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„Rahmenvertrag Re-Seller GitLAB 2026 (101210)“
„GitLab Reseller Rahmenvertrag“
Anlage 1:
Leistungsbeschreibung
kubus IT – Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR c/o AOK Bayern Friedrich-Puchta-Straße 27 95444 Bayreuth
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„Rahmenvertrag Re-Seller GitLAB 2026 (101210)“
Inhalt
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Unternehmensvorstellung 1
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Leistungsgegenstand 1
2.1 Allgemeines .............................................................................................................. 2
2.2 Informationen zum Preisblatt / Produkte / Auftragsvolumen .............................. 2
2.2.1 Produkte und Vertragslaufzeit .................................................................... 2
2.2.2 Mindestabnahme und optionale Nachkauflizenzen .................................. 2
2.2.3 Preisangaben und Preisbindung ................................................................ 2
2.2.4 Co-Terminierung von Nachkauflizenzen .................................................... 3
2.2.5 Zeitanteilige Vergütung von Nachkauflizenzen ......................................... 3
2.2.6 Bedeutung der im Preisblatt angegebenen Mengen ................................ 4
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- Unternehmensvorstellung
Eine zentrale Aufgabe der kubus IT ist die Bereitstellung von IT-Leistungen für die Gesellschafter AOK PLUS (ca. 7.000 Mitarbeitende) und AOK Bayern (ca. 11.000 Mitarbeitende). Diese Aufgabe erfüllen in der kubus IT ca. 750 Mitarbeiter an unterschiedlichen Standorten in den Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen.
Die kubus IT stellt das komplette Leistungsspektrum an IT-Dienstleistungen für die AOKen bereit. In einem von einem externe Hoster betriebenen Rechenzentrum (Standort Deutschland) werden Versichertendaten vorgehalten, eine SAP-Umgebung sowie Server bereitgestellt und betrieben. Es erfolgt der Betrieb der gesamten Hardware inklusive Peripherie / Arbeitsplatzausstattung, der Be- trieb des Netzwerks und der Kommunikation, der Betrieb aller IT-Anwendungen / Produktion, der Support für alle IT-Anwendungen und die technische Ausstattung, Softwareentwicklung für indivi- duelle Anforderungen, Beschaffung von Hard-, Software und IT-Dienstleistungen, Durchführung von IT-Projekten inklusive Projektmanagement. Auch betreut die kubus IT verschiedene Apps für Versicherte und, zusammen mit einem externen Dienstleister, eine umfassende Online-Filiale.
Hierbei besonders hervorstechend ist die Ausstattung der Mitarbeitenden in beiden gesetzlichen Krankenkassen und der kubus IT selbst mit der notwendigen Software.
- Leistungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines GitLab Reseller-Rahmenvertrages. Dieser berechtigt zum Bezug der Produkte des Herstellers GitLab zu einem vorher definierten Preis. Dabei gilt der im Preisblatt angegebene Preis verbindlich für die gesamte Laufzeit von drei Jahren.
Der Reseller Rahmenvertrag beginn mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.11.2026. Der Rahmenvertrag wird für 3 Jahre geschlossen und endet zum 31.10.2029.
Der Auftragnehmer erwirbt durch diesen Rahmenvertrag grundsätzlich keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelbeauftragungen durch den Auftraggeber, die über die verpflichtenden Leis- tungen bzw. Initialleistungen hinausgehen. Der Auftraggeber nimmt die jeweilige Einzelbeauftra- gung eigenverantwortlich vor, ist jedoch hierzu nicht verpflichtet. Dies betrifft den Erwerb neuer Produkte aber auch die Verlängerung (Renewal) von aktuell im Einsatz befindlichen Produkten.
Die aktuelle Vertrags ID des Auftraggebers lautet: Account ID: A00111860
Der Auftragnehmer ist zur Ausführung der jeweiligen Einzelbeauftragungen (Abrufe) verpflichtet.
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2.1 Allgemeines
Der Reseller-Rahmenvertrag umfasst folgende Leistungen:
- Bezug von GitLab-Produkten gem. Preisblatt.
- Beratung und Unterstützung bei der Auswahl der Produkte und bei der Optimierung von Lizenzen, proaktive Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen, Preisen und neuer GitLab-Produkte und bei der Kommunikation mit dem Hersteller (z. B. bei Umstellun- gen oder technischen Fragen).
2.2 Informationen zum Preisblatt / Produkte / Auftragsvolumen
2.2.1 Produkte und Vertragslaufzeit
Dem Preisblatt sind die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beschaffenden GitLab-Produkte sowie die für die Preiswertung maßgeblichen Mengen zu entnehmen.
Gegenstand der Beschaffung sind jeweils auf ein Jahr befristete Lizenzen. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Für jedes Vertragsjahr besteht eine verbindliche Mindestabnahme von 250 Li- zenzen. Der Auftragnehmer hat die Bereitstellung dieser Mindestabnahmemenge für jedes der drei Vertragsjahre sicherzustellen.
2.2.2 Mindestabnahme und optionale Nachkauflizenzen
Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, während der Vertragslaufzeit nach Bedarf zusätz- liche Lizenzen (Nachkauflizenzen) abzurufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme einer bestimmten Anzahl von Nachkauflizenzen besteht nicht. Insbesondere begründet die im Preisblatt für die opti- onalen Leistungen angegebene Menge keine Mindestabnahmeverpflichtung.
Der tatsächliche Lizenzbedarf kann während der Vertragslaufzeit schwanken. Ein in einem Ver- tragsjahr erfolgter höherer Abruf zusätzlicher Lizenzen führt daher nicht dazu, dass der Auftragge- ber in einem nachfolgenden Vertragsjahr mindestens dieselbe Lizenzanzahl erneut abrufen muss. Unberührt hiervon bleibt die verbindliche Mindestabnahme von 250 Lizenzen je Vertragsjahr.
