnmietsystem 2272.StB Zuschlagskriterium Qualität 2273.StB Zuschlagskriterium Bauprozessmanagement Asphalt 2274.StB Zuschlagskriterium Bauablaufplanung 2275.StB Zuschlagskriterium Eignung Personal 2277.StB Zuschlagskriterium Wiederverwendung von Baustoffen 2292.StB Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 127 Erklärung Bezug Russland 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer

3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Haupt- und alle Nebenangebote sowie auf % die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grund- lage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.

5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen: − Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016 − Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikations- verzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU – (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).2

7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

8 Ich/Wir erkläre(n), dass − ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). − mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.

2 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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213.StB (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) − ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoor- dinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Ar- beitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ ge- forderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachge- recht zu erfüllen. − das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleis- tungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. − falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumu- lation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. − ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertra- ges entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. − ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n − ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflich- tungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens die- jenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähre/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerent- sendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leis- tung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist − bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, − ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder − ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischen Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischen Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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2140.Wa (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
015-01-2026
Baumaßnahme HWS Regendorf
Leistung Rodungsarbeiten

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Wasserwirtschaft

Nur die Vertragsbedingungen, die entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls angekreuzt sind, gelten als vereinbart.

  1. Begriffsdefinition Die Bezeichnungen „Baustelle“ und „Baubereich“ werden in folgendem Sinne verwendet: Baustelle: Flächen, die der Auftraggeber zur Ausführung der Leistung, für die Baustelleneinrich- tung und zur vorübergehenden Lagerung von Stoffen und Bauteilen zur Verfügung stellt, zuzüglich der Flächen, die der Auftragnehmer darüber hinaus in Anspruch nimmt. Baubereich: Baustelle und die Umgebung, die durch die Ausführung der Bauarbeiten beeinträchtigt werden kann.

  2. Abrechnung In den für die gemeinsamen Feststellungen zu verwendenden Aufmaßblättern müssen mindestens fol- gende Angaben gemacht werden: – Auftragnehmer, – Auftraggeber, – Nummer des Aufmaßblattes, – Bezeichnung der Bauleistung, – Ordnungszahl (OZ). Unmittelbar über den Unterschriften und dem Datum muss das Aufmaßblatt den Text enthalten: „Auf- gestellt“.

Jeder Ansatz der Mengenberechnung muss einen direkten Bezug zu den der Abrechnung zugrunde liegenden Feststellungen, Zeichnungen und anderen Belegen haben. Nur der Verweis auf frühere Be- rechnungen ist nicht zulässig.

  1. Getrennte Rechnungserstellung Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: Teilabschnitt 1 Teilabschnitt 2

  2. Nachweis der Massen (1) Der Verbrauch ist durch Vorlage der Wiegescheine einer geeichten Waage laufend nachzuweisen. Die Wiegescheine müssen die folgenden Angaben enthalten: – Lieferwerk,

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2140.Wa (Weitere Besondere Vertragsbedingungen) – Name der Baustelle, – Bezeichnung des Wägegutes, – Nummer des Wiegescheins, – Datum und Uhrzeit der Wägung, – Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT), – Bruttomasse (B), – Nettomasse (N), – Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).

Die Wiegescheine sind bei der Anlieferung an der Verwendungsstelle vom Auftragnehmer abzuzeich- nen und unverzüglich in doppelter Ausfertigung dem Auftraggeber zu übergeben. Die Originale der Wiegescheine erhält der Auftraggeber, die bestätigten Durchschriften erhält der Auf- tragnehmer. Bei schüttfähigem Gut, das nicht zum Anhaften neigt, wie z. B. Sand, Kies, wiederaufbereitete (Recyc- ling-) Stoffe, kann der Nachweis der Masse durch Wiegescheine von geeichten Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen erfolgen.

(2) Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen gelten zusätzlich folgende Bedingun- gen: – Der Wiegeschein muss eine Erklärung enthalten, dass es sich um eine geeichte Waage handelt. – Anstelle des Ausdruckes von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegu- tes sowie zusätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevor- gänge). – Die Wiegescheine sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu unterschreiben.

(3) Der Auftraggeber kann stichprobenartig die Masse einzelner Lieferungen durch Nachwiegen des beladenen und leeren Fahrzeugs nachprüfen (Kontrollwägung). Hierbei ist der Auftraggeber berechtigt, kontinuierlich über den Zeitraum der Lieferungen, bei 10 % der Lieferungen Kontrollwägungen durchführen zu lassen. Diese Kontrollwägungen werden dem Auftrag- nehmer nicht gesondert vergütet. Die Kosten für darüber hinausgehende Kontrollwägungen werden vom Auftraggeber erstattet. Zu den Kosten der Kontrollwägung rechnen alle unmittelbar (Transportkos- ten, Wiegegebühren usw.) und mittelbar (Wertminderung der Ladung, Einfluss auf den Baustellenbe- trieb usw.) durch die Kontrollwägung entstehenden Kosten, jedoch nicht die Kosten für die Beaufsich- tigung der Kontrollwägung durch den Beauftragten des Auftraggebers. Sofern die Kosten zu erstatten sind, sind sie im Einzelnen nachzuweisen. Wird bei einer Kontrollwägung eine Unterschreitung von mehr als 1 % festgestellt, erfolgt ein entspre- chender Abzug.

  1. Bauabrechnung mit IT-Anlagen Führt der Auftragnehmer die Abrechnung ganz oder teilweise mit IT-Anlagen aus (Leistungsberech- nung), so gelten zusätzlich folgende Bedingungen:

  2. Rechenverfahren/DV-Programme:

Die verwendeten DV-Programme müssen den in der „Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung (Sammlung REB)“ enthaltenen Allgemeinen Bedingungen (REB-Allg.) und Verfahrens

beschreibungen (REB-VB) entsprechen. Andere Rechenverfahren dürfen nur mit vorheriger schriftli- cher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.

  1. Vereinbarung:

Vor Beginn der Ausführung (Vertragsfristen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen) ist, gege- benenfalls getrennt für einzelne Ordnungszahlen (Positionen), eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.

  1. Datenübergabe:

Nach Abschluss der Vereinbarung zur Bauabrechnung, spätestens vor Beginn der Bauabrechnung sind vom Auftragnehmer für die vereinbarten Datenarten Testdaten an den Auftraggeber zu übergeben.

