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Vergabenummer 01_FB_57_2026
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
zur Gebäude- und Glasreinigung in den Räumlichkeiten der Zentralstelle der Forst-
verwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-
Pfalz, Hauptstr. 16, Hauptstr. 29 und Antonihof in 67705 Trippstadt
Auftraggeber:
Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
und endvertreten durch die Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für
Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz, Hauptstr. 16, 67705 Trippstadt (nachfol-
gend „FAWF“)
Inhalt
1 Gebäudereinigung (Los 1) ................................................................................ 2
1.1 Unterhaltsreinigung ................................................................................... 2
Ausführung ........................................................................................................... 2
1.2 Intensivreinigung / Grundreinigung ............................................................ 3
Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge ................................................................... 4
2 Leistungsbeschreibung Glasreinigung (Los 2) ................................................. 7
3 Sonstiges .......................................................................................................... 8
4 Qualitätssicherung .......................................................................................... 10
5 Eingesetztes Personal .................................................................................... 10
6 Vertragslaufzeit .............................................................................................. 12
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
1 Gebäudereinigung (Los 1)
Die Gebäudereinigung umfasst die regelmäßige werktägliche Unterhaltsreinigung
und nach separater Vereinbarung bis zu zwei Intensivreinigungen pro Kalenderjahr.
Der Bedarf und die Notwendigkeit einer eventuellen Intensivreinigung wird aus-
schließlich durch den Auftraggeber bestimmt.
An gesetzlichen Feiertagen schuldet der Auftragnehmer keine Leistung. Gleiches
gilt, wenn Ausfalltage auf Umständen basieren, die der Auftraggeber zu vertreten
hat.
1.1 Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reini-
gungsobjekte. Im Umfang der Unterhaltsreinigung ist die Entfernung von Verschmut-
zungen enthalten, die im Rahmen der üblichen Nutzung des Objektes auftreten.
Sie ist anhand der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen durchzuführen.
Aufgrund von Außendiensttätigkeit des Personals des Auftraggebers kommt es sai-
sonal bedingt zu einem deutlich erhöhten Schmutzeintrag in die Gebäude. Gleiches
gilt für Hunde in allen Gebäuden.
Die Reinigungskräfte zeichnen täglich die erbrachten Einzelleistungen im Reini-
gungsplan und den jeweiligen WC-Reinigungsplänen unter Angabe der Uhrzeit in
den einzelnen Sanitärräumen ab.
Ausführung
Die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und
in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand aller im Leis-
tungsverzeichnis beschriebenen Reinigungsobjekte, erreicht wird. Der Auftragneh-
mer berücksichtigt dafür die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.
Die Unterhaltsreinigung kann grundsätzlich von Montag - Freitag zwischen 06 und
20 Uhr erfolgen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass der geregelte Arbeitsablauf
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des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird. Besonders im Laborbereich kann aus-
nahmslos erst dann gereinigt werden, wenn in den Räumen nicht gearbeitet wird.
Sofern der Arbeitsablauf durch die Ausführung der Arbeiten beeinträchtigt wird, ist
auf entsprechende Randzeiten auszuweichen.
Hinweis: In allen Büroräumen können sich während den Geschäftszeiten auch
Hunde befinden.
Der vorliegende Reinigungsplan (Anlage 3) sowie das Leistungsverzeichnis (Anlage
2a in Verbindung mit Anlage 2b_Flächenverzeichnis) regeln Art und Umfang sowie
Turnus der Ausführung. Der Reinigungsplan ist unbedingt einzuhalten. Änderungen
sind nur in Absprache mit der Hausverwaltung möglich.
Papierhandtuchspender, Toilettenpapier und Seifenspender sind nach Bedarf sofort
aufzufüllen. Die Papierhandtücher, Toilettenpapier und Seife werden durch den Auf-
traggeber gestellt.
In allen Gebäuden sind die Papier-, Kunststoff- und Restmüllbehälter sowie Kehricht
und Kartonage täglich zu entleeren / einzusammeln und in die dafür bereitgestellten
Container (Restmüll, Papier und Kartonage) bzw. an den Lagerplätzen getrennt zu
entsorgen. Geeignete Tüten für die Behälter stellt der Auftraggeber.
