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Leistungsbeschreibung GLR - Los 2
. 1.) Allgemein
1.1 Alle Vorgaben sind komplett nach Leistungsbeschreibung, Turnus und geeignetem Verfahren, fristgerecht und optisch einwandfrei auszuführen.
1.2 Alle eingesetzten Verfahren entsprechen dem neuesten Stand der Technik im Hinblick auf Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften, Gesundheitsverträglichkeit, Materialverträglichkeit und Umweltschutz.
1.3 Der AN hat seine Leistung eigenverantwortlich und selbstständig zu erbringen, zu dokumentieren und auch zu überwachen.
1.4 Bei einem Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder ähnlichen Gerätschaften im Outdoor-Einsatz, ist die Tragfähigkeit des Untergrundes durch den AN zu prüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Nicht befestigte Untergründe sind durch geeignete Unterlegplatten vor Beschädigung zu schützen.
1.5 Bei einem Einsatz von Hubarbeitsbühnen oder ähnlichen Gerätschaften sowie Fahrgerüsten im Indoor-Einsatz, ist die zulässige Verkehrslast und die zulässige Punktlast durch den AN zu prüfen und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Bodenbeläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.
1.6 Vor der Leistungserbringung ist die "Reinigungsfähigkeit" der zu reinigenden Flächen zu prüfen. Schlecht verkittete oder gesprungene Fensterscheiben sind vor der Auftragsausführung dem AG Vertreter in Textform zu melden.
1.7 Reinigungsschäden die durch den AN verursacht wurden, bzw. Schäden die durch den Reinigungsauftrag entstanden sind, sind umgehend dem AG in Textform anzuzeigen. Die Beseitigung der Schäden, hat in Abstimmung mit dem AG und zu Lasten des AN zu erfolgen.
1.8 Zum Leistungsumfang Glasreinigung gehört die Entfernung von Verschmutzungen auf den Fensterflächen in ein-, zwei- oder mehrseitiger Ausführung - allseitig -, dies gilt entsprechend für die Rahmenreinigung.
1.9 Zur Glasart Außenverglasungen zählen unter anderem: Fenster, Eingangstüren, Glasdächer, Glasfassaden, Glasbausteine, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln usw.
1.10 Zur Glasart Innenverglasungen zählen unter anderem: Schaukästen, Glastrennwände, Zwischenverglasungen, Glasinnentüren, Oberlichter, Glasausschnitte, Glasaufzüge.
1.11 Die geltenden Pflegeanleitungen, insbesondere von Fassaden, sind zu beachten und strikt einzuhalten (Holschuld des AN).
1.12 Der Verschmutzungsgrad kann bedingt durch Witterung und Jahreszeit variieren. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass das Reinigungsergebnis davon nicht beeinflusst wird.
1.13 Die Fensterbänke werden durch den AG bzw. dessen Nutzer freigeräumt. Das Freiräumen ist nicht Sache des AN und gehört daher nicht zum Leistungsumfang.
1.14 Für das Entfernen von Fensterdekorationen/Beklebungen/Bemalungen ist der AG zuständig. Das Entfernen ist nicht Sache des AN und gehört daher nicht zum Leistungsumfang. Vereinzelte Klebstoffreste (z. B. Tesafilm) und vereinzelte Farbreste sind jedoch durch den AN im Zuge der Leistungserbringung ohne Zusatzkosten mit zu entfernen. 1.15 Das Entfernen von Spinnweben an den Fenstern, Rahmen, Fensterblechen, Rollladenkästen, Beschattungsein- richtungen, Schutzgitter, Absturzsicherungen usw. gehört immer, unabhängig der beauftragten Leistungsgruppe, zum Leistungsumfang.
1.16 Der AN ist verpflichtet, den bei der Leistungserbringung produzierten/verursachten Müll selbst und auf seine Kosten fachgerecht zu entsorgen.
1.17 Das Mobiliar des AG (z. B. Stühle, Tische) darf nicht als Steighilfe durch den AN genutzt werden.
1.18 Das Mobiliar, die Bodenbeläge sowie das Mauerwerk des AG ist vom AN vor Verschmutzung (z. B. ablaufendes Schmutzwasser) zu schützen.
1.19 Im Zuge des Reinigungsauftrages ist strikt darauf zu achten, dass nach Vorgabe des AG alle Außentüren versperrt sind. Die Innen- bzw. Zimmertüren sind nach Vorgabe/Regelung des AG zu verschließen, bzw. offen zu lassen.
1.20 Verschmutzungen die im Zuge des Reinigungsauftrages entstehen (Wasserflecken etc.) sind unmittelbar und kostenfrei durch den AN zu beseitigen.
1.21 Die Leistungsabnahme hat unmittelbar schriftlich nach Fertigstellung pro Objekt mit einem abnahmeberechtigten AG-Vertreter zu erfolgen.
Ausschreibung Gebäudereinigung - Fraunhofer-Institut (IMS) CS_2026_0256_004_Leistungsbeschreibung - Los 2.xlsx // Allgemein 2026 | Die Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt. Seite 1 von 3
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Leistungsbeschreibung GLR - Los 2
1.22 Die Festlegung des Durchführungszeitraumes findet unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe und den Wünschen bzw. Vorgaben des AG statt.