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2140.Wa (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

Eingabedaten sind auf Datenträgern zu liefern. Diese sind erst nach Durchführung der Leistungsbe- rechnung herzustellen und eindeutig zu kennzeichnen. In der Mengenberechnung des Auftragnehmers ist ein Bezug der Eingabedaten zu den Ausführungs- bzw. Abrechnungsunterlagen herzustellen.

  1. Berichtigung der Leistungsberechnung:

Werden bei Prüfung der Leistungsberechnung fehlerhafte Eingabedaten oder falsche Rechenergebnis- se festgestellt, so ist die Leistungsberechnung vom Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu wie- derholen.

  1. Toleranz-Regelung bei Prüfberechnungen:

Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels IT-Anlagen geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abwei- chungen vom Ergebnis der Prüfberechnung bis zu 0,2 ‰ bei jeder Ordnungszahl (Position) eines Be- rechnungsabschnitts die vom Auftragnehmer berechneten Werte.

Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 ‰, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auf- tragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Prüfberechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Ein- sichtnahme in die Prüfberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Fehler in der Leistungs- bzw. Prüfberechnung festgestellt und berichtigt werden.

  1. Toleranz-Regelung bei Vergleichsberechnungen:

Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mit einer Vergleichsberech- nung geprüft, sind in der Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich Toleranzregelungen zu vereinba- ren.

Liegen Abweichungen außerhalb der vereinbarten Toleranzgrenzen, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Vergleichsberechnung mit und gibt ihm Gele- genheit zur Einsichtnahme in die Vergleichsberechnung. Es gilt in diesem Falle das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht aufgrund einer vom Auftragnehmer verlangten Aufklärung der Abweichungen, Feh- ler in der Leistungs- bzw. Vergleichsberechnung festgestellt und berichtigt werden.

  1. Aufrechnung Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen Freistaats Bayern an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers aufgerechnet werden. Diese Einwilligung erstreckt sich nur auf Bauverträge zwischen der Wasserwirt- schaftsverwaltung und dem Auftragnehmer.

  2. Verteilung der Gefahr bei Hochwasser

Für die bereits ausgeführten Leistungen geht die Gefahr bei Hochwasser mit dem Überschreiten

eines Pegelstands von _______ cm = _______ m NN am Pegel

des Gewässers

(dies entspricht einem Hochwasser von ca. _______ –jährlicher Wiederholungswahrscheinlichkeit)

eines Abflusses von ________ cbm/sec bei Fluss-km _________ / in

des Gewässers

(dies entspricht einem Abfluss von __________ –jährlicher Wiederholungswahrscheinlichkeit)

auf den AG über. Mit der Unterschreitung der o. g. Werte geht die Gefahr wieder auf den AN über. Sind die Bauarbeiten aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, mit Ablauf der vertraglichen Bauzeit noch nicht abgeschlossen, so geht das Hochwasserrisiko ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang auf den AN über.

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2140.Wa (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

  1. Baufristenplan (Bauzeitplan)

Der beiliegende Baufristenplan wird Vertragsbestandteil.

Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan

taggenau

wochengenau

in Form eines

Balkendiagramms

Netzplanes

über seine vertraglichen Leistungen bis spätestens ______ Werktage nach Auftragserteilung zu erstellen und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen.

Folgende Festlegungen des Auftraggebers z.B. zur baufachlichen und terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen:

Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und dem Auftraggeber innerhalb ______ Werktagen zur Freigabe vorzulegen.

  1. Baubesprechungen Der Auftragnehmer hat an den voraussichtlich alle 1___ Wochen stattfindenden Baubesprechun- gen mit einem geeigneten, bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen.

  2. Natur- / Landschaftsschutz- / Wasserschutzgebiete

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines ______________________________________ –schutzge- bietes.

Nach den Bestimmungen des __________________________________ –schutzgebietes sind folgende

Beschränkungen zu beachten:

Verbote zu beachten:

Maßnahmen nicht zulässig:

Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf folgenden Flächen

nicht möglich.

nur eingeschränkt möglich.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des

_________________________________ –schutzgebietes können zur Entziehung des Auftrages führen.

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2140.Wa (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

  1. Fischerei

Die Arbeiten am Gewässer

erfordern folgende besondere Maßnahmen zum Schutz der Fischerei:

Der Fischereiberechtigte

ist rechtzeitig, jedoch mindestens ______ Tage vor Beginn der Leistung / Teilleistung von den Arbei- ten zu verständigen.

Regelung der Kosten der Schäden an den Fischbeständen durch die Arbeiten wie folgt:

  1. Winterbauschutzmaßnahmen

12.1 Witterungsgrenzwerte

Die Bauarbeiten sind bis zu folgenden Witterungsgrenzwerten fortzuführen:

Lufttemperatur ______ Grad Celsius, gemessen um ______ Uhr

am Ort

Bodenfrosttiefe ______ cm am Ort

Neuschneehöhe ______ cm am Ort

Gesamtschneehöhe ______ cm

Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Messungen der Witterungsgrenzwerte im Beisein der Bau- leitung durchzuführen, soweit nicht amtliche Messungen der nächstgelegenen Klimastation

zur Beurteilung vereinbart werden.

12.2 Verlängerung der Ausführungsfrist

Die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegte Ausführungsfrist wird entsprechend verlän- gert, wenn die Witterungsgrenzwerte überschritten werden und dies zur Unterbrechung der Arbeiten führt.

  1. Übernahme betriebstechnischer Einrichtungen

Sofern die Prüfung auf Vertragsgemäße Erfüllung (z.B. Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auf- tragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst lediglich eine Übernahme und keine Abnahme der Gesamtleistung statt.

Mit dieser Übernahme

endet die Schutzpflicht des AN nach § 4 Abs. 5 VOB/B.

geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über.

sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

Eine wegen Verzugs erwirkte Vertragsstrafe wird bis zum Tage der Übernahme berechnet.

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2140.Wa (Weitere Besondere Vertragsbedingungen)

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt mit dem Tage der Übernahme und verlängert sich um den Zeitraum zwischen Übernahme und Inbetriebnahme, jedoch nicht länger als insgesamt fünf Jahre nach Übernahme.

  1. Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz

Der Baustellenbereich liegt innerhalb des Bauschutzbereiches des Flugplatzes:

Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Aufstellung von Baukränen und sonstigen Geräten und vor Errichtung von Anlagen der Baustelleneinrichtung einen Antrag zur Errichtung einer Baustelle von

zu stellen.