Alle zur Reinigung erforderlichen Gerätschaften, Reinigungs- und Pflegemittel sowie
alle weiteren erforderlichen Mülltüten sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Mopp und Flaumer sind täglich zu wechseln und heiß auszuwaschen (95 Grad C).
1.2 Intensivreinigung / Grundreinigung
Die Intensivreinigung mit allen Arbeiten laut Leistungsverzeichnis wird nach Bedarf
und Feststellung der Notwendigkeit durch die Hausverwaltung beauftragt. Diese fin-
det bis zu zweimal jährlich statt.
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Zu der Intensivreinigung gehören eine gründliche, über die Maßstäbe der Unterhalts-
reinigung hinausgehende, z. T. maschinelle Reinigung der Fliesen und Fußböden im
gesamten Haus, dabei Wegrücken aller beweglichen Gegenstände. Nach Bedarf
sind die Schutz- und Verschleißschichten zu entfernen und der Pflegefilm zu erneu-
ern.
Oberflächen sollen frei von Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder
anderen Rückständen sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei sein, soweit
dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Eine gründliche Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände, der Wände und der
Decken, hierbei sind auch alle Schränke (soweit freigeräumt) oben und die Front der
Schränke zu reinigen.
Der Zeitpunkt für die Reinigung wird vom Auftraggeber festgelegt und separat be-
auftragt. Analog dieses Arbeitsauftrages erfolgt die spätere Rechnungsstellung. Die
Intensivreinigung findet aus betriebsbedingten Gründen nur freitags ab 12:30 Uhr,
sowie an Samstagen zwischen 9:00 und 16:00 Uhr statt.
Sofern für die Ausführung der Arbeiten Leitern, Bühnen oder andere Hilfs- und Ar-
beitsmittel erforderlich sind, sind diese vom Auftragnehmer zu stellen.
Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge
Die Häufigkeit der einzelnen Reinigungsabschnitte sowie der Umfang der Reini-
gungsflächen ergeben sich jeweils aus Leistungsverzeichnis und Reinigungsplan
(Anlagen 2a und 3).
Die Arbeitsvorgänge für die Reinigung werden wie folgt beschrieben:
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Feuchtwischen
Mit einem Gerät (Feuchtwischgerät, Baumwoll- oder Synthetikflaumer, Gazetücher,
Einwegtücher u. ä.) wird nicht haftender Schmutz vom Fußboden entfernt, bedarfs-
weise unter Zusatz dosierter Reinigungs- und/oder Pflegemittel. Die o. g. Geräte sind
entsprechend häufig zu wechseln. Bei Grobverschmutzung ist vorher auszufegen/
zu saugen. Oberflächen sollen frei von Grobverschmutzung und nicht haftender Ver-
schmutzung sein.
Nasswischen Zweistufen-Methode
Wasser wird unter Zusatz von dosierten Reinigungs- und Pflegemitteln bzw. Wisch-
konzentraten auf den Fußboden aufgetragen, damit haftende, wassergebundene
Verschmutzungen aufweicht bzw. abgelöst werden, und nach dem Wischen im We-
sentlichen wiederaufgenommen. Oberflächen sollen frei von nicht-haftenden Ver-
schmutzungen, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen sowie sonstigen
Schmutzrückständen sein.
Cleanern
Mit einem Sprühgerät wird ein Reinigungs- und/oder Pflegemittel aufgesprüht.
Danach werden mit einer Einscheibemaschine mit unterlegter Reinigungsscheibe
Verkehrsspuren und örtliche Verschmutzungen beseitigt. Die Oberflächen sind frei
von hartnäckigen Flecken, Absatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren etc. Die Optik
(Glanz) ist einheitlich.
Pflegemittel
Die Fußbodenflächen werden nach vorheriger Reinigung mit einem Pflegemittel ver-
sehen.
Staubsaugen
Absaugen des Nadelfilzes und der Textilbeläge mit einem leistungsfähigen Indust-
riestaubsauger oder mit einer Klopf- oder Bürstensaugmaschine. Die Oberfläche soll
frei von Grobverschmutzung und nicht haftenden Verschmutzung sein.
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Flecken entfernen
Die Entfernung von Flecken auf dem Nadelfilz und Textilbelägen sind unter Beach-
tung der besonderen Pflegehinweise für den Belag durchzuführen. Größere Flecken
sind sofort zu entfernen. Oberflächen sind frei von punktuell in den Flor eingedrun-
gen, haftenden Verschmutzungen.
Nassreinigen
Haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen)
werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Reinigungstuch vom Ge-
genstand entfernt. Gegenstand/Oberfläche soll frei von Grobverschmutzung, nicht
haftender Verschmutzung und haftender Verschmutzung sowie wischspuren-,
schlieren und fleckenfrei sein.
Feucht reinigen
Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem
nassen, stark entwässerten Reinigungstuch vom Gegenstand entfernt. Gegen-
stand/Oberflächen sollen frei von Grobverschmutzung, nicht haftender und leicht
haftender Verschmutzung und Schlieren sein.
Entleeren und entsorgen
Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie
anschließend fachgerecht entsorgt. Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt
(z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).
Spinnenweben/Entstauben
Entfernung mittels Reinigungstextilien und Spinnenbesen. Der Gegenstand / die
Oberfläche muss frei von Staub und Spinnenweben sein.
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Desinfizierend reinigen
Der Gegenstand / die Oberfläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsreiniger
benetzt und desinfiziert. Sicherstellung der hygienischen Qualität, Entfernung sicht-
barer Verunreinigungen sowie Verminderung der Anzahl pathogener oder fakultativ-
pathogener Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte.
Sprühextraktion
Gründliche Entfernung haftender Verschmutzungen aus den Polstern der Büro- und
Besucherstühle durch intensives Umspülen der Fasern und gleichzeitigem Absau-
gen der Schmutzflotte mi Hilfe eines Sprühextraktionsgerätes. Oberfläche soll frei
von nicht haftender Verschmutzung und haftender in den Flor eingedrungenen Ver-
schmutzungen sein.
2 Leistungsbeschreibung Glasreinigung (Los 2)
Die Reinigung wird vom Auftraggeber festgelegt und beauftragt.
Zur Glasreinigung gehören:
Die Glasflächenreinigung
Das Reinigen der Glasflächen (auch Kunstglas) auf beiden Seiten, einschließlich
dem Entfernen von Kalkresten.
Die Rahmenreinigung
Das Reinigen der Fensterrahmen von innen und außen, einschließlich der Falze und
der Beschläge und Fensterbänke.
Die Glasflächen sind nass einzuwischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer
zu trocknen. Das Reinigungswasser ist angepasst an die jeweilige Verschmutzungs-
stärke regelmäßig zu wechseln. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen sauber,
frei von Schmutz und Streifen/Schlieren sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Die Rahmen, einschließlich der Falze und der Beschläge und Fensterbänke, sind mit
einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Das ab-
gelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und den Fensterbänken ist zu entfernen,
ferner sind die bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.
Heizkörper und Einrichtungsgegenstände sind in geeigneter Weise vor Beschmut-
zung und Beschädigung zu schützen.
Die Unterhaltsreinigung kann grundsätzlich von Montag - Freitag zwischen 06 und
20 Uhr erfolgen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass der geregelte Arbeitsablauf
des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird.
Hinweis: In allen Büroräumen können sich während den Geschäftszeiten auch
Hunde befinden.
3 Sonstiges
Die Gebäude sowie deren Bestandteile und historische Einrichtung stehen zum Teil
unter Denkmalschutz. Bei der Ausführung aller Arbeiten ist dieser Tatsache genü-
gend Rechnung zu tragen und mit der notwendigen Sorgfältigkeit vorzugehen und
die eingesetzten Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflege- bzw. Desinfektions-
mittel sowie Arbeitsverfahren darauf abzustimmen.
Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und
Pflege- bzw. Desinfektionsmittel stellt der Auftragnehmer (AN).
Nach beendeter Arbeit sind alle Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel
bzw. Desinfektionsmittel wieder aufzuräumen sowie alle Einrichtungsgegenstände
wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Für die Maschinen, Geräte, Reini-
gungs- und Pflegemittel bzw. Desinfektionsmittel werden Putzkammern oder ent-
sprechende Schränke zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt keine
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Haftung für Schäden und Verluste an den vom Auftragnehmer oder seinen Arbeits-
kräften eingebrachten Sachen.
Für den Auftraggeber ersichtlich, sind für die einzelnen Reinigungsarbeiten verschie-
dene Reinigungstextilien zu verwenden.
Die eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen
für Sicherheit, dem Gerätesicherheitsgesetz und den VDE-Vorschriften entsprechen.
Der Hin- und Rücktransport sowie der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und
Geräte gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Es ist für einen sauberen
und sicheren Zustand der Reinigungsmaschinen und -geräte zu sorgen.
Die Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt auf dem neuesten Stand der
Technik unter besonderer Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte.
Der Auftragnehmer hat auf einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch zu ach-
ten.
Auf keinen Fall dürfen Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungs-
gegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können. Die
Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen ein-
schließlich der Sicherheits- und Unfallvorschriften ist Sache des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat entsprechende Bescheinigungen des Herstellers oder Ver-
treibers einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Anwendung bestimmter Reinigungsverfahren,
Reinigungs- und Arbeitsmittel zu verlangen oder zu untersagen. Für alle im Objekt
eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter
vorliegen, die vom Auftraggeber bei Bedarf eingesehen werden können. Reinigungs-
mittelreste sind Sonderabfall und auf Kosten des Auftragnehmers als solcher zu ent-
sorgen.
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik und nach
Möglichkeit der Einsatz von ökologisch verträglichen Reinigungsprodukten zu be-
achten.
Bei Verlassen des Gebäudes sind die Fenster und Türen zu schließen, die Beleuch-
tung ist auszuschalten.
4 Qualitätssicherung
Die Qualitätssicherung obliegt dem Auftragnehmer.
Dem Auftraggeber ist ein ständiger Ansprechpartner bzw. Objektleitung zur Abstim-
mung von Arbeiten und Terminen verbindlich zu benennen. Die Erreichbarkeit muss
täglich von 08:00-16:00 Uhr gewährleistet sein.
5 Eingesetztes Personal
Das mit der Reinigung beauftragte Personal muss
• über ausreichende Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
• eine entsprechende Schulung im Reinigungsbereich durchlaufen haben und
mit den einschlägigen Reinigungs- und Anwendungspraktiken vertraut sein,
• eine Einweisung im gesamten Objekt, sowie dem Leistungsverzeichnis und
Reinigungsplan erfahren haben,
• sich jederzeit ausweisen können.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für alle auszuführenden Arbeiten nur
• Arbeitskräfte ohne meldepflichtige Krankheiten einzusetzen.
• ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Ausfällen durch Krankheit,
Urlaub oder Ausscheiden durch geeignete Vertretungskräfte oder Nachfolger
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zu ersetzen ist. Ohne zwingenden Grund dürfen die fest zugeordneten Reini-
gungskräfte nicht abgezogen werden. Ein Personalwechsel aus zwingenden
Gründen ist dem Auftraggeber rechtzeitig im Vorfeld mitzuteilen.
• Arbeitskräfte einzusetzen, die nach dem Entsendegesetz mit dem gesetzli-
chen Mindestlohn entlohnt werden.
• Arbeitskräfte mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis einzusetzen (so-
weit erforderlich).
Die Benutzung von technischen Anlagen wie z.B. Fotokopierer, EDV-Anlagen, Tele-
fone usw. ist dem Personal des Auftragnehmers strikt untersagt. Elektronische Da-
tenverarbeitungsgeräte dürfen weder betätigt, noch vom Netz (Strom- und Rechen-
netzanschluss) getrennt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet die Reinigungskräfte,
• keinen Einblick in die Schriftstücke, Akten und sonstige Arbeitsunterlagen zu
nehmen sowie davon Abschriften, Fotokopien oder dergleichen zu fertigen,
• weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände im
Objekt zu öffnen oder Gegenstände zu entnehmen,
• Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge zu bewah-
ren.
Der Einsatz von Auszubildenden, Praktikanten o. ä. für die Auftragsausführung ist
nur im Rahmen der Ausbildung zusätzlich zur eigentlich auszuführenden Arbeit und
nicht als Ersatz für eine Reinigungskraft zulässig.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch Reinigungsarbeiten Be-
nutzer des Objektes nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, sind die gebotenen
Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Hinweise auf Gefahrenstellen anzubringen.
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6 Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01. April 2027. Er gilt zunächst für die Dauer
von zwei Jahren.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern
(Option). Macht er von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch, zeigt er dies dem
Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. der verlängerten
Vertragsdauer an (Vertragsbeendigung). Unterbleibt die Anzeige verlängert sich der
Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr und wird auf der Grundlage dieses Ver-
trages fortgeführt.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 3 Jahren, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
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