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Forschungsanstalt für Waldökologie und Forst- wirtschaft Rheinland-Pfalz Telefon 06131 884268-0 Telefax 06131 884268-300 zdf.fawf@wald-rlp.de www.wald-rlp.de
20.10.2026 Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon siehe Vergabe-Nr. Sebastian Mang 06131 884268-112 Bitte immer angeben! Sebastian.Mang@wald-rlp.de
Vergabe-Nr.: 01_FB_57_2026 Maßnahme/n: Unterhalts- und Intensivreinigung (Los 1) - und Glasreinigung (Los 2) in den Räumlichkeiten der Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz, Hauptstr. 16, 67705 Trippstadt Ausführungszeitraum: 01.04.2027 – 31.03.2030 (inkl. einmaliger Verlängerungsop- tion um jeweils 12 Monate) Leistungsort: Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland- Pfalz, Hauptstr. 16, 67705 Trippstadt
Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum 26.11.2026 um 12:00 Uhr Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 18.12.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, zu der oben genannten Maßnahme ein Angebot abzugeben. Die
beiliegenden Unterlagen sind für die Erstellung Ihres Angebots erforderlich.
Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich
umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir
behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf be-
steht jedoch kein Anspruch.
Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.
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Bewerbungs- und Vertragsbedingungen
Weitere Informationen zu Ausführungsfristen/Vertragslaufzeiten:
Der Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01.04.2027. Er gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlän- gern (Option). Macht er von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch, zeigt er dies dem Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. der verlängerten Ver- tragsdauer an (Vertragsbeendigung). Unterbleibt die Anzeige verlängert sich der Ver- trag stillschweigend um ein weiteres Jahr und wird auf der Grundlage dieses Werkver- trages fortgeführt.
Vertragsvariante:
Einzelvertrag
Rahmenvertrag/-verträge
mit einem Unternehmen (pro Los)
Der Einzelabruf der jeweiligen Leistung erfolgt bedarfsweise während der Ver-
tragslaufzeit.
mit Unternehmen (pro Los)
Der Einzelabruf einer Leistung erfolgt bedarfsweise während der Vertragslauf-
zeit nach festgelegter Rangfolge (Ranking) für einen bestimmten Ausfüh-
rungszeitraum. Eine zugesagte Leistung ist in der vorgegebenen Ausfüh-
rungszeit zu erbringen. Die Rahmenvertragsunternehmen haben keinen An-
spruch auf das gesamte Leistungsvolumen des Rahmenvertrages.
mit optionaler Vertragsverlängerung (siehe Vertragsbedingungen)
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Besichtigungstermin:
Es besteht die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung der Maßnahme/n.
Bitte vereinbaren Sie hierzu bei Bedarf einen Besichtigungstermin mit folgender Kon-
taktperson:
Herr Sebastian Mang
Tel.: 06131 884268-112
Email: Sebastian.Mang@wald-rlp.de
Besichtigt eine Bieterin oder ein Bieter die örtlichen Gegebenheiten nicht, trägt sie oder
er das Kalkulationsrisiko im Hinblick auf die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Be-
sonderheiten, die im Rahmen einer Besichtigung deutlich geworden wären; Nachver-
handlungen sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Fragen, die sich aus einer Besichtigung ergeben, sind unverzüglich und rechtzeitig vor
Ende der Angebotsfrist zu stellen.
Ansprechpartner*in:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson über das Kommunikationstool
im Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.
Kommunikation:
Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante
Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter*innen darüber informiert. Die Infor-
mation erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Bieter*innen, die nicht auf der genannten Vergabeplattform registriert sind, sind selbst
dafür verantwortlich, sich fortlaufend über Änderungen oder konkretisierende Angaben
zu informieren.
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Art der Vergabe:
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO
Verhandlungsvergabe gemäß UVgO
Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Bietergemeinschaft / Nachunternehmen / Eignungsleihe
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist möglich. Die einzelnen Mitglieder:innen
der Bietergemeinschaft dürfen kein separates Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für
eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevoll-
mächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder:innen die geforderten Erklärungen und
Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder:innen der Bietergemeinschaft müssen nament-
lich genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die Gesamtschuldner-
haftung unterschreiben.
Überträgt ein Auftragnehmer Teile der Leistungserbringung auf ein anderes Unterneh-
men, handelt es sich um den Einsatz eines Nachunternehmens. Nimmt der Auftragneh-
mer hingegen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens in Anspruch, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Das eignungsver-
leihende Unternehmen muss dabei nicht zwingend auch als Nachunternehmen an der
Leistungserbringung beteiligt sein. Der Auftragnehmer hat darzulegen, dass die hinzu-
gezogenen Unternehmen sämtliche Anforderungen des Auftrags erfüllen. Daher sind
die geforderten Erklärungen und Nachweise auch von diesen Unternehmen vorzulegen.
Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen und/oder die Inanspruchnahme einer
Eignungsleihe ist mit dem Formular „Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen und
Eignungsleihe“ anzugeben. Sofern Eignungsanforderungen ausschließlich durch das
hinzugezogene Unternehmen erfüllt werden, ist zusätzlich eine von diesem unterzeich-
nete „Verpflichtungserklärung“ einzureichen.
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Angebotsform
Für die Angebotsabgabe sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden. Die Einreichung anderer Dokumente erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des
bietenden Unternehmens als diese inhaltlich exakt den Anforderungen der von der
Vergabestelle heraus gegebenen Vordrucke entsprechen müssen. So wird sicherge-
stellt, dass die Bietenden keine unterschiedlichen Angebote abgeben. Ist die Leistung
in Positionen aufgegliedert, sind unbedingt alle Einzel-Positionen zu bebieten.
Ein Angebot kann für
maximal Lose abgegeben werden.
alle Lose erfolgen.
Die Angebotsabgabe muss losweise erfolgen.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen, berichtigt oder ge-
ändert werden. Der Rückzug eines Angebotes ist schriftlich per Post, E-Mail oder Fax
möglich. Änderungs- oder Berichtigungsangebote müssen in derselben Form wie das
ursprüngliche Angebot eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist dies
über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz möglich. Sofern ein pa-
pierhaftes Angebot geändert oder berichtigt werden soll, ist dies mit dem Zusatz "Be-
richtigung zum Angebot vom …" oder "Änderung zum Angebot vom..." kenntlich zu ma-
chen.
Weitere Bestandteile des Angebots
Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise sind
dem Angebot beizufügen:
-
Allgemeine Eigenerklärung (Anlage 5)
-
Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur dann wenn das Angebot von einer Bie-
tergemeinschaft eingereicht wird) (Anlage 6a)
- Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen_Eignungsleihe (nur wenn der Einsatz
von Nachunternehmen vorgesehen ist oder von der Eignungsleihe Gebrauch ge-
macht wird) (Anlage 6b)
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- Darstellung des Reinigungsablaufs mit Personal- und Geräteeinsatz anhand des
angehängten Vordrucks „Reinigungsplan“; ggf. Erläuterungen auf max. 3 DIN-
A4-Seiten.
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Werk-
vertrag angegebenen Mindestdeckungssummen
- Zwei unterschriebene Exemplare des jeweiligen Werkvertrages, auf den Sie sich
bewerben (Die Exemplare werden nach der Zuschlagserteilung unterschrieben, wovon der Zuschlags-
empfänger ein Exemplar zurückerhält)
Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise
und/oder weitere Dokumente sind nach Aufforderung einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen
Angebotsabgabe
Ihr Angebot reichen Sie bitte elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie im Internet unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pa-
geId=28114987.
Wenn lediglich elektronische Angebote zugelassen sind, behält sich die auftragge-
bende Partei zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfahrens vor, papierhafte Ange-
bote anzunehmen, wenn die elektronische Abgabe nicht möglich ist. Setzen Sie sich
deshalb bei Problemen mit dem Bietertool zwingend rechtzeitig mit der Vergabestelle
in Verbindung, um die Sachlage zu klären.
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Ausgeschlossen werden:
a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten,
b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen
vorgenommen worden sind,
e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten,
f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbe-
werbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.
Ab einem Auftragswert von 50.000 EUR wird vor der Zuschlagserteilung eine Wettbe-
werbs-Register-Anfrage bei der Registerbehörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.
Zuschlagserteilung und Bindefrist:
Sollte die Ausschreibung mehrere Lose umfassen, erfolgt die Wertung pro Los. Die Er-
teilung des Zuschlags erfolgt spätestens zum auf Seite 1 dieses Schreibens genannten
Datum in Textform. Sie entspricht dem Wertungsergebnis.
Die Wertung erfolgt bei Los 1 nach dem wirtschaftlichsten Angebot.
Zuschlagskriterien und Gewichtung (Wertungsmatrix) für Los 1:
-
Gesamtpreis zu 70 %
-
Qualifikationskriterien zu 30 % a) Zeitaufwand im Reinigungsobjekt (20 %) b) Darstellung des Reinigungsvorgangs (10 %) (Unter Verwendung des Dokuments „Reinigungsplan“)
Die Wertungsmatrix ergibt sich im Einzelnen aus der Anlage.