  1. Baustellenausweise

  2. Einrichtung von Unterkünften

Die Einrichtung von Unterkünften zu Wohnzwecken wird

nicht geduldet.

geduldet.

Die Lage der Unterkünfte ist mit dem AG abzustimmen.

  1. Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit) Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungs- zeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

  2. Meinungsverschiedenheiten bei Verträgen mit den Wasserwirtschaftsämtern

Unmittelbar vorgesetzte Stelle im Sinne des § 18 Abs. 2 VOB/B ist bei Baumaßnahmen der Was- serwirtschaftsämter ist die Regierung des jeweiligen Regierungsbezirkes im dem das Wasserwirt- schaftsamt ansässig ist.

Ende de r Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 19.

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214.StB (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer
0 15-01-2026
Baumaßnahme H WS Regendorf
Leistung R odungsarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 V1e rtragsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens Spätestens 5 We r k t a g e nach Zuschlagserteilung Frühestens am Spätestens am (Datum) Hinweis:

1.2 Vollendung der Ausführung in nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc. spätestens nach

Einzelfristen für 1.2.1 = spätestens nach 1.2.2 = spätestens nach 1.2.3 = spätestens nach 1.2.4 = spätestens nach 1.2.5 = spätestens nach

Bei Ausführungsfristen nach Werktagen, werden Werktage dann nicht auf die Ausführungsfrist ange- rechnet, wenn Bauleistungen aus zwingenden witterungsbedingten Gründen nicht erbracht werden oder spätestens drei Stunden nach Arbeitsbeginn abgebrochen und nicht am selben Tag wiederauf- genommen werden können und diese auf dem kritischen Weg liegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber am Tag des Ereignisses die Ursache der Unterbrechung, die betroffenen Bauleistungen sowie die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung anzuzeigen.

1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum spätestens am (Datum) Einzelfristen für 1.3.1 = spätestens (Datum) Leistungen in Teilabschnitt 1 28.02.2027 1.3.2 = spätestens (Datum) Leistungen in Teilabschnitt 2 28.02.2028 1.3.3 = spätestens (Datum) 1.3.4 = spätestens (Datum) 1.3.5 = spätestens (Datum)

1.4 Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen 1.4.1 = 1.4.2 = 1.4.3 = 1.4.4 von bis (Datum)

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214.StB (Besondere Vertragsbedingungen)

1.4.5 von bis (Datum) 1.4.6 von bis (Datum)

2 V2ertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

Vertragsstrafen werden vereinbart Bei vom Auftragnehmer zu vertretender Überschreitung der Vertragsfristen hat dieser gemäß § 11 VOB/B für jeden Werk- bzw. Kalendertag, um den eine Frist überschritten wird, folgende Vertrags- strafe(n) zu zahlen:

2.1 Bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Ausführung % je Werktag der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto) % je Kalendertage der im Zuschlagsschreiben genannten Auftragssumme (netto)

2.2 Vertragsstrafe je in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung: % nach 1.2.1 % nach 1.2.2 % nach 1.2.3 % nach 1.2.4 % nach 1.2.5

Vertragsstrafe je in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für die Vollendung: % nach 1.3.1 % nach 1.3.2 % nach 1.3.3 % nach 1.3.4 % nach 1.3.5

2.3 Vertragsstrafe je in % der Kosten der Ausführung der zugehörigen baulichen Leistung (netto) bei Überschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen % nach 1.4.1 % nach 1.4.2 % nach 1.4.3 % nach 1.4.4 % nach 1.4.5

2.4 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf insgesamt 5 % der sich aus dem Zuschlags- schreiben ergebenden Netto-Auftragssumme begrenzt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertrags- strafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Teil der Netto-Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht (bei Einzelfristen auf max. 5 % der Netto-Auftragssumme der zugehörigen baulichen Leistung).

2.5 Verwirkte Vertragsstrafen für die Überschreitung wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Z9ahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B festgelegt auf Tage.

4 S9icherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Ver- tragserfüllung in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.

5 S9icherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Män- gelansprüche beträgt Prozent der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

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214.StB (Besondere Vertragsbedingungen)

6 B9ürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftrag- gebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ Voraus- gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt zahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame techni- sche Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den aus- drücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug ge- nommen.

8 –frei –

9 B7eschleunigungsvergütung

Die Geltung einer Beschleunigungsvergütung gemäß Formblatt Beschleunigungsvergütung - 2290.StB wird vereinbart (siehe Anlage).

9.1 Höhe der Beschleunigungsvergütung bei Unterschreitung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen nach 1.4.1 EUR (netto)/ nach 1.4.2 EUR (netto)/ nach 1.4.3 EUR (netto)/ nach 1.4.4 EUR (netto)/ nach 1.4.5 EUR (netto)/ nach 1.4.6 EUR (netto)/

9.2 Die Höchstsumme der Beschleunigungsvergütung wird auf insgesamt _____________ Euro begrenzt.

10 P9reisgleitklauseln

Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel - 225

11 N9eubeauftragung von Restleistungen nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

Überträgt der Auftraggeber nach vorzeitiger Vertragsbeendigung die zur Erreichung des Vertrags- zwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise einem oder mehreren neuen Auftragnehmern, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen Auftragnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände nicht unan- gemessen hoch ist. Der bisherige Auftragnehmer kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.

12 W9eitere Besondere Vertragsbedingungen

Keine Siehe beigefügte Unterlage „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“ Abschnitt des Leistungsverzeichnisses

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Vergabenummer
015-01-2026
Baumaßnahme HWS Regendorf
Leistung Rodungsarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind 1.1 Formblätter

Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

127 – Erklärung Bezug Russland

224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)

233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)

234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege- ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)

235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)

248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

2481 - Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen

2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

2292.StB - Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen

Vertragsformular für Instandhaltung:

22 1 bzw. 222

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen Leistungsverzeichnis mit den Preisen

1.4 Sonstige Unterlagen Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise

2 Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“

Für das Zuschlagskriterium Beschleunigungsregelung: Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonde- ren Vertragsbedingungen) durch den Bieter unter Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben wie z. B. Fristen, Arbeiten Dritter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Mit dem Angebot Abgabe eines Bauzeitenplans, als Balkenplan mit mind. folgenden Angaben: Lfd. Nr. der Tätigkeit, Tätigkeit, Anfang und Ende der jeweiligen Tätigkeit nach Datum oder Werktagen, Dauer der jeweiligen Tätigkeit, Angabe von Zwischen- und Endterminen, Zeitachse in Wochen.“

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

3 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind 3.1 Formblätter

126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer

236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

3.2 Unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insol- venzplanes angegeben wurde)

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen

Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung

Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ge- mäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssiche- rung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.

Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikation des Unternehmens gemäß ZTV oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise

Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV oder gleichwertiger Nachweis.

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

3.3 Leistungsbezogene Unterlagen

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248

Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481

Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhalte- systeme in Deutschland.

Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch positives Begutach- tungsschreiben der BASt bzw. einer mit der BASt direkt vergleichbaren Institution eines anderen Mit- gliedstaats der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist.

3.4 Sonstige Unterlagen

Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise

Urkalkulation

Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech- nungen

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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

BieterVergabenummerDatum
015-01-2026
Baumaßnahme HWS Regendorf
Leistung Rodungsarbeiten

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer.

Mein/Unser Betrieb ist OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens auf die Leistung eingerichtet

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2330 (Nachunternehmererklärung)

Vergabenummer
015-01-2026
Baumaßnahme HWS Regendorf
Leistung R odungsarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung des Angebotsschreibens

Nachunternehmererklärung

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Nebenangebote, die die nachstehende Nachunternehmererklärung abbedingen, sind nicht zugelassen.

2 Ergänzung des Angebotsschreibens

2.1 Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Ich/wir werde(n) daher die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (gleichbedeutend mit mindestens 70 v.H.) im eigenen Be- trieb ausführen.

Zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern habe(n) ich/wir die erforderlichen Angaben in das Ver- zeichnis der Nachunternehmerleistungen - 233 eingetragen.

Mir/Uns ist bewusst, dass eine Nichtbeachtung dieser Erklärung meinen/unseren Ausschluss von der Teilnah- me am Wettbewerb zur Folge haben kann.

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 1 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 00 Vorbemerkungen

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Erläuterung der Abkürzungen AG: Auftraggeber (Bauherr) AN: Auftragnehmer NU: Nachunternehmer

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Als Vorbereitung für die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz des Ortsteils Regendorf in der Gemeinde Zeitlarn werden Rodungsarbeiten erforderlich. Die Rodungsarbeiten sind in zwei Abschnitten vorgesehen. Die Rodungsflächen können beiliegenden Planunterlagen entnommen werden. Gerodet werden Bäume, Sträucher und Hecken auf öffentlichen sowie privaten Grundstücken.

Die im Lageplan markierten Bäume und Strauchbereiche zum Erhalt sind vor Ausführungsbeginn zusammen mit dem AG final festzulegen.

Die Art der Durchführung obliegt dem AN. Für ggfs. erforderliches stückweises Absetzen der Bäume mit z.B. Seilklettertechnik oder Arbeiten in Böschungsbereichen kommen entsprechende Zulagen zur Abrechnung.

Als Verkehrswege stehen innerhalb des Baugeländes nur die öffentlichen Straßen und Wege zur Verfügung.

Arbeiten auf Privatgrund sind in Abstimmung mit dem AG und den jeweiligen Grundstücksbesitzern durchzuführen. Die Kontaktaufnahme zu den Eigentümern erfolgt durch den AG. Spezifische Punkte die Durchführung der Arbeiten betreffend sind durch den AN zusammen mit dem AG und den Eigentümern vor Durchführung zu besprechen. Die Arbeitsbreiten auf Privatgrund beschränken sich auf den Rodungsbereich gemäß beiliegender Planunterlagen. Darüber hinausgehende Flächen auf Privatgrund sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den Eigentümer zu benutzen. Der Aufwand für die Abstimmungen ist in die Einheitspreise mit einzuberechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die Arbeiten in diesen Bereichen sind mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, die Grundstücke sind wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Darüber hinausgehende geschädigte Flächen sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen.

Der Einsatz von Kleinstgeräten, eventuell erforderlicher Materialtransport per Hand sowie damit verbundene längere Transportwege sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.

Keine relevanten Angaben.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Die Rodungsbereiche können beiliegenden Planunterlagen entnommen werden. Die zu rodenden Bäume weisen Stammdurchmesser von 10 - 60 cm auf. Geringere Stammdurchmesser sind dem Arbeitsbereich

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 2 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge entnommen wEinheit erden. Die zu rodenden BäumeEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) weisen Stammdurchmesser von 10 - 60 cm auf. Geringere EUR EUR Stammdurchmesser sind dem Arbeitsbereich "Strauchrodung" zugeordnet. Die Baumhöhen betragen zwischen 5 und max. 20 m.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

Der öffentliche Verkehr ist weitestegehend möglich aufrecht zu erhalten. Für Baumfällarbeiten entlang öffentlicher Straßen wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen berücksichtigt, welche bei Erfordernis zwingend durchzuführen sind.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Der öffentliche Straßenbereich ist möglichst frei zu halten. Nicht vermeidbare Beschränkungen des öffentlichen Verkehrsraums sind dem AG anzuzeigen und entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.

Keine relevanten Angaben.

0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.

Wasser-, Strom-, Fernmeldeanschlüsse und alle sonstige Anschlüsse werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und werden über die Baustellenreinchtigung vergütet. Die Kosten des Verbrauchs sind vom Auftragnehmer zu begleichen und werden (bei Strom und Wasser) durch Messung ermittelt. Versorgungsträger für Strom und Wasser ist die REWAG AG & Co. KG, Regensburg. Versorgungsträger für Abwasser ist der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental, Regenstauf. Erforderliche Abstimmungen mit den Versorgungsträgern trifft der AN.

0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räumen

Lagerflächen innerhalb des Rodungsbereichs können vorübergehend entgeltfrei in Anspruch genommen werden. Darüber hinausgehend erforderliche Flächen sind durch den AN zu beschaffen. Sämtliche Aufwendungen hierfür (einschl. Organisation, Miete/Pacht) sind mit den Einheitspreissen des LV abgegolten.

0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen.

Keine relevanten Angaben

0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.

Keine relevanten Angaben

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

Keine relevanten Angaben

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 3 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Keine relevanten Angaben EUR EUR

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.

Keine relevanten Angaben.

0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Keine relevanten Angaben. Es gelten die üblichen Schutzzeiten gemäß BNatSchG.

