306014 LV 2026-11-03 Rodungsarbeiten Vorbemerkungen.pdf

Rodungsarbeiten zur Baufeldfreimachung

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Leistungsverzeichnis

306014 HWS Regendorf 03 LV Rodungsarbeiten

00 Titel Vorbemerkungen

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Erläuterung der Abkürzungen AG: Auftraggeber (Bauherr) AN: Auftragnehmer NU: Nachunternehmer

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit
der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.

Als Vorbereitung für die Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz des Ortsteils Regendorf in der Gemeinde Zeitlarn werden Rodungsarbeiten erforderlich. Die Rodungsarbeiten sind in zwei Abschnitten vorgesehen. Die Rodungsflächen können beiliegenden Planunterlagen entnommen werden. Gerodet werden Bäume, Sträucher und Hecken auf öffentlichen sowie privaten Grundstücken.

Die im Lageplan markierten Bäume und Strauchbereiche zum Erhalt sind vor Ausführungsbeginn zusammen mit dem AG final festzulegen.

Die Art der Durchführung obliegt dem AN. Für ggfs. erforderliches stückweises Absetzen der Bäume mit z.B. Seilklettertechnik oder Arbeiten in Böschungsbereichen kommen entsprechende Zulagen zur Abrechnung.

Als Verkehrswege stehen innerhalb des Baugeländes nur die öffentlichen Straßen und Wege zur Verfügung.

Arbeiten auf Privatgrund sind in Abstimmung mit dem AG und den jeweiligen Grundstücksbesitzern durchzuführen. Die Kontaktaufnahme zu den Eigentümern erfolgt durch den AG. Spezifische Punkte die Durchführung der Arbeiten betreffend sind durch den AN zusammen mit dem AG und den Eigentümern vor Durchführung zu besprechen. Die Arbeitsbreiten auf Privatgrund beschränken sich auf den Rodungsbereich gemäß beiliegender Planunterlagen. Darüber hinausgehende Flächen auf Privatgrund sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den Eigentümer zu benutzen. Der Aufwand für die Abstimmungen ist in die Einheitspreise mit einzuberechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die Arbeiten in diesen Bereichen sind mit besonderer Sorgfalt durchzuführen, die Grundstücke sind wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Darüber hinausgehende geschädigte Flächen sind auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen.

Der Einsatz von Kleinstgeräten, eventuell erforderlicher Materialtransport per Hand sowie damit verbundene längere Transportwege sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

0.1.2Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder
betriebliche Bedingungen.

betriebliche Bedingungen.

Keine relevanten Angaben.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.

Die Rodungsbereiche können beiliegenden Planunterlagen entnommen werden. Die zu rodenden Bäume weisen Stammdurchmesser von 10 - 60 cm auf. Geringere Stammdurchmesser sind dem Arbeitsbereich "Strauchrodung" zugeordnet. Die Baumhöhen betragen zwischen 5 und max. 20 m.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen.

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00 Titel Vorbemerkungen

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Der öffentliche Verkehr ist weitestegehend möglich aufrecht zu erhalten. Für Baumfällarbeiten entlang öffentlicher Straßen wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen berücksichtigt, welche bei Erfordernis zwingend durchzuführen sind.

0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.

Der öffentliche Straßenbereich ist möglichst frei zu halten. Nicht vermeidbare Beschränkungen des öffentlichen Verkehrsraums sind dem AG anzuzeigen und entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

0.1.6Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen.

Montageöffnungen.

Keine relevanten Angaben.

0.1.7Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für
Wasser, Energie und Abwasser.

Wasser, Energie und Abwasser.

Wasser-, Strom-, Fernmeldeanschlüsse und alle sonstige Anschlüsse werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und werden über die Baustellenreinchtigung vergütet. Die Kosten des Verbrauchs sind vom Auftragnehmer zu begleichen und werden (bei Strom und Wasser) durch Messung ermittelt. Versorgungsträger für Strom und Wasser ist die REWAG AG & Co. KG, Regensburg. Versorgungsträger für Abwasser ist der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Regental, Regenstauf. Erforderliche Abstimmungen mit den Versorgungsträgern trifft der AN.

0.1.8Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räumen

Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räumen

Lagerflächen innerhalb des Rodungsbereichs können vorübergehend entgeltfrei in Anspruch genommen werden. Darüber hinausgehend erforderliche Flächen sind durch den AN zu beschaffen. Sämtliche Aufwendungen hierfür (einschl. Organisation, Miete/Pacht) sind mit den Einheitspreissen des LV abgegolten.

0.1.9Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von
Bodenuntersuchungen.

Bodenuntersuchungen.

Keine relevanten Angaben

0.1.10Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss,
Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von
Wasseranalysen.

Wasseranalysen.

Keine relevanten Angaben

0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.

Keine relevanten Angaben

0.1.12Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von
Abwasser und Abfall.

Abwasser und Abfall.

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00 Titel Vorbemerkungen

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Keine relevanten Angaben.

0.1.13Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des
Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende
Fachgutachten oder dergleichen.

Fachgutachten oder dergleichen.

Keine relevanten Angaben. Es gelten die üblichen Schutzzeiten gemäß BNatSchG.

0.1.14Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der
Baustelle.

Baustelle.