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Die Wertung erfolgt bei Los 2 nach dem preisgünstigsten Angebot.
Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird dem Unternehmen, das Ausbil-
dungsplätze bereitstellt, sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt und/oder Maß-
nahmen zur Frauenförderung durchführt, bevorzugt der Zuschlag erteilt. Diese Kriterien
werden im Bedarfsfall abgefragt. Besteht danach weiterhin Gleichheit, entscheidet das
Los.
Ein Losentscheid wird wie folgt durchgeführt: Drei mit dem Vergabeverfahren nicht be-
fassten Mitarbeiter des AG beschriften im Sechs-Augenprinzip für jedes am Losent-
scheid teilnehmende Unternehmen je drei Loszettel mit dem Namen des Unterneh-
mens. Diese Loszettel werden in ein Behältnis eingelegt und durchmischt. Im Anschluss
daran zieht jeder Mitarbeiter abwechselnd einen Loszettel und legt ihn ungeöffnet ab.
Im Anschluss werden die Loszettel geöffnet. Das Unternehmen, auf das mindestens
zwei Loszettel entfallen, hat den Losentscheid gewonnen. Nehmen mehr als zwei Un-
ternehmen am Losentscheid teil, wird die Ziehung solange fortgesetzt, bis ein Unter-
nehmen die meisten Loszettel auf sich vereinigt.
Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr/e Angebot/e gebunden.
Sollte das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund
von Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfallen, behält
sich der oder die Auftraggeber:in vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern
in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen
anzutragen.
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Informationen an Bietende:
Bietende, deren Angebote ausgeschlossen werden, werden unverzüglich darüber und
über den Grund des Ausschlusses informiert.
Auf Verlangen wird dem oder der Bieter:in innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang des in Textform gestellten Antrags folgendes mitgeteilt:
-
Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebots,
-
Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters oder der erfolg-
reichen Bieterin,
- Name des erfolgreichen Bieters oder der erfolgreichen Bieterin.
Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentralstelle der
Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft.
Auftraggeber*in:
Für die Gesamtleistung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentralstelle der
Forstverwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft.
Vertragsbestandteile:
Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind
-
Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung
-
Die Ausschreibungsunterlagen und die darin verwiesenen Regelungen, insbe-
sondere die leistungsbeschreibenden Unterlagen
-
Die Vertragsbedingungen dieses Schreibens
-
Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder
sonstigen geforderten Dokumenten
- Beiliegender Werkvertrag
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Andere Vertragsinhalte, die mit der Angebotseinreichung erfolgen (z. B. die AGB des
bietenden Unternehmens), werden nicht anerkannt und werden mit Zuschlagserteilung
nicht zum Vertragsbestandteil.
Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:
Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach ein-
wandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Gemäß den gel-
tenden Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grund-
sätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.
Rechnungen sind als ausschließlich E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungs-
eingang des Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/) einzureichen. Die zur Ein-
reichung von E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende
Mindestinhalte erhalten Sie vom Auftraggeber. Das unter dem Link https://e-rech-
nung.service.rlp.de/dokumente/informationen hinterlegte Musteranschreiben für Rech-
nungssteller enthält eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen im Um-
gang mit dem ZRE.
Rechnungen, die auf einem anderen Weg als dem hier beschriebenen, eingereicht wer-
den, werden nicht angenommen.
Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei
der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor der Einleitung eines Nachprüfungs-
verfahrens eine Beanstandung gemäß § 5 der Rheinland-Pfälzischen Landesverord-
nung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen gegenüber
der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu erfolgen hat. Wenn die Auftraggeberin
oder der Auftraggeber der Beanstandung nicht abhilft und das beanstandende Unter-
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nehmen sich mit der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ausdrücklich einverstan-
den erklärt, leitet der Auftraggeber die Beanstandung an die zuständige Vergabeprüf-
stelle weiter.
Unbeschadet der Bestimmungen der Landesverordnung über die Nachprüfung von
Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen unterliegen alle Vergabeverfahren der
Rechts- und Fachaufsicht. Für Vergabeverfahren der Landesbehörden in Rheinland-
Pfalz wird diese von folgender Aufsichtsbehörde wahrgenommen:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Postfach 13 20
54203 Trier
Telefon: 06 51/94 94-0
Telefax: 06 51/94 94-170
Internet: http://www.add.rlp.de
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaf-
ten unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde
bleibt unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Sebastian Mang
Leitung Zentrale Dienste
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