0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Es gelten die Regelungen der DIN 18920 für nicht zu rodende Bäume. Die verbleibenden Bäume nach Fertigstellung der Arbeiten sind dementsprechend zu schützen.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

Die Behinderung des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen ist auf ein Minimum zu reduzieren und die dazu erforderlichen Maßnahmen (Bauablauf etc.) sind mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen.

In den Ortsstraßen ist der Anliegerverkehr nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten.

Die Benutzung von Verkehrsnebenwegen (Flurweg, Feldweg etc.) bedarf der Genehmigung durch den Eigentümer (schriftlicher Nachweis). Eventuell anfallende Wiederherstellungskosten gehen zu Lasten des AN.

Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind in den Positionen beschrieben und bei Bedarf zwingend umzusetzen.

0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.

Die in den Planunterlagen dargestellten Leitungen dienen der unverbindlichen Information des AN und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AN ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eigene Kabel- und Leitungserhebungen durchzuführen. Sollten weitere Leitungen im Baustellenbereich angetroffen werden, so sind der AG und die betroffenen Stellen unverzüglich zu informieren. Durch die Bauarbeiten hervorgerufene Beschädigungen von in Betrieb befindlichen Leitungen gehen voll zu Lasten des AN. Erschwernisse und eventuell erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden gesondert vergütet.

0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

Bestandspläne der vorhandenen Sparten können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Versorgungsträger für Strom, Trinkwasser und Abwasser sind vorstehend genannt. Zusätzlich ist mit Kabeln der Telekom und Kabel Deutschland zu rechnen.

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 4 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Kabeln derEinheit Telekom und Kabel Deutschland zu rechnen.Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.

Keine relevanten Angaben.

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Keine relevanten Angaben.

0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Erforderliche Rückbau- oder Sicherungsmaßnahmen sind mit dem entsprechenden Versorgungsträgern und dem AG abzustimmen.

0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Keine relevanten Angaben.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

Keine relevanten Angaben.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Keine relevanten Angaben.

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

Gemäß Angabe in den beiliegenden Planunterlagen ist ein erster Teilabschnitt für den Zeitraum November 2026 bis Februar 2027 vorgesehen. Der zweite Teilabschnitt ist für Oktober 2027 bis Februar 2028 vorgesehen.

0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.

Keine relevanten Angaben

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

Keine relevanten Angaben.

0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 5 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.

Keine relevanten Angaben.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

Keine relevanten Angaben.

0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.

Keine relevanten Angaben.

0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.

Keine relevanten Angaben.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile.

Keine relevanten Angaben.

0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.

Keine relevanten Angaben.

0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind

Keine relevanten Angaben.

0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.

Keine relevanten Angaben.

0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 6 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.

Keine relevanten Angaben.

0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.

Vom AG werden keine Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.

Keine relevanten Angaben.

0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.

Keine relevanten Angaben.

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.

Keine relevanten Angaben.

0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.

Keine relevanten Angaben.

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen

Die Abrechnung erfolgt gemäß den dem Vertrag zu grundegelegten Positionsbeschreibungen. In allen übrigen Fällen gelten die Abrechnungsgrundlagen der zum Auftragszeitpunkt gültigen VOB/C.

0.3 Einzelgraben bei Abweichungen von den ATV

0.3.1 Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im Einzelnen anzugeben.

Keine relevanten Angaben.

0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299 können insbesondere in Betracht kommen bei

Abschnitt 2.1.1. wenn die Lieferung von Stoffen und Bauteilen nicht zur Leistung gehören sollen,

Abschnitt 2.2. wenn nur ungebrauchte Stoffe und Bauteile vorgehalten werden dürfen,

Abschnitt 2.3.1. wenn auch gebrauchte Stoffe und Bauteile geliefert werden dürfen.

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 7 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abschnitt 2Einheit .3.1. wenn auch gebrauchte Stoffe undEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Bauteile geliefert werden dürfen. EUR EUR

Keine relevanten Angaben.

0.4 Einzelgraben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

0.5 Abrechnungseinheiten

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Leistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.

Keine relevanten Angaben.

Ende der ATV

Gesamtbetrag:

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 8 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01 Allgemein Teilabschnitt 1

01.01 Baustelleneinrichtung

01.01.1 Baustelle einrichten und vorhalten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen des Teilabschnitt 1. Zufahrt zur Baustelle vorhanden.

1,000 Psch 01.01.2 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge- sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen des Teilabschnitt 1.

1,000 Psch

Gesamtbetrag:

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 9 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 01.02 Verkehrssicherung

01.02.1 Verkehrssicherung halbseitige Sperrung innerörtlich Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer für innerörtliche Straßen betriebsfertig aufbauen, vorhalten, warten, instand setzen, betreiben und abbauen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. In Anlehnung an RSA Regelplan B IV/2 mit 3m verbleibender Fahrbahnbreite. Für bewegliche Arbeitsstelle gemäß beiliegendem Lageplan. Gesamtdauer der Verkehrsführung bis 8h pro Tag. Bei Tageslicht. Verkehrsrechtliche Anordnung einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforder- liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter- lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung werden auf Nachweis erstattet.

Verkehrssicherung im Bereich Pumpwerk Süd und Pumpwerk Nord.

2,000 St 01.02.2 Verkehrssicherung Vollsperrung innerörtlich Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer betriebsfertig aufbauen, vorhalten, warten, instand setzen, betreiben und abbauen. Vorübergehende Verkehrs- sicherungsmaßnahmen durchführen. In Anlehnung an RSA Regelplan B I/15 Für bewegliche Arbeitsstelle. Gesamtdauer der Verkehrsführung bis 8h pro Tag Bei Tageslicht. Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforder- liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter- lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung werden auf Nachweis erstattet.

Bei Pumpwerk Nord

1,000 St 01.02.3 Kontrolle der Verkehrssicherung Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen einschließlich temporärer Verkehrsschilder, vorübergehender Markierungen, transportabler Lichtsig- nalanlagen, baulicher Leitelemente und transportabler Schutzeinrichtungen gemäß ZTV-SA durchführen. Die Kon- trolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu er- fassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen. Kontrolle zweimal täglich. Dokumentation der Kontrolle schriftlich, Übergabe an den AG mit Übergabe der Abrechung.

