Wichtige Hinweise zur Abgabe eines Angebotes.pdf

Restarbeiten an den Freianlagen im südlichen Landschaftsbereich der ehemaligen Trabrennbahn

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 03:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Wichtige Hinweise zur Abgabe eines Angebotes

Diese Hinweise sind als Information in Bezug auf das jeweils gewählte Verfahren (VgV / VOB / UVgO) gedacht. Sie erheben keinen

Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere können hieraus keine Ansprüche des Bieters geltend gemacht werden.

Bitte achten Sie darauf, das gravierende Formfehler im Sinne der VgV, VOB oder UVgO bei der Angebotsabgabe zum Ausschluss des Angebotes führen.

Hierzu zählen z.B. :

o Unverschlossene Angebote

  • z.B. solche, die per Fax, über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail eingereicht werden

o Zugrundelegung der eigenen Geschäftsbedingungen (z.B. in einer Fußnote oder auf der Rückseite eines Anschreibens/EDV-Angebotes), dazu zählt insbesondere auch die Vorgabe eigener Liefer- und Zahlungsbedingungen.

o Jegliche Änderungen/Ergänzungen der vorgegebenen Unterlagen (z.B. durch Streichungen oder abweichende ergänzende Angaben); ausgenommen davon sind "zweifelsfreie Eintragungen".

o Fehlende Preisangaben (soweit eine Nachforderung im Sinne der VgV, VOB oder UVgO nicht möglich ist).

o Ausschließliche Einreichung von Nebenangeboten, wenn diese nicht zugelassen wurden.

o Von den versandten Dateien abweichende Dateiformate sind nicht zulässig. Ausnahme: Umwandlung in ein PDF Dokument. Somit sind z.B. Excel Dokumente im Excel Format oder als PDF einzureichen.

o Nur bei zur Verfügung gestellter GAEB-Datei Bei von der Stadt Recklinghausen zur Verfügung gestellter .d83 oder .x83 Datei muss das abgegebene Angebot eine D.84, X.84 oder P.84-Datei enthalten. Ein aus einer solchen Datei erstelltes PdF-Dokument können Sie ebenfalls hinzufügen. Andere Dateiformate werden nicht zugelassen.

Sollten Unklarheiten in den Unterlagen auftreten, teilen Sie dies bitte unverzüglich der Vergabestelle mit. Nutzen Sie hierfür ausschließlich das genutzte Vergabeportal über welches Sie die Unterlagen erhalten haben.

Telefonische Anfragen sind nicht zugelassen und begründen keinen Auskunftsanspruch.

Eine Gesprächsaufnahme mit der jeweiligen Bedarfsstelle ist nicht gestattet.

Sollten weitere Erklärungen zu Ihrem Angebot erforderlich sein, nutzen Sie hierfür bitte unter Beachtung der oben genannten Grundsätze eine gesonderte Datei.

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