Restmüllabfuhr und Abfallsammlung auf Autobahnpark- und Rastplätzen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.07.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.600.689,14 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.06.2024
CPV-Codes
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Bekanntmachung
vergabe.autobahn.de
Bekanntmachungsnummer
377933-2024
Verfahrensnummer
f75b1733-06c3-4a1a-8374-a5858c7606a2

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Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, beschafft einen Rahmenvertrag für das Absammeln von Abfällen auf Park- und Rastplätzen an Autobahnen im Gebiet DE93B. Zum Leistungsumfang gehören das Bereitstellen von Abfallbehältern, die regelmäßige Entsorgung sowie die Führung von Tagesberichten und weiterer Dokumentation. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1.600.689,14 Euro für den Zeitraum 2024 bis 2030; die Angebotsfrist endet am 26. Juli 2024 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

-Absammeln von Abfällen auf Park- und Rastplätzen an Autobahnen -Abfallbehälter stellen -Abfall in einem entsprechenden Turnus entsorgen -Führen von Tagesbrichte -Dokumentation

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · RV Restmüllabfuhr und Abfallsammlung auf Rastplätzen 2024 - 20301.600.689,14 EUR

    NOW-2024-0145-BO, RV Restmüllabfuhr und Abfallsammlung auf Rastplätzen 2024 - 2030

    Frist: 26.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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LOT-0000 · RV Restmüllabfuhr und Abfallsammlung auf Rastplätzen 2024 - 2030

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.09.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 533909-2024

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