4,000 d 01.02.4 Verkehrssicherung halbseitige Sperrung außerorts Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer betriebsfertig aufbauen, vorhalten, warten, instand setzen, betreiben und abbauen. Vorübergehende Verkehrs- sicherungsmaßnahmen durchführen. In anlehnung an RSA Regelplan C II/4 Für bewegliche Arbeitsstelle. Verkehrssicherung für zwei Ausführungsabschnitte Abschnitt 1: Pumpwerk Nord, Länge ca. 60 m Abschnitt 2: Pumpwerk Süd, Länge ca. 60 m Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 Std. bis 8 Std.

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 10 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Abschnitt 1Einheit : Pumpwerk Nord, Länge ca. 60 mEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Abschnitt 2: Pumpwerk Süd, Länge ca. 60 m EUR EUR Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 Std. bis 8 Std. Bei Tageslicht. Verkehrssicherung ist bei Dunkelheit, über Nacht, an Wochenenden und Feiertagen außer Betrieb zu nehmen. Dazu erforderlicher Mehraufwand ist in diese Position mit einzuberechnen. Verkehrsrechtliche Anordnung einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung werden auf Nachweis erstattet. Vergütung je Abschnitt. Erforderliche Lichtsignalanlage wird gesondert vergütet.

2,000 St 01.02.5 Transportable LSA, Abschnitt 1 Transportable Lichtsignalanlage (LSA) für Engstelle einschließlich Energieversorgung aufbauen, in Betrieb nehmen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In- standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf- bau, der Rest nach Abbau vergütet. LSA Typ B, Festzeitsteuerung. Verbindung nach Wahl des AN. Entfernung der Signalgeberstandorte über 50,00 m bis 100,00 m. Energieversorgung nach Wahl des AN. Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallage- plan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeiten- plan erstellen.

1,000 St 01.02.6 Transportable LSA, Abschnitt 2 Transportable Lichtsignalanlage (LSA) für Engstelle einschließlich Energieversorgung aufbauen, in Betrieb nehmen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In- standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf- bau, der Rest nach Abbau vergütet. LSA Typ B, Festzeitsteuerung. Verbindung nach Wahl des AN. Entfernung der Signalgeberstandorte über 50,00 m bis 100,00 m. Energieversorgung nach Wahl des AN. Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallage- plan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeiten- plan erstellen.

1,000 St 01.02.7 Transport. Lichtsignalanlage vorh. wie Vorposition Transportable Lichtsignalanlage (LSA) vorhalten, war- ten, instand setzen und betreiben. Vorübergehende Ver- kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird gesondert vergütet. Transportable LSA wie in Vorpositionen beschrieben. Betrieb der transportablen LSA für Abschnitt 1 und 2.

24,000 h

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 11 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 12 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02 Rodungsarbeiten Teilabschnitt 1

02.01 Baumfällarbeiten

02.01.1 Baum fällen Durchm. 50-60cm H 15-20m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 50 bis 60 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 15 bis 20 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

6,000 St 02.01.2 Baum fällen Durchm. 40-50cm H 10-15m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 40 bis 50 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

13,000 St 02.01.3 Baum fällen Durchm. 40-50cm H 15-20m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 40 bis 50 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 15 bis 20 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

1,000 St 02.01.4 Baum fällen Durchm. 30-40cm H 15-20m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 30 bis 40 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 15 bis 20 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

1,000 St 02.01.5 Baum fällen Durchm. 30-40cm H 10-15m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 30 bis 40 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

20,000 St 02.01.6 Baum fällen Durchm. 10-30cm H 5-10m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 10 bis 30 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 5 bis 10 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 13 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge 5 bis 10 m,Einheit Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vorEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Ort EUR EUR zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

12,000 St 02.01.7 Lichtraumprofilschnitt Baubereich Lichtraumprofilschnitt, gemäß ZTV-Baumpflege, zum Baubereich ausgerichtet, geforderte Höhe des Kronenansatzes 7 m, Gesamthöhe des Baumes über 10 bis 20 m, einstämmig bis 2-stämmig, Stammdurchmesser über 40 bis 60 cm, mittlerer Kronendurchmesser über 6 bis 10 m, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

5,000 St 02.01.8 Zulage Arbeiten in Böschungsbereichen - Baumfällarbeiten Zulage für das Fällen von Bäumen in Böschungsbereichen, steiler als 1:4. Einzuberechnen ist der Mehraufwand für das Fällen von Bäumen in Böschungsbereichen mit Neigungen bis 1:1 und einer lotrechten Höhe von bis zu 2,5 m. Mit dieser Position sind alle dadurch erforderlichen Mehraufwendungen abgegolten. Die Vergütung erfolgt als Zulage zu vorstehenden Hauptpositionen.

3,000 St 02.01.9 Zulage für Baumfällarbeiten mit Seilklettertechnik Zulage für das Fällen von Bäumen mittels Seilklettertechnik. Einzuberechnen sind sämtliche Mehraufwendungen für das stückweise entasten und stückweise Absetzen. Die Vergütung erfolgt als Zulage zu vorstehenden Hauptpositionen.

3,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 42]

LV: Rodungsarbeiten Seite: 14 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 02.02 Strauchrodung

02.02.1 Strauchwerk roden Strauch roden, Bewuchsbreite der zu rodenden Fläche bis 12 m, Bewuchshöhe bis 4 m, Sträucher über Geländeoberkante trennen, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

1.330,000 m2 02.02.2 Heckengehölz roden Heckengehölz roden, nicht zusammenhängender Bestand, Bewuchsbreite über 100 bis 150 cm, Bewuchshöhe über 100 bis 200 cm, Trennschnitt auf Höhe Geländeoberkante, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

80,000 m 02.02.3 Formschnitt Strauchwerk und Hecken Durchführen eines Formschnitt für stehen bleibendes Strauchkwerk und Hecken nach gesonderter Anordnung des AG durchführen. Form nach Absprache vor Ort. Obere und untere Schnitthöhe nach Absprache vor Ort. Höhe des zu bearbeitenden Strauchwerks bzw. der Hecken bis 4 m im Bestand, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

Durchführung nach gesonderter Anordnung durch den AG. Abrechnung gemäß Aufwand je angefallener Arbeitsstunde.

10,000 h 02.02.4 Zulage Arbeiten in Böschungsbereichen - Strauchrodung Zulage für das Roden von Sträuchern in Böschungsbereichen, steiler als 1:4. Einzuberechnen ist der Mehraufwand für das Roden von Sträuchern in Böschungsbereichen mit Neigungen bis 1:1 und einer lotrechten Höhe von bis zu 2,5 m. Mit dieser Position sind alle dadurch erforderlichen Mehraufwendungen abgegolten. Die Vergütung erfolgt als Zulage zu vorstehenden Hauptpositionen.