1.23 Im Zuge des Reinigungsauftrages ist für jedes Jahr bis Ende Februar dem AG eine Grobplanung über die geplante Ausführung der Glasreinigung pro Objekt in Textform zu übersenden. Die Feinplanung und die Abstimmung mit den Gebäudeverantwortlichen, erfolgt mindestens 4 Wochen vor Beginn der tatsächlichen Ausführung. Besonderheiten und AG-Wünsche (z. B. bekannte Bauarbeiten) sind bei der Feinplanung zu berücksichtigen. 1.24 Die vom AG genehmigte Feinplanung ist zwingend einzuhalten. Bei berechtigter schriftlicher Begründung durch den AN (z. B. Dauerfrost) wird eine Terminverschiebung bis zu 14 Tage toleriert. Ist die Leistung dann immer noch nicht erbracht, erfolgt eine "Ersatzvornahme". Die Kosten dazu hat dann der AN zu tragen.
1.25 Für die Ausführung der Glas- und Rahmenreinigung ist durch den AN rechtzeitig eine Straßensperrung für den Bereich auf der Straßenseite des Hauptgebäudes zu beantragen. Diese Leistung ist im Angebotspreis kalkulatorisch zu berücksichtigen. Es erfolgt hierfür keine zusätzliche Vergütung.
. 2.) Reinigungszeitfenster
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr bzw. Ausführung nur bei Tageslicht erlaubt.
. 3.) Legende der Häufigkeiten
1J = 1 x jährlich 2J = 2 x jährlich
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. Leistungsgruppe: GLR - Glasreinigung
| Leistungen | GLR |
|---|---|
| LG V: Glasreinigung | |
| Zwei- bzw. mehrseitige Reinigung der Glasflächen (Innen- und Außenglas) | 2J |
| Ausführung: Bei der Fensterreinigung ohne Rahmen werden die Glasflächen allseitig mit Wasser und einem geeigneten Reinigungsmittel eingewaschen. Es ist darauf zu achten, die Reinigungsflotte häufig zu wechseln. Haftende Verschmutzungen werden ggf. mit der Klinge bearbeitet. Je nach Beschaffenheit der zu reinigenden Fläche werden die Glasscheiben entweder mit dem Wischer abgezogen oder mit einem Leder nachgetrocknet und anschließend poliert. | |
| Ergebnis: Die Glasflächen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei und ohne haftende Verschmutzungen. | |
| LG U: Rahmenreinigung inkl. Falze und Beschläge | |
| Gesamte Rahmenflächen/Pfosten inkl. Fensterbänke außen, Fassadenelemente, Falze, Beschläge und Fenstergriffe | 2J |
| Ausführung: Die gesamten Rahmen/Pfosten einschließlich der Fensterbänke außen, Fassadenelemente, Falze, Beschläge, Fenstergriffe und die Absturzsicherungen sind mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu polieren. | |
| Ergebnis: Die Rahmenflächen, Fensterbänke außen, Fassadenelemente, Falze, Beschläge, Fenstergriffe und die Absturzsicherungen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei und ohne lose und haftende Verschmutzungen. | |
| Hinweise zur Glas- und Glas-/Rahmenreinigung: Das abgelaufene Schmutzwasser auf dem Rahmen und den Fensterbänken (innen und außen) ist zu entfernen. Heizkörper Fensterbretter, Einrichtungsgegenstände und die innenliegenden Bodenbeläge sind in geeigneter Weise vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Ferner sind durch die Arbeiten entstandene Verunreinigungen unmittelbar und kostenfrei zu beseitigen. | |
| LG W: Jalousienreinigung | |
| Allseitige Reinigung aller Lamellen einschließlich Zug- und Leiterbänder | 1J |
| Ausführung: Bei der Jalousienreinigung kann sowohl manuell (kratzfreier Schwamm oder Waschhandtuch mit Mikro- faserbezug) oder mit geeigneten Walzenbürstensystemen gearbeitet werden. | |
| Ergebnis: Die Lamellen sind staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei und ohne haftende Verschmutzungen. | |
| Hinweise zur Jalousienreinigung: Die Jalousienreinigung hat vor der Glas- und Rahmenreinigung zu erfolgen. Das abgelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und den Fensterbänken (außen) ist zu entfernen. Außenfassaden, Mauerwerk und Fensterbänke sind in geeigneter Weise vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Ferner sind durch die Arbeiten entstandene Verunreinigungen unmittelbar und kostenfrei zu beseitigen. | |
| Besonderheiten Glasreinigung: - Die regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung findet 2 x jährlich nach Absprache und Genehmigung im Frühjahr und im Herbst statt. - Die Glas- und Rahmenreinigung soll schnellstmöglich und zusammenhängend pro Reinigungsobjekt ausgeführt werden. Die maximale Ausführungsdauer darf 10 Werktage betragen. - Die geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Umweltvorschriften sind strikt zu beachten und einzuhalten. - Die Leistungsabnahme hat unmittelbar schriftlich nach Fertigstellung pro Objekt, mit einem abnahmeberechtigten AG-Vertreter zu erfolgen. |
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