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Baubeschreibung
- Allgemeine Baubeschreibung
1.1 Auszuführende Leistungen Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Ausführung von Reparaturarbeiten an Stahlschutzplanken im Bestand des Landkreises Börde. Das Angebot schließt die Lieferung der erforderlichen Bauteile bzw. Konstruktionen und die De- und Montage der Stahlschutzplanken ein. Aufgrund von Besonderheiten werden Fahrzeugrückhaltesysteme im begrenzten Maße aufgestellt. Die Herstellung und Einrichtung der Schutzeinrichtungen erfolgt nach der RPS 2009, den ZTV FRS 2013, den TLP ÜK sowie den Anforderungen der Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (jeweils in der gültigen Fassung).
1.1.1 Basis für die Ausführung Das Merkblatt für Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand (M RepS, Ausgabe 2017) bildet die Grundlage für die Ausführung der Arbeiten. Das M RepS ergänzt die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS), Ausgabe 2013 (FGSV 367), und ersetzt die Zeichnungen aus den Technischen Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken“ (TL-SP), Ausgabe 1999 (FGSV 366).
1.1.2 Güteanforderungen Die für die Schutzplanken verwendeten Teile müssen in
- Material
- Abmessungen
- Fertigung
- Korrosionsschutz und
- Kennzeichnung den Anforderungen des M RepS entsprechen.
1.1.3 Kontrolle auf Rissbildung Bei der Beseitigung von Unfallschäden sind auch einige Schutzplankenholme (jeweils 2 Stück) vor und hinter der direkten Unfallstelle zu lösen. Auch wenn die Holme augenscheinlich nicht beschädigt sind, werden die Stoßlöcher auf Rissbildung untersucht. Sind Risse vorhanden, ist der Holm als beschädigt anzusehen und zu verschrotten. Das Lösen der Holme wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
1.1.3.1 Ausführungsregeln Wenn beschädigte Schutzplankenteile ausgewechselt werden, sollte in den Übergangsbereichen zu den unbeschädigten Holmen mit besonderer Vorsicht gearbeitet werden. Die nach der Demontage verbleibenden Holme dürfen nicht durch den Einsatz eines Winkelschleifers, Dorns oder Hammers beschädigt werden.
1.1.4 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Lage der Reparaturstelle und neue FRS im Seitenbereich Die Reparaturstelle und Neubaumaßnahme wird durch die jeweilige Straßenmeisterei dem AN bekanntgegeben.
Lagerplätze Grundsätzlich hat der Auftragnehmer geeignete Lagerplätze fachgerecht für die von ihm verwendeten Bauteile und Geräte bereitzustellen. Das kurzfristige Abstellen von Maschinen und Geräten sowie das Lagern von Materialien ist nach Abstimmung mit der Straßenmeisterei Haldensleben möglich.
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1.2 Ablauf der Reparaturarbeiten Mit der Reparatur ist spätestens 5 Arbeitstage nach Eingang des schriftlichen Abrufauftrages der SM zu beginnen. Reihenfolge und Abwicklung der Beseitigung von Unfallschäden sind mit der zuständigen Meisterei abzustimmen und bleiben überwiegend dem AN überlassen. Die Schäden an den Schutzplanken sind im Einvernehmen mit dem AG zu erfassen. Als Mehraufwand ist einzukalkulieren, dass in besonderen Situationen wie hereinragenden zerstörten Bauteilen im Verkehrsraum die Reparaturarbeiten sofort nach telefonischer Beauftragung begonnen werden. Die An- und Abmeldung für die Reparaturarbeiten hat täglich bei der SM zu erfolgen.
1.3 Vorhandene Leitungen Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über im Baubereich vorhandene Kabel und Leitungen zu informieren und von den Eigentümern einweisen zu lassen. Suchschachtungen werden vom Auftraggeber festgelegt. Ohne vorherige Information des AN an den AG über zu erfolgende Suchschachtungen werden die Leistungen nicht vergütet. Kosten, die bei Genehmigungen der Versorgungsträger entstehen, werden nicht gesondert vergütet.
- Ausführung der Bauleistungen
2.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Verkehrsbehinderungen sind auf das Mindestmaß zu beschränken. Für die Verkehrssicherungsmaßnahmen sind die Bestimmungen von StVO, RSA und ZTV-SA 97 maßgebend. Jeder Einsatzort ist bezüglich der Verkehrssicherungsmaßnahmen mit der zuständigen Straßenmeisterei abzustimmen. Die Baustrecke ist während der Bauzeit mit rückstrahlenden Verkehrszeichen, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen zu kennzeichnen und zu sichern. Die Anordnungen über verkehrsregelnde Maßnahmen trifft die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises. Die Verkehrssicherung ist vom AN gemäß den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ und den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 2025)“ durchzuführen. Die Kosten für die verkehrsbehördliche Anordnung sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Arbeiten werden nur bei Tageslicht ausgeführt, Materialien, die im Baustellenbereich lagern, werden nach Arbeitsende (täglich) aufgeladen und abtransportiert. Der AN verpflichtet sich, dass
a) seine Arbeitskräfte innerhalb und außerhalb geschlossener Baustellen die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften beachten und einhalten sowie die festgelegten Warnkleidungen tragen;
b) vorübergehend auf den Straßenabschnitten tätige Arbeitskräfte mindestens Warnwesten tragen.
Die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS 1999 ist bei Angebotsabgabe nachzuweisen.
2.2 Besonderheiten bei der Montage Bei Anlieferung auf der Baustelle ist das gelieferte Material der Bauteile visuell auf Beschädigung zu kontrollieren. Bei Anlieferung ist das Vorhandensein der Werks- und
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Prüfzeitraumkennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Bauteile zu kontrollieren.
2.2.1 Angebotspreise In die Angebotspreise sind einzurechnen:
- Vorhalten der Maschinen und Fahrzeuge
- Nebenkosten und alle Nebenarbeiten, die bei Ausführung einer einwandfreien Arbeit anfallen (z. B. Transportkosten, Verwaltungsgebühren)
- alle Lohnkosten, Zuschläge, Auslösungen, Wegegelder und Betriebsstoffe
- Demontage bzw. Erneuerung der Stahlschutzplanken
- Verkehrssicherung (einschl. eventuell Warte- oder Ausfallzeiten)
- Baustelleneinrichtung und Beräumung
- Eigenüberwachung der Montage
- De- und Montage von Blendschutz, Leitpfosten, Zubehör etc.
- Erforderliche Erdarbeiten
- Frosteinwirkung und entsprechende Schneeverhältnisse
- Ausführungsunterlagen
3.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
- Baubeschreibung
- Leistungsverzeichnis Durch den AG werden je Einzelauftrag die Örtlichkeiten bekannt gegeben.
3.2 Nebenarbeiten Das Freigraben von Absenkungen ist in die Einheitspreise einzurechnen. Nach Durchführung der Montage ist die Aufgrabung wieder zu verfüllen und an das vorhandene Gelände anzugleichen.
- Abrechnung und Gewährleistung
4.1 Abrechnung Zur Abrechnung der einzelnen Reparaturaufträge wird das gemeinsame Aufmaß vom AN und Beauftragten der Straßenmeisterei zugrunde gelegt. Die Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung getrennt nach Straßengattungen aufzustellen und an die Straßenmeisterei zu senden.
4.2 Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für die feuerverzinkten Stahlteile 4 Jahre, und für alle übrigen Lieferungen und Leistungen beträgt sie 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Abnahme eines jeden einzelnen Reparaturauftrages.
- Zusätzliche Technische Vorschriften Die Technischen bzw. zusätzlichen Technischen Vorschriften sind, sofern die gültige Fassung nachstehend oder an anderer Stelle im Bauvertrag nicht angegeben ist, in der drei Monate vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung maßgebend.
5.1 Feste Regel zum Neubau von FRS Der Auftragnehmer und ein Vertreter der jeweiligen Meisterei haben sich vor Beginn der Arbeiten über die Lage der Gefahrenstelle (z.B. Bäume, Böschungen, nebenliegende Gewässer etc.) zu informieren. Nur unter Verwendung der ausgeschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses (Unterabschnitt 01.02) wird der Auftragnehmer die Arbeiten ausführen dürfen. Besteht die Möglichkeit, durch Einsatz von zusätzlichen Bauteilen (Baukastensystem) ein höheres Schutzniveau zu erzielen, ist auch diese Ausführung erlaubt.
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Der AN wird vor Ausführung der Baumaßnahme die Baukosten bekannt geben. Für die Neuanlage der Schutzeinrichtungen ist eine Bestandsdokumentation mit Lage sowie Art der Schutzeinrichtungen zu erstellen.
5.2 Geltende technische Vorschriften
- ZTV-StB LSBB ST 21
- ZTV-SA 2025
- ZTV A-StB 12
- ZTV/E-StB 2017
5.3 Sonstige Vorschriften und vertragliche Hinweise
- Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA-21)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
5.4 Prüfbestimmungen Es gelten die Prüfbestimmungen sowie Bestimmungen für Lieferung und Kennzeichnung der TLP FRS bzw. RAL-RG 620 in der jeweils gültigen Fassung.
5.5 Geltende TL 1.TLP SA
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