250,000 m2

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

[Seite 43]

LV: Rodungsarbeiten Seite: 15 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03 Allgemein Teilabschnitt 2

03.01 Baustelleneinrichtung

03.01.1 Baustelle einrichten und vorhalten Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder- lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager- schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie- ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern- sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl. für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein- richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be- schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau- stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen des Teilabschnitt 2. Zufahrt zur Baustelle vorhanden.

1,000 Psch 03.01.2 Baustelle räumen Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge- sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, gilt die Pauschale für alle Leistungen des Teilabschnitt 2.

1,000 Psch

Gesamtbetrag:

[Seite 44]

LV: Rodungsarbeiten Seite: 16 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 03.02 Verkehrssicherung

03.02.1 Verkehrssicherung halbseitige Sperrung außerorts Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer betriebsfertig aufbauen, vorhalten, warten, instand setzen, betreiben und abbauen. Vorübergehende Verkehrs- sicherungsmaßnahmen durchführen. In anlehnung an RSA Regelplan C II/4 Für bewegliche Arbeitsstelle. Verkehrssicherung für zwei Ausführungsabschnitte Abschnitt 1: Nördlich Kreisverkehr, Länge ca. 180 m Abschnitt 2: Südlich Kreisverkehr, Länge ca. 250 m Gesamtdauer der Verkehrsführung über 4 Std. bis 8 Std. Bei Tageslicht. Verkehrssicherung ist bei Dunkelheit, über Nacht, an Wochenenden und Feiertagen außer Betrieb zu nehmen. Dazu erforderlicher Mehraufwand ist in diese Position mit einzuberechnen. Verkehrsrechtliche Anordnung einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforderliche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen. Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung werden auf Nachweis erstattet. Vergütung je Abschnitt. Erforderliche Lichtsignalanlage wird gesondert vergütet.

2,000 St 03.02.2 Transportable LSA, Abschnitt 1 Transportable Lichtsignalanlage (LSA) für Engstelle einschließlich Energieversorgung aufbauen, in Betrieb nehmen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In- standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf- bau, der Rest nach Abbau vergütet. LSA Typ B, Festzeitsteuerung. Verbindung nach Wahl des AN. Entfernung der Signalgeberstandorte über 150,00 m bis 200,00 m. Energieversorgung nach Wahl des AN. Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallage- plan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeiten- plan erstellen.

1,000 St 03.02.3 Transportable LSA, Abschnitt 2 Transportable Lichtsignalanlage (LSA) für Engstelle einschließlich Energieversorgung aufbauen, in Betrieb nehmen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In- standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf- bau, der Rest nach Abbau vergütet. LSA Typ B, Festzeitsteuerung. Verbindung nach Wahl des AN. Entfernung der Signalgeberstandorte über 200,00 m bis 250,00 m. Energieversorgung nach Wahl des AN. Verkehrstechnische Unterlage bestehend aus Signallage- plan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix, Signalzeiten- plan erstellen.

1,000 St 03.02.4 Transport. Lichtsignalanlage vorh. wie Vorposition Transportable Lichtsignalanlage (LSA) vorhalten, war- ten, instand setzen und betreiben. Vorübergehende Ver- kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle

[Seite 45]

LV: Rodungsarbeiten Seite: 17 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge TransportabEinheit le Lichtsignalanlage (LSA) vorhalten, war-Einheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) ten, instand setzen und betreiben. Vorübergehende Ver- EUR EUR kehrssicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird gesondert vergütet. Transportable LSA wie in Vorpositionen beschrieben. Betrieb der transportablen LSA für Abschnitt 1 und 2.

24,000 h 03.02.5 Kontrolle der Verkehrssicherung Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen einschließlich temporärer Verkehrsschilder, vorübergehender Markierungen, transportabler Lichtsig- nalanlagen, baulicher Leitelemente und transportabler Schutzeinrichtungen gemäß ZTV-SA durchführen. Die Kon- trolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu er- fassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich zu machen. Kontrolle zweimal täglich. Dokumentation der Kontrolle schriftlich, Übergabe an den AG mit Übergabe der Abrechung.

4,000 d

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 18 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04 Rodungsarbeiten Teilabschnitt 2

04.01 Baumfällarbeiten

04.01.1 Baum fällen Durchm. 50-60cm H 15-20m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 50 bis 60 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 15 bis 20 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

3,000 St 04.01.2 Baum fällen Durchm. 50-60cm H 10-15m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 50 bis 60 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

3,000 St 04.01.3 Baum fällen Durchm. 40-50cm H 15-20m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 40 bis 50 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 15 bis 20 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

1,000 St 04.01.4 Baum fällen Durchm. 40-50cm H 10-15m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 40 bis 50 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

6,000 St 04.01.5 Baum fällen Durchm. 30-40cm H 10-15m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 30 bis 40 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

10,000 St 04.01.6 Baum fällen Durchm. 10-30cm H 10-15m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 10 bis 30 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 19 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge überEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) 10 bis 15 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor EUR EUR Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

8,000 St 04.01.7 Baum fällen Durchm. 10-30cm H 5-10m laden ges.Vergüt.Entsorg. Baum fällen, Stammdurchmesser über 10 bis 30 cm, Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Baumhöhe über 5 bis 10 m, Stamm und Astwerk, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

5,000 St 04.01.8 Lichtraumprofilschnitt Baubereich Lichtraumprofilschnitt, gemäß ZTV-Baumpflege, zum Baubereich ausgerichtet, geforderte Höhe des Kronenansatzes 7 m, Gesamthöhe des Baumes über 10 bis 20 m, einstämmig bis 2-stämmig, Stammdurchmesser über 40 bis 60 cm, mittlerer Kronendurchmesser über 6 bis 10 m, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

5,000 St 04.01.9 Zulage Arbeiten in Böschungsbereichen - Baumfällarbeiten Zulage für das Fällen von Bäumen in Böschungsbereichen, steiler als 1:4. Einzuberechnen ist der Mehraufwand für das Fällen von Bäumen in Böschungsbereichen mit Neigungen bis 1:1 und einer lotrechten Höhe von bis zu 2,5 m. Mit dieser Position sind alle dadurch erforderlichen Mehraufwendungen abgegolten. Die Vergütung erfolgt als Zulage zu vorstehenden Hauptpositionen.

