4. Anlage Los 3 Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Reinigungs- und Hausmeisterleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 16:16 (Europe/Berlin)

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Besondere Vertragsbedingungen Los 3, “Hausmeisterdienste”, 16.10.2026

Besondere Vertragsbedingungen Los 3 “Hausmeisterdienstleistungen” VergabeNr. #26-144.3

  1. Maßstab für die Leistungserbringung
  1. Der Auftragnehmer hat die Leistungen so zu erbringen, dass die vereinbarten Bearbeitungsfristen, Reaktionszeiten und Dokumentationsanforderungen eingehalten werden.

  2. Die Leistung gilt hinsichtlich eines einzelnen Auftrags als erbracht, wenn die beauftragte Tätigkeit fachgerecht durchgeführt, das Ergebnis dokumentiert und das zugehörige Ticket ordnungsgemäß aktualisiert bzw. abgeschlossen wurde. Soweit eine vollständige Bearbeitung nicht möglich ist, sind die Gründe und der weitere Handlungsbedarf nachvollziehbar zu dokumentieren.

  3. Die vorstehenden Anforderungen bilden den verbindlichen Rahmen der zu erbringenden Leistungen. Weitergehende Leistungen sind nur geschuldet, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst oder gesondert beauftragt worden sind.

  1. Ausführungsfristen und Ersatzvornahme
  1. Werden vereinbarte Hausmeisterleistungen ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß ausgeführt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer unter konkreter Bezeichnung der ausgefallenen oder mangelhaften Leistungen zur Nachholung bzw. vertragsgemäßen Ausführung innerhalb einer unter Berücksichtigung der Art der Leistung und der Dringlichkeit angemessenen Frist aufzufordern. Die Aufforderung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Verstreicht die gesetzte Frist erfolglos, ist der Auftraggeber berechtigt, die betroffenen Leistungen durch eigenes Personal oder ein geeignetes Drittunternehmen auf Kosten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  2. Eine vorherige Fristsetzung ist entbehrlich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies gilt insbesondere bei Gefahr im Verzug, wenn eine sofortige Maßnahme zur Abwendung drohender Schäden oder Gefahren erforderlich ist, sowie bei einer ernsthaften und endgültigen Leistungsverweigerung des Auftragnehmers. Eine Fristsetzung kann ferner entbehrlich sein, wenn besondere Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Ersatzmaßnahme rechtfertigen und dem Auftraggeber das Abwarten einer Nachholung oder vertragsgemäßen Ausführung durch den Auftragnehmer nicht zugemutet werden kann. Dies kann insbesondere bei dringenden Störungen gemäß Abschnitt 3.8 der Leistungsbeschreibung, etwa bei Wasserschäden, akuten Sanitärstörungen oder Störungen defekter Schließanlagen, der Fall sein, sofern die konkreten Umstände ein sofortiges Handeln erfordern. Die Priorisierung von Aufträgen nach Abschnitt 3.5 der Leistungsbeschreibung (Priorität 1) bleibt unberührt; sie begründet für sich allein jedoch nicht die Entbehrlichkeit einer gesetzlich erforderlichen Fristsetzung. Die Ersatzmaßnahme ist auf das zur Beseitigung der Störung oder zur Abwendung der konkreten Gefahr erforderliche Maß zu beschränken.

  3. Der AN hat der AG die erforderlichen und angemessenen Kosten einer berechtigten Ersatzvornahme nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten, soweit die jeweiligen Kosten nach der einschlägigen Anspruchsgrundlage erstattungsfähig sind. Bei Beauftragung eines Drittunternehmens sind die Kosten insbesondere durch dessen Rechnung und geeignete Leistungsnachweise zu dokumentieren. Bei Einsatz eigenen Personals sind die

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Besondere Vertragsbedingungen Los 3, “Hausmeisterdienste”, 16.10.2026 tatsächlich entstandenen und nach der einschlägigen Anspruchsgrundlage erstattungsfähigen Kosten nachvollziehbar darzulegen. Die AG dokumentiert die nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen, den Zeitpunkt der Feststellung, gegebenenfalls die Aufforderung zur Leistungserbringung sowie Art, Umfang und Kosten der durchgeführten Ersatzmaßnahme. Der AN ist über die Ersatzvornahme zu informieren, soweit dies unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und der gesetzlichen Voraussetzungen möglich und zumutbar ist.

  1. Abrechnung

In Ergänzung zu Abschnitt 4. der Allgemeinen Vertragsbedingungen rechnet der AN die angefallenen Leistungen monatlich im E-Rechnungsformat ab. Die Rechnung wird erstellt unter Angabe des jeweiligen Standorts und der dazugehörigen Kostenstelle sowie der einzelnen Abrechnungspositionen lt. Preisblatt. Ergänzend reicht der AN die in der Leistungsbeschreibung näher konkretisierten Arbeitsberichte ein.

  1. Sprachkenntnisse Die Personen im für diesen Auftrag vorgesehen Kernteam müssen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf Niveau B2 (GER) haben. Sollte sich während der Auftragsdurchführung herausstellen, dass diese Person nicht diese Qualifikation hat, muss der AN diese umgehend ersetzen. Für die AG entsteht insbesondere während der einwöchigen Einarbeitungszeit kein (finanzieller) Nachteil.

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