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Anlage zur Baustellenordnung
Bauvorhaben: Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz mit Anbau
Am Stadtpark 1
02826 Görlitz
Brandschutzordnung
(nach DIN 14096 - B)
1 Geltungsbereich
Diese Brandschutzordnung gilt für alle Beschäftigten, Lieferanten und Besucher auf der Baustelle.
2 Brandverhütung
Alle Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahren in ihrem Arbeitsbereich sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren.
Insbesondere ist folgendes zu beachten:
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Wichtigste Voraussetzung des vorbeugenden Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit.
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Brennbare Abfälle sind regelmäßig zu entsorgen. Als Abfallsammelbehälter sind nicht brennbare Gefäße mit selbsttätig dichtschließendem, nicht brennbaren Deckel zu verwenden. Gebrauchte Putzlappen müssen in dafür vorgesehenen verschlossenen Behältern gesammelt werden.
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Lager- und Verarbeitungsbereiche von Holz, Papier, brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen oder anderen leichtentflammbaren Stoffen dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden. Der Umgang mit brennenden Kerzen in den Baustellenunterkünften ist nicht zulässig.
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Streichhölzer und Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbare Aschenbecher abgelegt werden. Diese dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden. In mit entsprechenden Verboten besonders gekennzeichneten Bereichen sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer untersagt.
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Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den nach der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) zulässigen Mengen gelagert werden. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, entleerten Behältern mit mehr als 10 l Rauminhalt und Druckgasflaschen ist unzulässig:
• in Durchgängen und Durchfahrten • in Treppenräumen • in allgemein zugänglichen Fluren • auf Dächern sowie in Dachräumen • in Arbeitsräumen, ausgenommen die Menge, die am gleichen Tag verarbeitet wird.
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Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschneidearbeiten bedürfen besonderer Sicherheitsmaßnahmen und einer schriftlichen Genehmigung (Schweißerlaubnisschein).
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Mängel an Brandschutzeinrichtungen und Schäden an elektrischen Geräten und Anlagen sowie Anzeichen hierfür (flackerndes Licht, Schmorgerüche usw.) sind sofort dem Vorgesetzten zu melden. Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen und Leitungen sind nur durch Elektrofachkräfte auszuwechseln bzw. reparieren zu lassen. 1
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Bei Arbeitsende sind das Licht und alle nicht benötigten elektrischen Geräte abzuschalten (Netzschalter "aus" oder Netzstecker ziehen). Sicherheits-, Brandmelde-, Brandschutz- und Telefonanlagen bleiben dauernd betriebsbereit und dürfen nicht abgeschaltet werden. Fenster- und Zimmertüren sind zu schließen.
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Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in den Gebäuden und im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden.
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Rettungswege sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Diese Schilder dürfen nicht verdeckt werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgänge dürfen während der Betriebszeiten nicht verschlossen sein.
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Zufahrtswege und Flächen für die Feuerwehr sowie Rettungswege im Freien sind ständig von Fahrzeugen Müllcontainern und dergleichen freizuhalten.
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Feuerschutzabschlüsse und dicht schließende Türen (Rauchabschnittstüren, Brandschutztüren) im Zuge von Rettungswegen sind ihrer Aufgabe entsprechend ständig geschlossen zu halten. Ihre Schließeinrichtungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden (z. B. durch Keile o. ä.).
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Alle Beschäftigten sind in ihren Arbeitsbereich über die
• Standorte der Handfeuerlöschgeräte und deren Handhabung • örtliche Flucht- und Rettungswege für den Notfall • vereinbarten Alarmsignale und Sammelpunkte
zu unterrichten.
- Die Einhaltung der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes ist durch die Verantwortlichen regelmäßig zu kontrollieren. Die Baustellenleitung nimmt ebenfalls regelmäßige Kontrollen vor.
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3 Verhalten im Brandfall
Menschen retten!
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Verletzten oder gefährdeten Personen helfen.
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Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Decken, Jacken oder Tücher zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen.
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Personen können auch mit A-, B-, C-Pulverlöschern (Löschpulver ungiftig!), nicht aber mit CO2-Löschern (Erstickungs- und örtliche Erfrierungsgefahr) abgelöscht werden. Löschstrahlen nicht ins Gesicht richten.
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Kleider nicht von Brandwunden abreißen.
Feuerwehr alarmieren!
Notruf Feuerwehr Telefon 112
• Wo brennt es? • Was brennt? • Wie viele Verletzte? • Welche Verletzungen? • Wer meldet? (Warten auf Rückfragen)
Brand melden!
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Räumungsalarm auslösen.
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Brand der Brandwache und der Baustellenleitung melden.
In Sicherheit bringen!
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Fenster und Türen schließen (nicht abschließen).
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Bei drohender Gefahr ist der Gefahrenbereich schnellstmöglich zu verlassen.
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Festgelegte gekennzeichnete Rettungswege benutzen.
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Nach dem Verlassen der Gebäude ist zügig von allen Mitarbeitern der festgelegte Sammelpunkt an der Baustellenzufahrt BE-Fläche. aufzusuchen. Dort stellt der Verantwortliche die Vollzähligkeit fest.
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Alle Wege und Zufahrten frei machen.
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Flucht- und Rettungswege freihalten und Hindernisse beseitigen.
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In verqualmten Räumen gebückt oder kriechend vorwärts bewegen.
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Bei versperrten Fluchtwegen in sicheren Bereichen bleiben und sich den Rettungskräften bemerkbar machen.
Löschversuche unternehmen!
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Entstehungsbrand ohne Gefährdung der eigenen Person bekämpfen.
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Brandbekämpfungsmaßnahmen sind möglichst nicht durch eine Person allein durchzuführen.
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Möglichst mehrere Feuerlöscher gleichzeitig auf den Brandherd und nicht wahllos in den Rauch oder die Flammen richten.
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Bleiben Löschversuche ohne Erfolg, ist der Brandraum zu schließen und das Eintreffen der Feuerwehr an sicherer Stelle abzuwarten.
Besondere Verhaltensregeln
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Druckgasbehälter, brennbare Flüssigkeiten und explosionsgefährliche Stoffe aus gefährdeten Bereichen entfernen.
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Gefahrbringende Medien absperren.
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Elektrische Anlagen abschalten, falls dadurch keine zusätzlichen Gefährdungen entstehen können.
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Auf weitere Anweisungen warten.
4 Verhalten nach Bränden
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Jeder, auch der kleinste Brand, ist unverzüglich dem Sicherheitskoordinator und der Baustellenleitung zu melden.
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Nach erfolgreicher Brandbekämpfung Brandherd weiterhin beobachten (Brandwache einsetzen), um bei Wiederaufflammen von Glutnestern sofort eingreifen zu können.
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Folgeschäden sollten durch Sichern der Brandstelle, Lüften sowie das Beseitigen von Löschwasser gering gehalten werden.
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Feuerlöschanlagen und -geräte müssen unverzüglich wieder einsatzbereit gemacht werden.
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Alle Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen.
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