Es gelten die Regelungen der DIN 18920 für nicht zu rodende Bäume. Die verbleibenden Bäume nach Fertigstellung der Arbeiten sind dementsprechend zu schützen.

0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs.

Die Behinderung des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen ist auf ein Minimum zu reduzieren und die dazu erforderlichen Maßnahmen (Bauablauf etc.) sind mit dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen.

In den Ortsstraßen ist der Anliegerverkehr nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten.

Die Benutzung von Verkehrsnebenwegen (Flurweg, Feldweg etc.) bedarf der Genehmigung durch den Eigentümer (schriftlicher Nachweis). Eventuell anfallende Wiederherstellungskosten gehen zu Lasten des AN.

Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind in den Positionen beschrieben und bei Bedarf zwingend umzusetzen.

0.1.16Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und
Versorgungsleitungen.

Versorgungsleitungen.

Die in den Planunterlagen dargestellten Leitungen dienen der unverbindlichen Information des AN und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der AN ist grundsätzlich dazu verpflichtet, eigene Kabel- und Leitungserhebungen durchzuführen. Sollten weitere Leitungen im Baustellenbereich angetroffen werden, so sind der AG und die betroffenen Stellen unverzüglich zu informieren. Durch die Bauarbeiten hervorgerufene Beschädigungen von in Betrieb befindlichen Leitungen gehen voll zu Lasten des AN. Erschwernisse und eventuell erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden gesondert vergütet.

0.1.17Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel,
Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.

Bestandspläne der vorhandenen Sparten können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Versorgungsträger für Strom, Trinkwasser und Abwasser sind vorstehend genannt. Zusätzlich ist mit Kabeln der Telekom und Kabel Deutschland zu rechnen.

0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden.

Keine relevanten Angaben.

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00 Titel Vorbemerkungen

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Keine relevanten Angaben.

0.1.20Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der
anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen,
Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle.

Erforderliche Rückbau- oder Sicherungsmaßnahmen sind mit dem entsprechenden Versorgungsträgern und dem AG abzustimmen.

0.1.21Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft,
der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.

Keine relevanten Angaben.

0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.

Keine relevanten Angaben.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Keine relevanten Angaben.

0.2 Angaben zur Ausführung

d Arbeitsbeschränkungen

0.2.1
nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer.

Gemäß Angabe in den beiliegenden Planunterlagen ist ein erster Teilabschnitt für den Zeitraum November 2026 bis Februar 2027 vorgesehen. Der zweite Teilabschnitt ist für Oktober 2027 bis Februar 2028 vorgesehen.

0.2.2Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in dene
der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen
äußeren Einflüssen.

äußeren Einflüssen.

Keine relevanten Angaben

0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben.

Keine relevanten Angaben.

0.2.4Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für
Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.

Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.5Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls
besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.

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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Keine relevanten Angaben.

0.2.6Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen,
z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.

z. B. Behälter für die getrennte Erfassung.

Keine relevanten Angaben.

0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten.

Keine relevanten Angaben.

0.2.8Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.

Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer.

Keine relevanten Angaben.

0.2.9Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der
Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen
und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.

und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.

Keine relevanten Angaben.

0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.11Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe
und Bauteile.

und Bauteile.

Keine relevanten Angaben.

0.2.12Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und
Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.

Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen.

Keine relevanten Angaben.

0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise.

Keine relevanten Angaben.

0.2.14Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden
dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind

dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind

Keine relevanten Angaben.

0.2.15Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu
entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die
Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die

Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die

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Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten.

Keine relevanten Angaben.

0.2.16Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber
beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.

beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.

Keine relevanten Angaben.

0.2.17In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und
Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung
stellt.

stellt.

Vom AG werden keine Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt.

0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.

Keine relevanten Angaben.

0.2.19Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im
Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die
Gebäudeautomation.

Gebäudeautomation.

Keine relevanten Angaben.

0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme.

Keine relevanten Angaben.

0.2.21Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die
Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder
Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat
(vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.

(vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag.

Keine relevanten Angaben.

0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen

Die Abrechnung erfolgt gemäß den dem Vertrag zu grundegelegten Positionsbeschreibungen. In allen übrigen Fällen gelten die Abrechnungsgrundlagen der zum Auftragszeitpunkt gültigen VOB/C.

0.3 Einzelgraben bei Abweichungen von den ATV

0.3.1Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 bis ATV DIN 18459 vorgesehenen
Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und
im Einzelnen anzugeben.

im Einzelnen anzugeben.

Keine relevanten Angaben.

0.3.2 Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299 können insbesondere in Betracht

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kommen bei

Abschnitt 2.1.1.wenn die Lieferung von Stoffen und Bauteilen nicht zur Leistung gehören
sollen,

sollen,

Abschnitt 2.2. wenn nur ungebrauchte Stoffe und Bauteile vorgehalten werden dürfen,

Abschnitt 2.3.1. wenn auch gebrauchte Stoffe und Bauteile geliefert werden dürfen.

Keine relevanten Angaben.

0.4 Einzelgraben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen

0.5 Abrechnungseinheiten

Im Leistungsverzeichnis sind die Abrechnungseinheiten für die Leistungen (Positionen) gemäß Abschnitt 0.5 der jeweiligen ATV anzugeben.

Keine relevanten Angaben.

Ende der ATV

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