Mit Beginn des jeweils folgenden Vertragsjahres bestimmt der Auftraggeber unter Berücksichti- gung seines tatsächlichen Bedarfs erneut die benötigte Lizenzanzahl. Diese kann oberhalb der Mindestabnahmemenge liegen, gegenüber dem Vorjahr aber auch wieder reduziert werden. Eine Unterschreitung der verbindlichen Mindestabnahmemenge von 250 Lizenzen pro Jahr ist ausge- schlossen.
2.2.3 Preisangaben und Preisbindung
Der Bieter hat im Preisblatt jeweils einen Netto-Einzelpreis für die verbindliche Mindestabnahme sowie einen Netto-Einzelpreis für Nachkauflizenzen anzugeben.
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Die mit dem Angebot angegebenen Einzelpreise werden mit Zuschlag verbindlicher Vertragsbe- standteil und gelten unverändert für die gesamte dreijährige Vertragslaufzeit. Preissteigerungen, Preisanpassungen oder eine nachträgliche Änderung der angebotenen Einzelpreise während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
Der für die Mindestabnahme angebotene Einzelpreis gilt für sämtliche 250 Lizenzen der jeweiligen jährlichen Mindestabnahmemenge. Der für Nachkauflizenzen angebotene Einzelpreis gilt für sämt- liche über die jeweilige Mindestabnahmemenge hinaus zusätzlich abgerufenen Lizenzen.
Eine Änderung des für Nachkauflizenzen angebotenen Einzelpreises in Abhängigkeit von der in einem Vertragsjahr tatsächlich abgerufenen Menge ist nicht zulässig, soweit in den Vergabeunter- lagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2.4 Co-Terminierung von Nachkauflizenzen
Zusätzlich abgerufene Lizenzen sind jeweils mit den bereits für das betreffende Vertragsjahr be- stehenden Lizenzen auf den 31. Oktober des jeweiligen Jahres zu co-terminieren.
Die Laufzeit einer während eines laufenden Lizenzjahres zusätzlich abgerufenen Lizenz endet daher ebenfalls am 31. Oktober des betreffenden Lizenzjahres. Die zusätzliche Lizenz wird nicht mit einer hiervon unabhängig laufenden zwölfmonatigen Lizenzperiode bereitgestellt.
2.2.5 Zeitanteilige Vergütung von Nachkauflizenzen Für unterjährig abgerufene Nachkauflizenzen bildet der im Preisblatt angebotene Netto-Einzelpreis für eine Nachkauflizenz mit einer Laufzeit von zwölf Monaten die verbindliche Berechnungsgrund- lage. Aufgrund der Co-Terminierung endet die Laufzeit der unterjährig abgerufenen Nachkauflizen- zen jeweils mit Ablauf des 31. Oktober des betreffenden Lizenzjahres. Der für den konkreten Abruf zu zahlende Preis wird entsprechend der verbleibenden Laufzeit zeitanteilig er-mittelt.
Maßgeblicher Beginn des Vergütungszeitraums ist der vom Auftraggeber im jeweiligen Abruf ge- wünschte Bereitstellungstermin, soweit die Parteien keinen hiervon abweichenden Bereitstellungs- termin vereinbaren. Eine vom Auftragnehmer ohne entsprechende Anforderung des Auftraggebers vorgenommene frühere Bereitstellung führt nicht zu einem früheren Beginn des Vergütungszeit- raums.
Wird die Nachkauflizenz aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund erst nach dem maßgeblichen Bereitstellungstermin zur vertragsgemäßen Nutzung bereitgestellt, beginnt der Ver- gütungszeitraum erst mit der tatsächlichen vertragsgemäßen Bereitstellung. Eine Verzögerung der erstmaligen tatsächlichen Nutzung nach vertragsgemäßer Bereitstellung, die nicht vom Auftrag- nehmer zu vertreten ist, hat dagegen keinen Einfluss auf den Beginn des Vergütungszeit-raums.
Die zeitanteilige Vergütung wird taggenau berechnet. Maßgeblich ist die Anzahl der Kalendertage vom Beginn des Vergütungszeitraums bis einschließlich zum 31. Oktober des betreffenden Lizenz- jahres. Sowohl der erste Tag des Vergütungszeitraums als auch der 31. Oktober werden bei der Berechnung berücksichtigt.
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Der im Preisblatt angebotene Netto-Jahreseinzelpreis wird hierzu durch die Anzahl der Kalender- tage des betreffenden vollständigen Lizenzjahres – 1. November bis einschließlich 31. Oktober – geteilt und mit der Anzahl der für die Nachkauflizenz verbleibenden Kalendertage multipliziert. Auf diese Weise werden Schaltjahre bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.
Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Vergütung Nachkauflizenz = Netto-Jahreseinzelpreis × verbleibende Kalendertage / Kalendertage des vollständigen Lizenzjahres.
Beginnt der Vergütungszeitraum beispielsweise am 15. Mai, werden sämtliche Kalendertage vom 15. Mai bis einschließlich 31. Oktober berücksichtigt. Ein angefangener Kalendermonat wird nicht pauschal als voller Monat berechnet.
2.2.6 Bedeutung der im Preisblatt angegebenen Mengen
Die im Preisblatt für optionale Leistungen ausgewiesenen Mengen dienen der Herstellung einer einheitlichen und vergleichbaren Grundlage für die Angebotswertung.
Sie stellen – anders als die ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Mindestabnahmemenge – lediglich Wertungs- bzw. Schätzmengen dar und begründen weder einen Anspruch des Auftrag- nehmers auf einen entsprechenden Abruf noch eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Ab- nahme.
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