Anlage 11: Verpflichtungserklärung Drittunternehmer
Hinweis: Diese Erklärung ist nicht vom Bieter, sondern von dem zu beauftragenden Drittunternehmer (Unterauftragnehmer oder Eignungsverleiher) auszufüllen!
Name und Anschrift des Bieters:
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Name und Anschrift des Drittunternehmers:
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Wir verpflichten uns im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot des o. g. Bieters für diesen folgende Leistungen und/oder Kapazitäten[1] zu erbringen bzw. zur Verfügung zu stellen:
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Weiter verpflichten wir uns
- die für den o. g. Bieter geltenden vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Auftraggeberin - z. B. in Bezug auf Geheimhaltung, Datenschutz, Gewährleistung, Haftung - im Falle der Zuschlagserteilung einzuhalten, soweit wir im Rahmen der Auftragsdurchführung eigene Leistungen erbringen;
- gemäß § 47 Abs. 3 VgV gegenüber der Auftraggeberin entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem o. g. Bieter zu haften, soweit wir Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellen;
- gemäß § 128 Abs. 1 GWB bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einzuhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Des Weiteren erklären wir, dass
- wir die Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ von dem o. g. Bieter erhalten haben und bestätigen, dass auf uns keine der dort genannten Ausschlussgründe i. S. der §§ 123, 124 GWB zutreffen;
- wir die Anlage „Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen der EU“ von dem o. g. Bieter erhalten haben und bestätigen, dass unser Unternehmen von den Russland-Sanktionen der EU nicht betroffen ist.
Uns ist bekannt, dass die vorgenannten Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/Vergabestelle separat einzureichen sind.
Datum:
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Name des Erklärenden:
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- Im Falle einer Eignungsleihe i. S. d. § 47 VgV werden sog. Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Diese können ausschließlich Eignungskriterien betreffen, welche sich auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes oder einer Haftpflichtversicherung mit bestimmten Deckungssummen) oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (z. B. Nachweis einer bestimmten Anzahl geeigneter Referenzen oder einer bestimmten Anzahl von Fachkräften oder Maschinen) beziehen. Welche Eignungskriterien von der Auftraggeberin vorausgesetzt werden, ergibt sich aus dem Dokument „Vergabeunterlagen“, Unterpunkt „Eignung“. ↑