[Seite 1]
Verbot illegaler Beschäftigung und Produkten von Kinderarbeit
Die öffentlichen Auftraggeber sind verpflichtet, verstärkt darauf zu achten, dass bei ihren Bauvorhaben keine illegalen Beschäftigten tätig sind.
Für den Fall, dass Sie den Auftrag erhalten, haben Sie an der Baustelle formlose Tageslisten auszulegen, in der die Namen, Anschriften, Krankenkassenzugehörig- keit und Krankenkassenversicherungsnummer der Bauarbeiter einzutragen sind. Dies gilt auch für Subunternehmer.
Die Bauarbeiter haben ihren Personalausweis oder einen anderen Identitäts- ausweis ständig mit sich zu führen, um die Kontrollen zu erleichtern.
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.02.2010 bekennt sich die Stadt Speyer zu dem Ziel, aktiv zum aktiven Kampf gegen Kinderarbeit beizutragen. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Entsorgungsbetriebe Speyer dafür zu sorgen, dass von den Entsorgungsbetrieben Speyer gekaufte oder finanzierte Produkte nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet werden.
Verpflichtungserklärung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich
a) dafür zu sorgen, dass keine illegal beschäftigten Personen tätig sind,
b) keine Produkte aus Kinderarbeit zum Einsatz kommen.
Ort,Datum Unterschrift
.......................... ....................................