3,000 St 04.01.10 Zulage für Baumfällarbeiten mit Seilklettertechnik Zulage für das Fällen von Bäumen mittels Seilklettertechnik. Einzuberechnen sind sämtliche Mehraufwendungen für das stückweise entasten und stückweise Absetzen. Die Vergütung erfolgt als Zulage zu vorstehenden Hauptpositionen.

5,000 St

Gesamtbetrag:

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 20 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 04.02 Strauchrodung

04.02.1 Strauchwerk roden Strauch roden, Bewuchsbreite der zu rodenden Fläche bis 12 m, Bewuchshöhe bis 4 m, Sträucher über Geländeoberkante trennen, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

1.200,000 m2 04.02.2 Heckengehölz roden Heckengehölz roden, nicht zusammenhängender Bestand, Bewuchsbreite über 100 bis 150 cm, Bewuchshöhe über 100 bis 200 cm, Trennschnitt auf Höhe Geländeoberkante, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

150,000 m 04.02.3 Formschnitt Strauchwerk und Hecken Durchführen eines Formschnitt für stehen bleibendes Strauchkwerk und Hecken nach gesonderter Anordnung des AG durchführen. Form nach Absprache vor Ort. Obere und untere Schnitthöhe nach Absprache vor Ort. Höhe des zu bearbeitenden Strauchwerks bzw. der Hecken bis 4 m im Bestand, anfallende Stoffe vor Ort zerkleinern, laden, in Eigentum des AN übernehmen und einer Verwertung nach Wahl des AN zuführen. Anfallende Gebühren übernimmt der AN.

Durchführung nach gesonderter Anordnung durch den AG. Abrechnung gemäß Aufwand je angefallener Arbeitsstunde.

10,000 h 04.02.4 Zulage Arbeiten in Böschungsbereichen - Strauchrodung Zulage für das Roden von Sträuchern in Böschungsbereichen, steiler als 1:4. Einzuberechnen ist der Mehraufwand für das Roden von Sträuchern in Böschungsbereichen mit Neigungen bis 1:1 und einer lotrechten Höhe von bis zu 2,5 m. Mit dieser Position sind alle dadurch erforderlichen Mehraufwendungen abgegolten. Die Vergütung erfolgt als Zulage zu vorstehenden Hauptpositionen.

500,000 m2

Gesamtbetrag:

Gesamtbetrag:

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LV: Rodungsarbeiten Seite: 21 Datum: 04.11.2026 LV-Datum: 03.11.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

00 Vorbemerkungen 01 Allgemein Teilabschnitt 1 01.01 Baustelleneinrichtung 01.02 Verkehrssicherung 02 Rodungsarbeiten Teilabschnitt 1 02.01 Baumfällarbeiten 02.02 Strauchrodung 03 Allgemein Teilabschnitt 2 03.01 Baustelleneinrichtung 03.02 Verkehrssicherung 04 Rodungsarbeiten Teilabschnitt 2 04.01 Baumfällarbeiten 04.02 Strauchrodung

Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

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015-01-2026

2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung)

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Str. 59 93053 Regensburg Tel.:+49 94178009-0 Fax.:+49 94178009-222 (Vergabestelle)

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Herr Alfons Loth Rosenheimer Str. 7 83278 Traunstein datenschutzbeauftragter-stbv@lbd.bayern.de (Datenschutzbeauftragte/r)

Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch

Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Str. 59 93053 Regensburg Tel.:+49 94178009-0 Fax.:+49 94178009-222 (Vergabestelle)

und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsverarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.

Ihre Rechte Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.

© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 1 von 2

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2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an

Wasserwirtschaftsamt Regensburg Landshuter Str. 59 93053 Regensburg Tel.:+49 94178009-0 Fax.:+49 94178009-222 (Vergabestelle)

Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2

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2492 / L 2492 (Online-Vergaben)

Vergabenummer
015-01-2026
Baumaßnahme HWS Regendorf
Leistung Rodungsarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform mit ava-sign

Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Alle gängigen Browser in einer aktuellen Version: Firefox Apple Safari Google Chrome Microsoft Edge

Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist eine Anmeldung im Bieterportal iTWO tender unter der Adresse https://www.meinauftrag.rib.de erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bear- beitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herunter.

Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. Der Bieterclient ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbei- tung der Vertragsunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschrei- bungen.

Die Upload Datei der Angebotsdatei über ava-sign darf einen maximalen Wert von 1500 MB nicht überschrei- ten. Einzurechnen sind dabei die bereits zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, die der Bieter mit dem Angebot ausgefüllt zurückgeben muss. Es wird empfohlen rechtzeitig – mind. 1 Tag vor Angebotsende – die Angebotsdatei auf die Vergabeplattform hochzuladen und bei Problemen den Support zu bemühen.

Der Bieterclient ava-sign macht wie ein Browser eine Internetverbindung zur Zielplattform auf. Das bedeutet, alle Personen die ava-sign nutzen und damit ein Angebot abgeben wollen, benötigen für das Programm einen Internetzugang.

Es geht hier um den Bieterclient ava-sign! Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf das Internet über den Browser nicht automatisch bedeutet, dass auch das Programm ava-sign zugriffsberechtigt ist.

Textform Die Systemvoraussetzungen und Installationsanleitungen für den jeweils aktuellen Bieterclient ava-sign finden Sie immer unter diesem Link: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauf- trag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html

Ordner Nebenangebote Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.

Hilfelinks Für das Bieterportal iTWO tender: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html

Für den Bieterclient ava-sign: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_ava- sign.html

© VHB | VHL Bayern - Stand Juni 2023 1 von 1

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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

informiert die Unternehmen:

Hinweis zu betrügerischen E-Mails

Aktuell warnt das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails

im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen.

Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-

matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.

Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,

durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei- bungsgewinnern zugunsten der Täter zu veranlassen.

Empfehlungen zum Schutz • Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe-

kannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie-

ren Sie den Auftraggeber bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-

onswege. • Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-

bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über

verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen. • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sie Ihr Team für derartige Betrugs-

versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Prüfung von Rechnungen und

Zahlungsanweisungen. • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei verdächtigen E-Mails oder

Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-

den.

Hinweis:

Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-

lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und

erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

© Staatsbauverwaltung Juli 2025

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung