Anlage 1_Leistungsbeschreibung.pdf

Reinigungsdienstleistungen für Dienstgebäude der Forstverwaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 10:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

zur Gebäude- und Glasreinigung in den Räumlichkeiten der Zentralstelle der Forst-

verwaltung, Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-

Pfalz, Hauptstr. 16, Hauptstr. 29 und Antonihof in 67705 Trippstadt

Auftraggeber:

Land Rheinland-Pfalz vertreten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz

und endvertreten durch die Zentralstelle der Forstverwaltung, Forschungsanstalt für

Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz, Hauptstr. 16, 67705 Trippstadt (nachfol-

gend „FAWF“)

Inhalt

1 Gebäudereinigung (Los 1) ................................................................................ 2

1.1 Unterhaltsreinigung ................................................................................... 2

Ausführung ........................................................................................................... 2

1.2 Intensivreinigung / Grundreinigung ............................................................ 3

Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge ................................................................... 4

2 Leistungsbeschreibung Glasreinigung (Los 2) ................................................. 7

3 Sonstiges .......................................................................................................... 8

4 Qualitätssicherung .......................................................................................... 10

5 Eingesetztes Personal .................................................................................... 10

6 Vertragslaufzeit .............................................................................................. 12

Seite 1 von 12

[Seite 2]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1 Gebäudereinigung (Los 1)

Die Gebäudereinigung umfasst die regelmäßige werktägliche Unterhaltsreinigung

und nach separater Vereinbarung bis zu zwei Intensivreinigungen pro Kalenderjahr.

Der Bedarf und die Notwendigkeit einer eventuellen Intensivreinigung wird aus-

schließlich durch den Auftraggeber bestimmt.

An gesetzlichen Feiertagen schuldet der Auftragnehmer keine Leistung. Gleiches

gilt, wenn Ausfalltage auf Umständen basieren, die der Auftraggeber zu vertreten

hat.

1.1 Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reini-

gungsobjekte. Im Umfang der Unterhaltsreinigung ist die Entfernung von Verschmut-

zungen enthalten, die im Rahmen der üblichen Nutzung des Objektes auftreten.

Sie ist anhand der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen durchzuführen.

Aufgrund von Außendiensttätigkeit des Personals des Auftraggebers kommt es sai-

sonal bedingt zu einem deutlich erhöhten Schmutzeintrag in die Gebäude. Gleiches

gilt für Hunde in allen Gebäuden.

Die Reinigungskräfte zeichnen täglich die erbrachten Einzelleistungen im Reini-

gungsplan und den jeweiligen WC-Reinigungsplänen unter Angabe der Uhrzeit in

den einzelnen Sanitärräumen ab.

Ausführung

Die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und

in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand aller im Leis-

tungsverzeichnis beschriebenen Reinigungsobjekte, erreicht wird. Der Auftragneh-

mer berücksichtigt dafür die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung.

Die Unterhaltsreinigung kann grundsätzlich von Montag - Freitag zwischen 06 und

20 Uhr erfolgen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass der geregelte Arbeitsablauf

Seite 2 von 12

[Seite 3]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird. Besonders im Laborbereich kann aus-

nahmslos erst dann gereinigt werden, wenn in den Räumen nicht gearbeitet wird.

Sofern der Arbeitsablauf durch die Ausführung der Arbeiten beeinträchtigt wird, ist

auf entsprechende Randzeiten auszuweichen.

Hinweis: In allen Büroräumen können sich während den Geschäftszeiten auch

Hunde befinden.

Der vorliegende Reinigungsplan (Anlage 3) sowie das Leistungsverzeichnis (Anlage

2a in Verbindung mit Anlage 2b_Flächenverzeichnis) regeln Art und Umfang sowie

Turnus der Ausführung. Der Reinigungsplan ist unbedingt einzuhalten. Änderungen

sind nur in Absprache mit der Hausverwaltung möglich.

Papierhandtuchspender, Toilettenpapier und Seifenspender sind nach Bedarf sofort

aufzufüllen. Die Papierhandtücher, Toilettenpapier und Seife werden durch den Auf-

traggeber gestellt.

In allen Gebäuden sind die Papier-, Kunststoff- und Restmüllbehälter sowie Kehricht

und Kartonage täglich zu entleeren / einzusammeln und in die dafür bereitgestellten

Container (Restmüll, Papier und Kartonage) bzw. an den Lagerplätzen getrennt zu

entsorgen. Geeignete Tüten für die Behälter stellt der Auftraggeber.

Alle zur Reinigung erforderlichen Gerätschaften, Reinigungs- und Pflegemittel sowie

alle weiteren erforderlichen Mülltüten sind vom Auftragnehmer zu stellen.

Mopp und Flaumer sind täglich zu wechseln und heiß auszuwaschen (95 Grad C).

1.2 Intensivreinigung / Grundreinigung

Die Intensivreinigung mit allen Arbeiten laut Leistungsverzeichnis wird nach Bedarf

und Feststellung der Notwendigkeit durch die Hausverwaltung beauftragt. Diese fin-

det bis zu zweimal jährlich statt.

Seite 3 von 12

[Seite 4]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Zu der Intensivreinigung gehören eine gründliche, über die Maßstäbe der Unterhalts-

reinigung hinausgehende, z. T. maschinelle Reinigung der Fliesen und Fußböden im

gesamten Haus, dabei Wegrücken aller beweglichen Gegenstände. Nach Bedarf

sind die Schutz- und Verschleißschichten zu entfernen und der Pflegefilm zu erneu-

ern.

Oberflächen sollen frei von Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder

anderen Rückständen sowie wischspuren-, schlieren- und fleckenfrei sein, soweit

dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

Eine gründliche Reinigung sämtlicher Einrichtungsgegenstände, der Wände und der

Decken, hierbei sind auch alle Schränke (soweit freigeräumt) oben und die Front der

Schränke zu reinigen.

Der Zeitpunkt für die Reinigung wird vom Auftraggeber festgelegt und separat be-

auftragt. Analog dieses Arbeitsauftrages erfolgt die spätere Rechnungsstellung. Die

Intensivreinigung findet aus betriebsbedingten Gründen nur freitags ab 12:30 Uhr,

sowie an Samstagen zwischen 9:00 und 16:00 Uhr statt.

Sofern für die Ausführung der Arbeiten Leitern, Bühnen oder andere Hilfs- und Ar-

beitsmittel erforderlich sind, sind diese vom Auftragnehmer zu stellen.

Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge

Die Häufigkeit der einzelnen Reinigungsabschnitte sowie der Umfang der Reini-

gungsflächen ergeben sich jeweils aus Leistungsverzeichnis und Reinigungsplan

(Anlagen 2a und 3).

Die Arbeitsvorgänge für die Reinigung werden wie folgt beschrieben:

Seite 4 von 12

[Seite 5]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Feuchtwischen

Mit einem Gerät (Feuchtwischgerät, Baumwoll- oder Synthetikflaumer, Gazetücher,

Einwegtücher u. ä.) wird nicht haftender Schmutz vom Fußboden entfernt, bedarfs-

weise unter Zusatz dosierter Reinigungs- und/oder Pflegemittel. Die o. g. Geräte sind

entsprechend häufig zu wechseln. Bei Grobverschmutzung ist vorher auszufegen/

zu saugen. Oberflächen sollen frei von Grobverschmutzung und nicht haftender Ver-

schmutzung sein.

Nasswischen Zweistufen-Methode

Wasser wird unter Zusatz von dosierten Reinigungs- und Pflegemitteln bzw. Wisch-

konzentraten auf den Fußboden aufgetragen, damit haftende, wassergebundene

Verschmutzungen aufweicht bzw. abgelöst werden, und nach dem Wischen im We-

sentlichen wiederaufgenommen. Oberflächen sollen frei von nicht-haftenden Ver-

schmutzungen, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen sowie sonstigen

Schmutzrückständen sein.

Cleanern

Mit einem Sprühgerät wird ein Reinigungs- und/oder Pflegemittel aufgesprüht.

Danach werden mit einer Einscheibemaschine mit unterlegter Reinigungsscheibe

Verkehrsspuren und örtliche Verschmutzungen beseitigt. Die Oberflächen sind frei

von hartnäckigen Flecken, Absatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren etc. Die Optik

(Glanz) ist einheitlich.

Pflegemittel

Die Fußbodenflächen werden nach vorheriger Reinigung mit einem Pflegemittel ver-

sehen.

Staubsaugen

Absaugen des Nadelfilzes und der Textilbeläge mit einem leistungsfähigen Indust-

riestaubsauger oder mit einer Klopf- oder Bürstensaugmaschine. Die Oberfläche soll

frei von Grobverschmutzung und nicht haftenden Verschmutzung sein.

Seite 5 von 12

[Seite 6]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Flecken entfernen

Die Entfernung von Flecken auf dem Nadelfilz und Textilbelägen sind unter Beach-

tung der besonderen Pflegehinweise für den Belag durchzuführen. Größere Flecken

sind sofort zu entfernen. Oberflächen sind frei von punktuell in den Flor eingedrun-

gen, haftenden Verschmutzungen.

Nassreinigen

Haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen)

werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Reinigungstuch vom Ge-

genstand entfernt. Gegenstand/Oberfläche soll frei von Grobverschmutzung, nicht

haftender Verschmutzung und haftender Verschmutzung sowie wischspuren-,

schlieren und fleckenfrei sein.

Feucht reinigen

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem

nassen, stark entwässerten Reinigungstuch vom Gegenstand entfernt. Gegen-

stand/Oberflächen sollen frei von Grobverschmutzung, nicht haftender und leicht

haftender Verschmutzung und Schlieren sein.

Entleeren und entsorgen

Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie

anschließend fachgerecht entsorgt. Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt

(z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).

Spinnenweben/Entstauben

Entfernung mittels Reinigungstextilien und Spinnenbesen. Der Gegenstand / die

Oberfläche muss frei von Staub und Spinnenweben sein.

Seite 6 von 12

[Seite 7]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Desinfizierend reinigen

Der Gegenstand / die Oberfläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsreiniger

benetzt und desinfiziert. Sicherstellung der hygienischen Qualität, Entfernung sicht-

barer Verunreinigungen sowie Verminderung der Anzahl pathogener oder fakultativ-

pathogener Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte.

Sprühextraktion

Gründliche Entfernung haftender Verschmutzungen aus den Polstern der Büro- und

Besucherstühle durch intensives Umspülen der Fasern und gleichzeitigem Absau-

gen der Schmutzflotte mi Hilfe eines Sprühextraktionsgerätes. Oberfläche soll frei

von nicht haftender Verschmutzung und haftender in den Flor eingedrungenen Ver-

schmutzungen sein.

2 Leistungsbeschreibung Glasreinigung (Los 2)

Die Reinigung wird vom Auftraggeber festgelegt und beauftragt.

Zur Glasreinigung gehören:

Die Glasflächenreinigung

Das Reinigen der Glasflächen (auch Kunstglas) auf beiden Seiten, einschließlich

dem Entfernen von Kalkresten.

Die Rahmenreinigung

Das Reinigen der Fensterrahmen von innen und außen, einschließlich der Falze und

der Beschläge und Fensterbänke.

Die Glasflächen sind nass einzuwischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer

zu trocknen. Das Reinigungswasser ist angepasst an die jeweilige Verschmutzungs-

stärke regelmäßig zu wechseln. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen sauber,

frei von Schmutz und Streifen/Schlieren sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.

Seite 7 von 12

[Seite 8]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Rahmen, einschließlich der Falze und der Beschläge und Fensterbänke, sind mit

einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Das ab-

gelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und den Fensterbänken ist zu entfernen,

ferner sind die bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.

Heizkörper und Einrichtungsgegenstände sind in geeigneter Weise vor Beschmut-

zung und Beschädigung zu schützen.

Die Unterhaltsreinigung kann grundsätzlich von Montag - Freitag zwischen 06 und

20 Uhr erfolgen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass der geregelte Arbeitsablauf

des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird.

Hinweis: In allen Büroräumen können sich während den Geschäftszeiten auch

Hunde befinden.

3 Sonstiges

Die Gebäude sowie deren Bestandteile und historische Einrichtung stehen zum Teil

unter Denkmalschutz. Bei der Ausführung aller Arbeiten ist dieser Tatsache genü-

gend Rechnung zu tragen und mit der notwendigen Sorgfältigkeit vorzugehen und

die eingesetzten Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflege- bzw. Desinfektions-

mittel sowie Arbeitsverfahren darauf abzustimmen.

Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und

Pflege- bzw. Desinfektionsmittel stellt der Auftragnehmer (AN).

Nach beendeter Arbeit sind alle Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel

bzw. Desinfektionsmittel wieder aufzuräumen sowie alle Einrichtungsgegenstände

wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Für die Maschinen, Geräte, Reini-

gungs- und Pflegemittel bzw. Desinfektionsmittel werden Putzkammern oder ent-

sprechende Schränke zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt keine

Seite 8 von 12

[Seite 9]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Haftung für Schäden und Verluste an den vom Auftragnehmer oder seinen Arbeits-

kräften eingebrachten Sachen.

Für den Auftraggeber ersichtlich, sind für die einzelnen Reinigungsarbeiten verschie-

dene Reinigungstextilien zu verwenden.

Die eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen

für Sicherheit, dem Gerätesicherheitsgesetz und den VDE-Vorschriften entsprechen.

Der Hin- und Rücktransport sowie der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und

Geräte gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Es ist für einen sauberen

und sicheren Zustand der Reinigungsmaschinen und -geräte zu sorgen.

Die Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt auf dem neuesten Stand der

Technik unter besonderer Berücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte.

Der Auftragnehmer hat auf einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch zu ach-

ten.

Auf keinen Fall dürfen Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungs-

gegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können. Die

Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen ein-

schließlich der Sicherheits- und Unfallvorschriften ist Sache des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer hat entsprechende Bescheinigungen des Herstellers oder Ver-

treibers einzuholen und auf Verlangen vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Anwendung bestimmter Reinigungsverfahren,

Reinigungs- und Arbeitsmittel zu verlangen oder zu untersagen. Für alle im Objekt

eingesetzten Reinigungs- und Pflegemittel müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter

vorliegen, die vom Auftraggeber bei Bedarf eingesehen werden können. Reinigungs-

mittelreste sind Sonderabfall und auf Kosten des Auftragnehmers als solcher zu ent-

sorgen.

Seite 9 von 12

[Seite 10]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik und nach

Möglichkeit der Einsatz von ökologisch verträglichen Reinigungsprodukten zu be-

achten.

Bei Verlassen des Gebäudes sind die Fenster und Türen zu schließen, die Beleuch-

tung ist auszuschalten.

4 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung obliegt dem Auftragnehmer.

Dem Auftraggeber ist ein ständiger Ansprechpartner bzw. Objektleitung zur Abstim-

mung von Arbeiten und Terminen verbindlich zu benennen. Die Erreichbarkeit muss

täglich von 08:00-16:00 Uhr gewährleistet sein.

5 Eingesetztes Personal

Das mit der Reinigung beauftragte Personal muss

• über ausreichende Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen,

• eine entsprechende Schulung im Reinigungsbereich durchlaufen haben und

mit den einschlägigen Reinigungs- und Anwendungspraktiken vertraut sein,

• eine Einweisung im gesamten Objekt, sowie dem Leistungsverzeichnis und

Reinigungsplan erfahren haben,

• sich jederzeit ausweisen können.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für alle auszuführenden Arbeiten nur

• Arbeitskräfte ohne meldepflichtige Krankheiten einzusetzen.

• ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Ausfällen durch Krankheit,

Urlaub oder Ausscheiden durch geeignete Vertretungskräfte oder Nachfolger

Seite 10 von 12

[Seite 11]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

zu ersetzen ist. Ohne zwingenden Grund dürfen die fest zugeordneten Reini-

gungskräfte nicht abgezogen werden. Ein Personalwechsel aus zwingenden

Gründen ist dem Auftraggeber rechtzeitig im Vorfeld mitzuteilen.

• Arbeitskräfte einzusetzen, die nach dem Entsendegesetz mit dem gesetzli-

chen Mindestlohn entlohnt werden.

• Arbeitskräfte mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis einzusetzen (so-

weit erforderlich).

Die Benutzung von technischen Anlagen wie z.B. Fotokopierer, EDV-Anlagen, Tele-

fone usw. ist dem Personal des Auftragnehmers strikt untersagt. Elektronische Da-

tenverarbeitungsgeräte dürfen weder betätigt, noch vom Netz (Strom- und Rechen-

netzanschluss) getrennt werden.

Der Auftragnehmer verpflichtet die Reinigungskräfte,

• keinen Einblick in die Schriftstücke, Akten und sonstige Arbeitsunterlagen zu

nehmen sowie davon Abschriften, Fotokopien oder dergleichen zu fertigen,

• weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände im

Objekt zu öffnen oder Gegenstände zu entnehmen,

• Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge zu bewah-

ren.

Der Einsatz von Auszubildenden, Praktikanten o. ä. für die Auftragsausführung ist

nur im Rahmen der Ausbildung zusätzlich zur eigentlich auszuführenden Arbeit und

nicht als Ersatz für eine Reinigungskraft zulässig.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass durch Reinigungsarbeiten Be-

nutzer des Objektes nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, sind die gebotenen

Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Hinweise auf Gefahrenstellen anzubringen.

Seite 11 von 12

[Seite 12]

Vergabenummer 01_FB_57_2026

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

6 Vertragslaufzeit

Dieser Vertrag beginnt mit Wirkung zum 01. April 2027. Er gilt zunächst für die Dauer

von zwei Jahren.

Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern

(Option). Macht er von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch, zeigt er dies dem

Auftragnehmer sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer bzw. der verlängerten

Vertragsdauer an (Vertragsbeendigung). Unterbleibt die Anzeige verlängert sich der

Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr und wird auf der Grundlage dieses Ver-

trages fortgeführt.

Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 3 Jahren, ohne dass

es einer Kündigung bedarf.

Seite 12 von 12

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung